Ich will aber damit auch gleich auf den Entschließungsantrag eingehen. Der Entschließungsantrag suggeriert, als würde es nur an den Satzungen der Gemeinden liegen, dass es keine Bestattungswälder in Thüringen gibt. So ist es aber eben nicht. Die Stadt Bad Berka kämpft schon seit einiger Zeit um die Zulassung eines Bestattungswaldes. Derzeit ist eine Klage beim Thüringer Verwaltungsgericht anhängig, da das Landratsamt einen Antrag der Stadt Bad Berka aufgrund des Thüringer Bestattungsgesetzes abgelehnt hat. Auch das Landesverwaltungsamt hat in einer Stellungnahme das Landratsamt bestätigt, meine Damen und Herren. Ich meine, mit dem Entschließungsantrag schieben CDU und SPD mal wieder den Schwarzen Peter den Kommunen zu, anstatt sie zu unterstützen.
Entgegen der Auffassung von CDU und SPD scheint es wohl doch Auslegungsprobleme bei dem bisherigen Gesetz zu geben und diese Auslegungsprobleme will dieser Gesetzentwurf nun aus der Welt schaffen. Hier wollen wir gemeinsam Abhilfe schaffen. Der Gesetzentwurf wurde also eingebracht, um Missverständlichkeiten zu beseitigen und somit klare Regelungen aufzustellen. Ich will jetzt die einzelnen Paragraphen nicht vorlesen, aber ich bin der Auffassung, dass der Gesetzentwurf genau dieses Anliegen umsetzt. Ob es vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch bessere Formulierungen geben könnte, als sie bis jetzt gefunden wurden, das können wir in einer sachlichen Debatte auch in den Ausschüssen klären. Das Vorgehen von CDU und SPD, hier alles von sich zu weisen, empfinde ich als bezeichnend für eine Koalition, die sich nicht einigen kann.
Wir, meine Damen und Herren, sind gemeinsam der Gesetzgeber und wenn ein Gesetz unverständlich oder zu unbestimmt ist, sollten wir es ändern und nicht die Landesregierung vorschicken, um auf die Kommunen Einfluss zu nehmen. Das wäre der falsche Weg.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch meine Fraktion ist davon überzeugt, dass es richtig ist, in der heutigen Zeit neben den traditionellen Friedhöfen auch naturnahe Bestattungsarten zu ermöglichen. Deshalb beantrage ich im Namen meiner Fraktion die Beratung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss sowie im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Natur, federführend im Innenausschuss.
Einen Satz am Ende möchte ich noch zum Kollegen Dr. Augsten sagen: Ich glaube, dass es bei einem gemeinsamen Antrag von Abgeordneten quer
durch verschiedene Fraktionen sinnvoll ist, wenn wir bemüht sind, die Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und nicht die schroffen Linien aufzuzeigen. Ich denke, wir sollten in Zukunft besser so verfahren.
Meine Damen und Herren, ich appelliere noch einmal, es geht um Respekt vor dem letzten Willen von Menschen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Gumprecht für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in den letzten Jahrzehnten haben sich die Bestattungsformen stark verändert. So hat die Zahl der Urnenbeisetzungen oder auch der anonymen Beisetzungen stark zugenommen. Ja, die Urnenbeisetzung im Wald ist in einzelnen Bundesländern seit 2001 gesetzlich möglich.
Meine Damen und Herren, Motive, die Menschen veranlassen, durch eine Urnenbeisetzung im Wald bestattet zu werden, können vielfältig sein. Es gibt den Wunsch, in einem schönen Teil der Natur seine letzte Ruhe zu finden, es gibt weltanschauliche oder religiöse Motive und nicht selten auch praktische Beweggründe, etwa die Sorge um die Grabpflege oder auch finanzielle Erwägungen. Auch die Suche nach einer Alternative zu den gewohnten Formen unserer Bestattungskultur kann ein Motiv sein. Der Innenarbeitskreis unserer Fraktion hat sich im vergangenen Jahr sehr eingehend mit dem Thema beschäftigt. Wir haben das Thema sowohl mit Vertretern der Kirchen, der Kommunen aber auch mit einem Initiativkreis von Interessierten erörtert. Die Auffassungen waren natürlich und erwartungsgemäß unterschiedlich. Grundsätzlich mit der Bürgerinitiative Bestattungswälder in Thüringen sind wir in einem sehr respektvoll geprägten Dialog. Mit den Vertretern natürlich der Kommunen als auch den Vertretern der beiden Kirchen waren wir
uns einig, dass die bisherige Rechtslage sinnvoll ist. Wir haben keinerlei Einwände gegen Urnenbeisetzungen in Waldstücken, wenn diese Bestandteil eines Friedhofs sind, sprich als Friedpark innerhalb eines Friedhofs. In den Friedhofssatzungen einzelner Städte - das kann man noch mal nachlesen und ich habe dies getan -, beispielsweise Weimar oder Gotha ist die Möglichkeit einer sogenannten Baumbestattung auch bereits vorgesehen. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Die Regierungsfraktionen haben einen Entschließungsantrag eingebracht, um die Landesregierung zu bitten, die vorhandenen alternativen Bestattungsformen gegenüber den Trägern von Friedhöfen bekannter zu machen.
Der Friedhofszwang, das heißt, die Einfriedung eines Bestattungsgeländes dient dem besonderen Schutz der Totenruhe als Ort der Würde über den Tod hinaus.
Durch die Einfriedung wird ein Gelände als Ort des Gedenkens und der Stille wahrnehmbar. Als Stätte der öffentlichen Trauerkultur sind Friedhöfe ein wichtiger Bestandteil unserer Zivilisation. Sie sind ein Gedächtnis unserer Gesellschaft. Die mit der Zulassung von Friedfeldern einhergehende Anonymisierung, meine Damen und Herren, ist der Würde der Verstorbenen und dem Prozess des Abschiednehmens und der Trauerbewältigung nach meiner Auffassung nicht hilfreich.
Auch sind wir der Ansicht, dass die Belange der Träger der Friedhöfe in der Diskussion nicht ausgeblendet werden dürfen. Bereits der vormalige Innenminister Herr Prof. Huber warnte vor einer drohenden Kommerzialisierung des Bestattungswesens. Er sagte, das Friedhofswesen ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und die Bestattungskultur als solche Teil des kollektiven Gedenkens, so seine Aussage.
Meine Damen und Herren, nach wiederholter Güterabwägung sieht die CDU-Fraktion keine Veranlassung, von der in Thüringen geltenden Rechtslage abzurücken.
Wir wollen die Friedhöfe als wichtige Bestandteile der tradierten Kultur und des öffentlichen Daseins und zur Daseinsvorsorge erhalten. Sie dienen dem Schutz der Totenruhe und dem Symbol des Gedenkens. Sollte sich eine nachwachsende Nachfrage
nach Friedwäldern oder Bestattungswäldern ergeben, wären zunächst Kommunen und Kirchen als Träger der Friedhöfe gefragt, dem Bedarf etwa durch Waldfriedhöfe zu entsprechen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, ich möchte für die Mehrheit meiner Fraktion in dieser Angelegenheit eine kurze Erklärung abgeben. Die Mehrheit meiner Fraktion begründet ihre Haltung zu der Möglichkeit der Friedwaldbestattung ausdrücklich nicht mit dem Ziel, eine größere Distanz zu Kirche oder religiösen Symbolen zu schaffen.
Für uns kann ein Begräbnis in einem Friedwald genauso christlich sein wie auf einem Friedhof. Ich verweise darauf, dass die Bürgerinitiative in Thüringen genau das betont hat, jedenfalls in dem Gespräch, was ich mit ihr geführt habe. Ich verweise auch auf die Anlage von christlichen Friedwäldern, die es im Ausland bereits gibt.
Letztendlich geht es einzig und allein um die Freiheit der Menschen, sich für ihre Bestattung im Rahmen der Möglichkeiten zu entscheiden. Dass diese Möglichkeiten im Freistaat zurzeit nicht gegeben sind, zeigt die einfache Tatsache, dass wir es Angehörigen zumuten, zum Beispiel bis nach Bayern zu fahren, um dort ihrer toten Angehörigen zu gedenken. Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete Schubert. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Kubitzki für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn ich auch Mitglied der Fraktion DIE LINKE bin, in diesem Tagesordnungspunkt rede ich für mich. Wir haben auch dieses Thema so in unserer Fraktion behandelt. Ich verstehe nicht, warum dieses Thema jetzt so durch die beiden Fraktionen SPD und CDU politisiert wird. Das kann ich nicht verstehen, weil das, über was wir heute reden, betrifft jeden Men
schen in seiner ganzen Individualität. Es geht um ein Problem, wo jeder Mensch und einzig und allein der einzelne Mensch auf Grundlage seiner Lebensauffassung, seiner Religion, das alleinige Recht hat, wie er seinen letzten Willen äußert, von dieser Welt zu gehen. Das ist einzig und allein das einzelne Recht des Einzelnen. Keiner hat eigentlich dazu die Befugnis, darüber zu entscheiden. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf noch einmal bekräftigen.
Ich sage hier noch einmal eindeutig: Die Initiatoren dieses Gesetzentwurfs sind nicht gegen Friedhöfe und die jetzt schon bestehenden Bestattungsarten, in keinster Weise. Es wurde hier von Würde des Menschen gesprochen. Dazu muss ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, ich entscheide selbst über meine Würde. Wenn es darum geht, die Würde eines Menschen anzuerkennen, so ist doch Voraussetzung dafür, dass ich, wenn ich seine Würde anerkenne, auch seinen Willen anerkenne, den er äußert. Und wichtig ist auch, dass ich dann seinen Willen anerkenne, wie er bestattet werden will. Das sind wir einfach schuldig und das ist menschlich, meine Damen und Herren.
Das sollte die alleinige Grundlage sein und heute sollte eigentlich hier jeder Einzelne für sich entscheiden, wie geht er mit diesem Thema um. Da spielt Fraktionszwang, ich glaube, bei diesem Thema keine Rolle und sollte keine Rolle spielen.