Dafür tragen Sie die Verantwortung. Auch mit der letzten Rentenerhöhung vertiefen Sie die Konflikte zwischen Ost und West nur noch weiter. Die Steigerung der Westrente um gerade einmal 0,25 Prozent in diesem Jahr ist angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten nichts anderes als eine deutliche Rentenkürzung gewesen.
In der Öffentlichkeit, meine Damen und Herren, wird das so wahrgenommen, dass die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner auf Kosten der westdeutschen aufgepäppelt werden. So kann die Mauer in den Köpfen nicht verschwinden. Ich sage Ihnen eines: Ich glaube nicht im Entferntesten daran, dass die noch im Amt befindliche Bundesregierung auch nur ansatzweise die Renteneinheit wollte. Am besten wird das doch im derzeitigen Wahlprogramm deutlich. Anstatt sich zu entschuldigen und Besserung zu geloben, ist das Thema Rentenangleichung Ost-West für die Regierungsparteien endgültig passé. Im aktuellen Wahlprogramm der CDU steht von einer aktiv herbeigeführten Rentenangleichung Ost-West nichts mehr und die FDP hat ebenso wenig Konkretes in ihrem Programm vorzuweisen.
Sie sollten mal den Beweis antreten, wer das gesagt hat. Das habe ich schon mal in einer Podiumsdiskussion gehört und wir haben uns natürlich sachkundig gemacht und es stimmt nicht. Ich sage Ihnen dann auch noch, warum.
Interessant ist übrigens auch, was man so über die Ausgestaltung der sogenannten Mütterrente, welche die CDU nach der Wahl umsetzen will, hört. Warum eigentlich, meine Damen und Herren, nach der Wahl und nicht vor der Wahl, wenn sie ab 1. Januar 2014 in Kraft treten will? Nach meinen Informationen sollen auch hier wieder Ost und West getrennt werden. So sollen Kinder, die vor 1992 geboren und im Westen großgezogen wurden, zukünftig mit drei Rentenpunkten berücksichtigt werden, will dazu nur sagen, dass...
erzählt zum Beispiel Ihre Bundestagsabgeordnete Frau Tillmann, drei Rentenpunkte und im Osten nur...
Zur Begründung wurde mir genannt, dass ostdeutsche Frauen schneller wieder erwerbstätig wurden und deshalb sowieso mehr Rente erhielten als westdeutsche Frauen. Die Logik der CDU ist es also, dass Erwerbstätigkeit von Frauen im Nachhinein bestraft wird.
CDU und FDP verhindern damit auch das Zusammenwachsen unseres Landes und dessen soziale Stabilität mit solchen und anderen Regelungen. Das wird auch in Ihrem Kampf gegen einen allgemeinen und gesetzlichen Mindestlohn deutlich. Tarifverträge und branchenbezogene Mindestlöhne, die noch immer nach Ost und West unterscheiden, sind doch Relikte einer längst verblassten Kostenrealität.
Miete, Strom, Lebensmittel sind doch heute in Städten wie Leipzig oder auch Berlin, ja auch in Erfurt und Jena in ihrer Höhe nicht mehr anders als in vielen Regionen Westdeutschlands. Geringe Löhne führen zudem direkt in Altersarmut. Das sollte doch inzwischen selbst bei der FDP mal angekommen sein. Ihre Politik manifestiert die ungleichen Lebensverhältnisse in Deutschland und widerspricht damit dem Ziel des Grundgesetzes, wie es in Artikel 72 als hoheitliche Aufgabe festgelegt ist.
Frau Jung, Sie haben gerade die künftige, wie Sie sagen, unterschiedliche Bewertung der Rentenpunkte bei der Anrechnung von Kindern genannt. Da müsste es ja eigentlich eine Basis geben. Gibt es denn schon einen Gesetzentwurf? Liegt Ihnen der vor? Ich kenne nämlich keinen. Vielleicht kennt den hier jemand, dann könnten wir darüber mal reden. Auch wenn es uns nicht betrifft, aber interessant wäre es trotzdem. Oder ist das spekulativ?
Nein, das ist nicht spekulativ. Fragen Sie mal einige Ihrer Bundestagsabgeordneten, die das aktuell ausführen. In verschiedenen Rentendiskussionen, wo ich teilgenommen habe, haben das Ihre Vertreter genauso aufgeführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN, auch Ihr Mindestlohn von 8,55 € würde nach 45 vollen Erwerbsjahren noch immer nicht zu einer Rente über dem Grundsicherungsniveau im Alter von heute führen. Auch Ihr Mindestlohn schützt nicht sicher vor Altersarmut.
Ich habe am Anfang ausgeführt, dass es eigentlich von Regierungsseite kein Problem mit Altersarmut gibt, auch Frau von der Leyen hat das im eingangs zitierten Zitat argumentiert. Gern wird dabei argumentiert, dass - und das ist ja heute auch von Herrn Schubert gekommen - die Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger im Alter nur einen geringen Prozentsatz aller Rentnerinnen und Rentner darstellen. Sie und ich wissen jedoch, dass diese Betrachtung höchst selektiv ist.
Zum einen hat die Zahl der Grundsicherungsempfangenden im Alter seit 2003 um 60 Prozent zugenommen. Gleichzeitig wissen wir spätestens seit der Studie von Irene Becker, dass mehr als zwei Drittel der potenziell Anspruchsberechtigten aus verschiedensten Gründen und oft aus Scham ihren gesetzlichen Anspruch auf Grundsicherung nicht wahrnehmen. In Wirklichkeit haben heutzutage mehr als 1 Mio. Rentnerinnen und Rentner einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung - ein Armutszeugnis für diesen Sozialstaat.
Angesichts solcher Zahlen ist es aus unserer und meiner Sicht schamlos, wenn die Bundesregierung erklärt, Altersarmut sei kein Problem in Deutschland. Aber die Bundesagentur für Arbeit setzt noch einen drauf, wenn Sie mit den Zahlen abzutun versucht, dass Dazuverdienst nur notwendig sei, weil Rentnerinnen und Rentner auf gewisse Luxusgüter nicht verzichten wollen.