Das, meine Damen und Herren, entspricht der Regelung für die Behandlung von öffentlichen Petitionen auch beim Deutschen Bundestag.
Eine weitere Anmerkung: Auch der Deutsche Bundestag denkt darüber nach, sein Quorum zu reduzieren, um eine größere Erreichbarkeit von Mehrfachpetitionen zu erzielen.
Weiter beinhaltet der FDP-Änderungsantrag eine Ergänzung in § 11 a Abs. 6: „Auf Verlangen des Petenten und der Mitzeichnenden der Petition kann eine Veröffentlichung unter einem standardisierten Pseudonym erfolgen.“ Damit werden die Einreichung und die Unterstützung der Petition aber nicht anonymisiert. Das vorgegebene Pseudonym wird nur der Öffentlichkeit angezeigt, für die Mitarbeiter des Ausschussdienstes ist der Realname sichtbar. Des Weiteren erfolgt durch die pseudonyme Veröffentlichung und Mitzeichnung eine Gleichbehandlung mit herkömmlichen Zeichnungs- und Unterschriftenlisten, die durch die Öffentlichkeit ebenso nicht einsehbar sind.
In § 10, meine Damen und Herren, möchten wir eine Fristverkürzung von acht auf sechs Wochen für die Klärung der Rechtslage. Zusätzlich wird in § 10 die Zustimmung durch Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Petitionsausschusses für eine einmalige Fristverlängerung von sechs Wochen unter Benennung von Gründen gefordert. Die Beratung von Petitionen soll zukünftig beschleunigt werden und im Sinne der Petenten zeitnah im Petitionsausschuss beraten werden. Aus diesem Grund betrachten wir eine Frist von sechs Wochen für die Stellungnahme der Landesregierung als absolut angemessen. Für uns als FDP-Fraktion ist es wichtig, dass der Petitionsausschuss von der Einreichung über die Bearbeitung bis zum Beenden der Petition stets Herr des Verfahrens ist. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, ist es notwendig, der Landesregierung eine klare Frist zur Abgabe einer Stellungnahme vorzugeben, um das Verfahren im Sinne der Petenten zeitnah von der Einreichung bis zur Erledigung der Petition abzuarbeiten.
Momentan ist es für die Petenten und die Abgeordneten im Ausschuss nicht hinnehmbar, dass mitunter mehr als ein halbes Jahr vergeht, bis eine Stellungnahme seitens der Landesregierung vorliegt.
Die Gründe für unsere eingebrachten Änderungen habe ich Ihnen ausführlich erläutert. Meine Damen und Herren, ich bitte die Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. Es hat nun Frau Abgeordnete Jennifer Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Heym guckt mich schon sehr erwartungsvoll an. Immerhin, Herr Heym, Sie haben der Linksfraktion Dank ausgesprochen, das hätte ich gar nicht erwartet, insofern haben Sie mir ein bisschen den Wind aus den Segeln genommen. Aber ich sage es auch noch mal von dieser Stelle mit etwas mehr Betonung, ohne den Entwurf der LINKEN hätten wir heute keine öffentliche Anhörung für Petitionen und die Möglichkeit zum Mitzeichnen im Internet.
Nach wie vor glaube ich, dass es möglich gewesen wäre, bei so einem Anliegen, was eigentlich von Parteifarben nicht so sehr berührt ist, zu einem fraktionsübergreifenden Antrag zu kommen. Das ist sehr schade und zeigt aber auch, wie wenig solche Reformschritte offensichtlich konsensfähig sind in diesem Plenum.
Das zeigt auch, wie viel wir noch zu tun haben werden in Richtung Gebietsreform, um hier Thüringen zu modernisieren. Das wird schwer.
Es ist eine Minimallösung, die Sie heute verabschieden. Wir werden uns enthalten, das sage ich auch an dieser Stelle, weil wir nicht dem Plagiat zustimmen werden, sondern dem Original.
Die lange Dauer, die das ganze Verfahren leider genommen hat, wirkt auch übertrieben, wenn man sich anschaut, dass die Organisationen, die wir zur Stellungnahme aufgerufen haben, dann noch mal zu Ihrem Gesetzentwurf Stellung genommen haben, um dann wieder auf den Gesetzentwurf der LINKEN zu verweisen. Ich frage mich manchmal, was deren Meinung ist zu dem Verfahren, wie wir es hier im Thüringer Landtag gemacht haben mit dem Gesetzentwurf der LINKEN.
Sie haben wichtige Innovationen nicht gewagt und ich werde jetzt aus unserem Änderungsantrag nur wenige Punkte zitieren, weil vieles schon in den Reden der Kollegin von der LINKEN und des Kollegen der FDP enthalten war. Die Diskussionsforen wollen Sie nicht. Ich weise darauf hin, dass das Büro für Technikfolgenabschätzung im Bundestag diese als eigentliche Innovation bei der Einführung von öffentlichen Petitionen bezeichnet hat. Ich vermute
mal, dass diese Instanz, dass dieses Büro doch als neutrale Beratung angesehen wird, kompetent darin, und insofern erschließt sich mir überhaupt nicht, warum Sie sich dieser Innovation in den Weg stellen. Die Veröffentlichung unter einem Pseudonym halten wir genauso für sinnvoll, und ich glaube, da waren Sie bis zum Ende dem Trugschluss aufgesessen, dass das auch bedeuten würde, dass jemand unter einem Pseudonym eine Petition einreichen kann. Es wurde an mehreren Stellen schon erläutert, dass das nicht der Fall ist, sondern nur dann, wenn diese Petition im Internet dann öffentlich gemacht wird.
Wir halten es auch angesichts der langen Dauer vieler Petitionsverfahren für dringend geboten, die Frist für Stellungnahmen der Landesregierung zu verkürzen. Beantworten Sie mir folgende Frage: Wieso hat ein Abgeordneter eine kürzere Dauer für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage als der Petitionsausschuss? Das ist nicht logisch, und ich rate dringend, um hier auch gleiche Rechte zu schaffen, das anzugleichen.
Zur Aussetzung des Vollzugs von Maßnahmen wurde schon trefflich diskutiert und ich betone noch einmal, es geht hier lediglich um eine Bitte. Insofern sind die juristischen Bedenken bis zu einem gewissen Grade hinfällig. Man sollte mehr Mut haben an dieser Stelle.
Herr Bergner hat schon mit Vehemenz hier vorgetragen, dass im Moment nur öffentliche Petitionen zur Anhörung gelangen können. Wie das die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen vorschlagen, ist einfach nicht logisch. Es ist auch im höchsten Grade ungerecht. Stellen Sie sich vor, jemand ist nicht des Internets mächtig und hat gar nicht die Möglichkeit, das auf diesem jetzt modernen Wege zu tun. Das ist eine eklatante Ungleichbehandlung, die Sie hier heute verabschieden werden. Da sagen wir entschieden, überdenken Sie das und schaffen Sie hier gleiches Recht.
Noch ein Wort zum Quorum: Ich möchte nicht schon wieder das Wort „Basar“ in den Mund nehmen, aber ein bisschen hat es was davon gehabt, weil die Linksfraktion mit 50 angefangen hat, am Ende bei 500 gelandet ist. Wir hatten uns mal für 1.000 ausgesprochen und Sie sind bei 1.500. Ich weise darauf hin, dass es von keiner Seite der Stellungnehmenden eine Begründung gab für die Höhe des Quorums.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das hat nichts mit Basar zu tun, sondern mit der An- lehnung an den Bund.)
Richtig, aber der Bund sagt auch, Frau Sedlacik hat es gesagt, dass dort überlegt wird, das Quorum abzusenken, weil er es für zu hoch hält. Demzufolge
müsste man für Thüringen auch absenken und dann wäre doch 500 eine Größe, mit der man mal anfangen kann.
Genauso haben die Stellungnehmenden gesagt, Herr Heym, dass diese Zahl gegriffen ist. Es ist nicht begründet, warum es 1.500 sein müssen. Das heißt, dieser Bezug auf die Bevölkerung ist nicht das Argument, auf das man sich da stützen kann.
Damit bin ich auch schon am Ende, was unsere Punkte angeht. Ich kündige auch an, dass wir dem Änderungsantrag der FDP zustimmen, das ergänzt sich gut mit unserem.
Ich komme noch einmal zur Kinderkommission: Die CDU hat gesagt, sie sieht dafür keine Notwendigkeit. Das war klar und deutlich, allerdings war die SPD an dieser Stelle nicht so eindeutig. Ich habe noch Frau Pelke im Ohr, dass man ja aus formalen Gründen jetzt auch unserem Entschließungsantrag nicht zustimmen kann, weil er sich auf den der FDP bezieht. Aber wenn es dafür doch eine Offenheit gibt, dann frage ich doch die Kollegen von der SPD, wie schaffen Sie es dann - da verweise ich dann auf die Initiative von Ihnen -, wenn Sie unseren Entschließungsantrag ablehnen, dieses Anliegen fraktionsübergreifend zu besprechen. Denn mehr wollte unser Entschließungsantrag nicht. Wir sehen die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Kinderkommission und verweisen auf die guten Erfahrungen der anderen Bundesländer. Also bitte schön, greifen Sie das doch auf.
Abschließend freue ich mich, dass wir heute an anderer Stelle noch einmal über das Petitionswesen in Thüringen diskutieren werden. Irgendjemand hat in den Stellungnahmen sehr schön ausgedrückt, Petitionswesen ist etwas, was man eigentlich ständig verändern muss, um es auf der Höhe der Zeit zu halten. Wir reden heute über das Gesetz zur Stellung der Bürgerbeauftragten und das kann man nicht, ohne auch noch einmal über das Petitionswesen zu reden. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an der Vielzahl der eingebrachten Gesetzentwürfe und dem Entschließungsantrag zeigt sich, dass wir hier über ein Gesetz beraten, welches ein elementares Bürgerrecht beinhaltet. Hier geht es um das Recht eines jeden Bürgers, sich mit einem Anliegen direkt an das Parlament zu wenden. Dieses Recht soll auch in Zukunft praxisnah ausgestaltet und für alle Beteiligten gut händelbar bleiben. Darauf komme ich dann später noch einmal zurück, wenn es um die Installierung von Petitionsausschüssen in den kommunalen Gremien geht.
Dass die Fraktionen über die Ausgestaltung und die Feinheiten dieses Gesetzes unterschiedlicher Meinung sind, verwundert sicher nicht; Herr Heym hat es schon ausführlich dargelegt. Ganz klar möchte ich noch einmal deutlich machen, dass sich das Gesetz in seiner Fassung von 2007 gut bewährt hat. Dies zeigt sich an den konstanten Zahlen der eingehenden Petitionen. Trotzdem halten wir eine Verbesserung und Anpassung nicht nur nach der erfolgten Anhörung im August 2011 für angebracht. Ja, wir haben die Anregungen des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE aufgenommen und diese mit den Erfahrungen der anderen Landesparlamente und des Bundestags verglichen und auf dieser Basis einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht.
Wichtige Kernelemente unseres Entwurfs habe ich in meiner Rede zu dessen Einbringung schon vorgetragen, wiederhole sie aber gern noch einmal. Unser Gesetzentwurf zielt auf eine Novellierung des Petitionsgesetzes mit folgenden Schwerpunkten: Zulassung sogenannter Petitionen zur Veröffentlichung, also online veröffentlichter und online mitzeichnungsfähiger Petitionen von allgemeinem Interesse, Ermöglichung öffentlicher Anhörung zu diesen Petitionen zur Veröffentlichung unter Einbeziehung der Fachausschüsse, die stärkere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Einreichung von Petitionen, hier möchte ich nur kurz die Zulassung von Brailleschrift und Gebärdensprache erwähnen. Außerdem haben wir eine gesetzliche Verankerung der bisher nur in der Geschäftsordnung der Landesregierung definierten Fristsetzung für die Abgabe von Stellungnahmen der Exekutive gegenüber dem Petitionsausschuss. Frau Sedlacik, ich sehe da keine Verschlechterung des Verfahrens, nur dass es jetzt im Petitionsgesetz explizit verankert ist, was in der Geschäftsordnung schon steht.
Ich habe mir die Kritikpunkte zu unserem Gesetzentwurf, die von den Oppositionsfraktionen in der ersten Lesung am 03.05. letzten Jahres vorgetragen wurden, die Hinweise aus der schriftlichen Anhörung und natürlich die Diskussion im Petitionsausschuss sehr intensiv angeschaut. Das betraf
insbesondere immer die Einführung der öffentlichen Petitionen, die Anzahl der erforderlichen Unterzeichnungen, um eine öffentliche Anhörung im Landtag zu erreichen - das sehen wir auch noch mal an den Änderungsanträgen - und die Bearbeitungszeit der Landesregierung. Mit der von uns angestrebten Novellierung sind eine Modernisierung des Thüringer Petitionsrechts und eine Verbesserung der demokratischen Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger verbunden, wenn das auch die eine oder andere Fraktion anders sieht.
Bei der Einführung von Petitionen zur Veröffentlichung orientierten wir uns an den guten Erfahrungen, die der Bundestag bereits seit 2005 mit der Online-Veröffentlichung und Online-Unterstützung von Anliegen des allgemeinen Interesses gesammelt hat. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der notwendigen Unterstützer. Allerdings sehen wir die technischen und personellen Voraussetzungen für ein Online-Forum in Thüringen als nicht gegeben und die Schaffung zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht als prioritär notwendig. Auch Herr Untermann erkannte diese Schwierigkeiten. Dass die Sammelund Massenpetitionen nicht in einem anderen Verfahren dargestellt werden sollen, kann ich nicht nachvollziehen. Denn, Frau Sedlacik, man braucht nur die eingereichte Massen- oder Sammelpetition kennzeichnen und sagen, diese Petition möchte ich gern zur Veröffentlichung beantragen, oder einfach nur sagen, sie soll mit veröffentlicht werden. Damit ist das gesamte Verfahren genau wie bei allen anderen Petitionen gegeben, nur dass ich es einfach kennzeichnen muss und sage, bitte, ich möchte, dass diese Petition veröffentlich wird. Dass die Petitionen zur Veröffentlichung nun diese Bezeichnung haben und nicht, wie ursprünglich geplant, öffentliche Petitionen heißen, verdanken wir ebenfalls einem Hinweis des Bundestages in der schriftlichen Anhörung. Dadurch wird verdeutlicht, dass es unabhängig von der jeweiligen technischen Behandlung nur eine einzige Art von Petitionen gibt, und dass die Online-Veröffentlichung einzelner Petitionen lediglich eine Erleichterung der bisher bereits in Papierform möglichen Mitzeichnung ist. Ich sage es noch einmal, auch für Sie, Frau Schubert, es ist durchaus möglich, eine Petition in Papierform einzureichen und draufzuschreiben, ich möchte, dass sie veröffentlicht wird. Das heißt nicht, dass ich unbedingt im Netz so firm sein muss, dass ich sie online einreichen muss. Aus der Anhörung resultiert zudem, dass die gewünschte Behandlung einer Petition als Petition zur Veröffentlichung bereits bei der Einreichung kenntlich zu machen ist. Dies erscheint notwendig, um Missverständnisse und daraus resultierende Verfahrensfehler zu vermeiden. Auf Wunsch, und zwar nur auf Wunsch des Petenten, sollte dessen Anliegen öffentlich gemacht werden. So wird dem Willen des Petenten Rechnung getragen und das ist uns sehr wichtig. Für uns werden hier ganz konkrete Mitbestimmungsrechte
gestärkt. Ferner haben wir jetzt datenrechtlich eindeutig geregelt, welche personenbezogene Daten, nämlich Name und Wohnort des Petenten und eventuell Mitzeichner zusammen mit einer Petition zur Veröffentlichung veröffentlicht werden. Damit noch mal zum Synonym, wenn mein Anliegen so wichtig ist, dann kann ich mich auch zu erkennen geben. Außerdem wird der Zeitraum, den die Landesregierung hat, um eine Stellungnahme abzugeben, jetzt gesetzlich fixiert und entspricht somit der Geschäftsordnung. Hier haben wir auch einen Vorschlag der Fraktion DIE LINKE mit aufgenommen, was zeigt, dass wir nicht parteipolitisch, sondern die Vorschläge sehr sachbezogen geprüft haben. Um Nachteile für den Petenten zu vermeiden, ist eine Verkürzung der Frist für eine Stellungnahme der Landesregierung möglich und sinnvoll. Sie wird bereits praktiziert, aber nun auch noch mal gesetzlich verankert.
Herr Bergner, mir ist nicht ganz klar, wie die einzelnen Ausschussmitglieder jederzeit Herr des Verfahrens bei 1.000 Petitionen im Jahr sein sollen. Wir sind auf die Unterstützung der Landtagsverwaltung angewiesen. Ansonsten ist das neben der normalen Arbeit eines Abgeordneten eigentlich nicht zu schaffen.
Zum Gesetzentwurf der LINKEN will ich deutlich sagen, dass wir ihn ablehnen, einige grundlegende Dinge, die für uns nicht zustimmungsfähig sind, will ich hier kurz anreißen. Wir wollen ein praxistaugliches Gesetz, dessen Umsetzung nicht mit einem immensen Aufwand für die Kommunen verbunden ist. Das hat Herr Bergner schon anschaulich dargelegt, es ist einfach nicht möglich, in jedem kommunalen Gremium dies zu verankern. Wir wollen nicht, dass eine Veröffentlichung von Petitionen unter einem Synonym ermöglicht wird. Ich habe dazu vorhin schon Stellung genommen. Wir wollen eine öffentliche Anhörung, die mit viel Aufwand für die Beteiligten und die Verwaltung verbunden ist, nur dann ansetzen, wenn eine angemessene Zahl von Unterstützern dafür gefunden wird, und das sind für uns nicht nur 50 oder 200 Personen. Da die Internetforen sehr intensiv betreut werden müssen, um nicht zweckfremd genutzt zu werden, sehen wir dafür weder personelle noch finanzielle Spielräume. Das Anhalten des Vollzugs, was vorhin schon einmal angesprochen wurde, so ganz global und vereinfacht, dem stimmen wir nicht zu.
Bei dem Gesetzentwurf der FDP wird eine Einführung der Kinder- und Jugendkommission als neues Landtagsgremium gefordert. Diese Kommission als Unterausschuss an den Petitionsausschuss anzugliedern, macht in unseren Augen wenig Sinn. Wir haben es gehört, bereits jetzt können Petitionen, die sich mit Anliegen von Kindern und Jugendlichen beschäftigen, an den Petitionsausschuss gerichtet werden. Sie werden dort mit der gleichen Sorgfalt beraten wie alle übrigen Petitionen auch. Einer ge