Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Kowalleck.
Frau Landtagspräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema Steuern wird uns ja auch noch unter Tagesordnungspunkt 18 beschäftigen. Ich muss Ihnen hierzu sagen an dieser Stelle, wir denken nicht über die Gewerbesteuer nach, sondern machen weiter wie bisher. Das halte ich schon für sehr problematisch.
Es wurde eben auch gesagt, dass Anfang März im Bundesfinanzministerium die konstituierende Sitzung der Gemeindefinanzkommission stattfand. Die Kommission soll Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung vorlegen und auch über einen Ersatz für die Gewerbesteuer nachdenken. Das Ganze soll aufkommensneutral, also ohne zusätzliche Belastungen erfolgen. Es geht hierbei nicht darum, die Axt an die Gewerbesteuer anzulegen, sondern das kommunale Finanzsystem zu stärken. Ziel muss es sein, die Kommunalfinanzen dauerhaft auf eine solide Basis zu stellen. Wenn hier gesagt wird, wir haben 20 Prozent Steuereinnahmen, was hat denn das noch mit kommunaler Selbstverwaltung zu tun, meine Damen und Herren?
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja, aber das habt ihr doch verursacht. Das ist doch nicht vom Himmel gefallen.)
Die Schwächen des derzeitigen Systems sehen wir in der aktuellen Entwicklung. Auch wenn die Konjunkturpakete zwischenzeitlich helfen, brauchen die Kommunen dennoch eine dauerhafte Planungssicherheit. In der Tat spricht einiges auch gegen die Gewerbesteuer. Sie ist zwar die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen, zugleich leiden sie aber auch unter ihr. Keine der Geldquellen der Kommunen ist stärker konjunkturabhängig, da sich die Gewerbesteuer vor allem am Ertrag eines Unternehmens bemisst. Wenn es schlecht läuft, dann kann das Aufkommen innerhalb weniger Monate um die Hälfte einbrechen. Für Städte und Gemeinden heißt das, sie müssen mitten in der Krise ihre Haushalte drastisch zusammenstreichen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen gerade als Kommunalpolitiker, die es hier viele im Parlament hat, wovon ich rede. Das Ganze ist auch ökonomisch problematisch, da die Kommunen wichtige Auftraggeber für die Wirtschaft sind. Zudem richten die Gemeinden ihre Infrastrukturplanung mitunter auch an größeren Unternehmen aus als an kleineren und mittleren Unternehmen. Das zeigt auch die Praxis gerade in den kleinen Gemeinden. Aber auch für die Unternehmen ist die weltweit einzigartige
Gewerbesteuer in ihrer jetzigen Form schädlich; denn um sich von der Konjunktur weniger abhängig zu machen, haben die Kommunen darauf gedrängt, dass etwa Pachtzahlungen und Mieten in die Berechnung mit aufgenommen werden. Diese fallen eben auch in Krisenzeiten wie zurzeit an. Damit muss eine Firma selbst dann Steuern zahlen, wenn sie Verluste macht. Das geht an die betriebliche Substanz, woran auch unsere Kommunen kein Interesse haben können.
Uns ist auch klar, dass eine Reform nicht leicht wird. Das hat bereits die Vergangenheit gezeigt. Das wurde auch hier bereits gesagt. Bund, Länder und Kommunen müssen ein Modell finden, das weder allzu sehr konjunkturabhängig ist, noch das Vermögen der Firmen in Krisenzeiten aufzehrt. Ein denkbarer Vorschlag ist hierbei, den Kommunen einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer zuzuweisen und ihnen zudem das Recht auf eigene Hebesätze an einem Anteil der Einkommensteuer einzuräumen. Damit haben die Kommunen weiterhin Steuereinnahmen, die sie selbst regulieren. Gewiss, zuvor müsste eine erhebliche Zahl kontroverser Detailfragen geklärt werden. Hier nenne ich als Beispiel etwa das Speckgürtelproblem, bei dem Angestellte in einer anderen Kommune Steuern zahlen als ihr Unternehmen. Doch ich bin auch davon überzeugt, wenn Bund, Länder und Kommunen wirklich dazu bereit sind, lässt sich das Problem lösen.
Nach Informationen des Bundesfinanzministeriums beabsichtigt die Gemeindefinanzkommission, ihren Abschlussbericht möglichst noch in diesem Jahr vorzulegen. Die Landesregierung sollte hier auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf drängen, dass die Ergebnisse so schnell wie möglich vorgestellt und somit auch die Grundlagen für eine sachliche Diskussion geschaffen werden.
Hier noch mal an die Adresse der antragstellenden Fraktion DIE LINKE: Auch die heutige Diskussion hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Einnahmen aus der Gewerbesteuer bzw. hat keinen Euro mehr in die kommunalen Kassen gebracht. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich der Abgeordnete Meyer gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir GRÜNEN wollen die Einnahmen der Kommunen aus der Gewerbesteuer verstetigen. Regelmäßig zahlt etwa ein Drittel aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen vor Ort überhaupt Gewerbesteuer. Das ist ein altbekanntes Thema. Ich habe es bei einer anderen Gelegenheit schon gesagt, über das Thema rede ich seit 30 Jahren mit verschiedenen Menschen. Leider ist es bisher noch zu keiner substanziellen Änderung gekommen - ein Drittel zahlt. Deswegen muss die heutige Gewerbesteuer nach unserer Auffassung so reformiert werden, dass sie stabiler und stetiger wird.
Wir Bündnisgrüne haben dafür das Modell der kommunalen Wirtschaftssteuer, die durch eine verstärkte Einbeziehung gewinnunabhängiger Elemente, zum Beispiel der Fremdkapitalzinsen, die Bemessungsgrundlage der bisherigen Gewerbesteuer verbreitern werden und das Aufkommen so weniger konjunkturanfällig gestaltet wird. Nur mal als Bemerkung, dass Weimar als eine der zwei Städte jetzt mehr Gewerbesteuer erwartet, liegt einfach darin, dass dort fast keiner Gewerbesteuer zahlt, obwohl wir 6.000 eingetragene Unternehmen in Weimar haben. Das ist ein Problem dieser Stadt und daran müssen wir gehen. Das ist zum Beispiel eines der Probleme von Städten, die gar keine Gewerbesteuer verlieren können, weil sie gar keine haben.
Durch Freibeträge und die Einführung einer Verrechnung von Verlusten sollen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen entlastet werden. So sollen künftig Anrechnungsüberhänge auch auf andere Jahre übertragbar sein. Dies verschafft den Unternehmen mehr Flexibilität und vermeidet Substanzgefährdung. Ist der Verlust höher als die Fremdkapitalzinsen, muss ohnehin keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Auch Freiberufler sollen in die Gewerbesteuerpflicht einbezogen werden. Dass das immer abgelehnt wird, ist ein deutliches Zeichen für bestimmte Parteien, dabei bleiben wir auf jeden Fall auch.
Also eine Arztpraxis zu teilen, damit man Steuern spart, dass können Sie mal zeigen, wie das geht. Das machen Sie mal. Das glaube ich Ihnen nicht. Dementsprechend zahlen die dann auch, wenn es soweit kommt. Das vermeidet übrigens wirtschaftlich oft nicht nachvollziehbare Abgrenzungsprobleme. Da möchte ich nur an die neuen Gewerbetreibenden oder Freiberufler im Web 2.0 Gewerbe etc. erinnern. Drucker zum Beispiel, werden heute wahlweise als Gewerbetreibende oder wahlweise als Freiberufler deklariert mit unabsehbaren Folgen für die Fähigkeit, dieses Gewerbe auch dauerhaft auszuüben. Das muss damit dann geändert werden. Auch soll die Gewerbesteuer weiterhin voll auf die Einkommensteuer anrechenbar sein, dass es keine Doppelbesteuerung gibt, so dass Freiberuflicher nicht mehr zahlen müssen, aber für die Finanzierung ihrer kommunalen Infrastruktur mit aufkommen. Dass damit der Bund Geld verliert, das nehme ich mal zur Kenntnis, finde ich aber ehrlich gesagt nicht besonders tragisch.
Zusammengefasst: Kommunale Wirtschaftssteuer als Lösung für die Probleme der Gewerbesteuer heißt, es gibt eine breitere Basis der Bemessung, damit eine gerechtere Verteilung und ein krisenfesteres Aufkommen und das Ganze aufkommensneutral. Es geht nicht darum, mehr zu schöpfen.
Zwei Bemerkungen noch an meine Vorredner, zunächst an die FDP: In einer Presseerklärung der FDP Thüringen von Anfang dieses Monats wird ein Satz zitiert: „Ein eigenes Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer schafft echten Wettbewerb zwischen den Gemeinden und Transparenz für Bürgerinnen und Bürger.“ Das genau wäre der Todesstoß für bestimmte Gemeinden in Thüringen. Wettbewerb zwischen den Gemeinden auf diese Art und Weise, was den Wohnsitz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
von Firmen angeht, das wäre der Tod außerhalb des Speckgürtels an der A 4. Das können wir nicht ernsthaft wollen.
Das geht eben gerade nicht. Diese Art von Wettbewerb ist nämlich nicht zu gewinnen für bestimmte, die keine strukturell vorhandenen Vorteile haben.
Ich weiß nicht, ob ich jetzt zu viel dazu sage, aber eine Stadt wie Weimar kann so schlecht arbeiten wie sie will, sie hat bestimmte Strukturvorteile, was das Thema angeht, darum wohnen dort Menschen. Eine Stadt wie Apolda hat es eher andersherum. Das wegzudiskutieren und zu sagen, da wird Wettbewerb
stattfinden, wenn man das auf die Einkommensteuer anrechnet, das ist weltfremd. Das ist auch im Rahmen des demographischen Wandels eine Katastrophe. Das darf auf keinen Fall passieren. Diese Art von Umverteilung kann in Thüringen nicht sinnvoll sein, noch nicht einmal in Westdeutschland, meiner Ansicht nach.
Zwei Bemerkungen noch in Richtung DIE LINKE: Man muss schon die Verrechnung von Verlusten ermöglichen. So viel Anpassung an das Thema kapitalistische Wirtschaftsordnung muss dann schon sein. Das ist in Ihren Varianten zurzeit nicht der Fall. Da muss sicherlich Ihre Bundespartei noch ein bisschen nacharbeiten, soweit ich mich informiert habe, da sind Sie noch ein bisschen zu sehr in dem Thema drin, lassen sie ruhig mal Verluste machen, das halten sie schon aus. Das sehen wir ein bisschen anders als GRÜNE.
Eine letzte Bemerkung in Richtung unseres Hauses: Ich persönlich bin der Meinung, eine Gewerbesteuerumlage, Herr Kuschel, macht sehr wohl Sinn. Sie zwingt nämlich dazu, dass dieses Hohe Haus sich auch mit dem Thema beschäftigt und auch solidarisch mit den Gemeinden bleibt, weil sie selbst davon auch indirekt abhängt. Das allein ist der Grund dafür, warum ich der Meinung bin, eine Gewerbesteuerumlage auch in Richtung der Finanzierung des Landeshaushalts ist richtig. Das sollte man weiter beibehalten. Ich danke Ihnen.
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Für die Regierung meldet sich der Innenminister. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Thema der heutigen Aktuellen Stunde ist die Diskussion zur Abschaffung der Gewerbesteuer und die Auswirkungen auf Kommunen und den Freistaat Thüringen. Die Reform des Gewerbesteuerrechts ist ein differenziert zu behandelndes, schwieriges Thema, welches, wie Sie wissen, seit Jahren diskutiert wird. Eine Abschaffung der Gewerbesteuer stellt lediglich einen Teilaspekt der bisherigen Diskussion dar. Bei möglichen Lösungsansätzen sind die zum Teil widerstreitenden Interessen der öffentlichen Haus
halte, der Unternehmen, nicht zuletzt der einzelnen Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Reform des Gewerbesteuerrechts im Kontext der Gemeindefinanzierung insgesamt zu sehen. Das haben die Vorredner deutlich gemacht. Es ist daher erforderlich, die Diskussion um die Gewerbesteuer strukturiert zu führen. Dazu hat die Bundesregierung mit der von ihr eingesetzten Gemeindefinanzkommission am 4. März begonnen. Aufgabe der Kommission ist es, Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung zu erarbeiten. Dies umfasst auch die Prüfung der Möglichkeiten des aufkommensneutralen Ersatzes der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz. Dabei hat die Kommission gemäß dem Einsetzungsbeschluss auf die Vermeidung von Aufkommens- und Lastenverschiebungen insbesondere zwischen dem Bund auf der einen und Ländern und Kommunen auf der anderen Seite zu achten. In der Kommission sind neben den Vertretern des Bundes und der Länder auch die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Somit können sowohl die Länder als auch die Kommunen ihre Interessen einbringen. Ein von allen Beteiligten getragener Bericht soll möglichst zügig vorgelegt werden, möglichst noch in diesem Jahr.
Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens verfrüht, über die Auswirkungen der Abschaffung der Gewerbesteuer auf die Kommunen und den Freistaat zu sprechen. Vielmehr bleibt der Bericht der Kommission abzuwarten. Dabei erwarte ich von der Kommission, dass sie alle Vorschläge auf ihre Realisierbarkeit und auf ihre Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sowie die Steuerpflichtigen hin prüft und einen Vorschlag unterbreitet, der sowohl die Interessen der öffentlichen Haushalte als auch die der Unternehmen und der Bürger angemessen berücksichtigt. Vielen Dank.
Danke, Herr Minister. Wir haben noch 8 Minuten Redezeit zu diesem Teil der Aktuellen Stunde. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Kuschel.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Innenminister, also abzuwarten, welches Konzept die Kommission vorschlägt, halte ich für sehr konservativ. Ich meine, Sie sind ein konservativer Politiker, aber es muss doch möglich sein, dass Sie hier den Landtag informieren,
welchen Standpunkt die Landesregierung hat. Also wie wollen Sie sich einbringen, wo soll diese Steuer sich hinentwickeln?
Dann haben Sie von Aufkommensneutralität gesprochen. Aber was legen wir denn der Aufkommensneutralität zugrunde? Die Gewerbesteuer in den letzten Jahren hatte jährliche Schwankungen bis zu 10 Mrd. €. Das niedrigste Niveau oder das höchste Niveau? Auch das muss geklärt werden. Wir sind davon überzeugt, die Kommunen brauchen mehr Eigensteuereinnahmen. Es geht nicht nur um Wertneutralität, sondern um eine Umverteilung im Gesamtsteuersystem hin zu den Kommunen. Die kommunale Steuerquote, gemessen am Gesamtsteueraufkommen, beträgt nur 11,9 Prozent. Wir waren aber - nicht wir, die alte BRD, also bis 1989 - schon mal bei 18 Prozent. 18 Prozent aller Steuern sind schon mal in die kommunale Ebene geflossen, jetzt nur noch 12 Prozent. Das heißt, wir müssen aus dieser hohen Abhängigkeit der Kommunen von den Landeshaushalten weg. Das können wir nur erreichen, indem wir dafür sorgen, dass die Kommunen höhere Steuereinnahmen generieren können.
Da komme ich auf die Gewerbesteuerumlage, was der Kollege von den GRÜNEN thematisiert hat. Wir brauchen nicht die Gewerbesteuerumlage, um eine Querverbindung zum Landeshaushalt herzustellen, sondern wir haben hier die Regelung infolge des Urteils unseres Verfassungsgerichtshofs, das besagt letztlich: Was die Kommunen nicht an eigenen Steuereinnahmen einnehmen, müssen wir über Landeszuweisungen bis hin zur angemessenen Finanzausstattung ausgleichen. Damit haben wir natürlich ein hohes Interesse, dass die Kommunen eigene Steuereinnahmen entwickeln, weil uns das in die Lage versetzt, beim Kommunalen Finanzausgleich möglicherweise für den Landeshaushalt Potenziale zu erschließen. Insofern ist das eine viel höhere Motivation für uns als die Gewerbesteuerumlage, die nach meinem Kenntnisstand knapp über 50 Mio. € nur im Haushalt ausmacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP hat ja hier dargelegt, welche Steuerungsmöglichkeiten es gegenwärtig gibt, was die Gewerbesteuer betrifft. Aber das ist doch nicht das Problem der Gewerbesteuer, sondern das ist das Problem der Unternehmenssteuerreform der letzten Jahre insgesamt, dass wir Steuertatbestände geschaffen haben, dass letztlich sich Unternehmen, selbst wenn sie leistungsfähig sind, aus ihrer steuerlichen Verantwortung ganz legal herausrechnen können. Die Körperschaftsteuereinnahmen sind der Beleg dafür.
Da macht es auch keinen Sinn, wenn Sie einen Hebesatz auf eine Körperschaftsteuer erheben wollen, die in diesem Jahr für den Thüringer Landeshaushalt gerade einmal 13 Mio. € erbringt oder wenn ich den Bundesanteil hinzunehme, gerade einmal 26 Mio. €. Das nützt nichts. Sie setzen voll auf Konkurrenz zwischen den Kommunen, wenn Sie auch noch die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer mit einem Hebesatzrecht versehen. Dann wird die Differenzierung zwischen den Kommunen zunehmen und das kann nicht Anliegen unserer Politik sein. Wir haben einen Verfassungsauftrag, der heißt, gleichwertige Lebensverhältnisse in diesem Land. Da nützt uns keine Konkurrenz. Wir wollen Anreize schaffen, dass Kommunen auch ihre steuerlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Aber eine ungezügelte Konkurrenz, wie es die FDP will, die sehen wir sachlich nicht geboten. Sie hat die ganzen Verwerfungen verursacht, die wir gegenwärtig landesplanerisch, raumordnerisch zur Kenntnis zu nehmen haben, einige mit den Stadt-UmlandProblematiken wurden genannt. Die strukturellen Defizite der großen Städte kommen hinzu. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, wenn Sie dort Veränderungen wollen, haben Sie uns auf Ihrer Seite. Dann können wir uns aber nicht nur auf die Gewerbesteuer beziehen, sondern dann müssen wir uns tatsächlich die gesamte Unternehmensteuer letztlich ansehen.