Protokoll der Sitzung vom 14.02.2013

(Abg. Schubert)

zugsanstalt Goldlauter im Rahmen großer Baumaßnahmen das Hafthaus 1 grundlegend saniert und die Anstalt um einen Werkhof, der Schul-, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten bietet, erweitert werden solle.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der gegenwärtige Arbeitsstand?

2. Ist die Erweiterung um einen Werkhof fester Bestandteil der Entwicklung der JVA Suhl-Goldlauter und wenn ja, warum kann der Kauf dann nicht zügig stattfinden?

3. Welche Sicherheiten hat die Stadt Suhl, wenn sie dem Justizministerium die benötigte Fläche vorhält?

4. Was passiert mit der geplanten Erweiterung der Werkstatt, wenn das Finanzministerium einem Kauf nicht zustimmen sollte?

Für die Landesregierung antwortet das Justizministerium, das macht Herr Staatssekretär Prof. Dr. Herz. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Grunderwerb konnte bislang noch nicht umgesetzt werden, da zunächst von der Thüringer Landesregierung das neue Thüringer Justizvollzugskonzept beschlossen werden sollte. Dies ist mittlerweile in der Kabinettssitzung am 15. Januar 2013 erfolgt. Die Erweiterung der JVA Goldlauter um einen Werkhof ist Bestandteil des aktuellen Thüringer Justizvollzugskonzepts. Den Oberbürgermeister der Stadt Suhl, Herrn Dr. Jens Triebel, informierte das Ministerium am 21. Dezember 2012 über den derzeitigen Stand und den weiteren Verfahrensgang schriftlich. Das Thüringer Justizministerium wird den Erwerb des Grundstücks beim Thüringer Finanzministerium also jetzt nochmals sobald wie möglich beantragen.

Zu Frage 2: Ich verweise zunächst einmal auf meine Antwort zu Frage 1. Ergänzend: Mit Zustimmung des Thüringer Finanzministeriums und bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist davon auszugehen, dass der Grunderwerb zügig abgeschlossen werden kann.

Zu Frage 3: Der Oberbürgermeister der Stadt Suhl ist dankenswerterweise bereit, das Grundstück dem Freistaat Thüringen zur Erweiterung der JVA Goldlauter zu verkaufen. Die Beteiligten sind sich insoweit einig, so dass auf die Stellung von Sicherhei

ten bis zur Umsetzung der Maßnahme einvernehmlich verzichtet wurde.

Zu Frage 4: Die JVA Goldlauter soll auch weiterhin und längerfristig als Justizvollzugsanstalt durch den Freistaat Thüringen betrieben werden. In den letzten Jahren wurden daher erhebliche Mittel in die Anstalt investiert, um sie auf ein den Anforderungen des Strafvollzugsgesetzbuchs entsprechendes Niveau zu heben. Die Notwendigkeit der Errichtung eines Werkhofs ergibt sich schon aus den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes. wonach in einer Justizvollzugsanstalt ein ausreichendes Angebot zur beruflichen und schulischen Aus- und Weiterbildung angeboten werden soll. Die derzeit dafür genutzten Räumlichkeiten sind nicht ausreichend, sie sind zu klein und sie entsprechen nicht den Anforderungen. Aufgrund der genannten Erfordernisse bin ich sehr zuversichtlich, dass sich das Justizministerium schnell und abschließend mit dem Thüringer Finanzministerium einigen wird.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ich habe zwei kleine Nachfragen, die entscheidende ist: Was passiert denn, wenn das Finanzministerium oder der Finanzminister das nicht bestätigt? Und in dem Zusammenhang noch die Frage: Was heißt zügig? Könnte man mit 2013 noch rechnen, weil das nicht unerheblich ist für den Verkauf des Grundstücks, das wäre nämlich bei uns in der Stadt Suhl eine Einnahme. Da geht es natürlich auch um Planungsfragen und Haushaltsfragen. Deswegen auch diese Frage.

Zu Ihrer zweiten Nachfrage vielleicht zuerst. Zügig heißt, so schnell wie möglich. Wir wünschen uns natürlich, dass das 2013 noch geschieht. Solche Grundstückskäufe sind immer ein schwieriger Fall, ich wage da keine Prognose. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir das im Laufe dieses Jahres oder spätestens Anfang des nächsten Jahres zustande gebracht haben.

Zur zweiten Frage: Ich glaube nicht, dass das eintreten wird. Aber sollte wider Erwarten der Grunderwerb nicht erfolgen können, müsste die JVA das Fehlen von qualifizierten Beschäftigungsmöglichkeiten für die Strafgefangenen und die bestehenden Defizite bei den Möglichkeiten für Bildung und Ausbildung in Kauf nehmen, wodurch der gesetzlich normierte Resozialisierungsauftrag gar nicht oder nur sehr eingeschränkt wahrgenommen werden könnte. Ich glaube daher, dass dieses Szenario ausgeschlossen ist.

(Abg. Leukefeld)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Hennig von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5708, vorgetragen vom Abgeordneten Möller.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Spielzeugdesigner-Ausbildung in Sonneberg

Medienberichte sprechen aktuell von dem bevorstehenden Aus der bundesweit einmaligen Spielzeugdesigner-Ausbildung an der Fachschule für Technik und Gestaltung in Sonneberg.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele junge Menschen absolvieren aktuell an der Fachschule für Technik und Gestaltung eine Ausbildung zum Spielzeugdesigner?

2. Wie hat sich die Zahl der Bewerbungen um solch einen Ausbildungsplatz in den letzten zehn Jahren entwickelt?

3. Welche Vermittlungsquote in eine feste Beschäftigung kann für die Absolventen dieser Ausbildung in den letzten fünf Jahren angegeben werden?

4. Wie sieht die Landesregierung die Verwertbarkeit und die Zukunft der Ausbildung zum Spielzeugdesigner und gibt es aus ihrer Sicht Handlungsbedarf, um diesen Ausbildungsberuf zu retten?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig, vorgetragen vom Abgeordneten Möller, wie folgt:

Zu Frage 1: Der Bildungsgang heißt „Staatlich geprüfter Spielzeuggestalter“. Zurzeit befinden sich fünf Schüler im letzten, das heißt im dritten Ausbildungsjahr in dieser Ausbildung.

Zu Frage 2: Eine Übersicht über die Anzahl der Bewerbungen der letzten zehn Jahre liegt nicht vor, jedoch sind seit mehreren Jahren die Schülerzahlen stark rückläufig. Im Schuljahr 2006/2007 gab es 31 Auszubildende, im Jahr 2007/2008 30 Auszubildende, im Jahr 2008/2009 23 Auszubildende, im Ausbildungsjahr 2009/2010 19 Auszubildende, im Jahr 2010/2011 15 Auszubildende, im Jahr 2011/

2012 10 Auszubildende und im Schuljahr 2012/2013 5 Auszubildende. Bereits beginnend im Schuljahr 2006/2007 wurden die Klassenbildungen per Ausnahmeregelung trotz Unterfrequentierung, das heißt unter 15 Schüler, vom TMBWK immer wieder genehmigt. Als die Schülerzahl in den einstelligen Bereich absank, wurde im Einvernehmen mit der Schule festgelegt, dass eine Klassenbildung mit weniger als fünf Schülern nicht mehr genehmigt wird. Erstmalig konnte deshalb zum Schuljahr 2011/2012 kein neuer Ausbildungsjahrgang aufgenommen werden. Auch im Schuljahr 2012/2013 war eine Klassenbildung nicht möglich, da die Zahl mit nur drei Bewerbern, die die Aufnahmevoraussetzung erfüllten, ebenfalls unter fünf lag. In diesem Jahr ist die Lage ähnlich. Somit wäre erneut zum dritten Mal in Folge keine Klassenbildung möglich und ab dem kommenden Schuljahr gäbe es erstmalig keinen Schüler in dem Ausbildungsgang.

Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.

Zu Frage 4: Es handelt sich bei dem Fachschulbildungsgang nicht um einen Ausbildungsberuf, sondern um eine Aufstiegsfortbildung. Bei weiterhin fehlender Nachfrage wird auch künftig keine Klassenbildung möglich sein.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Möller.

Sind Ihnen - in Thüringen wahrscheinlich nicht, aber darüber hinaus - ähnlich gelagerte Ausbildungsgänge bekannt, auf die dann eventuell, falls am Ort nicht mehr ausgebildet werden kann, woanders verwiesen werden kann?

Mir sind jetzt spontan keine solchen bekannt, aber ich werde mich da gern kundig machen und - wenn es die gibt - natürlich auch darauf verweisen. Wir hoffen natürlich, dass wir weiterhin unsere Ausbildungsgänge voll bekommen, aber das ist in diesem Fall bedauerlicherweise nicht der Fall, so dass wir eben keine Zulassung mehr haben.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Zum Abschluss rufe ich auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5709.

Festlegung der maximalen Mietsteigerung durch den Freistaat Thüringen

Der Bundestag hat im Mietrechtsänderungsgesetz vom 13. Dezember 2012 den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, in von diesen festzulegenden Kommunen die Kappungsgrenze für Mietsteigerungen bei bestehenden Mietverträgen von 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abzusenken. Damit sollen in engen Wohnungsmärkten unangemessene Steigerungen von Mieten eingeschränkt werden. Weiterhin wurden im Mietrechtsänderungsgesetz Änderungen vorgenommen, die das Mietminderungsrecht bei energetischer Sanierung einschränken und Räumungsklagen bei Zahlungsverzug erleichtern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche Kommunen plant die Landesregierung von der Absenkung der Kappungsgrenzen Gebrauch zu machen und warum?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den weiteren Regelungen des Mietrechtsänderungsgesetzes hinsichtlich ihrer Auswirkungen für den Thüringer Mietwohnungsmarkt, insbesondere im Hinblick auf die sehr kritische Stellungnahme des federführenden Rechtsausschusses des Bundesrats in Drucksache 10/1/13?

3. Sieht die Landesregierung weiteren Änderungsbedarf im Mietrecht und wie begründet sie das?

4. Welche Haltung hat die Landesregierung zum durch andere Bundesländer vorgeschlagenen Bestellerprinzip für Maklerdienstleistungen bei Neuvermietung und wie begründet sie das?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.

Zu Frage 1: Das Mietrechtsänderungsgesetz wurde durch den Deutschen Bundestag am 13. Dezember 2012 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 1. Februar 2013 zugestimmt. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz je nach Verkündigungstermin im Bundesgesetzblatt im April oder Mai 2013 in Kraft treten wird. Erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes können die Länder mittels Verordnung eine Mietpreisdeckelung für Bestandsmieten regeln. In Anbetracht dieser Zeitleiste bitte ich um Verständnis, dass der Meinungsbildungsprozess der Landesregierung zu dieser Frage noch nicht abgeschlossen ist.

Zu Frage 2: Die Landesregierung begrüßt die mit der Mietrechtsreform einhergehende Förderung der energetischen Sanierung des vermieteten Gebäudebestandes, die den bereits guten Sanierungsstand in Thüringen noch weiter vorantreiben wird. Auch die Möglichkeit des Contractings der gewerblichen Wärmelieferung durch ein spezialisiertes Unternehmen wird zum Energiesparen beitragen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die neuen Instrumente zur Bekämpfung des sogenannten Mietnomadentums insbesondere für private Kleinvermieter, die am stärksten von Mietbetrügern betroffen sind, Erleichterung bei der Lösung derartiger Fälle bringen werden.

Zu Frage 3: Die konkreten Auswirkungen der Neuregelung des Mietrechtsänderungsgesetzes auf den Thüringer Wohnungsmarkt müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes gründlich evaluiert werden. Erst dann kann beurteilt werden, ob und wenn ja, welche Änderungen notwendig werden. Wir gehen von einem Evaluierungszeitraum von mindestens einem Jahr aus, so dass erste Aussagen in 2014 möglich wären.

Zu Frage 4: Das der Diskussion um das Bestellerprinzip zugrunde liegende Problem stellt sich maßgeblich in größeren Ballungsregionen, in denen die Nachfrage nach Wohnungen das Angebot übersteigt. Das betrifft in Thüringen allenfalls den Raum Erfurt-Weimar und die Stadt Jena. Darüber hinaus wird die Gefahr gesehen, dass die seitens des Vermieters zu zahlende Courtage bereits im Vorfeld verdeckt auf die künftige Miete umgelegt wird und es so zu weiteren Mietpreissteigerungen kommen könnte. Aber auch hier ist der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung zu dieser Frage noch nicht abgeschlossen.