Protokoll der Sitzung vom 24.04.2013

Herr Hey will Satz 3 des im LINKEN-Entwurf neu gefassten Artikels 37 Abs. 3 als inhaltsgleich zum Wortlaut des § 68 Abs. 2 Personalvertretungsgesetz erkannt haben. Das ist falsch, denn § 68 als einfachgesetzliche Regelung formuliert die Frage von Dienstherren von der Dienststelle her als Vorgabe. Artikel 37 Abs. 3 schreibt zugunsten der Personalvertretung einen einklagbaren Rechtsanspruch mit Verfassungsrang fest als zugunsten der Beschäftigten einen Rechtsanspruch und dazu noch auf Verfassungsebene. Daher ist in diesem Zusammenhang auf den Kern der politischen Differenz hinzuweisen, der ja heute noch auch offen zutage getreten ist, nämlich der sich unterscheidende Blickwinkel zwischen der SPD-Position und unserem LINKEN-Gesetzentwurf. § 68 ist von der Arbeitgeberseite, dem Dienstherren, aus formuliert. Der Satz 3 im neuen Artikel 37 des Gesetzentwurfs meiner Fraktion ist von den Beschäftigten aus und deren Bedürfnissen und Interessen aus formuliert. Darin liegt der Unterschied.

(Beifall DIE LINKE)

Dazu habe ich heute in der Debatte leider auch nichts gehört. Genau bei dieser Frage, von welchem Blickwinkel gehe ich aus, von dem Blickwinkel der Beschäftigten oder von dem Blickwinkel der Dienstherren? Da kommen wir dann an die Kernfra

ge zum Mitbestimmungs- und Personalvertretungsrecht. Wollen wir ein Mitbestimmungsrecht, das modern und emanzipatorisch ist und wirklich das Mitgestalten ermöglicht oder eines, an dem auch weiterhin der antiquierte Geist des obrigkeitsstaatlichen Verwaltungsdenkens hängt. Daher kann ich nur noch einmal die Beratung unseres Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfassung „Gesetz zur Stärkung der Personalvertretung im öffentlichen Dienst“ dringend bitten, an den Innen- und Justizausschuss zu überweisen, damit wir tatsächlich darüber diskutieren können, welche Antwort das gegenwärtig geltende Personalvertretungsrecht auf diese Frage gibt und ob sich, wie wir sagen, Änderungsbedarf auch für die Thüringer Verfassung ergeben wird. Es wäre einem Parlament angemessen, diese Frage auch zusammen mit Berufsverbänden, mit Personalvertretungen, mit den Beschäftigten im Rahmen einer Anhörung dann zu erörtern.

Für den Fall, dass Sie sich erneut einer weiteren Beratung verweigern, möchte ich, wovon ich leider ausgehen muss, zumindest abschließend noch einmal darauf verweisen, dass auch vor dem Hintergrund, das ist uns sehr wichtig, der anstehenden Verwaltungs- und Funktionalreform ein modernes Personalvertretungsrecht dringend notwendig ist.

Die von Innenstaatssekretär Rieder in der letzten Lesung genannten guten Beispiele Polizeistrukturreform und Organisationsüberprüfung beim Landeskriminalamt taugen eher als solche nicht, zumindest wenn wir die Rückmeldung der Berufsverbände zur Kenntnis nehmen. Herr Geibert ist ja heute hier. Wir haben insbesondere zu der Organisationsveränderung im LKA den klaren Hinweis, dass sich die Berufsverbände, die Gewerkschaften in diesem Prozess der Evaluierung und Neujustierung ausgeschlossen fühlen. Das zeigt deutlich an, dass wir gerade für diesen Bereich, nämlich die Mitsprache bei strukturellen Veränderungen in den Behörden, die Mitbestimmung der Beschäftigten deutlich anheben müssen. Wir sind nämlich der Überzeugung, dass die notwendigen anstehenden Reformen für den öffentlichen Dienst nur erfolgreich sein werden, wenn Dienststelle und Beschäftigte ihre Verantwortung gemeinsam wahrnehmen können, und wenn nicht Reformen top-down von oben administriert werden, den Beschäftigten aufgestülpt werden und diese dann mit den Konsequenzen leben müssen. Dass dies scheitern wird, sehen wir zurzeit auch an den Folgen der Polizeistrukturreform. Ich bitte noch einmal darum, unseren Gesetzentwurf an den Innen- und Justizausschuss zu überweisen. Wir möchten eine argumentative und inhaltliche Auseinandersetzung. Die Argumente, nur weil wir absehen können, hier keine Mehrheit zu erringen, auf Gesetzesinitiativen zu verzichten, zählen für uns nicht und entbehren für uns auch jeder demokratietheoretischen Grundlage. Überden

ken Sie Ihre Position und lassen Sie uns gemeinsam in den Fachausschüssen über ein modernes Personalvertretungsrecht in Thüringen diskutieren und streiten. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Frau Renner. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Innenminister Geibert zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, bereits in der letzten Plenarsitzung im März wurde ausführlich über das Personalvertretungsrecht in Thüringen diskutiert. Die Mehrzahl der Redner führte aus, dass die Mitbestimmungsrechte durch das erst 2011 geänderte neue Personalvertretungsrecht gestärkt wurden. Selbst diejenigen, die meinen, es könne immer noch etwas besser werden, erkennen die Notwendigkeit der im Entwurf der Fraktion DIE LINKE angestrebten Verfassungsänderung nicht. Stattdessen wird zu Recht darauf verwiesen, dass die Verfassung nicht der richtige Ort für die angestrebte Änderung ist. Für ein funktionierendes Personalvertretungsrecht kommt es maßgeblich auf die Zusammenarbeit der handelnden Personen an. Die von Ihnen 2011 verabschiedeten Änderungen bieten eine ausreichende Grundlage für eine gute Zusammenarbeit der Personalräte und der Dienststellen. Die Rahmenbedingungen stimmen, nun müssen sie ausgefüllt werden. Wie das sehr gut funktioniert, durfte ich beispielsweise bei der Zusammenarbeit bei den in meinem Haus durchgeführten Maßnahmen und durchaus auch bei der Polizeistrukturreform erleben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, das Personalvertretungsrecht ist bereits umfänglich diskutiert, weshalb weitere Beratungen zu dem Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung nicht nötig sind. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen herzlichen Dank, Herr Innenminister. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde aber der Antrag auf Überweisung sowohl an den Innen- als auch an den Justiz- und Verfassungsausschuss gestellt. Wir stimmen zunächst ab über den Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Wer diesem Überweisungsantrag folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltun

(Abg. Renner)

gen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über den Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich schließe die zweite Beratung.

Ich eröffne nunmehr die Aussprache zur dritten Beratung. Gibt es hierfür Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir nun zur Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5837 in dritter Beratung und ich frage: Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen der

Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Wir kommen nunmehr - nein, wir kommen nicht zur Schlussabstimmung. Das war damit schon die Abstimmung. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Gemäß einer Verabredung im Ältestenrat wird jetzt kein weiterer Tagesordnungspunkt aufgerufen. Wir beginnen morgen um 9.00 Uhr erneut mit der Sitzung und ich darf diese Sitzung für heute beenden.

Ende: 18.54 Uhr