Protokoll der Sitzung vom 08.10.2010

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße die Abgeordneten recht herzlich, die Besucher auf der Tribüne und die Mitglieder der Landespressekonferenz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben mir hat Platz genommen der Abgeordnete Dr. Hartung als Schriftführer. Die Rednerliste führt der Abgeordnete Recknagel.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: der Abgeordnete Barth, der Abgeordneter Kemmrich, die Abgeordnete König, der Abgeordnete von der Krone, der Abgeordnete Primas und der Herr Minister Reinholz.

Gibt es noch Anmerkungen zur Tagesordnung? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 11

Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1561 ERSTE BERATUNG

Die Landesregierung wünscht das Wort zur Begründung. Bitte sehr, Herr Minister Matschie.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den letzten Monaten eine intensive bildungspolitische Debatte in Thüringen geführt. Ich finde es gut, dass wir uns ausführlich Zeit genommen haben, die Schwerpunkte der Bildungspolitik für die nächsten Jahre zu diskutieren. Ich glaube, es ist auch ein Ausdruck dafür, dass dieses Thema Bildung in der Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnt. Jetzt legt die Landesregierung einen Vorschlag auf den Tisch. Mein Ziel ist, dass wir einen möglichst breiten Konsens in dieser Frage erreichen. Schulentwicklung, Bildungspolitik braucht langfristige Perspektiven. Sie braucht Verlässlichkeit für die Handelnden, für Schulen, für Schulträger, aber auch für die Eltern. Deshalb werbe ich heute dafür, dass wir in den kommenden Wochen sehr intensiv gemeinsam über den vorliegenden Gesetzentwurf diskutieren, dass wir möglichst viel Gemeinsamkeit in dieser Debatte suchen und am Ende auch herstellen können.

Ich glaube, es ist nicht gut, wenn in der Bildungspolitik die Debatte allein kontrovers geführt wird und

jeder auf seinem Standpunkt beharrt, seinen ideologischen Vorgarten pflegt, sondern Bildungspolitik muss geprägt sein vom Willen zu größtmöglicher Gemeinsamkeit, zum Konsens in der Gesellschaft. Wenn das nicht der Fall ist, dann drohen die Schulen Schaden zu nehmen.

(Beifall SPD)

Das Schulgesetz, was wir heute vorlegen, ist der zweite große und wichtige Baustein nach dem KitaGesetz. Wir wollen auf diese Art und Weise Schritt für Schritt Thüringen zum Bildungsland Nummer 1 in Deutschland machen. Bildungspolitik ist die Wirtschaftspolitik des 21. Jahrhunderts. Die Entwicklung in Thüringen wird nur so gut sein, wie unsere Bildungspolitik ist. Aufstieg und Fall von Regionen wird in Zukunft vor allem davon abhängen, wie die Qualität der Bildungssysteme aussieht.

Lassen Sie mich etwas zu den Kernpunkten des vorgelegten Gesetzes sagen: Wir führen mit dem neuen Schulgesetz eine neue gleichberechtigte Schulart ein - die Thüringer Gemeinschaftsschule. Die Thüringer Gemeinschaftsschule soll es möglich machen, dass Kinder länger gemeinsam lernen. Das ist ein Wunsch sehr vieler Eltern. Das hat zuletzt auch noch einmal eine Studie der FriedrichEbert-Schule deutlich gemacht, in der 86 Prozent der befragten Thüringer gesagt haben, wir wollen, dass die Kinder über die 4. Klasse hinaus länger gemeinsam lernen können.

Es gibt gute Begründungen für diesen Weg, denn es ist schwer, schon in der 4. Klasse zu entscheiden, welche Schullaufbahn, welchen Abschluss ein Kind anstreben sollte. Hier liegt auch ein wesentliches Problem für Chancenungleichheit im Bildungssystem, denn weil diese Entscheidung zu diesem Zeitpunkt so schwer ist, spielt oft der soziale Hintergrund der Kinder eine wesentliche Rolle für die Schullaufbahnentscheidung. Deshalb ist es richtig, dass wir genau an diesem Punkt ansetzen und den Eltern klar signalisieren, wir wollen eine Schule, in der ihr nicht so früh entscheiden müsst, in der die Kinder mehr Zeit haben für diese wichtige Lebensentscheidung.

(Beifall SPD)

Die Gemeinschaftsschule soll grundsätzlich die Klassenstufen 1 bis 12 umfassen. Wir wollen aber auch vorsehen, gerade am Beginn dieser Entwicklungsphase, dass Gemeinschaftsschulen auch mit einer oder mehreren Grundschulen kooperieren können oder eben für die Oberstufe mit einem Gymnasium kooperieren können.

Wichtig für das längere gemeinsame Lernen ist, dass wir das verknüpfen mit einer besseren individuellen Förderung von Kindern. Hier geht es eben nicht einfach nur um ein anderes äußeres Modell von Schule, sondern hier geht es vor allem um eine neue innere Entwicklung von Schule, die wirklich

damit ernst macht, dass Kinder und Jugendliche sehr unterschiedlich lernen, dass sie unterschiedliche Geschwindigkeiten beim Lernen haben und dass sie deshalb auch individuelle Förderung auf ihrem Lernweg brauchen. Ich will, dass wir diese Schulentwicklung verbinden mit modernen Ansätzen des Lernens und des Lehrens in unseren Schulen, denn es geht heute nicht mehr nur darum, Kindern Wissen vorzusetzen und dafür zu sorgen, dass kurzfristig so viel wie möglich im Kopf bleibt, zur Prüfung abrufbereit ist und was danach ist, interessiert uns nicht mehr. Es muss heute vor allem darum gehen, Fähigkeiten von Menschen zu entwickeln. Dazu gehört sicher Wissen, dazu gehört eine gute fachliche Ausbildung, dazu gehört aber heute auch, dass Kinder und Jugendliche lernen, im Team gemeinsam zu arbeiten, dass sie lernen, sich selbstständig Entwicklungs- und Lernziele zu setzen, dass sie lernen, Wege zu beschreiben, wie sie diese Ziele erreichen können, dass junge Menschen lernen, sich selbst einschätzen zu können und andere einschätzen zu können, dass sie soziale Kompetenzen erwerben und in der Lage sind, in einer sich immer komplexer entwickelnden Gesellschaft Orientierung zu haben.

(Beifall SPD)

All das ist heute Aufgabe von Schule, die weit über die reine fachliche Wissensvermittlung hinausgeht. Wir wollen mit dem neuen Schulgesetz Impulse für eine solche Entwicklung setzen und diese Entwicklung wird auch in den Lehrplänen verankert. Für die Grundschule ist das mit diesem Schuljahr bereits eingeführt, für die anderen Schularten wird es in den kommenden Jahren auf den Weg kommen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wie sieht das konkret in der Gemeinschaftsschule aus? Die Schüler werden in dieser Schule bis zur 8. Klasse einschließlich gemeinsam unterrichtet mit guter individueller Förderung. Ab Klasse 9 erfolgt dann abschlussbezogenes Lernen der Schüler je nachdem, ob der Hauptschulabschluss, der mittlere Schulabschluss oder das Abitur angestrebt wird. Ich bin sicher, dass wir mit diesem neuen Schulmodell wichtige Entwicklungsimpulse setzen und ich bin sicher, dass dies auch ein Beitrag dazu ist, ein vernünftiges Schulnetz aufrechtzuerhalten - auch bei weiter sinkenden Schülerzahlen -, denn ein solches Schulmodell ist auch in der Lage, als relativ kleine Schule eine breite Angebotsund Abschlussvielfalt anzubieten. Ich glaube, auch das wird ein wesentlicher Punkt für die Schulentwicklung sein. Ich möchte, dass die neue Schule auch eigenverantwortliche Schule ist und die Impulse der Schulentwicklung, die hier gesetzt worden sind, aufgreift und weiterentwickelt. Denn eins zeigen alle Erfahrungen: Dort, wo Handlungskompetenz vor Ort ist, dort, wo man selbst Verantwortung für Entwicklungswege wahrnehmen kann, dort entsteht natürlich auch sehr viel mehr Engagement und

Kreativität als an den Stellen, wo man alles vorgesetzt bekommt und andere über die Schulentwicklung entscheiden und nicht die Schule selbst.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir ist wichtig, dass Schule keine Insel ist, sondern dass Schule gut vernetzt ist in der Kommune, mit Vereinen, mit Unternehmen, mit dem Umfeld der Schule. Denn für Schüler muss erlebbar und erfahrbar sein, dass sie mitten im Leben lernen und dass sie für das Leben lernen und nicht nur für irgendeinen theoretischen Wissenserwerb. Deshalb wollen wir auch die Ansätze, die erfolgreich erprobt worden sind in den letzten Jahren, zur besseren Einbettung von Schulen in das kommunale Umfeld weiter voranbringen. Wie kann diese neue Schule entstehen? Sie kann auf drei Wegen entstehen. Schulträger können Schulen neu errichten, das ist immer möglich. Das wird aber wahrscheinlich die Ausnahme sein in der demographischen Situation, in der sich Thüringen befindet. Deshalb werden die anderen beiden Wege die wichtige Rolle spielen, nämlich Umwandlung bestehender Schulen, entweder auf Initiative der Schule hin und dann im Konsens mit dem Schulträger oder Umwandlung auf Initiative des Schulträgers hin. Auf jeden Fall ist notwendig, dass die Schulkonferenz sich für einen solchen Weg entscheidet. Das ist mir auch wichtig. Wir haben in den letzten Wochen immer wieder auch die Debatte gehabt, man müsse das neue Modell gleich flächendeckend einführen, quasi per Dekret von oben. Ich halte das für falsch. Wir haben es hier mit einem sehr anspruchsvollen Schulmodell zu tun.

(Beifall SPD)

Dieses anspruchsvolle Modell kann nur dann wirklich gut funktionieren, wenn sich die Lehrer hinter diese Entwicklung stellen, wenn die Eltern eine solche Schulentwicklung wollen und auch wenn der Schulträger diese Entwicklung konstruktiv begleitet. Deshalb gehört es zu diesem Konzept dazu, dass es eben nicht mit einem Federstrich von oben eingeführt wird, sondern dass wir sagen, für diese Schule muss die Entscheidung vor Ort fallen, nicht gegen die Menschen, sondern mit ihnen gemeinsam muss diese Schule wachsen.

(Beifall CDU, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sie wissen aus der Umfrage, das Interesse der Eltern ist groß. Wir haben schon erste Schulen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in einer Pilotphase sich auf den Weg gemacht haben. Wir haben gerade drei weitere Schulen für diese Pilotphase genehmigt. Weitere sechs Schulen haben sich gemeldet, dort stehen aber zum Teil noch die Genehmigungen durch die Schulträger aus. Auch Schulen in freier Trägerschaft haben sich gemeldet, um diesen neuen Weg zu gehen. Ich bin sicher, wenn wir die

(Minister Matschie)

gesetzliche Grundlage geschaffen haben, dann werden sich viele Schulen auf diesen Weg begeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen mit diesem Schulgesetz aber auch weitere Entwicklungen in den anderen Schularten anstoßen. Auch das gehört zur Weiterentwicklung des Schulsystems dazu. Wir verlängern mit dem neuen Gesetz die Vollzeitschulpflicht von bisher neun auf zehn Jahre. Das bedeutet, dass man in Zukunft die Schule nur nach neun Jahren dann verlassen kann, wenn der Hauptschulabschluss erreicht ist und eine Lehrstelle nachgewiesen wird. In diesem Fall wird das zehnte Jahr der Vollzeitschulpflicht in der Berufsschule absolviert. Für alle, die zu diesem Zeitpunkt noch keinen Abschluss oder keine Lehrstelle haben, gilt dann die Schulpflicht in der allgemeinbildenden Schule auch für das zehnte Jahr. Wir wollen die Schulzeit nicht einfach nur verlängern, sondern wir wollen sie vor allem nutzen für eine stärkere Praxisorientierung des Unterrichts und für eine praktische Ausbildung und Berufsvorbereitung von Schülerinnen und Schülern.

(Beifall CDU, SPD)

Die Erfahrungen, die gemacht worden sind mit der flexiblen Schulausgangsphase, zeigen, dass es wichtig sein kann, neben dem normalen Schulalltag noch einmal neue Impulse für bestimmte Schülerinnen und Schüler zu setzen, die es schwer haben auf ihrem Bildungsweg. Deshalb sind gerade solche praktischen Impulse ganz entscheidend. Heute kann man es in einer Zeitung auch nachlesen, das Beispiel wie u.a. über Schülerfirmen und die Heranführung an ganz praktische Aufgaben, Schüler motiviert und befähigt werden, auch wenn es schwer ist, dann doch den Schulabschluss noch zu schaffen. Deshalb sage ich Ihnen ganz deutlich, unser Ziel, was wir damit verbinden, ist, dass wir in einigen Jahren so weit sind, dass wir sagen können, keine Schülerin, kein Schüler muss die Thüringer Schule mehr ohne Abschluss verlassen. Wir wollen, dass alle gut auf den Weg ins Leben kommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen, dass die Regelschulen, die sich dieser Herausforderung in besonderer Weise stellen, nämlich diese praktische Orientierung, dieses Ziel kein Schüler ohne Abschluss, die ganztägige Angebote ausbauen, dass die ein Qualitätssiegel erwerben können und noch mehr Anreize für diese Schulentwicklung haben. Dieses Qualitätssiegel Oberschule sollen Schulen tragen können, die besondere Entwicklungsanstrengungen in diesem Bereich machen. Ich will, dass wir damit auch die weitere Entwicklung der Regelschulen in Thüringen stärken. Es gibt weitere wichtige Aspekte, die wir in dem Gesetzentwurf aufgreifen. Es ist in den letzten Jahren immer wieder diskutiert worden, dass wir für ei

ne bessere individuelle Betreuung von Schülerinnen und Schülern, aber auch für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen weiteren Ausbau von Ganztagsangeboten brauchen. Auch dieser Aufgabe stellen wir uns mit dem neuen Schulgesetz.

Wir wollen das bewährte Modell der Ganztagsbetreuung über die Grundschule hinaus erweitern und auch auf die Klassenstufen 5 und 6 aller weiterführenden Schularten ausdehnen.

Ich glaube, damit machen wir einen wichtigen Schritt für bessere individuelle Betreuung, aber auch einen wichtigen Schritt für die Eltern. Denn das Problem Schule und Kinder und Beruf miteinander vereinbaren zu müssen, das endet ja nicht mit der Grundschulzeit, auch wenn die Schüler dann schon etwas selbstständiger sind. Viele Eltern wünschen sich, dass auch darüber hinaus insbesondere in den Klassenstufen 5 und 6 solche ganztägigen Angebote zur Verfügung stehen. Das wollen wir mit dem neuen Schulgesetz sicherstellen.

Abschließend möchte ich einen Punkt erwähnen, den wir ebenfalls anpacken mit dem neuen Schulgesetz, der sich mit den Berufsschulen beschäftigt. Sie wissen, dass wir aufgrund der demographischen Entwicklung Veränderungen im Berufsschulnetz brauchen. Wir müssen dafür sorgen, dass dieses Netz auch in Zukunft effizient arbeiten kann, dass ausreichend große Klassen zusammenkommen und eine sinnvolle Planung in den Regionen möglich ist. Deshalb eröffnen wir hier Eingriffsmöglichkeiten für das Bildungsministerium für die Fälle, in denen sich Schulträger nicht auf gemeinsame Einzugsbereiche einigen können. Denn dies ist die Voraussetzung für die Schaffung entsprechender Klassengrößen und damit für ein effizientes und kostengünstiges System der Berufsschulbildung.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die Schulpflicht hat Verfassungsrang und sie hat eine lange Tradition in Thüringen. Das erste Mal, dass die Schulpflicht eingeführt worden ist, das war in Gotha.

(Beifall SPD)

Thüringen ist auch in dieser Frage Vorreiter gewesen. Ich verstehe aber heute Schulpflicht nicht nur als Pflicht aller Kinder, die Schule zu besuchen, sondern ich verstehe sie in erster Linie auch als eine Pflicht des Staates, sich um gute Schule für seine Kinder zu kümmern. Das wollen wir mit diesem neuen Gesetz in besonderer Weise tun.

Das Thema Bildung ist das Zukunftsthema schlechthin. Wir wollen mit weiterentwickelten Rahmenbedingungen, aber auch mit dem Haushalt, den wir gestern diskutiert haben, dafür sorgen, dass in Thüringen bestmögliche Bildung für alle Kinder möglich ist.

(Minister Matschie)

Ich werbe um eine konstruktive Beratung, auch wenn ich weiß, dass es durchaus Unterschiede in den Ansätzen der einzelnen Parteien in der Bildungspolitik gibt. Ich möchte aber darum bitten, dass wir uns in dieser Debatte nicht in ideologische Gräben zurückziehen und dass jeweils Einzelne betonen. Ich möchte an dieser Stelle dafür werben, dass wir bei allen bestehenden Unterschieden in der Debatte versuchen, das Gemeinsame festzustellen, das wir gemeinsam hier auch auf den Weg bringen können. Eine breite Zustimmung in diesem Haus zum neuen Schulgesetz, so wie uns das beim Kita-Gesetz gelungen ist, wäre ein gutes Signal für die Schulentwicklung in Thüringen, wäre ein gutes Signal für die Eltern und wäre positiv für die Entwicklung unserer Kinder. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste spricht Frau Michaele Sojka von der Fraktion DIE LINKE.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Mithörer am Internet - ich hoffe es jedenfalls, dass Sie das interessiert, was wir heute hier diskutieren. Da liegt es nun auf dem Tisch, das zweite Meisterwerk aus dem Hause Matschie. Und wieder hoffen Sie - Sie haben es gerade gesagt -, dass es eine Sternstunde im Thüringer Landtag wird, wenn es im Dezember verabschiedet werden sollte. Aber nicht nur ich vermute, dass es allein die Stimmen der SPD sein werden, die diesem Gesetz zu seiner Gesetzeskraft verhelfen. Die CDU enthält sich wahrscheinlich aus Koalitionsdisziplin und die anderen Oppositionsparteien werden wohl dagegen stimmen, fürchte ich.

(Unruhe im Hause)

Wissen Sie warum und wissen Sie was fehlt, was der Unterschied zum Kita-Gesetz ist? Diesem Gesetz fehlt die Kraft der Straße.

(Beifall DIE LINKE)

Dazu kommt die Enttäuschung der vielen Wählerinnen und Wähler, die im letzten Jahr den bildungspolitischen Wechsel tatsächlich wollten,