Protokoll der Sitzung vom 21.06.2013

Als Erstes bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für die stets konstruktive und sachliche Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg. Die stets konsensorientierte Arbeit im Interesse der Petenten habe ich bereits anfangs in meinem Bericht gewürdigt. Ich bin mir sicher, und dies zeigen auch die bislang in diesem Jahr bearbeiteten Fälle, dass wir, wenn auch mitunter in kleinen Schritten, auch weiterhin erfolgreich für die Petenten uns einsetzen können.

(Beifall im Hause)

Bei den oft erheblichen Problemen, die an den Petitionsausschuss herangetragen werden, ist jede einzelne Petition, die im Sinne eines Petenten abgeschlossen werden kann, ein großer Erfolg. Bedanken möchte ich mich des Weiteren bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats der Abteilung der Landtagsverwaltung für ihre kompetente und engagierte Arbeit.

(Beifall SPD, FDP)

Mein Dank gilt schließlich der Thüringer Bürgerbeauftragten und den Mitarbeitern der Thüringer

Staatskanzlei und den Ministerien für die gute Zusammenarbeit.

(Beifall CDU)

In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die betreffenden Behörden die Empfehlungen des Petitionsausschusses auch öfters einmal zum Anlass nehmen, eigene Auffassungen auch einmal zu überdenken oder vielleicht zu revidieren.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Petitionsausschuss kann der Landesregierung Petitionen mit der Empfehlung überweisen, einer entsprechenden Bitte oder Beschwerde zu folgen. Die Landesregierung ist dann verpflichtet, über die Ausführung der Beschlüsse des Petitionsausschusses zu berichten. Ich kann mich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, und dies zeigt auch die Praxis, dass solche Stellungnahmen eher zum Anlass genommen werden, lediglich die bereits vorher vertretene Meinung nochmals und nunmehr vielleicht noch etwas ausführlicher zu begründen. Dabei wird nicht selten eine große Möglichkeit vertan, im Interesse der Petenten auf einen gemeinsamen Konsens hinzuwirken. Vielleicht kann ich ja dazu schon im nächsten Jahresbericht über einen Fortschritt berichten. In dieser Hoffnung möchte ich meine Ausführungen aber nun wirklich beenden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schröter. Ich eröffne nun die Aussprache. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Skibbe von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, mehr als 2.000 Jahre gibt es sie bereits, die Petitionen, damals noch als Supplikation bekannt. Das stammt von dem lateinischen Wort supplicare, vor jemandem auf die Knie fallen, sich demütigen, flehentlich bitten. Damals mussten tatsächlich die Bittsteller auf Knien ihr Anliegen hervorbringen.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wie war das?)

Bevor sie das konnten, hatten sie meist eine beschwerliche Reise und mussten natürlich auch Stunden und manchmal Tage oder Wochen warten. Das ist heute anders. Bürger haben das Recht, sich jederzeit mit ihren Anliegen an das Parlament zu wenden. Ich selbst bin fast seit einem Jahr Mitglied des Petitionsausschusses. Die Arbeit ist umfangreich, ja, sowohl was die Themen anbetrifft als auch den Aufwand. So möchte ich auch wie der Ausschussvorsitzende Schröter mich bei der Verwal

tung für die ausgezeichnete Aufbereitung der einzelnen Petitionen bedanken. Ich selbst erlebte die sofortige und schnelle Bearbeitung und Information bei dringenden Petitionen und auch sehr langwierigen Petitionen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einige Petenten beschäftigen uns schon seit 20 Jahren mit immer wiederkehrenden Aspekten ihrer Arbeit. Motivierend ist es natürlich, wenn wir Bürgerinnen und Bürgern helfen können, erlittenem Unrecht abzuhelfen oder Streitigkeiten und Unstimmigkeiten zwischen Partnern auszuräumen. Das gelingt sicher nicht immer, aber ich erlebte oft eine gute Diskussionskultur zwischen den Mitgliedern des Petitionsausschusses.

Anregungen für die Mitwirkung an der Gesetzgebung erhielten wir in unterschiedlichen Bereichen. Ich denke da an das Kita-Gesetz, ich denke aber auch an die Hundehalter. Aber hier ist es wohl so, dass die Mehrheit des Parlaments noch nicht so weit ist wie die Petenten. Den durch die Petition angeregten Gesetzesänderungen wurde dann im Plenum nicht nur nicht zugestimmt, nein, es wurde auch nicht einmal die Diskussion in den Ausschüssen zugelassen. Ich denke da gerade an das Tierschutzgesetz für die Hundehalter. Ein Großteil der Petitionen kommt aus dem Bereich der Rechtspflege. Herr Abgeordneter Schröter bzw. unser Petitionsausschussvorsitzender hat bereits darauf hingewiesen. Das deutet aber auch darauf hin, dass gerade hier in diesem Bereich es Unzulänglichkeiten gibt. Ich empfehle hier, besonders in der letzten Phase der Haft noch genauer in Augenschein zu nehmen, wie dann die Resozialisierung der Gefangenen passiert. Ein gutes Instrument, das habe ich so empfunden, sind die Bürgersprechstunden. Hier ist positiv anzumerken, dass gerade die Petenten, die in die Bürgersprechstunden kommen, ihr Anliegen vortragen und wir dann gemeinsam die Petitionen erarbeiten. Hier ist also auch schon im Gespräch mit den Petitionsausschussmitgliedern eine gute Kultur vonstatten gegangen, so dass es also dann zu diesen Petitionen kommt. Durch den Ausschuss werden auch Mittel aus dem Härtefonds unter bestimmten Kriterien an Petenten ausgezahlt. Oft wissen jedoch diese Petenten nicht, welche staatlichen Hilfsangebote ihnen zustehen. Sie bekommen erst Mittel aus dem Härtefonds, wenn alle staatlichen Hilfsangebote ausgeschöpft worden sind. Hier merken wir immer wieder, dass die Informationskultur in unserem Land noch nicht so ist, dass die Petenten oder die Bürgerinnen und Bürger das immer wissen. Hier, denke ich, sollten wir gemeinsam Aufklärung betreiben und da sind alle gefragt.

Die immer noch hohe Anzahl von Fällen zu Kommunalabgaben von rund 10 Prozent, 92 wurden an

(Abg. Schröter)

gezeigt, zeigen, dass dieses Thema noch immer nicht ausdiskutiert wurde. Leider sind dem Petitionsausschuss auch häufig aufgrund der bestehenden ungerechten Rechtslagen die Hände gebunden. Auch hier muss eine tragfähige Lösung für die Bürger her. Noch zu häufig erleben wir, dass Behörden sich generell auf den Standpunkt stellen, bei ihnen werden keine Fehler gemacht. Hier muss die Sensibilisierung auch durch die Landesregierung in den untergeordneten Behörden erfolgen. Der Bericht selbst ist im Grunde objektiv, jedoch die Darstellung zur Änderung des Petitionsgesetzes zeigt nur eine verkürzte Wiedergabe der umfangreichen Diskussionen. Das kann sicherlich in so einem Bericht auch nicht anders sein. Ich möchte aber an dieser Stelle behaupten: Ohne den Entwurf des Petitionsgesetzes durch die Fraktion DIE LINKE hätte sich die Koalition hier nicht bewegt.

(Beifall DIE LINKE)

Gut ist, dass wenigstens einige Vorschläge meiner Fraktion sich im neuen Petitionsgesetz wiederfinden. Wir begrüßen die Möglichkeit, Petitionen auch online zu veröffentlichen. Auch hier war DIE LINKE Vorreiter. Ich meine aber, wenn das bisher auch ein langer Weg war und von den Regierungsparteien als großer Erfolg gefeiert wird, sind wir noch lange nicht am Ziel. Positiv gesehen vielleicht erst auf dem halben Weg. Bürgerinnen und Bürger machen es uns vor. Sie sind hier schon viel länger aktiv. Sie stellen ihre Petitionen ins Netz und machen auf ihre Probleme damit aufmerksam. Eine solche Initiative im Netz lautet „openPetition“. „openPetition“ ist aus einer ehrenamtlichen Initiative entstanden und seit April 2010 online. Sie setzt sich zum Beispiel für die Vereinfachung und Weiterentwicklung der Instrumente der partizipativen Demokratie ein. Hier können Petenten ihre eigenen Petitionen starten und ihrem Anliegen wirksam Gehör verschaffen. „openPetition“ unterstützt die Petenten dabei, ihre Petitionen zu erstellen, sie bekannt zu machen und auch Unterschriften zu sammeln. So weit, so gut. Den Bürgerinnen und Bürgern wird auf dieser Seite suggeriert, dass ihr Anliegen auch an die entsprechende Stelle herangetragen wird. Ich möchte ein Beispiel benennen, das auch aus Thüringer Sicht sicherlich nicht unerheblich ist. „Zur Rettung des letzten 5-Sparten-Theaters Thüringens mit den Häusern in Gera und Altenburg“ wurden zum Beispiel deutschlandweit über 12.000 Unterschriften gesammelt und in Thüringen selbst über 5.700. Ich denke, das ist eine beträchtliche Anzahl, spielt aber bei uns im Parlament leider keine Rolle. Tatsache ist eben, dass zwar das Problem hier in der Öffentlichkeit benannt wird, dass aber auf dieser Seite die Online-Petition auch mit über 12.000 Unterschriften gezeichnet wird, aber wir können damit nicht umgehen, weil diese Petitionen nicht an den Landtag, nicht an den Petitionsausschuss gehen.

Die Bürgerinnen und Bürger - und das behaupte ich jetzt hier - unterscheiden so was nicht und das schadet, denke ich, auch nach meiner Auffassung dem Ansehen unseres Petitionsausschusses. Hier sehe ich Handlungsbedarf. Darüber sollten und müssen wir uns im Ausschuss verständigen. Dennoch hat für mich die Verbreitung von Petitionen im Netz über die Homepage „openPetition“ - oder es gibt ja auch noch andere Homepages - positive Aspekte. Diskussion und Vernetzung sind zentrale Bestandteile von dieser Seite und bringen Menschen mit einem gemeinsamen Anliegen zusammen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch das hätten wir uns hier im Thüringer Landtag gewünscht. Wir haben mit unserer Regelung ohne Diskussionsformen nur die Hälfte erreicht und das beanstanden wir und wollen das auch in Zukunft verändern.

Zum Schluss noch ein Wort zur Bürgerbeauftragten: Ich sehe in der gestrigen Nichtwahl die Unzufriedenheit der Abgeordneten mit der Ausgestaltung des Amtes der Bürgerbeauftragten bestätigt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deshalb haben wir ja auch als Fraktion DIE LINKE für die Änderung des Verhältnisses einen eigenen Gesetzentwurf unterbreitet, der im Petitionsausschuss noch zur Beratung liegt; die Anhörung läuft noch. Wir wollen damit eine unabhängige Institution schaffen, die auf Anregung der Bürger, aber auch aus eigenem Antrieb Missstände in Organisation und Handeln öffentlicher Stellen wirksam abhelfen kann, auch über den Einzelfall hinaus, zum Beispiel durch ein verbindliches Beanstandungsrecht oder durch ein Recht, Gesetzesänderungen zu initiieren. Sie als Koalition sollten sich darüber klar werden, ob Sie unseren Vorschlägen, die ja bereits auf dem Tisch liegen, folgen können und einer Umgestaltung des Amtes zustimmen. Das, denke ich, würde uns gemeinsam weiterbringen, und ich bin überzeugt, auch einen kleinen Schritt weg von der Politikverdrossenheit. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Abgeordnete Kanis das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Allererstes möchte ich meinen Dank aussprechen an den Ausschussvorsitzenden und

(Abg. Skibbe)

an alle anderen, die an der Erarbeitung und Fertigstellung des Berichts aktiv mitgewirkt haben.

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Ich möchte mich in meinem Redebeitrag ausschließlich auf den Bericht beziehen und nicht so sehr in Details der Arbeit des Petitionsausschusses gehen. Diese Diskussion, die wir hier führen, ist ausgesprochen wichtig, denn das Recht der Bürger auf das Einreichen einer Petition - Frau Skibbe hat es schon erwähnt - ist schon sehr alt und trotzdem noch nicht so bekannt, wie man sich das allgemein vorstellt. Denn hier kann hinterfragt werden, wie die öffentliche Verwaltung handelt. Dieses Hinterfragen zeigt immer wieder, dass es viele Sorgen unserer Bürger gibt, insbesondere im täglichen Umgang miteinander. Wenn das Petitionsrecht bekannt ist, dann kommt es doch auch immer wieder vor, dass die Möglichkeit eines Petitionsverfahrens von Bürgern weit überschätzt wird, dass man denkt, wir im Petitionsausschuss könnten Gerichtsurteile infrage stellen oder revidieren oder sogar in privatrechtliche Konflikte eingreifen, was ausgeschlossen ist. Bei den zu bearbeitenden Petitionen geht es ja ausschließlich um Hilfe im Einzelfall, das Herstellen von Transparenz, von Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, auch wenn Hilfe dann nur teilweise oder gar nicht möglich ist. Es geht um die Nutzung von Möglichkeiten der Mitwirkung an politischer Arbeit durch direkte Einflussnahme, und zwar - wir haben es schon gehört - zur Einflussnahme an künftiger Gesetzgebung durch die Fraktionen oder die Landesregierung. Im Petitionsbericht werden im ersten Teil das Petitionsrecht und das Petitionsverfahren sehr anschaulich dargestellt. Darauf möchte ich nicht noch einmal näher eingehen.

Einen nicht unerheblicher Teil unserer Zeit im Jahr 2012 haben die Fraktionen und der Ausschuss auf die Änderung des Petitionsgesetzes verwendet. Auch das wurde bereits angesprochen. Diese Änderungen sind dann 2013 beschlossen worden und werden sich im Bericht zum laufenden Kalenderjahr widerspiegeln. Im letzten Jahr haben wir uns, wie auch die Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Bundes und der Länder, welche sich ja in Erfurt getroffen haben - der Ausschussvorsitzende hat bereits darüber berichtet -, mit der Anwendung neuer Techniken und technischen Verfahren im Petitionswesen, insbesondere mit der Beteiligung der Bürger beschäftigt. Ich möchte nur noch einmal kurz aufzählen, dazu zählen die Petitionen, die veröffentlicht werden können. In der letzten AusschussSitzung haben wir das zum ersten Mal beschlossen. Auch hier hat der Ausschussvorsitzende bereits ausführlich dazu Stellung genommen. Zweitens die Möglichkeit, Petitionen elektronisch einzureichen, was ja in Thüringen schon längere Zeit sehr erfolgreich praktiziert wird. Und als Drittes die elektronische Petitionsakte, die auch noch nicht in allen Petitionsausschüssen der Bundesrepublik

möglich ist und die ich ganz persönlich besonders schätze.

Diskutiert wurde im Ausschuss ebenfalls das Einrichten entsprechender Diskussionsforen zu Petitionen als eine weitere Form der Bürgerbeteiligung. Dies hat keine Mehrheit im Ausschuss und im Landtag gefunden und Thüringen hat das Onlineforum zu Gesetzentwürfen eingeführt. Hier ist die Diskussion von Gesetzentwürfen ermöglicht, damit auch ein Schritt zur weiteren Bürgerbeteiligung umgesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, einige Worte zur Strafvollzugskommission: Die Strafvollzugskommission als ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses geht in ihren regelmäßigen Sitzungen in die Strafvollzugs- und Maßregelvollzugseinrichtungen. Dort haben dann die Inhaftierten die Möglichkeit, sich direkt an die Mitglieder der Strafvollzugskommission zu wenden. Hier wird eine wichtige Arbeit geleistet und diese Anliegen münden sehr häufig in Petitionen. Ich selbst bin kein Mitglied dieses Unterausschusses, erhalte aber über die Bearbeitung der entsprechenden Petitionen in unserem Ausschuss einen Einblick.

Die Arbeit der Bürgerbeauftragten ist im Bericht dargestellt; die schätze ich, wie auch im Bericht dargestellt, als positiv ein. Die Berichte der Beauftragten an den Ausschuss zeigen, welche Bandbreite die Anfragen an sie umfassen. Für mich und meine Fraktion ist es nicht verständlich, dass Frau Liebaug gestern zweimal nicht gewählt wurde. Bei der Übernahme von Prüfaufträgen vom Petitionsausschuss empfand ich eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dies verdeutlicht auch das Beispiel im Bericht. Hier zeigte sich, dass die Beharrlichkeit des Ausschusses und die Vermittlungsarbeit der Bürgerbeauftragten im Interesse der Petenten zu einem positiven Ergebnis führten. Eine direkte Bearbeitung von Petitionen durch die Bürgerbeauftragte, wie in den letzten Wochen in der Presse erneut angeregt

(Beifall Abg. Holzapfel, CDU)

und auch im vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN, sehe ich und meine Fraktion als nicht erforderlich, da wir nicht mit einem Parallelsystem, sondern mit einem Unterstützungssystem arbeiten. Dies hat sich in meinen Augen bewährt.

Massen- und Sammelpetitionen sind nur ein geringerer Teil unserer Arbeit. Im Jahr 2012 wurden keine Massenpetitionen eingereicht, aber mehrere Sammelpetitionen. Diese erfahren selbstverständlich die gleiche Aufmerksamkeit wie eine individuell eingereichte Petition. Dass eine Sammelpetition, initiiert durch die Junge Union Thüringen, mit vielen Unterschriften den Landtag ersuchte, eine Schuldenbremse in die Verwaltung einzuführen, ist hierbei in meinen Augen ein politisches Manöver, da

doch die CDU seit 20 Jahren den Finanzminister und den oder die Ministerpräsident/in stellt und diese den Haushalt im Entwurf in den Landtag einbringt. Dabei wurden durch die Mehrheit der CDU die 17 Mrd. € Schulden und die Lasten durch die sogenannten Sondervermögen insbesondere in der Zeit der Alleinregierung angehäuft. Da hätte es doch in den letzten Jahren andere Möglichkeiten des Dialogs geben müssen als die Form einer Sammelpetition.

Sehr geehrte Damen und Herren, an den Beispielen aus der Arbeit des Petitionsausschusses kann man sehen, wie vielfältig diese Arbeit durch die vielschichtigen Probleme der Petenten ist. Für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss möchte ich mich bei allen daran Beteiligten bedanken. Wir machen es uns nicht leicht bei unseren Entscheidungen und wir werden

(Zwischenruf Abg. Lemb, SPD: Wir machen es uns nicht leicht.)

- genau, wir machen es uns nicht leicht - sehr fachkundig und mit persönlichem Engagement dabei unterstützt.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die FDP-Fraktion hat das Wort Heinz Untermann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Besucher auf der Zuschauertribüne, ich möchte mich für den Arbeitsbericht des Petitionsausschusses bedanken. Lieber Fritz, wie immer hast du hier einen ausführlichen Bericht vorgelegt und ich danke dir auch persönlich noch einmal dafür.