Nein, sind sie nicht! Es ist von Ihnen auch schon kritisiert worden, dass ich im Februar unter anderem auch gesagt habe, wir brauchen eine Mindestzahl von Ärzten pro Abteilung. Auch das war eine sehr große Debatte. Ich hatte eingangs diese emo
tionale Auseinandersetzung mit dieser Geschäftsführerin kurz geschildert, die ging noch weiter und da sagte sie mir, was ich mir denn einbilden würde, sie könnte eine Fachabteilung problemlos mit zwei Ärzten betreiben und wo stehe denn geschrieben, dass sie Weiterbildung erlauben muss, die müssen nicht zur Weiterbildung fahren. Da habe ich gesagt, das ist ja interessant. Diese Debatte ist für mich einer der Extremfälle.
Aber wir sagen, wir wollen nichts Neues, nichts erfinden. Dann rechnen wir doch einfach mal durch. Die Woche hat bei einer 24-Stunden-Betreuung zum Beispiel auf einer internistischen oder chirurgischen Station 168 Wochenstunden. Jeder Arzt sollte im Jahresmittel nicht mehr als 48 Wochenstunden arbeiten, das heißt, wenn ich nur statistisch ausrechne, wie viel Ärzte brauche ich, um auf so einer Station die 24-Stunden-Betreuung mit einem Arzt pro Stunde, also ständig, sicherzustellen, da brauche ich schon 3,5 Planstellen, 3,5 Arztstellen. Das müssen nicht 3,5 Fachärzte sein. 3,5 Ärzte brauche ich, um nur jede Stunde der Woche einen Arzt vor Ort zu haben. Da ist noch nicht eingerechnet, dass diese dreieinhalb Ärzte insgesamt über 100 Tage Urlaub haben, das heißt, 40 Prozent der normalen Werktage ist einer der Ärzte im Urlaub. Da ist nicht eingerechnet, dass ich den Chefarzt genauso behandle wie jeden kleinen Assistenten, was ich aber noch nie erlebt habe im realen Leben. Da ist noch nicht eingerechnet, dass hin und wieder auch mal ein Arzt krank wird, dass Leute zur Weiterbildung fahren, dass wir dann, wenn Ausbildung laufen soll, auch Facharztstandard wahren müssen, all dem ist noch nicht Rechnung getragen worden. Ich weiß, wovon ich rede, ich habe in meinen beruflichen Anfangsjahren auf einer Station gearbeitet, da hatten wir 4,5 Planstellen. Viereinhalb Ärzte waren beschäftigt; die halbe Stelle war jemand, dessen andere halbe Stelle in der Verwaltung war. Wir hatten eine chirurgische Abteilung und das Ende vom Lied war, dass meine normale Wochenarbeitszeit zwischen 120 und 140 Wochenstunden war. Das war normal. Es gab Wochen, da bin ich montags zum Dienst gegangen und bis zum nächsten Montagfrüh war ich zweimal zu Hause, nämlich Dienstag nach dem Nachtdienst, ungefähr 17 Uhr, und Donnerstag nach dem Nachtdienst, ungefähr 17 Uhr; da bin ich Freitag gekommen, habe das ganze Wochenende durchgearbeitet und Montag 17 Uhr bin ich dann nach Hause gefahren. Das war damals mein Leben - zwei Jahre lang. Hätten wir einen Arzt mehr gehabt, eine einzige Stelle noch, dann hätte ich nach jedem Dienst nach Hause gehen können. Das ist nicht nur Lebensqualitätsgewinn, das ist auch Qualitätsgewinn für den Patienten, denn ich war damals gerädert. Ich war nach so einer 140-Stundenwoche durch. Da ging aber die nächste 140-Stundenwoche wieder los. Das ist der Punkt. Das war damals völlig üblich, es war damals schon illegal, aber es war völlig üblich. Heute hat
sich die Situation ein bisschen entspannt. Heute geht der Arzt nach dem Dienst nach Hause in aller Regel, lange nicht immer, aber in aller Regel geht er nach Hause. Trotzdem fällt nach jedem Dienst eine Mehrarbeit von 7 - wenn es in der Woche ist bis 16 Stunden an, denn am Freitag kann man keine Dienstzeit abfeiern; wenn man Freitag Nachtdienst gehabt hat, geht man Sonnabend ganz normal nach Hause, ist ja kein Arbeitstag, und am Sonnabend ist es dasselbe. Das heißt, mit jedem Dienst fällt eine Mehrarbeitszeit an, die auf diese normale 40-Stundenwoche draufgerechnet wird. 48 Stunden ist das nach Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene Höchstlevel, was man im Jahresmittel erreichen darf - 48 Stunden. Wenn ich das jetzt aber so, wie ich es gerade vorgerechnet habe, durchrechne, bin ich irgendwo zwischen 55 und 70 Stunden Arbeit für jeden einzelnen Arzt. Das ist das Normale, das ist die Realität. Das heißt, man legt das Arbeitszeitgesetz auch heute noch sehr, sehr freizügig aus. Und wo kein Kläger, da kein Richter, denn die Ärzte sagen sich, wenn ich mehr arbeite, bekomme ich mehr Geld, da werde ich mich jetzt nicht beschweren. Das heißt doch aber, dass der Gesetzgeber das nicht hinnehmen muss. Wir müssen uns doch nicht damit abfinden, dass das Arbeitszeitgesetz von Ärzten einfach aus finanzieller Begründung hintangestellt wird, sondern ich halte es sehr wohl für richtig, dass man in eine an Qualitätsrichtlinien ausgerichtete Rechtsverordnung reinschreibt, wie viele Ärzte muss eine Abteilung vorhalten, damit die Mindeststandards vom Arbeitszeitgesetz, Facharztstandard und Weiterbildung überhaupt wenigstens statistisch sichergestellt sind. Da ist nicht etwa etwas Neues erfunden, sondern da ist einfach nur noch einmal die Sicherheit dargestellt, dass ich mich an Recht und Gesetz auch im Krankenhaus halte, wenn nicht jeden Tag jemand da ist und nachkontrolliert.
Insgesamt ist das Gesetz - jetzt verlasse ich mal diese ganze leidige Qualitätsdebatte - eine Anpassung an Realität und Entwicklungen der heutigen Zeit. Beispiel Transplantationsbeauftragter - nach diesen ganzen Debatten, nach dem Einbruch der Spenderzahlen, wer möchte noch bezweifeln, dass das notwendig ist. Ebenso der Patientenfürsprecher in Bezug auf die weitere Ausformulierung von Patientenrechten, was ich für ganz wichtig halte. Es ist wichtig, dass es solche Stellen gibt. Die Qualität und der Erfolg der Patientenfürsprecher wird sich daran bemessen, wie niedrigschwellig das Angebot sein wird, das in diesem Zuge an den Patienten gerichtet wird. Gleichzeitig halte ich es für wichtig, dass man im Katastrophenschutz die entsprechenden Ressourcen mit erschließt, indem man die Reha-Kliniken mit einbezieht.
Als ganz wesentlicher neuer Punkt ist die Landeskrankenhausplanung zu benennen, da vor allem drei Punkte:
Erstens die Anpassung der Landeskrankenhausplanung daran, dass sich ärztliche Weiterbildungsinhalte geändert haben, dass bestimmte Fachrichtungen so, wie sie früher mal waren, nicht mehr existieren. Das muss sich natürlich auch in einer Planung widerspiegeln, also Orthopädie ist jetzt das Stichwort. Das wird in der Abteilung für Inneres ähnlich werden.
Das Zweite ist, dass diese Planungstiefe nicht mehr ganz so groß ist wie früher, dass es mehr Freiheiten gibt, denn das Krankenhaus an sich kann nicht mehr mit Betten rechnen, es muss mit Leistungen rechnen. Auch das muss man in einer Landeskrankenhausplanung einfließen lassen.
Drittens halte ich es für ganz wichtig, dass man beim Planungsgremium ein bisschen nachjustiert hat und dem einen oder anderen Sitz und Stimme gegeben hat, der das bislang nicht hatte.
Ganz kritisch möchte ich allerdings doch sagen, dass ich mir die Änderung im Förderrecht genau anschauen werde, weil mir auch das sehr eingängig von verschiedenen Kliniken geschildert worden ist. Wir müssen immer dann aufpassen, wenn beispielsweise solche ambulanten Leistungen von einem Krankenhaus erbracht werden, wo es keine niedergelassene Alternative gibt. Beispiel Röntgenabteilung: Es gibt durchaus Planungsbereiche, wo die einzigen Röntgengeräte in Krankenhäusern stehen, niedergelassene Radiologen gibt es nicht. Die Frage ist jetzt, ob es wirklich Sinn macht, wenn Krankenhäuser diese Versorgung aufrechterhalten, dass man dann eventuell diese Förderbeträge zurückfordert. Darüber muss man noch mal reden, ob das wirklich zwingend sein muss. Aber, wie gesagt, ich werde mir das einfach anhören in der entsprechenden Anhörung und bin da auch noch nicht wirklich entschieden, wie es dann am Ende aussehen muss.
Ich möchte noch eine Kritik aufgreifen. Da habe ich immer wieder mal gehört, zuletzt von Herrn Koppe, dieses Gesetz wäre nicht der große Wurf, wäre jetzt nicht die Revolution. Die Frage ist: Brauchen wir in der Thüringer Krankenhauslandschaft eine Revolution? Wir sind sehr gut aufgestellt. Wir haben eine sehr gut ausdifferenzierte Krankenhauslandschaft. Wir haben immer noch eine sehr hohe Krankenhausdichte, wir haben die höchste Krankenhausbettendichte, jetzt nehme ich noch mal diese Maßzahl, von allen ostdeutschen Ländern. Wir haben eine gute Krankenhauslandschaft, das heißt, wir brauchen nicht die Revolution, wir brauchen Reformen. Wenn ich Reformen brauche, dann sollte ich die mit Augenmaß machen, das heißt, ich sollte auch mal im Rahmen dieser Reformen Haltepunkte setzen und zurückschauen, was hat sich denn dar
aus ergeben und brauche ich eventuell andere Justierungen. Ich glaube, dieses Gesetz gibt uns genau diese Möglichkeit. Das sind nicht die großen Weichenstellungen, die da jetzt angebracht sind, sondern eher kleine Nachjustierungen, zum Beispiel was die Kooperation zwischen Krankenhäusern in einer Region und Fachbereichen angeht. Ich finde es eine gute Weichenstellung, wenn Krankenhäuser, die sich mit dem Label Weiterbildungskrankenhaus schmücken, auch tatsächlich Weiterbildungsstellen einrichten müssen. Ich finde, das hatte ich schon gesagt, die Äußerung zur Qualität ganz wichtig, und ich denke auch, es wird eine heftige Debatte darüber geben, wie man denn dem Verbot der Zuweisung auf Entgelt bzw. des Vorteils nach Zuweisung umsetzen wird. Da sehe ich das eine oder andere Geschäftsmodell in der orthopädischen Abteilung recht kritisch. Prinzipiell halte ich diese Art von Reformen für wichtig, das sind wir den Leuten, die in den Krankenhäusern arbeiten, schuldig, denn es hängen sehr viele Arbeitsplätze daran. Das sind wir den Patienten schuldig, die natürlich die wohnortnahe Versorgung brauchen. Wir sind es nicht zuletzt auch den Regionen, in denen die Häuser stehen, schuldig, denn sie sind überall da, wo sie stehen, auch ein Wirtschaftsfaktor. Aber ich mache auch gleich deutlich, ich bin mir sicher, dass diese Novellierung nicht über zehn Jahre halten kann. Ich denke, wir werden relativ zügig dahin kommen, dass wir weitere Nachjustierungen vornehmen müssen.
Ich persönlich, jetzt bin ich am Ende meiner Rede doch noch mal beim Thema Qualität, würde mir sehr wohl Mindestzahlen bei manchen Eingriffen wünschen. Das ist leider nicht gerichtsfest, die kann man jetzt so nicht reinschreiben, darauf hat Herr Koppe hingewiesen. Ich finde es trotzdem vernünftig, darüber nachzudenken. Gerade zum Beispiel in der Tumorchirurgie ist es so, dass ein Krankenhaus, das sich dort wirklich etablieren will, personell von den Ressourcen und Ähnlichem immer auf der Höhe der Zeit sein muss. Das heißt, man muss immer und immer wieder in einer sich rasant entwickelnden medizinischen Anwendung auf der Höhe der Zeit sein. Die Frage, ob ich zum Beispiel eine große Bauchspeicheldrüsenkrebsoperation, einen sogenannten Whipple, einen der größten Eingriffe in der Bauchchirurgie, ob das tatsächlich gerechtfertigt ist, wenn ein Haus das dreimal im Jahr macht, ob es tatsächlich die Fertigkeiten immer noch hat, wenn man das alle vier Monate mal macht, das wage ich doch ernsthaft zu bezweifeln. Ich weiß, wovon ich rede, ich habe so was durchaus hin und wieder mal gesehen. Ich weiß auch, wie das ist, wenn …
Letzter Satz. Ich weiß auch, wie das ist, wenn man mit solchen Qualitätsanforderungen Schindluder betreibt. Ich glaube, solche großen, mit viel Tragweite ausgestatteten Eingriffe gehören wirklich an Zentren und das sollte man auch in einem Gesetz letztlich mal niederlegen können. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter Dr. Hartung. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Kubitzki für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn ich hier vorn stehe, werde ich das nicht so aus der Sicht eines Arztes sagen, was ich von dem Krankenhaus erwarte, sondern wenn ich über Krankenhaus rede, gehe ich davon aus, was erwarte ich, wenn ich als Patient, ich hoffe nicht, in ein Krankenhaus komme,
gut auch nicht gesagt, aber, was erwarte ich als Patient? Ich erwarte eigentlich als Patient, wenn ich in ein Krankenhaus komme, dass ich dort von hoher Fachlichkeit umgeben bin, dass ich liebevoll betreut werde, Liebe ja, dass ich kein überlastetes Personal habe, und vor allem, dass ich gesund wieder aus dem Krankenhaus rauskomme. Das hat schon was mit Qualität zu tun. Ich muss mir dann schon oft die Frage stellen, wenn jetzt Pflegeheime Patienten wieder aus dem Krankenhaus nehmen oder Pflegedienste aus dem Krankenhaus zurückbekommen und die sind ohne Wundliegen, also Dekubitus, ins Krankenhaus gekommen und kommen nach 14 Tagen aus dem Krankenhaus raus und haben Dekubitus, da muss ich mir schon die Frage stellen, welche Pflegequalität und welche Qualität herrscht in diesem Krankenhaus. Deshalb ist es wichtig, dass wir Qualität mit aufnehmen in die Krankenhäuser.
Das, was die Landesregierung jetzt mit dem Gesetzentwurf vorlegt, eigentlich machen Sie Altlastenabarbeitung, denn seit 2003 ist das Gesetz gültig noch von der Vorgängerregierung, die hat es nicht mehr geschafft, ein neues zu machen, und es hat sehr lange gedauert. Natürlich muss ich jetzt auch an dieser Stelle sagen - da gebe ich Kollegen Hartung recht -, also spreche ich jetzt mit Kassen, wollen die das haben, große Fachabteilungen und dergleichen mehr. Spreche ich mit dem Krankenhaus, sagen die, Kubitzki, du spinnst, große Fachabteilungen, wir machen das mit zwei Ärzten. Da muss ich natürlich auch sagen, also das zweifele
ich an. Man sitzt, egal was man für einen Gesetzentwurf macht, immer zwischen den Stühlen, das muss ich jetzt mal dem Ministerium ausnahmsweise zugute halten. Und wir werden das, ich hoffe, es kommt zu einer mündlichen Anhörung, auch bei dieser Anhörung zu spüren bekommen.
Natürlich sage ich an der Stelle auch, allerdings aus anderer Motivation als der Kollege Koppe, der große Wurf ist es aus meiner Sicht unbedingt auch nicht. Aber ich will erst mal pädagogisch rangehen: Was finde ich gut an diesem Gesetz? Positiv finde ich, so lese ich das zumindest … Nein, als Erstes muss ich doch was Schlechtes sagen. Also das als Artikelgesetz machen, wo ich das alte hernehmen muss, muss das neue, das ist schon ziemlich aufwendig, aber gut.
Was ist das Positive? Positiv finde ich, so lese ich es jedenfalls raus, dass wir mit dem Gesetz eine bessere Möglichkeit der Vernetzung von stationär zu ambulant haben. Es ist ja so, es steht ja drin, Anlagegüter können zur ambulanten Behandlung mitgenutzt werden. Das ist für mich ein Zeichen, dass es hier doch zu einer Vernetzung kommen kann. Ja, Leute, wenn ein niedergelassener Arzt Geräte eines Krankenhauses nutzt, da soll der dafür bezahlen und dann muss das, wenn ein Krankenhaus damit Geld verdient, auch von der Förderung abgerechnet werden. Das sehe ich jedenfalls wirtschaftlich als nicht schlimm für ein Krankenhaus an dieser Stelle. Was mir allerdings fehlt, ist, wo ich die Möglichkeiten sehe, dass Krankenhäuser mehr auch ambulant machen können, dass man wirklich jetzt auf die sektorenübergreifende Versorgung zu wenig in diesem Gesetzentwurf eingeht.
Was ich auch gut finde, das war aber im alten Gesetz auch schon drin, dass Kooperationsvereinbarungen zwischen Häusern geschlossen werden sollen. Was ich gut finde, ist die Aufnahme eines Patientenfürsprechers in dem Krankenhaus, sage aber auch, das soll eine ehrenamtliche Tätigkeit sein. Aufgaben sind im Gesetz angedeutet, die er macht. Ich weiß nicht, ob das nur ehrenamtlich zu erledigen ist, auch wenn es eine Aufwandsentschädigung gibt durch den Krankenhausträger. Ich glaube, der Krankenhausträger muss diesen Patientenfürsprecher auch logistisch und sachlich unterstützen, denn er allein braucht auch eine materielle Unterstützung dafür. Das sollte zumindest noch festgelegt werden. Gut finde ich, das hat aber gleich wieder was mit Fachabteilungen zu tun, dass zum Beispiel aufgenommen ist, dass bei der Behandlung von Kindern die nicht in Bereichen mit Erwachsenen untergebracht werden sollen. Das finde ich erst mal gut, denn ich habe das selbst erlebt beim eigenen Kind, nach einer OP lag das mit einem 80-jährigen Opa im Zimmer. Das war für den Heilungsprozess des Kindes nicht gut, deshalb finde ich das gut. Aber wenn das so im Gesetz steht, dann ist auch die Frage: Fachabteilung Kinderheil
kunde - kann das dann jedes Krankenhaus vorhalten? Ich sage, das ist nicht möglich, bin aber für solche Fachabteilungen. Aber zu Fachabteilungen komme ich auch noch.
Gut sind die Festlegungen, dass die Krankenhäuser und Reha-Kliniken im Katastrophenfall und bei Großschadensereignissen mit einbezogen werden können in die Behandlung. Das ist richtig und gut. Aber für mich ergibt sich natürlich die Frage, kostenneutral ist das nicht: Wer übernimmt die Kosten für zum Beispiel die Ausrüstung, die Vorhaltung der Ausstattung mit genügend Betten und dergleichen mehr? Gut finde ich auch das Verbot, dass Zuweisungen an Krankenhäuser erfolgen gegen Entgelt. Das finde ich richtig. Auch positiv zu bewerten der § 22 - Transplantationsbeauftragter. Aber, und da stimme ich der Kollegin Siegesmund zu, zu viel wird dann über Verordnungen geklärt. Auch die Arbeit des Transplantationsbeauftragten soll über eine Verordnung geklärt werden, da sage ich, könnten die Aufgaben schon ins Gesetz rein. Allerdings: § 22 Gesetz neu ist jetzt der Transplantationsbeauftragte. Bisher war der § 22 alt Krankenhaushygiene und dieser Paragraph Krankenhaushygiene ist weggefallen, es gibt in dem neuen Gesetz keinen Paragraphen Krankenhaushygiene mehr. Jetzt könnte das Ministerium ja sagen, dafür haben wir ja die Hygienevereinbarung, aber wenn wir schon viel mit Verordnungen regeln und im Gesetz auf Verordnungen verweisen, dann sage ich auch, dann sollten wir aber noch einen Paragraphen machen, dass es Krankenhaushygiene gibt auf Grundlage der Hygieneverordnung oder so was, dann sollten wir schon das gesetzlich verankern, dass die Hygieneverordnung anzuwenden ist. Das kann man aber noch im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen klären.
Kritikpunkte: Im Gegensatz zum Kollegen Koppe, der zu viele Qualitätsvorschriften sieht, bin ich eigentlich der Meinung, ich sehe in dem Gesetz zu wenig Qualitätsvorschriften, alles nur „kann“.
Jawohl, ich bin schon dafür, dass Qualitätsvorgaben gemacht werden, und das sollte nicht nur auf Verordnung gemacht werden, denn da besteht die Gefahr, entsprechend der Haushaltslage machen wir die Qualität und legen wir die Standards fest. Dabei geht es, meine Damen und Herren, nicht nur um die Anzahl von Fachärzten, es geht meiner Meinung nach bei den Qualitätskriterien auch nicht nur um die Vorhaltung von medizinischen Geräten, es geht auch um Personalausstattung, was den Pflegebereich betrifft, und es geht auch um Pflegekriterien. Auch das gehört zur Qualität eines Krankenhauses mit dazu und wir brauchen ganz konkrete Kriterien für eine Struktur- und Prozessqualität in den Krankenhäusern. Das ist mir in einer Verord
Jetzt komme ich zu der Problematik der Anzahl der Fachabteilungen. Ich stelle hier bewusst die Frage und das ist eine heikle Frage für jeden Abgeordneten, der einen Wahlkreis hat, der in einem Wahlkreis tätig ist usw., wenn es um Fachabteilungen geht in Krankenhäusern und wenn es eventuell um eine Schließung geht; da schlagen die Wellen hoch. Muss aber jedes Krankenhaus jede Fachabteilung vorhalten? Die Frage muss wirklich beantwortet werden und da hätte ich mir mehr Mut von der Landesregierung gewünscht. Ich weiß, da krachen die Interessen sowohl der Kassen auf der einen Seite als auch der Krankenhäuser auf der anderen Seite richtig doll zusammen. Aber da brauchen wir Mut und da bin ich beim Kollegen Hartung, jawohl. Wie viele Fachärzte muss eine Fachabteilung vorhalten, um 365 Tage im Jahr einsatzbereit zu sein für den Patienten, fachlich einsatzbereit zu halten, und wo gehe ich als Patient hin und lasse mich operieren, dort - er hat es geschildert, ich will es nicht wiederholen -, wo diese komplizierte Operation Standard ist, wo das Know-how vorhanden ist oder wo das ein Arzt vielleicht dreimal im Jahr macht? Da habe ich aber folgendes Argument gehört, das hat mir ein Geschäftsführer eines Krankenhauses gesagt: Also, Herr Kubitzki, dort, wo das jede Woche mehrmals gemacht wird, da kommt Routine rein und da passiert dann der Pfusch, aber ein Arzt, der das vielleicht dreimal im Quartal macht, der strengt sich an, weil der Ehrgeiz hat. Da sitzt du nun als Patient da und grübelst nach, wer hat da recht. Ich sage, die Frage muss beantwortet sein, und ich sage auch, da gibt es Weiterbildungsverordnungen und das Know-how und da müssen wir den Mut haben und müssen sagen, jawohl, das eine oder andere Krankenhaus kann diese Fachabteilung nicht mehr aufrechterhalten aus Qualitätsgründen. Und ich wünsche mir eigentlich eine Krankenhausplanung, die regional aufgebaut ist, wo sich die Krankenhäuser in einer Planungsregion untereinander, und die Möglichkeit muss es geben, unterschiedliche Träger usw., wo man auch innerhalb einer Region Fachabteilungen vorhält, wo sich Krankenhäuser in der Region spezialisieren. Da muss nicht jedes Krankenhaus jede Fachabteilung haben und da sind auch die Wege nicht so weit für die Patienten. Aber auch darüber werden wir noch reden.
Noch eine Sache muss ich sagen, Qualitätskontrolle. Jetzt ecke ich bei den Krankenhäusern an, für die Geschäftsführer, die wieder zusehen oder -hören. Es ist wieder nur drin die interne Qualitätskontrolle und da sage ich, in Reha-Kliniken, in der stationären Pflege und überall haben wir externe Qualitätskontrollen. Warum bekommen die Krankenhäuser die Möglichkeit, sich nur intern zu kontrollieren? Da erzählt man mir dann auch, wir haben da
ein Netzwerk gebildet, wir kontrollieren uns gegenseitig. Ein Geschmäckle bleibt dabei, wenn sich Krankenhäuser gegenseitig kontrollieren. Ich will denen noch nicht einmal zubilligen, dass da irgendwo geschummelt wird oder dergleichen mehr, aber eine externe Qualitätskontrolle von außen über den MDK oder so weiter, das wäre das Angebrachte. Was dem einen recht ist, muss dem anderen billig sein, was einem Pflegeheim recht ist, muss einem Krankenhaus recht sein. Da können wir nämlich dann auch Qualitätskontrollen machen und Qualitätskontrollen durchsetzen. Das wird zumindest von uns noch ein Punkt sein, den wir unbedingt in das Gesetz bringen wollen.
Es gab Diskussionen, was die Zusammensetzung des Krankenhausplanungsausschusses betrifft, dass der paritätisch sein sollte. Das müssen wir sehen, wenn das bei der Anhörung ist. Was ich noch zitiert habe, das steht in § 4, den Kollege Koppe gleich weg haben will. Für mich ist das so, wie das Gesetz jetzt formuliert ist, dann müsste eigentlich nach Verabschiedung des Gesetzes, egal wie es verabschiedet wird, als Nächstes die Landesregierung mit der Krankenhausplanung beginnen, weil ich glaube, wir können nicht erst warten auf dieses Gesetz und legen alles in die Krankenhausplanung rein, was mit Qualität und Fachabteilung ist, und lassen die Welt so, wie sie im Prinzip ist. Das geht meiner Meinung nach nicht. Auch wenn wir nächstes Jahr Wahlkampf haben, aber das wird das Problem werden bei der Krankenhausplanung.
Ja, jetzt vorab verabschieden wir ein Gesetz und sagen, Qualitätskriterium, Größe Fachabteilung, das legen wir alles mit Verordnung fest und das wird in die Krankenhausplanung gebracht. Wenn wir da aber jetzt wieder drei, vier Jahre warten, haben wir ja nichts erreicht. Aus meiner Sicht müsste mit der Krankenhausplanung anschließend gleich begonnen werden.
Fragen, die wir dann im Ausschuss klären müssen: In § 4 steht bei der Krankenhausplanung unter anderem „allgemeine Planungsgrundsätze und Planungskriterien“. Was sind das für Kriterien? Die Frage stelle ich jetzt schon für den Ausschuss. Dann steht noch drin: „Der Krankenhausplan kann Qualitätsvorgaben enthalten.“ Also ich würde dort schon erwarten, „der Krankenhausplan enthält Qualitätsvorgaben“.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend: Wir haben noch viel Diskussionsbedarf. Ich hoffe, es kommt zu einer mündlichen Anhörung, wie gesagt. Wir werden dort auch wieder als Ausschussmitglieder die unterschiedlichen Positionen hören. Wichtig für uns sollte sein, meine Damen und Herren, wir machen das Krankenhausgesetz erstens für den Patienten und zweitens, dass wir weiterhin in Thü
Danke, Herr Abgeordneter Kubitzki. War das jetzt Ihrerseits der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss?