Margit Jung

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Richtlinie zur Umsetzung des Seniorenmitwirkungsgesetzes
In der 125. Sitzung des Thüringer Landtags am 11. Juli 2013 kündigte Staatssekretär Dr. Schubert an, die Richtlinie zur Umsetzung des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes solle im vierten Quartal des Jahres 2013 vorgelegt werden. Mittlerweile ist das dritte Quartal des Jahres 2014 angebrochen, ohne dass die Richtlinie vorliegt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann veröffentlicht die Landesregierung die Richtlinie zur Umsetzung des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes?
2. Wie stellt die Landesregierung angesichts der bereits fortgeschrittenen Legislaturperiode sicher, dass die im Haushalt für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel zur Umsetzung des Gesetzes noch in diesem Jahr die Seniorenbeauftragten und -beiräte erreichen?
Herr Staatssekretär, wäre es nach Ihren Ausführungen aus Ihrer Sicht, aus Sicht der Landesregierung nicht auch sinnvoll, den Stiftungszweck zu ändern?
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Länger konnten Sie, glaube ich, nicht reden. Entschuldigung für die Verspätung.
Durch Beschluss des Landtags ist dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dieser Gesetzentwurf übersandt worden. Der Ausschuss hat in seiner 61. Sitzung am 12. Juni 2014 diesen Gesetzentwurf beraten. Er hat viele Anfragen gestellt, sehr heftig, unterschiedlich und auch kontrovers diskutiert und dieser Gesetzentwurf wurde im Ausschuss mehrheitlich zur Annahme empfohlen. Danke.
Herr Finanzminister, danke. Ich muss noch einmal nachhaken, was den Beirat angeht. Sie sagen selbst, im Gesetz steht, er berät. Jetzt gab es das Thema dort, was passiert denn jetzt mit diesem Thema. Können Sie dazu nähere Erläuterungen machen? Es gab eine Feststellung, dass das so ist, das streiten Sie auch nicht ab, Sie sagen nur, nicht aus Ihrem Ministerium. Was passiert denn jetzt mit dem Beratungsergebnis?
Danke.
Standardabbau in Kindertageseinrichtungen
Der Thüringer Finanzminister Dr. Voß teilte in der 143. Plenarsitzung am 26. Februar 2014 mit, dass kein Abbau der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen vorgesehen sei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gab es ein Treffen von Vertretern des Thüringer Finanzministeriums mit Vertretern des Kommunalbeirats und Vertretern des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, bei dem besprochen wurde, dass pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen durch Assistenzkräfte ersetzt werden sollen?
2. Wenn ja, wann fand es statt, mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und welcher konkreten Zielstellung?
3. Wenn es bei der Standardabsenkung nicht um Fachkräfte ging, welche anderen Standards waren dann gemeint und welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Absenkung dieser Standards zur Folge?
4. Wenn es Treffen geben sollte, bei denen es um die Verschlechterung frühkindlicher Bildungsangebote durch finanzielle Einsparungen in Kindertageseinrichtungen geht, warum wird dann das für das Kindertageseinrichtungsgesetz zuständige Parlament nicht darüber informiert?
Meine Nachfrage bezieht sich auf Ihre Angabe, auf die Drucksache, dass vom 15.12.2011 ein Auftrag des Parlaments ergangen ist, Einsparungen in
Kommunen vorzunehmen. Meine Frage geht in die Richtung, Sie haben bei dem Kommunalen Finanzausgleichsgesetz und bei Bedarfskommunen den Passus drin, durchaus bei Kindertagesstätten Einsparungen oder massive Einnahmeerhöhungen vorzunehmen. Und deswegen nochmals die Frage: Sehen Sie Kindertagesstätten als Einsparpotenzial in kommunalen Gebietskörperschaften?
Ich frage Sie jetzt noch mal, Sie halten Kommunen dazu an, um Bedarfszuweisungen zu erhalten, KitaGebühren massiv zu erhöhen. Meine Frage ist jetzt: Planen Sie vom Finanzministerium, in diesem Bereich in absehbarer Zeit Kürzungen vorzunehmen?
Danke.
Auswirkungen einer teilweise noch ausstehenden Genehmigung des Kommunalhaushalts durch die Aufsichtsbehörde
In der Stadt Gera hat der Stadtrat im November 2013 in einem einheitlichen Beschluss den Nachtragshaushalt für 2013 und das Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2023 beschlossen. Das Landesverwaltungsamt hat nur das Haushaltssicherungskonzept genehmigt, nicht jedoch den Nachtragshaushalt. In dem Haushaltssicherungskonzept sind Einnahmen aus dem Zweckverband Wasser/ Abwasser Mittleres Elstertal enthalten, die die Rechtsaufsicht gegenüber dem Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal für unzulässig hält, wie dem Zweckverband mitgeteilt wurde, aber im Haushaltssicherungskonzept genehmigt wurden.
Nun stehen auch für das neue Jahr 2014 weitere haushalterische Schritte und Beschlüsse in Gera an. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals darauf hingewiesen, dass bis heute keine Eröffnungsbilanz mit Blick auf die Einführung des Doppik-Verfahrens in der Haushaltsführung für Gera vorliegt, obwohl der Beschluss des Stadtrates zur Einführung des Verfahrens schon mehrere Jahre zurückliegt. Es fehlen darüber hinaus auch diverse Jahresabschlüsse bzw. Jahresrechnungen aus zurückliegenden Jahren.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher Grundlage und mit welchen Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Beschlusses insgesamt kann die Rechtsaufsicht einen ursprünglich als eine Einheit gefassten Beschluss des Stadtrats in Teilen würdigen, ohne sich gleichzeitig auch zu dem gesamten Beschluss bzw. zu dessen übrigen Teilen rechtlich zu verhalten?
2. Wieso werden die für die kommenden Jahre mittels Ausschüttungen des Zweckverbandes Wasser/ Abwasser Mittleres Elstertal in Millionenhöhe geplanten Einnahmen, die der Stadt Gera zugutekommen sollen, mit der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes im Landesverwaltungsamt als realistisch bewertet, obwohl gleichzeitig dem Zweckverband durch das Landesverwaltungsamt mitgeteilt wird, dass diese Ausschüttungen an die Kommunen unter den gegebenen Bedingungen rechtlich unzulässig sind?
3. Welche Folgen hat für die Kommune das Fehlen der Eröffnungsbilanz, die im Zusammenhang mit der Einführung des Doppik-Verfahrens eigentlich vorgelegt werden muss, und von Jahresabschlüssen im Zusammenhang mit welchen Fristen?
4. Von welcher Ausgangsbasis ist der Haushalt für das Jahr 2014 aufzustellen, wenn der Nachtragshaushalt 2013 weder genehmigt noch veröffentlicht wurde?
Ich habe eine Nachfrage zu Frage 1. Dem Stadtrat in Gera wurde sehr nachdrücklich gesagt, dass ein Haushaltssicherungskonzept immer mit dem entsprechenden Haushalt zu beschließen ist, auch in diesem Falle, und das begründet mit einer Auflage des Landesverwaltungsamtes. Hat es diese Auflage gegeben?
Eine zweite Nachfrage zu Frage 3, welche Folgen die fehlende Eröffnungsbilanz entsprechend hat: Kann der Stadtrat in Gera aufgrund der nicht vorgelegten Eröffnungsbilanz einen Haushalt 2014 so beschließen, dass er von Ihnen rechtsaufsichtlich gewürdigt wird?
Fried- bzw. Bestattungswälder in Thüringen - Wie weiter nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar?
Seit Jahren gibt es in Thüringen immer wieder Initiativen sowohl mit Blick auf die Einrichtung von Friedwäldern bzw. Bestattungswäldern durch öffentliche Träger als auch durch private Unternehmen. Vor einiger Zeit hatte die Stadt Bad Berka eine entsprechende Initiative gestartet, der jedoch auf eine entsprechende Weisung des Thüringer Landesverwaltungsamtes hin - durch den zuständigen Landkreis die Genehmigung verweigert wurde. Die Sache kam zur Entscheidung vor das Verwaltungsgericht Weimar. Nach einer mündlichen Verhandlung am 5. Februar 2014 wurde nun unter dem Aktenzeichen 3 K 201/13 We das schriftliche Urteil vom Gericht in anonymisierter Fassung im Internet veröffentlicht. Die Entscheidung erging zugunsten der Stadt Bad Berka. Nach Auffassung des Gerichts lässt das geltende Thüringer Bestattungsgesetz die Einrichtung von Friedhöfen in Form von Fried- bzw. Bestattungswäldern grundsätzlich zu. Die Entscheidung ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwiefern wird der Freistaat Thüringen als beklagte und in erster Instanz unterlegene Prozesspartei die Möglichkeit auf Einlegung von Rechtsmitteln, insbesondere des Antrags auf Zulassung der Berufung, nutzen bzw. hat diese bereits genutzt?
2. Welche Notwendigkeit sieht die Landesregierung - auch unabhängig vom gegebenenfalls laufenden Gerichtsverfahren -, das geltende Thüringer Bestattungsrecht zugunsten der Einrichtung von Friedbzw. Bestattungswäldern - gegebenenfalls auch im Sinne einer Klarstellung - zu ändern?
3. Falls der o.g. Rechtsstreit am Ende rechtskräftig zugunsten der Stadt Bad Berka ausgehen sollte: Inwiefern stehen der Stadt bzw. früheren Antragstellern zur Einrichtung von Fried- bzw. Bestattungswäldern in Thüringen (Nach-)Genehmigungs- bzw. Entschädigungsbzw. Schadensersatzansprüche wegen der früheren Ablehnung der Anträge bzw. der früheren Verweigerung der Genehmigung zu?
4. Wie viele Anträge gab es seit dem Jahr 2000 auf Einrichtung von Fried- bzw. Bestattungswäldern in welchen Thüringer Kommunen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, durch den Beschluss des Landtags vom 20. Dezember 2013 wurde der Gesetzentwurf zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 16. Januar 2014 und in der 55. Sitzung am 13. Februar 2014 beraten sowie eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die vorgeschlagenen Änderungen zur Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs wurden im Ausschuss bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich als unbegründet abgelehnt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 74. Sitzung am 25. Februar 2014 beraten. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes zum gefühlten weiß nicht, wie vielten - Mal haben wir hier behandelt. Ich denke, die Argumente sind deutlich ausgetauscht. Herr Gumprecht, Ihren Redebeitrag habe ich nicht ganz verstanden, weil ich den Zusammenhang
zwischen Kinderarmut und Erziehungsgeld nicht ganz so herstellen wollte und konnte
in dieser Frage, weil ich denke, dass gerade für Kinder, die in nicht gerade wohlwollenden Lebensverhältnissen aufwachsen, eine Kindertagesstätte doch etwas sehr Nützliches sein soll. Deswegen sage ich einfach, mit dem Gesetz hat es hier insofern etwas zu tun,
als dass wir sagen, dieses Geld könnten wir viel besser in Kitas gebrauchen.
Wir sagen klar, wir sind für die Abschaffung des Erziehungsgeldes. In Ihrer Mündlichen Anfrage ist beantwortet, 20 Mio. € geben wir für eine Leistung aus, die eigentlich überflüssig ist, die wir in andere familienpolitische Leistungen stecken können. Sie
finanzieren hier etwas sogar doppelt, was auf Bundesebene noch einmal gefördert wird, und deswegen sind wir in einem Punkt mit dem Gesetzentwurf nicht einverstanden. Wir wollen diese Millionen nicht in die Schuldentilgung, sondern wir sagen klar, wir wollen sie in andere, bessere familienpolitische Leistungen,
zum Beispiel den Ausbau von Eltern-Kind-Zentren, ich wiederhole mich da auch, stecken. Wir sagen auch in dem Zusammenhang - jetzt schweife ich wie meine Kollegin Siegesmund durchaus mal ab -, ich kann mir vorstellen, dass nun irgendwann endlich mal die familienpolitischen Leistungen der Stiftung FamilienSinn wieder unter die Obhut des Sozialministeriums zurückgeführt werden, dass auch dieses Hohe Haus wieder einmal über die Ausrichtung dieser Leistungen entscheiden kann. Kurzum, wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, weil er das richtige Signal setzt. Landeserziehungsgeld ist überholt und veraltet und ist nicht zielführend in der Familienpolitik.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Besucherinnen und Besucher, wir haben heute eine Aktuelle Stunde der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Emde, ich oute mich, auch wir wollten die beantragen, aber die Fraktion war etwas schneller.
Sie werden das ganz deutlich erleben, warum, weil die Sternstunde - und das hat der Minister gesagt des Parlaments durchaus auf dem Prüfstand steht und es ist schon erstaunlich, wie Sie sich herausreden wollen, denn auf Ihrem Landesparteitag, und es ist nicht nur das sogenannte Hinterzimmer, was von Herrn Voigt in der Pressemitteilung gesagt wurde, wo Reißbrettspiele gemacht werden, sondern auf Ihrem Landesparteitag haben Sie über das Bildungsland Thüringen unter dem Titel beständig, chancenreich und leistungsstark ausgeführt, dass der Erfolg frühkindlicher Bildung davon abhängt, ob diese bezahlbar bleibt. Was erwarten Sie denn, was dann Eltern, was in der Öffentlichkeit dann diskutiert wird, wenn solche Sätze darin zu finden sind? Da ist durchaus ein Widerspruch da. Sie beziehen das natürlich auf überhöhte Elterngebühren, aber die Schlussfolgerung, die Sie daraus ziehen, ist nicht etwa, dann irgendetwas an der Finanzierung der Kindertagesstätten zu ändern oder darüber zu diskutieren, sondern Sie sagen, dass ein Weg auch sein muss, einzelne und in den letzten Jahren geschaffene Standards noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Das kann man in Ihrem Papier lesen.
Sie sagen weiter, dass kostentreibende Auflagen,
deren pädagogischer Sinn sich nicht erschließt, den Geldbeutel der Eltern zu belasten und auch den Geldbeutel der Kommunen. Wenn das für Sie beständig, chancenreich und leistungsstark ist, dann ist es durchaus wert, in diesem Hohen Haus diskutiert zu werden.
Der Minister hat ausgeführt, welche Standards in den letzten Jahren geschaffen worden sind. Es sind die Standards geschaffen worden, den Personalschlüssel zu erhöhen und ich teile die Auffassung von meiner Vorrednerin, dass wir durchaus ein hohes Niveau haben, aber wir haben nach wie vor nicht das Spitzenniveau in Deutschland, was Personalstandards anbelangt
und europäisches Niveau haben wir überhaupt noch nicht erreicht. Wir tragen den europäischen Gedanken. Ja, wir haben den Rechtsanspruch ab einem Jahr gesetzlich geregelt und nun ergibt sich für uns natürlich die Frage, welche Standards meinen Sie denn wirklich, die auf den Prüfstand gestellt werden sollen? Wenn ich höre, dass es um Brandschutz- und Rettungswege geht, das erschüttert
mich total, weil ich glaube, daran darf nun gar nicht gespart werden, wenn es um solche Entscheidungen beim Betreiben
von Kindertagesstätten geht.
Auch der Gemeinde- und Städtebund hat in seinem Papier an die Landesregierung den Abbau von Standards in Kindertagesstätten ebenso gefordert und wir als Linke sagen klar und deutlich, dass es mit uns diesen Abbau nicht geben wird. Die Eltern haben den Fraktionen den Forderungskatalog übergeben, Gebührenfreiheit steht da ganz weit vorn. Wenn das Land den Eltern - der Minister hat es auch immer wieder gesagt -, sagt, dass die Gelder, die für Kitas ausgegeben werden, von 370 Mio. € auf 530 Mio. € angestiegen sind, dann stimmt das formal, aber nur formal, weil sie vor Ort in den Kitas nicht ankommen, weil ein großer Teil über den Kommunalen Finanzausgleich ausgereicht wird und die Kommunen überhaupt nicht in der Lage sind, diese Dinge zu finanzieren.
Aber ich will auch sagen, dass die Kommunen natürlich auch eine ganze Menge Geld jetzt schon
sparen. Das ist nicht alles in den Kindertagesstätten angekommen, Herr Emde, das stimmt überhaupt nicht. Das wissen Sie ganz genau, dass die Gelder nicht
vor Ort ankommen. Das Geld ist nicht zweckgebunden und wir fordern, dass diese Betriebsausgaben,
wie sie zwischen Personal- und Sachkosten diskutiert werden, noch einmal aufgeschlüsselt werden und die Personalkosten direkt den Kommunen zugewiesen werden und Kindertagesstätten in der Einheit des Bildungsplanes von null bis zehn so behandelt werden wie Grundschulen. Wenn wir einen einheitlichen Bildungsplan haben und Kindertagesstätten Bildungseinrichtungen sind, müssen Sie mir einmal die Frage beantworten, warum denn dann Kindertagesstätten nicht genauso finanziert werden wie Grundschulen.
Dann wäre es sogar möglich, dass ein Besuch der Bildungseinrichtungen Kita gebührenfrei ist. Danke.
Das anders zu gestalten, können Sie auch mal beantragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Seniorenbericht Thüringen
Am 15. Januar 2014 hat das Organisationsberatungsinstitut Thüringen, ORBIT, im Sozialministerium den Abschlussworkshop zum „Seniorenbericht“ durchgeführt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Mit welchen Beteiligten hat der Abschlussworkshop stattgefunden?
2. Wurden der Landesseniorenrat oder andere Verbände oder Organisationen in die Erarbeitung des Seniorenberichtes einbezogen bzw. inwieweit können diese oder konnten diese Stellungnahmen abgeben?
3. Wann wird der Seniorenbericht fertiggestellt und den Abgeordneten zugeleitet?
4. Ist eine öffentliche oder parlamentarische Debatte zum Seniorenbericht geplant?
Herr Schubert, Sie sagten, beteiligt waren auch die Fraktionen. Ich will mal so fragen: Welche Fraktionen? Denn die Fraktion DIE LINKE hatte dazu keine Einladung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne, der FDP-Gesetzentwurf zum wiederholten Mal in diesem Plenum ist folgerichtig. Auch wir als Fraktion DIE LINKE werden diesem Antrag zustimmen, weil er das richtige Zeichen setzt, eine Doppelförderung Bund und Land außer Kraft zu setzen.
Sie haben völlig recht, die Argumente sind vielfältig ausgetauscht. Neben dem Bundesbetreuungsgeld wird nun das Landeserziehungsgeld in Thüringen zusätzlich gezahlt. Herr Gumprecht, es gibt nicht nur trennende Punkte, es gibt auch einen gemeinsamen Punkt dieser beiden Leistungen, nämlich, dass eine finanzielle staatliche Leistung dafür gewährt wird, dass eine strukturelle staatliche Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Genau darin liegt unser Problem. Herr Gumprecht, wenn Sie den Thüringen-Monitor anführen, auch mir ist Familie wichtig. Aber die Fragestellung im ThüringenMonitor hat nur bedingt in dem Punkt etwas mit dem Erziehungsgeld zu tun.
Das muss man einfach hier sagen.
Meine Damen und Herren, vor allen Dingen von der CDU, wer einen Kulturkampf führt, schert sich offensichtlich überhaupt nicht um die Realität. Geld für dieses Familienmodell auszugeben, das von immer weniger Familien gelebt wird oder auch gelebt
werden kann, ist einfach nur weltfremd, anders kann man das nicht bezeichnen.
Für uns als Linke gilt, die bislang für das Thüringer Erziehungsgeld eingesetzten Mittel für das zu verwenden, was Familien wirklich hilft. Dazu gehört nach wie vor der bedarfsgerechte Ausbau der Krippenplätze in Thüringen, die Weiterentwicklung der Kindertagesstätten zu Eltern-Kind-Zentren, die weitere hochwertige Qualifizierung des Fachpersonals im Bereich frühkindliche Bildung sowie Leistungen für Kinder, die wirklich Unterstützungsbedarf haben. Auch ist der Ansatz - und das will ich noch mal ausführen -, Kitas zu Eltern-Kind-Zentren zu entwickeln und zu verwandeln, in denen Mütter und Väter Ansprechpartner für familiäre Aufgaben haben, in denen Informationsveranstaltungen, Fortbildungskurse durchgeführt werden können und in denen sich Eltern miteinander treffen können, ein guter Beitrag, um das Geld, was Sie für Ihr Familienmodell ausgeben, sinnvoller einzusetzen.
Davon bin ich überzeugt!
Herr Grob, ich lade Sie gern in Einrichtungen ein, die das vorleben, und Sie können sich gern davon überzeugen, dass genau das der entsprechende Weg ist.
Es wäre im Sinne früher Hilfen und Vernetzung unterschiedlicher Angebote also sehr gut investiertes Geld. Wir wissen auch, dass frühkindliche Bildung einen hohen Anspruch an Erzieherinnen und Leiterinnen der Kitas stellt und dass es sinnvoll wäre, hier mehr Qualifizierungsangebote bereitzustellen, und das muss natürlich auch bezahlt werden.
Das sind nur einige Beispiele, wie die frei werdenden Millionen sinnvoll eingesetzt werden können, und das ist die einzige Unterscheidung zur FDP, die wir haben. Also, wir wollen dieses Geld für Familien weiterhin einsetzen und nicht für die Schuldentilgung. Das werden wir natürlich auch immer weiter unterstützen. Auch wir werden der Ausschussüberweisung unsere Zustimmung geben und das Gesetz insgesamt unterstützen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wenn heute Februar wäre, hätte ich gesagt, okay, das ist der Vorbote des Faschings. Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich genau so reagiert und
- ja, sicherlich, wie bei Ihnen auch, Herr Barth, jetzt war der Name sogar weg - mir fiel der Satz ein „überholen ohne einzuholen“, so ungefähr kann man sich den Antrag vorstellen. Aber, Herr Barth, ich weiß, dass Sie 2008 schon im Bundestag einen ähnlichen Antrag eingebracht haben und wenn man die Begründung zu dem Antrag im Jahr 2008 liest, da könnte man manchmal denken, es ist unser Wahlprogramm. Aber was mich dann doch irritiert: Die Linke hat im September 2013
einen Antrag in ähnlicher Form - richtig - eingebracht und Herr Kemmerich, ich darf Sie zitieren, was Sie dazu gesagt haben, und das passt hier auch: „Insofern, meine Damen und Herren, haben wir hier wieder einmal mehr einen aus der linken Propaganda stammenden Antrag, der eher in die Wahlkampfzeit passt, um das Thema hier eher nicht voranzubringen, sondern eher Stimmung und Meinung zu machen, aber nicht (...) um wirklich seriös an die Rentenfrage heranzugehen.“
Ja, aber Sie packen in einer Aktuellen Stunde das Problem an der Wurzel, das nehme ich zur Kenntnis.
Meine Damen und Herren, die Kanzlerin, das hat Herr Barth gesagt, verspricht seit 2009 ein einheitliches Rentensystem für Ost und West. Getan hat sie dafür nichts und, das erspare ich Ihnen nicht, Sie waren in den letzten vier Jahren auch in der Regierungsfraktion im Bund, und jetzt, meine Damen und Herren, warnt aber der vermeintliche OstExperte der CDU, Arnold Vaatz, sogar vor einer raschen Angleichung. Er warnt davor, und ich denke, das ist ein Skandal. Wenn die Rentenangleichung über die unterschiedliche Rentensteigerung vollzogen werden soll, wie es die Kanzlerin will, würde es nach der für 2014 annoncierten Steigerungsrate noch Jahrzehnte dauern, bis die Renten angegli
chen sind. Mit Deutscher Einheit und sozialer Gerechtigkeit hat das aber nichts, aber auch wirklich gar nichts zu tun.
Die Linke will die Rentenangleichung in drei Schritten erreichen. Zuallererst brauchen wir einen in Ost und West einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn von 10 € in der Stunde.
Und wenn Sie sich verschiedene Expertenbroschüren oder -studien anschauen, kommt dort überall das Gleiche zum Ausdruck. In einer Studie von verschiedenen Wohlfahrtsverbänden wird dargestellt, dass der aktuelle Rentenwert bereits bei einem Mindestlohn von 8,50 € bis 2015 auf 94 Prozent der Angleichung kommt. Und wenn man diesen Rentenwert, diesen Mindestlohn in den nächsten Jahren jährlich um 0,38 Cent steigern würde und ab 2015 um 0,68 Cent, dann könnte bis zum Jahr 2019 diese Angleichung der Löhne als Voraussetzung der Rentenangleichung wirklich vonstatten gehen. Dazu haben Sie überhaupt nichts gesagt, dass diese Lohnangleichung hier im Osten vonstatten gehen soll, und das ist überhaupt die Voraussetzung, um die Rentenangleichung WestOst durchzusetzen. Wie ein Prognose-Gutachten aufzeigt, liegen derzeit nicht weniger als 42 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland unter dieser Schwelle von 10 € und von einem flächendeckenden Mindestlohn würden sie sich dann auch um 4,8 Prozent angleichen. Für die verbleibende Lücke hat die Linke ein klares und einfaches Konzept: Wir schlagen einen steuerfinanzierten, stufenweise steigenden Zuschlag vor. Im Unterschied zum vermeintlichen Ost-Experten der CDU halten wir an der Hochwertung der Arbeitsentgelte in Ostdeutschland fest, solange die Lohnunterschiede zwischen Ost und West fortbestehen. Dann gebe es das von Arnold Vaatz benannte Problem nicht mehr. Und ein Wort noch, Herr Gumprecht, zur Mütterrente: Solange der Unterschied in der Mütterrente West/Ost vorhanden ist, führt er auch zu dieser Verschlechterung der Angleichung der Rente. Wir sagen als...
Gut, ich beende das. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Frau Taubert hat den Inhalt des Gesetzes, denke ich, sehr ausführlich begründet. Gegen die Verwaltungskostenpauschale für die Kommunen für die Bearbeitung des Betreuungsgeldes ist an sich nichts einzuwenden. Die Erklärung, weshalb den Kommunen 25 Prozent gekürzt wird, werden wir im Ausschuss, denke ich, noch mal sehr intensiv diskutieren müssen, erschließt sich uns zum heutigen Zeitpunkt nicht, zumindest auch nicht die Begründung, dass die Kommunen entsprechend Geld sparen, weil sie das Betreuungsgeld von den Leistungen im Prinzip der sozialen Zuwendungen abziehen können, also auf Kosten derjenigen, die eigentlich die sozialen Leistungen auch brauchen. Aber dieses Gesetz bietet natürlich auch - ganz kurz, wir haben Weihnachten - Anlass, auf das Anliegen dieses Gesetzes einfach einzugehen. Sie wissen, wir kritisieren seit dem Inkrafttreten oder den Diskussionen um das Betreuungsgeld die Doppelfinanzierung in Thüringen.
Wir sagen ganz klar, dass diese Doppelfinanzierung aufgehoben wird. Ich gehe davon aus, dass wir im Januar auch wiederum einen Gesetzentwurf hier in den Landtag, wo wir noch mal ausführlich
darüber reden können, einbringen werden, das Erziehungsgeld in Thüringen abzuschaffen.
Sie, verehrte Kollegen der CDU, Herr Gumprecht auch in Person, haben hier sehr häufig ausgeführt, dass man, wenn das eingeführt ist und klar ist, dass auch das Betreuungsgeld auf Bundesebene bleibt, dann durchaus noch mal darüber reden könnte.
Sie haben natürlich auch ausgeführt, dass Sie dafür sind, diese Leistungen auch doppelt den Eltern zur Verfügung zu geben. Wir haben hier zigmal diskutiert und die Argumente ausgetauscht, dass es viele wissenschaftliche Studien gibt, die richtig belegen, dass diese Leistung ein falsches familienpolitisches Signal darstellt. Aber wenn man Ihren Argumenten im Prinzip folgt, auch in anderen Konstellationen, dann muss man einfach sagen, Eltern werden belohnt, weil sie eine staatliche Förderung nicht in Anspruch nehmen, die staatliche Förderung auf gute Kinderbetreuung.
Wenn man diese Argumentation weiter verfolgt, dann könnten wir im Landtag auch mal ein Gesetz beraten, wo wir zum Beispiel auf die staatliche Leistung der Überwachung durch den Verfassungsschutz/NSA oder anderes verzichten und die Bürger, die sich bereit erklären, sich selbst zu überwachen, die Leistung dann ausgezahlt bekommen. Ich bin überzeugt, der Vergleich hinkt, aber am Ende ist es eine staatliche Leistung, die hier nicht in Anspruch genommen wird, und die Menschen, die die nicht in Anspruch nehmen, werden dafür belohnt.
Meine Damen und Herren, ich denke, zu dem Sachverhalt Erziehungsgeld und doppelte Einführung ist eine ganze Menge gesagt worden. Ich bin auf die nächsten Wochen und Monate der Diskussion wirklich gespannt, auch die der SPD, wie die sich da herummanövriert. Eines kann ich Ihnen noch sagen: Wenn wir einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Erziehungsgeldes in Thüringen einbringen, dann wird das natürlich damit verbunden sein, diese Gelder nicht, wie die FDP in ihrem Antrag dokumentiert, zum Schuldenabbau, sondern natürlich zum Ersatz der familienpolitischen Leistungen zu verwenden, die bei der Einführung des Erziehungsgeldes abgeschafft worden sind. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, bereits am 28. August dieses Jahres hat der Thüringer Beauftragte für Menschen mit Behinderungen seinen zweiten Tätigkeitsbericht an die Landesregierung übergeben. In diesem Bericht sehen wir viele bunte Bilder und lesen, dass der Beauftragte an Beschlüssen der Landesregierung mitgewirkt hat, in Gremien, in Arbeitsgemeinschaften tätig gewesen ist, Fördermittel ausgereicht und in Einzelfällen beraten und unterstützt hat. Da ihm bisher die Befugnis fehlt, was wir gern ändern würden, selbst hier im Landtag über seine Tätigkeit zu berichten, haben wir in unserem Antrag die Landesregierung gebeten, darüber zu berichten. Künftig sollte es dennoch möglich sein, dass er selbst hier am Rednerpult steht und uns über seine Handlungen einmal jährlich informiert.
Wir haben diese Forderung bereits in unserem Gesetzentwurf in Drucksache 5/5954 aufgemacht, der in erster Lesung im April und ohne Ausschussberatung in zweiter Lesung im Mai dieses Jahres von Ihnen, den Regierungsparteien, abgelehnt wurde.
Meine Damen und Herren, der Behindertenbeauftragte selbst fordert in seinem Bericht, dass seine Freiheiten, Stellung und Kompetenzen weiter ausgebaut werden müssen. Dies fordern wir seit Jahren: Mehr Unabhängigkeit, kein Anhängsel der Landesregierung. Dies geht aber nur, wenn die gesetzliche Grundlage, nämlich das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen endlich geändert wird. Jeder Abgeordnete hat den Bericht erhalten, kann sich aber im Plenum bisher dazu nicht äußern. Auch das wollen wir ändern. Im Augenblick des Tätigkeitsberichts des Behindertenbeauftragten verweist dieser auf Probleme, auf die unsere Fraktion bereits Antworten und Lösungen aufgezeigt hat, die aber vonseiten der Landesregierung ignoriert wurden.
Ein Beispiel möchte ich dazu benennen: Die Stellung der kommunalen Behindertenbeauftragten. Hier stellt Herr Dr. Brockhausen in seinem Bericht fest, dass flächendeckend hauptamtliche Behindertenbeauftragte auf Kreisebenen notwendig sind. Unverständlich für uns, dass die Landesregierung
dann unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Behindertengleichstellungsgesetzes abgelehnt hat, wo genau diese Forderung geregelt werden sollte.
Dieses und weitere Beispiele, die im Bericht zu finden sind, zeigen, dass es noch viele Dinge gibt, die zum einen der Behindertenbeauftragte voranbringen möchte, aber mit seiner gegenwärtigen Ausstattung nicht vollumfänglich voranbringen kann. Umso wichtiger ist es also, den Behindertenbeauftragten in seiner Tätigkeit zu stärken.
Lassen Sie uns im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit intensiv darüber reden, ob und wie sichergestellt werden kann, dass eine Berichterstattung durch den Behindertenbeauftragten selbst möglich wird. Ich beantrage deshalb für meine Fraktion die Ausschussüberweisung. Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin.
Kosten für Rückkehrappell der Bundeswehr am 16. April 2013 in Gera
Am 16. April 2013 fand in der Küchengartenallee ein Rückkehrappell der Bundeswehr statt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Personal- und Sachkosten sind mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Rückkehrappells der Bundeswehr am 16. April 2013 für das Land und - nach Kenntnis der Landesregierung - für den Bund und die Stadt Gera entstanden?
2. Aus welchen Haushaltsstellen/Projekten sind nach Kenntnis der Landesregierung diese Ausgaben der Stadtverwaltung bzw. der Gera Kultur GmbH und der Elstertal-Infraprojekt GmbH bezahlt worden?
3. Wurde nach Kenntnis der Landesregierung durch die Bundeswehr eine Sondernutzungsgebühr für die Nutzung des öffentlichen Raums der Stadt Gera entrichtet und wenn ja, welcher Betrag, wenn nein, warum nicht?
4. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden nach Kenntnis der Landesregierung die Ausgaben der Stadt Gera bzw. die Unterlassung von einer Berechnung von Sondernutzungsgebühren im Zusammenhang mit dem Rückkehrappell der Bundeswehr veranlasst, da sich die Stadt Gera am 16. April 2013 noch in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung befand?
Ja, die gleichen Antworten haben wir auch von der Stadtverwaltung erhalten. Ich frage Sie deshalb: Von wem kann ich denn die Auskunft erhalten?
Ich sage es mal lax. Die Stadt Gera hat mir darauf geantwortet, dass es mich nichts angeht. Wie kann ich denn umsetzen, dass ich die Antwort erhalte als Abgeordnete?
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie wissen aber um das Finanzvolumen der Stadt Gera und sie hat ja versucht, das im Finanzplan entsprechend darzustellen. Aus der Situation kommen wir ja erst einmal nicht raus, wir haben ein Defizit im Haushalt. Die Fragestellung ist, für das Jahr 2014 wird die Situation nicht anders werden. Also sagen Sie, wir können jetzt das Fahrzeug nicht bestellen und die Brandsicherheit kann nicht gewährleistet werden, weil ohne die Auflage, also der Stadtrat hat ja beschlossen, wir wollen es, aber Sie sagen Nein. Wie soll das gelöst werden?
Ich frage so herum: Also genau das ist ja die Auflage, das im Nachtragshaushalt zu streichen. Wie erklären Sie denn das mit Ihrer Antwort?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, vielen Dank, Herr Schubert, für den Bericht. Das sage ich jetzt Frau Taubert, okay. Bei dem Bericht stellt sich mir eine einzige Frage: Wie lange noch müssen Menschen mit dieser Ungerechtigkeit leben?
Weil die Menschen das Ganze überhaupt nicht interessiert, wie was wo berechnet wird und viele das auch überhaupt nicht verstehen können. Noch einen Satz zur FDP, da fällt mir das „Böckler Impuls“ ein. Die erste Überschrift: Die Dax-Konzerne geben für betriebliche Altersvorsorge ihrer Vorstände Millionensummen aus. Fraglich ist, ob solche Managerrenten noch zeitgemäß sind. Das ist auch das Thema unseres Antrags: Die Benachteiligung ostdeutscher Rentner endlich beenden.
Ich darf mit einem Zitat beginnen: „Ein besonderes Altersarmutsrisiko in Folge von Ehescheidungen im Beitrittsgebiet vor 1992 ist statistisch nicht belegt. Grundsätzlich ist Altersarmut heute in den neuen wie alten Bundesländern kein akutes Problem.“ Diese beiden Sätze stammen selbstverständlich nicht von mir. Die Formulierung ist aus einem Schreiben der Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen vom 30. April dieses Jahres, meine Damen und Herren. Es ist die Reaktion auf ein Schreiben einer von vielen Betroffenen, die aufgrund der Regelung im Rahmen des Einigungsvertrages teils horrende Anspruchsverluste hinzunehmen hatten und die bis heute unter Benachteiligungen des deutschen Rentenrechts leiden müssen. Es sind nach Schätzungen - und das ist auch heute schon gefallen - immer noch 400.000 geschiedene Frauen in Ostdeutschland, die bis heute aufgrund unterschiedlicher Versorgungsregelungen der beiden deutschen Rentensysteme in ihren Ansprüchen bedeutend schlechter gestellt sind.
Mehr als 100 von ihnen sind im Rahmen einer Konferenz, die meine Fraktion Ende August hier im Thüringer Landtag veranstaltete, zusammengekommen und haben sich erneut darin bestärkt, gegen das Rentenunrecht weiter anzugehen. Hinzu kommen Tausende Betroffene verschiedener Berufsgruppen - auch das ist heute schon genannt worden -, angefangen von Mitgliedern des Balletts der DDR über Angehörige der sogenannten technischen Intelligenz bis hin zu den kleinen privaten Handwerkern und Dienstleistern und deren helfenden Familienangehörigen. Diese Liste ist nur ein unbedeutender Auszug einer vollständigen Auflis
tung. Diese können Sie dem Antrag mit der Drucksachenummer 5/958 entnehmen.
Die größte Betroffenengruppe aber, welche nach 23 Jahren deutscher Einheit im Rentensystem weiterhin benachteiligt bleibt, umfasst jedoch unzweifelhaft all jene, die zu DDR-Zeiten erwerbstätig waren, Kinder bekommen und großgezogen und Verwandte gepflegt haben. 23 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Arbeitsleistung ostdeutscher Männer und Frauen gemäß der Rentenformel noch immer weniger Wert als die westdeutscher Männer und Frauen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, was hatten diese Menschen doch auf Ihre Bundesregierung gehofft. 2009 haben Sie mit viel Brimborium im Koalitionsvertrag die Angleichung des Rentenniveaus Ost an das Rentenniveau West bis zum Herbst 2013 versprochen. Trotz prall gefüllter Rentenkassen ist jedoch nichts passiert. Diesen Wahlbetrug werden Ihnen die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner nicht vergessen. Dafür werden wir auch als LINKE Sorge tragen.
Ihre Politik spaltet Deutschland. Ihre Verweigerung, die Rentenlücken zu schließen, gibt vielen Menschen im Osten das Gefühl, Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse zu sein.
Dafür tragen Sie die Verantwortung. Auch mit der letzten Rentenerhöhung vertiefen Sie die Konflikte zwischen Ost und West nur noch weiter. Die Steigerung der Westrente um gerade einmal 0,25 Prozent in diesem Jahr ist angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten nichts anderes als eine deutliche Rentenkürzung gewesen.
In der Öffentlichkeit, meine Damen und Herren, wird das so wahrgenommen, dass die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner auf Kosten der westdeutschen aufgepäppelt werden. So kann die Mauer in den Köpfen nicht verschwinden. Ich sage Ihnen eines: Ich glaube nicht im Entferntesten daran, dass die noch im Amt befindliche Bundesregierung auch nur ansatzweise die Renteneinheit wollte. Am besten wird das doch im derzeitigen Wahlprogramm deutlich. Anstatt sich zu entschuldigen und Besserung zu geloben, ist das Thema Rentenangleichung Ost-West für die Regierungsparteien endgültig passé. Im aktuellen Wahlprogramm der CDU steht von einer aktiv herbeigeführten Rentenangleichung Ost-West nichts mehr und die FDP hat ebenso wenig Konkretes in ihrem Programm vorzuweisen.
Sie sollten mal den Beweis antreten, wer das gesagt hat. Das habe ich schon mal in einer Podiumsdiskussion gehört und wir haben uns natürlich sachkundig gemacht und es stimmt nicht. Ich sage Ihnen dann auch noch, warum.
Interessant ist übrigens auch, was man so über die Ausgestaltung der sogenannten Mütterrente, welche die CDU nach der Wahl umsetzen will, hört. Warum eigentlich, meine Damen und Herren, nach der Wahl und nicht vor der Wahl, wenn sie ab 1. Januar 2014 in Kraft treten will? Nach meinen Informationen sollen auch hier wieder Ost und West getrennt werden. So sollen Kinder, die vor 1992 geboren und im Westen großgezogen wurden, zukünftig mit drei Rentenpunkten berücksichtigt werden, will dazu nur sagen, dass...
Mit drei Rentenpunkten, das
erzählt zum Beispiel Ihre Bundestagsabgeordnete Frau Tillmann, drei Rentenpunkte und im Osten nur...
Sie können doch dann gern ans Rednerpult gehen und erklären.
Zur Begründung wurde mir genannt, dass ostdeutsche Frauen schneller wieder erwerbstätig wurden und deshalb sowieso mehr Rente erhielten als westdeutsche Frauen. Die Logik der CDU ist es also, dass Erwerbstätigkeit von Frauen im Nachhinein bestraft wird.
CDU und FDP verhindern damit auch das Zusammenwachsen unseres Landes und dessen soziale Stabilität mit solchen und anderen Regelungen. Das wird auch in Ihrem Kampf gegen einen allgemeinen und gesetzlichen Mindestlohn deutlich. Tarifverträge und branchenbezogene Mindestlöhne, die noch immer nach Ost und West unterscheiden, sind doch Relikte einer längst verblassten Kostenrealität.
Miete, Strom
- Herr Mohring, ich lasse mir von Ihnen nicht bewerten, was ich richtig oder falsch sage.
Miete, Strom, Lebensmittel sind doch heute in Städten wie Leipzig oder auch Berlin, ja auch in Erfurt und Jena in ihrer Höhe nicht mehr anders als in vielen Regionen Westdeutschlands. Geringe Löhne führen zudem direkt in Altersarmut. Das sollte doch inzwischen selbst bei der FDP mal angekommen sein. Ihre Politik manifestiert die ungleichen Lebensverhältnisse in Deutschland und widerspricht damit dem Ziel des Grundgesetzes, wie es in Artikel 72 als hoheitliche Aufgabe festgelegt ist.
Natürlich.
Nein, das ist nicht spekulativ. Fragen Sie mal einige Ihrer Bundestagsabgeordneten, die das aktuell ausführen. In verschiedenen Rentendiskussionen, wo ich teilgenommen habe, haben das Ihre Vertreter genauso aufgeführt.
Es gibt keinen Gesetzentwurf.
Herr Mohring, Ihre Politik,
die der CDU, manifestiert, das wiederhole ich gern noch mal, diese ungleichen Lebensverhältnisse.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN, auch Ihr Mindestlohn von 8,55 € würde nach 45 vollen Erwerbsjahren noch immer nicht zu einer Rente über dem Grundsicherungsniveau im Alter von heute führen. Auch Ihr Mindestlohn schützt nicht sicher vor Altersarmut.
Deswegen wollen wir ja auch den Mindestlohn von 10 € und die Steigerung bis 12 €.
Ich habe am Anfang ausgeführt, dass es eigentlich von Regierungsseite kein Problem mit Altersarmut gibt, auch Frau von der Leyen hat das im eingangs zitierten Zitat argumentiert. Gern wird dabei argumentiert, dass - und das ist ja heute auch von Herrn Schubert gekommen - die Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger im Alter nur einen geringen Prozentsatz aller Rentnerinnen und Rentner darstellen. Sie und ich wissen jedoch, dass diese Betrachtung höchst selektiv ist.
Zum einen hat die Zahl der Grundsicherungsempfangenden im Alter seit 2003 um 60 Prozent zugenommen. Gleichzeitig wissen wir spätestens seit der Studie von Irene Becker, dass mehr als zwei Drittel der potenziell Anspruchsberechtigten aus verschiedensten Gründen und oft aus Scham ihren gesetzlichen Anspruch auf Grundsicherung nicht wahrnehmen. In Wirklichkeit haben heutzutage mehr als 1 Mio. Rentnerinnen und Rentner einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung - ein Armutszeugnis für diesen Sozialstaat.
Angesichts solcher Zahlen ist es aus unserer und meiner Sicht schamlos, wenn die Bundesregierung erklärt, Altersarmut sei kein Problem in Deutschland. Aber die Bundesagentur für Arbeit setzt noch einen drauf, wenn Sie mit den Zahlen abzutun versucht, dass Dazuverdienst nur notwendig sei, weil Rentnerinnen und Rentner auf gewisse Luxusgüter nicht verzichten wollen.
Meine Damen und Herren, eine der Hauptursachen für diese Entwicklung hat allerdings nicht die derzeitige Bundesregierung zu verantworten. Den Einstieg in die Privatisierung der Rentenversicherung mittels Riester-Vorsorge und den damit vorgenommenen Ausstieg aus der solidarischen und gesetzlichen Rente verdanken wir bekanntlich der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder. Sie haben auch den Beginn der Absenkung des Rentenniveaus zu verantworten.
Die Rentenkürzung um zwei volle Jahre durch die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 verdanken wir der Großen Koalition. Eine Maßnahme, die die SPD in ihrem aktuellen Wahlprogramm zumindest einfrieren will, während die Rente mit 67 für die GRÜNEN weiter notwendig bleibt.
Damit wird eines deutlich. Ein notwendiger, solidarischer Umbau der gesetzlichen Rentenversicherung mit gleicher Rente in Ost und West wird nur durch unser Rentenprogramm und mit uns stattfinden, meine Damen und Herren.
Ihre Parteien haben sich vom Ziel einer solidarischen Lösung zwar nicht auf dem Papier, aber in der realen Politik der vergangenen zehn Jahre schon längst verabschiedet.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf ein ständig wiedergekäutes - heute auch -, aber deshalb nicht zutreffendes Argument eingehen, welches gern von interessierter Seite gegen eine zügige Rentenangleichung Ost/West vorgebracht wird. Immer wieder und gerade auf Podien zu Wahlkampfzeiten wird unter dem Verweis auf die Höherwertung der Renten im Osten argumentiert, dass die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner nicht so meckern sollten, sie bekämen schon wesentlich mehr Rente als die Menschen in Westdeutschland. Das vermeintlich Schöne an diesem Argument ist, dass es wahr und falsch zugleich ist.
Unbestritten - es erfolgt eine Höherwertung der ostdeutschen Rentenbezüge. Dies ist auch dringend geboten - und das hat Herr Schubert in seinem Bericht noch einmal deutlich gemacht - angesichts der nach wie vor bedeutend schlechteren durchschnittlichen Bezahlung im Osten Deutschlands. Sollte die eines Tages überwunden werden, wofür wir unter
anderem mit unserem gesetzlichen Mindestlohn streiten, könnte sie natürlich wegfallen. So steht es auch in unserem Antrag.
Trotz dieser Höherwertung ist es aber so, dass ein Mann oder eine Frau mit 45 Erwerbsjahren im Osten im Vergleich zu einer Person mit derselben Erwerbsbiografie im Westen bei gleichzeitigem Renteneintritt immer noch 108 € weniger monatliche Rente erhält. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, nennen wir als LINKE Rentenungerechtigkeit und dem wollen wir mit unserem Antrag begegnen.
Die Ministerpräsidentin Frau Lieberknecht hat zu unserer Freude in einem Interview mit dem FOCUS Ende Juni 2013 erklärt, dass sie trotz der inhaltlichen Lücke im CDU-Wahlprogramm die Rentenlücken Ost entschieden angehen und im Bundesrat entsprechend aktiv werden will. Dazu können wir nur gratulieren. Nachdem aus Ihrer Koalition in diesem Bereich bisher leider nicht viel passiert ist, freuen wir uns auf Ihre Vorstöße.
Bedenklich stimmt uns aber die Aussage von Herrn Kurth in einer Podiumsdiskussion, dass unsere Ministerpräsidentin das zwar mündlich erklärt, aber in internen Papieren etwas anderes stehen würde. Ich bin der Meinung, das sollten Sie mal mit der FDP klären. Ich kann nur noch sagen, unterstützen Sie das Bekenntnis Ihrer Ministerpräsidentin und stimmen Sie heute für unseren Antrag, der genau diesen Weg der Bundesratsinitiative einfordert. Vielen Dank.
Lieber Herr Mohring, ich bin Ihnen ja noch eine Antwort schuldig, ich habe es auch so schnell gefunden. Im Punkt 6 Ihres Wahlprogramms „Für ein gutes Leben im Alter - sichere Rente“, Seite 45 steht: „Ab 2014 wollen wir für alle Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistungen mit einem zusätzlichen Rentenpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen.“ Das entspricht bei zwei Kindern durchschnittlich 650 € mehr Rente im Jahr. Das ist ja sehr positiv. Da Sie aber die Ungerechtigkeit jetzt nicht ausgleichen wollen, ist das auch richtig, was ich Ihnen gesagt habe.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, als am 27. August Andreas Bausewein, Christoph Matschie und Carsten Schneider die Unterschriftenkampagne gemeinsam für unsere Kinder starteten, wusste ich ehrlich gesagt nicht, ob ich weinen, lachen, mich ärgern oder freuen sollte. Zunächst einmal zur ärgerlichen Facette dieser Aktion. Die Gründe heißen Andreas Bausewein, Christoph Matschie und Carsten Schneider, die mit dieser öffentlichkeitswirksamen Aktion signalisierten: „Wenn wir drei könnten, wie wir wollten, würden wir sofort die Kita-Gebühren abschaffen.“, als hätte keiner dieser Männer irgendetwas mit Kitas, mit Finanzen und mit Entscheidungen zu tun, die sie längst anders hätten fällen können oder in ihrer jeweiligen Verantwortung jetzt umsetzen könnten.
Erstens, Andreas Bausewein: Als Oberbürgermeister von Erfurt hat er sehr wohl Einfluss auf eine Kita-Gebührenordnung und kann mitbestimmen, was eine angemessene Beteiligung der Eltern bedeutet. Ob es sich dabei um 30 oder 3 Prozent handelt, wird von niemandem vorgegeben.
Zweitens, Christoph Matschie: Als Bildungsminister ist er der zuständige Landesminister, der das KitaGesetz verantwortet und im Kabinett Einfluss auf die Haushaltsvorschläge hat. Er könnte also sowohl eine Streichung der Angemessenheitsvorschrift auf den Weg bringen, sich dafür einsetzen, dass die Kita-Gelder zweckgebunden an die Gemeinden ausgereicht werden und nicht im allgemeinen Finanzausgleich, und sich auch im Bundesrat für eine Mit
finanzierung des Bundes an den Kita-Kosten einsetzen.
Drittens, Carsten Schneider, bei ihm muss ich die Funktionen aufzählen, damit mir auch nichts verloren geht: Haushaltspolitischer Sprecher seiner Fraktion im Bundestag, Mitglied im Haushaltsausschuss, stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss, Vorsitzender des Gremiums nach § 3 des Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetzes zur Kontrolle der Bundesregierung, Mitglied im Gremium der Finanzmarktstabilisierung, Mitglied im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Also sicherlich ein sehr wichtiger Mann. All das sind auch Funktionen, in denen es um Mittelverwendung des Bundes geht. Und ganz gewiss kann er sich hier an der einen oder anderen Stelle auch für eine andere Kita-Finanzierung einsetzen.
Meine Damen und Herren, zu alldem kommen ein viertes und fünftes Ärgernis für mich. Während zum Beispiel Michael Panse als Stadtrat in Erfurt als großer Kritiker der Kita-Stadtpolitik auftritt und so tut, als hätten Versäumnisse der Vergangenheit, zum Beispiel bei der Kita-Sanierung, absolut nichts mit seiner Partei zu tun, ist mir bislang nicht bekannt, dass er sich als Generationenbeauftragter der Landesregierung für eine bessere und zielgenauere Finanzierung der Kitas hervorgetan hätte.
Auch mit dem fünften Beispiel lande ich wieder bei der Landesregierung. Die Erfurter Kreisvorsitzende der CDU, Marion Walsmann, erklärte am 12. August bei ihrem Treffen mit der Elterninitiative wegen überzogener Kita-Gebühren, dass die Stadt Erfurt Eigenhoheit habe und Kostenfreiheit für die KitaGebühren anbieten könne. Auch hier wiederum kein Wort von der eigenen Verantwortung als Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei.
Meine Damen und Herren, die Pläne der SPD, es für Kindergärten und -krippen abzuschaffen, sind richtig und berechtigt. Schließlich ist ja auch der Schulbesuch gratis und die Studiengebühren sind so umstritten, dass die Politiker sie überall streichen, anstatt sich weiter damit unbeliebt zu machen. Warum also soll die Pädagogik im Vorschulalter etwas kosten? Das ist nicht logisch.
Die SPD kann mit ihrer Wahlkampfforderung nur auf Verständnis stoßen. Leider gibt es aber zuerst noch dringendere Dinge auf diesem sensiblen Feld zu tun, nämlich mehr und vor allem eine bessere Kinderbetreuung zu garantieren. Auch das muss Priorität haben. Eine noch nicht veröffentlichte Studie des Bundesfamilienministeriums zur Erziehung in früher Kindheit kommt auch zu einem besorgniserregenden Ergebnis. Demnach ist die Qualität in vier von fünf der 600 untersuchten Betreuungseinrichtungen allenfalls mittelmäßig. In mehr als der
Hälfte der Kitas lernen die Kinder zu wenig. Ich gehe davon aus, dass wir in Thüringen in diesem Bereich sehr wenige Einrichtungen haben, die darunter fallen.
Meine Damen und Herren, nach Inkrafttreten des novellierten Kita-Gesetzes im August 2010 klagten viele Eltern darüber, dass nun Gebühren erhöht werden. Der Grund: Obwohl die Landesregierung viel Geld zur Verfügung gestellt hatte, kam lange nicht alles in den Kitas an und kommt heute noch nicht alles in den Kitas an. Der Kindergarten, eine Thüringer Erfolgsgeschichte, zeigt auf, wie viel Geld mehr für die Kindertagesstätten ja durchaus im Land zur Verfügung gestellt wird. Aber durch die knappen Mittel bei den Kommunen kommt dieses Geld natürlich nicht dort an, wofür es eigentlich vorgesehen war. In Erfurt waren die Eltern damals von diesen Erhöhungen eher nicht betroffen, dennoch half das den Eltern wenig, da die schon gültige Gebührenordnung zu hohen Krippen- und Kita-Gebühren führte. In Erfurt sollte in diesem Jahr eine neue Gebührenordnung erstellt werden. Während die eine Version mit Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses diskutiert wurde, bekamen die Eltern im Mai einen gänzlich anderen Vorschlag auf den Tisch. Nach diesem hätte es zu weiteren drastischen Erhöhungen kommen sollen. Die Zahlen dazu, die sich zum Teil auf über 1.000 € belaufen, erspare ich mir jetzt auch aufgrund unserer Zeit. Die Fragen, die man aber stellen muss: Ist es angemessen oder vielleicht auch sittenwidrig, für manche Modelle für die Kita-Betreuung monatlich über 1.000 € zu verlangen? Ist es nicht auch sittenwidrig, über 1.000 € dafür zu verlangen, dass Kinder an frühkindlicher Bildung teilhaben können und somit ihre zukünftigen Bildungs-, Berufs- und damit auch Lebenschancen wesentlich größer sind, als wenn Sie davon ausgeschlossen werden? Wie, meine Damen und Herren, sollen Fachkräfte gewonnen oder gehalten werden, wenn Kita-Kosten in solch astronomische Höhen klettern? Meine Damen und Herren, der große Elternprotest in Erfurt hat diese Gebührenordnung vom Tisch gefegt und alle zum Einhalten und Luftholen gezwungen. Dafür möchte ich an dieser Stelle den Eltern ausdrücklich danken.
Viel zu lange wurde einfach hingenommen, dass Gebühren in manchen Städten nun mal so hoch sind, denn auch 400 € sind kein Pappenstil. Viel zu lange haben wir lediglich beklagt, dass Gebühren ansteigen, ohne wirklich erneut an das Kita-Gesetz ranzuwollen, aber jetzt ist es aus unserer Sicht an der Zeit, aus Beteuerungen und Sonntagsreden politische Entscheidungen abzuleiten.
Hier komme ich zu dem Punkt, warum ich mich bei der Unterschriftenaktion und all den Bekundungen von SPD und CDU auch gefreut habe. Wenn all diese Menschen so überzeugt davon sind, dass Ki
tas gebührenfrei werden sollen, muss sich doch irgendwas machen lassen, Herr Matschie.
Natürlich wäre es am besten, wenn der Bund mitfinanzieren würde. Hier nehmen wir dann mal die Bundesverantwortlichen beim Wort. Carsten Schneider kann sich im Haushalts- und Finanzausschuss des Bundestages und nach der Wahl vielleicht auch in einer Großen Koalition dafür einsetzen, dass sich der Bund an der Finanzierung der Kitas in einem solch großen Umfang beteiligt, dass die Elterngebühren erlassen werden können. Ob das dafür nötige Geld dann durch die Streichung des Betreuungsgeldes, durch den Subventionsabbau bis 2017, durch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes zusammenkommt, wie in einer Pressemitteilung am 17. September vorgeschlagen, oder ob noch andere Finanzquellen angezapft werden, liegt dann natürlich in der Verantwortung der Bundespolitik.
Sie, Herr Matschie, können sich ebenso wie Ihre Kollegin Walsmann dafür einsetzen, dass sich der Bundesrat für eine Änderung des SGB VIII ausspricht, dort die frühkindliche Bildung sowie die Mitfinanzierung des Bundes verankert. Aber natürlich können auch all die engagierten Politikerinnen und Politiker direkt auf Landesebene handeln.
Stimmen Sie unserem Antrag zu und streichen Sie die Passage in § 20 des Thüringer Kita-Gesetzes, die besagt, dass Eltern an den Kosten angemessen zu beteiligen sind. Seien Sie sich nicht zu schade, aus Fehlern zu lernen. Allein die Tatsache, dass Sie einmal beschlossen haben, einen Großteil der Kita-Gelder in die Schlüsselzuweisungen des KFA zu geben, muss ja nicht bedeuten, dass das so bleibt. Drei Jahre sind ein ausreichend langer Zeitraum, um festzustellen, dass hier nachjustiert werden muss.
Wenn wir mittelfristig zu gebührenfreien Kitas kommen wollen, müssen die Landeszuschüsse zweckgebunden an die Kommunen weitergegeben werden.
Dann bleibt mir nur noch ein Appell an den Oberbürgermeister von Erfurt: Natürlich können wir vom Landtag aus nicht bestimmen, wie die Gebührenordnungen in den einzelnen Kommunen aussehen sollen. Aber wer eine solche Unterschriftenaktion initiiert und Wahlwerbung mit kostenfreien Kitas macht - und das gilt für alle Beteiligten -, muss auch die Verantwortung wahrnehmen, die er an seinem konkreten Platz hat. Dazu gehört nun mal, die Angemessenheit der Gebühren im Sinne der Familien und der Vereinbarkeit zu definieren und deutlich zu senken.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Ergebnisse zahlreicher Bildungsstudien ernst nehmen, die belegen, wie wichtig frühkindliche Bildung für die Zukunft der Kinder ist. Nehmen Sie den Elternprotest in Erfurt und die unglaublich engagierte Arbeit vieler Eltern und auch der Eltern, die das Volksbegehren gestaltet haben, zum Anlass, eigene Verantwortlichkeiten wahrzunehmen und Stellschrauben neu festzuschreiben. Es reicht nicht, immer nur auf das böse Betreuungsgeld zu verweisen - sicher, 1,2 Mrd. € für eine Leistung, die viele gar nicht wollen, erscheint absurd. Auch wir wollen die Leistung nicht, weder auf Bundes- noch als Erziehungsgeld auf Landesebene. Aber 50 Mrd. € - und das muss auch an dieser Stelle in so einem Zusammenhang gesagt werden -, die über Nacht für die Bankenrettung ausgegeben wurden, 33,36 für den Verteidigungshaushalt und 1,9 Mrd. € für den Großflughafen, all das sind Summen, die aufzeigen, dass es im Bundeshaushalt durchaus finanzielle Handlungsspielräume gibt. Und wir im Land haben die Möglichkeit, über den Bundesrat diese Anträge zu stellen. Entscheidend ist für uns, nicht immer mit dem Finger auf andere zu zeigen, sondern selbst zu handeln. Auch kleinere Entlastungen können für die Eltern hilfreich und ein richtiger Schritt sein. In diesem Sinne kann ich Sie nur einladen, unserem Antrag zuzustimmen. Danke schön.
Frau Hitzing, geben sie mir recht, dass momentan eine der Grundlagen für die Finanzierung und auch für den Betrieb von Kindertagesstätten, Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten im SGB VIII geregelt ist und aus dem Grunde natürlich die Krücke von uns benutzt wurde?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Koppe, ich weiß nicht, wo Sie es hernehmen, aber die Fraktion DIE LINKE hat sich niemals gegen diese Vorsorgezentren für Vorsorgefrüherkennungsuntersuchungen ausgesprochen. Falls Sie sich erinnern, hatten wir sogar einen Antrag eingereicht, das Ganze ohne Evaluierung zu entfristen, um einfach dieses Zentrum zu erhalten. Gesagt wurde es hier schon und, Herr Koppe, ich will einfach noch einmal an den Grund erinnern, warum dieses Gesetz entstanden ist, da waren Sie ja nicht im Landtag. Aber ich kann mich da sehr gut erinnern. Die Gründe hießen einfach, Sophie, Jonny Lee, Kevin, das war die Ursache dieses Gesetzentwurfs, wo wir uns hier im Landtag sehr lange und ausführlich darum gestritten haben. Wir als LINKE waren damals, ich glaube, mit der SPD zusammen, dafür, dass das Ganze im Gesundheitsbereich angesiedelt wird, ganz anders mit Mütterberatungsstellen. Rechtliche Gründe, so wurde es damals angeführt, führten dazu, dass es im Jugendamtsbereich gelandet ist. Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir in der letzten Debatte schon darauf hingewiesen haben, dass die Beantwortungen unserer Kleinen Anfragen sehr wohl ergeben haben, wie oft Jugendämter sich an Familien gewandt oder diese sogar zu Hause be
sucht haben, weil die Eltern mit ihren Kindern nicht in den Untersuchungen waren.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es ein Ärgernis, dass viel zu viele Eltern Mahnungen vom Vorsorgezentrum oder gar Anrufe der Jugendämter erhalten haben, obwohl sie ihre Kinder zu den Untersuchungen gebracht hätten. Das waren, so die Landesregierung damals in der Debatte, die Anfangsschwierigkeiten. Mittlerweile - das, denke ich, können viele bestätigen - funktioniert das ja auch besser. Als Ärgernis wurde auch der unfreundliche Ton in den Anschreiben genannt. Aber das ist doch etwas, meine Damen und Herren, was leicht zu ändern ist und nicht einmal Geld kostet. Natürlich müssen Briefe nicht im Befehlston geschrieben werden, sondern können auch freundlich formuliert sein, selbst dann, wenn tatsächlich eine Untersuchung versäumt wurde. Auch wurde angeführt - und das hat ja Herr Koppe auch gemacht -, dass die Vorsorgezentren und das Einladungsverfahren zu viel Geld kosten. Hier sollten wir im Ausschuss schon sehr deutlich darüber diskutieren, was darf Kinderschutz, was dürfen auch gerettete Kinder kosten. Kann man das wirklich an Kosten ausmachen? So kommen wir eigentlich zum Kern des Ganzen, das Vehikel, das damals gefunden wurde, um Kinder, vor allem ganz kleine Kinder zu schützen, sind die Gesundheitsuntersuchungen. Das Ziel war und ist aber eigentlich der Kindergesundheitsschutz insgesamt und der Kinderschutz.
Die Frage stand damals schon im Raum: Können Kinder in vergleichbaren Situationen geschützt werden? Gibt es Menschen, die rechtzeitig merken, dass Frauen Hilfe brauchen, dass in Familien etwas fundamental nicht stimmt? Klar war immer, es gibt kein Instrument der Welt, das Gewalt und Tötung von Kindern für immer verhindern kann. Aber klar war auch - und daran möchte ich noch mal erinnern -, eine Gesellschaft darf nicht so blind sein, frühe Anzeichen von Überforderung, Vernachlässigung und Gewalt nicht mitzubekommen. Sie muss Wege suchen, diese Kinder zu sehen, sie in den Blick zu bekommen und sie zu schützen, gerade auch die Kinder, die nicht in der Krippe oder in der Kita sind und somit gänzlich in ihrer Familie verschwinden können, versteckt werden können.
Hier wurden die Früherkennungsuntersuchungen als ein Mittel erkannt, durch die Kinder gesehen werden, und dann auch noch von medizinischen Fachleuten, denen das auch zugetraut wird. Dieser damalige Vorschlag oder dieses Gesetz erscheint mir auch heute noch sehr sinnvoll. Sicher gibt es zahlreiche Maßnahmen, und da stimme ich Frau Siegesmund ausdrücklich zu, mit denen der Kinderschutz auch in Thüringen verbessert werden kann. Dazu gehören Beratungs- und Betreuungsangebote, die Frage des Einsatzes von Familienhebammen, die Ausstattung des Kinderschutzdienstes oder aber auch der Jugendämter. Aber Früherken
nungsuntersuchungen sind für uns wie die Einladungen dazu auch ein wichtiger Baustein, anhand derer nachgehakt werden kann, wenn Ärztinnen und Ärzte die Kinder nicht zu Gesicht bekommen haben.
Dass die Landesregierung das auch so sieht, denn nach ihrem Willen soll es ja das Vorsorgezentrum nach dem 31.12. noch geben, finden wir grundsätzlich gut. Ob die Einladungsschreiben freundlicher gestaltet werden können, bleibt abzuwarten. Wünschenswert ist es natürlich. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen können wir bei der Reduzierung der Einladungen auf die U4 bis U8 mitgehen. Die Gründe dafür sind hier genannt und ich will sie nicht noch mal wiederholen. Gut wäre aber sicher, und das haben Sie jetzt auch gesagt, wenn in den nächsten Jahren evaluiert würde, ob die gestrichenen Einladungen Auswirkungen auf die Teilnahme an den genannten Untersuchungen gehabt haben, da es ja aus unserer Sicht nicht darum gehen kann, dass die Kinder dann zum Beispiel nicht mehr zur U3 oder U9 gehen.
Was uns etwas nachdenklich stimmt, ist die Veränderung der Zuständigkeit. Jetzt sollen sich nicht mehr in erster Linie die Jugend- sondern die Gesundheitsämter darum kümmern, wenn Eltern eine U-Untersuchung versäumt haben. Ich will nur zwei Stichpunkte sagen: Schauen Sie mal auf die Ausstattung der Gesundheitsämter vor Ort. Das ist ein Punkt, den wir im Ausschuss sicherlich mitdiskutieren müssen und natürlich auch noch mal die Frage: Wie gelingt diese Verzahnung dieser zwei Ämter, wenn es denn wirklich um Kindeswohlgefährdung geht? Die Fragen, wie schnell kann man dann reagieren, werden wir sicherlich diskutieren müssen. Die Frage, die wir beantworten müssen: Was ist mit dieser Änderung gewonnen? Wie stehen denn die Abläufe in den einzelnen Kommunen, wie sind die denn zu gestalten? Auf die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände bin ich persönlich sehr gespannt.
Abschließend, meine Damen und Herren, freut es mich natürlich, dass das Vorsorgezentrum aufgrund falsch verstandener Sparzwänge nicht abgeschafft werden soll und jedes Kind damit auch in irgendeiner Form rechtzeitig gesehen werden kann. Herzlichen Dank!
Danke, Herr Präsident.
Umsetzung des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes
Aus Anlass des ersten Jahrestages des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes am 31. Mai 2013 sowie der Tatsache, dass der Landesseniorenrat noch nicht konstituiert und der Landesseniorenbeirat im ersten Halbjahr 2013 ebenfalls nicht einberufen wurde, frage ich die Landesregierung:
1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden bereits Seniorenbeiräte gebildet und eine Seniorenbeauftragte oder ein Seniorenbeauftragter gewählt bzw. bestellt?
2. Wie viele Seniorenbeauftragte sind nötig, um den Landesseniorenrat zu konstituieren und wann wird dies voraussichtlich stattfinden?
3. Wann wird die Richtlinie zur Umsetzung des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes vorgelegt und welche Eckpunkte sind bereits formuliert?
4. Wie werden die im Haushalt vorgesehenen 134.000 € auf die Landkreise und kreisfreien Städte
verteilt und für welche Maßnahmen sind sie gedacht?
Danke, Herr Staatssekretär. Meine Frage ist: Stehen die 134.000 € für die Seniorenarbeit in diesem Jahr noch zur Verfügung und können die Städte und Landkreise nach Verabschiedung der Richtlinie dies auch in voller Höhe für dieses Haushaltsjahr noch beantragen?
Danke, Herr Präsident. Können Sie die Frage dann noch beantworten, wenn Sie sich darüber beraten haben? Die Landkreise und kreisfreien Städte warten natürlich auf eine Antwort, ob sie sich darauf vorbereiten können, noch Anträge zu stellen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir stellen fest, trotz erheblicher öffentlicher Kritik, erst zum Schluss zum Betreuungsgeld des Bundes, sogar von den Landfrauen formuliert am 11. Mai, halten Sie an der Zahlung von Landeserziehungsgeld fest. Ich denke, die Argumente, da bin ich auch der Meinung, sind hier genügend ausgetauscht. Es sind vielleicht nicht alle ausgetauscht, aber sehr viele ausgetauscht, und die Meinungen sind so, wie sie hier schon dargestellt worden sind.
Herr Gumprecht, was ich in Ihrer Rede nicht verstanden habe, ist, wie Sie Vereinbarkeit von Familie und Beruf definieren, weil sich das ja doch wieder als altes Rollenbild, die Frau bleibt zu Hause, erzieht die Kinder und der Mann geht arbeiten, darstellt.
Wenn Sie das Landeserziehungsgeld unter die Frage von Vereinbarkeit von Familie und Beruf beziehen, dann ist das so. Und da Sie als CDU sich wahrscheinlich nicht sicher sind, ob Sie bei der nächsten Bundestagswahl noch in Verantwortung sind und zum Erhalt des Betreuungsgeldes wirklich beitragen, halten Sie natürlich hier krampfhaft an dem Landeserziehungsgeld fest und regeln überhaupt nicht, wie demnächst damit umgegangen wird.
Nicht einmal die volkswirtschaftlichen Effekte - und das hat die Bertelsmann-Studie schon im Jahr 2008 herausgearbeitet - kann Ihre Meinung verändern. In dieser Studie wird nachgewiesen, dass zum Beispiel durch einen frühzeitigen Krippenbesuch die Zahl der Gymnasiasten erheblich steigt, die Chance wesentlich verbessert wird, das können Sie nachlesen. Laut Berechungen dieser Studie hat es einen volkswirtschaftlichen Nutzen immerhin, wenn 35 Prozent der Krippenkinder die Krippe besuchen, von 2,1 Mrd. €. Wenn man das hochrechnet auf 6 Jahre, sind es immerhin 12,6 Mrd. €. Und gestatten Sie mir aus einer US-Studie zu zitieren, die auch in dieser Studie aufgeführt ist. Teure Programme für postpubertäre Bildungsnieten sind rausgeschmissenes Geld, das besser in gute Krippenplätze investiert gewesen wäre, denn langfristig verdient dann auch dieser Staat daran.