Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesrepublik Deutschland ist kein Überwachungsstaat. Dies hat die Bundesregierung eindeutig und klar betont. Dem ist nichts hinzuzufügen. Der Schutz der Privatsphäre des Menschen ist unabdingbarer Bestandteil unserer Verfassungsordnung und steht nicht zur Disposition. Die uneingeschränkte Solidarität, die den USA von den damaligen politischen Entscheidungsträgern der Bundesregierung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zugesichert wurde, ist selbstverständlich kein Rechtfertigungsgrund für unverhältnismäßige und anlasslose Datensammlungen durch Sicherheitsbehörden. Die Implementierung dieser Verfassungsgrundsätze gerade auch im Kontakt mit anderen Staaten, die ein etwas anderes Vorverständnis zu dieser Thematik haben, ist eine Aufgabe, die aktiv angegangen werden muss und von der Bundesregierung - ich habe bereits darauf hingewiesen - im Zuge der Verhandlungen mit den USA auch so angegangen wird. Ein isolationistisch geprägter politischer Ansatz, wie er in dem vorliegenden Entschließungsantrag teilweise zum Ausdruck kommt, ist zu kurz gedacht und mutet in einer sich mehr und mehr digital vernetzenden Welt auch ein wenig anachronistisch an. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister Geibert. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt und zwar sowohl an den Innen- als auch an den Justiz- und Verfassungsausschuss.

Wir stimmen zunächst ab über den Antrag auf Überweisung der Drucksache 5/6414 an den Innenausschuss. Wer dieser Überweisung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann ist diese Ausschussüberweisung einstimmig angenommen.

Jetzt stimmen wir ab über den Antrag auf Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer dieser Überweisung folgen möchte, den bitte jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einzelne Stimmen aus der Fraktion der SPD.

(Heiterkeit im Hause)

Wir können zählen. Wir zählen. Wer möchte dieser Ausschussüberweisung folgen, den bitten wir jetzt um das Handzeichen. Oh, es sind einige Stimmen plötzlich weggefallen.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wiederholen!)

(Unruhe CDU, SPD)

Das sind 26 Stimmen. Die Gegenstimmen?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Zäh- len!)

Das sind 24 Stimmen.

(Heiterkeit im Hause)

Gut, mit Ihnen waren es 25, Frau Meißner. Nein, Entschuldigung, jetzt reingekommen ist zu spät, es waren 25 Stimmen.

(Unruhe im Hause)

(Unruhe CDU, SPD)

Sie beantragen erneutes Nachzählen? Wir machen das noch einmal. Die Verwaltung hat gesagt, wir machen das noch einmal, dann folge ich selbstverständlich der Verwaltung.

(Unruhe CDU, SPD)

Wer der Ausschussüberweisung folgen möchte, den bitten wir jetzt um das Handzeichen.

(Unruhe DIE LINKE)

Nicht mehr. Gut, dann brauchen wir nicht zählen, die Gegenstimmen bitte.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Reicht. Mehrheit.)

Die Enthaltungen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nachzäh- len.)

Dann gab es jetzt eine Mehrheit gegen diese Ausschussüberweisung.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jetzt kommt doch etwas zusammen.)

Die Fraktion DIE LINKE hat sich nicht an dieser weiteren Abstimmung beteiligt.

(Unruhe CDU)

Damit steht die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss fest.

(Unruhe DIE LINKE)

Wir müssen demzufolge nicht die Federführung beschließen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

(Minister Geibert)

Interkommunale Zusammenarbeit fördern Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6565

Ich frage: Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Bergner, Sie haben das Wort.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Kindergarten.)

Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, ich muss einen kleinen Augenblick warten.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wir schließen das nächste Mal die Tür zu.)

Wir alle wissen, Thüringen steht in den nächsten Jahren vor großen Aufgaben. Das umfasst nicht nur den demografischen Wandel, sondern auch die Haushaltssituation von Kommunen und Land.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Jetzt gehen sie wieder.)

Interkommunale Zusammenarbeit, oft auch als IKZ abgekürzt, kann Thüringen dabei helfen, die Herausforderungen zu meistern. Die Koalition hat dies auch erkannt und hat mit der letzten Novelle zur Thüringer Kommunalordnung die Anstalt öffentlichen Rechts eingeführt und schon im Oktober 2012 ein Zentrum für interkommunale Zusammenarbeit gegründet. Das sieht auf den ersten Blick so aus, meine Damen und Herren, als würde wirklich in Thüringen was passieren. Deswegen habe ich mich auch ein wenig erkundigt über das Thüringer Zentrum für interkommunale Zusammenarbeit.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das sieht nur so aus.)

Das Ergebnis war in der Tat etwas ernüchternd. Was habe ich über das Zentrum finden können? Eine Internetseite, auf der sich eine Adresse befindet und eine Telefonnummer vom ehemaligen Zeulenrodaer Bürgermeister. Es gibt aber kein eigenes Büro und bisherige Initiativen sind zumindest bis heute nicht bekannt.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: … eigenes Büro.)

Ich habe mich deswegen mit dem Gemeinde- und Städtebund in Verbindung gesetzt. Auskunft über das, was das ThüZIK seit Oktober 2012 macht, konnte man uns nur eingeschränkt geben, wenn ich mich mal etwas vorsichtig ausdrücken will, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Wenn der Gemeinde- und Städtebund aber keine wirklichen Kenntnisse hat, sollte zumindest das Ministerium Auskunft geben können. Deswegen, liebe Kollegin

nen und Kollegen, ist in unserem Antrag auch ein Berichtsersuchen über die bisherigen Maßnahmen in Thüringen vorgeschaltet. Im zweiten Teil fordern wir die Landesregierung auf, die Kommunen durch verschiedene Maßnahmen und Anreize besser zu unterstützen. So können Modellprojekte geschaffen, eine Datenbank für die IKZ erstellt und natürlich die begleitende Beratung verbessert werden. Das sind alles für uns Möglichkeiten, um die interkommunale Zusammenarbeit besser in Thüringen zu etablieren und stärker zu fördern und in diesem Sinne, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen freue ich mich auf die Aussprache.

Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Von der Landesregierung gibt es jetzt einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und ich darf Herrn Minister Geibert das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag der Fraktion der FDP hinterfragt einerseits die Tätigkeit des Thüringer Zentrums für interkommunale Kooperation, ThüZIK, und fordert andererseits die Landesregierung auf, die interkommunale Zusammenarbeit gemeint ist sicher - noch stärker zu fördern. Der Landesregierung ist die zunehmende Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit selbstverständlich bewusst. Wie ich bereits im Innenausschuss im Juli darlegte, werden die Kommunen ihre Aufgabe künftig vor allem dann wirtschaftlich und zweckmäßig wahrnehmen können, wenn sie enger zusammenarbeiten. Die vielfältigen Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit, die den Gemeinden und Landkreisen in Thüringen zur Verfügung stehen, stärken die Leistungsfähigkeit der Kommunen, können die Kosten für die Aufgabenwahrnehmung senken und sind nicht zuletzt Voraussetzung für die Gestaltung des demografischen Wandels. Nur gemeinsam können die vorhandenen Ressourcen effizient genutzt und die öffentlichen Angebote in hoher Qualität aufrechterhalten werden. Dass dies in der Praxis erfolgreich umsetzbar ist, zeigen bereits zahlreiche Projekte, zum Beispiel aus den Bereichen der Dorfentwicklung und der LEADER-Methode angesiedelt im TMLFUN. Mit Blick auf die verfassungsrechtliche Selbstverwaltung ist für die kommunale Zusammenarbeit der Wille der Kommunen von ausschlaggebendem Gewicht. Das Ergreifen und die Umsetzung dieser Möglichkeit stehen zuerst in der Verantwortung der Kommune selbst. Die Landesregierung kann hier lediglich beratend und unterstützend tätig werden. Zusätzlich zur allgemein beratenden und unterstützenden Funktion der kommunalen Aufsichtsbehörden wurde zum 1. Oktober 2012 beim Thüringer Innenministerium das Thüringer Zentrum für inter

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

kommunale Zusammenarbeit, das sogenannte ThüZIK, zur Unterstützung der Kommunen bei der kommunalen Zusammenarbeit eingerichtet. Aufgabe des Zentrums ist es, interessierten Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeiten und Chancen der kommunalen Zusammenarbeit aufzuzeigen, für eine vertiefte kommunale Zusammenarbeit zu werben und bei der Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationen beratend zur Seite zu stehen. Dies wird maßgeblich durch den externen Repräsentanten des ThüZIK, Herrn Bürgermeister a.D. Frank Steinwachs, erfüllt. Herr Steinwachs pflegt den Kontakt mit den Gemeinden, Landkreisen und Verbänden und versucht, Verknüpfungen der einzelnen kommunalen Partner zueinander herzustellen.