gesellschaftspolitische Entscheidung, die Erkenntnisse der Sozialforschung, der Erziehungs- und Politikwissenschaften berücksichtigen muss. Auch wenn der damalige Innenminister, Herr Prof. Huber, sich zu dem Thema bereits vor drei Jahren hier im Parlament sehr ausführlich geäußert hat, darf ich an dieser Stelle noch einmal die wesentlichen Gesichtspunkte, die aus der Sicht der Landesregierung gegen den vorliegenden Gesetzentwurf sprechen, aufgreifen.
Die Gesetzgebung räumt jungen Menschen, gestaffelt nach dem Alter, unterschiedliche Rechtspositionen ein. Grundlage hierfür ist die Einschätzung, welche Sachlagen der Heranwachsende nach seiner altersspezifischen Entwicklung in der Regel bereits ohne Mitwirkung von Erwachsenen erfassen und sachgerecht entscheiden kann. Letztlich handelt es sich bei der Festlegung des Mindestwahlalters um eine Frage der Abwägung. Dabei überwiegen im Abwägungsprozess die sachlichen Gründe, die für eine Beibehaltung der jetzigen Regelung sprechen. Es ist vor allem die Kohärenz zu anderen gesetzlichen Bestimmungen. Ich nenne an dieser Stelle noch einmal die Rechtsmaterien. Da ist zum einen das Strafrecht. Dort gilt das Jugendstrafrecht bis zum 18. Lebensjahr, in einzelnen Fällen sogar darüber hinaus bis zum 21. Lebensjahr. Da ist zum anderen das Zivilrecht, das beispielsweise die volle Geschäftsfähigkeit an das 18. Lebensjahr knüpft. Ich sehe jetzt davon ab, noch einmal im Einzelnen auf den Taschengeldparagraphen einzugehen, der damals eine große Rolle in der Debatte spielte. Ein letztes, ein drittes Beispiel ist das Führerscheinrecht, das das unbegleitete Führen eines Kfz erst mit 18 Jahren erlaubt. In all diesen Regelungsbereichen ist der Gesetzgeber zu der Einschätzung gelangt, dass dem Heranwachsenden mit 16 noch nicht dieselbe Rechtsposition wie einem Erwachsenen eingeräumt werden kann. Schaut man sich das Wahlrecht in den anderen Ländern an, von 16 Ländern haben 12 das Wahlalter bei 18. Auf Bundesebene ist das aktive Wahlalter auch bei 18. Was Europa anbelangt ist der Vergleich besonders eindrucksvoll, Herr Abgeordneter Adams hatte Österreich erwähnt, Österreich ist von 27 EU-Staaten das einzige Land, das das Wahlalter bei 16 hat, alle anderen haben es bei 18.
Das heißt, die Argumente, die für eine Herabsenkung des Wahlalters sprechen, scheinen doch noch nicht so überzeugend zu sein. Die Landesregierung steht deshalb diesen Gesetzentwürfen ablehnend gegenüber. Danke schön.
Danke, Herr Staatssekretär. Ich schaue ein drittes Mal in die Runde. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit kann ich die Debatte schließen und wir gehen in die Abstimmung.
Wir beginnen mit der Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 5/6121 das ist TOP 7 a, die Verfassungsänderung. Dort ist die Überweisung an den Innenausschuss beantragt worden. Ich frage jetzt: Wer möchte die von mir eben genannte Drucksache an den Innenausschuss überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der SPD und der CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung der Drucksache 5/6121 abgelehnt.
Wir machen weiter mit der Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 5/6075. Auch hier ist die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss
beantragt. Wer möchte die von mir genannte Drucksache an den Innenausschuss überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das ist die Ablehnung von den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist die Drucksache 5/6075 nicht an den Ausschuss überwiesen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt und die heutige Sitzung. Wir sehen uns wieder in aller Frische morgen um 9.00 Uhr. Einen schönen Nachhauseweg, wenn es denn der Weg nach Hause ist.