Heinz Untermann

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Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, vor allem und ganz besonders sehr geehrte Gäste auf der Zuschauertribüne und in den angeschlossenen Sälen des Landtags! Dies ist keine übliche Aussprache im Thüringer Landtag. Heute sprechen wir über den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtags. Der Ausschuss sollte die Rolle der Thüringer Sicherheitsbehörden und Justizbehörden von 1990 bis zur Aufdeckung des sogenannten NSU untersuchen, mögliche Fehler aufdecken, Verantwortlichkeiten benennen und Empfehlungen aussprechen. So steht es im Einsetzungsbeschluss, den der Thüringer
Landtag am 26. Januar 2012 einstimmig gefasst hatte. Wir diskutieren den Abschlussbericht heute im Beisein der hinterbliebenen Familien und Freunde der Opfer des NSU. Es ist uns eine Ehre, dass Sie heute hier nach Erfurt gekommen sind. Danke schön.
Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, gilt unser tiefstes Mitgefühl. Wir gedenken auch heute insbesondere unserer Mitbürger, die Opfer des menschenverachtenden NSU wurden.
Zweieinhalb Jahre intensive Ausschussarbeit liegen hinter uns und ich möchte mich bedanken bei meinen Ausschusskollegen, der Vorsitzenden, den Referenten der Fraktionen, bei den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, besonders auch bei unserem Sicherheitsdienst und nicht zuletzt bei den Zeugen, die oft lange warten mussten, weil der Ausschuss seinen ehrgeizigen Zeitplan manchmal nicht einhalten konnte. Bedanken möchte ich mich auch bei den Medien für die sachliche Berichterstattung und auch für ihre Ausdauer bei unseren doch manchmal längeren Beratungen.
Meine Damen und Herren, „Ich kann mich nicht erinnern.“, dies ist wohl der häufigste verwendete Satz bei den Zeugenvernehmungen. Auch wenn wir einen lange zurückliegenden Zeitraum untersucht haben und Details naturgemäß verblassen, ich werde das Gefühl nicht los, dass es sich einige Zeugen zu leicht gemacht haben: „Ich kann mich nicht erinnern …“ Deswegen gilt mein Dank heute ausdrücklich auch noch mal den Zeugen, die intensiv versucht haben sich zu erinnern, die mithelfen wollten, Licht in das Dunkel zu bringen. Ich danke Ihnen ganz besonders.
Sehr geehrte Damen und Herren, die FDP-Fraktion teilt die im Abschlussbericht getroffenen Feststellungen und ich möchte heute daher nur kurz nochmals auf einige Punkte näher eingehen. Für die FDP bleiben nach Beendigung der Arbeit des Untersuchungsausschusses noch offene Fragen. Insbesondere die Überfälle in Arnstadt und Eisenach sowie die Geschehnisse am 4. November 2011 in Eisenach konnte der Untersuchungsausschuss mangels Zeit nicht mehr im notwendigen Umfang untersuchen. Aus unserer Sicht sollten diese Ereignisse nochmals tiefgründig parlamentarisch untersucht werden. Hier obliegt dem neuen Thüringer Landtag weiterhin die uneingeschränkte Aufarbeitungspflicht.
Es war richtig, auch den Aufbau der Thüringer Sicherheitsbehörden und deren Arbeit in den 90erJahren zu untersuchen und deren Auswirkungen, soweit es möglich war, aufzuarbeiten. Dabei wurde aber leider sehr viel Zeit benötigt, die dem Ausschuss am Ende seiner Arbeit für die Untersuchung
der weiteren Aufgaben aus dem Einsetzungsbeschluss fehlte. Es bleibt festzuhalten, dass Fehler zum Beispiel bei der Gewinnung von geeignetem Personal für die verschiedenen Sicherheitsbehörden - Landeskriminalamt, Landesamt für Verfassungsschutz und Innenministerium -, bei der Führung der Sicherheitsbehörden und bei der Weiterbildung des Personals geschehen sind. Des Weiteren sind Probleme in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mehr als deutlich festzustellen. Kompetenzgerangel und Streitigkeiten beim Personal, aber auch das Misstrauen zwischen den Akteuren haben die Arbeit aller Sicherheitsbehörden erheblich gestört und sogar behindert.
Aus Sicht der FDP ist in den 90er-Jahren auch ein Ost-West-Problem bei der Zusammenarbeit innerhalb der Sicherheitsbehörden festzustellen. Mit Blick auf den Umgang mit Rechtsextremismus Anfang der 90er-Jahre kann es wie folgt umschrieben werden: Die ehemaligen DDR-Beamten konnten sich den offenen Hass der Rechtsextremisten nicht vorstellen und die Beamten aus dem Westen hätten nicht erwartet, dass hier eine solche braune Brut entstanden ist. Zudem ist festzustellen, dass die Rechts- und Fachaufsicht nicht konsequent ausgeübt wurde und somit faktisch nicht funktioniert hat. Zugleich wurden im TLfV die geltenden Normen nicht konsequent angewendet bzw. es wurde sich einfach über geltende Vorschriften zum Beispiel bei der V-Mann-Werbung und -Führung hinweggesetzt.
Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf den VMann Tino Brandt eingehen. Die Ausschussmehrheit hat unseren Antrag auf Vernehmung abgelehnt. Nach unserer Auffassung hätte Brandt zur Arbeitsweise des TLfV im Phänomenbereich Rechts oder sogar unter Umständen zum Verbleib des Trios Auskünfte geben können. Brandt hätte auch zu der Frage Stellung nehmen können, ob er im Vorfeld von Durchsuchungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden Hinweise erhalten hat - ein ganz wichtiger Fakt. Zwar ist auch aus Sicht der FDPFraktion nach den Zeugeneinladungen im Untersuchungsausschuss mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es Hinweise vor Durchsuchungsmaßnahmen an Brandt gegeben hat, für eine abschließende Bewertung wäre eine Aussage des direkt Beteiligten eigentlich sinnvoll gewesen.
Auch wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Brandt von vornherein bestanden haben, hätte der Untersuchungsausschuss 5/1 als objektives Gremium - wie unter anderem im Untersuchungsausschuss 5/2 mit Herrn Trinkaus geschehen - den Zeugen einladen und die Glaubwürdigkeit der Aussagen dann bewerten müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Schlüsselpunkt für die Ermöglichung des späteren Unwesens des Trios war aus meiner Sicht die Garagendurch
suchung in Jena im Januar 1998. Im Abschlussbericht hat der Ausschuss zum Ablauf der Garagendurchsuchung abweichende Feststellungen zum Bericht der Schäfer-Kommission getroffen. Trotz des verspäteten Beginns der Durchsuchung der Garage am Klärwerk wäre eine Festnahme oder zumindest ein Festhalten von Uwe Böhnhardt durch die Polizei an diesem Tag möglich gewesen. Uwe Böhnhardt war nach Zeugenaussagen zu Beginn und während der Durchsuchung der Garagen in der Richard-Zimmermann-Straße anwesend und ist erst später nach Einladen einer großen Reisetasche mit dem Auto weggefahren, und das vor den Augen mehrerer Beamter. Natürlich wissen wir heute mehr als damals. Trotzdem wünschte ich mir nichts mehr, als dass man den Böhnhardt damals einfach festgesetzt hätte.
Aber auch in späteren Zeiten sind noch weitere grobe Fehler gemacht worden. Die FDP-Fraktion ist über die Zweifel an der Zweckdienlichkeit im Abschlussbericht hinaus der Auffassung, dass die von Kriminalhauptkommissar Wunderlich angeordnete Unterbrechung der Observation am 23. Oktober 2000 in Chemnitz das Erlangen weiterer Erkenntnisse verhindert hat. Wenn unmittelbar nach dem Besuch von Kriminalhauptkommissar Wunderlich der Angesprochene Sei. (Abkürzung) die Wohnung verlässt, telefoniert und anschließend zu einer Garage fährt, um Papiere zu verbrennen, spricht viel dafür, dass genannter Sei. gerade durch die Ansprache des Kriminalhauptkommissars Wunderlich aufgeschreckt wurde. Es wurden Unterlagen vernichtet, die bei Erlangung durch die Polizei unter Umständen Hinweise für die weiteren Ermittlungen bzw. Ansätze für weitere Fahndungsmaßnahmen geliefert hätten.
Der Komplex um die Geschehnisse in Eisenach ist aus Zeitgründen nicht umfänglich untersucht worden. Trotz weniger Zeugenaussagen wurden bereits verschiedene Fragen aufgeworfen, zum Beispiel: Warum haben die herbeigerufenen Einsatzkräfte der Feuerwehr ohne - ich wiederhole -, ohne Eigensicherung durch schusssichere Westen mit der Brandlöschung des Wohnmobils begonnen? Eine solche Eigensicherung wäre jedoch mit Blick auf die durch die Polizeibeamten vor Ort vernommenen Schüsse aus dem Wohnmobil und in Unkenntnis, wie viele Personen sich tatsächlich im Wohnmobil befinden, angezeigt gewesen. Eine nachvollziehbare Begründung, warum dieses nicht erfolgt ist, habe ich bis heute nicht erhalten. Ein solches Vorgehen, welches die Feuerwehrleute in höchste Lebensgefahr bringen kann, ist mir nicht nachvollziehbar, und das allein mit Dilettantismus zu begründen, ist mir zu einfach.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung mehrheitlich beschlossen, eine Vielzahl von Personen nur abgekürzt mit Initialen in dem Bericht aufzuführen. Durch die Vielzahl von Anonymisierungen werden nach Auffassung der FDP-Fraktion die Lesbarkeit und die Nachvollziehbarkeit des Abschlussberichts beeinflusst. Personen, deren Namen in der medialen Berichterstattung und anderen Veröffentlichungen genannt wurden und auch weiterhin genannt werden, lassen sich nunmehr nicht schnell und eindeutig im Abschlussbericht wiederfinden. Personen, die vom Untersuchungsausschuss in öffentlicher Sitzung vernommen wurden und deren Aussagen auch mit in den Abschlussbericht eingeflossen sind, müssen auch im Bericht vollständig benannt werden.
Die öffentliche Berichterstattung hat stattgefunden.
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, lassen Sie mich schließen mit einem Zitat unseres Bundespräsidenten Joachim Gauck, ein Zitat aus seiner Rede auf der Gedenkfeier „Lichtenhagen bewegt sich“: „Es ist Vergangenheit, was uns heute hier in Lichtenhagen zusammenführt - was wir erinnern, was wir beklagen, was uns beschämt: Alles war vor 20 Jahren. Es ist Vergangenheit - das war mein erster Satz. Aber der zweite Satz heute kann nur lauten: Es ist die Gegenwart, die unsere Wachsamkeit, unsere Entschlossenheit, unseren Mut und unsere Solidarität braucht.“
Diese Worte entsprechen genau dem, was mich persönlich, aber auch die gesamte FDP-Fraktion bewegt. Eine solche Mordserie und vor allem der lange Zeitraum des Nichtentdeckens darf sich nicht wiederholen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer und -hörer auf der Tribüne, von dem Sofortprogramm der EU und des Bundes hat der Freistaat mehr als 17 Mio. € zu seiner Verwendung bekommen. Die verschiedenen Ausschüsse haben das Thema mehrmals auf ihre Tagesordnung aufgenommen und besprochen. Der FDP-Fraktion war und ist es sehr wichtig, dass die Finanzmittel schnell und unbürokratisch ausgereicht werden.
Aber ganz ohne Bürokratie geht es natürlich nicht. Besondere Ereignisse bedürfen besonderer Maßnahmen, somit besteht auch ein Anpassungsbedarf bei den dementsprechenden Förderrichtlinien. Das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat als Erstes im September 2013 mit einem Erlass reagiert. Begründet hat der Minister sein Vorgehen folgendermaßen: Bei nachgewiesener Bedürftigkeit können Spenden auch auf den Eigenanteil bei der Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und Hausrat angerechnet werden. Die Menschen, die ihre Hilfsbereitschaft zeigen, können sicher sein, dass ihre Spenden direkt bei den Betroffenen ankommen. Dies kann erst nach einer Prüfung und Bestätigung durch einen der im Freistaat tätigen Sozial- und Wohlfahrtsverbände oder durch eine Hilfsorganisation erfolgen. Die sich ergebenden Differenzbeträge werden auf die staatliche Förderung angerechnet. Dieses Vorgehen findet unsere volle Unterstützung.
Es ist richtig, dass man mit einer Verordnung schnell reagieren kann. Dafür sind die betroffenen
Bürgerinnen und Bürger und auch wir als Fraktion dankbar. 2013 habe ich mir wie sicherlich viele von uns den katastrophalen Zustand angesehen. Wir sind der Auffassung, dass es eine etwas unglückliche Lösung ist, den Umgang mit Spenden im Erlass zu regeln und nicht in der Richtlinie selbst. Wie ich schon sagte, hier ist eben der Bürokratieaufbau doch wieder vorhanden. Langfristig macht es Sinn, die Möglichkeit der Verwendung von Spenden als Eigenanteil in der Richtlinie zu verankern. Ganz so einfach ist es dann mit den Eigenleistungen nicht mehr. In der Vergangenheit war die Beantragung von unbaren Leistungen in einigen Förderrichtlinien möglich. Eigenleistungen sind schwerer messbar, als wenn eine Rechnung einer beauftragten Firma vorliegt. Das ist der Knackpunkt, dass diese Leistungen anerkannt werden können. Wir unterstützen Ihre Forderung, die entsprechende Richtlinie zu überarbeiten und die beiden Punkte dementsprechend anzupassen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Vorsitzende. Wie schon gesagt, ich trage diesmal die Frage des Abgeordneten Koppe vor.
Gewässerentwicklungskonzeption für das Einzugsgebiet Roda
Infolge des Hochwasserereignisses Ende Mai/Anfang Juni 2013 im Einzugsgebiet der Roda und der ihr zufließenden Bachläufe begannen Überlegungen, den Hochwasserschutz sowie langfristig angelegte Vorbeugungsmaßnahmen durch interkommunale Zusammenarbeit der Gewässeranrainer zu koordinieren.
Die „Ostthüringer Zeitung“, Ausgabe Stadtroda, berichtete am 31. Mai 2014, dass mit allen an den Flusslauf angrenzenden Kommunen beabsichtigt wird, eine Zweckvereinbarung zu schließen, um die Erstellung einer „Gewässerentwicklungskonzeption mit integriertem Hochwasserschutz für das Einzugsgebiet Roda mit allen Zuflüssen“ zu regeln.
Weiter wird in dem Zeitungsartikel ausgeführt, dass die in Aussicht stehende Förderung 70 Prozent der Kosten betrage, der Förderschwerpunkt für die Roda nur noch bis 2015 laufe und die ersten gültigen Zweckvereinbarungen noch vor Beginn der diesjährigen Parlamentsferien vorliegen müssten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen gegenwärtigen Sachstand hat nach Kenntnis der Landesregierung die Vorlage der Zweckvereinbarung zur Erstellung einer „Gewässerentwicklungskonzeption mit integriertem Hochwasserschutz für das Einzugsgebiet Roda mit allen Zuflüssen“?
2. Welche Kommunen sind Gewässeranrainer der Roda mit allen ihren Zuflüssen und wären dahin ge
hend an der gleichlautenden Zweckvereinbarung gegebenenfalls beteiligt (bitte einzeln auflisten)?
3. Wie groß sind die anteiligen Flusskilometerlängen der an den Flusslauf der Roda und ihr zufließenden Bachläufen angrenzenden Kommunen (bit- te einzeln für jede Kommune und Flusslauf auflis- ten)?
4. Welche Kommunen haben nach Kenntnis der Landesregierung bisher der oben genannten Zweckvereinbarung zugestimmt?
Die erste Frage: Kann das mit den Kilometern noch nachgereicht werden?
Ich hatte zwei kurze Nachfragen noch. Bis wann können Fördermittel aus dem Förderschwerpunkt Roda abgerufen werden, um Maßnahmen der Gewässerentwicklungskonzeption zu finanzieren? Das wäre die erste.
Zweite Frage: Welche rechtlichen Alternativen gibt es, wenn es welche gibt, um die Erstellung einer Gewässerentwicklungskonzeption mit integriertem Hochwasserschutz im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu regeln? Also welche rechtlichen Alternativen gibt es, gibt es dazu welche in anderer Form?
Möglicher Vorteilsausgleich bei Asphaltschäden
Nach wie vor gibt es eine Vielzahl von langjährigen Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Schäden am Straßenbelag in Form einer Zersetzung der Asphaltdecke zwischen Straßenbauunternehmen und den öffentlichen Bauherren. Nach Kenntnisstand des Antragstellers kam es gerade in den Jahren 2005 bis 2009 zu einer großen Zahl an Straßenschäden, obwohl ein Mangel bei der Abnahme nicht feststellbar war. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. März 2007 (Aktenzei- chen: 6 U 219/03) wurde für das Straßenbauunternehmen ein Vorteilsausgleich bei der Mängelbeseitigung gewährt. Um langjährige Gerichtsprozesse zu vermeiden, könnte die Gewährung eines sogenannten Vorteilsausgleichs gegenüber den Straßenbauunternehmen gerade für die Fälle von 2005 bis 2009 existenziell bedeutend sein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Rechtsstreitigkeiten wegen Mängeln am Straßenbelag bei Landesstraßen, die in den Jahren 2005 bis 2009 (vor Einführung des Regio
nalleistungskatalogs RLK) - das hat ja eine gewisse Bedeutung - in Thüringen gebaut wurden, gab bzw. gibt es und welche Kosten sind dem Land dadurch bisher entstanden?
2. Wie viele Rechtsstreitigkeiten wegen Mängeln am Straßenbelag gab bzw. gibt es nach der Einführung des Regionalleistungskatalogs in Thüringen? Bitte einzeln auflisten!
3. In wie vielen Fällen der Frage 1 wurde von der Möglichkeit des Vorteilsausgleichs bei der Mängelbeseitigung Gebrauch gemacht? Bitte, wenn es geht, mit einzelnen Begründungen auflisten!
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Gewährung eines Vorteilsausgleichs außerhalb eines Gerichtsprozesses, um langjährige Gerichtsverfahren gegen Straßenbauunternehmen einvernehmlich abzuwenden?
In dem letzten Fall - oder war das ein Fall bei 4.?
Wie sind da die Kosten?
Eine Frage noch: In dieser Richtlinie, in diesem letzten Regionalleistungskatalog ist 2009 eine Veränderung erfolgt mit der Zusammensetzung. Ist das richtig oder ist das nicht richtig, dass es in der Region aufgrund der Zusammensetzung danach bedeutend besser wurde?
Bei allem guten Willen, Herr Staschewski, wissen Sie, ich habe schon für 1,30 Mark Ost gearbeitet, ich habe auch schon für ein bisschen mehr und noch ein bisschen mehr gearbeitet. Was der ganze Fehler ist, den wir hier machen, das ist das Leistungsprinzip. Wir haben keinen Anreiz mehr, mehr zu arbeiten, denn die 8,50 € kriege ich und sortiere 100 Schrauben und derjenige, der 1.000 Schrauben sortiert, der bekommt auch 8,50 €. Das geht nicht.
Lasst mich doch bitte einmal ausreden. Wir haben in DDR-Zeiten 2,80 Mark für den Kellner bezahlt von Rostock bis nach Oberhof. Derjenige in Oberhof hat 6 Stunden - ohne Namen zu nennen - auf seinem Hintern gesessen und derjenige an der Ostsee ist zwischen 6 und 8 Stunden gelaufen und bekam genau 2,80 Mark. Daran ist die DDR zugrunde gegangen.
Wir können nur das ausgeben, was wir erwirtschaften; das müssen sich alle einmal merken. Das geht nämlich so nicht. Das hat die DDR gemacht; immer raus, immer raus. Wenn ich heute sage, 98 Prozent stehen hinter den Mindestlöhnen - liebe Leute. Wenn ich jetzt frage, wollt Ihr alle gesund bleiben, da stehen 100 Prozent hinter mir. Das ist genau dasselbe. Da kann ich doch einfach sagen, wir sagen auch, wir machen mit.
Nein, wir bleiben bei unserer Meinung und wir werden sehen, was es bringt. Ich hoffe es nicht, aber dieser Mindestlohn bringt uns in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so wahr wir hier sind.
Ich will nicht recht haben, aber es geht nicht, es muss nach Leistung gehen. Wir sind eine Leistungsgesellschaft und keine Gleichmacherei. Das geht nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, kurz vor oder um 19.00 Uhr. Die Mietpreisbremse ist keine Erfindung der Sozialdemokraten, wie es der letzte Bundestagswahlkampf vermuten lässt. Nein, das muss ich hier sagen, die Grünen fordern einen solchen ordnungspolitischen Eingriff in den Immobilienmarkt schon seit 2011. Nun wird sogar auf Bundesebene die Notbremse zu den ursprünglich gemachten Vorschlägen gezogen. In Großbritannien, Frankreich, Spanien oder Österreich wurden Mietdeckelungen abgeschafft, weil sie ihr Ziel deutlich verfehlt haben. Dies ist nachzulesen in Ausführungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft, Juli 2014. In keinem dieser Länder ist es gelungen, durch staatlich regulierte Mietpreise den Wohnungsmarkt zu entschärfen.
Ich wiederhole meine Aussagen von 2013: Stark steigende Mieten sind ein Hinweis darauf, dass das Angebot an Wohnungen hinter der Nachfrage zurückbleibt. Um diesem entgegenzuwirken, sind private Investitionen in Mietwohnungen unbedingt notwendig.
Auch im Bereich des Mietrechts sind die Grundsätze der Marktwirtschaft einzuhalten. Dazu müssen die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, was jedoch nur eingeschränkt über das Mietrecht erfolgen kann. Ich denke da an eine degressive Abschreibnorm, welche leider nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, sowie an eine Vereinfachung von baulichen Verordnungen.
Zum Teil II Punkt 1 Ihres Antrags: Auf dem 2. Wohnungsgipfel wurde betont, dass in Thüringen keine Wohnungsnot besteht. Der Wohnungsmarkt ist gespalten. Das wurde schon gesagt. Eine angespannte Wohnungssituation gibt es in den Städten Erfurt, Jena und Weimar. Auf dem Land ist genau das Gegenteil der Fall. 2013 wurde das Wohnungsbaugesetz beschlossen, wo es gerade im Bereich des sozialen Wohnungsbaus darum ging, für betroffene Zielgruppen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Weiterhin wurde jüngst eine Vereinbarung „Bündnis für gutes Wohnen in Thüringen“ unter Beteiligung der betroffenen Städte Erfurt, Weimar und Jena getroffen. Inhalt ist unter anderem die Mobilisierung möglicher Flächen zur Baulandausweisung, insbe
sondere für den sozialen Wohnungsbau. In der Vereinbarung wird an die Kommunen appelliert, für die nächsten drei Jahre auf Mieterhöhungen von über 15 Prozent für Bestandswohnungen und neu vermietete Wohnungen zu verzichten. Den Ländern wird die Möglichkeit eingeräumt, in Gemeinden oder Teilen von Gemeinden, in denen eine ausreichende Versorgung mit Wohnraum besonders gefährdet ist, die bestehende Kappungsgrenze der Mieterhöhung bei Bestandsmietverträgen von 20 Prozent auf 15 Prozent zu senken. Die beteiligten Partner beabsichtigen, einen Mietspiegel oder eine Mietdatenbank einzustellen, welche ein wichtiges Instrument ist, um hier Klarheit zu schaffen. Die Vereinbarung für gutes Wohnen enthält nichts Revolutionäres und auch nichts Neues.
Jedoch werden einige Ihrer Forderungen teilweise umgesetzt. Der Punkt 2. a beinhaltet eine Begrenzung der Mietsteigerung bei Wiedervermietung auf maximal 10 Prozent der Vergleichsmiete. Diese Forderung ist Bestandteil des neuen Referentenentwurfs. Das wird auf Bundesebene zukünftig diskutiert.
Zum Punkt f: Eine Mitpreiserhöhung ist nur bei energetischer Sanierung im Sinne des geltenden Gesetzes von 11 Prozent gerechtfertigt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte den Prozentsatz auf 9 Prozent senken. Einer elfprozentigen Erhöhung steht jedoch die jährliche Einsparung bei den Energiekosten gegenüber. Die Kaltmieten sind nicht das Problem, wie eben schon von der Frau Doht gesagt, sondern die gestiegenen Preise, vor allem für Öl und Strom. Weiterhin darf man keineswegs außer Acht lassen, dass die Baupreise ebenfalls gestiegen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Wiedereinführung einer Mietminderung bei einer energetischen Sanierung von bis zu drei Monaten tragen wir nicht mit. Für mich ist Ihr Antrag kontrovers zu Ihrer Energiesparpolitik. Statt Sie Wohnungseigentümer bei ihrer Absicht der energetischen Sanierung unterstützen, fordern Sie die Vermieter erneut zur Kasse. Liberale stehen für Freiwilligkeit bei der energetischen Sanierung, ein faires, modernes Mietrecht und einen fairen Wettbewerb. In Deutschland gibt es ca. 40 Millionen Wohnungen. Knapp 24 Millionen sind Mietwohnungen. Die Versorgung mit qualitativ gutem Wohnraum zu angemessenen Preisen wird demzufolge überwiegend durch die privat organisierte Wohnungswirtschaft gewährleistet. Ihre Forderungen führen dazu, dass sich diese aus der Immobilienwirtschaft zurückziehen wird. Die FDP-Fraktion will dieses auf keinen Fall. Nach Angaben von Wohnungsbauunternehmen liegen in Thüringen die Durchschnittsmieten, wie eben schon
gesagt, bei ca. 5,60 €. Um wirtschaftlich zu arbeiten, sind jedoch 9 bis 10 € pro Quadratmeter notwendig. Die Mietpreisobergrenze und die Mietpreisbremse stellen für Thüringen keine Lösung dar, lediglich einen ordnungspolitischen Eingriff bei der Immobilienwirtschaft, und sind für mich nicht akzeptabel. Den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir ablehnen und beim Alternativantrag, der mir zu schwammig und eigentlich nichts Neues ist, werden wir uns enthalten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuhörer auf der Tribüne und auch liebe Nutzer des Internets, Pkw-Maut (Vignette) - darauf kommen wir noch zu sprechen - und die zu erwartenden Auswirkungen für Thüringen. Unser Wahlkampf auf Landesebene ist in vollem Gange. Jedoch möchte ich mit einem kurzen Rückblick auf die Bundestagswahl beginnen, und zwar mit dem Satz, den die CDU-Vorsitzende im Wahlkampf vor einem Millionenpublikum im TV-Duell sagte: „Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben.“
Mit mir auch nicht. Aber wirklich - die Maut ist bei Weitem nicht nur ein Bundesthema, sondern das geht uns alle an. 53 Mrd. € Einnahmen aus Mineralölsteuer mit anteiliger Mehrwertsteuer, Maut und Kfz-Steuer nimmt der Bund jährlich ein. Zwei Drittel der Einnahmen werden für Straßenverkehrszwecke ausgegeben. Das heißt, grundsätzlich ist Geld da. Es fehlt am politischen Willen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden.
Nun kommen wir zu dem Lieblingsspielzeug der CSU, der Maut. Die Maut soll künftig auf allen Bundes-, Landes- und Kommunalebenen gelten. Die Maut ist von Pkw-Fahrern wie den Spediteuren, Taxiunternehmen und vielen mittelständischen Unternehmen zu zahlen. Aus meiner Sicht ist es ein unausgereifter Entwurf, der noch viele Fragen offenlässt. Die EU warnt davor, jemanden wegen seiner Nationalität zu benachteiligen.
Erstens: Was wird, wenn die Bedenken der EUKommission eintreffen? Somit ist die Verrechnung mit den Kfz-Steuern für die deutschen Autofahrer gescheitert. Dann ist der deutsche Autofahrer der Verlierer und nicht nur auf den Autobahnen, sondern auch auf allen anderen Strecken.
Der deutsche Autofahrer trägt die Mautkosten in voller Höhe, da jegliche steuerliche Entlastung nicht möglich ist.
Zweitens - Maut für ausländische Kfz auch auf den Landesstraßen: Was erwartet uns zukünftig dann
auf den Landesstraßen in Österreich und in den anderen Ländern? Die geplante Maut kann uns im Ausland noch teuer zu stehen kommen.
Drittens: Das Mautsystem - Nutzen oder ein Bürokratiemonster? In Deutschland müssen ca. 52 Mio. und davon in Thüringen 1,4 Mio. neue Kfz-Bescheide berechnet und versendet werden. Das muss man sich mal vor Augen führen. Jede Form der Gebührenwirtschaft verursacht zusätzliche Verwaltungs- und Erhebungskosten. Erfahrungen zeigen, dass Gesamtkosten von bis zu ca. 10 Prozent der Einnahmen zu erwarten sind.
Viertens: Die Frage der Kosten für die Kontrolle und Durchführung wurde überhaupt noch nicht beantwortet.
Fünftens: Wo kommen die zu erwartenden 2 Mrd. € Mehreinnahmen für die Infrastruktur her? Die Bruttogesamteinnahmen sind auf ca. 4,7 Mrd. € pro Jahr veranschlagt. Übrigens, 2011 war das nicht einmal die Hälfte. In drei Jahren fast eine Verdopplung - die Zahl finde ich sehr fragwürdig;
3,8 Mrd. von Kfz in Deutschland und 860 Mio. auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Aus dem Infopapier ist zu entnehmen, dass 600 Mio., insgesamt 860 Mio. € brutto, der Einnahmen durch ausländische Fahrer zweckgebunden in die Infrastruktur fließen sollten - 600 Mio. 2011 waren es 230 Mio., also praktisch in drei Jahren fast das Dreifache. Diese Zahlen sind mir unverständlich.
Nach Aussagen des Verkehrsministers werden die deutschen Autofahrer durch den Freibetrag bei der Kfz-Steuer entlastet. Also fallen diese Steuereinnahmen bei den jetzigen 53 Mrd. weg und kommen über die Maut als Rückzahlung wieder hinzu. Also nach meiner Rechnung plus/minus null - linke Tasche, rechte Tasche.
Nach dem geplanten Mautsystem sind nur die 600 Mio. € von den ausländischen Straßennutzern ungefähr sicher, wobei ich diese Zahl nach wie vor anzweifele. 600 Mio. € deutschlandweit mehr für den Straßenbau, das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir plädieren für eine zweckgebundene Mittelverwendung der jetzigen Einnahmen, eine angemessene Rückführung dieser Einnahmen aus dem allgemeinen Haushalt in den Verkehrsetat, um den fortschreitenden Investitionsstau an Verkehrswegen zu stoppen.
Zusätzlich sind wir gegen eine weitere Ausweitung der Maut für Lkw bis 7,5 Tonnen; die Lkw-Maut hatte nicht zur Erhöhung der Straßenbaumittel geführt. Die Logistikunternehmen haben 2015 erst einmal zu tun, die Auswirkungen des drohenden Mindestlohngesetzes zu verkraften. Da ist keine Luft mehr
für weitere Belastungen und Existenznöte sind vorprogrammiert.
Wahlversprechen dieser Art sollte man erst einmal auf Gesetzlichkeit überprüfen, bevor man so handelt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch auf der Zuschauertribüne und im Internet, ich möchte mich als Erstes bei unseren Jungs bedanken, die gestern gegen die USA 1:0 gewonnen haben und somit ins Achtelfinale eingezogen sind.
Das hat natürlich auch einen Grund, warum ich das sage.
Es ist ein Wink an die Frau Merkel. Sie sollte sich das Telefon von Herrn Löw besorgen, das ist wahrscheinlich nicht abgehört worden.
Ich möchte mich - kommen wir zur Sache selbst den Worten der vorhergehenden Redner anschließen und mich auch für den Arbeitsbericht bedanken. Fritz, du hast das wie immer in einer souveränen Art und Weise gemacht. Ich bewundere dich immer, wie du durch die Sitzung führst, mit einer Ruhe und Sachlichkeit, ich danke dir.
Es war angenehm bis heute, vielleicht in Zukunft auch, mit dir zusammenzuarbeiten, danke schön.
Auch danke schön, Michael, an dich als Vorsitzender der Strafvollzugskommission. Wer nicht dabei war, der weiß es gar nicht, was da manchmal so alles abgeht. Aber ich habe für mein weiteres Leben hier sehr viel gelernt und danke auch für deine sachliche Art.
Okay, gut.
Insbesondere geht mein persönlicher Respekt, Dank und Anerkennung an alle Mitarbeiter des Geschäftsbereichs des Petitionsausschusses und der Strafvollzugskommission, stellvertretend Herr Bräutigam ist da - noch mal ein ganz herzlicher Dank. Super Zusammenarbeit, man kann sich nie beschweren.
Durch die qualitative Beratung außerhalb der Ausschuss-Sitzungen und fachliche Vorbereitung ist die Durchführung von hochwertigen und effizienten Petitionsverfahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger überhaupt möglich. Bis Anfang des Jahres war ich Mitglied des Petitionsausschusses und auch noch mal, wenn wir schon beim Danken sind, der Dank an meine Nachfolgerin. Gisela, du hast die Sache fortgesetzt und auch Dank an dich, dass du das so kurzfristig übernommen hast. Ich danke dir.
Man bekommt erst einen Einblick, wenn man den Arbeitsumfang, der mit einer eingereichten Petition verbunden ist, überblickt, denn jede Entscheidung fordert Sach- und Fachverständnis und nicht nur in
einem Gebiet, sondern in vielen Gebieten. Der Petitionsausschuss beackert alle Gebiete der Politik, und das ist wirklich eine umfangreiche Arbeit.
Im Jahr 2013 haben sich die Bürgerinnen und Bürger mit mehr als 1.000 Anliegen an den Thüringer Petitionsausschuss gewandt. Parallel zu den Ausschuss-Sitzungen finden Bürgersprechstunden und Vor-Ort-Besichtigungen in den Regionen statt. Diese Termine sind aus meiner Sicht besonders wichtig. Sie dokumentieren die Nähe zum Bürger und tragen dazu bei, sich vor Ort ein Bild zu den Sachverhalten zu machen. Die Bürgersprechstunden sollten unbedingt auch in der nächsten Legislatur fortgeführt werden. Die unmittelbaren Gespräche mit den Bürgern sind mir persönlich sehr wichtig.
Seit Juni 2013 besteht die Möglichkeit, auf der Petitionsplattform des Landtags Petitionen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen und mitzuzeichnen. Die FDP-Fraktion unterstützt die Einführung dieses Instruments, da hierdurch das Petitionswesen an das sich verändernde Kommunikations- und Informationsverhalten der Gesellschaft angepasst wird. Es leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Bürgerbeteiligung.
Gemäß dem novellierten Thüringer Petitionsgesetz besteht somit die Möglichkeit der öffentlichen Anhörung. Die erste Petition, welche weit mehr als das notwendige Quorum von 1.500 erreichte, und zwar von 2.250 Mitzeichnern, war die Petition der Bürgerinitiative „Kein Energiespeicher am Rennsteig“ e. V. unter dem Titel „Raumordnungsverfahren zum Pumpspeicherwerk Schmalwasser“. Auf schriftlichem Weg gab es inhaltsgleiche Sammelpetitionen mit 1.900 Unterstützern und 30 Einzelpetitionen zu diesem Thema. Der kleine Exkurs in das Zahlenwerk zeigt uns, wie viele Menschen in Thüringen den Bau eines Pumpspeicherkraftwerkes mit dem Verlust von 1,5 Quadratkilometer auf dem Rennsteig kritisch sehen. Resultierend daraus fand eine Anhörung mit über 200 interessierten Zuhörern und Gästen am 3. Dezember 2013 in einer öffentlichen Sitzung statt. In dieser öffentlichen Sitzung kündigte man eine Auswertung in den nächsten mitberatenden Ausschüssen und später im federführenden Petitionsausschuss an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bis heute - und wir haben den Monat Juni - fanden weder Beratungen mit den Fachausschüssen noch im Petitionsausschuss mit einer abschließenden Auswertung der stattgefundenen Anhörung statt. Eine öffentliche Anhörung durchzuführen und dann ein halbes Jahr nicht voranzukommen - meine Vorstellung einer effizienten Arbeitsweise sieht anders aus.
Ich stelle eine Prognose in den Raum: Eine Auswertung und Entscheidung wird es auch in dieser
Legislatur, sprich vor dem 14. September, in diesem Hohen Hause nicht geben. Ich werfe der Landesregierung eine Verzögerungstaktik vor, und in dieser Sachfrage schadet das dem Petitionswesen.
Zu den Aufgaben des Ausschusses zählt auch die Arbeit in der Strafvollzugskommission als Unterausschuss des Petitionsausschusses. Die Strafvollzugskommission nimmt in regelmäßigen Abständen Besuche von Thüringer Einrichtungen des Strafvollzugs bzw. des Maßregelvollzugs wahr. Vor Ort werden somit Eindrücke gewonnen, die Begehren von Strafgefangenen in Petitionen besser einschätzen und bewerten zu können. In Gesprächen wurde immer wieder die Personalsituation kritisiert. Bei altersbedingtem Wechsel in den Ruhestand findet oftmals kein Ersatz statt. Überbelastung bei den Bediensteten führt letztendlich zu einem erhöhten Stand der Krankmeldungen. Grundsätzlich entwickeln sich die Ausstattung und die Möglichkeit für eine Resozialisierung von Strafgefangenen in den Thüringer Anstalten kontinuierlich und stetig weiter. Für das Gewähren von Haftlockerung als ein Bestandteil zur Resozialisierung bedarf es insbesondere einer Betreuung in den sozialtherapeutischen und psychologischen Bereichen. Darum ist eine stabile und bedarfsgerechte personelle Ausstattung in diesen Bereichen anzustreben, nicht nur anzustreben, auch zu sichern.
Diese Schwierigkeiten spiegeln sich auch in der Anzahl der Petitionen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzugs wider. Positiv gesehen lässt sich in der quantitativen Betrachtung daraus schließen, dass das Instrument der Petition im Strafvollzugswesen bekannter geworden ist und auf eine größere Akzeptanz unter den Strafgefangenen stößt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss für die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit bei der Bearbeitung der Petitionen bedanken, welche stets kollegial und in der Regel einvernehmlich im Sinne der Petenten erfolgt. Er ist ein wichtiger Ausschuss, welcher der Landespolitik hilft, herauszufinden, wo vor Ort der Schuh drückt, staatliches Fehlverhalten korrigiert werden muss oder in welchen Bereichen Gesetzesänderungen empfehlenswert sind. Das Petitionswesen ist für mich als Abgeordneter vor allem ein Gradmesser für die Akzeptanz von gesetzlichen Regelungen sowie die Frage, ob die Landespolitik vor Ort durch die Menschen verstanden wird und Verwaltungen vor Ort, was ganz wichtig ist, im Sinne eines modernen Dienstleisters in der Lage sind, den Bürgerinnen und Bürgern behilflich zu sein.
Der Petitionsausschuss im Thüringer Landtag trägt maßgeblich zur Akzeptanz und zum Funktionieren der parlamentarischen Demokratie bei. Ich bin davon überzeugt, dass durch den einfachen Zugang
zum Ausschuss durch die Eröffnung entsprechender Plattformen im Internet eine größere Bekanntheit, Transparenz und Bürgernähe des Petitionsverfahrens erreicht wird. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, meine Damen und Herren auf der Zuschauertribüne und im Internet, mit dem Führerschein AM, ich fasse es noch einmal kurz zusammen, wird Jugendlichen ermöglicht, statt mit 16 bereits mit 15 den MopedFührerschein zu erwerben. Damit sind Jugendliche berechtigt, Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Kilometer pro Stunde zu führen. Das ist jetzt vielleicht noch eine Ergänzung zu Frau Doht, bergab könnten es dann wahrscheinlich auch mehr als 45 Kilometer pro Stunde werden. Das ist auch so ein Punkt, wo das so ein bisschen schwammig ist.
Auf der Grundlage der 3. Europäischen Führerscheinrichtlinie löste die Klasse AM die Klassen M und S ab und ermöglicht den Ländern, den Erwerb des Mopedführerscheins AM zwischen 14 und 18 Jahre zu staffeln. Mit der dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung wird in Sachsen, in SachsenAnhalt und Thüringen das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse AM auf 15 Jahre festgesetzt. Die Regelung ist Grundlage für den Modellversuch, der seit 2013 in den drei Bundes
ländern durchgeführt wird. Wir als FDP-Fraktion haben in den letzten Jahren die Senkung des Alters von 16 auf 15 stets befürwortet. Deswegen halten wir einen Modellversuch für die drei mitteldeutschen Länder für eine gelungene Lösung. Die wissenschaftliche Begleitung des Modellversuchs erfolgt durch die Bundesanstalt für Straßenwesen. Es werden die Auswirkungen der Absenkung des Mindestalters untersucht. Die Absenkung des Mindestalters kann zu mehr Verkehrssicherheit führen, denn die Jugendlichen erhalten, und da muss ich unseren Fahrschullehrern noch mal ein Lob aussprechen, eine umfangreiche theoretische und praktische Verkehrsausbildung im Rahmen des Mopedführerscheins. Das ist ganz wichtig.
Abschließend erfolgt in Theorie und Praxis eine Prüfung, da sind wir wahrscheinlich in Europa eines der wenigen Länder, die das so genau durchführen. Diese Vorgehensweise begrüßen wir ausdrücklich. Das Motorrad ist das gefährlichste Verkehrsmittel. Eine Kleine Anfrage unserer Fraktion ergab für das Jahr 2011 967 Unfälle unter Beteiligung von Motorradfahrern, 2010 waren es noch 865 Unfälle, eine Steigerung gegenüber 2010 um 12 Prozent. Der Modellversuch ermöglicht den Mopedfahrern, mehr Fahrpraxis zu erlangen, bevor sie gegebenenfalls auch auf das Motorrad umsteigen. In Thüringen haben sechsmal so viele Jugendliche den Mopedführerschein erworben als im Vorjahr. Besonders in den ländlichen Regionen spielt die Mobilität eine große Rolle. Gerade für die Auszubildenden und Schüler ist es wichtig, den Schulbesuch auch schon allein zu organisieren. Und nicht zu vergessen: Wenn Oma und Opa mal schnell in die Apotheke müssen und die Apotheke ist nicht in der Nähe, fährt der Enkel dann eben mit dem Moped. Das ist keine Konkurrenz zum ÖPNV, nein, das ist eine sinnvolle Ergänzung, das müssen wir mal ganz eindeutig feststellen. In Punkt I.1 fordern Sie die zügige Evaluierung, da gehen wir mit. Jetzt kommt der Wermutstropfen, den wir hier sehen: Warum wollen Sie nicht die Evaluierungsergebnisse abwarten und bereits im Vorfeld eine Verkürzung des Modellversuchs angehen? Erst anhand einer Evaluierung lassen sich die Auswirkungen der Regeländerung auf den Verkehr oder etwaige Unfallhäufigkeit belegen. Wenn Sie die Ergebnisse nicht abwarten wollen, dann könnten wir uns eigentlich auch diesen Aufwand für die Evaluierung sparen, wobei ich überzeugt bin, dass die Evaluierung dazu beitragen wird, dass dieser Versuch in ganz Deutschland positiv bewertet und auch durchgeführt wird.
Abschließend appelliere ich an die Jugendlichen, verantwortungsvoll mit der neuen Situation umzugehen, verantwortungsvoll für sich und für die anderen Verkehrsteilnehmer. So spricht die Verkehrswacht diese Zielgruppe der jugendlichen Mopedfahrer bei Verkehrsschulungen an. In unserem Land
kreis, in Sömmerda, gibt es unter anderem die Sternfahrt der Vernunft, eine hervorragende Geschichte.
Das heißt, hier werden Jugendliche bis 25 Jahre dahin gehend geprüft, wie sie verschiedene Gefahrensituationen auf einem Rundkurs im Kreis meistern. Ein absolutes Erfolgsmodell, wie mir Herr Minister Carius sicherlich beipflichten wird. Was bringt eine Verkürzung des Modellprojekts, wollte ich noch einmal fragen? Aber trotzdem möchte ich sagen, dass wir der Sache dann trotzdem zustimmen werden. Nicht lachen, Frau Schubert!
Danke, Frau Vorsitzende.
Unwirksame Festsetzung der Vorranggebiete für Windenergie im Regionalplan Ostthüringen
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht verkündete am 8. April 2014, dass der Regionalplan Ostthüringen unwirksam ist, soweit er Vorranggebiete für
Windenergie festlegt und gleichzeitig vorsieht, dass außerhalb dieser Vorranggebiete nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch zu beurteilende raumbedeutsame Windenergieanlagen nicht zulässig sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Inhalten nutzte der Antragsteller des oben genannten Verfahrens vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans Ostthüringen einzureichen?
2. Inwieweit fand diese Stellungnahme Berücksichtigung bei der Überarbeitung des Entwurfs und wie wird dies begründet?
3. Welche weitere Vorgehensweise planen die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen bzw. die Landesregierung angesichts des Urteils des Gerichts?
4. Zu welchem Zeitpunkt ist eine rechtssichere Darstellung der fehlenden Differenzierung bei den im Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts genannten „Ausschlusskriterium/-bereich(e)“ und „Restriktive Kriterien/Bereiche“ in harte und weiche Tabuzonen beabsichtigt?
Wenn ich darf, mache ich gleich zwei.
Herr Minister, welche wirtschaftlichen Nachteile oder Verzögerungen entstehen für Investoren im Raum Ostthüringen? Das wäre meine erste Frage.
Die zweite Frage wäre: Gibt es Parallelen zu den anderen Regionalplänen, fürchten Sie, dass auch hier Klagen zu erwarten sind?
Frau Präsidentin, meine liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Zuschauertribüne, an dieser Stelle sollte eigentlich heute mein Kollege Marian Koppe stehen. Wir wissen alle, was passiert ist. Ich möchte die Gelegenheit wenigstens heute wahrnehmen, hier als FDP und auch in seinem Namen bedanken wir uns für diese aufrichtigen Grüße und Wünsche zur Genesung. Wir bedanken uns für diese, wie gesagt, aufrichtigen Bezeugungen, dass so was nicht vorkommen darf. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren, dass das so passiert ist.
Grundsätzlich begrüßen wir diesen Gesetzentwurf, auf den wir alle so lange gewartet haben. Es ist das will ich aber vorausschicken - noch kein großer Wurf, sondern aus unserer Sicht bleiben hier einige Fragen offen. Ich will jetzt auch nicht alles noch mal erklären, was wir schon mal besprochen haben, aber einige Dinge sind so von Bedeutung, dass ich sie noch mal erwähnen möchte.
Endlich wird die landesrechtliche Zuständigkeit für den ordnungsrechtlichen Teil des Heimgesetzes genutzt. Auch in Thüringen soll es zukünftig keine Heime mehr geben. Die Regelungen zum Anwendungsbereich nennen sich jetzt stationäre Einrichtungen. Die im Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz niedergelegte Definition ist sehr nahe an der des bislang geltenden Heimgesetzes. Weggefallen ist jedoch das Merkmal der Verpflegung. Wohnheime mit obligatorischer Speiseversorgung, in denen aber Pflege- und Betreuungsleistungen frei gewählt werden können, sollen demnach nicht mehr dem Heimrecht unterliegen. Das muss dann entsprechend auch für betreutes Wohnen gelten, so könnten neue Spielräume entstehen.
Hoch problematisch ist dagegen, dass für betreutes Wohnen in bestimmten Fällen künftig das Heimrecht gelten soll, und zwar dann, wenn es baulich Bestandteil einer stationären Einrichtung ist. Damit dürften viele Wohnangebote trotz Wahlfreiheit hinsichtlich der Pflegeleistungen bald erstmals dem
Heimrecht unterfallen - aus unserer Sicht eine höchst zweifelhafte Entscheidung, die wiederum Wahlmöglichkeiten und Innovationen behindert.
Es ist auch nicht glücklich, hinsichtlich der Anwendbarkeit des ThürWTG auf betreutes Wohnen und ambulant betreute Wohngemeinschaften weitgehend parallele Anforderungen aufzustellen. Die Unterschiede der beiden Wohnformen sind zu groß, die Regelungen in der jetzigen Form sehr unübersichtlich und schwer handhabbar.
Die Herausnahme der Tages- und Nachtpflege genauso wie etwa in Rheinland-Pfalz und Bayern ist dagegen uneingeschränkt zu begrüßen. Bei den Bestimmungen zur Einbeziehung ambulant versorgter WGs hat man sich für einen Mix aus Elementen des bayerischen, das rheinland-pfälzischen und des sachsen-anhaltinischen Rechts entschieden. Die Regelungen sind hier sehr kompliziert. Der Ansatz ist nachvollziehbar, doch einen Entwicklungsschub für solche Projekte, wie er durch §§ 38 a, 45 e SGB ausgelöst werden soll, wird es so sicher nicht geben. Für WGs, die dem Heimrecht unterliegen, gelten immerhin reduzierte Anforderungen und abgesehen von einer Erstprüfung sollen nur Anlassprüfungen erfolgen. Dennoch haben wir uns hier mehr Freiraum und weniger bürokratischen Aufwand für die Träger gewünscht.
Meine Damen und Herren, was die Frage der Frauenbeauftragten betrifft, so muss man konstatieren, dass, diese zu schaffen, in guter Absicht geschieht, aber aus unserer Sicht die Lebenswirklichkeit kaum abbilden kann. Es gibt in den Heimen bereits einen Bewohnerbeirat, der an der täglichen Gestaltung der Abläufe in einem Pflegeheim mitwirkt und häufig - so jedenfalls die Träger - unter Teilnahmemangel leidet. Gerade Hochbetagte sind häufig von den komplexen Aufgaben überfordert und man findet nicht in jedem Heim genügend Bewerber. Die nunmehr zusätzlich geplante Einführung der Funktion der Frauenbeauftragten in allen voll stationären Einrichtungen ist aus unserer Sicht nicht zielführend, da auch die in der Regel hochbetagten Bewohnerinnen mit den in Satz 2 beschriebenen komplexen Beratungsaufgaben und daraus resultierenden psychischen Belastungen überfordert sein dürften. Und ich will einmal vom Mann ausgehen, brauchen wir dann auch noch einen Männerbeauftragten? Das klingt mir alles schon wieder zu sehr nach Arbeitskreisen, Bürokratie. Sie versuchen, in der Beschlussvorlage diese Aufgaben zusätzlich einem durch Frauen gewählten externen Mitglied des Bewohnerbeirats wahrnehmen zu lassen. Ich denke, dass hier die Frage gestellt werden muss, wie zielführend solch eine Frauenbeauftragte überhaupt noch sein kann. In Summe stellen wir fest, dass der vorliegende Gesetzentwurf viel zu lange auf sich
warten lassen hat und erhebliche Probleme aufweist. Wir sagen, die grundsätzliche Richtung stimmt, aber in seiner vorliegenden Form ist er aus unserer Sicht so nicht zustimmungsfähig. Wir werden uns hier der Stimme enthalten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, in der letzten Plenardebatte wurde bereits das Wichtigste gesagt. Daher möchte ich in aller Kürze einige Gründe nennen, warum wir den Gesetzentwurf ablehnen werden.
Laut § 2 im Entwurf soll der ÖPNV unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr sein, um dessen Notwendigkeit zu reduzieren. Um dies in einem Flächenland wie Thüringen zu erreichen, müsste aber der ÖPNV massiv ausgeweitet und vor allem überdimensional subventioniert werden. Das widerspricht letztlich jeder Wirtschaftlichkeit.
Sie wollen kreisübergreifende Busnetze einrichten. Das wird, wie im Entwurf vorgeschlagen, letztlich den Einsatz von Landesmitteln erfordern. Wo die entsprechenden Haushaltsmittel herkommen sollen, lassen Sie aber vollkommen offen, aber das ist nichts Neues.
Auch Ihre Gedanken eines flächendeckenden integralen Taktplans sind realitätsfern. Es wird immer nachfrageschwache Linien geben, auf denen nur zu wenigen Zeiten ein Verkehrsbedarf besteht. Den Rest des Tages würde dann wortwörtlich nur noch heiße Luft transportiert werden. Weiterhin ist der Gedanke, stärker auf flexible Angebotsformen zu setzen, zwar nicht verkehrt; Bürgerbusse würden allerdings in Konkurrenz zu den kleinen privatwirtschaftlichen Taxi- oder Verkehrsunternehmen treten und deren Existenz mit einem unlauteren Wettbewerb gefährden. Ganz abgesehen von den Problemen bei den Abrechnungen oder bei versicherungstechnischen Fragen.
Weiterhin möchte Ihre Fraktion zudem den Nahverkehrsplan für 20 Jahre ausstellen und alle fünf Jahre fortschreiben. Diesen langen Zeitraum halte ich für nicht sinnvoll und auch nicht umsetzbar. Die Meinung der Fraktion der FDP hat sich nicht geändert. Der Gesetzentwurf ist mit seinen beantragten Änderungen nicht praxistauglich. Wir werden ihn ablehnen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Zuschauertribüne, liebe Internetnutzer, zu Beginn unserer Aktuellen Stunde möchte ich betonen, dass wir als FDP-Frak
tion jede parlamentarische Möglichkeit ergreifen, um Probleme des Landes zu beleuchten und zu erklären. Allerdings muss ich auch sagen, dass ich keinerlei Verständnis dafür habe, dass wir das Plenum am Freitag einfach so ausfallen lassen. Ich glaube, es gibt ausreichend Tagesordnungspunkte zu besprechen. Außerdem steht mit großer Wahrscheinlichkeit noch ein Sonderplenum zum Untersuchungsausschuss 5/1 an. Das wollte ich am Anfang meiner kurzen Rede betonen.
Das Thema der Aktuellen Stunde der FDP-Fraktion widmet sich dem maroden Zustand der Thüringer Landstraßen. So werden die meisten von Ihnen sagen, nichts Aktuelles, sondern das beschäftigt den Landtag schon seit vier Jahren. Ja, ich stelle fest, immer aktuell. Am 5. Mai dieses Jahres konnten wir in der TA die Behauptung lesen: Thüringen hat die besten Straßen. Hier wurde festgestellt: Der Anteil besonders gut sanierter Thüringer Landstraßen hat sich von 50 auf 62 Prozent erhöht. Thüringen rangiere im ostdeutschen Vergleich ganz oben. Eine Behauptung, die wir nicht nachvollziehen können. Die Aussage bezieht sich auf das Bundes- und Landesstraßennetz. Dass sich die 1.600 Kilometer Bundesstraßen in einem guten Zustand befinden, das mag wohl sein, aber das ist nicht der Verdienst des Landes. Denn für die Bundesstraßen ist, wie das Wort schon sagt, der Bund zuständig. Vielleicht hat sich der Anteil der sanierten Landesstraßen erhöht, doch trotzdem gibt es in Thüringen noch mehr als 40 Prozent schlechte und sehr schlechte Ortsdurchfahrten sowie freie Strecken.
38, okay. Das ist die erste Aussage, die im Vordergrund stehen muss. Mehr als 40 Prozent aller Landstraßen befinden sich in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand, der Minister sagt 38.
Meine zweite Frage ist: Welche Maßnahmen wird das Bauministerium ergreifen, um diese mehr als 40 Prozent in einen vernünftigen Zustand zu setzen? Die Koalition hatte 50 Mio. € pro Jahr für den Erhalt der Landesstraßen versprochen und beschlossen. Wie sah die Realität in den letzten Jahren aus? Die Haushaltsmittel wurden auf durchschnittlich 30 Mio. € pro Jahr heruntergefahren.
Doch nicht nur marode Landesstraßen prägen das Bild, sondern auch der marode Zustand der Brücken im Landesstraßennetz und der schlechte Zustand der kommunalen Straßen. Die Kommunalfinanzen belassen den Kommunen kaum noch Spielräume, um ihre Ortsstraßen zu sanieren, Pflichtaufgaben haben hier den Vorrang. Es können nur notdürftig die großen Schlaglöcher ausgebessert werden. Hinzu kommen 1.800 Kilometer Lan
desstraßen, die abgestuft werden sollen. 1.150 Kilometer wurden in den letzten Jahren bereits den Kommunen übertragen.
Wenn auch immer gesagt wird, die Straßen sollen saniert werden - weniger Geld für mehr Straßen, diese Rechnung kann nicht aufgehen.
Der schlechte Straßenzustand ist eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite steht für mich der Wirtschaftsfaktor des Straßenbaus. In Thüringen wurden in den ersten zwei Monaten dieses Jahres im Bauhauptgewerbe insgesamt 14 Prozent weniger Aufträge abgeschlossen als im Vorjahr. Diese negative Entwicklung wurde durch den Rückbau und Rückgang der Bauleistung im öffentlichen Straßenbau verursacht. Seit den letzten vier Jahren stagnieren die Investitionen für den Erhalt und den Ausbau der Verkehrswege und sind unterhalb des notwendigen Bedarfs. Darum mein Appell: Wir dürfen die Sanierung unserer Straßen nicht vernachlässigen; von der Substanz zu leben bedeutet einen immensen Wertverzehr zulasten der nachfolgenden Generationen und der Wirtschaft in Kauf zu nehmen.
Der Erhalt der Straßeninfrastruktur muss durch eine angemessene Höhe an Haushaltsmitteln gesichert werden. Verspielen Sie nicht die infrastrukturelle Entwicklung unseres Landes, indem Sie auf eine nachhaltige Infrastrukturpolitik verzichten. Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Präsident. Ich könnte auch den Titel noch einmal anders überschreiben: „Die unendliche Geschichte der A 71“.
Verformungen und Risse an neuer A 71 - ist der Fertigstellungstermin gefährdet?
Nach aktuellen Medienberichten gibt es erneut Probleme beim Lückenschluss der A 71 zwischen Sömmerda und Heldrungen. So sollen im Bereich zwischen Leubingen und Schillingstedt auf knapp zwei Kilometern Verformungen und Risse der bereits fertiggestellten Fahrbahndecke aufgetreten sein. Hier muss ich es etwas verbessern, es ist nicht die Decke selbst, das ist praktisch der Unterbau der Decke - ein kleiner formeller Fehler -, den bitte ich zu entschuldigen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Um welche Probleme bei den Bauarbeiten zum Lückenschluss der A 71 handelt es sich konkret?
2. Wann wurden diese Schäden erstmals festgestellt?
3. Seit wann ist dies der Landesregierung bekannt?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr, den voraussichtlichen Fertigstellungstermin zum Jahresende 2014 nicht einzuhalten?
Danke. Wie mir bekannt ist bzw. wie ich auch selbst miterlebt habe, hatten wir 2010 diese Verdichtungsarbeiten bei Schillingstedt durchgeführt und das dauerte ungefähr ein Vierteljahr und war dann abgeschlossen. Meine Frage geht dahin: Kann das mit diesem zusammenhängen, dass das vielleicht nicht weiter fortgeführt wurde, oder konnte das nicht durch Probebohrungen festgestellt werden, was wir jetzt, leider Gottes, schon wieder viel zu spät erfahren?
Herr Präsident, meine lieben Kollegen, werte Zuschauer auf der Zuschauertribüne und werte Internetbenutzer! Ich wollte schon einen neuen Antrag einbringen, dass wir bei den Redebeiträgen einmal eine Männerquote einführen. Ich komme immer als
Letzter dran und ich fühle mich ein bisschen benachteiligt. Aber es war ein bisschen Spaß dabei.
Spaß beiseite. In meinen Ausführungen möchte ich mich auf das Wesentliche konzentrieren, obwohl ich nicht umhinkomme, hier doch einige Sachen noch einmal zu beleuchten, die vorher schon besprochen wurden. Den Absatz 3 des § 1 wollen Sie um das Verkehrsmittel Bürgerbus ergänzen. Das ist wahrscheinlich auch das meisterwähnte Problem in Ihrem Antrag. Wie Sie Bürgerbus definieren, weiß ich nicht. Ich glaube, wenn Sie das machen würden, würden Sie schon darauf kommen, dass das gar nicht so einfach ist, wie es auch schon gesagt wurde. Für mich sind Bürgerbusse meistens durch eine Förderung oder Spenden finanzierte Fahrtmöglichkeit. Bürgerbusse sollen ergänzend im ÖPNV eingesetzt sein und bei Ortsteilen mit wenig oder ohne Linienbusanschluss fahren. Hier aber fahren die Bürgerbusse unentgeltlich oder für kleines Geld, da keine Personenkosten anfallen. Der Einsatz erfolgt durch ehrenamtliche Fahrer. Und hier sind wir schon bei den Problemen, die auftauchen. Wie wollen Sie sichern, wenn ein Unfall passiert, wenn es um Versicherungsfragen geht, wenn es um Parkgeld geht, wenn es um Benzingeld geht? Das muss alles irgendwo bezahlt werden. Wie sehen Sie da die rechtliche Seite abgesichert? Wenn ich zum Beispiel von den Gaststätten ausgehe, die bekommen keine Taxilizenz, weil diese ganze rechtliche Frage nicht geklärt ist, wenn da mal was passiert, wie das dann geht und so. Auf der einen Seite berechtigt, auf der anderen Seite machen wir hier genau das Gegenteil. Bürgerbusse stellen somit ein Konkurrenzunternehmen für die kleinen privatwirtschaftlichen Taxis oder Verkehrsunternehmen dar. Fahren mit dem herkömmlichen Linienverkehr gar keine Menschen mehr, fallen die wenigen fahrenden Busse dann auch noch weg. Dann drehen wir uns im Kreis.
§ 2: Sie können niemandem vorschreiben oder zwingen, ausschließlich den ÖPNV zu benutzen.
Nein, Sie schreiben „Notwendigkeit reduzieren“. Das kann man auch so ausdrücken, aber ich sehe das wieder mal als eine Vorschrift.
Das geht in jedem Antrag, dass Sie den Leuten vorschlagen, was sie nicht machen sollen oder was sie sollen. Die Menschen sind alt genug und müssen selbst entscheiden, wie das funktioniert. Eine Notwendigkeit für den motorisierten Individualverkehr wird immer bestehen. Der ÖPNV soll nach § 2 unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit - und das ist ein Punkt, wo Sie überhaupt nicht mitdenken
eine attraktive Alternative zum Individualverkehr sein, um dessen Notwendigkeit zu reduzieren. So müsste der ÖPNV grundsätzlich umgestülpt und überdimensional subventioniert werden. Da muss ich Frau Doht in ihren Schlussworten recht geben, das sind Kosten, die auf uns zukommen, die am Land nicht vorbeigehen und das widerspricht jeder Wirtschaftlichkeit. Dazu fehlt uns in Thüringen außerdem auch das Geld. Auch in Absatz 6 möchten Sie ergänzen, eine „angemessene Vermarktung“ schwammig - „und Mindestdauer der Angebote“ durch Bürgerbus, Rufbus und Sammeltaxen „ist sicherzustellen“. Auch hier stelle ich die Frage: Wer soll das bezahlen?
Wirtschaftliche Aspekte lassen Sie außen vor. Laut geltendem Gesetz gilt der Nahverkehrsplan für einen Zeitraum von fünf Jahren und das ist gut so. Ihre Fraktion möchte den Nahverkehrsplan für 20 Jahre aufstellen und alle fünf Jahre fortschreiben. Das halte ich für nicht sinnvoll und nicht umsetzbar. Stellen Sie mir den Unterschied, die Vorund Nachteile zum jetzigen Geltungszeitraum des NVP dar, gern auch im Ausschuss!
Verkehrsverbünde, liebe Kollegen von der grünen Fraktion, das ist genau das Gleiche. Wir haben nicht das Recht, irgendeinen Kreis oder einen ÖPNV zu zwingen, in diesen Verkehrsverbund zu gehen. Es müssten da für beide Seiten gute Sachen herauskommen. Ich sage immer wieder das Beispiel Sömmerda, wir wären schon beigetreten, aber zwei Studien haben ergeben, dass es für den einen zwar Vorteile bringt, aber für den anderen gar keine. Da wieder einmal freiwillig vor Zwang.
Ihre Forderung in § 2 Abs. 4, sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge zu schaffen, halte ich für überzogen. „Sicher“ kann man genau wieder zu dem zählen - das ist schwammig. Sichere Abstellmöglichkeiten an Haltestellen - wie soll das funktionieren? Der Freistaat hat zu tun, ausreichend Parkflächen an Haltestellen zu schaffen. Die Fraktion der Grünen zeigt auch hier wieder, dass sie immer mehr wollen, als notwendig ist.
Wenn Ausschussüberweisung gewünscht wird, würden wir der Ausschussüberweisung generell zustimmen, um hier einige Probleme, gerade das Problem Bürgerbus noch einmal zu besprechen. Sollte es zur Abstimmung kommen, werden wir diesen Antrag aus den von mir genannten Gründen ablehnen. Ich danke Ihnen.
Danke, Frau Präsidentin. Frau Siegesmund, Sie hatten gesagt, dass das skurril ist, wenn man Arbeitslose in diesen Fluthilfeeinsatz schickt. Ich frage Sie, was sagen Sie den vielen freiwilligen Helfern, Feuerwehr und Soldaten, die dort teilweise gern hingegangen sind, um zu helfen? Was sagen Sie diesen Leuten, ist das auch skurril?
Danke schön, Herr Präsident. Ich hoffe, ich habe es nicht überhört. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass in diesem Gebiet, das ausgewiesen wurde, schon ein Gewerbegebiet ist und dass dort auch noch mit über 100 Arbeitsplätzen zu rechnen ist, die wegfallen, wenn das so kommt?
Danke, Herr Vorsitzender.
Veränderte Verkehrsführung in Bad Liebenstein
Nach Kenntnis des Fragestellers wird in der Stadt Bad Liebenstein in den Wintermonaten jedes Jahres in Ost-West-Richtung für die Puschkinstraße und Theaterstraße eine Einbahnstraßenregelung getroffen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Für welchen Zeitraum besteht in der Stadt Bad Liebenstein für die oben genannten Straßen die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und wie begründet die untere Straßenverkehrsbehörde die Errichtung der Einbahnstraßenregelung?
2. Welche Wohnbereiche oder verkehrsberuhigten Zonen sind von der geänderten Verkehrsregelung betroffen?
3. Inwieweit gefährdet das erhöhte Verkehrsaufkommen die Verkehrssicherheit der Anwohner?
4. Welche Kosten entstehen für die Stadt Bad Liebenstein durch die Einbahnstraßenregelung und welchem Haushaltstitel sind die Ausgaben zugeordnet?
Um noch mal ganz speziell auf den Winterdienst zu kommen. Es betrifft sicherlich die Schneeberäumung oder andere Aktivitäten, also um Platz für den Schnee zu haben? Okay, danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Zuschauer auf der Zuschauertribüne, dem Landtag wird Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme hat unsere Fraktion zum ersten und zum zweiten Entwurf eingebracht und stand im Ausschuss zur Diskussion. Einige Forderungen aus unserer Stellungnahme zum ersten Entwurf wurden auch im zweiten Entwurf eingearbeitet. Dafür bin ich auch dankbar. Trotz alledem hätten wir uns gewünscht, dass auch Änderungen und Ergänzungen aus der Stellungnahme zum zweiten Entwurf Ihre Zustimmung gefunden hätten. Im Zweiten Entwurf des LEP fehlt zum allgemeinen Verständnis bei der Einordnung und Definition der Raumstrukturgruppen und -typen eine Erläuterung derselben. Es ist notwendig, im Begründungstext Kriterien konkreter zu benennen, um die Potenziale und die Entwicklungshemmisse der einzelnen Raumstrukturgruppen und -typen deutlicher herauszuarbeiten.
Wir halten es für erforderlich, in der Begründung 1.2 bis 1.1.4 - Punkt 1 - den Status quo der Daseinsvorsorgeinfrastruktur, der Arbeitsplatzange
bote und die demografische Entwicklung aufzunehmen. Punkt 2: Weiterhin fehlt zur Qualifizierung der Raumkategorien eine geeignete Zielzuweisung. Die Bestimmung der Grundzentren - ganz wichtiger Punkt - erfolgt laut Punkt 2.2.11 nach einer dreijährigen Übergangsund Qualifizierungsphase im LEP 2025. Für die Begründung, dass dadurch eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bewertung möglich ist, bedarf es einer weiteren Konkretisierung. Wir sind der Auffassung, dass eine Bestimmung der Grundzentren als Aufgabe den vier Planungsregionen zuzuordnen ist. Die Kriterien und Funktionen der Daseinsvorsorge werden in Punkt 2.2.12 benannt. Dazu zählen neben drei weiteren Kriterien die Stabilisierung und die Ergänzungsfunktion. Aber was Sie darunter verstehen, wurde in der Begründung nicht erwähnt. Klare, eindeutige Aussprache macht eine Bewertung der Grundzentren nachvollziehbar. Eine Qualifizierung der Grundzentren ist wünschenswert, darf aber nicht automatisch zu einer drastischen Verringerung der Anzahl der Grundzentren führen.
Entwicklungsimpulse konzentrieren sich laut den Leitvorstellungen im Punkt 2.2. zukünftig stärker in den Zentralen Orten. Gleichwertige Lebensbedingungen vor allem in den ländlich geprägten Regionen sind infrage gestellt. Unter dem Punkt 3.1.5 wird ausgeführt, ich zitiere: „Die Umstufung autobahnparalleler Bundesstraßen und die Abstufung von Landes- und Kreisstraßen werden dazu beitragen, bedarfsgerechte Standards zu erreichen.“ So ergibt sich die Frage, wie es bei einer weiteren finanziellen Belastung der Kommunen möglich sein soll, die durch Umstufung von Straßen entsteht, dass bedarfsgerechte Standards zu erreichen sind.
Es fehlt eine definierte Aussage zu Begrifflichkeiten bedarfsgerechter Standards. Ich betone das immer wieder. Weiter bleiben in der Begründung die Dimensionen der Folgen einer Umstufung für die Kommunen, wie zum Beispiel Sanierungsaufwand bei der Übergabe schadhafter Straßen, Instandhaltungskosten, Winterdienst, außer Betracht. Ob damit die Verbesserung der Erreichbarkeit gewährleistet wird, bleibt fraglich. Umso wichtiger ist es, die Gemeinden und Städte entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten, um eine grundlegende wirtschaftliche Handlungsfähigkeit auf kommunaler Ebene zumindest zu erhalten.
Entlang der wichtigsten Verkehrswege sind zukünftig Entwicklungskorridore geplant. Das bedeutet, dass bei den meisten Autobahnen und Bundesstraßen auf einer Breite von mindestens 5 bis 10 km Suchraum keine Vorrangund Vorhaltsgebiete
landwirtschaftlicher Bodennutzung ausgewiesen werden können. Es ist zu prüfen, inwieweit perspektivisch betrachtet Bedarf besteht, welcher eine grundsätzliche Ausweisung von Entwicklungskorridoren an den Autobahnen und Bundesstraßen erforderlich macht.
Boden ist nicht vermehrbar und stellt im Falle der Landwirtschaft den Wirtschaftsfaktor Nummer 1 dar. Boden ist die wichtigste Produktionsgrundlage. Flächen sollten nicht unnötig versiegelt werden. Im Abschnitt 4.5 - Verkehrsinfrastruktur - im Bereich Straße/Schiene, fehlt ein raumordnerisches Ziel und ich stelle Ihnen jetzt die Frage: Warum? Hat die Landesregierung keine Ziele mehr? Denn die kontinuierliche Straßensanierung laut Ihrem Koalitionsvertrag ist gescheitert. Der gesamte Abschnitt zur Verkehrsinfrastruktur 4.5 enthält nur ein raumordnerisches Ziel, nämlich zum internationalen Verkehrsflughafen Erfurt-Weimar. Ansonsten enthält der Bereich vorwiegend nur Grundsätze. Die Festsetzungen im LEP und den regionalen Raumordnungsplänen stellen die Grundlagen für Planungsvorhaben des landesbedeutsamen Straßennetzes dar. Somit dient der Zweite Entwurf des LEP leider nicht als Grundlage für einen Landesstraßenbedarfsplan oder für eine Positionierung bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans.
Eine Forderung seitens unserer Fraktion möchte ich hier noch einmal erwähnen. Das Luftverkehrskonzept für das Land Thüringen ist in dieser Legislatur zu novellieren. Dabei müssen unter anderem Verkehrsentwicklung, Passagierzahlen, Frachtentwicklung des internationalen Verkehrsflughafens Erfurt-Weimar in den Jahren 2012 bis 2025 Berücksichtigung finden. Des Weiteren sind die zu erwartenden Auswirkungen durch die Fertigstellung des ICE-Knotens im Jahr 2017 für den internationalen Verkehrsflughafen Erfurt-Weimar einzubeziehen. Das Luftverkehrskonzept bildet eine Handlungsgrundlage für die Bewertung der Luftverkehrsstandorte in Thüringen, für die Thüringer - nicht nur in Erfurt - Verkehrsinfrastruktur und für Mitteldeutschland.
Die Landesregierung und die Vertreter der Bahn bringen immer wieder zum Ausdruck, dass der neue ICE-Knoten Erfurt nicht für alle Regionen Vorteile bringt. Im Punkt 4.5.4 fehlt in der Begründung zur Erreichbarkeitsverbesserung genau diese Aussage, dass nach 2017 in einigen Thüringer Städten Defizite durch Wegfall der ICE-Halte entstehen werden.
Ich bedaure, dass zahlreiche Anregungen aus der Anhörung - gerade die Anregungen der kommuna
len Spitzenverbände - keine Berücksichtigung fanden.
Wir werden uns in diesem Fall als FDP-Fraktion der Stimme enthalten. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, ich möchte gleich auf die einzelnen Punkte des Antrags der Linken eingehen. Einen Verkehrsinfrastrukturbericht in einem Zeitabstand von zwei Jahren zu erstellen, halte ich für sehr kurz gegriffen, hierüber müssen wir noch reden. Ein Straßenzustandsbericht wird alle vier Jahre durchgeführt und die Straßen machen nach meiner Auffassung den größten Teil des Verkehrsinfrastrukturbereichs aus. Ein Verkehrsinfrastrukturentwicklungsprogramm ein gewaltiges Wort und die Inhalte dürften auch gewaltig werden. Mir würde für das Erste schon genügen, dass die Landesregierung den Landesstraßenbedarfsplan zum Abschluss bringt. Die Regierung wollte laut ihrem Koalitionsvertrag im 5-Jahres-Rhythmus den Zustand der Straßen und Brücken systematisch verbessern. Schauen Sie sich meine Kleine Anfrage zum Thüringer Straßenzustandsbericht an, so ist das Gegenteil der Fall.
Das stimmt nicht? Die Beantwortung der Kleinen Anfrage zeigt, dass sich 54 Prozent der Ortsdurchfahrten in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand befinden - schwarz auf weiß.
Okay.
Zu Punkt 2: Zu den Ergebnissen der Bodewig-Kommission zählt unter anderem, dass neben der Infrastrukturfinanzierung aus Steuermitteln eine Ergänzung durch Nutzerfinanzierung erfolgen soll. Dazu wird die Ausweitung der entfernungsabhängigen Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen vorgeschlagen. Ab 2017 wurde auch eine Ausweitung der LkwMaut auf das nachgeordnete Netz, also auf alle Landes- und Kreisstraßen vorgeschlagen, von den Vorschlägen von Herrn Seehofer ganz zu schweigen. Solange die Steuereinnahmen aus Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer und Lkw-Maut nicht zum größten Teil in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur fließen, stelle ich diese Vorstellungen infrage. Das Transportgewerbe ist schon genug belastet.
Die Große Koalition sollte sich nicht länger über untaugliche Konzepte zur Infrastrukturfinanzierung streiten und damit dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden. Für mittelständische Transport- und Logistikunternehmen, welche teilweise Cent-scharf kalkulieren müssen, bedeutet dies eine Existenzbedrohung. Ich sage, keine weitere Mehrbelastung mehr für die Wirtschaft und für die Kraftfahrer.
In Punkt 8 fordern Sie, einen Wechsel zum Erhalt vom Neubau im Straßenbau einzuleiten. Thüringen ist durch ein gut ausgebautes, flächendeckendes Landesstraßennetz gekennzeichnet, ohne den Zustand, wie gesagt, zu betrachten. Aber schaut man sich die 90 gemeldeten Maßnahmen zum Bundesverkehrswegeplan an, so sind 82 Ortsdurchfahrten dabei. Der Bau der Ortsumfahrungen ist für mich mindestens genauso wichtig wie die Sanierung.
Ausreichend Bundesmittel werden weder für Sanierungen noch für den Bau von Ortsumfahrungen zur Verfügung stehen. Analog gilt das für das Land Thüringen bei Bau und Sanierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten. Nach Aussage des Thüringer Bauministeriums können die erforderlichen Mittel von ca. 50 Mio. € pro Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren nicht bereitgestellt werden. 50 Mio. € werden für die Angleichung der Landesstraßen an das Bundesstraßenniveau benötigt. Darum ist es notwendig, über privatwirtschaftliche Finanzierungsvarianten verstärkt nachzudenken. Der Bund bzw. das Land muss nicht immer Planung, Bau und
Betrieb durchführen. Vielmals kann die Privatwirtschaft dieses effizienter. Darum sind ÖPP und andere Finanzierungsvarianten weiterzuentwickeln. Ich denke, hier sind noch große Reserven, gerade auch bei Ortsumfahrungen, vorhanden.
Sie fordern in Punkt 4 ein weiteres Bahnhofssanierungsprogramm. Über Ergebnisse und weitere Möglichkeiten konnten wir schon einiges im letzten Ausschuss und eben von Frau Doht hören.
Die Finanzierung des ÖPNV gilt als besonders schwierig. ÖPNV, ein Thema, was vor allem die ländlichen Räume besonders hart trifft. Von Interesse wäre für uns, welche Punkte die Fraktion DIE LINKE bei der ÖPNV-Richtlinie ändern bzw. ergänzen möchte. Darüber würde ich mit Ihnen gern im Ausschuss diskutieren.
Zu Punkt 9: Handlungsbedarf sehe ich und verstehe es auch als Auftrag für die Landesregierung, sich beim Bund so einzusetzen, dass die Regionalisierungsmittel nach 2014 mindestens weiterbestehen. Die Mittel sind so auszustatten, dass die Länder in die Lage versetzt werden, die Attraktivität des ÖPNV aufrechtzuerhalten bzw. auszubauen. Das zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Noch einige Worte zu dem Antrag der Regierungsfraktionen. In diesem Alternativantrag ist nicht viel Neues und auch Wunschdenken enthalten. Viele Möglichkeiten, sich weiterhin beim Bund einzusetzen, um zügige Realisierung zu sichern, das kriege ich eigentlich in jedem Brief, wenn ich einmal was dringend mache. Was ist nun „weiterhin beim Bund“ einsetzen und „zügige Realisierung“ - da hätte man sicherlich auch in einem Part die Dinge genauer gewusst. Das ist mir zu schwammig und nicht konsequent genug.
In Anbetracht der Zeit will ich jetzt nicht alles noch einmal durchgehen, aber ich denke, der Punkt 7 ist auch noch so ein Fall, regelmäßig einen Thüringer Infrastrukturinvestitionsbericht vorzulegen. Was ist „regelmäßig“? Das würden wir gern wissen.