Protokoll der Sitzung vom 19.08.2010

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Als Nächster spricht der Abgeordnete Dirk Bergner von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sport leistet unschätzbare Dienste für unsere Gesellschaft. Allein über 90.000 Vereine im Deutschen Olympischen Sportbund haben insgesamt 27 Mio. Mitglieder. Daneben treiben viele Millionen Bürger außerhalb von Vereinen Sport. Der Sport ist damit die größte Bürgerbewegung in Deutschland und damit auch in Thüringen. Mit seinen vielfältigen positiven Auswirkungen auf Bildung, Gesundheit, Mitmenschlichkeit, Integration und Gemeinsinn ist der Sport eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Darüber hinaus engagieren sich ehrenamtlich mehr als 4,5 Mio. Menschen für den Sport und im sportlichen Bereich. Sie leisten jährlich mehrere 100 Mio. Stunden ehrenamtliche Arbeit. Ohne den Einsatz der Freiwilligen wäre vor allem die Arbeit in den kleinen Vereinen nicht oder nur eingeschränkt möglich. So findet der Sport bundesweit Anerkennung. Auch der Deutsche Bundestag spricht den ehrenamtlich engagierten Bürgern, aber auch den Sportorganisationen Anerkennung und Dank für ihre wertvolle Arbeit für die Gesellschaft aus. Der Sport vermittelt Werte, die den Menschen ein Leben lang begleiten.

Bei der Entwicklung sozialer Kompetenz, gerade bei Kindern und Jugendlichen, spielt der Sport eine

herausragende Rolle. Er schult insbesondere Kinder und Jugendliche beispielsweise darin, Regeln anzuerkennen und den sportlichen Gegner zu respektieren. Die sportliche Jugendarbeit bedarf einer gezielten Förderung, um Kindern und Jugendlichen ein Verständnis für ein gesundes Körperverhältnis und die Werte des Fairplay zu vermitteln. Genau diesem Leitbild - so verstehen wir das jedenfalls folgt auch der Antrag „Sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen fördern“, dem der Thüringer Landtag am 26. Februar mehrheitlich zugestimmt hat.

Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf der schwarz-roten Landesregierung setzt den Willen des Thüringer Parlaments schnell und konsequent um und wird den Erfordernissen der Sportförderung in Thüringen gerecht. Die Novelle des Thüringer Glücksspielgesetzes will die Regelausstattung des Landessportbundes auch über 2009 hinaus auf eine sichere Grundlage stellen. Dabei stehen dem Landessportbund 6 Prozent der Erträge der staatlichen Lotterien zur Verfügung mit einer Förderhöchstsumme von 9,4 Mio. €. Da die Erträge naturgemäß beweglich sind und sich nach den jährlich eingesetzten Spielsummen richten, hat man eine Mindestfördersumme von 8,81 Mio. € festgelegt, damit der Landessportbund seinen zahlreichen Aufgaben nachkommen kann.

Diese Untergrenze für die auszuzahlenden Mittel wurde im bisherigen Glücksspielgesetz für die Jahre 2008 und 2009 festgelegt und soll richtigerweise bis zum Auslaufen des bisherigen Glücksspielstaatsvertrags Ende 2011 verlängert werden. Für den Landeshaushalt bedeutet dies im Fall sinkender Spielumsätze zwar eine mögliche Verringerung der einfließenden Überschüsse, aber wir denken, dass das durchaus vertretbar ist und sowohl für den Landessportbund als auch für die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände ein gut angelegtes Geld darstellt.

Dennoch werden wir uns heute der Stimme enthalten, da wir zum Glücksspielmonopol des Staats, aus dem die Mittel für den LSB und die LIGA stammen, eine dezidiert andere Meinung haben als die anderen Fraktionen im hiesigen Hause. Wir streben dabei ein Konzessionsmodell an, welches auch privaten Anbietern den Marktzugang erlaubt. Dies käme im Übrigen auch den unter Druck stehenden Haushalten zugute.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Käme ja der FDP zugute wegen der Spen- den.)

Herr Kollege Kuschel, Sie haben auch schon intelligentere Einwürfe gehabt.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das bezwei- fele ich.)

(Heiterkeit im Hause)

(Abg. Gumprecht)

Gut, ich nehme das zurück.

Wir sind nicht gegen die Festschreibung einer Mindestförderungssumme für den LSB und die LIGA und der damit verbundenen Planungssicherheit, wir lehnen lediglich das Modell Staatslotterie ab, das mit dem abwegigen und inkonsequenten Fürsorgeargument „Schutz des Bürgers vor der Glücksspielsucht“ begründet wird. Wenn man tatsächlich diese Gefahr sieht, müsste man konsequenterweise das Glücksspiel gänzlich verbieten.

(Beifall DIE LINKE)

Deswegen wollen wir an dieser Stelle mit Blick auf die Finanzen für den Sport das Gesetz nicht blockieren, wir werden aber auch nicht an dieser Stelle aus den genannten grundsätzlichen Überlegungen zustimmen, wir enthalten uns. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Als Nächster spricht für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heiko Gentzel.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Vorredner haben es bereits gesagt, die Zielstellung beider Anträge, die wir heute besprechen, ist eindeutig. Wir wollen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage aus den Erlösen der Sportwetten und die wollen wir für den Landessportbund, insbesondere für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege. Beide Verbände genießen einen so hervorragenden Ruf und waren so oft Gegenstand einer positiven Debatte, dass es nach meiner Auffassung nicht notwendig ist, dieses hier zum dritten und vierten Mal zu wiederholen.

Ich habe gesagt, es gab einen Antrag von der LINKEN und von der SPD, das ist die Grundlage der heutigen Debatte. Zur Grundlage der heutigen Debatte gehört aber auch der Koalitionsvertrag und die Zusage der Sportministerin vom Februar dieses Jahres, genau in diese Richtung zu arbeiten. Ich bin ein bisschen verwundert, Herr Korschewsky, dass Sie sich hier vorn so aufpumpen und von Streit reden. Vielleicht hat das damit zu tun, dass Sie die Debatte im Innenausschuss nicht verfolgt haben.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Ich habe nicht von Streit geredet.)

Die war durchaus nüchtern, in der Sache wirklich auch gerecht, wo die Argumente ausgetauscht worden sind. Ich habe manchmal das Gefühl, sobald hier Kameras angehen und Öffentlichkeit da ist, werden hier Dinge hochgepuscht und aufgespielt.

(Beifall SPD)

Ich frage mich manchmal, was der politische Hintersinn bei der ganzen Sache ist. Herr Adams hat das auch schon betont. Also die Debatte war durchaus eine vernünftige. Ich finde es schon interessant, Herr Korschewsky, dass Sie die Argumente, die für den Antrag der Koalition sprechen, einfach so weggewischt bzw. gar nicht erwähnt haben.

Der Innenminister hat seine Rechtsauffassung sehr klar und deutlich im Innenausschuss zur Kenntnis gegeben und sie ist nach unserer Ansicht zu teilen. Das Glücksspielmonopol, für das wir auch weiterhin sind, begründet sich ganz klar in der Frage der Suchtbekämpfung und Suchtprävention. Der Innenminister sagt, eine dauerhafte Festlegung für andere Dinge ist daher nicht zulässig und unterläuft das Glücksspielgesetz in der jetzigen Fassung. Es gehört zur ganzen Wahrheit, dass er auch nicht unkritisch mit dem Antrag von CDU und SPD in diesem Zusammenhang umgegangen ist. Er hat gesagt ich will ihn zitieren -, „dass dieser Entwurf gerade noch akzeptabel ist“.

Komme ich mit der Art und Weise, wie hier ein Streit konstruiert worden ist, den es in dieser Art und Weise gar nicht gab, schon schlecht zurecht, so komme ich erst recht nicht mit dem zurecht, was hier gesagt worden ist zum Thema „Vertraulichkeit“ und „Verlässlichkeit“ in Richtung Sport.

Meine Damen und Herren, ich frage mich, warum Einzelne im Haus die Leistungen dieses Hauses in seiner Gesamtheit ständig so unter den Scheffel stellen.

(Beifall SPD)

Es gibt einen ganz klaren Eckpunkt der Verlässlichkeit in dieser Richtung: Das ist die Politik dieses Hauses in seiner Gesamtheit in den letzten 20 Jahren. Die Kontinuität, insbesondere auch in der Sportförderung, hat hier nie fraktionsübergreifend infrage gestanden.

(Beifall SPD)

Die Erfolge unserer Sportler beschreiben doch, dass das genau richtig ist, was wir bisher in diesem Haus gemacht haben. Es gibt für mich keine Anzeichen, dass irgendjemand im Haus gedenkt, diese Kontinuität in den nächsten Jahren zu unterbrechen.

Man hört - das will ich an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen -, dass sich das Innenministerium im Augenblick mit dem Sportfördergesetz beschäftigt. Ich sage ganz vorsichtig, seien Sie im Innenministerium vorsichtig mit dem, was Sie tun. Wer die Mehrheitslage hier in dem Haus kennt - und ich kann insbesondere für das sprechen, was in der SPD diskutiert wird -, es besteht nach unserer Auffassung im Augenblick kein Bedarf, an dem, was wir über Jahre finanziell den Sportvereinen und den

(Abg. Bergner)

Sportverbänden zugutekommen lassen, etwas zu ändern. Ich will ganz deutlich sagen, wir sind auch stolz und es steht für uns nicht zur Debatte, was die kostenlose Nutzung von Sportstätten betrifft, die wir in das Sportfördergesetz geschrieben haben.

(Beifall CDU, SPD)

Insofern, meine Damen und Herren, ein wichtiger Antrag - das haben alle meine Vorredner gesagt, dem will ich gern zustimmen -, der nicht ganz so strittig diskutiert worden ist, wie das hier einige nach außen tragen. Ich bitte Sie recht herzlich, aufgrund der Gefechtslage, die ich geschildert habe, dem Antrag von SPD und CDU in diesem Zusammenhang zuzustimmen. Danke schön.

(Beifall SPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter Gentzel. Gibt es weitere Wortmeldungen? Seitens der Regierung? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Ich rufe als Erstes auf den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Wer für diesen Gesetzentwurf in der Drucksache 5/755 ist, den bitte jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE und Teilen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer gegen diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ablehnung bei den Fraktionen der CDU, der SPD und FDP. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Dann ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der SPD. Wer für diesen Gesetzentwurf in der Drucksache 5/946 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung aus den Fraktionen der CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer gegen diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Wer enthält sich? Bei Enthaltung der FDP ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltung der FDP ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1092 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/1315

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1325

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/1357

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Koppe aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/1092. Durch Beschluss des Landtags vom 17. Juni 2010 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen worden. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Erhöhung des Blindengeldes um 50 € auf dann monatlich 270 €.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 8. Sitzung am 18. Juni und in der 9. Sitzung am 12. August beraten. Er hat zu dem Gesetz ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Mit Mehrheit ist die Beschlussempfehlung ausgesprochen worden, den Gesetzentwurf anzunehmen. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Erste spricht zu diesem Gesetzentwurf seitens der Fraktion der SPD die Abgeordnete Dagmar Künast.