Protokoll der Sitzung vom 25.01.2013

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb möchten wir aus der Ausgleichsabgabe 4 Mio. € zweckgebunden für gute Arbeit festschreiben. Die LINKE-Fraktion hat im vergangenen Jahr dazu einen sehr geschätzten und geachteten Fachtag veranstaltet. Diejenigen, die an diesem Fachtag teilgenommen haben, haben uns diesbezüglich bestärkt und gesagt, wir brauchen gute Arbeit für Menschen mit Behinderung, die Arbeit in den Werkstätten kann nicht des Rätsels Lösung sein, wir brauchen hier eine Weiterentwicklung. Deshalb haben wir als LINKE-Fraktion gesagt, da müssen wir Geld hineinnehmen. Die Ausgleichsabgabe lässt diese Möglichkeiten zu. Von daher denken wir, dass das ein zustimmungsfähiger Änderungsantrag der LINKEN ist.

(Beifall DIE LINKE)

Des Weiteren wollen wir in diesem Bereich auch die kommunalen Behindertenbeauftragten finanziell weiter unterstützen mit 1,2 Mio. € Sachmitteln. Ich denke, dass die kommunalen Behindertenbeauftragten auch Sachmittel brauchen für ihre politische Arbeit, um wirken zu können. Da sind 1,2 Mio. € nicht viel, aber auf jeden Fall mehr, als sie bislang zur Verfügung haben.

(Beifall DIE LINKE)

Im Bereich Kinder- und Jugendpolitik haben wir auch eine Reihe von Änderungsanträgen. Wie gesagt, die Jugendpauschale möchten wir gern um 4 Mio. € aufstocken auf 15 Mio. €. Wenngleich die finanziellen Mittel der Kommunen zur Gegenfinanzierung relativ knapp sind, ist doch ein Mehr in der Jugendpauschale auch eine Chance, mehr Jugendarbeit in den Kreisen gerade im ländlichen Raum zu unterstützen und zu finanzieren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Unsere Gesellschaft produziert so viele Probleme, dass wir gar nicht hinterherkommen, diese Probleme zu lösen. Die Kinder und Jugendlichen mit Benachteiligungen werden immer mehr und da ist die Jugendhilfe zwar nur die Feuerwehr, aber diese Feuerwehr ist notwendig und nötig. Das Gleiche gilt auch für die Schulsozialarbeit. Wir als LINKE-Fraktion haben es sehr begrüßt, dass im Landeshaushalt für 2013 3 Mio. € und für 2014 10 Mio. € für die Schulsozialarbeit eingestellt werden. Wenn wir uns allerdings die Entwicklung bezüglich des Bildungspaketes anschauen, dann wird deutlich, dass dort allem Anschein nach unter den bisherigen Koalitionspartnern CDU und SPD eine Einigkeit darin herrscht, die Mittel aus dem Bildungspaket 2014 nicht weiter zu erhöhen. Das Sparpaket, das zu Weihnachten aus dem Finanzministerium so lan

ciert wurde, wohin nach der Bundestagswahl die Richtung gehen soll, sah auch vor, Maßnahmen des Bildungspakets und andere sozialpolitische Maßnahmen stärker einzuschränken. Von daher gehen wir davon aus, dass das Bildungspaket in der bisherigen Form nicht weiterfinanziert wird und selbst die bisherigen Kompromisse, die auf Bundesebene geschlossen wurden, haben die Schulsozialarbeit nur unter erschwerten Bedingungen ermöglicht. Wir wollen, dass die Schulsozialarbeit allerdings in Thüringen nicht nur stabilisiert wird, wir wollen, dass die Schulsozialarbeit grundsätzlich ausgebaut wird.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb möchten wir eine Verpflichtungsermächtigung für Schulsozialarbeit in den Jahren 2015 und 2016. Hier auch noch mal ein Seitenhieb auf die GRÜNEN: Wenn sie jetzt fordern, dass wir die Schulsozialarbeitsmittel, die 3 Mio. € für 2013, wieder streichen, dann zeugt das davon, dass Sie nicht so viel Ahnung haben, was in der kommunalen Ebene los ist.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Siegesmund, nicht alle Kommunen oder nur die wenigsten Landkreise und die wenigsten Kommunen haben aus den Bildungspaketmitteln überhaupt Schulsozialarbeiter eingestellt. Wenn wir hier in eine Stabilisierung kommen wollen, dann müssen wir Geld in die Hand nehmen, und dann müssen wir auch Planungssicherheit und auch fachliche Kontinuität sichern.

(Beifall DIE LINKE)

Wir glauben, dass das mit Ihrem Änderungsantrag nicht geht. Im Gegenteil, Ihr Änderungsantrag ist ein wenig kontraproduktiv, zumal ja das Geld, was im Landeshaushalt steht, zwar nicht ganz unabhängig vom Bildungspaket ist, aber wir wollen mit dem Geld aus dem Landesprogramm zum Schuljahr 2013/14 starten, und das Schuljahr beginnt nicht am 01.01.2014, sondern schon im September 2013,

(Beifall DIE LINKE)

weshalb wir dort keine großen Änderungsanträge sehen, sondern eher sagen, wir müssen da mehr Geld reinpumpen und wir müssen das stabilisieren. Dazu gehört dann natürlich auch die fachliche Begutachtung, die fachliche Begleitung der Schulsozialarbeiter, so dass sie sich auch entsprechend ihren Kompetenzen entfalten können.

Ein weiterer Punkt - für uns ganz wichtig - ist die Weiterentwicklung von Eltern-Kind-Zentren. Dort hat die Landesregierung 50.000 € eingestellt. Es gibt 10 Projekte, 10 Modelle a 5.000 €, das ist kein Eltern-Kind-Zentrum, Frau Taubert. Wenn wir hier weiterkommen wollen, wenn wir die Bekämpfung von Kinderarmut, die Einbeziehung von Eltern in

die Bekämpfung von Kinderarmut ernst nehmen wollen, dann müssen wir auch hier ordentlich Geld in die Hand geben. Die Eltern-Kind-Zentren sind eine wichtige und sinnvolle Maßnahme, aber ElternKind-Zentren kosten eben auch Geld, es kostet Personal, diejenigen, die mit den Eltern arbeiten sollen, müssen fachlich qualifiziert sein, sie müssen Sachmittel haben und dafür wollen wir 2,3 Mio. € als Fraktion DIE LINKE zur Verfügung stellen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte neben diesen jugendpolitischen Sachen auch noch einige andere, etwas weitergehende Punkte ansprechen, beispielsweise wenn wir uns mit den Verbraucherberatungsstellen oder den Frauenzentren und Frauenhäusern auseinandersetzen. Hier ist es doch so, dass erstens wenige Träger nur über tariflich verbindliche Entgeltstrukturen verfügen. Hier ist es so, dass die Zuwächse in den letzten Jahren ausgesprochen dürftig waren, und hier wollen wir, dass wir sowohl für die Frauenzentren und Frauenhäuser 150.000 € mehr einstellen als auch für die Verbraucherzentralen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Beschäftigten in diesen Einrichtungen leisten gute Arbeit. Die Verbraucher haben einen Anspruch auf solche Beratungsstellen und deshalb möchten wir auch die Entgeltstrukturen in diesen Bereichen anpassen können.

Des Weiteren schlägt die Fraktion DIE LINKE auch in den Änderungsvorschlägen vor, 5 Mio. € für den ÖPNV zusätzlich einzustellen. Das soll in Barrierefreiheit gehen. Jeder, der fragt, was das soll, der ist eingeladen, sich den Bahnhof Vieselbach anzuschauen, ein sanierter Bahnhof ohne Fahrstuhl, nicht barrierefrei, das kann es nicht sein.

Des Weiteren wollen wir als Fraktion DIE LINKE auch das Ehrenamt stärken und 100.000 € in das Ehrenamt hineinsteuern, das Ehrenamt brauch Förderung. Das Gleiche gilt auch für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Das wird ein Zukunftsproblem werden und hier wollen wir 100.000 € einstellen, damit wir anfangen, Modellprojekte zu entwickeln.

Ich denke, die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE sind im Großen und Ganzen fachlich sehr gut begründet, sind ausfinanziert und lohnen auf jeden Fall der Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter. Für die CDUFraktion hat Abgeordneter Christian Gumprecht das Wort. Bitte schön.

(Abg. Bärwolff)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Sozialhaushalt folgt dem Motto „Sparsamkeit wo möglich - Akzente setzen wo nötig“. Meine Damen und Herren, ich möchte nicht auf Grundsätze des Haushalts eingehen, das ist in der Grundsatzaussprache schon erfolgt, sondern auf einige Akzente, die für uns von Bedeutung sind. Das ist erstens der Erhalt des Erziehungsgelds. Es ist nämlich Ausdruck von Wahlfreiheit und Gerechtigkeit, diese beiden Werte sind für unsere Fraktion von zentraler Bedeutung. Wir sind den beiden Ministern dankbar, dass das erhalten bleiben kann.

Zweitens gehört zu den Akzenten die Schulsozialarbeit. Wir bauen die Förderung der Schulsozialarbeit aus, 3 Mio. € im Jahr 2013 und 10 Mio. € im Jahr darauf sind deutliche Zeichen. Beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 finanziert das Land ca. 180 Stellen für Schulsozialarbeiter. Dies kommt vor allen Dingen Kindern und Jugendlichen zugute, die von ihrem Elternhaus nicht die nötige Unterstützung oder Förderung erfahren können.

Ein dritter Schwerpunkt ist der Kinderschutz. Die Mittel steigen hier ebenfalls. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz kommen auf die Träger der örtlichen Jugendhilfe neue, erweiterte Aufgaben zu. Über die Bundesinitiative „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ gleicht der Bund einen Teil der finanziellen Mehrbelastung aus. Jedoch ist eine weitere fachliche, aber auch finanzielle Unterstützung der örtlichen Strukturen nötig.

Viertens möchte ich auf die Anhebung der Zuschüsse für Senioren und Hospizarbeit eingehen. Dieser Titel umfasst neben der Förderung - wie es schon heißt - des Thüringer Hospiz- und Palliativverbandes, vor allem auch die Förderung von Projekten und Sachausgaben für die kommunalen Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragten. Wir haben mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz den Grundstein für den umfassenden Aufbau, vor allen Dingen flächenhaften Ausbau der Interessenvertretung und Mitbestimmung von Senioren gesetzt. Der Haushaltstitel und die Anhebung dieses Titels von 370.000 € auf 500.000 € stellt hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung.

Der fünfte Schwerpunkt, den ich hier nennen möchte, ist die Zusammenführung von Landesbehörden. Dies entspricht einer zentralen Forderung gerade meiner Fraktion nach einer Verwaltungsreform, die auf Synergien und Effizienzsteigerung setzt.

Ich möchte nun im zweiten Teil auf einige Anträge eingehen, die von uns initiiert wurden und die beide Koalitionspartner auch tragen. Das ist erstens die Aufgabe des Antidiskriminierungsbeauftragten. Im Jahr 2006 hat der Bundestag das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Es wendet sich gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt und

auch im öffentlichen Dienst. Konkret heißt das, gegen Diskriminierung wegen der ethischen Herkunft, wegen des Geschlechts, wegen der Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, wegen des Alters oder der sexuellen Identität. Der Bund hat hierfür eine eigene Antidiskriminierungsstelle geschaffen, die soll mit anderen Partnern und auch den Ländern zusammenarbeiten.

Auch Thüringen will sich an einem Programm, das neu ins Leben gerufen wurde, beteiligen, das heißt „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“. Die Ziele sind, das Bewusstsein für das Thema Diskriminierung zu schärfen, Betroffenen die bestmögliche Beratung zu bieten, zentrale Ansprechpartner zu benennen und den Schutz vor Diskriminierung als eine politische Aufgabe zu verantworten. Frau Ministerin hat als zuständigen Ansprechpartner das Büro des Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen im Ausschuss bereits benannt. Wir halten das für eine sinnvolle Entscheidung. Der Generationsbeauftragte leistet eine hervorragende und von vielen Stellen hoch geschätzte Arbeit. Bereits jetzt ist seine Aufgabe thematisch breit angelegt und zielt nicht nur auf einen eingeschränkten Personenkreis.

Inhaltliche Berührungspunkte gibt es vor allem auch beim Thema Altersdiskriminierung. Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes - wenn Sie nachlesen - betreffen 21 Prozent der bisher registrierten Fälle das Thema Altersdiskriminierung. Ein Thema - und Sie wissen das -, das angesichts der demografischen Entwicklung weiter an Bedeutung gewinnt. Die Ansiedlung im Sozialministerium gewährleistet vor allen Dingen auch die Zusammenarbeit der drei Beauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten, der Ausländerbeauftragten und des Behindertenbeauftragten. Mit der Erfüllung dieser Aufgabe sind nach Erfahrungen gerade aus anderen Bereichen Mittel in Höhe von 25.000 € erforderlich. Diese sind, weil das erst später kam, im Entwurf der Landesregierung nicht enthalten. Die Bereitstellung der Mittel wird über den vorliegenden Änderungsantrag ermöglicht.

Zweitens, meine Damen und Herren, möchte ich ein Thema ansprechen, das mir besonders am Herzen liegt, das ist der Verbraucherschutz. Die Verbraucherzentrale leistet rechtlichen Beistand, wenn Bürger oft unverschuldet in eine schwierige Situation geraten sind. Mit dem zahlreichen Beratungsangebot leistet damit die Verbraucherzentrale auch eine präventive Arbeit. Nach wie vor ist die Zahl der Anfragen hoch, obwohl heute schon eine Verschiebung gerade mehr zu den elektronischen Medien erfolgt. Dennoch ist die Nachfrage in der Fläche überall sehr stark. Gerade Medienäußerungen in der letzten Zeit haben dies noch einmal deutlich gemacht. Der Landtag hat vor reichlich einem Jahr beschlossen - Zitat -, „die Kontinuität der Thüringer Verbraucherzentralen zu gewährleisten“. Das Land

hat bisher bei den Zuschüssen gerade die Kontinuität in Höhe von 1 Mio. € bewiesen in den letzten Jahren. Das reicht jedoch bei den gestiegenen Tarifen und Preisen, dazu gehört auch die Anhebung der Mehrwertsteuer auf Beratungsleistungen, nicht mehr aus. In den vergangenen Jahren konnte unter großen Anstrengungen, aber auch unter Einschränkung der Öffnungszeiten die Zahl der Beratungsstellen im Land aufrechterhalten bleiben. Im Jahr 2013 würde nun eine Zäsur eintreten. Ohne eine Anhebung des Zuschusses müssten die Beratungsangebote nicht nur zeitlich reduziert werden, sondern auch in der Fläche einzelne Beratungsstellen geschlossen werden. Deshalb ist eine Aufstockung des Zuschusses notwendig. Dem tragen die Koalitionspartner mit einem Betrag von 50.000 € Rechnung.

(Zwischenruf Abg. Skibbe, DIE LINKE: Sehr halbherzig.)

Damit wird sichergestellt, dass auch nach dem Ausscheiden von bewährten Mitarbeitern aus Altersgründen besonders in Thüringen weiter ein Beratungsangebot bestehen kann. Sie wissen, ich selbst und auch zahlreiche Mitglieder meiner Fraktion, aber auch unseres Koalitionspartners hatten sich einen doppelt so großen Betrag gewünscht. Dies war aber nicht möglich, denn in gleicher Weise und das muss man auch berücksichtigen - erfolgte eine Anhebung gerade für andere Beratungsleistungen durch weitere Anträge um 5 Prozent und in diesem Sinne ist Solidarität gefragt. Sie wissen aber auch, dass Verbraucherschutz nicht nur eine staatliche Landesaufgabe ist, sondern auch eine kommunale Aufgabe, weil sie den Bürger vor Ort betrifft. Nach wie vor haben wir eine völlig unterschiedliche Situation in der Bereitschaft der Kommunen. Ich appelliere deshalb an dieser Stelle besonders an die Kommunen, die bisher keinen Beitrag zur Finanzierung leisten, sich dies zu überlegen. Dies betrifft - und das möchte ich hier noch einmal konkret ansprechen - in besonderer Weise die Landeshauptstadt Erfurt. Ich bitte - und ich weiß, hier sind einige Stadtratsmitglieder dabei -, sich dieses Anliegens anzunehmen.

Drittens möchte ich auf unseren Änderungsantrag zur Finanzierung der Entlastung von Kinderwunschpaaren eingehen. Meine Fraktion möchte, dass die vielen Chancen für mehr Wunschkinder nicht länger ungenutzt bleiben wegen der hohen finanziellen Belastung für Ehepaare. Wir wollen, dass Kinderwunschpaare nachhaltig durch die Gesellschaft unterstützt und finanziell entlastet werden. Mit 200.000 € soll das Land Familien, die eine Kinderwunschbehandlung vornehmen, unterstützen. Der Bund hat die Förderzusage seit geraumer Zeit getroffen. Das Land wird sich bei der dritten Behandlung mit 25 Prozent beteiligen. Sie wissen, wir hatten dieses Anliegen bereits im vergangenen Haushalt berücksichtigt, eine Realisierung war leider

nicht erfolgt. Einer Pressemeldung von dpa vom 16. Januar konnte ich entnehmen, dass Mecklenburg-Vorpommern inzwischen als das vierte Bundesland sich bei der Kinderwunschbehandlung beteiligt und finanzielle Entlastung zusagt. Dankbar bin ich auch unserer Sozialministerin, die sich vorgestern in der TLZ ebenso geäußert hat und die Kinderwunschbehandlung unterstützen will. Sie wissen, wir haben diesen gemeinsamen Antrag eingereicht und wollen dies auch damit sichern.

(Beifall CDU)

Jetzt gehe ich noch einmal auf die Frage der Refinanzierung ein. Sie wissen, die Refinanzierung für einige Haushaltstitel erfolgt, wenn möglich, aus dem Landeserziehungsgeld. Sie wissen, wie ein Haushalt entsteht? Mitte des Jahres wird der Haushaltstitel veranschlagt. Doch wir haben gesehen, dass bereits im vergangenen Jahr 2012 dieser Titel nicht abgeflossen ist, so dass wir dies hier als möglich ansehen. Es geht uns also nicht um eine Abschaffung oder Reduzierung, sondern um eine reelle Ausschöpfung und eine Anpassung. In diesem Sinne wollen wir das Thema verstehen und in diesem Sinne möchte ich auch darauf noch einmal eingehen.

Zum Schluss einige Anmerkungen zur Sportförderung: Eine kontinuierliche Sicherung der Finanzierung des Landessportbundes in der LIGA wurde bereits mit der Änderung des Glücksspielgesetzes ermöglicht. Darüber hinaus wollen wir erstens den Zuschuss für die Landes- und Stützpunkttrainer um 50.000 € bzw. 100.000 €

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

anheben und zweitens die Kommune für Sportstätten um 2 Mio. € erhöhen. In diesem Sinne wollen wir Akzente setzen und stimmen dem Haushalt zu. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Es spricht jetzt Abgeordneter Marian Koppe für die FDP-Fraktion.