Deswegen ist es ganz wichtig, was tut man, das ist ganz entscheidend, was tut man. Da kommen die Linken, die sagen, wir müssen das bestehende Finanzausgleichsgesetz schon wieder novellieren, wo wir gerade erst noch in den ersten Monaten des neuen Gesetzes sind. Sie wollen gar nicht zulassen, dass das Gesetz erst einmal lebt und ankommt auf der Basis der Kommunen, sondern es soll schon wieder novelliert werden. Wir wollen eine klare Struktur beim Finanzausgleichsgesetz haben. Deswegen schlagen wir vor, dass wir neben dem Finanzausgleichsgesetz Hilfe leisten, und zwar in einem breiten Instrumentenbaukasten, in der Form, wie auch unterschiedlich die Finanzbedarfe bei den Kommunen sind. Diesen Instrumentenbaukasten, den will ich Ihnen gern noch mal vorstellen, weil der die Grundlage ist für das Leistungsgesetz, was wir als CDU-SPD-Koalition gemeinsam einbringen werden. Einer unserer wichtigsten Punkte ist der, weil
es ein Dauerthema ist, weil die Landkreise ihre ungedeckten Finanzbedarfe durch Kreisumlage decken müssen, weil sie nicht beteiligt sind bei der Steuereinnahmesituation in der Zerlegung, dass wir den kreisangehörigen Städten und Gemeinden helfen, indem wir den Landkreisen eine Stabilisierungshilfe zuweisen, damit die ihre Kreisumlagenerhöhung zurücknehmen können, die sie geplant haben für 2014, bzw. möglicherweise auch die Kreisumlagen im Vergleich zum Jahr 2013 senken können. Dafür wenden wir 10 Mio. € auf, wenn wir wissen, dass dort, wo die Landkreise entsprechend ihre Haushaltsaufstellungsverfahren machen oder auch schon abgeschlossen haben wie im Eichsfeldkreis, wie im Landkreis Gotha oder auch im Landkreis Weimarer Land, dort sinkt die Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr. Und das ist genau der Effekt, der mit der Stabilisierungshilfe erzielt werden kann, ein richtiger Schritt, ein richtiger Punkt. Dort helfen wir den Städten und Gemeinden und den Landkreisen. Das war das Ziel des ersten Punktes.
Ein zweiter Punkt, den hat auch Herr Kuschel angesprochen, weil auch seine Fraktion gesehen hat, was wir vorgeschlagen haben, ist ein richtiger Punkt. Er hat es auch in der zweiten Säule dargestellt, ist ja auch leicht, wenn ein Konzept vorliegt, dass man das ein Stück übernimmt. Deswegen schlagen wir vor, dass wir sowohl den Landkreisen als auch den kreisangehörigen Städten und Gemeinden helfen mit einer Investitionspauschale, eben um sich selber noch mal auszustatten mit Eigenkapital, um Fördermittel abzurufen - ein Punkt. Ihnen zu helfen, möglicherweise auf Kreditaufnahmen zu verzichten, das ist ganz wichtig, weil das auch langfristige nachträgliche Handlungsfähigkeit sichert, indem ich nicht an der Oberkante der Kreditaufnahmegrenze bin und dauernd Sorge haben muss, genehmigt mir die Kommunalaufsicht noch meinen Haushalt, sondern kann das absenken, kann Luft haben, kann tilgen und kann trotzdem Investitionen leisten oder kann auch auf die Entnahme von Rücklagen verzichten. Deshalb investieren wir in die Landkreise noch mal 15 Mio. in die Vermögenshaushalte zum Investieren. Wir haben uns mit der SPD gemeinsam darauf verständigt, auch noch mal rund 35 Mio. € den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Verfügung zu stellen, nach dem Maßstab, wie die Einwohnerverluste seit 2007 sich bis zum heutigen Tage darstellen. Das ist ganz entscheidend, weil wir dort einen Kreislauf sehen, der sich seit Jahren entwickelt hat. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben immer weniger Einwohner, deswegen kriegen sie in den Verwaltungshaushalt immer weniger Schlüsselzuweisungen, weil die pro Kopf gezahlt werden. Und weil sie dann immer weniger Einnahmen kriegen, können sie auch weniger in dem Haushalt noch Gestaltungsspielräume schaffen und wären überpro
portional benachteiligt durch die Verluste von Einwohnern. Genau diesen Effekt wollen wir ausgleichen, indem wir ihnen diese Leistungskraftverminderung durch den Verlust von Einwohnern der letzten Jahre ausgleichen, indem wir ihnen zusätzlich ermöglichen, in ihren Vermögenshaushalten zu investieren, weil wir ihnen dazu 35 Mio. € Investitionshilfe, 15 Mio. bei den Landkreisen, zur Verfügung stellen. Wir meinen, mit diesen 50 Mio. € Investitionspaket ist für das nächste Jahr die Leistungsfähigkeit und die Investitionsfreudigkeit der kommunalen Seite wirklich gesichert. Das ist ein zweiter wichtiger Punkt, den wir da vorbereitet haben.
Wir haben lange darüber geredet, nach welchem System wir das machen. Wir haben uns eben für das Einwohnersystem entschieden mit dem Demografiefaktor bis zu einem Wert von 4 Prozent Einwohnerverlusten gegenüber 2007, weil wir dann gezielt denen helfen können, die überproportionale Einwohnerverluste haben. Auch da liegt schon die Spreizung bei Gemeinden mit bis zu 36 Prozent Einwohnerverlust. Es gibt auch Gemeinden, die haben Einwohnerzuwächse. Aber dass wir uns genau auf diesen Punkt legen, ist auch ein Ergebnis der Zensusdebatte. Die war zum Zeitpunkt der Erstellung des Kommunalen Finanzausgleichs in der Novelle nicht bekannt. Deswegen ist wichtig, dass wir auf Zensus reagieren, dass wir denen helfen. Wir dürfen nicht in der Einzahl jeden Tag Sonntagsreden halten und sagen, wir haben bei der Demografie Probleme, das geht schwieriger voran und da lassen wir die Kommunen allein. Nein, genau an der Stelle helfen wir ihnen. Und das haben wir übrigens auch mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände in unserer internen Beratung zunächst auch gemeinsam besprochen und haben darüber auch Einigkeit erzielt, dass wir das so machen. Deswegen haben wir diesen Vorschlag auch so unterbreitet.
Wir haben einen weiteren Vorschlag gemacht in der dritten Säule, nämlich, dass wir den Landesausgleichsstock erheblich und mehrjährig aufstocken. Das ist nicht unwichtig, weil wir sagen, der eigentliche Schlüssel zur Herstellung der dauernden Leistungsfähigkeit, der Herstellung, dass man vom Schuldenberg herunterkommt, der liegt beim Landesausgleichsstock. Wir wissen seit Jahren, die sich damit beschäftigen - die Mitglieder des Haushaltsund Finanzausschusses insbesondere -, dass unser vorhandener Landesausgleichsstock in Höhe von 18 Mio. € nicht mehr ausreicht, um diese Fragen so zu klären, dass die dauernde Leistungsfähigkeit hergestellt wird. Deswegen haben wir gesagt, für 2014 und 2015 stocken wir den vorhandenen Landesausgleichsstock von 18 Mio. € auf, im Jahr 2014 um 36 Mio. € und im Jahr 2015 noch mal um 30 Mio. €, so dass summa summarum rund
100 Mio. € zur Verfügung stehen im Landesausgleichsstock, um dort mit einer Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Landesausgleichsstock eine breitere Möglichkeit zu haben, genau aus diesem Instrument die Hilfen zu machen, die notwendig sind,
nämlich Verschuldung abzubauen, nämlich dauernde Leistungsfähigkeit herzustellen, nämlich individuell begleitende Hilfen zu geben bei der Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzepts und dort die jeweilige Kommune nicht allein zu lassen. Deswegen findet sich der andere große Teil dessen, was wir zur Verfügung stellen wollen mit der Summe 136 Mio. €, neben dem Investitionsbrocken im Landesausgleichsstock wieder, weil genau das die zwei Instrumente sind, wo man sofort helfen kann, wo man Investitionstätigkeit ankurbeln kann, Wertschöpfung organisieren kann, auch dem Bürger zeigt, es passiert noch was in meiner Gemeinde, es lohnt sich, durch die Haushaltssicherung durchzugehen. Es ist ein lohnendes Ziel, die Leistungsfähigkeit der Gemeinde wiederherzustellen und dann aber auch zu wissen, die Kommune wird bei diesem Prozess nicht allein gelassen, sondern in Begleitung durch das Finanzministerium und der örtlichen Kommunalaufsicht wird auch durch den Landesausgleichsstock noch geholfen. Deshalb ist diese vierte Säule so immens wichtig und deswegen haben wir sie auch vorgeschlagen und werden sie auch mit dem Leistungsgesetz dann umsetzen.
Dann haben wir gesehen, es gibt auch noch ein paar kleine Baustellen, die wichtig sind, die helfen. Das ist zum Beispiel die Frage, natürlich gibt es kreisangehörige Städte und Gemeinden, die sind nicht in der Lage, in einem Haushaltsjahr, manchmal auch im zweiten Haushaltsjahr ihre Kreisumlage sofort zu bezahlen. Dann hilft der Landkreis im Rahmen der kommunalen Familienhilfe und sagt, ich stunde euch diese Kreisumlage. Ganz bewährtes Konzept, dann wird das halt später bezahlt und dann ist das in Ordnung. In unseren Regeln dazu haben wir vereinbart, dass dann für diese Stundung 6 Prozent Zinsen fällig sind. Dann kommt folgender Effekt dazu, dass die Gemeinde, die schon gar nicht in der Lage ist, die Kreisumlage zu bezahlen, dann die Hilfe vom Landkreis bekommt zur Stundung, dann aber plötzlich angesichts der Marktlage - in besonderer Weise wirkt das jetzt - auch noch 6 Prozent Stundungszinsen zahlen muss und dann sich das, was an Schuld da ist, noch mehr vermehrt, weil man gar nicht mehr in der Lage ist, diese Schulden auch zurückzuzahlen.
Deswegen werden wir reagieren und deswegen werden wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern und werden den Stundungszins absenken.
Gleiches werden wir auch bei der Frage von Säumniszinsen tun, weil auch das in der Zusammenarbeit bei der kommunalen Familie noch mal eine Rolle spielt. Wir werden in einer zweiten gesetzlichen Grundlage auch dafür einen Vorschlag unterbreiten und da die Zinslast zurücknehmen und damit auch einen Beitrag leisten, dass in der praktischen Arbeit zwischen den kommunalen Ebenen die entscheiden das nämlich ganz allein im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung -, dass wir ihnen da helfen, dass die Zinsbelastung ihnen dort nicht als ein Baustein im Weg ist, sondern wir räumen diesen Stein aus dem Weg und helfen damit. Das ist der fünfte Punkt.
Dann haben wir noch einen wichtigen sechsten Punkt, nämlich den, dass wir beim Katastrophenschutz etwas umsetzen, was die kommunale Familie seit Langem von uns wollte, nämlich dass die Landkreise und die kreisfreien Städte sagen, helft uns bei der Aufgabe des Katastrophenschutzes, helft uns dabei. Wir wollen den Katastrophenschutz leisten, aber wir wollen den möglicherweise auch zusammen mit unserer Nachbargemeinde leisten. Wir sind jedenfalls nicht in der Lage, das alles vorzuhalten, was ihr uns vorschreibt, die Kat.Schutzfahrzeuge zu kaufen, die Einsatzzüge zu stellen, all das, was dazugehört. Das war hier in diesem Plenum über viele Jahre Debatte. Deswegen haben wir uns dazu entschieden, den Vorschlag zu machen, dass das Land die Aufgabe der Beschaffung der Katastrophenschutzfahrzeuge selbst übernimmt und damit die Landkreise, die Aufgabenträger, so wie es jetzt noch geregelt ist, von dieser Aufgabe befreit. Wir nehmen eine Aufgabe zurück - genau das, was Herr Kuschel vorhin auch gesagt hat - und entlasten damit vor Ort, weil die Ausgabe nicht mehr geleistet werden muss. Und wir helfen noch in einem weiteren Punkt in dieser Besonderheit, weil nämlich bisher im Mehrbelastungsausgleich des Kommunalen Finanzausgleichs genau die Anteile zur Anschaffung von Fahrzeugen über mehrere Jahre den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt wurden. Viele haben dafür eine Rücklage gebildet, haben die Fahrzeuge nicht angeschafft. Das hat übrigens irgendwann mal dazu geführt, dass die Katastrophenschutzverordnung geändert wurde, weil wir Geld gegeben haben. Das ist dann verschlüsselt, das geht dann allgemein unter; manche haben es in die Rücklage gelegt, aber manche haben einfach kein Fahrzeug gekauft, an
dere wiederum haben sie gekauft. Dann kommt das Land und sagt, jetzt müsst ihr die Katastrophenschutzverordnung umsetzen, und dann sagen die, das tut uns leid, wir haben gar kein Geld, gebt uns bitte Geld dazu. Derweil war es in der pauschalen Zuweisung schon drin. Deswegen sagen wir, wir übernehmen ab nächstem Jahr die Aufgabe zur Anschaffung der Katastrophenschutzfahrzeuge. Das Geld, das die kommunale Seite für die Anschaffung der Fahrzeuge bekommen und noch nicht verausgabt hat, darf sie behalten. Auch in dieser fünften Säule helfen wir noch einmal ausdrücklich der kommunalen Seite.
Dann haben wir uns gestern mit unserem Koalitionspartner SPD noch auf einen weiteren Punkt verständigt, auf den Wunsch hin, nämlich auf die Frage, dafür, dass wir vorschlagen werden in unserem Leistungsgesetz,
dass wir beim Winterdienst den Städten und Gemeinden helfen wollen, bei den Ortsdurchfahrten für Bundes- und Landesstraßen beim Winterdienst, sofern sie kleiner und weniger als 30.000 Einwohner haben.
Und das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt. Das ist eine besondere Aufgabe, die manche zu erfüllen haben. Das trifft nicht auf alle zu. Deswegen war der Vorschlag unseres Koalitionspartners so weit gediehen, dass wir gesagt haben, wir nehmen den auf und werden gemeinsam in unserem Leistungsgesetz auch diesem Punkt helfen, werden den Gemeinden, die besondere Last darunter leiden, bei den Ortsdurchfahrten für Bundes- und Landesstraßen entgegenkommen und werden das im Leistungsgesetz mit aufnehmen. Auch dieser Punkt wird umgesetzt und ist eine Hilfe, die vor Ort ankommen wird.
So viel zum Paket. Dann ist ganz entscheidend: Was machen wir damit? Herr Barth hat gefragt, woher wir das Geld nehmen. Jetzt kommt ein entscheidender Punkt: Wir können deshalb für 2014 und 2015 Geld in die Hand nehmen, weil wir einen soliden Haushalt, einen Doppelhaushalt für 2013/14 aufgestellt haben. Sie haben ihn abgelehnt, wir haben ihn beschlossen.
Wir haben Vorsorge getroffen im Gegensatz zu anderen Bundesländern, unsere Finanzminister, unsere Landesregierung. Wir haben nämlich bei der Frage, wie setzt man Steuerschätzung um,
nicht den großen Max gemacht und die Spendierhosen angezogen und haben gesagt, dicke Hose, jetzt packen wir alle Steuereinnahmen rein, wie es irgendwelche Steuerschätzer schätzen,
sondern wir haben solide geschätzt, wir haben solide gewirtschaftet und deshalb haben wir im Jahr 2013 Geld übrig, was wir zu 100 Prozent den Kommunen zur Verfügung stellen. Aber leisten können wir es uns nicht, weil Sie laut rufen, sondern leisten können wir es uns, weil wir gute Haushälter sind in diesem Land.
Es ist doch ganz selbstverständlich, wenn ich höhere Einnahmen plane, dann sind die verbraucht, aber Überschüsse kann ich nur erwirtschaften, wenn ich vorher solide gerechnet habe und dann auch Überschüsse übrig habe. Das ist wohl eine Frage des Haushaltsvollzuges, aber natürlich erst recht des Aufstellungsverfahrens. Andere Bundesländer sind 2014 nicht in der Lage, trotz hoher Steuereinnahmeprognosen durch die Steuerschätzer. Die können sich diese Spielräume nicht leisten. Wir haben sie uns hart erarbeitet, ohne Ihre Stimmen, aber mit unserer Verantwortung für dieses Land.
Danke, Herr Kollege Mohring. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich widerstehe jetzt der Versuchung, alles das weiterzugeben, was meine Bürgermeister hier noch bezahlt haben wollen. Was mich aber interessieren würde, Herr Kollege Mohring: Was wäre denn passiert, wenn die Steuerschätzung so nicht eingetreten wäre? Was wäre denn passiert, wenn möglicherweise die Zinsen hochgegangen wären
und der Finanzminister mehr Geld für die Zinsen gebraucht hätte oder Ähnliches? Hätten die Kommunen dann möglicherweise an diesen Segnungen nicht teilhaben dürfen? Was passiert, wenn das nächstes Jahr möglicherweise anders wird? Das ist trotzdem ein Scheck auf die Zukunft, den Sie hier ziehen.