Protokoll der Sitzung vom 21.06.2013

Die Thüringer Landesregierung hat sich jedenfalls zu diesem Gesetzentwurf im Bundesrat grundsätzlich positiv positioniert. Zu dem, was wir als Land selbst regeln können, hat das Bildungsministerium den Entwurf einer Novellierung der Hochschulgesetzgebung erarbeitet. Dabei geht es unter anderem um die dringend notwendige Stärkung der Personalebene des junior staff durch Einführung einer Assistenzprofessur und dadurch erleichterte Möglichkeiten zur Berufung von Juniorprofessoren. Ich weiß, dass unser Koalitionspartner diesen beiden Neuregelungen noch etwas kritisch gegenübersteht, aber gerade der internationale Vergleich - ich habe die Zahlen vorhin ja vorgetragen - zeigt, dass wir hier dringenden Änderungsbedarf haben, um schrittweise zu einer Neujustierung der Personalstruktur im Sinne einer Ausweitung langfristig sicherer, vernünftig bezahlter und Aufstiegsmöglichkeiten bietender Beschäftigungsverhältnisse zu kommen. Das ist nicht nur im Interesse des Mittelbaus, sondern auch zur Sicherung einer kontinuierlichen Arbeit der Hochschulen, insbesondere im Bereich Lehre, von hoher Bedeutung.

(Beifall SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, das Problem ist erkannt, die Regierungskoalition arbeitet auf Bundes- und Landesebene intensiv an Lösungsmöglichkeiten. Die Vorschläge und auch die weiteren Einzelaspekte der Großen Anfrage sollten wir nun in Ruhe im Bildungsausschuss besprechen. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen dem Ministerium ganz herzlich für die umfangreiche Beantwortung der von der Fraktion DIE LINKE am 24.05.2012 erstellten Anfrage danken. Danke auch an die Fraktion DIE LINKE, dieses wichtige Thema aufgegriffen zu haben, was uns ja schon häufiger nicht nur im Bildungsausschuss, sondern auch hier im Plenum insgesamt beschäftigt hat. Denn nicht nur in Thüringen, sondern bundesweit erleben wir Diskussionen darüber, wie wir den Zustand der Arbeitsbedingungen an unseren Hochschulen verbessern können. Es gibt ja viele Menschen, die in der Wissenschaft ihren Traumberuf suchen und auch finden wollen. Theoretisch stellt man sich vor, dass man sich in spannende Fragen vertiefen, mit Forschenden aus der ganzen Welt austauschen kann und natürlich viel Zeit auch dafür hat, sich interdisziplinär fortzubilden. Aber der Berufsalltag ist sehr oft ernüchternd und die Bilanz ist eindeutig. Hochschulen bieten Nachwuchswissenschaftlerinnen leider kaum verlässliche Perspektiven. Oft müssen sie bis ins fünfte Lebensjahrzehnt und damit auch weit bis in die Zeit der Familiengründung noch mit befristeten und schlecht bezahlten Verträgen auskommen. Diese Entwicklung hat sich in den letzten Jahren, das zeigen auch die Antworten auf die Anfrage, noch deutlich verschärft. Die GEW hat - und darauf hat meine Kollegin Susanne Hennig auch bereits verwiesen - mit dem Templiner Manifest auf Bundesebene reagiert und einen sehr eindeutigen Forderungskatalog erstellt, denn zu Recht betont die GEW, dass gute Lehre und Forschung auf der einen Seite sowie gute Arbeitsbedingungen und berufliche Perspektiven auf der anderen Seite zwei ganz entscheidende Seiten ein und derselben Medaille sind. Die zehn Forderungen des Templiner Manifestes unterstützen wir daher voll und ganz. Uns GRÜNEN geht es vor allem darum, Forschenden und Lehrenden wieder verlässliche Perspekti

ven zu schaffen, was allerdings nur mit zukunftsfähigen Personalstrukturen geht.

Wie ist nun die Situation in Thüringen und welche Schlussfolgerungen ziehen wir daher aus den Antworten der Großen Anfrage? Die Befunde zeigen, dass nur 62 Prozent der Beschäftigten an den Thüringer Hochschulen überhaupt eine volle Stelle innehaben. Besonders hart trifft es den akademischen Mittelbau. Dort sind 84 Prozent aller wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen beschäftigt und nur knapp die Hälfte hat überhaupt eine volle Stelle. Besonders die unter 35-Jährigen sind von schlechten Arbeitsbedingungen betroffen. 94 Prozent von ihnen sind befristet angestellt, häufig nur zwei bis drei Semester und ihr Anteil an Teilzeit mit Umfängen von weniger als 60 Prozent ist fast dreimal so hoch wie der Anteil bei älteren Beschäftigten.

Wenn wir diese Befunde ernst nehmen und den Grundsatz, dass gute Wissenschaft ebenso gute Arbeitsbedingungen braucht, zu unserer Handlungsmaxime machen, dann brauchen wir in der Tat andere und vor allem verlässliche Personalstrukturen. In der Realität erleben wir nämlich, dass Befristung und Teilzeit und schlechte Bezahlung unterhalb der Professorenebene die Regel und nicht die Ausnahme sind. Auch selbstständige Forschung und Lehre ist für den wissenschaftlichen Nachwuchs kaum vorgesehen. Daher plädieren wir für ein generelles Umdenken. Statt möglichst viel Personal für möglichst wenig Geld einzustellen, brauchen wir mehr reguläre und unbefristete Vollzeitarbeitsplätze. Es braucht nicht nur bessere Karrieremöglichkeiten, sondern insgesamt verlässliche Perspektiven. Und wir sagen, dort, wo dauerhaft Lehr- und Prüfungsaufgaben wahrzunehmen sind, muss das innerhalb unbefristeter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse geschehen. Dazu ist neben einer zukunftsfähigen Personalstruktur allerdings auch eine ausreichende Grundfinanzierung vonnöten. Wir wünschen uns, dass das Land endlich engagierter handelt und in zukünftigen Ziel- und Leistungsvereinbarungen verbindliche Regelungen zum Abbau des hohen Anteils prekärer Beschäftigungen an den Hochschulen schafft. Den bloßen Verweis auf die Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz, die da lautet „Leitlinien für die Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal“ halten wir als Bündnisgrüne jedenfalls für unzureichend. Eine Selbstverpflichtung der Hochschulen, wie beispielsweise als Muster im sogenannten Herrschinger Kodex von der GEW beschrieben, finden wir hier deutlich besser und unterstützenswerter. Ich habe auch meine Kollegin Susanne Hennig so verstanden, dass die Fraktion DIE LINKE dies teilt.

Zudem wollen wir die Hochschulen im Rahmen von Code of Conduct dabei unterstützen, eine bessere

(Abg. Dr. Hartung)

Absicherung der Promotionsphase zu erreichen und verlässliche Perspektiven durch Tenure-TrackOptionen zu schaffen.

Thüringen ist weiter Schlusslicht bei der Gleichstellung, auch das muss sich ändern. Beim Blick auf die Geschlechterverteilung fällt ebenfalls ein massives Ungleichgewicht auf. In der Großen Anfrage wird festgestellt - Frau Hennig hat das auch schon erwähnt -, dass von den 1.104 Professoren in Thüringen, die 2011 tätig waren, lediglich 176 Frauen sind. Erst im Mai 2013 hat das Center of Excellence Women and Science in der Studie „Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten 2013“ zum zweiten Mal in Folge deutlich gemacht, dass die Thüringer Hochschulen bundesweit Schlusslicht bei der Gleichstellung sind. Das muss uns zu denken geben. Dass es anders geht, konnten wir erst letzte Woche an der TU Dresden sehen und hören. Dort waren wir mit unserem Ausschuss zu Gast und dort wurde uns gezeigt, wie gezielte Gleichstellungspolitik an einer technischen Hochschule zu einer wirksamen Kernstrategie der Hochschulentwicklung werden kann. Daran sollten sich auch die Thüringer Hochschulen und die Hochschulpolitik ein Beispiel nehmen.

Wenn wir also sehen, dass Frauen im Wissenschaftsbereich überdurchschnittlich häufig von Teilzeit und Befristung betroffen sind und dadurch oftmals schlechtere Bezahlung und insgesamt schlechtere Karrierechancen in Kauf nehmen müssen, dann dürfen wir hier nicht die Augen davor verschließen, sondern müssen ernst machen mit dem Thema Gleichstellung auch in der Wissenschaft.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir meinen, viel zu lange wurde auch hier auf die freiwillige Veränderung in den Organisationen vertraut. Wir setzen uns dafür ein, dass für institutionelle und projektgebundene Landesfinanzierungen der Hochschulen und auch von außeruniversitären Forschungseinrichtungen verbindliche Zielquoten nach dem Kaskadenmodell vorgegeben werden. Wenn diese nicht erfüllt werden, dann muss das eben Folgen für die Mittelvergabe haben. Entsprechend dem Kaskadenmodell soll so jeweils mindestens der Frauenanteil der jeweils darunter liegenden Qualifikationsebene erreicht werden. Damit wären wir schon viele Schritte weiter, was die Gleichstellung anbelangt, wenn wir endlich ernsthaft Gleichstellungsförderung betreiben.

Zudem schlagen wir vor, speziell auf die einzelnen Thüringer Hochschulen zugeschnittene Maßnahmekonzepte zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen im Wissenschaftsbereich zu fördern und den Gleichstellungsbeauftragten wirksamere Gestaltungsmöglichkeiten und vor allem echte Beteiligungsrechte einzuräumen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen die Arbeit der Gleichstellungsbüros strukturell und finanziell stärken. Darüber hinaus brauchen wir weitere Impulse, um mehr Gleichstellung in Forschung und Wissenschaft zu erreichen, wie zum Beispiel die konsequente Implementierung von Gleichstellungsstandards innerhalb der Hochschule, die Fortsetzung eines Professorinnenprogramms und mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit wissenschaftlicher Karrieren.

Wenn wir sehen, dass fast 1.800 Beschäftigte an den Thüringer Hochschulen durch Drittmittel finanziert werden, sehen wir auch hier ein Ungleichgewicht. Daher muss es uns darum gehen, die unzureichende Grundfinanzierung der Hochschulen wieder verlässlich und auskömmlich auszugestalten. Dazu setzen wir uns beispielsweise auch auf Bundesebene dafür ein, indem der Bund eine größere Verantwortung etwa bei der Finanzierung der außeruniversitären Forschung übernehmen soll und das bei den Ländern gleichzeitig frei werdende Geld dann für die Grundfinanzierung der Hochschulen genutzt werden kann. Außerdem wünschen wir uns, dass die zusätzlichen Hochschulpaktmittel von 2014 bis 2018 in Höhe von 120 Mio. € für die Grundfinanzierung an den Thüringer Hochschulen genutzt werden. Uns geht es darum, dass das Geld auch wirklich bei den Studierenden ankommt und deshalb fordern wir, dass die Hochschulpaktmittel ohne Wenn und Aber an die Hochschulen fließen. Die GEW hat ja etwa zeitgleich mit der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE ihre Ergebnisse einer aktuellen Onlineumfrage vorgestellt, die zeigt, wie schlecht die Beschäftigten an den Hochschulen ihre eigene Situation einschätzen. Es muss uns zu denken geben, dass 74 Prozent der Onlinebefragten - es haben wohl laut Angaben der GEW etwa 1.200 Menschen daran teilgenommen - mit der Thüringer Hochschulpolitik unzufrieden oder sehr unzufrieden sind.

Lassen Sie uns also gemeinsam dafür streiten, bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen! Ich hoffe auf eine gute und fundierte Debatte dazu auch im Ausschuss. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich sehe keine Wortmeldungen der Abgeordneten. Für die Landesregierung spricht Herr Prof. Deufel.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Herren und Damen Abgeordneten, eingangs nochmals das, was ich kürzlich hier schon sagen durfte, mein Minister und ich sind immer sehr zufrieden damit, wenn sich dieser Landtag mit den Bedingungen der Thüringer Hochschulen und den Bedingungen der

(Abg. Rothe-Beinlich)

Thüringer Wissenschaft beschäftigt. Wir brauchen Sie, wir brauchen Ihren Rückhalt, um diese Wissenschaftslandschaft in Thüringen, auf die wir notabene auch gemeinsam stolz sein können, dauerhaft zu stärken und zu erhalten.

Als diese Landesregierung ihre Arbeit 2009 begonnen hat - daran muss ich noch einmal erinnern -, haben wir an den Hochschulen relativ dramatische Bedingungen vorgefunden. Die Studenten waren auf der Straße, besetzte Hörsäle, Podiumsdiskussionen, die nicht immer nur leicht waren, auf der einen Seite. Auf der anderen Seite natürlich auch Hochschulen, die über den tagesaktuellen Aspekt hinaus sich in einer Umbruchsituation befinden, von den großen Perspektiven wie Rückgang von EUFörderungen, schrumpfende Länderhaushalte, Generationenwechsel abgesehen, für uns hier in Thüringen die Situation, dass unsere Hochschulen, die erfolgreich in den letzten Jahrzehnten ihre Studierendenzahlen fast vervierfacht haben, jetzt einen guten Stand von Studierenden auch aus den alten Bundesländern hier erreicht haben, aber sich natürlich auch darauf vorbereiten müssen, dass dieser Anstieg von Studierendenzahlen, dass die Phase der Expansion jetzt möglichst geordnet, möglichst gut geplant in eine Phase der Erhaltung dieses Systems ohne weitere Anstiege in den Studierendenzahlen überführt werden muss. Wir müssen also einen Wandel gestalten. Wir wollen diesen Wandel so gestalten, dass er ein Aufbruch für unsere Hochschulen ist.

Unsere Antwort war zunächst klar: Entwicklung der Hochschulen, Gestaltung dieses Wandels - dieser Aufbruch lässt sich nur erreichen, wenn alle Beteiligten sich an einen Tisch setzen. Unser Prinzip heißt, dass wir im Dialog mit den Akteuren in den Hochschulen und im Dialog mit den Hochschulen diesen Aufbruch gestalten, und der Thüringer Hochschuldialog ist von uns seit 2010 auf diesen Weg gebracht worden.

Ohne die von Ihnen mehrfach angesprochene, sehr detaillierte Beantwortung der Großen Anfrage noch mal darstellen zu wollen - ich nehme aber gern Ihren vielfältigen Dank an unser Haus mit, weil die Mitarbeiter in unserem Haus sich hier wirklich Mühe gemacht haben - und bevor ich darauf dann noch eingehe, vielleicht doch noch Leitlinien, die in Thüringen für die Entwicklung wesentlich sind.

Wir haben zunächst die Aufgabe zu meistern gehabt, Planungssicherheit, unerlässlich für eine geordnete Hochschulentwicklung, zu schaffen, die 2011 mit Ihrer Zustimmung hier im Landtag mit der Rahmenvereinbarung III der Hochschulfinanzierung bis 2015 einen planbaren, stabilen Rahmen setzt. Wir wissen, dass dieser Rahmen nicht ausreicht, alle Strukturen unverändert fortzufinanzieren. Wir wissen aber, dass er einen erheblichen Schwerpunkt in der Haushaltspolitik dieses Landes dar

stellt, dass dieses Land wirklich Anstrengungen unternimmt, in Zeiten sinkender Haushalte die Hochschulen mit aufsteigenden Beiträgen zu finanzieren. Zu diesen damals vereinbarten 1,56 Mrd. € für die Hochschulen in diesem Vier-Jahres-Zeitraum, einem Plus von 120 Mio., sind inzwischen hinzugekommen aus dem Hochschulpakt 2020 weitere Bundesmittel, zunächst 36 Mio. in 2012 und jetzt, Sie können mir glauben, uns ist allen ein Stein vom Herzen gefallen, nach der letzten Ministerpräsidentenkonferenz, die für Thüringen etwa weiteren 120 Mio.,

(Beifall SPD)

die aus der Aufstockung des Hochschulpakts, also der Ausfinanzierung des bereits vereinbarten Pakts auf der Basis der hier aktuell erreichten Zahlen in Thüringen sich ergeben haben. Der Stein ist uns deswegen vom Herzen gefallen, weil wir in Thüringen mit Ihnen zusammen diese Studierendenzahlen, die hier ausfinanziert werden, vorfinanzieren. Dieses Land ist in Vorleistung getreten und wir können jetzt sicher sein, dass die dafür komplementären Bundesmittel auch tatsächlich kommen.

(Beifall SPD)

Frau Rothe-Beinlich, selbstverständlich gehen sie in vollem Umfang an die Hochschulen, aber, Frau Rothe-Beinlich, nicht ohne Wenn und Aber. Dieser Landtag ist in einer intensiven Diskussion mit uns zur Hochschulplanung und die Gießkanne ist kein Instrument der Hochschulplanung.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stellen Sie den Plan doch vor!)

Ich darf Ihnen versichern, dass wir in intensivem Dialog mit den Hochschulen auch diese zusätzlichen Mittel in einer Weise einsetzen, die eine nachhaltige, eine sichere und vor allen Dingen eine bruchfreie Finanzierung auch dieses Übergangs an den Hochschulen gestattet. Das ist die Aufgabe, solche Mittel einzusetzen.

Der zweite Schritt, den ich kurz erwähnen möchte, ist die Verständigung über die Entwicklungsziele bis 2015 in direktem Zusammenhang. Wir hatten die Standorte unserer Hochschulen im Koalitionsvertrag klar garantiert. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung III und ihrer finanziellen klaren Planbarkeit haben wir mit den Thüringer Hochschulen in einer ersten Runde Ziel- und Leistungsvereinbarungen erarbeitet und abschließend unterzeichnen können. Darin geht es um den Zeitraum bis 2015 und die Umsetzung dessen, was aus der Rahmenvereinbarung an Eckdaten vorgegeben ist.

In dieser Rahmenvereinbarung haben wir uns, und damit komme ich zum dritten Punkt, darauf verständigt, dass wir diese vier Jahre einer planbaren Hochschulfinanzierung dazu nutzen, dass wir uns

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

mit den Hochschulen - gefordert sind hier zunächst erst die Hochschulen - darüber verständigen, wie sich die Entwicklung der Hochschulen im Zeitraum bis 2020 gestalten soll. Die dafür im ersten Schritt notwendigen Entwicklungspläne der Hochschulen liegen mittlerweile vor, sie sollen gestalten auf dieser finanziellen Basis und die Hochschulen weiter profilieren. Dazu gehört, Herr Voigt, selbstverständlich eine von uns dringend eingeforderte Personalstrukturentwicklung, denn man kann ohne das so etwas einfach nicht planen. Das ist, glaube ich, selbstverständlich - es ist inzwischen selbstverständlich nach vielen Gesprächen. Im Ergebnis dessen gibt es die Zusage des Ministers, auf der Basis dieser diesen finanziellen Rahmen berücksichtigenden Entwicklungsplanungen, die so an diesen Rahmen angepassten Strukturen ab 2016 dann nachhaltig zu finanzieren. Nur so ist diese nachhaltige Finanzierung ins Auge zu fassen.

Um diesen Übergang bruchlos zu gestalten - ich wiederhole es -, ist es gut, dass wir zusätzliche Mittel des Bundes haben. Wir werden vollständig, aber mit allem notwendigen Wenn und Aber, die ein solcher Planungsprozess braucht, diese Mittel den Hochschulen zugutekommen lassen können. Kein Cent wird zurückgehalten, alles wird auf einem guten Konzept der Hochschule basierend dort landen. Ein Letztes noch: Wir haben diesen Schwerpunkt der Landesregierung, ich denke, nicht leichten Herzens gefasst, was die finanzielle Anstrengung für das Land betrifft, aber insofern leichten Herzens und mit Ihrer Unterstützung fassen können, weil wir wissen, dass die Thüringer Hochschulen für das Wachstum dieses Landes stehen und dass die Thüringer Hochschulen eines der wichtigsten Instrumente in einer Strategie gegen den demografischen Trend in diesem Land darstellen. Daran, denke ich, sollten wir gemeinsam festhalten, wenn es darum geht, diese Schwerpunktsetzung auch immer wieder zu verteidigen und fortzusetzen.

Zur Beschäftigungssituation an den Thüringer Hochschulen, meine Herren und Damen Abgeordneten, ist heute vieles gesagt worden, das sich auf die Beantwortung der Großen Anfrage bezieht. Lassen Sie mich auf eins eingangs zurückgehen, dass von den fast 6.000 Beschäftigten an den Thüringer Hochschulen, Wissenschaftlichen Mitarbeitern an Thüringer Hochschulen, nur etwas mehr als 1.100 inklusive der Juniorprofessoren Professoren sind. Herr Abgeordneter Hartung hat schon darauf hingewiesen, das ist uns eigentlich zu wenig. Wir sind in Deutschland, da ist Thüringen nicht schlechter als andere Bundesländer, aber Deutschland hat hier einen deutlichen Strukturunterschied, der nicht zu unseren Gunsten arbeitet. Ich sage es deswegen, weil unsere Hochschulgesetznovelle mit dem Tenure Track und dem Ermutigen der Juniorprofessur und mit dem neuen Instrument der Assistenzprofessur genau auf diesen Aspekt abheben soll,

dass wir den Anteil der Professoren an den Wissenschaftlichen Mitarbeitern erhöhen wollen und dafür Instrumente schaffen wollen. Wichtig ist mir, an den Beschäftigtenzahlen festzuhalten, dass sich die Anzahl der Wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Thüringer Hochschulen in den letzten fünf Jahren erhöht hat. Es sind 600 mehr als 2008. Das spricht nicht für einen Krisentrend an den Thüringer Hochschulen. Grundsätzlich ist es so, dass die Ausgestaltung der Personalverhältnisse, das muss man einfach mal sagen, Aufgabe unserer - mit einer gut untersetzten Hochschulautonomie versehenen - Hochschulen in Thüringen ist. Die Hochschulen haben eine breite Anzahl von Instrumenten, ihre Personalentwicklung zu gestalten. Wir fordern im Rahmen der Entwicklungsplanung ein, dass diese Personalstrukturentwicklung auch klar und plausibel dargestellt wird.

Unsere Hochschulen, das soll an der Stelle gesagt werden, weil das in Sachsen eher so ein bisschen unterging, unter welch widrigen Umständen die TU Dresden ihre Exzellenzbewerbung eigentlich machen musste. Sie hat kein Globalbudget, sie hat keine eigene Gestaltungsfähigkeit über ihre Stellen und sie führt ihr Berufungsverfahren nicht selbstständig durch. In Thüringen beruft der Rektor. In Thüringen haben die Hochschulen globale Budgets, die ihnen große Gestaltungsfreiheit und Verantwortung in ihrer eigenen Entwicklung schaffen.

Ein Befund - auch da sind die Thüringer Hochschulen nicht alleine, der ist für Deutschland charakteristisch, der ist auch heute schon angesprochen worden unter dem Stichwort brain drain - ist tatsächlich, dass wir in Deutschland grundsätzlich den Zustand haben, dass junge Nachwuchswissenschaftler in unserem etablierten System erst sehr spät in ihrem wissenschaftlichen Leben eine verlässliche, dauerhafte Perspektive in der Wissenschaft erhalten können. Ich will es anders formulieren: Wir versagen im deutschen Wissenschaftssystem bei der Aufgabe, jungen Wissenschaftlern rechtzeitig, also zum richtigen Zeitpunkt in ihrem Leben, die Entscheidung zu ermöglichen und aber auch die Entscheidung abzuverlangen, ob ihre Zukunft innerhalb der akademischen Wissenschaft stattfinden oder, was überhaupt nicht böse ist, eine reguläre Karriere außerhalb der Wissenschaft sein soll. Diesen Zeitpunkt nach vorn zu verlagern, ist die gemeinsame Aufgabe aller Wissenschaftspolitiker in diesem Land. Und unser Gesetzentwurf soll letztlich die Juniorprofessur mit dem Tenur Track insofern mit besseren Bedingungen untersetzen, als die Zusicherung einer dauerhaften Professur ohne erneute Ausschreibung am Ende einer positiven, nach strengen Qualitätskriterien durchgeführten Evaluation des Juniorprofessors erfolgen kann. Damit geben wir den Hochschulen einen neuen, einen zusätzlichen, einen fakultativen Weg an die Hand, von ihnen identifizierte, an der eigenen

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

Hochschule oder außerhalb identifizierte oder hergeholte, junge Wissenschaftler mit einer Perspektive an dieser Hochschule zu versehen. Das löst nicht das Problem, auf das ich gleich noch eingehe, des wissenschaftlichen Mittelbaus. Es soll aber, denke ich, einen wichtigen Anstoß geben, wissenschaftliche Karrieren in Deutschland zu Bedingungen zu führen, dass junge Wissenschaftler sich einlassen können auf eine wissenschaftliche Karriere und dass auch junge Wissenschaftlerinnen sich verstärkt einlassen können auf diese Karriere.

Nur noch eine Klarstellung: Diese Vorschläge, die in der von uns auf den Weg gebrachten Hochschulgesetznovelle gemacht werden, sind zusätzliche, sind fakultative Wege, die die Hochschulen in ihrem Instrumentenkasten vorfinden und nutzen können, um ihre Personalstruktur ausgewogen - ist heute hier gesagt worden - zu balancieren und weiterzuentwickeln.

Die GEW-Studie zu den Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses ist heute hier mehrfach erwähnt worden. Ich will jetzt hier auch auf Details nicht mehr eingehen. Wissenschaft als Beruf, denke ich, das ist auch ein Risiko. Es gibt nicht nur Chancen, es gibt ein erhebliches Risiko, das junge Menschen auf sich nehmen, wenn sie sich auf diese Karriere einlassen wollen. Der Minister hat bei der Hochschulkonferenz im April der GEW diese Umfrage zusammen mit der GEW ausgewertet und dazu schon einiges gesagt. Ich denke, man sollte auch die gute Nachricht nicht verschweigen. Der überwiegende Teil der Befragten ist mit dem unmittelbaren Arbeitsumfeld an der Hochschule zufrieden gewesen.

Wenn man sich dann auch mal immer wieder den Spitzenplatz Thüringens bei den Betreuungsrelationen vor Augen hält, den sehr guten oberen Mittelplatz Thüringens bei den Gesamtausgaben für die Hochschulen, dann sollte man auch diese Balance in der Bewertung immer wahren.