Dass ein Pfarrer, meine sehr verehrten Damen und Herren, für einen Demokratiepreis infrage kommt, sollte an sich nichts Ungewöhnliches sein. Dass ein Pfarrer wegen aufwieglerischen Landfriedensbruchs vor Gericht steht, ist zumindest in Thüringen seit der Wiedervereinigung ein einmaliger Vorgang. Das ist deshalb anzumerken, weil Herr König nicht der erste und auch nicht der einzige Thüringer Pfarrer ist, der sich seither gegen Rechts engagiert hat.
Die Tatsache, dass dieser Prozess stattfindet, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist kein Skandal, sondern das normale Mittel des Rechtsstaats, erhobene Vorwürfe zu untersuchen.
Ich weiß nicht, ob die Vorwürfe gegen Herrn König zutreffen. Es kann gut sein, dass er nicht verurteilt wird, weil sie sich als falsch oder als nicht ausreichend herausstellen. Wenn das so kommt, ist es gut für ihn und ich sage, ich bin froh, in einem Land
zu leben, in dem Gerichtsverfahren auch so ausgehen können, und nicht mehr in einem Land, in dem Schuld und Strafmaß schon vor Prozessbeginn feststehen.
Was die LINKEN mit ihrer Skandalisierung dieses Verfahrens wollen, ist doch etwas ganz anderes. Sie stellen die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats infrage.
Sie wollen die Guten sein, die besser sind als die anderen und deswegen auch mehr dürfen als die anderen. So stellen Sie sich das vor. So ist es aber eben nicht, meine Damen und Herren. Für Sie gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen.
Ohne den Rechtsstaat, der dieses Recht garantiert, wird die Herrschaft der Mehrheit zur Tyrannei gegen die Minderheiten.
Und ob uns diese Minderheiten gefallen oder nicht, meine Damen und Herren, das spielt dabei überhaupt keine Rolle. Die Polizei schützt übrigens dieses Minderheitenrecht. Sie übt für den Staat das Gewaltmonopol aus.
Es geht eben nicht, dass jeder, der sich moralisch im Recht fühlt, selbst zur Waffe oder zum Pflasterstein greift und glaubt,
Die Verleihung des Demokratiepreises der Thüringer Landesregierung, des Thüringer Sozialministeriums, egal an wen, zu einem Zeitpunkt, an dem derjenige wegen des Vorwurfs des aufwieglerischen Landfriedensbruchs vor einem ordentlichen Gericht steht, ist auf dieser rechtsstaatlichen Grundlage in mehrfacher Hinsicht eine falsche Entscheidung.
1. Zur demokratischen und offenen Alltagskultur, so der Ausschreibungstext, gehört zwingend die Einhaltung der Gesetze und Regeln des demokratischen Rechtsstaats.
Deshalb ist die Vergabe des Preises durch die Landesregierung vor dem Abschluss des Verfahrens ein Affront eines Verfassungsorgans gegen den demokratischen Rechtsstaat.
2. Es ist der Landesregierung offenkundig egal, ob die Vorwürfe berechtigt oder unberechtigt sind. Der Preis wird verliehen, auch wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass der Geehrte doch zur Gewalt gegen Polizisten aufgerufen hat. Deshalb ist die Vergabe dieses Preises zu diesem Zeitpunkt in jedem Fall ein Affront des Dienstherrn gegen die Polizei.
3. Sie schließen sich mit der Preisverleihung den Skandalisierungsversuchen der LINKEN an. Deshalb ist es auch ein Affront gegen die unabhängige Justiz.
4. Meine Damen und Herren, zur Bandbreite innovativer und kreativer Ideen - Ausschreibungstext gehören offenkundig auch Handlungen, die zumindest zur Anklageerhebung vor einem Gericht ausreichen. Das ist ein fatales Signal auch an die Empfänger der Anerkennungspreise, die auf solche Handlungen verzichtet haben. So kann man offenbar keinen Hauptpreis gewinnen.
Kreativität, meine Damen und Herren, ist keine objektive Kategorie. Aber wenn vor dem Domizil der Jungen Gemeinde in Jena zum Schottern aufgerufen wird und dort in der Jenaer Innenstadt dann Plakate hängen mit der Aufschrift „Hauptsache, es knallt“, dann muss sich der Verantwortliche, und das ist in dem Fall der Jugendpfarrer, das zurech
nen lassen und dann nehme ich mir auch heraus zu sagen, dass das die Grenzen der Kreativität im demokratischen Rechtsstaat überschreitet.