Protokoll der Sitzung vom 28.02.2014

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Lehmann für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung ist verpflichtet, einen Finanzplan für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren jährlich vorzulegen. Darin werden Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die zu ihrer Deckung eingeplanten oder vorgesehenen Einnahmen gegenübergestellt. Eine unmittelbare Rechtswirkung hat der Finanzplan nicht, aber ich denke, es ist auch für uns alle sehr wichtig, in die Zukunft zu schauen, auch über die Legislatur hinaus zu schauen, wie sich die Landesfinanzen weiterentwickeln könnten, denn es beruht zum Großteil auf Annahmen und Schätzungen der Steuerschätzer zum Beispiel, was wir dort an Zahlen finden. Das Anliegen der Landesregierung mit der Mittelfristigen Finanzplanung 2013 bis 2017, den notwendigen Konsolidierungsprozess der Landesfinanzen nicht nur fortzusetzen, sondern sogar noch zu verstärken, wird ausdrücklich von meiner Fraktion begrüßt. Daher unterstützt die CDU-Fraktion zum Beispiel die vorgesehenen Tilgungen, die mit 412 Mio. € bis zum Jahr 2017 darin aufgelistet sind. Das Ziel ist auch aus Sicht der CDU-Fraktion eine nachhaltige Finanzpolitik in den kommenden Jahren. Diese ist gegeben, wenn künftige Generationen nicht mehr Schulden je Einwohner tragen müssen als derzeit, besser sogar noch, wenn es weniger sind. Derzeit haben wir einen Schuldenstand von etwa 7.500 € pro Kopf zu verzeichnen. Die Tilgungen müssen dann also 94 Mio. € ab 2015 erreichen, um gleichzeitig nicht nur unseren Verpflichtungen nachzukommen, sondern eben auch den Einwohnerrückgang zu kompensieren. Damit würde auch die Zinsausgabenquote von derzeit 7 Prozent auf etwa 6,2 Prozent zurückgehen, wie man der Tabelle auf Seite 13 und auf den Seiten 35 und 36 des Berichts sehr gut entnehmen kann. Zu

gute kommt uns dabei auch das anhaltend niedrige Zinsniveau. Ob und wie lange das so bleibt, weiß hier natürlich niemand. Doch davon jetzt ausgehend, können wir dadurch, also durch dieses niedrige Zinsniveau und durch klug vorgenommene Umschuldungen in den letzten Jahren, die wir vorhin bei der Jahresrechnung 2012 auch schon erwähnten, in nächster Zeit die Zinsausgaben weiter senken. Bisher hatten wir immer um die 630 Mio. € eingeplant und dieses Zinsniveau wird sich dahin gehend auswirken, dass zum Beispiel für das Jahr 2017 dann noch 552 Mio. € eingetaktet sind.

Wichtig ist der CDU-Fraktion, dass der Anteil der Investitionsausgaben, so wie auch in der Planung vorgesehen, bis zum Jahr 2017 stabil bei etwa 13 Prozent gehalten wird. Das ist auch eine zentrale Herausforderung für uns, da dieses Ziel bei 40 Prozent über dem Westniveau liegt und in den nächsten Jahren zugleich Zuweisungen vom Bund und EU-Fördermittel immer weniger fließen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die jetzt vorgelegte Mittelfristige Finanzplanung führt den mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 beschrittenen Weg fort. Dabei muss man für einen nachhaltigen Landeshaushalt das Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 und die Wirksamkeit des grundgesetzlichen Verbots der Kreditaufnahme ab 2020 fest im Blick haben.

Wir haben vorhin über das Jahr 2011 gesprochen. Ich denke, dass das Jahr 2011 einmal besonders in die Geschichte des Landes eingehen wird, nämlich mit dem Hinweis, dass es das letzte Jahr mit einer Kreditaufnahme gewesen ist. Nach unserem Willen soll dies nicht wieder vorkommen und ab dem Jahr 2020 greift dann auch die Schuldenbremse im Grundgesetz.

Festzustellen ist also auch an der Mittelfristigen Finanzplanung, dass die Landesregierung fest zu ihren landespolitischen Leitgedanken steht, die da sind: Die Aufnahme neuer Schulden wird vermieden und vorhandene Schulden werden getilgt.

Wie ich eingangs erwähnte, ist es daher auch aus unserer Sicht ganz wichtig, in den Jahren 2015 und 2016 zusätzlich zu der Verpflichtung, die aus dem Tilgungsplan für die im Jahr 2011 aufgenommenen Kredite besteht, also zusätzlich zu diesen aufgenommenen Krediten weitere 29 Mio. € in diesen beiden Jahren einzuplanen und im Jahr 2017 dann insgesamt 94 Mio. € zur Tilgung von Altschulden des Landes zu verwenden. Damit kommen wir dem eingangs erwähnten Einwohnerrückgang nach und wollen dem auch bei der Schuldentilgung gerecht werden und dies berücksichtigen.

So werden langfristige Handlungsspielräume für die Finanzpolitik geschaffen und so kann man auf sich ändernde Rahmenbedingungen auch angemessen reagieren. Und nur so gibt es ausreichend Hand

(Abg. Meyer)

lungsspielräume für all das, was in allen anderen Politikfeldern umgesetzt werden soll und natürlich ganz oft auch viel Geld kostet.

Ein richtiger Schritt ist es ebenso, die Schulden des Landes in Gestalt der Sondervermögen, die auch vorhin bereits angesprochen wurden, mit in die Mittelfristige Finanzplanung einzubeziehen und Lösungen für die Rückführung vorzuschlagen. Auch das können wir in der jetzt vorgelegten Finanzplanung feststellen. Allein für den Sonderfonds „Ökologische Altlasten“ sollen im Jahr 2015 36 Mio. €, im Jahr 2016 73 Mio. € und im Jahr 2017 105 Mio. € zugeführt werden. Damit werden sowohl die vollständige Tilgung der im Sondervermögen aufgelaufenen Schulden bis 2017 als auch die Ausgaben des Sondervermögens in diesen Jahren bis dahin gedeckt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Vorlage der Mittelfristigen Finanzplanung soll der Landtag beurteilen, ob die Landesregierung geeignete Maßnahmen trifft, um eine geordnete Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung des voraussichtlichen gesamtwirtschaftlichen Leistungsvermögens zu sichern. Dauerhafte finanzpolitische Rahmenbedingungen im Finanzplanungszeitraum werden in der Planung klar benannt und an ihnen orientieren sich auch die zentralen Maßnahmen. Die Auswirkungen der Demografie und der Rückgang der Solidarmittel sind darin berücksichtigt. Negative demografische Entwicklungen beeinflussen unter zusätzlicher Berücksichtigung des steigenden Durchschnittsalters der Bevölkerung sowohl einnahmeals auch ausgabeseitig natürlich die Finanzpolitik des Landes und sie schlagen auch auf die kommunalen Haushalte durch. Dies wirkt bereits jetzt in Höhe von ca. 50 Mio. € belastend im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Verschärft wird der Rückgang von Zuweisungen aus Bundesmitteln, wenn die ohnehin degressive Entwicklung der Einnahmen aus den Solidarmitteln mit dem Auslaufen des Solidarpakts II zu ihrem Ende kommt. Nicht zuletzt wird der Abbau der EU-Förderung auf etwas über 2 Mrd. € in der Förderperiode 2014 bis 2020 die Einnahmesituationen verschärfen.

Insgesamt ist in den kommenden Jahren das Ausgabeverhalten sukzessive an das verringerte Einnahmevolumen anzupassen. Deshalb sagte ich auch schon, neue Schulden kommen nicht in Betracht. Das ist gegenüber der nachfolgenden Generation verantwortungsvoll und richtig, deswegen werben wir als CDU-Fraktion auch weiterhin für eine Mehrheit in diesem Hause, um eine Schuldenbremse in der Thüringer Landesverfassung zu verankern.

(Beifall CDU)

Die gegenwärtigen Steuereinnahmen und die Niedrigzinsphase beeinflussen den Finanzplanungsraum positiv, wie Sie sicher beim Lesen der Finanz

planung gemerkt haben. Die deutsche Konjunktur befindet sich auf Wachstumskurs und das hilft uns dabei. Das Bruttoinlandsprodukt stieg im Schlussquartal 2013 um 0,4 Prozent an und für 2014 signalisieren die Wirtschaftsdaten, dass die gesamtwirtschaftliche Aufwärtsbewegung in einem breit angelegten Aufschwung mündet. Auch im Jahresdurchschnitt 2014 wird ein moderater Abbau der Arbeitslosigkeit erwartet. Die Zahl der Erwerbstätigen wird voraussichtlich um 0,6 Prozent steigen. Im Jahresdurchschnitt wird eine jährliche Inflationsrate von 1,5 Prozent erwartet. Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern ohne die reinen Gemeindesteuern sind kumuliert von Januar bis Dezember 2013 im Vorjahresvergleich um 3,3 Prozent gestiegen. Die gemeinschaftlichen Steuern überschritten das Vorjahresniveau um insgesamt 0,8 Prozent. Die Bundessteuern stiegen um 1,7 Prozent, während die Ländersteuern einen Zuwachs von 10,4 Prozent verzeichnen. Konjunkturbedingte Einnahmen, meine Damen und Herren, wie diese sind gut und angenehm, aber sie müssen nicht unbedingt für eine strukturelle Entlastung des Landeshaushalts sorgen, denn dafür müssen wir selber sorgen. Im Gegensatz zu einigen westdeutschen Flächenländern sollen in Thüringen deshalb eigene Konsolidierungsanstrengungen zu einer ausgabenseitigen Entlastung führen. Als Anreiz für die Umsetzung der Konsolidierungsbedarfe wirkt die Schuldenbremse in unserer Landeshaushaltsordnung bereits segensreich. Leider ist diese bisher, wie gesagt, nicht in den Verfassungsrang erhoben worden. Auch das haben wir hier schon oft diskutiert, aber ich denke, damit ist auch die Wahlentscheidung der Bürger im September eine Wette auf die Neuverschuldung in Thüringen. Nur die CDU garantiert die Fortsetzung eines erfolgreichen, durchsetzbaren Konsolidierungsweges, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Heiterkeit SPD)

(Beifall CDU)

So ist das. Sie können nachher hier am Pult Gleiches sagen, dass Sie auch keine Neuverschuldung mehr wollen. Aber die FDP wird das sicher auch sagen, keine Neuverschuldung mehr in Thüringen, Herr Kollege Bergner.

Also, meine Damen und Herren, die Mittelfristige Finanzplanung, die jetzt vorliegt, wie ich sagte, beruht zum Teil auf Dingen, die wir für die Zukunft noch nicht ganz genau beschreiben können. So denke ich, dass weitere mögliche Personalkostensteigerungen durch Tarifabschlüsse, die in den nächsten Jahren noch anstehen, hier auch noch zu Buche schlagen könnten. Die Landesregierung hat ausdrücklich - und das verfolgen wir auch seit einigen Jahren - gesagt, dass man das durch die Einhaltung des Personalabbaupfades und weiteren Personalabbau, der auch hier in der Mittelfristigen Fi

nanzplanung aufgelistet ist, kompensieren kann. Das müssen wir dann sicherlich erst in den einzelnen Jahren von Fall zu sehen, denn die Höhe der Tarifabschlüsse kann man zwar in gewisser Weise eintakten, aber noch nicht genau vorhersehen. Die Ausgaben für den Personalbereich sind bereits jetzt mit einem Prozentsatz von etwa 28 ein erheblicher Ausgabefaktor und steigen nach der Planung bis zum Jahr 2017 auf voraussichtlich 29,4 Prozent an. Hier müssen wir aber auch sehen, wie sich das Volumen des Haushalts insgesamt weiter nach unten entwickelt. Auch die Pensionsverpflichtungen sind darin enthalten. Aus dem dafür separat von der Landesregierung vor einiger Zeit vorgelegten Bericht wissen wir um den weiteren erheblichen Anstieg der Pensionsverpflichtungen in den kommenden Jahren. Zu den positiven Entwicklungen zählen aber auch auf jeden Fall die Steuerdeckungsquoten in den einzelnen Jahren. Diese sollen von 57,5 Prozent auf etwa 65,8 Prozent steigen. Das ist besonders wichtig für uns, denn wir wollen auch nach dem Jahr 2020 noch als eigenes Bundesland Bestand haben und selbstständig wirtschaften können und eine solide Haushalts- und Finanzplanung haben.

(Beifall CDU)

Mit diesen Steuereinnahmen ist verantwortungsbewusst umzugehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Neben der angesprochenen Tilgung auf Landesebene und der Abfinanzierung der Sondervermögen ist aber auch die Ausstattung der Kommunen wichtig. Die Daten zu den Kommunen, ihren steigenden Steuereinnahmen im Planungszeitraum wie auch zu der Finanzausgleichsmasse findet man ab Seite 27 im Bericht. Neben den Personalausgaben des Landes stellt die Finanzausgleichsmasse den nächstgrößeren Ausgabenblock dar. Nach der Reform werden die Anreize in diesem Ausgabenfeld so gesetzt, dass die Ausstattung der Kommunen über die Finanzausgleichsmasse nach dem Partnerschaftsgrundsatz so ermittelt wird, dass sich für die Einnahmen von Land und Kommunen eine gleichmäßige Entwicklung nach dem Kommunalen Finanzausgleich ergibt. Damit wird wegen der Berücksichtigung der kommunalen Steuereinnahmen die Finanzausgleichsmasse im Planungszeitraum von etwa 1,83 Mrd. € auf etwa 1,789 Mrd. € sinken. Die Steuern und steuerinduzierten Einnahmen des Landes steigen nach der Finanzplanung voraussichtlich in den nächsten Jahren bis zum Jahr 2017 um 666 Mio. € auf dann 6,86 Mrd. € einschließlich der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und damit die Gesamteinnahmen auf insgesamt 7,1 Mrd. €. Dem stehen bis zum Jahr 2017 stark sinkende Einnahmen aus den SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen wegen teilungsbedingter Lasten gegenüber, verschärft durch die geringer werdenden Einnahmen aus der EU-Förderperiode. In der Summe stehen dem Freistaat im

Jahr 2017 dann nur noch etwa 8,9 Mrd. € zur Verfügung und so etwa wird dann auch das Haushaltsvolumen künftiger Landeshaushalte sein.

Zur Ausgabenseite nannte ich eben bereits die Sondervermögen, die durch die Zuführung in den nächsten Jahren konsolidiert werden sollen. Das ist ganz wichtig, damit wir uns von dieser Last, die auf uns liegt, dadurch auch befreien können. Und es steht die Revision des Finanzausgleichsgesetzes an, deren Wirkung mit der Revision dann genau beleuchtet wird. Danach muss man sehen, ob die entsprechend eingetakteten Beträge für den Finanzausgleich auch so bleiben können.

Es bestehen auch noch weitere Konsolidierungsbedarfe für den Doppelhaushalt 2015 und 2016, wie ebenso aus der Finanzplanung hervorgeht. Auch daran muss mit Konsequenz weitergearbeitet werden.

Die CDU-Fraktion unterstützt den Weg in die Haushaltskonsolidierung, wie ihn die Landesregierung beschritten hat und die CDU-Fraktion gewährleistet, dass er auch über den Finanzplanungszeitraum 2017 hinaus weiter beschritten wird. Daher kann das Gebot der Stunde nur lauten, alle Anstrengungen mit Augenmaß zur Konsolidierung zu nutzen, um der unseren und auch noch nächsten Generationen ein gutes Leben in Thüringen zu sichern.

Ich danke abschließend dem Thüringer Finanzministerium, dem Herrn Minister Dr. Voß und allen Mitarbeitern in Ihrem Hause, sowie allen aus den anderen Häusern, die zugearbeitet haben, für die Erarbeitung der Mittelfristigen Finanzplanung, die auch der Intention der CDU-Fraktion entspricht, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bergner für die FDPFraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Lehmann, ich hatte im letzten Plenum schon einmal gesagt, das hier ist ein Landtag und kein Parteitag.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Dann halt dich daran.)

Herr Kollege Mohring, Sie können sich gerne dann noch herstellen, aber jetzt bin ich dran.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Hier hast du mehr Gäste als beim FDP-Parteitag.)

(Heiterkeit DIE LINKE)

(Abg. Lehmann)

Frau Lehmann, wenn Sie davon reden, die CDU sei allein der Garant für Schuldenabbau und für die Schuldenbremse, dann will ich sagen, die CDU war in dieser Legislatur der Garant dafür, Anträge zur Schuldenbremse abzulehnen, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Die Landesregierung hat dem Landtag die Mittelfristige Finanzplanung 2013 bis 2017 zugeleitet. Sie bildet als finanzielle Vorausschau bis 2017 auch die Grundlage für den Doppelhaushalt 2015/2016. Wir sind gespannt, ob und wann die jetzige Landesregierung den Entwurf eines Doppelhaushalts 2015/2016 vorlegen wird.

Aus der Mittelfristigen Finanzplanung lassen sich folgende Eckwerte ablesen:

1. Die Ausgaben des Landes sollen 2017 8,914 Mrd. € betragen. Im aktuellen Haushalt 2014 sind es 8,953 Mrd. €. Es war notwendig, diese Kommastellen zu nennen, denn es zeigt, das Haushaltsvolumen wird so nur um ca. 40 Mio. € sinken. Damit, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, werden die Prognosen, nämlich dass 2020 das Haushaltsvolumen 7,5 Mrd. € betragen würde, endgültig ad acta zu legen sein.

2. Der Rückgang der Einnahmen aus dem Solidarpakt II von derzeit 827 Mio. € auf 512 Mio. € kann durch prognostizierte Steuermehreinnahmen von 6,4 Mrd. 2014 auf 6,9 Mrd. € mehr als kompensiert werden.

Ich möchte an dieser Stelle aber schon auf den großen Sprung 2019 auf 2020 verweisen, wo in einem Jahr 300 Mio. € weniger Zuweisungen aus dem Solidarpakt II zu erwarten sind. Hier, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, müssen wir Vorsorge treffen.

(Beifall FDP)

Die Landesregierung hat in der Finanzplanung folgende Schwerpunkte gesetzt: Verstärkte Zuführungen und Tilgungen in den Sondervermögen und die Kreditaufnahme aus dem Jahr 2011, 261,4 Mio. €, wird laut Tilgungsplan bis 2016 vollständig getilgt sein. Nach Aussagen des Finanzministers ist durch eine leicht erhöhte Tilgung von derzeit 65 Mio. auf zukünftig 94 Mio. € die Pro-Kopf-Verschuldung trotz Bevölkerungsrückgang im Durchschnitt der letzten Jahre von etwa 12.500 Einwohner pro Jahr konstant bei 7.502 € gehalten worden.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aus Sicht der FDP-Fraktion die Mittelfristige Finanzplanung kurz bewerten:

Auch wenn der begonnene Konsolidierungspfad weitergeführt wird, bleibt die Landesregierung unter den Möglichkeiten, Schulden abzubauen. Auch mit Ablauf der Mittelfristigen Finanzplanung 2017 wird

Thüringen nicht die in den Jahren 2010 und 2011 aufgenommenen Schulden in Höhe von ca. 630 Mio. € getilgt haben. Ende 2012 hat der Freistaat Thüringen 16,3 Mrd. € Schulden - 16,3 Mrd. €. Dies hat auch Auswirkungen auf die Zinszahlungen, die der Freistaat Thüringen jährlich leisten muss. Derzeit sind es über 600 Mio. €. Auch wenn der Finanzminister die günstigen Konditionen am Kreditmarkt nutzen will und so die Zinsleistung deutlich unter 600 Mio. € senken will, kann sich jeder vorstellen, was rund 600 Mio. € weniger Verpflichtung für den Landeshaushalt pro Jahr bedeuten würden. Deshalb, meine Damen und Herren, wirbt die FDP für einen verstärkten Schuldenabbau und deshalb haben wir in den vergangenen fünf Jahren über 2.500 Änderungsanträge gestellt.

(Beifall FDP)

Zu der allgemeinen Verschuldung des Landes bestehen noch weitere Schulden aus den Sondervermögen. Ende 2012 betrugen diese schon etwa 478 Mio. € - Ökologische Altlasten 53,8 Mio. €, Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen/Teilvermögen Fernwasser 197,5 Mio. € und Teilvermögen Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung 226,6 Mio. €. Es ist richtig, diese Sondervermögen zurückzuführen, wir dürfen aber deshalb nicht die Tilgung der allgemeinen Landesschulden vernachlässigen.