Protokoll der Sitzung vom 24.01.2014

(Beifall FDP)

Die FDP-Fraktion hat damals schon darauf hingewiesen, dass durch den verabschiedeten KFA keine angemessene Finanzausstattung gewährleistet ist.

(Beifall FDP)

Ich will jetzt noch etwas zum Inhalt der Gesetzentwürfe sagen. Ich fange mit dem Gesetzentwurf der LINKEN an.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Weil der besser ist.)

Die Finanzausgleichsmasse soll 2014 um 106 Mio. € und 2015 um 30 Mio. € erhöht werden. Hiervon soll die Investitionspauschale 2014 40 Mio. € und 2015 noch 30 Mio. € betragen, weitere 10 Mio. € sollen 2014 in den Landesausgleichsstock fließen. Demnach fließen die restlichen 56 Mio. € für 2014 unter anderem in die Schlüsselzuweisungen und in den Mehrbelastungsausgleich usw. Diese Verteilungsmethode hat sicher Vorteile, aber auch Nachteile. Der Vorteil ist, dass somit alle etwas vom Kuchen abbekommen, aber aufgrund einer solchen Verteilung bleibt es ein Tropfen auf den heißen Stein und die Probleme in einigen Kommunen bleiben vermutlich bestehen.

(Beifall FDP)

Es ist somit mehr als fraglich, ob das Geld wirklich da ankäme, wo es ankommen soll, nämlich bei den finanzschwachen Kommunen. Anders gesagt, ich bezweifle, dass die bestehenden Probleme auch gelöst werden und nicht nur verschoben. Da ist auch schon unsere größte Kritik an dem Gesetzentwurf, es fehlt an einem durchdachten Schuldenabbaukonzept für die Kommunen.

(Beifall FDP)

Geld wie bisher nach der Gießkannenmethode auszugeben, wird nach unserer Auffassung der derzeitigen Haushaltssituation jedenfalls nicht gerecht.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, natürlich jetzt auch noch zum Gesetzentwurf von CDU und SPD: CDU und SPD wollen 2014 103 Mio. € und 2015 33 Mio. € investieren. 2014 soll die Investitionspauschale für kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte 35,6 Mio. € und für Landkreise 15 Mio. € betragen. Weiterhin soll eine Stabilisierungspauschale in Höhe von 13,4 Mio. € eingeführt werden. Für alle Kommunen sollen Bedarfszuweisungen 2014 in Höhe von 36 Mio. € und 2015 in Höhe von 30 Mio. € erfolgen. Darüber hinaus sollen die Kommunen beim Winterdienst 2014 und 2015 mit 3 Mio. € unterstützt werden.

Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass nun endlich beim Winterdienst gehandelt wird. Wir haben es oft genug gefordert und ich habe schon nicht mehr daran geglaubt. Aber manchmal erlebt man auch positive Überraschungen.

(Beifall FDP)

Gleichwohl kann ich CDU und SPD natürlich nicht deutliche Kritik ersparen, Herr Kollege Hey. Einfach

nur mehr Geld in den KFA zu geben, wird nicht reichen, um die Probleme zu lösen. Es muss einerseits, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, darum gehen, Kommunen zu entlasten. Da denke ich beispielsweise an das Thema Standardabbau, wo wir auch nicht müde werden, Ihnen das immer wieder auf den Tisch zu legen. Ich erinnere daran, dass wir ein Standarderprobungsgesetz genau mit diesem Ziel eingebracht haben. Ich denke auch an das Thema Aufgabenkritik und Aufgabenreduzierung. Das alles wurde in dieser Legislaturperiode sträflich vernachlässigt.

(Beifall FDP)

Es reicht eben nicht, einfach nur jetzt mal vor den Wahlen einen Knochen hinzuwerfen, sondern es muss darum gehen, das System auf die Füße zu stellen, das System, von dem Sie vor Kurzem noch behauptet haben, es sei doch so wunderbar und prima und alles könne damit gelöst werden.

Aber es gibt auch noch weitere Probleme bei dem Gesetzentwurf von CDU und SPD. Die Investitionspauschale für Gemeinden und kreisfreie Städte soll an das Kriterium gekoppelt werden, dass die Gemeinden 4 Prozent der Einwohner zwischen den Stichtagen 31. Dezember 2007 und 31. Dezember 2012 verloren haben müssen. So vordergründig auf den demografischen Wandel abzustellen, wird dem Problem nach meiner Überzeugung nicht gerecht.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht wäre es sinnvoller, die Investitionspauschale an die Wirtschafts- oder Steuerkraft zu binden, um wirklich finanzschwache Kommunen zu unterstützen.

Wir sehen bei dem Kriterium neben Gerechtigkeitsproblemen aber auch rechtliche Probleme. Es stellt sich doch die Frage, meine Damen und Herren, warum 4 Prozent, warum nicht 3 oder 5 Prozent? Es ist wieder mal ein willkürlicher Wert.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist nicht willkürlich, Gotha hat, Herr Hey… Und da wissen Sie, warum 4 Prozent.)

Ja, Herr Kollege, da haben Sie möglicherweise einen guten Draht gefunden, das ist richtig. Und was ist, wenn eine Kommune zum Stichtag vielleicht nur einen Einwohner zu viel hatte,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Dann gilt eben „Pech gehabt.“!)

der dann nach dem Stichtag weggezogen ist? Diese Kommune soll jetzt nicht in den Genuss der Investitionspauschale kommen, obwohl faktisch keine andere Situation vorliegt. Meine Damen und Herren, ich glaube, das kann nicht richtig sein.

(Beifall FDP)

Wir sollten wirklich noch einmal darüber reden, ob das das korrekte Mittel ist, um den Gemeinden und kreisfreien Städten eine Investitionspauschale zukommen zu lassen. Hier sollte im Haushaltsausschuss noch einmal intensiv beraten werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantrage im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und natürlich auch an den Innenausschuss. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat das Wort Abgeordneter Hey.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden heute über etwas, das seit, ach ich weiß gar nicht, sechs, sieben Wochen schon zumindest in der kommunalen Familie die Schlagzeilen bestimmt, das ist das kommunale Rettungspaket. Das klingt etwas griffiger als, ich glaube, Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte 2014/2015 und Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes usw., also dieses Rettungspaket beschäftigt uns auch hier im Plenarsaal schon seit einer ganzen Weile und ich kann mich bei der Gesetzesbegründung - bei der Einbringung hat mein Kollege Mohring schon das eine oder andere an Hinweisen gegeben - ihm nur hier anschließen. Wir wollen den Kommunen in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt 136 Mio. € helfen und dieser Betrag - das halte ich für eine sehr wichtige Randnotiz - wird aufgeteilt, 103 Mio. € sollen nach dem Gesetzentwurf der Koalition bereits in diesem Jahr fließen und noch einmal 33 Mio. € dann im Jahr 2015 und das muss man auch noch mal an dieser Stelle unterstreichen. Egal, was nach dem 14. September 2014 hier in diesem Haus für eine Farbenlehre herrschen wird, wir haben uns in der Koalition geeinigt, dass über den Wahltermin hinaus die kommunale Familie eine Sicherheit besitzt, auch im Jahr 2015 aus diesem Rettungspaket noch Geld zu erhalten. Das ist nicht in allen Bundesländern so, wo man zeitweise immer nur bis zum Wahltermin denkt,

(Beifall CDU, SPD)

und, ich glaube, auch das ist ein sehr gutes Signal an unsere Gemeinden und Kommunen hier im Land.

(Beifall CDU)

Wenn wir über ein Paket reden, ist natürlich die Frage: Wer packt es? Wie wird es verpackt? Wie kommt es zum Empfänger und vor allen Dingen was ist drin? Herr Mohring hat von einem breiten

(Abg. Bergner)

Instrumentenkasten gesprochen. Dann will ich mal ein wenig auf diese einzelnen Segmente in diesem kommunalen Rettungspaket eingehen. Das ist zum einen, wenn wir beim Instrumentenkasten bleiben, die Abteilung einer Investitionspauschale in § 1, die wird es nämlich geben für kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte, wenn der Einwohnerverlust - Herr Bergner hat eben schon mal kurz darauf abgestellt - zwischen 2007 und 2012 mehr als 4 Prozent beträgt, und er hat diese Marge sehr kritisiert und gesagt, das sei eine Art Willkür. Warum nicht 3 oder 5 oder 1 Prozent oder wie auch immer? Ich will Ihnen kurz die Entstehungsgeschichte dieser, sagen wir mal, Randbedingungen über die Auszahlungen der Investitionspauschale in diesem kommunalen Rettungspaket schildern.

Ursprünglich war geplant, dass Gemeinden mit einem Bevölkerungsverlust von 5,19 Prozent in dem jeweiligen Zeitraum, also Silvester 2007 bis 2012, zusätzliche Gelder erhalten sollen. Wie kam man auf diese Summe? Das war der Landesdurchschnitt, man hat also von allen Kommunen mal den Durchschnitt genommen bei den Bevölkerungsverlusten. Es gibt einige, die haben Aufwüchse in Thüringen, die meisten allerdings haben Verluste zu verzeichnen und da waren eben diese 5,19 Prozent ein Landesdurchschnitt. Das waren insgesamt 530 Kommunen, die von dieser Marge betroffen sind. Aber das Problem, das wir sehr schnell festgestellt hatten und das auch sehr intensiv in der Koalition bei Erarbeitung des Gesetzentwurfs mit diskutiert wurde, war, Sie können nicht unbedingt darauf abstellen, dass, wenn Kommunen mehr als 5,19 Prozent Einwohnerverlust haben, die auch wirklich das Geld brauchen. In ganz extremen Fällen ist es so, dass trotz dieses Bevölkerungsverlustes mit dieser Prozentzahl, mit diesem Prozentsatz Kommunen nach wie vor keine Schlüsselzuweisung erhalten, sogenannte abundante Gemeinden, weil sie, ich sage mal sehr salopp, relativ reich sind und deswegen aus den Landestöpfen weniger Geld erhalten. Auch die wären nur aufgrund dieser Prozentzahl, dieser 5,19 Prozent Einwohnerverlust, mit in dieser Liste drin gewesen und wir haben uns dann mit dem Koalitionspartner in einer intensiven Diskussion geeinigt und gesagt, das kann nicht sein, dass auch solche Kommunen dann noch aus diesem Rettungspaket Gelder erhalten. Uns wäre lieb gewesen, auch das sage ich gleich, dass wir anhand der Finanzkraft der Kommunen mal ermittelt hätten, wer denn wirklich Geld zusätzlich braucht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Warum habt ihr es nicht gemacht?)

Da ist es teilweise vollkommen egal, ob man 5,19 Prozent oder 2 Prozent oder 7 Prozent Einwohnerverlust hat, weil man immer vor Ort sehr genau sehen muss, wie die jeweiligen finanziellen Gegebenheiten der Kommunen sind. Es gibt jetzt aber

durchaus einen vertretbaren Kompromiss und, Herr Bergner, das ist das, was ich zu erläutern versuche. Wir sind jetzt dabei auf diesen 4 Prozent Einwohnerverlust gegangen, das sind rund 80 Kommunen mehr, weil, wenn man die abundanten Gemeinden aus der 530er-Liste herausrechnet, also Kommunen, die tatsächlich keine Schlüsselzuweisungen erhalten und insoweit natürlich auch nicht davon betroffen sind, aus dem Rettungspaket Gelder zu benötigen, dann wird natürlich ein bisschen mehr finanzieller Spielraum frei und das habe wir dann so weit heruntergerechnet, dass wir auf 4 Prozent Einwohnerverlust gekommen sind. Das sind rund 80 Kommunen mehr als früher vorgesehen, das ist ein Aufschlag von 15 Prozent und ich glaube, auch das kann sich sehen lassen. Irgendwann müssen Sie eben mal einen Schnitt machen, irgendwann muss man sagen, okay, wenn wir Gelder in einer bestimmten Menge in diesem Rettungspaket zur Verfügung haben und uns anhand dieses Einwohnerverlustes vortasten, dann muss man irgendwann - und das war bei dieser 4-Prozent-Marge der Fall diese Latte anlegen. Die Pauschale beträgt - das kann sich dann jeder errechnen - 25,76 €. Also alle die, die mehr als 4 Prozent Einwohnerverlust haben, können dann einfach mal pro Kopf hochrechnen, wie viel Geld dann in der jeweiligen Kommune aus diesem Rettungspaket zur Verfügung steht.

§ 2 - der nächste Teil des Instrumentenbaukastens - regelt eine Investitionspauschale für Landkreise. Auch die haben dringend benötigte Gelder für dringend benötigte Investitionen, aus diesem Rettungspaket werden die vorgehalten, von 15 Mio. € insgesamt. Da gibt es eine Pauschale von 9,27 € pro Einwohner. Auch da kann jeder, der im jeweiligen Landkreis verortet ist oder die statistischen Zahlen kennt, genau ausrechnen, wie viel das im jeweiligen Landkreis dann ausmachen wird.

Wir haben in § 3 eine sogenannte Stabilisierungspauschale festgezurrt. Sie kommt den Landkreisen zugute, aber auch den kreisfreien Städten - das haben wir auch in intensiver Diskussion dann als SPD-Fraktion mit verankern können -, die ein Problem haben, ihre Haushalte zuzubekommen, weil sie wissen, dass in den Landkreisen und in den kreisfreien Städten insbesondere im Sozialbereich sehr große finanzielle Aufwüchse zu verzeichnen waren, und weil insbesondere bei den Landkreisen natürlich meist ein Modulationsmodell gefahren wird, das ist die Kreisumlage. Das ist immer diese eine Schraube, an der dann gedreht wird. Deswegen betrifft diese Stabilisierungspauschale nicht nur die kreisfreien Städte und die Landkreise, sondern auch die Ortschaften in diesen Landkreisen, eben auch die Gemeinden, weil Landkreise und die Gemeinden durch eine Absenkung der Kreisumlage oder durch eine Stabilisierung zumindest der Kreisumlage von diesem § 3 und damit von einem Teil dieses - wie schon gesagt wurde - Instrumenten

baukastens aus dem Rettungspaket profitieren können. Insgesamt 13,4 Mio. € stehen dafür zur Verfügung. Es gibt in § 4 noch ergänzende Bedarfszuweisungen, insgesamt 36 Mio. € in diesem und 30 Mio. € im kommenden Jahr, also 2015, zur Herstellung und Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit von Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen. Das ist analog gehändelt zum Landesausgleichsstock. Auch da ist natürlich ein Mindestmaß an Mitarbeit der jeweiligen Empfänger des Geldes erforderlich, denn es gibt schon die Anforderung, ein Konsolidierungskonzept vorzulegen, wenn man aus diesen Geldern des § 3 begünstigt werden will.

Sie erinnern sich sicher daran, dass Bewegung in die Diskussion kam, als meine Fraktion schon im November des letzten Jahres einen Entschuldungsfonds für die Thüringer Kommunen in Höhe von 100 Mio. € forderte. Jetzt sind das, wenn Sie es zusammenrechnen, 66 Mio. € und das ist, denke ich, ein guter Kompromiss und das ist auch schon ganz ordentlich.

(Beifall SPD)

Dann kommen wir noch zu einer sehr wichtigen Säule in diesem Gesetz - Herr Mohring hat es bereits angesprochen -, nämlich 3 Mio. € für die Gültigkeitsdauer unseres Gesetzentwurfs 2014/2015, und zwar für den Winterdienst. Zukünftig wird sich das Land an den Kosten des Winterdienstes für Gemeinden unter 30.000 Einwohnern bei den Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen mit beteiligen, weil wir gesagt haben, das ist tatsächlich ein sehr drängendes Problem. In der Zeit, als die Diskussion geführt wurde, waren die meteorologischen Umstände in Thüringen noch etwas anders, im Moment ist der Winter allerdings eingekehrt.

(Zwischenruf aus dem Hause: Sehr mild.)

Gestern Abend hat jemand im Fernsehen von knackig kalten Temperaturen gesprochen, ich glaube, es war in den heute-Nachrichten. Ich halte das auch für ein bisschen übertrieben. Aber für den Winterdienst, wie gesagt, waren diese Gelder notwendig, weil es in der Tat sehr viele Kommunen insbesondere in höheren Lagen in Thüringen gibt, die von den Kosten dieses Winterdienstes - in den letzten beiden Wintern haben wir das erleben dürfen - immer sehr stark betroffen waren. Es bleibt noch Zeit, in den Ausschüssen über dieses Thema zu sprechen, weil wir nach wie vor eigentlich für eine komplette Übertragung der Aufgabe des Winterdienstes an das Land Thüringen zurück stehen. Das war eine Forderung, die die SPD-Fraktion auch innerhalb der Diskussionen um dieses kommunale Rettungspaket mit eingebracht hat. Schauen wir mal, wir werden diesen Gesetzentwurf jetzt in die Ausschüsse schicken.

Dann ist da noch die Frage der Verzinsung zu klären gewesen. Das Finanzausgleichsgesetz - ist auch mit ein Teil - soll geändert werden. Sie sehen das in unserem Gesetzentwurf. Die Fraktion DIE LINKE schlägt hier einen eigenen Gesetzentwurf vor. Herr Bergner ist vorhin bereits auf einzelne markante Unterschiede eingegangen. Das will ich an dieser Stelle nicht unbedingt tun, weil wir auch mit diesem Gesetzentwurf in die Ausschüsse gehen.