Protokoll der Sitzung vom 20.09.2013

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Frau Abgeordnete Jung, bitte.

Lieber Herr Mohring, ich bin Ihnen ja noch eine Antwort schuldig, ich habe es auch so schnell gefunden. Im Punkt 6 Ihres Wahlprogramms „Für ein gutes Leben im Alter - sichere Rente“, Seite 45 steht: „Ab 2014 wollen wir für alle Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistungen mit einem zusätzlichen Rentenpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen.“ Das entspricht bei zwei Kindern durchschnittlich 650 € mehr Rente im Jahr. Das ist ja sehr positiv. Da Sie aber die Ungerechtigkeit jetzt nicht ausgleichen wollen, ist das auch richtig, was ich Ihnen gesagt habe.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Die sehe ich nicht. Möchte die Regierung noch mal sprechen? Nein, auch nicht. Dann kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Ich sehe keinen Widerspruch. Fortsetzung im Aus

(Abg. Siegesmund)

schuss hat auch niemand gewünscht, auch jetzt nicht.

Damit kommen wir zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6370 in Nummer II. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Dafür ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Gegen diesen Antrag sind die Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15

Kindertagesstätten als Bildungsträger kostenfrei zugänglich machen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6371

Es gibt keinen Wunsch auf Begründung. Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Margit Jung von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, als am 27. August Andreas Bausewein, Christoph Matschie und Carsten Schneider die Unterschriftenkampagne gemeinsam für unsere Kinder starteten, wusste ich ehrlich gesagt nicht, ob ich weinen, lachen, mich ärgern oder freuen sollte. Zunächst einmal zur ärgerlichen Facette dieser Aktion. Die Gründe heißen Andreas Bausewein, Christoph Matschie und Carsten Schneider, die mit dieser öffentlichkeitswirksamen Aktion signalisierten: „Wenn wir drei könnten, wie wir wollten, würden wir sofort die Kita-Gebühren abschaffen.“, als hätte keiner dieser Männer irgendetwas mit Kitas, mit Finanzen und mit Entscheidungen zu tun, die sie längst anders hätten fällen können oder in ihrer jeweiligen Verantwortung jetzt umsetzen könnten.

Erstens, Andreas Bausewein: Als Oberbürgermeister von Erfurt hat er sehr wohl Einfluss auf eine Kita-Gebührenordnung und kann mitbestimmen, was eine angemessene Beteiligung der Eltern bedeutet. Ob es sich dabei um 30 oder 3 Prozent handelt, wird von niemandem vorgegeben.

Zweitens, Christoph Matschie: Als Bildungsminister ist er der zuständige Landesminister, der das KitaGesetz verantwortet und im Kabinett Einfluss auf die Haushaltsvorschläge hat. Er könnte also sowohl eine Streichung der Angemessenheitsvorschrift auf den Weg bringen, sich dafür einsetzen, dass die Kita-Gelder zweckgebunden an die Gemeinden ausgereicht werden und nicht im allgemeinen Finanzausgleich, und sich auch im Bundesrat für eine Mit

finanzierung des Bundes an den Kita-Kosten einsetzen.

Drittens, Carsten Schneider, bei ihm muss ich die Funktionen aufzählen, damit mir auch nichts verloren geht: Haushaltspolitischer Sprecher seiner Fraktion im Bundestag, Mitglied im Haushaltsausschuss, stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss, Vorsitzender des Gremiums nach § 3 des Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetzes zur Kontrolle der Bundesregierung, Mitglied im Gremium der Finanzmarktstabilisierung, Mitglied im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Also sicherlich ein sehr wichtiger Mann. All das sind auch Funktionen, in denen es um Mittelverwendung des Bundes geht. Und ganz gewiss kann er sich hier an der einen oder anderen Stelle auch für eine andere Kita-Finanzierung einsetzen.

Meine Damen und Herren, zu alldem kommen ein viertes und fünftes Ärgernis für mich. Während zum Beispiel Michael Panse als Stadtrat in Erfurt als großer Kritiker der Kita-Stadtpolitik auftritt und so tut, als hätten Versäumnisse der Vergangenheit, zum Beispiel bei der Kita-Sanierung, absolut nichts mit seiner Partei zu tun, ist mir bislang nicht bekannt, dass er sich als Generationenbeauftragter der Landesregierung für eine bessere und zielgenauere Finanzierung der Kitas hervorgetan hätte.

Auch mit dem fünften Beispiel lande ich wieder bei der Landesregierung. Die Erfurter Kreisvorsitzende der CDU, Marion Walsmann, erklärte am 12. August bei ihrem Treffen mit der Elterninitiative wegen überzogener Kita-Gebühren, dass die Stadt Erfurt Eigenhoheit habe und Kostenfreiheit für die KitaGebühren anbieten könne. Auch hier wiederum kein Wort von der eigenen Verantwortung als Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei.

Meine Damen und Herren, die Pläne der SPD, es für Kindergärten und -krippen abzuschaffen, sind richtig und berechtigt. Schließlich ist ja auch der Schulbesuch gratis und die Studiengebühren sind so umstritten, dass die Politiker sie überall streichen, anstatt sich weiter damit unbeliebt zu machen. Warum also soll die Pädagogik im Vorschulalter etwas kosten? Das ist nicht logisch.

(Beifall DIE LINKE)

Die SPD kann mit ihrer Wahlkampfforderung nur auf Verständnis stoßen. Leider gibt es aber zuerst noch dringendere Dinge auf diesem sensiblen Feld zu tun, nämlich mehr und vor allem eine bessere Kinderbetreuung zu garantieren. Auch das muss Priorität haben. Eine noch nicht veröffentlichte Studie des Bundesfamilienministeriums zur Erziehung in früher Kindheit kommt auch zu einem besorgniserregenden Ergebnis. Demnach ist die Qualität in vier von fünf der 600 untersuchten Betreuungseinrichtungen allenfalls mittelmäßig. In mehr als der

(Präsidentin Diezel)

Hälfte der Kitas lernen die Kinder zu wenig. Ich gehe davon aus, dass wir in Thüringen in diesem Bereich sehr wenige Einrichtungen haben, die darunter fallen.

Meine Damen und Herren, nach Inkrafttreten des novellierten Kita-Gesetzes im August 2010 klagten viele Eltern darüber, dass nun Gebühren erhöht werden. Der Grund: Obwohl die Landesregierung viel Geld zur Verfügung gestellt hatte, kam lange nicht alles in den Kitas an und kommt heute noch nicht alles in den Kitas an. Der Kindergarten, eine Thüringer Erfolgsgeschichte, zeigt auf, wie viel Geld mehr für die Kindertagesstätten ja durchaus im Land zur Verfügung gestellt wird. Aber durch die knappen Mittel bei den Kommunen kommt dieses Geld natürlich nicht dort an, wofür es eigentlich vorgesehen war. In Erfurt waren die Eltern damals von diesen Erhöhungen eher nicht betroffen, dennoch half das den Eltern wenig, da die schon gültige Gebührenordnung zu hohen Krippen- und Kita-Gebühren führte. In Erfurt sollte in diesem Jahr eine neue Gebührenordnung erstellt werden. Während die eine Version mit Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses diskutiert wurde, bekamen die Eltern im Mai einen gänzlich anderen Vorschlag auf den Tisch. Nach diesem hätte es zu weiteren drastischen Erhöhungen kommen sollen. Die Zahlen dazu, die sich zum Teil auf über 1.000 € belaufen, erspare ich mir jetzt auch aufgrund unserer Zeit. Die Fragen, die man aber stellen muss: Ist es angemessen oder vielleicht auch sittenwidrig, für manche Modelle für die Kita-Betreuung monatlich über 1.000 € zu verlangen? Ist es nicht auch sittenwidrig, über 1.000 € dafür zu verlangen, dass Kinder an frühkindlicher Bildung teilhaben können und somit ihre zukünftigen Bildungs-, Berufs- und damit auch Lebenschancen wesentlich größer sind, als wenn Sie davon ausgeschlossen werden? Wie, meine Damen und Herren, sollen Fachkräfte gewonnen oder gehalten werden, wenn Kita-Kosten in solch astronomische Höhen klettern? Meine Damen und Herren, der große Elternprotest in Erfurt hat diese Gebührenordnung vom Tisch gefegt und alle zum Einhalten und Luftholen gezwungen. Dafür möchte ich an dieser Stelle den Eltern ausdrücklich danken.

(Beifall DIE LINKE)

Viel zu lange wurde einfach hingenommen, dass Gebühren in manchen Städten nun mal so hoch sind, denn auch 400 € sind kein Pappenstil. Viel zu lange haben wir lediglich beklagt, dass Gebühren ansteigen, ohne wirklich erneut an das Kita-Gesetz ranzuwollen, aber jetzt ist es aus unserer Sicht an der Zeit, aus Beteuerungen und Sonntagsreden politische Entscheidungen abzuleiten.

Hier komme ich zu dem Punkt, warum ich mich bei der Unterschriftenaktion und all den Bekundungen von SPD und CDU auch gefreut habe. Wenn all diese Menschen so überzeugt davon sind, dass Ki

tas gebührenfrei werden sollen, muss sich doch irgendwas machen lassen, Herr Matschie.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Natürlich wäre es am besten, wenn der Bund mitfinanzieren würde. Hier nehmen wir dann mal die Bundesverantwortlichen beim Wort. Carsten Schneider kann sich im Haushalts- und Finanzausschuss des Bundestages und nach der Wahl vielleicht auch in einer Großen Koalition dafür einsetzen, dass sich der Bund an der Finanzierung der Kitas in einem solch großen Umfang beteiligt, dass die Elterngebühren erlassen werden können. Ob das dafür nötige Geld dann durch die Streichung des Betreuungsgeldes, durch den Subventionsabbau bis 2017, durch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes zusammenkommt, wie in einer Pressemitteilung am 17. September vorgeschlagen, oder ob noch andere Finanzquellen angezapft werden, liegt dann natürlich in der Verantwortung der Bundespolitik.

Sie, Herr Matschie, können sich ebenso wie Ihre Kollegin Walsmann dafür einsetzen, dass sich der Bundesrat für eine Änderung des SGB VIII ausspricht, dort die frühkindliche Bildung sowie die Mitfinanzierung des Bundes verankert. Aber natürlich können auch all die engagierten Politikerinnen und Politiker direkt auf Landesebene handeln.

Stimmen Sie unserem Antrag zu und streichen Sie die Passage in § 20 des Thüringer Kita-Gesetzes, die besagt, dass Eltern an den Kosten angemessen zu beteiligen sind. Seien Sie sich nicht zu schade, aus Fehlern zu lernen. Allein die Tatsache, dass Sie einmal beschlossen haben, einen Großteil der Kita-Gelder in die Schlüsselzuweisungen des KFA zu geben, muss ja nicht bedeuten, dass das so bleibt. Drei Jahre sind ein ausreichend langer Zeitraum, um festzustellen, dass hier nachjustiert werden muss.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn wir mittelfristig zu gebührenfreien Kitas kommen wollen, müssen die Landeszuschüsse zweckgebunden an die Kommunen weitergegeben werden.

Dann bleibt mir nur noch ein Appell an den Oberbürgermeister von Erfurt: Natürlich können wir vom Landtag aus nicht bestimmen, wie die Gebührenordnungen in den einzelnen Kommunen aussehen sollen. Aber wer eine solche Unterschriftenaktion initiiert und Wahlwerbung mit kostenfreien Kitas macht - und das gilt für alle Beteiligten -, muss auch die Verantwortung wahrnehmen, die er an seinem konkreten Platz hat. Dazu gehört nun mal, die Angemessenheit der Gebühren im Sinne der Familien und der Vereinbarkeit zu definieren und deutlich zu senken.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Ergebnisse zahlreicher Bildungsstudien ernst nehmen, die belegen, wie wichtig frühkindliche Bildung für die Zukunft der Kinder ist. Nehmen Sie den Elternprotest in Erfurt und die unglaublich engagierte Arbeit vieler Eltern und auch der Eltern, die das Volksbegehren gestaltet haben, zum Anlass, eigene Verantwortlichkeiten wahrzunehmen und Stellschrauben neu festzuschreiben. Es reicht nicht, immer nur auf das böse Betreuungsgeld zu verweisen - sicher, 1,2 Mrd. € für eine Leistung, die viele gar nicht wollen, erscheint absurd. Auch wir wollen die Leistung nicht, weder auf Bundes- noch als Erziehungsgeld auf Landesebene. Aber 50 Mrd. € - und das muss auch an dieser Stelle in so einem Zusammenhang gesagt werden -, die über Nacht für die Bankenrettung ausgegeben wurden, 33,36 für den Verteidigungshaushalt und 1,9 Mrd. € für den Großflughafen, all das sind Summen, die aufzeigen, dass es im Bundeshaushalt durchaus finanzielle Handlungsspielräume gibt. Und wir im Land haben die Möglichkeit, über den Bundesrat diese Anträge zu stellen. Entscheidend ist für uns, nicht immer mit dem Finger auf andere zu zeigen, sondern selbst zu handeln. Auch kleinere Entlastungen können für die Eltern hilfreich und ein richtiger Schritt sein. In diesem Sinne kann ich Sie nur einladen, unserem Antrag zuzustimmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Maik Kowalleck.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben zum Schluss unserer Landtagsdebatte noch zwei wichtige Themen. Der vorherige Punkt betraf die Rentnerinnen und Rentner und jetzt sprechen wir über das Wichtigste, was wir haben, über die Jüngsten in unserem Lande. Das ist auch gut so, denn wir wissen, Thüringen ist das Land von Friedrich Fröbel, dem Vater des Kindergartens, und wir haben eine besondere Vorbildfunktion in der frühkindlichen Bildung. Frau Jung hat eben einerseits die SPD und ihre Unterschriftenaktion kritisiert, aber ich muss hier an der Stelle auch ganz klar sagen, wenn Sie heute diesen Antrag bringen, kurz vor der Bundestagswahl, dann habe ich schon Zweifel, ob das dann sachlich ist und ob Sie auch wirklich entsprechende gute Ziele hier vorhaben in der Debatte.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Jung, DIE LINKE: Das ha- ben wir schon 2005 gesagt.)

Meine Damen und Herren, wir haben insbesondere durch die Änderung des Thüringer Kindertagesstät

tengesetzes im Jahr 2010 die Bedingungen in den Einrichtungen deutlich verbessert, ich erinnere hier als Beispiel an die Veränderung der Betreuungsschlüssel. Mit der Verabschiedung des neuen Kindergartengesetzes Anfang der Legislaturperiode haben wir ein wichtiges Zeichen gesetzt. Die Qualität in unseren Einrichtungen hat höchste Maßstäbe erreicht. Höhere Qualitätsstandards waren zentrale Forderungen auch des Volksbegehrens. Es war von vornherein klar, dass dies zu Mehrkosten führen würde. Dieser Verantwortung müssen wir uns stellen und dieser Verantwortung müssen wir uns auch alle bewusst sein. Die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung, das wurde gesagt, richtet sich nach § 20 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz und der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde oder des jeweiligen Trägers. Jeder Träger einer Kindertageseinrichtung legt seine Gebührenordnung entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen fest. In § 20 Abs. 2 Thüringer Kindertagesstättengesetz sind verschiedene sozial gestaffelte Möglichkeiten vorgegeben. Dort heißt es, die Elternbeiträge sind sozialverträglich zu gestalten. Sie sind nach dem Einkommen der Eltern und/oder der Anzahl der Kinder und nach dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Es ist auch wichtig, dass das vor Ort auch geschieht, nach Einkommen, wie ich das auch in meiner Heimatstadt sehe - ich habe selber zwei Kinder -, hier wird eben diese sozialverträgliche Staffelung vorgenommen. Man muss auch sagen, das ist natürlich eine Diskussion, der wir uns stellen müssen. Die Eltern, die mehr haben, können mehr geben. Ich habe eben auch den Höchstsatz bezahlt und das ist von daher auch gerecht. Ich habe auch von vornherein gesagt, die Qualität ist uns ja wichtig, auch als Eltern, die Qualität in den Einrichtungen. Daran müssen wir uns eben auch messen lassen. Die Festsetzung der konkreten Höhe der Beteiligung der Eltern an den Gesamtkosten des Kindergartens erfolgt auch in kommunaler Eigenverantwortung. Wir dürfen nicht zulassen, dass aufgrund eines vermeintlich guten Zieles, nämlich der Gebührenfreiheit, die Qualität beiseite geschoben wird, denn gerade diese ist wichtig für die frühkindliche Bildung. Für die Betreuung und Erziehung hat eben auch die Qualität Vorrang vor einer möglichen Gebührenfreiheit. Sonst werden wir eventuell auch erleben, dass wir mehrere Schritte zurückgehen müssen und unsere jahrelangen Bemühungen ad absurdum geführt werden.

Ich bin fest davon überzeugt, dass auch ein großer Teil der Eltern für die ordentliche Betreuung ihres Kindes einen großen Wert auf die Qualität der Kindereinrichtung legt. Wir haben die Beispiele auch immer in der Praxis, wenn es um die Qualität des Essens geht, um die Auswahl des Anbieters, nicht nur in den Kindertageseinrichtungen, auch in den Schulen. Da ist ja oft die Situation, dass gerade die Eltern sagen, wir wollen den qualitativ besseren An

(Abg. Jung)

bieter für unsere Kinder, auch wenn das ein Mehr an finanzieller Belastung bedeutet.

Es darf auch niemand so tun, als ob uns diese Finanzierung unserer Standards leichtfällt. Nein, im Gegenteil, wir leisten einen großen Kraftakt als Nehmerland im Länderfinanzausgleich. Wir sind hier auf ein Solidarsystem angewiesen, das wir auch nutzen, eben auch dazu nutzen, die besten Bedingungen für unsere Kinder im Freistaat zu bieten. Ohne die Unterstützung der Bundesregierung wäre dieser finanzielle Kraftakt kaum zu stemmen. Sie müssen sagen, wie Sie Gebührenfreiheit bei den jetzt geltenden Standards finanzieren wollen. Unser Freistaat und die Kommunen sind durch die Anhebung der Standards aufgrund der Novelle des Kindertagesstättengesetzes im Jahr 2010 sehr belastet. Das wurde eingangs auch erwähnt. Die Elternbeiträge decken dabei nur einen Teil der tatsächlichen Kosten, den Rest leisten Land und Kommunen.

Wir wissen alle, dass es immer wieder die Forderung zur Gebührenfreiheit unserer Kindergärten gibt. Es wurden auch die verschiedenen Beispiele eingangs genannt. Dabei müssen wir aber immer auch die Frage stellen, wie glaubwürdig so eine Debatte ist, gerade vor der Bundestageswahl. Wir müssen sie natürlich führen und wir werden sie auch weiter führen, so wie wir auch die Debatte um das Kindergartengesetz hier an dieser Stelle ausführlich geführt haben.

Die Thüringische Landeszeitung schreibt heute in ihrer Ausgabe: „In Sachen Kita-Betreuung ist Thüringen bundesweit immer auf einem der vorderen Plätze. Mittlerweile wird es aber auch in größeren Städten schon manchmal schwierig, einen gesetzlich garantierten Betreuungsplatz zu finden.“ Es wird weiterhin darauf verwiesen, dass wir hier in Thüringen aber trotz alledem im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch gut dastehen.

Gehen wir hier auch mal auf das Beispiel Erfurt ein. Da muss ich ganz entschieden die Kritik von Frau Jung an Herrn Michael Panse zurückweisen.

(Beifall CDU)