Protokoll der Sitzung vom 15.02.2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innenminister ist noch rechtzeitig gekommen. Er hat zwar die Ausführungen der Ministerpräsidentin nicht verfolgen können, aber jetzt die Debatte zwischen den Fraktionen. Insofern herzlichen Dank, dass Sie sich der Debatte hier stellen. Ich wollte schon wieder auf Sie schimpfen, das kann ich nun nicht. Herr Fiedler hat zu Recht darauf verwiesen, dass es schon etwas sehr befremdlich ist, dass der für Kommunales zuständige Minister nicht in dieser Regierungskommission ist oder mitarbeitet, aber das ist eine Entscheidung, die die Ministerpräsidentin zu vertreten hat und die innerhalb des Kabinetts zu behandeln wäre. Da wollen wir uns als Fraktion überhaupt nicht einmischen, aber bewerten können wir es natürlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, einer Kommission folgt jetzt noch eine Kommission. Frau Ministerpräsidentin, bei allen Erklärungsversuchen, die Sie hier gemacht haben, drängt sich der Eindruck auf, dass es nach wie vor darum geht, diese Legislaturperiode ohne Einstieg in eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform zu Ende gehen zu lassen. Das wäre bedauerlich, weil dann das Land weitere fünf Jahre verlieren würde. Insofern unter

stützen wir die Forderung und auch den Vorschlag, in dieser Legislaturperiode zumindest ein Vorschaltgesetz auf den Weg zu bringen, damit alle Beteiligten wissen, was sie erwartet, damit jetzt nicht in der Phase der Freiwilligkeit, die wir auch hoch achten, weitere Fehlentwicklungen für dieses Land auf den Weg gebracht werden. Wir haben gerade bei den letzten beiden Gesetzen zur Gemeindeneugliederung erlebt, dass nicht jede Gemeindeneugliederung auf Nachhaltigkeit und Effizienzgewinn ausgerichtet war, sondern es waren Abwehrentscheidungen von Gemeinden, insbesondere gegen städtische Zentren.

Das kann nicht die Zukunft Thüringens sein. Deshalb brauchen wir dieses Vorschaltgesetz, damit klar ist, in welchem Rahmen jetzt noch Freiwilligkeit stattfinden kann. Zumindest das muss in dieser Legislaturperiode noch gelöst werden, weil, Sie wissen, 2014 auch die Kommunalvertretungen neu gewählt werden und im Regelfall eine solche Wahl auch zum Anlass genommen wird, zumindest auf der Gemeindeebene sich in neuen Strukturen zu finden. Also wird es nicht aufgehen und es ist für dieses Land nicht gut, wenn sich die CDU einfach in das Jahr 2014 hinüberretten will.

Die SPD muss nun entscheiden, was sie will. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, es gibt in diesem Landtag eine Mehrheit für Ihr Konzept, Sie müssen sie nur nutzen wollen. Das heißt natürlich, Sie müssen sich aus der Umklammerung eines sowieso nicht mehr ganz so frischen Koalitionspartners befreien.

(Beifall DIE LINKE)

Die CDU verharrt in ihrem Denken im 19. Jahrhundert, das haben wir gestern erlebt, was die Refinanzierung wasser- und abwasserwirtschaftlicher Investitionen betrifft.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Bei der Gleichstellung auch.)

Sie als SPD, jetzt haben Sie bald 150 Jahre SPD, man kann bei allen Verwerfungen in der Geschichte durchaus Ihnen zurechnen, dass Sie sich neuen Herausforderungen immer wieder stellen und das durchaus auch erfolgreich. Deswegen sagen wir, ja, wir akzeptieren Sie als Partner sehr wohl.

(Beifall Abg. Metz, SPD)

Aber Sie müssen nun entscheiden, ob Sie weiter nur bejammern, dass die CDU blockiert, oder ob Sie die parlamentarische Mehrheit auch in diesem Hause für Ihr Konzept nutzen. Ansonsten, klar, wird der Wähler 2014 entscheiden, ob es richtig war, sich nach wie vor in der Umklammerung der CDU zu bewegen und nicht nur in diesem Bereich für Stillstand in diesem Land zu sorgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen, dass über den Bericht der Expertenkommission

ohne Denkverbote diskutiert wird, ohne Denkverbote.

(Beifall Abg. Berninger, DIE LINKE)

Insofern finden wir es wenig hilfreich, wenn Landräte der CDU solche Denkverbote einfach mal aussprechen

(Beifall Abg. Berninger, DIE LINKE)

und Drohungen aussprechen,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

von denen wir ja wissen, wie es jenseits jeder Realität aussieht. Ich bin Herrn Staatssekretär Rieder er ist jetzt nicht da - für die Aussage vom gestrigen Tag dankbar, wie die Landesregierung dieses Agieren ihrer Landräte bewertet. Er hat formuliert, so etwas nimmt man eben auch zur Kenntnis. Also deutlicher kann es nicht sein. Gestern in Hildburghausen hat Herr Müller schon einen ganz anderen Ton angeschlagen, er hat offenbar auch zur Kenntnis genommen, dass nach dem politischen Aschermittwoch dann wieder das Leben in normalen Bahnen verlaufen sollte. Also solche Drohungen und Denkverbote halten wir für wenig hilfreich. Wenn man den Bericht ganz objektiv bewertet - Herr Fiedler hat gesagt, er hat ihn mehrere Tage studiert, das haben wir auch -, wird man feststellen, dass man an der einen oder anderen Stelle auf Dinge stößt, die schon im politischen Raum diskutiert wurden, denn dort gibt es nämlich Schnittmengen zu unserem Diskussionspapier, das wir bereits 2005 in Bad Langensalza veröffentlicht haben. Herr Fiedler, mit diesem Diskussionspapier haben wir den Beweis erbracht, dass wir uns auch als Opposition durchaus einer solchen Verantwortung stellen, denn wir haben dort nicht einfach nur Grundsätze formuliert, sondern wir haben konkrete Diskussionsangebote unterbreitet. Die Diskussion auch innerhalb unserer eigenen Reihen war da nicht einfach, sie war heftig.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Die Zahlen noch mal nachlesen.)

Ja, aber wir haben uns, weit bevor Sie sich geäußert haben, eben auch zu Zahlen geäußert, haben sie zur Diskussion gestellt, darauf komme ich noch mal. Aber wir agieren hier nicht als klassische Oppositionspartei, die nur die Landesregierung kritisiert, sondern wir machen eigene Vorschläge. Das bitte ich einfach zur Kenntnis zu nehmen. Wir werden unsere eigenen Vorschläge auch wieder 2014 zur Landtagswahl mit zur Abstimmung stellen,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir auch.)

damit die Bürgerinnen und Bürger, die Wählerinnen und Wähler auch inhaltlich entscheiden können, wie dieser Landtag künftig zusammengesetzt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Übereinstimmungen in dem Bericht zeigen sich insbesondere auf der Ebene der Kreisgebietsreform. Das war auch ein Schwerpunkt, mit dem sich Herr Fiedler hier auseinandergesetzt hat. Herr Fiedler, unsere und auch meine persönliche Wahrnehmung ist eine andere als Ihre. Aber das ist erst einmal nicht unnormal, wir wollen uns ja austauschen. Wir nehmen keine so intensive Identifizierung mit Landkreisen wahr wie Sie. Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich im Regelfall mit ihrer Gemeinde, in der sie wohnen. Es gab in der Vergangenheit einen Identifikationspunkt mit den Landkreisen. Das war das Kfz-Kennzeichen. Damit haben sich Menschen auch identifiziert. Das Problem ist aber nun gelöst, nachdem es möglich ist, auch die alten Kfz-Zeichen wieder zu beantragen. Im Übrigen hält sich das Interesse in einem überschaubaren Rahmen. Also das ist auch ein Beleg dafür, dass offenbar Bürgerinnen und Bürger hier ganz anders denken als die kommunalpolitischen Akteure. Ich habe hohes Verständnis, dass Landrätinnen und Landräte, das Kreistagsmitglieder natürlich eine ganz andere Identifikation ausleben mit ihrem Landkreis als die Bürgerinnen und Bürger. Aber hier wieder ein Schreckgespenst an die Wand zu malen und Bedenken zu formulieren, dass kulturelle Identität verloren ginge, wenn wir etwas an den Strukturen der Landkreise ändern, das sehen wir anders. Im Übrigen, DIE LINKE - ich wiederhole das seit Jahren und werde nicht müde, es immer wieder zu wiederholen - will keine größeren Landkreise, sondern sie will andere Kreise, nämlich Regionalkreise, das heißt Kreise mit einem anderen Aufgabenkatalog, Kreise mit einer anderen Finanzierungsgrundlage. Natürlich erfüllt ein Teil der Landkreise in der jetzigen Aufgabenstruktur seine Aufgaben auch effizient, das ist unstrittig. Wenn ich aber dem Landkreis andere Aufgaben zuordnen will, muss ich entscheiden, ob das in der jetzigen Struktur geht. Und da sind wir zu der Feststellung gekommen, dass es nicht geht. Wenn wir tatsächlich Regionalkreise wollen, Regionalkreise, in denen beispielsweise kein Publikumsverkehr mehr stattfindet, die nur noch im Hintergrund Dienstleistungsfunktion wahrnehmen, in denen also die kommunalen Aufgaben, die jetzt noch bei den Landkreisen sind, den Gemeinden zugeordnet werden und der Bürger und die Bürgerin alles in ihrer Gemeinde erledigen können und gar nicht mehr feststellen, ob eines dieser Dinge, die sie in einer Gemeinde erledigen, dann dem Regionalkreis zur Erledigung weitergeleitet wird, wenn wir das wollen, müssen wir über die Landkreisstruktur einfach nachdenken. Wir wollen die Landesverwaltung modernisieren und auf die neuen Herausforderungen ausrichten. Da halten wir die jetzige Dreistufigkeit nicht für das richtige Konzept, sondern wollen schrittweise zur Zweistufigkeit im Grundsatz übergehen. Das heißt nicht, dass es die eine oder andere Sonderlandesbehörde noch

geben kann, aber wenn man das will, muss man einfach entscheiden, was mit den Aufgaben wird. Wir sagen, im Grundsatz sollen diese Aufgaben kommunalisiert werden und auch da muss entschieden werden, ob das in der jetzigen Struktur mit 17 Landkreisen, sechs kreisfreien Städten geht, und da sagen wir Nein.

Im Übrigen braucht man bei den Regionalkreisen, weil da kein Publikumsverkehr mehr stattfindet, auch kein neues Landratsamt zu bauen und was da immer in der Diskussion ist, oder andere Landratsämter sind dann leere Gebäudehüllen, sondern es bleibt alles beim Alten. Wir müssen nur entscheiden oder einen Vorschlag machen - wir wollen, dass das die neuen Kreistage entscheiden und die Bürgerinnen und Bürger -, wo der Landrat oder die Landrätin ihren Sitz haben. Also es geht nur noch um den Dienstsitz, um mehr nicht. Es geht aber nicht darum zu bestimmen, wo die Verwaltung sitzt und wohin der Bürger dann müsste, um eine Angelegenheit des Regionalkreises zu entscheiden. Das ist dann Geschichte. Da hat die Kommission zum Beispiel einen Vorschlag gemacht, sie wollen die größte Stadt dann zum Dienstsitz des Landrates machen. Da verweise ich mal darauf, dass Brandenburg ein anderes Konzept gewählt hat, das uns auch als durchaus diskussionswürdig erscheint; sie haben nämlich die Stadt zum Sitz des Landrates gemacht, die noch die meisten Entwicklungsdefizite ausweist. Das wäre landesplanerisch und raumordnerisch viel klüger als das formale Kriterium der größten Stadt. Das sind Dinge, das ist ein zweiter, dritter, vierter Schritt, darum geht es noch gar nicht; aber es wird natürlich sehr emotional diskutiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Recht hat die Ministerpräsidentin noch einmal auf die Formulierung im Koalitionsvertrag verwiesen, dass das bei allen Reformansätzen und durchgeführten Reformen das bürgerschaftliche Engagement vor Ort nicht weiter ausdünnen kann. Aber wir, Frau Ministerpräsidentin, haben einige Bedenken, ob Verwaltungsstrukturen tatsächlich dafür das wichtigste Kriterium sind. Wir sind der Überzeugung, dass Bürgerbeteiligung, Engagement durch andere Dinge sichergestellt werden müssen, nämlich durch die Art und Weise, wie sich Bürgerinnen und Bürger in kommunale Entscheidungen einbringen können und wie transparent diese kommunalen Entscheidungen sind. Da haben wir viel erreicht in den letzten Jahren, auch Dank des Bündnisses „Mehr Demokratie“, dem gilt hier der Dank. Sie haben weitere vernünftige Vorschläge gemacht, über die wir in den nächsten Wochen und Monaten zu diskutieren haben. Die Expertenkommission hat das mit auf den Weg gebracht, das ist in Ordnung.

Es gibt aber noch unbestritten eine Vielzahl von Defiziten. Ich möchte hier nur zwei benennen: Selbst für Gemeinderatsmitglieder, Stadtratsmitglieder, Kreistagsmitglieder ist es ungemein schwer, an

Informationen in der Verwaltung heranzukommen, gerade auf Landkreisebene. Wir haben Landrätinnen und Landräte, die konsequenterweise alles verhindern, was in den sogenannten übertragenen Wirkungskreis fällt, weil sie sagen, dass allein wir dafür zuständig sind. Und der eigene Wirkungskreis verengt sich ja immer mehr. Die Bürgerinnen und Bürger haben immer viel Unverständnis, wenn ich ihnen als Kreistagsmitglied sagen muss, dass sich damit der Kreistag gar nicht beschäftigt, das machen der Landrat oder die Landrätin eigenständig. Da müssen wir diskutieren, weil dort noch Reserven und Potenziale für mehr Bürgerbeteiligung und damit auch für mehr bürgerschaftliches Engagement liegen.

Ein zweites Beispiel: Die Wirkung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes ist überschaubar. Noch sind die Vorgänge viel zu formalistisch, als dass tatsächlich dort ein anderes Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern zustande kommt, und das ist aus meiner Sicht viel entscheidender als eine Verwaltungsstruktur. Übrigens, die Gemeindegröße, Kreisgröße und das Demokratieverständnis, da gibt es aus meiner Überzeugung keinen kausalen Zusammenhang. Wir haben jetzt schon Differenzierungen. Ich nehme nur das Beispiel: Die Gemeinde Gerstengrund in der Rhön, 62 Einwohner, hat sechs Gemeinderatsmitglieder. Das heißt, auf zehn Einwohner kommt ein Gemeinderatsmitglied. Hier in Erfurt kommen auf einen Stadtrat 4.000 Einwohner. Nun will mir doch keiner erklären, dass in Erfurt ein geringeres Maß an Demokratie herrscht als in Gerstengrund. Ich meine, Gerstengrund, muss man überlegen, die wählen seit 1990 immer nur CDU. Da könnte man auch den Eindruck gewinnen, na ja, da ist es nicht so weit her, aber das würde ich mir nie anmaßen. Die sind auch immer schon 10 Minuten nach 8.00 Uhr mit der Wahl fertig,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Stock- schwarz.)

weil dann der Bus zum Gottesdienst nach Kahlenluken fährt und der hält am Wahlbüro. Das ist alles in Ordnung. Aber jetzt daraus zu schlussfolgern, in Gerstengrund, weil dort eine andere Mandatsdichte herrscht, sei ein höheres Maß an Demokratieausprägung vorhanden und in Erfurt nicht, das halte ich für verwegen. Insofern sind solche Dinge immer mit Vorsicht zu genießen.

Herr Fiedler, auch da werden wir nicht müde, uns immer wieder argumentativ auszutauschen. Es ist kein vorrangiges Ziel dieser Reform aus Sicht der LINKEN, Geld einzusparen, darum geht es in erster Linie. Das ist tatsächlich nicht nachweisbar. Wir wollen also nicht kürzen, sondern wir wollen

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: An dem muss man festhalten.)

- warten Sie es ab, bevor Sie sich so sehr freuen die Leistungsfähigkeit der kommunalen Strukturen verändern, und zwar erhöhen. Aus einer höheren Leistungsfähigkeit resultieren natürlich auch neue finanzielle Potenziale. Ich will zwei Bereiche benennen: Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden in einer Struktur, wie wir sie jetzt vorfinden, 600 Gemeinden unter 1.000 Einwohner, wird nie etwas werden. Da brauche ich eine Mindestgröße, wenn ich wirtschaftlich tätig sein will. Welche Potenziale die Gemeinden haben, zeigt ja jetzt E.ON. Bodo Ramelow hat schon das Ergebnis der heutigen Veranstaltung nachgewiesen. Jetzt ist klar, jetzt ist bei der FDP Trauerstimmung, weil Ihre Störfeuer - das hatte ich ja gestern Abend schon gesagt - nichts genützt haben. Hier zeigt sich, welche Potenziale im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung durchaus vorhanden sind. Wenn wir dann größere, leistungsfähigere Strukturen haben, ist das in Ordnung.

Der zweite Aspekt, der mit Leistungsfähigkeit zu tun hat, ist die Struktur der Verwaltung. Wir wissen, erst ab einer gewissen Gemeindegröße habe ich eine Verwaltung, in der ich hoch qualifiziertes, hoch spezialisiertes Personal zum Einsatz bringen kann. Das geht bei einer Verwaltung ab etwa 20 Vollbeschäftigteneinheiten. Darunter geht das nicht, darunter sind das alles Allroundkönner, die maximal in der Entgeltbesoldungsgruppe 10, 11 bezahlt werden. Dafür bekomme ich heute kein Personal mehr, das hoch spezialisiert ist. Also brauche ich eine Verwaltung, in der ich auch Berufsperspektiven für hoch spezialisierte Frauen und Männer vorhalte. Das heißt bei 20 Beschäftigten - in der allgemeinen Verwaltung habe ich einen Schlüssel von 1,9 Vollbeschäftigten auf 1.000 Einwohner, da brauche ich kein Mathematiker zu sein, sondern muss einfach nur rechnen können - bin ich dann schon bei 10.000 Einwohnern, wenn ich das will. Allerdings sagen wir, der von der Kommission vorgeschlagene Einstieg mit 12.000 Einwohnern darf sich nicht nur an dieser Frage Personalausstattung und Leistungsfähigkeit bemessen, sondern wir müssen natürlich auch die Siedlungsstruktur in Thüringen im Blick haben und auch kulturelle und landsmannschaftlich geprägte Regionen berücksichtigen. Deshalb haben wir als LINKE 5.000 Einwohner als Mindestgröße vorgeschlagen und das auch noch flexibilisiert. Weil wir natürlich sagen, wenn es eine Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern gibt, die keine Landeszuweisung braucht, dann soll sie doch in dieser Struktur bleiben, wenn sie es will. Aber bitte schön nicht dann gegenüber dem Land anklopfen und sagen, wir brauchen Geld.

Allerdings muss die Finanzkraft der Gemeinden, Herr von der Krone, aus eigener Kraft resultieren und nicht aus Zufälligkeiten. Die Finanzkraft von Ichtershausen, Herr von der Krone, Sie müssten

sich immer schämen, resultiert aus erbrachten Planungsvorleistungen der DDR.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das ist ja ei- ne Frechheit.)

Da sagen Sie, das war alles ganz böse. Wenn aber die DDR diese Gebiete nicht vorgeplant hätte,

(Unruhe CDU)

hätten Sie überhaupt nicht agieren können. Also viele Zufälle spielen da eine Rolle.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es darf bei der Bewertung des Berichtes nicht nur um demografische Fragen gehen, sondern wir haben gesagt, es geht um Leistungsfähigkeit

(Beifall Abg. Kummer, DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Sie sind ein blindes Huhn und bleiben es auch.)

und dort setzt auch unsere Kritik an diesem Gutachten an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Fiedler hat gefragt, wo die Effizienzgewinne sind. Man kann sie natürlich erkennen. Ich habe sie beschrieben. Personaleinsatz, da hat sich die Kommission aus meiner Sicht sehr überzeugend geäußert. Sie hat also gesagt, wenn ich höher qualifiziertes Personal zum Einsatz bringen kann, wirkt sich das positiv auf Verwaltungsentscheidungen und Verwaltungskraft aus. Sie können auch im Bericht nachlesen, Ziel einer Reform ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit, eine andere Einnahmestruktur, nicht nur bei den Steuern, sondern eben auch bei der wirtschaftlichen Betätigung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend darf ich noch einmal darauf verweisen, dass wir, ähnlich wie die Landesregierung mit ihrer Kommission, natürlich auch den Dialog innerhalb unserer Fachbereiche suchen, um insbesondere die Vorschläge, die unsere Funktionalreform auf Landesebene betreffen, noch einmal zu überprüfen, wo es Schnittstellen mit unseren Konzepten gibt und wo wir noch einmal in den Dialog mit den Gutachten treten wollen, was gemeint ist, weil manches verkürzt ist. Wir fordern die Landesregierung und die Ministerpräsidentin auf, den Einstieg in die Funktional- und Gebietsreform noch in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen. Wir hatten bereits ein Vorschaltgesetz im Rahmen der Haushaltsdebatte 2013/2014 als Entschließungsantrag hier im Landtag eingebracht. Das ist abgelehnt worden von CDU und SPD. Jetzt sind Sie in der Bringepflicht. Jetzt müssen Sie ein solches Vorschaltgesetz vorlegen. Sie können da durchaus unseres nehmen, wir haben nichts dagegen, wenn wir dort eine Art Amtshilfe leisten können. Sie können es auch weiterentwickeln, weil wir nicht diejenigen sind, die sagen, wir haben immer recht; das war eine andere

Partei. Handlungsnachfolger dieser Partei ist nicht DIE LINKE, sondern die CDU.

(Beifall DIE LINKE)