Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Frau Abgeordnete Berninger Platz genommen, die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Meißner. Es haben sich für heute entschuldigt: Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter Metz, die Frau Abgeordnete Doht - zeitweise -, die Frau Abgeordnete Siegesmund - zeitweise - und Herr Minister Reinholz - zeitweise.
Gibt es noch Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Tagesordnung ein.
Thüringer Gesetz zur Bekämpfung von Korruption (Thürin- ger Antikorruptionsgesetz - ThürAntiKorrG -) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6717 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/7391
Es hat das Wort der Abgeordnete Kuschel zur Berichterstattung aus dem Innenausschuss. Herr Kuschel, haben Sie jetzt nicht zugehört? Möchte jemand aus dem Innenausschuss berichten? Dann frage ich mal den Vorsitzenden, wie hat man sich im Innenausschuss verständigt?
Dass Herr Kuschel die Berichterstattung macht? Herr Kuschel? Also, wie möchte denn der Innenausschuss votieren? Das ist ein Gesetzentwurf. In der Beschlussempfehlung steht es drin. Wenn Sie nicht Bericht erstatten, dann gehen wir trotzdem in die Aussprache, dann eröffne ich die Aussprache.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Guten Morgen, Herr Kuschel. Da muss eben der Ausschussvorsitzende ran.)
Das klären wir noch. Ich bin beauftragt, die Berichterstattung kurz und knapp über das Thüringer Gesetz zur Bekämpfung von Korruption oder Thüringer Antikorruptionsgesetz hier zu vollziehen. Es ist ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der vorliegenden Drucksache 5/6717, die im Innenausschuss behandelt wurde. Wir hatten uns auf eine schriftliche Anhörung verständigt, die sicherlich auch im Fortgang der heutigen Plenarsitzung zu diesem Tagesordnungspunkt noch eine inhaltliche Rolle spielen wird. Dazu liegt Ihnen eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/7391 vor, die wir hier in dieser zweiten Beratung mit berücksichtigen sollten und in dieser Beschlussempfehlung, das werden Sie sehen, wird anempfohlen, diesen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Wir treten jetzt in die Aussprache ein. Als Erster hat das Wort Abgeordneter Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß sogar, dass ich heute hier reden muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verankerung der Problematik in einer bloßen verwaltungsinternen Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen reicht grundsätzlich nicht aus, um die rechtliche Verbindlichkeit und die Schutzwirkung der Vorschriften sicherzustellen, die zu einem wirksamen Korruptionsschutz notwendig sind. Das Thüringer Antikorruptionsgesetz soll auf Landesebene nunmehr eine gesetzliche Regelung implementieren durch Verordnungen, die der Zustimmung des Thüringer Landtags bzw. seiner Fachausschüsse bedürfen. „Der Antikorruptionsschutz wird vonseiten des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit grundsätzlich begrüßt.“ So weit, meine sehr geehrten Damen und Herren, das entscheidende Zitat aus der Stellung
nahme des Landesdatenschutzbeauftragten in der schriftlichen Anhörung zum Gesetz der Linke-Fraktion für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz. Damit steht fest, Thüringen braucht ein Antikorruptionsgesetz, nur dann kann diese wichtige Arbeit auch wirksam stattfinden. Der Datenschutzbeauftragte will den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zwar nicht auf Punkt und Komma, seine Stellungnahme macht aber deutlich, als ernsthafte und brauchbare Grundlage für ein Thüringer Landesgesetz ist der Entwurf meiner Fraktion geeignet. Leider wollte sich die Mehrheit des Ausschusses nicht wirklich intensiv mit der Thematik und dem Gesetzentwurf befassen. Dabei zeigen die Ergebnisse von Anfragen aus der Linke-Fraktion an die Landesregierung, dass es auch in Thüringen sehr wohl Korruptionsfälle gibt, diese auch im öffentlichen Bereich.
Ich möchte es noch einmal ganz kurz an einigen wenigen Zahlen verdeutlichen. Die Anzahl der Korruptionsfälle in Thüringen aus der Kleinen Anfrage vom Januar dieses Jahres: im Jahr 2009 45 Fälle, 2010 30 Fälle, 2011 43 Fälle und 2012 33 Fälle. Ein vergleichbares Bild, meine sehr geehrten Damen und Herren, bietet das jährliche „Bundeslagebild Korruption“, das ebenso detaillierte Zahlen zu Thüringen enthält. Ein Blick in die Bundeslagebilder macht deutlich, die strukturellen Formen der Korruption, das heißt, die, die über einen längeren Zeitraum in mehr oder weniger festen Bindungen stattfinden, sind von größerer Bedeutung als die situativen, also die praktisch einmaligen Fälle. Die Zahlen in den Antworten der Landesregierung für die Thüringer Situation spiegeln diese Grundkonstellation ebenfalls wider. Daran wird aber deutlich, dass es wichtiger denn je ist, umfassende und auf kontinuierliche Arbeit ausgerichtete Strukturen, Inhalte und Fachpersonal auf der Grundlage rechtlich verbindlicher gesetzlicher Vorschriften als wirksames Gegenstück zur strukturellen Korruption bzw. den Gefahren der strukturellen Korruption vorzuhalten.
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hatte mit Blick auf das Landesgesetz, welches in Nordrhein-Westfalen besteht, das faktisch eine Art Vergaberegistergesetz ist, kritisiert, dass darin nichts zu den Antikorruptionsbeauftragten und nichts zur Antikorruptionsarbeit geregelt ist. Der Gesetzentwurf meiner Fraktion fasst diese beiden Regelungsschwerpunkte entsprechend den Aussagen auch von Transparency International zusammen. Es werden Zuverlässigkeitsregister für die Aufgabenvergabe und ein Transparenzregister für die Mitarbeit an parlamentarischen Initiativen vorgeschlagen. Das Zuverlässigkeitsregister soll die Korrektheit und Fairness unter den Bietern im Vergabeverfahren bzw. den Antragstellern bei Vergabe öffentlicher Mittel sicherstellen. Mit dem Transparenzregister soll der Öffentlichkeit gegenüber aufgedeckt werden, welche außerparlamentarischen
Organisationen und Personen bei parlamentarischen Initiativen vor allem bei Gesetzentwürfen mitgewirkt haben. An dieser Stelle will ich allerdings nochmals betonen: Die Linke-Fraktion hat absolut nichts gegen offene Interessenvertretung im demokratischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess. Im Gegenteil, sie gehört im breitesten Sinne genau hierher und muss sogar gefördert werden, zum Beispiel mit mehr öffentlichen Ausschussanhörungen und öffentlichen Ausschuss-Sitzungen zu allen Beratungsthemen.
Dazu sollten nach Meinung der Linke-Fraktion endlich auch entsprechende Rechtsvorschriften in Thüringen geschaffen werden. Was wir als Linke als von Fachleuten auch zu Recht problematisiertes Grau- und Vorfeld von Korruptionsgefahren kritisieren, ist die verdeckte und bewusst verschleiernde Interessendurchsetzung. Lobby und Lobbying in diesem von der Linken, aber auch von anderen Kritikern als problematisch eingeschätzten Sinne ist die Form des Klandestinen, Kanalarbeit hinten herum und unten durch. Diese Intransparenz ist es, die der Demokratie schadet, denn die Interessenvertreter und Durchsetzer entziehen sich so der offenen und kritischen Diskussion, die für die Durchsetzungswilligen aus deren Sicht immer das erhöhte Risiko des Scheiterns in sich selbst bürgt. Nun lehnt die Landesregierung ein solches Antikorruptionsregister für Thüringen mit der Begründung ab, entscheidende Wirkungen würden doch nur Lösungen auf Bundes- oder gar EU-Ebene entfalten. Dazu meinen wir, wenn etwas als richtig und wichtig erkannt ist, sollte man nicht auf andere Ebenen warten, sondern vor der eigenen Haustür hier selbst in Thüringen tätig werden und das selbst, wenn es nur eine - aber sinnvolle - Zwischenlösung sein sollte. Mit Blick auf die teilweise schon bestehende Pflicht zur europaweiten Ausschreibung ist das sicherlich ebenso einzuschätzen. Aber was ist mit Vergaben von Aufträgen unter den EU-Schwellenwerten? Sie würden, je nach Ausgestaltung, auch von EU-Regelungen gar nicht erfasst werden. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, befürwortet DIE LINKE die zügige Schaffung eines Antikorruptionsgesetzes auf Landesebene. Denn es ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Von dieser möglicherweise und gegebenenfalls nur Zwischenlösung aus lässt sich dann nach Ansicht meiner Fraktion auch umso glaubwürdiger auf Bundes- und auf EU-Ebene für eine umfassende Lösung in Sachen Antikorruptionsregister und Antikorruptionsarbeit agieren. Ein ähnliches Missverständnis wurde auch beim Punkt Verbot von Sponsoring deutlich. Die Linke-Fraktion will nicht jede Form der finanziellen Unterstützung verbieten. Gemeinnützige Organisationen, Projekte und Veranstaltungen, zum Beispiel Sport, sollen auch weiterhin gefördert
Die Linke-Fraktion hat grundsätzliche Unterstützung von Transparency für ihre Gesetzesvorhaben und für das grundsätzliche Herangehen bekommen, zum Beispiel auch für die gesetzlichen Weiterbildungspflichten. Außerdem hat Transparency International darauf verwiesen, dass der Gesetzentwurf der Linken-Fraktion das bisher umfangreichste Gesetzesvorhaben in Deutschland überhaupt ist. Die Antikorruptionsorganisation weist zu Recht darauf hin, dass noch mehr Zeit benötigt würde, um die Gesetzesinitiative weiter zu analysieren und auch, ich sage das deutlich, weiter zu qualifizieren. Es wird nicht zum ersten Mal von Anzuhörenden die Kürze der Anhörungsfristen des Ausschusses kritisiert.
Die Landtagsmehrheit wird in ihrer Kritik auf Stellungnahmen - davon gehe ich jedenfalls aus - zum Beispiel von den kommunalen Spitzenverbänden oder von den Kammern verweisen. Interessanterweise sprechen sich diese Anzuhörenden nicht generell gegen die Verstärkung der Antikorruptionsarbeit aus. Vielmehr verweisen sie darauf, dass die finanziellen und logistischen Reserven, die zurzeit vorhanden sind, für die Erfüllung höherer Standards nicht ausreichen. Daher sehen wir mit unserem Entwurf auch in § 22 Abs. 3 eine ausdrückliche Garantie für die notwendige personelle und finanzielle Ausstattung in den Kommunen vor. Daran wird auch deutlich, der Gesetzentwurf nimmt die Probleme der Kommunen ernst und sucht nach praktikablen Lösungen. Das gilt auch für die Frage der Organisation der kommunalen Antikorruptionsarbeit. Durch die Unterstützung der Antikorruptionsarbeit durch eine in Regionalbüros aufgegliederte Stabsstelle in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten sollen die Kommunen die Vorteile der gegenseitigen Zusammenarbeit und Hilfestellung nutzen können. Bei genauerem Hinsehen sind die Anhörungs- und Debattenergebnisse auf jeden Fall eine Aufforderung, an der Thematik und an diesem Gesetzesvorhaben weiterzuarbeiten und zu feilen. Das sagen eigentlich alle Anzuhörenden. Die Linken-Fraktion wird auch in der kommenden Wahlperiode an diesem Projekt weiterarbeiten. Ich kann nur hoffen, dass sich dann die Mehrheit dieses Hauses diesem Vorhaben nicht weiter verschließen wird. Dass auch wichtige Vorhaben in Deutschland sehr lange brauchen, zeigt sich auf der Bundesebene gerade im Bereich der Antikorruptionsarbeit. Nach mehreren Jahren Hängepartie, hier vor allem verursacht durch Schwarz-Gelb, wird nun der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung endlich verschärft. Dann kann endlich auch in Deutschland das UN-Abkommen gegen Korruption in Kraft treten, nachdem dies zuvor schon in 130 Staaten auf der Welt passiert ist. Es ist nur zu hoffen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese drin
gend notwendigen gesetzlichen Neuregelungen in Sachen Antikorruption in Thüringen nicht auch noch mindestens zehn Jahre auf sich warten lassen. Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, dass sich hier im Hohen Hause alle darüber einig sind, dass Korruption in jeder Form bekämpft werden muss. Gleichwohl schießt der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE weit über das Ziel hinaus. Bereits in der ersten Lesung hatte ich darauf hingewiesen, dass in Thüringen bereits umfassende und zudem wirksame Instrumentarien existieren, um Korruption entgegenzuwirken. So ist gemäß Ziffer 4 der Richtlinie „Korruptionsbekämpfung in öffentlichen Verwaltungen des Freistaates Thüringen“ am 20. August 2002 bei allen obersten Landesbehörden Korruptionsbekämpfung ein Antikorruptionsbeauftragter zu bestellen. Bei allen anderen Behörden können je nach deren Zuschnitt und nach Umfang, Aufgabenbereich als dezentrale Kontrollinstanz Antikorruptionsbeauftragte bestellt werden. Soweit das nicht geschieht, sind für die Angelegenheit der Korruptionsbekämpfung und Antikorruptionsbeauftragten die jeweiligen obersten Landesbehörde zuständig. Zudem gilt in Thüringen selbstverständlich auch das Strafgesetzbuch mit seinen Korruptionstatbeständen, hier zum Beispiel § 290 ff. Strafgesetzbuch, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder § 131 ff. Vorteilsnahme, Bestechlichkeit. Überdies verfügen alle Ministerien und obersten Landesbehörden über einen Antikorruptionsbeauftragten.
Meine Damen und Herren, auch der Rechnungshof spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle und muss daher erwähnt werden.
Als geradezu vernichtend muss an dieser Stelle das Ergebnis der schriftlichen Anhörung im Innenausschuss bezeichnet werden. Auch hier wurde schon darauf verwiesen. Ich muss auch sagen, wir haben uns schon im Ausschuss intensiv damit beschäftigt. Nicht zuletzt haben wir die schriftliche Anhörung beschlossen, um Klarheit zu bekommen, wie denn die einzelnen Bereiche, Behörden, Verbände über das Gesetz denken. Uns war das schon sehr wichtig, dass wir auch an der Stelle eine große Meinungsvielfalt einholen und wir haben es uns nicht leicht gemacht, wie vielleicht hier der Eindruck erweckt wurde. Von den 15 eingegangenen Stellungnahmen - 15 - lehnten 11 den anzuhörenden Gesetzentwurf entweder ausdrücklich ab oder
äußerten schwerwiegende Bedenken. Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf von den Spitzenverbänden, Ingenieurkammer Thüringen, Verband der Wirtschaft, der Handwerkskammer Südthüringen, Landesärztekammer, IHK, Handwerkskammer Erfurt. Wenn auch die Spitzenverbände darauf verwiesen haben, dass die Ressourcen nicht ausreichen würden, das, was im Gesetzentwurf mit einem Antikorruptionsbearbeiten vorgeschlagen wurde, der fest eingestellt werden muss, ist das aber nur die Hälfte, auf was sie hingewiesen haben. Entscheidend war, auch der Verweis von den Spitzenverbänden, gerade vom Landkreistag, dass wir hier Rechnungsprüfungsämter in allen Bereichen haben, gerade in den Landkreisen, die unabhängig arbeiten, die auch an keine Weisung gebunden sind. Ich bin selber im Rechnungsprüfungsausschuss und Vorsitzender in meinem Landkreis; ich weiß, wie intensiv da alle Bereiche betrachtet werden. Auch Baumaßnahmen, Vergabemaßnahmen, Ausschreibemaßnahmen werden über das Rechnungsprüfungsamt, über die Rechnungsprüfungsämter ausgewertet und, wenn es Probleme gibt, kritisch betrachtet. Also hier funktioniert das aus meiner Sicht sehr gut und darauf haben auch die Spitzenverbände hingewiesen. Auch die Gewerkschaft der Polizei lehnt diesen Gesetzentwurf ab und auch die Staatsanwaltschaft lehnt diesen Gesetzentwurf ab.
Also, ich denke, das sind doch deutliche Stimmen, die man einfach hören muss und die man zur Kenntnis nehmen muss, damit man wirklich ein Bild bekommt, was das Gesetz draußen bewirken würde. Aber selbst die vier Stellungnahmen, die dem Gesetzentwurf grundsätzlich aufgeschlossen gegenüberstanden, enthalten eine Vielzahl kritischer Anregungen und Bedenken, so dass der Gesetzentwurf insgesamt als Resultat „unbrauchbar“ und „überflüssig“ verdient. Das war auch das Resultat aus der Auswertung.
Ich möchte noch einmal darauf eingehen, was der Vorredner gerade gesagt hat, was Transparency International anbelangt und auch die Kritik, dass die Bundesrepublik nach wie vor nicht der UN-Charta beigetreten ist und ratifiziert hat, was bereits 130 Staaten gemacht haben. Ich habe in meiner letzten Rede darauf schon verwiesen, wenn wir das als Maß annehmen wollen: Wir stehen, die Bundesrepublik, derzeit im Ranking, in der Rankingliste, auf Platz 12. Wir haben aber noch nichts unterschrieben. Das Gesetz wird aber bzw. die Gesetzesverschärfung ist jetzt eingetreten, gerade was die Kritik war, die Abgeordnetenbestechlichkeit ist am 21.02. dieses Jahres im Bundestag beschlossen worden und damit der Weg zur Ratifizierung frei. Wir haben im Ranking Platz 12. Ich will einmal ein paar europäische Länder nennen, wo die sich befinden, die aber alle schon lange ratifiziert haben und dieser UN-Charta beigetreten sind: Belgien Platz 15, Frankreich Platz 22, Ungarn
Platz 47, Tschechien Platz 57. Ich könnte die Liste fortsetzen, die ist unendlich lang, es sind insgesamt 175, die dort ratifiziert haben, auch Afghanistan hat 2006 ratifiziert und ist auf Platz 175, was die Korruption anbelangt. Ich will nur damit sagen, es hat unmittelbar keine Auswirkungen, wenn ich ratifiziere, dass das hinterher funktioniert. Das sind zweierlei Paar Schuhe, was man hier immer so darstellen will, wir ratifizieren und dann wird alles besser, ganz im Gegenteil. Die Rankingliste zeigt ganz deutlich, dass es damit letztendlich in den anderen weit her ist und unser Antikorruptionsgesetz bzw. die Antikorruptionsbeauftragten, die wir schon haben, sicherlich gute Arbeit leisten, aber es ist natürlich noch zu verbessern, da gibt es gar keine Fragen. Aber ob Ihr Gesetz dafür tauglich ist, das bezweifle ich doch in hohem Maße. Also an dieser Stelle, und das wird Sie jetzt auch nicht überraschen, werden wir als CDU-Fraktion den Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, einen schönen guten Morgen! Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten, ich bin die Vertretung für Herrn Bergner, ich habe das erste Blatt vergessen, ich muss noch einmal zurück an meinen Platz.
Es geht sofort los, ich werde dieses Blatt jetzt weglassen, da steht nämlich drauf, Sie haben recht, verehrte Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, Korruption ist etwas, das grundsätzlich bekämpft werden muss.