Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

In diesem Punkt, meine Damen und Herren Abgeordneten, unterstütze ich die in den Anträgen zum Ausdruck gebrachte Zielstellung ausdrücklich. Die EU-Kommission sieht das übrigens ganz ähnlich. Wenn es um Umwelt- und Verbraucherschutz geht, wird die EU am Verhandlungstisch keine Kompromisse machen, Hormonfleisch zum Beispiel ist in der EU nicht zugelassen und nach unserem Kenntnisstand hat die Europäische Union auch nicht vor, dieses Verbot anzutasten. Nur, wenn die bisherigen EU-Standards nicht zur Disposition gestellt werden, ergeben sich weder für die Verbraucher noch für die Landwirtschaft in Thüringen durch das Freihandelsabkommen zusätzliche Risiken. Das muss die klare Orientierung für die weiteren Verhandlungen sein.

Herr Augsten hat es angesprochen, auch im Datenschutz wird die EU-Kommission unsere hohen Standards nicht zur Verhandlung stellen.

Beim Thema Arbeitsschutz könnte TTIP sogar Chancen bieten, die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte in den USA zu stärken. Die Daseinsvorsorge, also Wasser-, Energieversorgung sowie Abfall, hat innerhalb der Europäischen Union einen hohen Stellenwert. Damit die hohe Qualität in der öffentlichen Daseinsvorsorge hierzulande gewahrt wird, will die EU-Kommission beispielsweise das Recht von Gemeinden, die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinvorsorge anzubieten, nicht zur Verhandlungssache machen. Diese Position ist richtig und sie darf nicht verlassen werden. Natürlich ist es auch an den Ländern, die EUKommission über die Bundesregierung daran zu erinnern, dass die EU-Errungenschaften im Bereich Umwelt-, Verbraucherschutz und Arbeitsstandards nicht angetastet werden. Das ist auch bereits passiert. Mit den Beschlüssen 463 und 464 des letzten Jahres haben sich die Länder einhellig, somit auch Thüringen, im Bundesrat in diesem Sinne stark gemacht. Insofern kann dieser Punkt des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits als erfüllt angesehen werden.

Meine Damen und Herren, Sie fordern, und das völlig zu Recht, die Aussetzung der geplanten Investi

tionsschutzklauseln und des Streitbeilegungsmechanismus, da diese möglicherweise zu einer Klagewelle privater Investoren gegen einzelne Mitgliedstaaten und Verhandlungen vor nicht staatlichen Schiedsgerichten führen könnten. Ich muss sagen, ich habe versucht, mich ein bisschen sachkundig zu machen, da kommt einem schon die Gänsehaut über den Rücken, wenn nur ein Teil davon auch bei uns gelten sollte. Für uns wäre das in vielen Bereichen wirklich eine Katastrophe. Auch hier möchte ich unterstreichen, wir teilen die inhaltlichen Bedenken, das Abkommen darf auf gar keinen Fall dazu führen, dass Staaten unter Druck gesetzt und Ziele zur Anhebung von Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Umweltstandards mit der Androhung von Schadensersatzforderungen unterwandert werden. Diese Auffassung teilt auch die Bundesregierung. Nach Ansicht der Bundesregierung sind spezielle Investitionsschutzvorschriften in einem transatlantischen Abkommen nicht erforderlich, da sich Deutschland und die USA gegenseitig hinreichend Rechtsschutz vor ihren nationalen Gerichten gewähren. Nicht zuletzt auch aufgrund der kritischen Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema hat der EU Handelskommissar im Januar 2014 die Aussetzung der Verhandlungen im Bereich Investitionsschutz verkündet. Im März hat die EU-Kommission einen dreimonatigen öffentlichen Konsultationsprozess zur Frage des Investitionsschutzes gestattet; dieser Schritt ist zu begrüßen. Also auch die Forderung nach einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit und mehr Transparenz scheint von der Kommission zumindest schon gehört worden zu sein.

Eine größtmögliche Transparenz der weiteren Verhandlungen einschließlich einer lebendigen demokratischen Debatte halte ich für unabdingbar. Die EU-Kommission hat bislang vor und nach jeder Verhandlungsrunde Informationen zu den Themen und Ergebnissen zur Verfügung gestellt. Und auch die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach dazu bekannt, alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages gemäß dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union regelmäßig zu unterrichten. Zudem haben die Länder die Bundesregierung bereits aufgefordert, sie umfassend über die laufenden Verhandlungen zu informieren. Das geschieht regelmäßig, zuletzt erst in einer Beratung am 3. April im Bundeswirtschaftsministerium, an der Herr Staatssekretär Staschewski teilgenommen hat. Um die Thüringer Landtagsabgeordneten über die bisherigen und weiteren Verhandlungsrunden zu informieren, wird das Thüringer Wirtschaftsministerium im Wirtschaftsausschuss über TTIP berichten. Zudem wird das TTIP intensiv auf der kommenden Verbraucherschutzministerkonferenz sowie in dem vorgeschalteten Gespräch mit den Verbraucherschutz

verbänden beraten. Auch dazu werden wir in den Ausschüssen berichten können.

Nun noch kurz zu Ihrer Forderung nach Wahrung demokratischer Selbstbestimmungsrechte der Mitgliedstaaten: Auch das steht für mich außer Frage. Dass die EU-Kommission vom Europäischen Rat das Mandat erhalten hat, dieses Abkommen stellvertretend für die Europäische Union zu verhandeln, ist ein normaler Vorgang. Dies bedeutet nicht, dass damit Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten eingeschränkt werden. Das Abkommen steht unter dem Zustimmungsvorbehalt des Europäischen Parlaments und des Rates. Beim TTIP geht die Bundesregierung auch davon aus, dass es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen handeln wird. Konkret bedeutet das, sollte TTIP Bereiche berühren, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, so muss das Abkommen auch von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Das zeigt, es wird kein und es darf auch kein TTIP geben, das nicht die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass ich deutlich gemacht habe, dass die Befürchtungen, die Sie geäußert haben, von der Landesregierung geteilt werden und dass wir sehr gern mit Ihnen gemeinsam in den Ausschüssen dazu diskutieren wollen. Im Bereich des Verbraucherschutzes werden wir nach wie vor von Verbraucherschutzorganisationen zu erhöhter Aufmerksamkeit im Umgang mit dem Freihandelsabkommen gemahnt. Keiner von uns möchte gentechnisch veränderte Produkte, vielleicht sogar ohne Kennzeichnung, oder gechlorte Hähnchen auf dem Tisch haben. Europa hat beispielsweise hohe Sicherheitsstandards hinsichtlich der Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und daraus hergestellten Produkten. Die gibt es in den USA so nicht. Die umfassenden Kennzeichnungsregelungen bieten den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern ein hohes Maß an Transparenz zwischen Produkten mit und ohne den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in ihrer Herstellung. Zudem garantiert die umfassende Kennzeichnung den Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre Wahlfreiheit. Diese Standards sollen und sie dürfen auf keinen Fall angetastet oder gar gesenkt werden. Thüringen wird sich da starkmachen.

(Beifall SPD)

Ein entsprechender Beschluss wurde mit Unterstützung von Thüringen jüngst von den Agrarministerinnen und Agrarministern am 4. April 2014 in Cottbus gefasst.

Meine Damen und Herren, wir werden auch auf europäischer Ebene darauf hinwirken, die hohen europäischen Sicherheitsstandards für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, insbeson

(Ministerin Taubert)

dere hinsichtlich der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmittelprodukten, zu erhalten.

(Beifall SPD)

Auch darf das Ziel der nationalen Selbstbestimmung über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen durch die laufenden Verhandlungen des Handelsabkommens nicht gefährdet werden. Die Inhalte des Transatlantischen Handelsabkommens dürfen nicht dazu führen, die derzeit laufenden europäischen Verhandlungen zum sogenannten Opt-out-Vorschlag durch Fragen der Rechtskonformität zu beeinträchtigen.

Meine Damen und Herren, Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene sind langwierig. Die Länder sind, wie bereits gesagt, ausreichend zu beteiligen. Die Thüringer Landesregierung wird auch auf anderen Wegen versuchen, auf den Meinungsbildungsprozess Einfluss zu nehmen, zum Beispiel über das Europäische Netzwerk gentechnikfreier Zonen. Ich bin der Auffassung, dass der Alternativantrag von CDU und SPD daher einen guten Weg darstellt, um die erforderlichen Informationen über die Inhalte des Abkommens über die Bundesregierung zu erhalten, um fundiert darüber beraten zu können.

(Beifall CDU, SPD)

Außerdem würde mit der Umsetzung des Alternativvorschlags, insbesondere der Ziffer II.3, auch die Transparenz des EU-Verfahrens erhöht werden. Die Forderung zu einer weiteren Bundesratsinitiative, wie im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten, lehnt die Landesregierung mit Blick auf die angesprochenen Bundesratsbeschlüsse und die darin geäußerten klaren Forderungen an die Bundesregierung hinsichtlich eines transparenten Verhandlungsverhaltens ab.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, das TTIP bietet Chancen. Mit diesem Freihandelsabkommen würden zwei wichtige Märkte sehr eng aneinanderrücken und Genehmigungsprozesse würden vereinfacht. Dennoch müssen wir unsere hart erkämpften Schutzstandards für Bürgerinnen und Bürger sichern. Das bedeutet, den Verhandlungsprozess konstruktiv, aber auch kritisch zu begleiten und dort einzuhaken, wo unsere gemeinsamen Befürchtungen drohen real zu werden, aber auch die Thüringer Unternehmen gemeinsam ermutigen, die Chancen, die dieses Abkommen bietet, zu ergreifen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin Taubert. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Rede

zeit behandelt. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und zu Nummer II.1 des Alternativantrags? Das sind alle. Dann eröffne ich auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und zu Nummer II.1 des Alternativantrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags und zu Nummer I und Nummer II.2 bis 6 des Alternativantrags. Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Franka Hitzing für die FDP-Fraktion.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, wir haben von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN viel über Risiken und Gefahren eines Freihandelsabkommens gehört, schon in der Einleitung. Aus unserer Sicht sind aber auch Chancen zu benennen und die sind aus unserer Sicht viel größer. Das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen hat das Potenzial, eine Partnerschaft zwischen Europa und den Vereinigten Staaten mit Gewinn für beide Seiten zu entwickeln.

(Beifall FDP)

Seitens der Europäischen Union wird davon ausgegangen, dass mit der Ratifizierung des Abkommens die Wirtschaftsleistung der EU um mehr als 50 Mrd. € steigt. Das ist ein Wachstumspotenzial, das auch viele neue Arbeitsplätze schaffen wird, schaffen kann, gerade auch in Thüringen.

Meine Damen und Herren, schon seit 20 Jahren wurde über ein sogenanntes TTIP, Transatlantic Trade and Investment Partnership, diskutiert. Inzwischen haben die Verhandlungen begonnen. Wir sollten jetzt diese Chance nutzen und nicht bereits im Vorfeld alles klein, kaputt und komplizierter zerreden. Das Freihandelsabkommen ist insbesondere ein wichtiges Signal für die bedeutende deutsche Exportwirtschaft, die stark mittelständisch geprägt ist. Für Europa und Deutschland sind die Vereinigten Staaten und Kanada die wichtigsten außereuropäischen Partner. Auch wenn es sicher politische Differenzen gibt - und das Ausspionieren durch die NSA hat nun nicht wirklich dazu beigetragen, dass die Beziehungen inniger geworden sind -, trotz alledem sind wir seit Jahrzehnten mit den Vereinigten Staaten verbunden, nicht zuletzt auch im NATOBund, und sind dort einander verlässliche Verbündete. Auch in zahlreichen anderen internationalen Fragen arbeiten wir Europäer streng und auch eng mit unseren nordamerikanischen Partnern zusammen. Die Bewältigung der Schulden- und Finanzkrise beispielsweise wäre ohne transatlantische Kooperation kaum möglich gewesen. Ebenso stimmen wir uns in vielen weltpolitischen Fragen eng miteinander ab. Ich nenne da zum Beispiel Afghanistan, Syrien, Nahost, die Ukraine oder auch das irani

(Ministerin Taubert)

sche Atomprogramm. Die Liste der Verhandlungsthemen für ein Abkommen ist lang und komplex.

Die Zölle zwischen der EU und den Vereinigten Staaten sind zwar im Durchschnitt bereits heute niedrig, dies gilt aber noch nicht für alle Güter. Wichtiger als Zölle sind die nichttarifären Handelshindernisse und unterschiedlichen Standards, die den Warenaustausch erschweren. So könnte zum Beispiel die gegenseitige Anerkennung von Testverfahren für Produkte insbesondere des Maschinenbaus den Marktzugang erleichtern. Es geht auch darum, dass europäische Unternehmen leichter bei öffentlichen Ausschreibungen zum Zuge kommen können. So können wir unsere Wirtschaft stärken und im Endeffekt damit auch die Jobs sichern.

(Beifall FDP)

Weitere Felder dieses umfassenden Abkommens betreffen den Schutz geistigen Eigentums und mehr Freiheit bei Dienstleistungen. Wir treten insgesamt für eine Stärkung des Investitionsklimas und die soziale Marktwirtschaft ein. Diese Ziele werden auch im transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen verfolgt. Für unsere deutsche Wirtschaft wäre Protektionismus oder ein begrenzter Welthandel pures Gift. Man kann nur anderer Meinung sein, wenn es einem grundsätzlich gut geht und man sich so ein bisschen zurücklehnt. Aber, wir müssen auch perspektivisch denken.

(Beifall FDP)

Meine Oma würde sagen, weil es uns zu gut geht, oder, wenn es dem Esel zu gut geht, geht er aufs Eis.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: So sagt mei- ne Oma auch.)

Nein, das war meine Oma.

Wir leben davon, dass hochwertige Waren in anderen Ländern verkauft werden, unsere hochwertigen Waren, wo wollen wir denn sonst hin. Aber im Gegenzug muss das, was uns importiert wird, auch unseren Anforderungen entsprechen. Qualitätsstandards sind in Europa herausragend, da gibt es überhaupt keinen Zweifel, und sie sind auch besser als fast alle Standards überall auf der Welt. Daher unterstützen wir die Verhandlungsposition, dass grundsätzlich Standards der EU nicht durch Regelungen des Abkommens umgangen werden können. Zudem wollen wir klare Kennzeichnungen, damit die Verbraucher eine souveräne Entscheidung darüber treffen können, welche Produkte sie kaufen oder eben auch nicht.

Waren, wie zum Beispiel diese genannten Chlorhühnchen, die auch schon die Medien erreicht haben, die von den deutschen Konsumenten abgelehnt werden, werden bei uns auch keine Marktchance haben. An dieser Stelle sage ich noch ein

mal - und das mache ich heute nicht zum ersten Mal -, setzen wir natürlich auf den mündigen Verbraucher und nicht auf Verbote.

(Beifall FDP)

Es ist typisch Denkmuster der Linken und der Grünen, von deutscher Seite erst einmal Barrieren aufzubauen. Die linken Parteien setzen auch bei diesem zukunftsweisenden, international wegweisenden Projekt von Anfang an auf Verbote.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist totaler Unsinn.)

Nein, ist es nicht. Sie wollen die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen torpedieren

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Richtig, das ist Unsinn und Sie machen es trotzdem.)

und Sie schaden damit unserem Land.

(Beifall FDP)

Die meisten ausländischen Investitionen in Thüringen kommen aus den Vereinigten Staaten. Hören Sie einfach zu, Frau Schubert. Bei einem Scheitern des Abkommens würden Tausende Arbeitsplätze nicht entstehen. Zur Diskussion um die Transparenz der Verhandlungen möchte ich nur noch anmerken, dass komplexe und kontroverse Verhandlungen in der Regel nicht auf einem öffentlichen Basar ausgetragen werden

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und deshalb können wir an dieser Stelle auch nur sagen, Verhandlungen müssen erst einmal an einem Tisch geführt werden und nicht als Basar durchgeführt werden, wo jeder mitreden kann.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was zu beweisen wäre.)

Es muss erst einmal eine grundsätzliche Linie geben. Natürlich brauchen wir die Einbindung aller parlamentarischer Ebenen, kein Zweifel. Das ist allerdings auch die Stärke der europäischen Verhandlungsposition. Die EU kann deutlich machen, dass sie am Ende keine Ergebnisse vorlegen kann, die in Europa nicht auch akzeptiert werden, denn so werden bei der Ratifizierung des Abkommens nicht nur Rat und Parlament der EU zustimmen müssen, sondern auch die einzelnen Mitgliedstaaten. In Deutschland bedeutet das die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat und damit auch die Beteiligung unseres Freistaats.