Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das steht auch nicht im Ent- wurf.)

Ich hatte in meiner Rede zu Ihrem Antrag „Thüringer Nahverkehrsplanung transparent gestalten“ im Januar 2014 bereits auf diesen Punkt hingewiesen. Den Verkehrsverbund Mittelthüringen, welcher gegenwärtig ein Tarifverbund zwischen den beauftragten Verkehrsunternehmen und den jeweiligen Auftraggebern ist, gilt es weiter zu fördern. Das sieht unsere Fraktion ähnlich. Das stellen wir auch nicht in Abrede. Derzeit wird eine Verbunderweiterung ab 2016 geprüft. Hier sollen bis Ende 2014 Verkehrserhebungen in den Landkreisen durchgeführt werden, die das zurzeit prüfen. Dabei darf aber eines nicht vergessen werden, das Land hat lediglich die Möglichkeit, durch Förderinstrumentarien Anreize zur Integration in den Verkehrsverbund Mittelthüringen zu setzen. Der Freistaat als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr

leistet heute bereits einen sehr hohen Ausgleich für die verbundbedingten Mehrbelastungen. Eine Entscheidung, ob ein Beitritt erfolgt, liegt letztlich beim Aufgabenträger und beim Verkehrsunternehmen selbst. Offensichtlich haben einige Unternehmen und Landkreise noch Bedenken, dem Verbund beizutreten, worüber man einfach nicht per Gesetz hinwegsehen kann.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Man kann dafür werben.)

Wir werben doch auch dafür.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das tun Sie aber nicht.)

Aber wir können keinen verpflichten. Wir leben in einer Demokratie und kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Das habe ich im Januar hier auch schon einmal ausgeführt, aber das verstehen Sie scheinbar nicht.

Der Verkehrsverbund Mittelthüringen hat Anfang vergangenen Jahres einen Rahmenplan für die Jahre 2013 bis 2017 verabschiedet, der unter anderem einheitliche Regelungen für die Verknüpfungen der Angebote der jeweiligen Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet vorgibt. Lassen Sie mich dazu einige Beispiele nennen. Für die Verknüpfung von Schienenpersonennahverkehr und Straßenpersonennahverkehr werden drei Typen definiert, ein weiterer für den Straßenpersonennahverkehr interne Verknüpfungen. Für diese Verknüpfungen ist als Anschluss eine fahrplanmäßige Wartezeit von maximal zehn Minuten anzustreben. Ihrem Änderungsvorschlag wird bereits Rechnung getragen, wenn diese Standards in den jeweiligen Nahverkehrsplänen vor Ort aufgenommen werden und vor allem in der Praxis umgesetzt werden. Wir sind der Auffassung, lassen Sie die Auftragnehmer und die Verkehrsunternehmen im Verbund Schritt für Schritt die ÖPNV-Angebote im Freistaat besser verknüpfen und die Relationen, wo ein erhebliches Nachfragepotenzial besteht, auch vertakten - und da sage ich hier bewusst, wo ein erhebliches Nachfragepotential besteht. Es gibt nämlich auch Fahrgäste, die einfach nur von ihrem Dorf in die nächste Kleinstadt oder in das nächste größere Dorf zum Arzt oder in die Apotheke oder zum Einkaufen wollen, die weder auf den Schienenpersonennahverkehr umsteigen noch einen stündlichen Takt wollen. Viel wichtiger für die Menschen im ländlichen Raum ist doch, dass da ein Angebot herrscht und dass ihre Mobilität auch gesichert ist. Im Rahmenplan des Verkehrsverbunds steht auch, dass Orte unter 100 Einwohnern nicht bedient werden müssen. Gerade da wohnen ältere Menschen, die auch von A nach B kommen müssen. Ich sage Ihnen hier nochmals, Thüringen besteht nicht nur aus Erfurt, Jena und Weimar - weil Sie sich immer ausschließlich für die Städte einsetzen -,

(Beifall CDU)

sondern hauptsächlich aus unserer kleinteiligen Siedlungsstruktur und das muss ich auch abwägen. Darüber steht in Ihrem Gesetzentwurf kein Wort.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wollen Sie mit dem ehrenamtlichen Engagement in Form einer unzulässigen Öffnung des Gesetzes für Bürgerbusse einrichten.

(Beifall CDU)

Das ist Ihre einzige Antwort für den ländlichen Raum: Organisiert es euch auf ehrenamtlicher Basis selbst.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wovon reden wir hier denn die ganze Zeit?)

Doch, das ist so, so lesen wir das.

Lassen Sie mich zwei weitere Nachteile zu Ihren Taktbussen anführen.

Punkt 1, dass der Schülerverkehr mit einem Anteil von 50 Prozent das Rückgrat im Regionalbusverkehr bildet und dabei nur in ganz seltenen Fällen einen Anschluss an die Bahn benötigt. Das heißt, der Schülerverkehr folgt seinen ganz eigenen Gesetzen und er bringt die Kinder vom Dorf A nach B.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie haben es nicht kapiert, Frau Tasch.)

Der muss weder vertaktet sein noch müssen Anschlussmöglichkeiten bestehen.

Noch ein Punkt 2: Wie Sie wissen, ist das Verkehrsnetz hierarchisiert, vom ICE über den Regionalexpress, die Regionalbahnen bis hin zu den Buslinien im Regionalverkehr. Aufgrund der Inbetriebnahme des ICE-Knotens in Erfurt ab 2017 werden sich die Verkehrsbeziehungen im Freistaat auch weiterhin ändern, worauf sich der Nahverkehr einstellen muss. Nicht umsonst wird jedes Jahr im Dezember der Fahrplan geändert. Ein integriertes Taktbusnetz bedeutet auch immer Veränderungen bis in die kleinste Zelle, die geplant, kommuniziert und umgesetzt werden müssen und die Verkehrsunternehmen vor große Herausforderungen stellen. Deswegen kann man nicht so große Zeiträume nehmen. Punkt 2, also unter § 3 Abs. 5 wollen Sie den Freistaat ermächtigen, Landesbuslinien einzuführen. Das lehnen wir ab. Wir denken, der Vorschlag kommt aus Sachsen-Anhalt, von dort haben Sie das übernommen. Da wird Ihnen auch bekannt sein, dass in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren zahlreiche ländliche Regionen vom Schienenpersonennahverkehr abgekoppelt worden sind, weshalb diese Busse eingerichtet worden sind. Das ist in Thüringen nicht der Fall, im Gegenteil.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo leben Sie denn?)

Im Zuge der Inbetriebnahme des ICE-Knotens in Erfurt werden auf zahlreichen Relationen Expresszüge und ein zusätzliches Angebot die Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs verdichten. Wie Sie wissen, wird die Grundversorgung in Thüringen vom Land bestellt und durch den Schienenpersonennahverkehr erbracht. Demgegenüber tragen die Landkreise für den Straßenpersonennahverkehr Sorge. Darüber hinaus vom Land weitere Buslinien bestellen zu lassen, die einerseits in Konkurrenz zur Schiene, aber auch zum öffentlichen Straßenpersonennahverkehr treten würden, halten wir für völlig überflüssig. Es gibt heute schon keine eigenwirtschaftlichen Linien im Regionalbusverkehr. Wie Sie wissen, trat ab 2013 das novellierte Personenbeförderungsgesetz in Kraft, mit dem in Deutschland ein riesiger Markt an Fernbuslinien entstand. Hiervon profitieren wir gerade in Thüringen, im Herzen Deutschlands. Beispielsweise können Sie auf der Relation Eisenach - Jena mit dem Fernbus fahren, was heute schon klassischer Parallelverkehr zur Bahn ist.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind die großen …)

Über das Fernverkehrsnetz, Nahverkehrs- und Busnetz hinaus jetzt noch ein Landesbusnetz zu planen,

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, für den ländlichen Raum.)

ist nicht richtig guter Verkehr, sondern über den Bedarf hinausgehender Verkehr,

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Darum geht’s.)

der einen Kostendeckungsgrad ähnlich der Angebote im Nahverkehr haben wird. Von Klimaschutz ist das sowieso ganz weit entfernt. Das lassen Sie hier völlig außer Acht.

Unter § 5 Abs. 1 wollen Sie die Erstellung der Nahverkehrspläne für einen Zeitraum von 20 Jahren festlegen, die Fortschreibung spätestens alle fünf Jahre. Das sind 25 Jahre. Das halten wir für viel zu lang, das habe ich im Januar hier auch ausgeführt.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nein, die Fortschreibung …, lesen Sie doch mal richtig.)

Nahverkehrspläne werden heute in der Regel alle fünf Jahre fortgeschrieben, auch wenn das ÖPNVGesetz die Möglichkeit eröffnet, dieses bedarfsgemäß zu handhaben. Ungehindert dessen, denke ich, ist so eine starre Form der Frist von 20 Jahren nicht zielführend. Davon halten wir nichts, denn wir sind der Auffassung, dass wir gerade hier in Thürin

gen, in der Mitte Deutschlands sehr flexibel sein und auch auf Änderungen eingehen können müssen,

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das soll ja auch so bleiben.)

seien sie wirtschaftlicher, finanzieller oder struktureller Natur. Das ist für die Landkreise ebenso. Im Nahverkehrsplan des Landes stehen gegenwärtig 38 Bahnhaltepunkte auf dem Prüfstand. Das bedeutet nicht, dass die geschlossen werden, sondern es müssen immer auch alle überprüft werden und Lösungen gefunden werden oder Weiterentwicklungen und das kann man in so langen Zeiträumen nicht machen. Deswegen sind wir eindeutig gegen langfristige Zielstellungen.

Unter § 5 Abs. 4 möchten Sie, dass das Land ein Mindestmaß an vernetzten Verkehrsbeziehungen zwischen benachbarten Aufgabenträgern vorgibt. Als ich diesen Änderungsvorschlag gelesen habe, habe ich mich ernsthaft gefragt, ob Sie den Aufgabenträgern vor Ort überhaupt nichts zutrauen. Nicht nur, dass Sie mit dieser Forderung in die kommunale Planungshoheit der lokalen Aufgabenträger eingreifen, Sie schaffen damit auch noch zusätzlichen Planungs- und Verwaltungsaufwand beim Land.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: So ein Quatsch.)

Sie haben in Ihrer Begründung die Rhön angeführt, es gibt aber auch gute Beispiele im Landkreis Nordhausen oder im Landkreis Eichsfeld, wo man auch mit Bussen über die Landesgrenze fahren kann.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, mehr davon!)

Das ist gute kommunale Politik vor Ort und das müssen die vor Ort entscheiden und nicht wir hier in diesem Rund, die vielleicht noch nie mitgefahren sind. Für das Verbundgebiet Mittelthüringen liegt bereits der VMT-Rahmenplan vor, der genau das Ziel hat, über definierte Standards ein homogenes Verkehrsangebot innerhalb der im Verbund organisierten Verkehrsunternehmen zu schaffen. Ich bin eingangs schon auf das Beispiel einer zehnminütigen Wartezeit pro Verknüpfungspunkt eingegangen. Für die nicht im Verbund Organisierten sollte es schon aus Kostengründen erklärtes Ziel sein, die Angebote - und das ist auch so - so zu gestalten, dass für den Kunden sowohl zum Schienenpersonennahverkehr als auch zu den Grund- und Mittelzentren in den anderen Landkreisen gute Anschlüsse angeboten werden. Da gibt es sehr gute Beispiele. Ich muss hier noch mal sagen, ich komme aus dem Landkreis Eichsfeld und nicht jeder aus dem Eichsfeld will in den Landkreis Nordhausen fahren oder umgekehrt, denn die Mehrzahl der Kunden im ÖPNV sind die Schüler. Das sind fast 60 Prozent, die innerhalb des Landkreises in die

Schule gehen, oder ältere Menschen, die in den nächstgrößeren Ort oder Stadt wollen, die zum Arzt wollen oder zur Apotheke oder einfach zum Einkaufen oder ein paar Wege erledigen. Aus diesem Grund haben wir als CDU-Fraktion dafür plädiert, die Grundzentren als Ankerpunkte vor Ort zu erhalten und zu stärken, denn wenn jemand ein Kilo Tomaten kaufen möchte, braucht er nicht erst eine intermodale Transportkette aus Bus, Bahn und Straßenbahn, um in die nächste Kreisstadt zu kommen und da einzukaufen. Und für die Berufspendler ist es wichtig, dass die Buslinien optimal an den Schienenpersonennahverkehr geknüpft sind, denn dann ergibt sich ein geschlossenes System von ganz allein und benötigt keine Landesbuslinien bzw. landkreisübergreifenden Buslinien.

Ein Manko im gegenwärtigen System ist, aber das kann man nicht abschließend beheben, man muss auch mal umsteigen. Das ist nun mal so, man kann nicht von jedem Dorf mit der Schiene überall hinkommen, das, denke ich, werden auch Sie einsehen.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist ein Allgemeinplatz.)

Unter § 5 Abs. 2 wollen Sie, dass bei der Erarbeitung der Nahverkehrspläne insbesondere die Bürger in angemessener Weise gehört werden. Das werden sie. Jetzt war vor Wochen wieder Aufruf, man konnte sich am Nahverkehrsplan 14/15 beteiligen, ich hoffe, Sie haben das auch alle gemacht. Frau Holzapfel und ich haben uns für den Nordthüringer Raum online auch beteiligt. Auch ansonsten ist es gängige Praxis, dass sich das Land, die benachbarten Landkreise, die Gemeinden beteiligen und dass in Anhörungen um Stellungnahmen gebeten wird. In den Gemeinden gibt es Gemeinderäte, die darüber beraten. In den meisten Gemeinderatssitzungen sind auch Bürger da. Ich gehe davon aus - wir haben eben eine Debatte zur Kommunalordnung gehört -, gerade in den kleinen ländlichen Gemeinden sprechen die Gemeinderäte und die Bürgermeister meist noch mit ihren Einwohnern. Das ist vielleicht in der Stadt weniger, dass jeder zum Oberbürgermeister läuft, aber in den kleinen Gemeinden kenne ich den Bürgermeister, ich kenne den Gemeinderat und wenn ich eine Sorge habe, wie ich von A nach B komme, wenn das mit den Buslinien nicht so klappt, dann gehe ich zum Gemeinderat, zum Bürgermeister, in die Verwaltungsgemeinschaft und bringe meine Anliegen vor.

Es gibt auch gute Beispiele. Zum Beispiel in Jena, die haben vier öffentliche Anhörungen durchgeführt und da ist auch die Bürgerbeteiligung und die Transparenz da.

Auch in diesem Punkt kann bei der heutigen Praxis von mangelnder Transparenz und Bürgerbeteiligung keine Rede sein, weshalb auch dieser Änderungsvorschlag aus unserer Sicht entbehrlich ist.

Sie können den Nahverkehrsplan natürlich auch jedem nach Hause schicken, wenn Sie das ganze Papier hier ausdrucken wollen und damit, was weiß ich, wie viele Bäume auf dem Gewissen haben oder die Portokosten in die Höhe treiben wollen.

Unter § 8 Abs. 3 wollen Sie bei der Finanzierung von Vorhaben des ÖPNV und ÖPNV-Investitionen das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz durch das Gemeindeinfrastrukturfördergesetz ersetzen. Mit dem Doppelhaushalt 2013/14 wurde unter Artikel 12 des Haushaltsbegleitgesetzes auch das Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetz verankert, welches die verkehrliche Zweckbindung der investiven Mittel festschreibt. Im vergangenen Jahr wurde diesbezüglich die ÖPNV-Investitionsrichtlinie, welche das wesentliche Instrument der Landesregierung bei der Förderung von ÖPNV-Vorhaben ist, dahin gehend geändert, dass im Punkt 1.3 der oben genannten Richtlinie auch das Gemeindeinfrastrukturfördergesetz namentlich benannt wird. Ich denke, damit ist Ihrem Anliegen Rechnung getragen.

Zu guter Letzt möchte ich noch auf die im Gesetzentwurf angesprochenen Themen Bürgerbusse, ehrenamtliches Engagement und Modellversuche eingehen. Unter § 1 Abs. 3 wollen Sie das Thüringer ÖPNV-Gesetz Bürgerbussen öffnen. Unter § 2 Abs. 6 sollen bei der Planung und Ausgestaltung des ÖPNV die Möglichkeiten alternativer Bedienformen wie Bürgerbus, Rufbus, Anrufsammeltaxen berücksichtigt werden - so weit Ihr Vorschlag. Die Praxis sieht leider ein wenig komplexer und schwieriger aus. Grundsätzlich begrüßt die CDU-Fraktion diesen Vorschlag, liegt uns gerade die Einführung von Bürgerbussystemen, liegen wir da noch etwas zurück. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass mit Bürgerbussen die Mobilität im ländlichen Raum gestärkt und damit die Daseinsvorsorge für die Menschen vor Ort gesichert werden kann. Wir sind jedoch der Auffassung, dass allein die Öffnung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes an dieser Stelle zu kurz greift. Vielleicht erinnern Sie sich oder wissen es, dass etwa vor drei Jahren auf Initiative der Gemeinde Leutenberg im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ein Bürgerbus installiert werden sollte. Dieser scheiterte jedoch am örtlichen Verkehrsgewerbe, insbesondere am Personenbeförderungsgesetz. Denn die Beförderung mittels Bürgerbus darf nicht in Konkurrenz zu anderen, vorhandenen Anbietern stehen, die ähnliche oder gleiche Verkehrsleistungen unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten erbringen müssen, das heißt konkret, in Konkurrenz zur Bahn, zum Linienverkehr der Verkehrsunternehmen und zum örtlichen Taxi- oder Mietwagengewerbe und das genau ist im Personenbeförderungsgesetz geschützt.

Nun werden Sie sicher auf die Bürgerbusse in NRW, Baden-Württemberg oder in Österreich verweisen, bei denen diese Systeme schon funktionie