Christina Tasch
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Naturschutzverwaltung und viele Ehrenamtliche, zum Beispiel Naturschutzvereinigungen, aber auch sonst Engagierte schützen, pflegen und entwickeln Natur und Landschaft in Thüringen. Ich möchte von diesem Pult einmal herzlich Danke sagen an alle, die nicht organisiert sind, sondern die als Einzelkämpfer unwahrscheinlich viel leisten, um unsere Natur zu schützen,
um die Arten zu registrieren, in Thüringen passiert immens viel und viele machen das im Verborgenen, ohne dass sie einer Organisation angehören und sehr viel leisten.
Wichtige Umsetzungsinstrumente sind die Meldung und Pflege der NATURA-2000-Gebiete, Landschaftsplanung und Landschaftspflege, Eingriffsbegleitung, Schutzgebietausweisung sowie vielfältige Angebote zur Umweltbildung. Da haben wir auch weil Sie, Herr Kummer, es gerade angesprochen haben. Umweltbildung wird abgewickelt. Das kann ich so nicht im Raum stehen lassen. Wenn ich mich in unseren Naturparks im Biosphärenreservat Rhön und auch im Nationalpark Hainich umschaue, was dort an Umweltbildung geleistet wird: Schülerranger, viele Wochenenden, unzählige Angebote mit Ehrenamtlichen, mit Angestellten vom Freistaat. Das ist unglaublich, hier haben wir wirklich ein Pfund, mit dem wir wuchern können. Wenn man das immer so pauschal sagt, das will ich Ihnen jetzt nicht, Herr Kummer - Herr Kummer hört mir noch nicht einmal zu -, unterstellen, dass Sie sich nicht auskennen, Sie sind engagiert, das weiß ich, aber gerade die Umweltbildung, was da geleistet wird, da sehe ich keine Rückabwicklung, sondern ich sehe da unwahrscheinlich viele Projekte, die dort laufen. Viele Jugendliche und Kinder werden erreicht, der Bedarf ist da und das wird vonseiten der Landesregierung unterstützt, gerade von den Mitarbeitern der Naturparkverwaltung und, und, und.
Mit ihrer Tätigkeit trägt die Naturschutzverwaltung dazu bei, das Naturerbe zu bewahren, die Leistungsfähigkeit der Ökosysteme aufrechtzuerhalten und den Erholungswert der Natur langfristig sicherzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, europaweit sind zahlreiche natürliche Lebensräume, Tierund Pflanzenarten in ihrem Bestand rückläufig oder gar vom Aussterben bedroht, das ist nichts Neues, natürlich ist das in einer Industriegesellschaft, dass der Mensch durch unseren Lebensstil Arten verdrängt.
Ja, natürlich, da stimme ich Ihnen zu. Diese Entwicklung ist nicht einfach aufzuhalten. Wenn das so einfach wäre, einen Königsweg gibt es in dieser Frage nicht. Deshalb hat die EU dieses Instrument NATURA 2000 geschaffen, um grenzüberschreitend Biotope und ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume zu schaffen. Dieses Netz besteht aus den Vogelschutzgebieten, den FFH-Gebieten. Für NATURA 2000 wurden Flächen ausgewählt, in denen Le
bensraum, Typen und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung sind, das heißt, gerade in Europa hat jedes Land unterschiedliche Verantwortung für bestimmte Tiere und Pflanzen, die nur hier vorkommen, und tragen auch besondere Verantwortung. Das sind in Deutschland und Thüringen die Buchenwälder, die ihr Hauptverbreitungsgebiet in Mitteldeutschland haben. Da tragen wir besondere Verantwortung und der sind wir auch gerecht geworden. Wir haben hier eine Erfolgsgeschichte vorzuweisen, das ist unser Nationalpark Hainich. Er ist Weltnaturerbe geworden, weil eine tolle Arbeit geleistet wird, weil er mit den anderen Buchenwäldern wichtig ist. Ich finde, darauf können wir stolz sein, dass wir den Hainich hier in Thüringen haben und dass wir Weltnaturerbe sind, dass das unserer Beitrag ist, hier speziell für diese Buchenwälder besondere Verantwortung zu tragen. Da leisten wir uns finanziell einiges im Freistaat Thüringen.
Dennoch - der Minister hat einen Sofortbericht gegeben - heißt es nicht, dass wir uns ausruhen können und dass hier alles in Ordnung ist. Das will ich auf keinen Fall damit sagen, sondern auch einmal die positiven Dinge hervorstellen. Ich glaube, die Landesregierung ist mir ihrem eingeschlagenen Weg auf einem zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 guten Weg. Den Antrag - das wird Sie jetzt nicht wundern - brauchen wir nicht, denn wir sind auch ohne diesen Antrag von den Grünen tätig und unterstützen unseren Minister in diesen Fragen, ich ganz persönlich, aber auch die CDU-Fraktion, gern.
Beim Artenschutz - da kennen Sie meine Kritik, Herr Augsten - wünschte ich mir manchmal etwas mehr Rückendeckung. Ich will jetzt nicht die letzte Plenardebatte nutzen, um noch einmal auf Artenschutz und Windkraft einzugehen, wo es viele Probleme gibt, die im Hinblick auf Fledermausschutz leider völlig ausgeblendet werden, beim Rotmilan und, und, und. Da wünschte ich mir manchmal auch mehr Unterstützung vom BUND, vom NABU, aber auch von euch. Da habe ich immer nichts gehört, wenn ich darauf hingewiesen habe, das habt ihr immer alles so abgetan.
Doch, da gibt es ganz große Probleme in diesem Bereich.
Es ist selbstverständlich, dass das Gebietsmanagement zügig flächendeckend über die Bewirtschaftungspläne umgesetzt werden soll und muss. Aber die Frist, die Sie hier mit 2016 fordern, denke ich, ist nicht leistbar, denn das ist viel Arbeit und braucht viele Detailkenntnisse, das hat man nicht schnell innerhalb von kurzer Zeit gemacht. Das erfordert viel Wissen, aber auch Abstimmung, es muss hinterher auch vor Ort akzeptiert werden. Sie fordern deshalb diese zehn Stellen. Was die nun
genau machen sollen, das erschließt sich mir auch nicht. Deswegen lehnen wir das ab.
Aber richtig ist natürlich, dass die weitere Umsetzung von NATURA 2000 nach der erfolgten Unterschutzstellung der Gebiete nicht nur in Thüringen noch große Kraftanstrengungen erfordert, sondern es auch für die nächste Berichtsperiode bis 2018 sicher noch viel zu tun gibt. Das ist völlig unstreitig und das ist nicht allein mit diesen Dingen getan.
Wir haben auch Beispiele dafür, dass unsere Bemühungen zur Bewahrung und Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände für besondere NATURA-2000-Schutzgüter bereits erste Früchte tragen. Herr Kummer hat hier zwei Beispiele genannt, bei denen er sieht, dass es noch nicht gelungen ist. Ich möchte aber auch zwei positive Beispiele bringen. Denn wir klagen immer, es wird nicht akzeptiert und die Leute sagen, hört mit eurem Krempel auf. Es gibt auch positive Beispiele und die sollte man auch einmal nennen, damit die Menschen merken, dass durch das Engagement vieler und durch diese Instrumente Positives erreicht werden kann. Wenn man nur vom Schlechten redet, sagen die, dass das doch sowieso keinen Zweck hat. Da möchte ich gern an eine meiner gern zitierten Art anknüpfen, das Große Mausohr. Sein Erhaltungszustand hat sich innerhalb der letzten EU-Berichtsperiode um eine Stufe verbessert, so dass die Fachleute im letzten Bericht an die EU-Kommission einen günstigeren Erhaltungszustand attestieren konnten. Die Zukunftsaussichten für diese Art haben sich verbessert und das ist ein Erfolg für langjährige Aktivitäten Thüringens. Gerade beim Fledermausschutz gibt es viele Aktivitäten, die hier Früchte getragen haben - auch da mein Dank an die, die sich dort engagieren. Zum Beispiel haben diese Plaketten an den Kirchtürmen und überall viel dazu beigetragen, um zu sensibilisieren, was die Fledermäuse alles leisten und wofür sie wichtig sind. Ich möchte noch ein weiteres Erfolgsbeispiel benennen, das es in der Entwicklung auf unseren Feuchtwiesen gibt. Dort gibt es den FFH-Schmetterling Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Thüringen hat hier eine besondere Verantwortung und konnte durch gezielte Förderung in Verbindung mit KULAP eine Verbesserung um eine Stufe des Erhaltungszustands dieser Art erreichen. Das sind kleine, aber wichtige Erfolge, die es herauszustellen gilt, um die Öffentlichkeit über solche Erfolge zu informieren.
Welchen hohen Stellenwert das Schutzgebietsnetz NATURA 2000 im Rahmen von Fördermaßnahmen hat, hat Minister Reinholz eben dargestellt. Es wird Geld ausgegeben, ich denke, dass Ihre Forderungen mehr als erfüllt sind. Ich mache mir keine Sorgen, dass die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange der NATURA 2000 nicht ausreichend ist. Ich glaube manchmal, wenn man es übertreibt und zu viele Forderungen stellt und den Leuten mit Naturschutz Angst macht, dass man in einigen Fäl
len genau das Gegenteil erreicht. Man braucht ein gesundes Maß, um Menschen zu begeistern und dafür einzuspannen. Wie gesagt, wir finden Ihren Antrag nicht zielführend. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Wir werden uns weiterhin, gerade was den Arten- und Naturschutz anbetrifft, als CDU-Landtagsfraktion in der nächsten Wahlperiode engagieren und wir werden Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Mehrzahl der EU-Staaten erhebt von den Autofahrern Gebühren für die Nutzung von Autobahnen. Gebührenfrei ist die Nutzung der Straßen nur noch in den baltischen Staaten, in Holland, in Belgien und in Deutschland. Vor dem Hintergrund, dass durch die Daehre-Kommission ein Investitionsstau im Verkehrssektor von jährlich 7,2 Mrd. € ermittelt wurde, davon entfallen allein 4,7 Mrd. € auf den Straßenbau, ist es aus unserer Sicht nur folgerichtig, über neue Einnahmequellen zu diskutieren, die direkt in den Infrastruktursektor fließen sollen. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen auf Bundesebene die Pkw-Maut als ein zentrales Vorhaben in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Am 7. Juli 2014 hat der Bundesverkehrsminister Dobrindt sein Konzept zur Pkw-Maut in Berlin vorgestellt. Diese Maut soll ab 2016 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtwicht bis zu 3,5 Tonnen als Infrastrukturabgabe erhoben werden. Um Ausweichverkehre schon von Beginn an zu verhindern, soll die Abgabe sowohl für Autobahnen als auch für Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen gelten, was wir grundsätzlich richtig finden. Inländische Nutzer erhalten einen Infrastrukturbescheid und eine Papiervignette. Der Preis dieser Vignette soll sich für Pkws grundsätzlich entsprechend der Systematik im Kraftfahrzeugsteuergesetz bestimmen. Er wird nach Umweltfreundlichkeit, Hubraum und Zulassungsjahr gestaffelt. Für ausländische Nutzer sollen Vignetten eingeführt werden, welche analog der Maut in Österreich nach der Dauer der Nutzung berechnet werden. Eine Plakette für zehn Tage soll 10 € kosten, für zwei Monate liegt der Preis bei 20 €. Zusätzlich gibt es Jahresvignetten, deren Preis sich unabhängig von der technischen Beschaffenheit des Fahrzeuges einheitlich auf 103 € für Benzin- und 112 € für Dieselfahrzeuge belaufen soll. Ausländische Autofahrer müssen sich die Vignette im Internet oder an Tankstellen kaufen. Die Vignetten sind farblich unterschiedlich gestaltet. Der durchschnittliche Preis der Infrastrukturabgabe beträgt laut Dobrindts Konzept etwa 88 € pro Jahr. Insgesamt werden durch die Einführung dieser Abgabe Mehreinnahmen von
2,5 Mrd. € pro Legislaturperiode prognostiziert. So weit die Fakten zur Pkw-Maut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer die Medien in den vergangenen Wochen aufmerksam verfolgt hat, dem ist nicht entgangen, dass der Vorschlag Dobrindts parteiübergreifend sehr kontrovers diskutiert wird. Sehen die einen, zum Beispiel Sachsen und Baden-Württemberg, Kaufkraftverluste im grenznahen Bereich, sprechen andere von mangelnder Vereinbarkeit mit EU-Recht.
Wir als CDU-Fraktion sagen grundsätzlich Ja zu einer Pkw-Maut, allerdings sollten bei deren Einführung aus unserer Sicht die folgenden Prämissen gelten.
Erstens: Die Pkw-Maut muss für den deutschen Autofahrer kostenneutral sein. Eine Mehrbelastung ist mit uns nicht zu machen. Die Mehreinnahmen müssen zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Besser wäre noch, das gesamte Aufkommen aus der Maut, welches laut Ministerium mit rund 4,7 Mrd. € prognostiziert wird, zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur zu investieren, das heißt, auch der Teil, der von der Kfz-Steuer abgezogen wird. Die Länder, Landkreise und Kommunen müssen anteilig an den Einnahmen beteiligt werden. Das System, die Einrichtung der Maut zu kontrollieren und zu verwalten, dessen Kosten gegenwärtig auf 260 Mio. € geschätzt werden, muss so effizient wie möglich gestaltet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion wird den Prozess um die Einführung einer PkwMaut zukünftig aufmerksam und kritisch verfolgen und sich im Bundesrat für die Interessen der Thüringer Autofahrer starkmachen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Antrag „Mopedführerschein mit 15 - Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit“ haben wir die Landesregierung gebeten, über die ersten Erfahrungen bei der Umsetzung dieses Modellprojekts zu berichten. Ich möchte mich ganz herzlich bei Minister Carius für den umfangreichen Sofortbericht bedanken.
Genau. Insbesondere soll mit diesem Antrag die Frage beantwortet werden, welche positiven Erwartungen die Landesregierung mit dem Vorhaben hinsichtlich der Erhöhung der Verkehrssicherheit verbindet. Das haben wir ja gerade gehört. Vor einem Jahr startete in Mitteldeutschland ein Modellprojekt, das die Erteilung der Mopedfahrerlaubnis an Ju
gendliche bereits mit 15 Jahren ermöglicht. Frau Lukin hat es schon gesagt, unsere Generation hat diese Erfahrung auch gemacht. Ich habe auch mit 14 Jahren schon einen Mopedführerschein gehabt und bin dann damals von meinem Dorf
auch in ein Nachbardorf gefahren und habe damit gute Erfahrungen gesammelt. Mit der Fahrerlaubnis Klasse AM können zusammengefasst zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Kilometern pro Stunde geführt werden. Laut einer ersten Bilanz unseres Ministeriums wurde dieses Projekt besonders im ländlichen Raum sehr gut angenommen und ist ein voller Erfolg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich ein paar Ergebnisse dieser Zwischenbilanz vorstellen. Bis Ende 2013 haben 1.355 Jugendliche eine AM-Fahrerlaubnis erhalten. Mehr als 80 Prozent sind unter 16 Jahre alt. Allein im Eichsfeld haben sich die Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mehr als verdoppelt, und das ist ja nun ein ländlich geprägter Landkreis. Es wurde kein Unterschied zwischen 15- und 16-Jährigen beim Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung festgestellt. Es können frühzeitig Erfahrungen als aktiver Teilnehmer am Straßenverkehr gesammelt werden. Und, was auch sehr wichtig ist, die Unfallwahrscheinlichkeit der jüngeren Nutzer war nicht höher. Gerade was die Unfallzahlen betrifft, gab es ja in der Vergangenheit immer wieder Kritik, auch von den Grünen hier im Landtag.
Sie kommen dazu, das denke ich mal, Frau Schubert. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich einen Artikel, der „Osterländer Volkszeitung“ vom 7. Februar 2014, in dem der Sprecher der Polizeidirektion Leipzig im Zusammenhang mit dem Mopedführerschein ab 15 und den Erfahrungen in Sachsen sagt: Es gibt keinerlei Auffälligkeiten junger Mopedfahrer beim Unfallgeschehen. Das ist eine positive Nachricht. Demnach haben weder das Verkehrsministerium noch die Polizei bisher schlechte Erfahrungen mit dem Pilotprojekt gemacht. Anhand dieser Ergebnisse ist meine Fraktion der Ansicht, dass wir mit dem vorliegenden Antrag ganz klar den Nerv der jungen Leute getroffen haben. Das finde ich auch eine tolle Sache. Im zweiten Teil unseres Antrags bitten wir die Landesregierung, sich für eine zügige Evaluierung des Modellprojekts „AM 15“ durch die Bundesanstalt für Straßenwesen einzusetzen - der Minister hat gesagt, das wird er gern tun -, abhängig von diesem Ergebnis gemeinsam mit dem Bund und den Län
dern eine Verkürzung des Modellprojekts - das soll 2018 auslaufen - zu prüfen und vor allen Dingen, was uns auch wichtig ist, eine bundesweit einheitliche Regelung einzuführen, sich in Abstimmung mit den Ländern Hessen, Niedersachsen, Bayern und dem Bund für eine Anerkennung der Fahrbescheinigung „AM 15“ in Hessen, Niedersachsen und Bayern einzusetzen, was Sinn macht. Gerade dieser Punkt ist uns wichtig, denn viele Jugendliche arbeiten in diesen Ländern und es kann nicht sein, dass man an der Landesgrenze dann vom Moped absteigen und schieben muss. Das macht keinen Sinn. Das wäre gerade auch der Vorteil, wenn es auf diese Bundesländer ausgeweitet wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Führerschein mit 15 ist für uns ein wichtiger Beitrag zur Mobilität, gerade im ländlichen Raum. Er verstärkt die Verkehrssicherheit und stellt eine gute Ergänzung zum bestehenden ÖPNV vor Ort dar. Leider rede ich jetzt vor der Frau Schubert, die schon fleißig mitschreibt, die natürlich das Ganze infrage stellen
und sagen wird, dadurch wollen wir den ÖPNV im ländlichen Raum eindämmen oder zurückfahren, was Quatsch ist. Wie gesagt, es ist eine gute Ergänzung im ländlichen Raum. Die Anfangszeiten, gerade wenn junge Leute dann schon zur Arbeit fahren, sind unterschiedlich. Zur Berufsschule können sicher alle mit dem Bus fahren, wenn er in der Erreichbarkeit liegt, oder auch mit dem Zug. Aber die Zahlen zeigen es, wir haben den Nerv der jungen Leute getroffen, wir wollen das als Ergänzung zum ÖPNV sehen. Deshalb bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen, unserem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der 151. Sitzung am 10. April 2014 haben wir in diesem Hohen Haus den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr, in der ersten Lesung behandelt. Alle Fraktionen haben dies sehr ausführlich getan. Eine Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr fand keine Mehrheit. Für die CDU-Fraktion hat es keine neuen Erkenntnisse zum vorgelegten Gesetzentwurf gegeben.
Wir haben unsere Position sehr ausführlich - 20 Minuten, meine Redezeit habe ich ausgeschöpft. Wir haben keine neuen Erkenntnisse zu dem Gesetzentwurf und bleiben dabei, wir lehnen den Gesetzentwurf ab und ich bitte, unserem Votum hier zu folgen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute steht nur eine Aktuelle Stunde auf der Tagesordnung des Plenums, auf Antrag der FDP-Fraktion: „Hat Thüringen die besten Straßen?“ Ich muss sagen, lieber Heinz Untermann, das ist sicher ein Thema, worüber man sprechen muss, aber die Aktualität für eine Aktuelle Stunde heute kann ich nicht erkennen. Wir haben in diesem Jahr
so oft über die Situation der Verkehrsinfrastruktur hier gesprochen. Wenn man so ein Thema besprechen will, einen Antrag auf Berichtsersuchen, dann kann man lang und breit darüber hier im Plenum oder auch im Ausschuss sprechen.
Aber in fünf Minuten kann man da nicht viel machen und deswegen will ich mich auch kurz halten im Hinblick darauf, dass wir nur heute und morgen tagen und 11 Gesetze und 33 Tagesordnungspunkte auf der Tagesordnung stehen haben. Deshalb möchte ich mich auf wenige Fakten beziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 1990 verfügte Thüringen über nur 250 Autobahnkilometer, im Jahr 2013 waren es schon über 500. Ziel ist es, dass bis 2015 ein Großteil der in Thüringen lebenden Menschen nicht länger als 15 Minuten bis zur
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesund Bundesstraßen befinden sich überwiegend in einem soliden Zustand. So hat sich der Anteil der Bundesstraßen, die als ordentlich eingestuft werden, in dem Zeitraum 2008 bis 2012 von 63 auf 68 Prozent verbessert. Bei den Landesstraßen konnte im gleichen Zeitraum eine Verbesserung um 11 Prozent auf 62 Prozent erzielt werden. Das heißt nicht, dass wir uns auf diesen Zahlen ausruhen können und dass wir damit zufrieden sind, sondern wir brauchen auch in Zukunft ausreichend Mittel für den Erhalt der Neuinvestitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Deshalb haben wir, habe ich auch in diesem Plenum in meinen Redebeiträgen immer davon gesprochen, dass wir im Verkehrshaushalt eine Unterfinanzierung haben, dass im Koalitionsvertrag 50 Millionen stehen. Diese Zahlen wurden ja auch ermittelt, dass wir die brauchen, aber wir haben in den ersten beiden oder den ersten drei Jahren dieses Geld nicht bereitstellen können, weil wir sparen und den Haushalt konsolidieren wollten.
In diesem Bereich haben wir gespart. Ach Leute, ja, es sind 50 Millionen, das steht im Koalitionsvertrag, wir haben es in den ersten drei Jahren nicht eingehalten, das ist unstrittig, das hat auch niemand von uns abgestritten. Wir brauchen jährlich 50 Millionen und wir brauchen eine gute Verkehrsinfrastruktur, denn die ist die Lebensader für die Wirtschaft und für die Bürger Thüringens. Das ist unstrittig und wir können das Thema gern lang und breit im Ausschuss debattieren, in aller Ruhe, in aller Sachlichkeit und nicht hier in fünf Minuten, nur weil die Zeitung mal irgendwas geschrieben hat. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in erster Beratung behandeln wir heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Drucksache 5/7577 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eine Bemerkung kann ich mir zu Beginn meiner Rede nicht verkneifen, liebe Frau Schubert, Sie bitten schon darum. Gebetsmühlenartig kritisieren Sie bei zahlreichen Vorhaben der Landesregierung die mangelnde Transparenz, erst kürzlich bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und vor geraumer Zeit beim LEP. Wenn Sie sich erinnern, war der Verkehrsausschuss in die Planung involviert. Alle vom SPNV Betroffenen wurden auf Grundlage des Thüringer ÖPNVG angehört, für die Menschen im Freistaat fanden vier Regionalforen statt, die Auswirkungen auf die Landeshauptstadt wurden bei
einer weiteren Veranstaltung noch einmal gesondert thematisiert. Mal ehrlich: Ich kann Ihre Kritik nicht verstehen, aber ich denke, Sie kritisieren aus Prinzip und das ist sicher auch ein Teil der politischen Kultur der Grünen, dass Sie immer kritisieren müssen.
Ich möchte jetzt zu Ihrem Endgesetzentwurf kommen, der im Großen und Ganzen die Kernaussagen Ihrer Studie zum Thüringentakt widerspiegelt und das haben wir hier auch schon einmal diskutiert. Wesentliche Änderungspunkte des Gesetzentwurfes sind: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte das Thüringer ÖPNVG dahin gehend ändern, dass sich dies bezüglich der förderfähigen Investitionen auf das Thüringer Gemeindeinfrastrukturgesetz bezieht. Der Planungszeitraum der Nahverkehrsplanung soll auf 20 Jahre ausgeweitet und die Verabschiedung der Fortschreibung durch den Thüringer Landtag festgelegt werden. Ferner sollen die Voraussetzungen für einen thüringenweiten Takt aller öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere aber ein Landesbusnetz geschaffen werden.
Gestatten Sie mir nun, dass ich auf Ihre Punkte ausführlich eingehe.
Mache ich auch. Punkt 1: Unter § 2 Abs. 3 möchten Sie einen durchgehenden Thüringentakt, der über ein einheitliches Tarifsystem verfügt. Einheitliche Tarife lassen sich beispielsweise in einem Verkehrsverbund abbilden. Zwei davon haben wir bereits in Thüringen, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen, was die Nutzerzahlen deutlich belegen. Aber ein Verkehrsunternehmen per Gesetz zu zwingen, einen einheitlichen Tarif anzuwenden oder sich einem Verkehrsverbund anzuschließen, halten wir für den falschen Weg.
Ich hatte in meiner Rede zu Ihrem Antrag „Thüringer Nahverkehrsplanung transparent gestalten“ im Januar 2014 bereits auf diesen Punkt hingewiesen. Den Verkehrsverbund Mittelthüringen, welcher gegenwärtig ein Tarifverbund zwischen den beauftragten Verkehrsunternehmen und den jeweiligen Auftraggebern ist, gilt es weiter zu fördern. Das sieht unsere Fraktion ähnlich. Das stellen wir auch nicht in Abrede. Derzeit wird eine Verbunderweiterung ab 2016 geprüft. Hier sollen bis Ende 2014 Verkehrserhebungen in den Landkreisen durchgeführt werden, die das zurzeit prüfen. Dabei darf aber eines nicht vergessen werden, das Land hat lediglich die Möglichkeit, durch Förderinstrumentarien Anreize zur Integration in den Verkehrsverbund Mittelthüringen zu setzen. Der Freistaat als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr
leistet heute bereits einen sehr hohen Ausgleich für die verbundbedingten Mehrbelastungen. Eine Entscheidung, ob ein Beitritt erfolgt, liegt letztlich beim Aufgabenträger und beim Verkehrsunternehmen selbst. Offensichtlich haben einige Unternehmen und Landkreise noch Bedenken, dem Verbund beizutreten, worüber man einfach nicht per Gesetz hinwegsehen kann.
Wir werben doch auch dafür.
Aber wir können keinen verpflichten. Wir leben in einer Demokratie und kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Das habe ich im Januar hier auch schon einmal ausgeführt, aber das verstehen Sie scheinbar nicht.
Der Verkehrsverbund Mittelthüringen hat Anfang vergangenen Jahres einen Rahmenplan für die Jahre 2013 bis 2017 verabschiedet, der unter anderem einheitliche Regelungen für die Verknüpfungen der Angebote der jeweiligen Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet vorgibt. Lassen Sie mich dazu einige Beispiele nennen. Für die Verknüpfung von Schienenpersonennahverkehr und Straßenpersonennahverkehr werden drei Typen definiert, ein weiterer für den Straßenpersonennahverkehr interne Verknüpfungen. Für diese Verknüpfungen ist als Anschluss eine fahrplanmäßige Wartezeit von maximal zehn Minuten anzustreben. Ihrem Änderungsvorschlag wird bereits Rechnung getragen, wenn diese Standards in den jeweiligen Nahverkehrsplänen vor Ort aufgenommen werden und vor allem in der Praxis umgesetzt werden. Wir sind der Auffassung, lassen Sie die Auftragnehmer und die Verkehrsunternehmen im Verbund Schritt für Schritt die ÖPNV-Angebote im Freistaat besser verknüpfen und die Relationen, wo ein erhebliches Nachfragepotenzial besteht, auch vertakten - und da sage ich hier bewusst, wo ein erhebliches Nachfragepotential besteht. Es gibt nämlich auch Fahrgäste, die einfach nur von ihrem Dorf in die nächste Kleinstadt oder in das nächste größere Dorf zum Arzt oder in die Apotheke oder zum Einkaufen wollen, die weder auf den Schienenpersonennahverkehr umsteigen noch einen stündlichen Takt wollen. Viel wichtiger für die Menschen im ländlichen Raum ist doch, dass da ein Angebot herrscht und dass ihre Mobilität auch gesichert ist. Im Rahmenplan des Verkehrsverbunds steht auch, dass Orte unter 100 Einwohnern nicht bedient werden müssen. Gerade da wohnen ältere Menschen, die auch von A nach B kommen müssen. Ich sage Ihnen hier nochmals, Thüringen besteht nicht nur aus Erfurt, Jena und Weimar - weil Sie sich immer ausschließlich für die Städte einsetzen -,
sondern hauptsächlich aus unserer kleinteiligen Siedlungsstruktur und das muss ich auch abwägen. Darüber steht in Ihrem Gesetzentwurf kein Wort.
Das wollen Sie mit dem ehrenamtlichen Engagement in Form einer unzulässigen Öffnung des Gesetzes für Bürgerbusse einrichten.
Das ist Ihre einzige Antwort für den ländlichen Raum: Organisiert es euch auf ehrenamtlicher Basis selbst.
Doch, das ist so, so lesen wir das.
Lassen Sie mich zwei weitere Nachteile zu Ihren Taktbussen anführen.
Punkt 1, dass der Schülerverkehr mit einem Anteil von 50 Prozent das Rückgrat im Regionalbusverkehr bildet und dabei nur in ganz seltenen Fällen einen Anschluss an die Bahn benötigt. Das heißt, der Schülerverkehr folgt seinen ganz eigenen Gesetzen und er bringt die Kinder vom Dorf A nach B.
Der muss weder vertaktet sein noch müssen Anschlussmöglichkeiten bestehen.
Noch ein Punkt 2: Wie Sie wissen, ist das Verkehrsnetz hierarchisiert, vom ICE über den Regionalexpress, die Regionalbahnen bis hin zu den Buslinien im Regionalverkehr. Aufgrund der Inbetriebnahme des ICE-Knotens in Erfurt ab 2017 werden sich die Verkehrsbeziehungen im Freistaat auch weiterhin ändern, worauf sich der Nahverkehr einstellen muss. Nicht umsonst wird jedes Jahr im Dezember der Fahrplan geändert. Ein integriertes Taktbusnetz bedeutet auch immer Veränderungen bis in die kleinste Zelle, die geplant, kommuniziert und umgesetzt werden müssen und die Verkehrsunternehmen vor große Herausforderungen stellen. Deswegen kann man nicht so große Zeiträume nehmen. Punkt 2, also unter § 3 Abs. 5 wollen Sie den Freistaat ermächtigen, Landesbuslinien einzuführen. Das lehnen wir ab. Wir denken, der Vorschlag kommt aus Sachsen-Anhalt, von dort haben Sie das übernommen. Da wird Ihnen auch bekannt sein, dass in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren zahlreiche ländliche Regionen vom Schienenpersonennahverkehr abgekoppelt worden sind, weshalb diese Busse eingerichtet worden sind. Das ist in Thüringen nicht der Fall, im Gegenteil.
Im Zuge der Inbetriebnahme des ICE-Knotens in Erfurt werden auf zahlreichen Relationen Expresszüge und ein zusätzliches Angebot die Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs verdichten. Wie Sie wissen, wird die Grundversorgung in Thüringen vom Land bestellt und durch den Schienenpersonennahverkehr erbracht. Demgegenüber tragen die Landkreise für den Straßenpersonennahverkehr Sorge. Darüber hinaus vom Land weitere Buslinien bestellen zu lassen, die einerseits in Konkurrenz zur Schiene, aber auch zum öffentlichen Straßenpersonennahverkehr treten würden, halten wir für völlig überflüssig. Es gibt heute schon keine eigenwirtschaftlichen Linien im Regionalbusverkehr. Wie Sie wissen, trat ab 2013 das novellierte Personenbeförderungsgesetz in Kraft, mit dem in Deutschland ein riesiger Markt an Fernbuslinien entstand. Hiervon profitieren wir gerade in Thüringen, im Herzen Deutschlands. Beispielsweise können Sie auf der Relation Eisenach - Jena mit dem Fernbus fahren, was heute schon klassischer Parallelverkehr zur Bahn ist.
Über das Fernverkehrsnetz, Nahverkehrs- und Busnetz hinaus jetzt noch ein Landesbusnetz zu planen,
ist nicht richtig guter Verkehr, sondern über den Bedarf hinausgehender Verkehr,
der einen Kostendeckungsgrad ähnlich der Angebote im Nahverkehr haben wird. Von Klimaschutz ist das sowieso ganz weit entfernt. Das lassen Sie hier völlig außer Acht.
Unter § 5 Abs. 1 wollen Sie die Erstellung der Nahverkehrspläne für einen Zeitraum von 20 Jahren festlegen, die Fortschreibung spätestens alle fünf Jahre. Das sind 25 Jahre. Das halten wir für viel zu lang, das habe ich im Januar hier auch ausgeführt.
Nahverkehrspläne werden heute in der Regel alle fünf Jahre fortgeschrieben, auch wenn das ÖPNVGesetz die Möglichkeit eröffnet, dieses bedarfsgemäß zu handhaben. Ungehindert dessen, denke ich, ist so eine starre Form der Frist von 20 Jahren nicht zielführend. Davon halten wir nichts, denn wir sind der Auffassung, dass wir gerade hier in Thürin
gen, in der Mitte Deutschlands sehr flexibel sein und auch auf Änderungen eingehen können müssen,
seien sie wirtschaftlicher, finanzieller oder struktureller Natur. Das ist für die Landkreise ebenso. Im Nahverkehrsplan des Landes stehen gegenwärtig 38 Bahnhaltepunkte auf dem Prüfstand. Das bedeutet nicht, dass die geschlossen werden, sondern es müssen immer auch alle überprüft werden und Lösungen gefunden werden oder Weiterentwicklungen und das kann man in so langen Zeiträumen nicht machen. Deswegen sind wir eindeutig gegen langfristige Zielstellungen.
Unter § 5 Abs. 4 möchten Sie, dass das Land ein Mindestmaß an vernetzten Verkehrsbeziehungen zwischen benachbarten Aufgabenträgern vorgibt. Als ich diesen Änderungsvorschlag gelesen habe, habe ich mich ernsthaft gefragt, ob Sie den Aufgabenträgern vor Ort überhaupt nichts zutrauen. Nicht nur, dass Sie mit dieser Forderung in die kommunale Planungshoheit der lokalen Aufgabenträger eingreifen, Sie schaffen damit auch noch zusätzlichen Planungs- und Verwaltungsaufwand beim Land.
Sie haben in Ihrer Begründung die Rhön angeführt, es gibt aber auch gute Beispiele im Landkreis Nordhausen oder im Landkreis Eichsfeld, wo man auch mit Bussen über die Landesgrenze fahren kann.
Das ist gute kommunale Politik vor Ort und das müssen die vor Ort entscheiden und nicht wir hier in diesem Rund, die vielleicht noch nie mitgefahren sind. Für das Verbundgebiet Mittelthüringen liegt bereits der VMT-Rahmenplan vor, der genau das Ziel hat, über definierte Standards ein homogenes Verkehrsangebot innerhalb der im Verbund organisierten Verkehrsunternehmen zu schaffen. Ich bin eingangs schon auf das Beispiel einer zehnminütigen Wartezeit pro Verknüpfungspunkt eingegangen. Für die nicht im Verbund Organisierten sollte es schon aus Kostengründen erklärtes Ziel sein, die Angebote - und das ist auch so - so zu gestalten, dass für den Kunden sowohl zum Schienenpersonennahverkehr als auch zu den Grund- und Mittelzentren in den anderen Landkreisen gute Anschlüsse angeboten werden. Da gibt es sehr gute Beispiele. Ich muss hier noch mal sagen, ich komme aus dem Landkreis Eichsfeld und nicht jeder aus dem Eichsfeld will in den Landkreis Nordhausen fahren oder umgekehrt, denn die Mehrzahl der Kunden im ÖPNV sind die Schüler. Das sind fast 60 Prozent, die innerhalb des Landkreises in die
Schule gehen, oder ältere Menschen, die in den nächstgrößeren Ort oder Stadt wollen, die zum Arzt wollen oder zur Apotheke oder einfach zum Einkaufen oder ein paar Wege erledigen. Aus diesem Grund haben wir als CDU-Fraktion dafür plädiert, die Grundzentren als Ankerpunkte vor Ort zu erhalten und zu stärken, denn wenn jemand ein Kilo Tomaten kaufen möchte, braucht er nicht erst eine intermodale Transportkette aus Bus, Bahn und Straßenbahn, um in die nächste Kreisstadt zu kommen und da einzukaufen. Und für die Berufspendler ist es wichtig, dass die Buslinien optimal an den Schienenpersonennahverkehr geknüpft sind, denn dann ergibt sich ein geschlossenes System von ganz allein und benötigt keine Landesbuslinien bzw. landkreisübergreifenden Buslinien.
Ein Manko im gegenwärtigen System ist, aber das kann man nicht abschließend beheben, man muss auch mal umsteigen. Das ist nun mal so, man kann nicht von jedem Dorf mit der Schiene überall hinkommen, das, denke ich, werden auch Sie einsehen.
Unter § 5 Abs. 2 wollen Sie, dass bei der Erarbeitung der Nahverkehrspläne insbesondere die Bürger in angemessener Weise gehört werden. Das werden sie. Jetzt war vor Wochen wieder Aufruf, man konnte sich am Nahverkehrsplan 14/15 beteiligen, ich hoffe, Sie haben das auch alle gemacht. Frau Holzapfel und ich haben uns für den Nordthüringer Raum online auch beteiligt. Auch ansonsten ist es gängige Praxis, dass sich das Land, die benachbarten Landkreise, die Gemeinden beteiligen und dass in Anhörungen um Stellungnahmen gebeten wird. In den Gemeinden gibt es Gemeinderäte, die darüber beraten. In den meisten Gemeinderatssitzungen sind auch Bürger da. Ich gehe davon aus - wir haben eben eine Debatte zur Kommunalordnung gehört -, gerade in den kleinen ländlichen Gemeinden sprechen die Gemeinderäte und die Bürgermeister meist noch mit ihren Einwohnern. Das ist vielleicht in der Stadt weniger, dass jeder zum Oberbürgermeister läuft, aber in den kleinen Gemeinden kenne ich den Bürgermeister, ich kenne den Gemeinderat und wenn ich eine Sorge habe, wie ich von A nach B komme, wenn das mit den Buslinien nicht so klappt, dann gehe ich zum Gemeinderat, zum Bürgermeister, in die Verwaltungsgemeinschaft und bringe meine Anliegen vor.
Es gibt auch gute Beispiele. Zum Beispiel in Jena, die haben vier öffentliche Anhörungen durchgeführt und da ist auch die Bürgerbeteiligung und die Transparenz da.
Auch in diesem Punkt kann bei der heutigen Praxis von mangelnder Transparenz und Bürgerbeteiligung keine Rede sein, weshalb auch dieser Änderungsvorschlag aus unserer Sicht entbehrlich ist.
Sie können den Nahverkehrsplan natürlich auch jedem nach Hause schicken, wenn Sie das ganze Papier hier ausdrucken wollen und damit, was weiß ich, wie viele Bäume auf dem Gewissen haben oder die Portokosten in die Höhe treiben wollen.
Unter § 8 Abs. 3 wollen Sie bei der Finanzierung von Vorhaben des ÖPNV und ÖPNV-Investitionen das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz durch das Gemeindeinfrastrukturfördergesetz ersetzen. Mit dem Doppelhaushalt 2013/14 wurde unter Artikel 12 des Haushaltsbegleitgesetzes auch das Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetz verankert, welches die verkehrliche Zweckbindung der investiven Mittel festschreibt. Im vergangenen Jahr wurde diesbezüglich die ÖPNV-Investitionsrichtlinie, welche das wesentliche Instrument der Landesregierung bei der Förderung von ÖPNV-Vorhaben ist, dahin gehend geändert, dass im Punkt 1.3 der oben genannten Richtlinie auch das Gemeindeinfrastrukturfördergesetz namentlich benannt wird. Ich denke, damit ist Ihrem Anliegen Rechnung getragen.
Zu guter Letzt möchte ich noch auf die im Gesetzentwurf angesprochenen Themen Bürgerbusse, ehrenamtliches Engagement und Modellversuche eingehen. Unter § 1 Abs. 3 wollen Sie das Thüringer ÖPNV-Gesetz Bürgerbussen öffnen. Unter § 2 Abs. 6 sollen bei der Planung und Ausgestaltung des ÖPNV die Möglichkeiten alternativer Bedienformen wie Bürgerbus, Rufbus, Anrufsammeltaxen berücksichtigt werden - so weit Ihr Vorschlag. Die Praxis sieht leider ein wenig komplexer und schwieriger aus. Grundsätzlich begrüßt die CDU-Fraktion diesen Vorschlag, liegt uns gerade die Einführung von Bürgerbussystemen, liegen wir da noch etwas zurück. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass mit Bürgerbussen die Mobilität im ländlichen Raum gestärkt und damit die Daseinsvorsorge für die Menschen vor Ort gesichert werden kann. Wir sind jedoch der Auffassung, dass allein die Öffnung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes an dieser Stelle zu kurz greift. Vielleicht erinnern Sie sich oder wissen es, dass etwa vor drei Jahren auf Initiative der Gemeinde Leutenberg im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ein Bürgerbus installiert werden sollte. Dieser scheiterte jedoch am örtlichen Verkehrsgewerbe, insbesondere am Personenbeförderungsgesetz. Denn die Beförderung mittels Bürgerbus darf nicht in Konkurrenz zu anderen, vorhandenen Anbietern stehen, die ähnliche oder gleiche Verkehrsleistungen unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten erbringen müssen, das heißt konkret, in Konkurrenz zur Bahn, zum Linienverkehr der Verkehrsunternehmen und zum örtlichen Taxi- oder Mietwagengewerbe und das genau ist im Personenbeförderungsgesetz geschützt.
Nun werden Sie sicher auf die Bürgerbusse in NRW, Baden-Württemberg oder in Österreich verweisen, bei denen diese Systeme schon funktionie
ren und teilweise gut angenommen werden. Außer in NRW, wo Bürgerbusse über die Verkehrsunternehmen auf konzessionierten Linien betrieben werden, bewegen sich meines Erachtens alle anderen Modelle im genehmigungsfreien Raum in einer gesetzlichen Grauzone. Da gibt es auch noch Fragen, die nicht hinreichend geklärt werden - brauchen die eine Genehmigung - ja oder nein? Wie werden die Kosten gedeckt? Wer finanziert das Fahrzeug? Wie gewinne ich ehrenamtliche Fahrer? Ist auf die Erlöse Einkommensteuer zu entrichten? Ist die Mobilität im Sinne einer Vereinsgründung gemeinnützig oder trete ich einem Verein bei, um das zu nutzen?
Da gibt es noch eine Menge Fragen und diese Fragen sind nicht in diesem Gesetz geregelt, sondern müssen im Personenbeförderungsgesetz geregelt werden und dafür ist der Bund zuständig. Wir sind der Auffassung, dass - bevor wir das hier in diesem Gesetz ändern müssen - erst der Bund die Regelungen ändern muss. Das ist auch in dem aktuellen Koalitionsvertrag integriert worden. Wir möchten das als CDU-Fraktion gern zum Anlass nehmen, den Minister Carius zu ermutigen, den Bund von einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zu überzeugen und Thüringer Modelle zu schaffen, welche insbesondere die Fragen beantworten, wie die Mobilität zukünftig im ländlichen Raum sichergestellt werden kann.
Ja - ich bin auch gleich fertig. Wollte noch ein gutes Beispiel...
… aus der Gemeinde Werther, Landkreis Nordhausen anschließen, aber das kann man alles nachlesen.
Die CDU-Fraktion stimmt einer Überweisung nicht zu. Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Landesentwicklungsprogramm ist eines der wichtigsten Instrumente zur nachhaltigen Entwicklung unseres Landes, insbesondere auch hinsichtlich der besonderen Herausforderungen, denen der Freistaat aufgrund des demografischen Wandels und der Umsetzung der Energiewende gegenübersteht. Aus diesem Grund ist die Fortschreibung des LEP eines der zentralen Vorhaben dieser Legislaturperiode, weshalb es auch so intensiv in allen Fraktionen diskutiert und begleitet wurde. Nachdem wir am 12. Dezember 2012 bereits den Ersten Entwurf des LEP hier im Landtag beraten und eine Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Landesplanungsgesetz abgegeben haben, befinden wir heute über den überarbeiteten zweiten Entwurf.
Wir als CDU-Fraktion begrüßen den Zweiten Entwurf des LEP 2025. Mit dem Programm soll die Entwicklung Thüringens optimal an die zukünftigen
Herausforderungen angepasst werden. Meine Fraktion wird sich im Rahmen des LEP auch weiterhin aktiv für die Stärkung des ländlichen Raums, aber auch insbesondere für den Erhalt der Grundzentren einsetzen.
Ich möchte zunächst auf die öffentliche Beteiligung im Rahmen der Anhörung zum Ersten Entwurf des LEP eingehen und eventuell einer möglichen Kritik, die gern immer die Frau Schubert hier einbringt,
der mangelnden Transparenz gleich entgegenwirken. Der erste Entwurf wurde an über 60 Stellen in Thüringen, die Landkreise, kreisfreien Städte, die Gemeinden, die Landesplanungsbehörden, übersandt. Zudem gab es auch auf den Internetseiten des Ministeriums die Möglichkeit der Beteiligung. Also zuerst die Betroffenen des LEP vor Ort sollten sich mit dieser Thematik auseinandersetzen und das ist auch gut so. Wenn man die Zahl der Sachäußerungen betrachtet, dann weiß man auch, dass sich die Gemeinden und die Städte und die Bürger intensiv mit dem LEP auseinandergesetzt haben, denn es sind 4.176 Sachäußerungen eingegangen, von denen 3.675 abwägungsrelevant waren. Dass von diesen 3.675 Äußerungen im zweiten Entwurf 46 Prozent berücksichtigt und teilweise berücksichtigt wurden, ist für mich eine sehr gute Quote.
Dass 54 Prozent nicht berücksichtigt wurden, ist auch darauf zurückzuführen, dass viele sich über Themen geäußert haben, für die das LEP gar nicht zuständig ist.
Auch möchte ich mich noch mal bedanken, dass das Ministerium jeder Fraktion alle Sacheinwendungen zur Verfügung gestellt hat. Also jeder von uns konnte wirklich die 4.176 Stellungnahmen lesen und sich dann natürlich auch eine eigene Meinung dazu bilden.
Die Stellungnahme des Landtags vom 12. Dezember 2012 zum ersten Entwurf enthielt 12 Sachäußerungen, welche im zweiten Entwurf zu 90 Prozent berücksichtigt wurden. Also wir haben uns hier beteiligt und die Anregungen, die wir als Parlament eingebracht haben, wurden zu 90 Prozent auch berücksichtigt. Das ist eine sehr gute Quote und es zeigt auch, dass gerade die Dinge, die wir eingebracht haben, die wir ändern wollten und wo es auch Kritik gab, zum Beispiel bei der Ausweisung der Grundzentren, hier auch berechtigt waren und dass wir das auch geändert haben.
Dann wurde auch der erste Entwurf viermal und der zweite Entwurf fünfmal im Bauausschuss beraten, welches auch von einer sehr transparenten und sehr ausgiebigen Diskussion zeugt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 16. Juli 2013 hat die Landesregierung den zweiten Entwurf zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Am 16. September 2013 wurde er auch uns Abgeordneten zur Verfügung gestellt. Ich habe es gerade gesagt, daraufhin haben wir noch fünfmal das LEP im Ausschuss beraten.
Ich möchte jetzt noch einmal die wesentlichen Änderungen des zweiten Entwurfs hier kurz skizzieren, die uns wichtig waren. Die Raumstruktur „Westthüringer Bogen“ wurde in drei Raumstrukturtypen unterteilt. Diese Unterteilung orientiert sich hauptsächlich an den jeweils nächsten Oberzentren, das war auch ein wichtiger Einwand, zum Beispiel Göttingen für Nordthüringen, Fulda für Westthüringen, Coburg für Südthüringen. Die Regionalen Planungsgemeinschaften werden beauftragt, für alle ihre jeweiligen Raumstrukturtypen konkrete Handlungserfordernisse aufzustellen, um damit einen weiteren Beitrag zur flächendeckenden Daseinsvorsorge zu schaffen. Die Zentralen Orte wurden überprüft, aber darauf gehe ich dann noch mal ein. Insbesondere haben wir lange über das neue Verfahren zur Bestimmung der Grundzentren gesprochen. Auch die Entwicklungskorridore entlang der Autobahnen und Bundesstraßen wurden aufgenommen. Das haben wir sehr begrüßt. Das bedeutet nicht, dass sie morgen automatisch nicht mehr für die Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden, aber zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Freistaats brauchen wir auch in den nächsten Jahren Industrieflächen und da bieten sich natürlich die Autobahnen und die Bundesstraßen an, um die dann dort auch leichter entwickeln zu können. Zudem werden weitere Industriegroßflächen zusätzlich ausgewiesen und eine zukünftige Kategorisierung der Industrieflächen entfällt. Diese Kategorisierung bleibt Aufgabe der Großflächeninitiative Thüringen.
Die Schwerpunkträume für den Tourismus orientieren sich an dem Landestourismuskonzept. Das hat auch Frau Abgeordnete Doht schon gesagt. Es war uns auch wichtig, den Hainich hier wieder aufzunehmen, Hainich-Wartburg als Weltkulturund Weltnaturerbe.
Die Folgen des Klimawandels in den jeweiligen Thüringer Klimabereichen werden konkreter dargestellt und durch Karten veranschaulicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir nun noch einmal, auf die erste Stellungnahme des Landtags einzugehen und nochmals darzustellen, was sich zum zweiten Entwurf verändert hat.
Um die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zu sichern, können die Raumstrukturen in den Regionalplänen, besonders die Handlungserfordernisse, zugewiesen oder besondere Nutzungsanforderungen als Grundsätze der Raumordnung formuliert werden. Zudem wurde das Zentrale-Orte-System wei
terentwickelt, wodurch die bestehenden Grundzentren erhalten bleiben. Das war uns hier wichtig, weil sie jetzt in den Regionalplänen ausgewiesen werden. Auch in den Regionalen Raumordnungsplänen hat man immer nur für eine begrenzte Zeit diesen Status und muss sich immer wieder als Gemeinde neu bewerben. Wir sind der Auffassung, dass gerade die Grundzentren, Mittelzentren, Oberzentren die wichtigsten Impulsgeber und Ankerpunkte in der Region sind, und sie haben mehrere Kriterien zu erfüllen. Das ist die Einbindung in den SPNV und ÖPNV, bei der Versorgung mit Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen und bei der Ansiedlung von Einzelhandelsund Dienstleistungsunternehmen. Ich betone es doch immer wieder gern, für uns sind die Grundzentren wichtig und sie machen den ländlichen Raum liebens- und lebenswert,
und wer vom Dorf kommt, der weiß das auch. Mit der jetzigen Regelung zur Frage der Grundzentren werden die Kriterien erweitert und es wird vor allen Dingen - das ist für mich auch wichtig, ich wohne auch in einer betroffenen Gemeinde - Planungssicherheit für die Gemeinden geschaffen. Ich möchte auch noch einmal kurz auf das Verfahren eingehen. Die Übergangs- bzw. Qualifizierungsphase endet drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplans und das war gerade auch die berechtigte Forderung von uns, von den meisten hier, die sich für den Erhalt der Grundzentren eingesetzt haben, dass die Gemeinden auch Zeit haben, um sich hier weiterzuentwickeln. Das ist wichtig und diese Übergangsphase bietet erst einmal allen Gemeinden Planungssicherheit und andererseits aktive Qualifizierungsmöglichkeiten, um dann auch endgültig in das LEP 2025 aufgenommen zu werden. Da sind die Kriterien erweitert worden und die möchte ich auch noch einmal nennen. Das ist einmal die Funktionserfüllung auf der Basis von Ausstattungsmerkmalen, das ist hier auch aufgelistet im LEP, die Erreichbarkeit im Raum, die Einwohnerstärke mit Demografiefaktor, auch hier gibt es ganz unterschiedliche Entwicklungen, aber auch die Verflechtung im Verflechtungsraum und in der Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und auch Arbeitsplatzzentralität oder die besonderen Situationen an den Landesgrenzen.
Dass im vorliegenden Entwurf nicht nur die Einwohnerzahl und die Erreichbarkeit, sondern auch der Personennahverkehr, die Möglichkeit der Vernetzung von Einzelhandel, Arztpraxen, Apotheken oder kulturellen Einrichtungen Berücksichtigung finden, begrüßen wir außerordentlich. Auch die Möglichkeit, dass Grundzentren, die eventuell ihren Status verlieren könnten, durch verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden im Rahmen der IKZ oder auch anderen Zusammenarbeitsmöglichkeiten etwas aktiv für den Erhalt ihres Status tun können, sehen wir als sehr positiv an.
Da sind wir anderer Meinung: Eine Gemeindegebietsreform stärkt nicht automatisch eine Gemeinde und es gibt Gemeinden, die sich dadurch stärken können. Das haben auch viele Gemeinden in den letzten Jahren freiwillig gemacht, aber es gibt auch Gemeinden, die möchten das nicht und erfüllen trotzdem auch alle Voraussetzungen für ein Grundzentrum. Da gibt es kein Allheilmittel. Was das Thema Zentrale Orte betrifft, sehen wir zudem die Bedeutung der Mittelzentren als ausreichend gesichert.
Ich möchte noch auf ein paar weitere Punkte eingehen, die auf der Grundlage der Stellungnahmen des zweiten Entwurfs detaillierter ausgearbeitet wurden. Das ist einmal, die Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie wird in Punkt 2.4 - Siedlungsentwicklung - stärker berücksichtigt. Das war auch eine Forderung, gerade von einigen Abgeordneten. Belange der sozialen Infrastruktur werden in Punkt 2.5 - Wohnen und wohnortnahe Infrastruktur - stärker integriert. Zusätzliche Entwicklungskorridore entlang der A 9, der A 73, der B 90 neu, der B 281 und der A 93 wurden aufgenommen. Vom ICE-Knoten ausgehende Potenziale werden beim Punkt 4.5 Verkehrsinfrastruktur - stärker berücksichtigt. Insgesamt betrachtet wurde beim Zweiten Entwurf des LEPs die Stellungnahme des Landtags in weiten Teilen beachtet und danach können wir diesem Entwurf auch zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend noch einige Punkte zum Thema Energie. Liebe Frau Scheringer-Wright, unsere Fraktion, insbesondere unser Minister Jürgen Reinholz, unser Sprecher Egon Primas und ich sind sehr froh, dass es im Thüringer Wald und in Thüringer Wäldern keine Ausweisung von Windenergieanlagen gibt.
Wir sind auch froh, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften mit ihrer kommunalen Planungshoheit selbst entscheiden, welche Art der erneuerbaren Energien sie anwenden möchten, ob das nun Biomasse ist, Solarenergie oder Wind- oder Wasserkraft, das können sie entsprechend ihrer Hoheit selbst entscheiden. Um die Attraktivität des Tourismuslandes Thüringen auch weiterhin auszubauen und die einzigartige Kultur- und Naturlandschaft zu bewahren, haben wir uns - ich habe es gerade gesagt, da gab es keinen Dissens - auch dafür eingesetzt, die Welterberegion Wartburg-Hainich wieder aufzunehmen.
Zusammenfassend möchte ich noch einmal sagen, dass wir diesem Entwurf zustimmen können, und ich möchte dafür werben. Ich bedanke mich auch noch einmal beim Minister und seinen Mitarbeitern, bei Herrn Walter, der alle Fragen umfänglich, ich denke mal, zur vollsten Zufriedenheit beantwortet
hat, auch wenn man ab und zu sicherlich auch einmal eine andere Meinung hatte. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist fünf nach sechs, wir sitzen seit Mittwoch hier.
Wir wollen nach Hause mit dem Auto oder mit der Bahn. Wenn wir schneller nach Hause kommen wollen, brauchen wir Ortsumfahrungen, also wer mit dem Auto fahren will, der braucht noch ein paar Ortsumfahrungen, die Zugfahrer brauchen schnellere Zugverbindungen.
Wir haben schon so viel gehört, dass der Verkehrshaushalt unterfinanziert ist. Ich möchte jetzt auch nicht noch einmal auf die Kommission eingehen, was die alles Wichtiges gesagt haben. Die CDUFraktion ist die Fraktion, die sich hier im Plenum ganz klar für den Bau von Ortsumfahrungen einsetzt, da sind wir auch anderer Auffassung als die Grünen. Wir setzen uns aber auch für den guten Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs ein, auch für den ICE-Knoten. Wir haben noch viele Baustellen hier und brauchen natürlich auch das nötige Kleingeld, um hier die Ortsumfahrungen zu bauen und auch den Schienenpersonennahverkehr am Leben zu erhalten.
Zum Antrag der Linken hat Frau Doht einiges gesagt, er ist entbehrlich. All das, was dort aufgeschrieben ist, gibt es bereits. Das Bahnhofsverschönerungsprogramm brauche ich hier auch nicht noch einmal aufzuführen. Das Thema war im letzten Jahr im Plenum, es war Anfang Januar im Ausschuss. Da konnte sich jeder darüber informieren.
Die CDU- und die SPD-Fraktion haben einen Alternativantrag eingebracht, den kann auch jeder lesen. Ich werde ihn jetzt nicht noch einmal einzeln vorstellen. Wir sind der Auffassung, Thüringen braucht auch weiter ein gut ausgebautes Netz, die Anschlüsse der Region an das Autobahnnetz, wir brauchen Ortsumfahrungen, dazu stehen wir auch, den zügigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung. Wir bitten um Annahme unseres Alternativantrags. Allen, die gerne Fasching feiern, ein schönes Faschingswochenende!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grünen haben eine Studie in Auftrag gegeben, „Thüringentakt - eine integrierte Strategie für den Öffentlichen Verkehr in Thüringen“. Aufgrund dieser Studie haben wir heute diesen Antrag vorliegen. Was heißt heute - Frau Schubert, seit November ist er hier im Plenum und ich kann nur Frau Doht unterstützen, wir haben in der letzten Woche eine Anhörung im Ausschuss gehabt, wo Herr Hädrich und Herr Behrens von der DB anwesend waren. Wir haben alle Eisenbahnstrecken in Thüringen, einige wurden schon ganz unruhig, abgegrast, wann, wo welcher Zug hält, um wie viel Uhr und wer an welchem Bahnsteig zusteigt; wir wissen jetzt Bescheid.
Ich denke, diese Diskussionen waren so umfangreich und da hätten Sie heute diesen Antrag zurückziehen können, aber nichtsdestotrotz, wir diskutieren gern, nicht nur Sie, sondern wir auch.
Auch wir haben Ihre Studie gelesen. Bevor ich jetzt auf Ihren Antrag eingehe - ich komme ja aus dem Landkreis Eichsfeld, der ist da sehr positiv weggekommen, das muss ich natürlich hier noch einmal sagen, dass gerade dort die Expressbuslinien und auch das Rufbussystem als vorbildlich dargestellt worden sind, das darf man dann hier auch einmal positiv erwähnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion hat sich in den vergangenen Jahrzehnten dafür eingesetzt, dass ganz Thüringen auf Straße und Schiene zukünftig besser an Deutschland und an Europa angebunden wird. Wir haben in den 20 Jahren viele Investitionen getätigt, die sich heute in vielen Unternehmensansiedlungen widerspiegeln und unseren Bürgern auch ein hohes Maß an Mobilität ermöglichen. Uns als CDU-Fraktion und auch mir als Nutzerin des Schienenpersonennahverkehrs im Freistaat liegt die zukünftige Nahverkehrsplanung besonders am Herzen, insbesondere auch hinsichtlich der Inbetriebnahme des ICE-Knotens in Erfurt und den damit verbundenen Synergien für das ganze Land. Dem sehen wir mit großem Interesse entgegen und wissen, dass aufgrund des Knotens dann auch eine Vertaktung und Verzahnung in alle Landesteile entwickelt werden muss. Doch gerade hinsichtlich der Erschließung des ländlichen Raumes ist es unverzichtbar, dass auch die Zulaufstrecken auf die Knoten leistungsfähig ausgebaut werden, und da müssen wir auch noch ein paar Hausaufgaben machen. Wir wissen alle, dazu sind der zweigleisige Ausbau der Mitte-DeutschlandVerbindung sowie der im Nahverkehrsplan erwähnte barrierefreie Zugang und Ausbau von ÖPNVVerknüpfungspunkten und -Zugangsstellen ganz
wichtig. All das haben wir auch am letzten Mittwoch diskutiert.
Ich möchte jetzt auf ein paar Punkte Ihres Antrags eingehen. Der Sofortbericht war umfangreich und ich möchte jetzt auf die Punkte in Punkt II eingehen. Eine allgemeine Bemerkung: Der Antrag suggeriert - vielleicht nicht absichtlich oder doch absichtlich -, dass der Nahverkehrsplan intransparent gestaltet worden ist. Da kann ich auch nur Herrn Untermann und Frau Doht recht geben, die noch einmal auf die vier stattgefundenen Regionalforen im vergangenen Jahr hingewiesen haben. Es waren auch viele Abgeordnete da. Parallel dazu wurde Anfang 2013 eine Veranstaltung in Erfurt durchgeführt, auf der die Verkehrsimpulse durch die Inbetriebnahme der VDE 8 diskutiert wurden, da waren auch Abgeordnete da. Zudem wurde gemäß § 5 Abs. 2 des Thüringer ÖPNV-Gesetzes den benachbarten Aufgabenträgern, den Landkreisen, den Verkehrsunternehmen und Verbänden im September 2013 über einen Zeitraum von einem Monat die Möglichkeit zur Anhörung gegeben. Ist Ihnen das zu wenig, ist das intransparent? Sie werden uns dann sicher noch sagen, wo Sie glauben, dass das Verfahren intransparent war.
Ja, viel Wiederholung, da wird es auch nicht besser. Wir sehen das nicht so.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Punkt II Ihres Antrags haben Sie einen ganzen Blumenstrauß an Forderungen aufgestellt, zum Beispiel die Nahverkehrsplanung an einem Horizont von 20 Jahren auszurichten. Wir sind der Meinung, dass sich langfristige Planungen als äußerst starr erweisen und sich damit auch schlecht auf kurze oder mittelfristige Veränderungen reagieren lässt. Also da sind wir überhaupt nicht Ihrer Meinung, dass das richtig ist.
Insbesondere Thüringen in der Mitte Deutschlands muss kurzfristig reagieren auf veränderte Situationen und Rahmenbedingungen. Deshalb sind wir auch wie die Vorredner gegen solch einen langen Planungshorizont. Was die Kooperationsförderung betrifft, so ist diese in der ÖPNV-Kooperationsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, die kooperative Zusammenarbeit der Thüringer Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV zu stärken und zu erneuern. Sie wissen, dass zum 01.01.2014 die neue Kooperationsrichtlinie in Kraft getreten ist. Ich will jetzt gar nicht noch einmal auf die Punkte eingehen, die in der Überarbeitung stattgefunden haben.
Den Verkehrsverbund Mittelthüringen, der gegenwärtig ein Tarifverbund zwischen den beauftragten Verkehrsunternehmen des Freistaats Thüringen, den kreisfreien Städten Erfurt, Jena, Weimar und Gera sowie den Landkreisen Gotha, Weimarer Land und Saale-Holzland-Kreis ist, gilt es weiterhin zu fördern. Das sehen wir ähnlich. Das steht hier außer Frage. Derzeit wird eine Verbunderweiterung ab 2016 geprüft. Hierzu wird bis Ende 2014 eine Verkehrserhebung durchgeführt, an der sich die Landkreise Sonneberg, Sömmerda, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Wartburgkreis, Ilm-Kreis sowie die Städte Suhl und Eisenach beteiligen. Insbesondere die Integration des Ilm-Kreises aufgrund seiner starken Pendlerverflechtung zwischen Erfurt und dem Industriegebiet Erfurter Kreuz birgt hohe Fahrgastpotenziale, die es durch ein einheitliches Tarifsystem und gute Verknüpfung innerhalb des Straßenpersonennahverkehrs zu erschließen gilt. Aber wir dürfen natürlich nicht vergessen, das Land hat lediglich die Möglichkeit, durch Förderinstrumente Anreize zu bieten, entscheiden, ob jemand beitritt oder nicht, das müssen die Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen selbst. Da haben wir nicht reinzureden.
Das ist eine Aufgabe, die vor Ort erledigt werden muss. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, ob einem das gefällt oder nicht, ob man da eine andere Auffassung hat, dass einige Unternehmen und Landkreise noch Bedenken haben. Die kann man nicht einfach wegsubventionieren. Die muss man zur Kenntnis nehmen und muss überlegen, wie kann man da weiter vorgehen. Aber wir können nicht über die Köpfe vor Ort hier von Erfurt par ordre du mufti alle zwingen mitzumachen. Das geht eben nicht.
Der Verkehrsverbund Mittelthüringen hat 2013 einen Rahmenplan für die Jahre 2013 bis 2017 verabschiedet, der unter anderem einheitliche Regeln für die Verknüpfung der Angebote der jeweiligen Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet vorgibt. Wenn dies in die Praxis umgesetzt wird, sind wir einen großen Schritt weiter, denke ich.
Einen thüringenweiten Verkehrsverbund zu fordern, ist ein weitreichendes, ambitioniertes Ziel, aber, ich habe es eben schon gesagt, letztendlich müssen das die Verantwortlichen vor Ort entscheiden und nicht wir.
Lassen Sie die Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen im Verbund Schritt für Schritt die ÖPNV-Angebote im Freistaat verbessern und verknüpfen und auch, das ist für uns die Grundlage, dass ein einheitlicher Tarif angenommen und die Attraktivität des ÖPNV gestärkt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter Punkt 3 fordern Sie, die Trassenpreise für Eisenbahnunterneh
men auf den Prüfstand zu stellen. Dies sehen wir ähnlich. Allerdings sollte diese Regulierung direkt über den Bund und nicht über den Bundesrat erfolgen. Wie einigen sicher bekannt ist, war die Trassenpreisregulierung bereits in der vergangenen Legislatur Thema auf Bundesebene. Die vorherige Bundesregierung hatte dazu einen novellierten Entwurf des Eisenbahnregulierungsgesetzes eingebracht, welcher unter anderem vorsah, die Preise zur Nutzung von Trassen, Stationen und Energie stärker zu realisieren. Dies ist leider im Bundesrat gescheitert. Zweifelsohne muss es dazu einen neuen Anlauf geben und ich bin optimistisch, dass das auch passiert.
In diesem Zusammenhang ist meine Fraktion der Meinung, dass die Regionalisierungsmittel erhöht und stärker an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden müssen. Zudem sollten auch die Zuwendungen aus dem Entflechtungsgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz durch den Bund auf hohem Niveau über das Jahr 2019 bereitgestellt werden.
Zum Schluss noch einige Bemerkungen zum ICEKnoten Erfurt: Die Konzentration auf den ICE-Knoten in Erfurt zu vernachlässigen und stattdessen die Struktur im Nahverkehr besser abzubilden, verlässt meines Erachtens den Rahmen der Verantwortlichkeiten, das habe ich vorhin schon gesagt. Wie Sie wissen, ist gemäß ÖPNV-Gesetz das Land Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr und die Landkreise sind die Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr. Die Inbetriebnahme des Knotens Erfurt wird ein Großteil des Angebots im Schienenverkehr verändern, das haben wir auch letzte Woche gehört und das wissen wir auch und das hat auch Frau Staatssekretärin ausführlich dargestellt. Die kleinteilige Siedlungsstruktur Thüringens abzubilden, bleibt meines Erachtens und des Erachtens der CDU-Landtagsfraktion Aufgabe der Landkreise und der kreisfreien Städte mit ihren jeweiligen Nahverkehrsplanungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ein paar Zusammenfassungen, die noch einmal begründen, warum wir, liebe Frau Schubert, Ihren Antrag ablehnen. Wir halten einen Planungshorizont über 20 Jahre für zu starr und zu wenig flexibel. Die neue Kooperationsförderung ist bereits zum 01.01.2014 in Kraft getreten. Das Eisenbahnregulierungsgesetz sollte in dieser Legislaturperiode novelliert werden, und zwar von der Bundesregierung, wie ich es eben dargestellt habe. Die Kleinteiligkeit Thüringens wird in den Nahverkehrsplänen der Landkreise besser abgebildet als in einem Nahverkehrsplan des Landes. Nicht nur die Landkreise werden bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans gehört. Es gab auch gut besuchte Regionalforen in allen Landesteilen, bei denen sich jedermann - die waren öffentlich - beteiligen konnte. Mir ist nicht bekannt, dass sich jemand beschwert hat,
außer Ihnen natürlich, dass das so intransparent war. Mir ist da von Bürgern noch nichts zu Ohren gekommen, uns allen nicht. Außer den Grünen hat das niemand wahrgenommen. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte hat eben eigentlich schon alles das hier gesagt, was zum Thema Hochwasserrichtlinie wichtig ist. Ich möchte mich deshalb auch nicht wiederholen und alles noch einmal sagen. Der Minister hat auch umfänglich im Sofortbericht den Sachstand hier dargelegt.
Für uns ist deutlich geworden, dass durch das Ministerium dargelegt wurde, dass die angesprochenen Probleme hier identifiziert sind, und wir sehen eigentlich nicht die Notwendigkeit, die Richtlinie, die bis 2014 gilt, jetzt zu ändern.
Nichtsdestotrotz möchten wir über all die Einzelfälle - auch Herr Kummer hat, ich sehe ihn jetzt nicht, noch einmal ein paar Einzelfälle hier dargestellt, wo es vielleicht nicht so optimal gelaufen ist oder wo man noch später etwas anders machen kann oder wie man für zukünftige Fälle auch umgeht - im Ausschuss weiterberaten.
Ich kürze es jetzt ab und schaue auf die Uhr - alle freuen sich auch. Die CDU-Fraktion bittet, den Antrag der Linken federführend an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und mitberatend an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz und Forsten zu überweisen. Dann können wir uns dort die Zeit nehmen, das noch einmal im Konkreten zu besprechen. Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP hat im Oktober-Plenum einen Antrag in der Drucksache 5/6719, ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes, hier eingebracht. Wir haben darüber debattiert. Die CDU-Fraktion hat umfänglich begründet, warum wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Wir haben es auch nicht an den Ausschuss überwiesen. In den letzten vier Wochen sind uns keine neuen Erkenntnisse gekommen, deshalb bleiben wir bei unserem Nein und die Begründung kann jeder noch einmal nachlesen. Die muss ich Ihnen heute nicht noch einmal mitteilen. Danke schön.
Sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf mich zunächst einmal
ganz herzlich bei Minister Carius für den Sofortbericht bedanken, der sehr umfangreich war.
Ich hoffe, liebe Frau Schubert, weil Sie schon wieder so schön lachen, er war für Sie erhellend, denn der Herr Minister hat hier noch mal eindeutig klargestellt, wer in Deutschland für was zuständig ist, wo die Länder Zuständigkeit haben und der Bund zuständig ist. Das ist hier ganz klar noch mal herausgearbeitet worden. Ich habe manchmal den Eindruck, dass Sie diese Trennung zwischen Landes- und Bundeszuständigkeiten nicht so ganz verinnerlicht haben und hier oft Anträge einbringen, die eigentlich in Berlin behandelt werden sollten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in diesem Jahr hier öfters Anträge zum Verkehr gestellt. Ich hatte immer den Eindruck, dass Sie in weiten Teilen überhaupt die Notwendigkeit weiterer Ortsumfahrungen nicht sehen. Alle acht Wochen oder Vierteljahre kommt hier wieder ein Antrag, damit Sie hier Ihre Position noch mal darstellen, dass wir eigentlich genug Verkehrswege haben, dass kaum, mal vielleicht an einer Stelle, wo Sie mal selber vor Ort waren, die Ortsumfahrung notwendig ist.
Ja, Sie waren auch in Worbis-Wintzingerode und erzählen da immer, dass diese nicht notwendig ist. Sie ist doch notwendig. Ich will aber auch noch mal klarstellen, Frau Lukin, weil Sie eben so ein bisschen abwertend das Thema Wachtelkönig angesprochen haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unser Verkehrsminister hier überhaupt infrage stellt, dass Umwelt- und Naturschutzauflagen im Straßenbau heute eine wichtige Rolle spielen. Ich denke, das ist unstrittig, Mensch und Natur gehören zusammen. Wenn wir heute Verkehrswege bauen, die wir dringend brauchen, spielen wir Umweltschutz gegen Verkehrsaufkommen nicht aus, sondern der Mensch ist ein Schutzgut, er muss entlastet werden vom Verkehr, aber auch die Tier- und Pflanzenwelt muss erhalten und bestmöglich geschützt werden. Das hat natürlich seinen Preis. Das ist unstrittig. Aber hier zu sagen, das eine will man nicht, das muss ich ganz klar sagen, dazu haben wir als CDU eine Meinung. Mensch und Natur gehören zusammen und die Umwelt und der Mensch sind Schutzgüter, die zu schützen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun zu Ihrem Antrag. Der Bundesverkehrswegeplan ist das Planungsinstrument der Bundesregierung im Sinne einer integrierten Verkehrspolitik und umfasst alle Investitionen des Bundes in seine Verkehrswege. Er ist die Grundlage für die vom Bundestag zu be
schließenden Ausbaugesetze für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung arbeitet momentan an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans, der bis 2015 vorgelegt werden und bis 2030 gelten soll. Die Länder sind natürlich in die Vorbereitung einbezogen und treffen sich auch regelmäßig.
Die Grundkonzeption für die Erstellung des neuen Verkehrswegeplans wurde vonseiten des Bundes erarbeitet und der Öffentlichkeit bereits vorgestellt. Wesentliches Element ist dabei die überarbeitete Strategie zur Priorisierung der Infrastrukturmaßnahmen. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, dass der Bedarf für Erhaltungsinvestitionen fachlich ermittelt wird und Vorrang vor Aus- und Neubauvorhaben hat. Zudem stehen im Hinblick auf Aus- und Neubauvorhaben zukünftig Projekte zur Engpassbeseitigung im Vordergrund.
Im Bundesverkehrswegeplan werden Infrastrukturvorhaben bisher nach Dringlichkeit, unter „Vordringlicher Bedarf“, „Weiterer Bedarf“ eingeordnet. Im neuen Bundesverkehrswegeplan kommt eine weitere Kategorie hinzu, „Vordringlicher Bedarf Plus“, womit die Vorhaben zur Engpassauflösung prioritär umgesetzt werden sollen. Das Bundesministerium für Bau und Verkehr hat bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet, so zum Beispiel die Erstellung der Grundkonzeption für die Bewertung sowie die Vorstellung eines Konzepts zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit diesem Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2015 hat das Bundesministerium frühzeitig die Voraussetzung für einen fairen und sachgerechten Austausch der beteiligten Akteure geschaffen. Entsprechend dem Konzept werden rechtzeitig alle Interessierten prozessbegleitend über den Fortschritt der Arbeiten und Zwischenergebnisse informiert. Zudem wurde ein Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor erstellt. Einsehbar sind diese Vorarbeiten auf den Internetseiten des Bundesministeriums und damit auch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Bis Ende 2013 sollen die einzelnen Projektanmeldungen ebenfalls im Internet veröffentlicht werden.
In der Begründung Ihres Antrags haben Sie geschrieben: „Erst wenn der Beschluss, eine Straße zu bauen, bereits gefallen ist und konkrete Planungen stattfinden, werden Träger öffentlicher Belange und die Menschen eingebunden.“ Diesem Argument, Frau Schubert, können wir beim besten Willen nicht folgen.
Im Anschluss erfolgen die Projektbewertungen, welche die Beurteilung der Umwelt- und Raumordnungsbelange von Projekten sowie die Kosten-Nutzen-Bewertung umfassen. Eine Information der Thüringer Öffentlichkeit hat vor Anmeldung der Vor
haben im Rahmen der vier Regionalkonferenzen das haben wir auch im Sofortbericht gehört - stattgefunden. Es waren dort auch die Referenten der Landtagsfraktionen, aber auch einzelne Abgeordnete anwesend. Zusätzlich hat unser Ministerium in einer Pressemeldung vom 26. März dieses Jahres umfassend über die Anmeldungen aus Thüringen zum Bundesverkehrswegeplan im Bereich Schiene informiert. Eine mangelnde öffentliche Beteiligung in Thüringen, wie Sie es suggerieren, können wir nicht erkennen.
Folgende Projekte sollen bis 2030 in Thüringen realisiert werden: Das ist die VDE 8.1 und VDE 8.2, der vollständige zweigleisige Ausbau der MitteDeutschland-Verbindung - das haben wir hier auch schon oft besprochen -, die Elektrifizierung Weimar - Gössnitz, Erhöhung der Streckengeschwindigkeit von Eisenach - Erfurt auf 200 km/h, die Erschließung von Elektrifizierungslücken im Abschnitt Leinefelde - Gotha und vor allen Dingen der Lückenschluss auf der Werrabahn. Diese Projekte zeigen, dass wir hier in Thüringen auch dem Schienenpersonennahverkehr und dem guten Ausbau unseres Schienennetzes höchste Priorität beimessen, weil immer mal suggeriert wird, Vorrang hätte die Straße. Das ist nicht der Fall. Wir brauchen ein gutes Straßennetz, aber wir brauchen auch ein gutes Schienennetz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir nun, auf die im Antrag unter Punkt II geforderten Punkte einzugehen. Sie fordern die Landesregierung auf, alle Projekte anhand der vom Bund verwendeten Kriterien auszuwählen und zu priorisieren, die Öffentlichkeit und den Landtag vor Neuanmeldung der Projekte zu informieren sowie diese von der Einbeziehung der Ergebnisse zu unterrichten. Nach meiner Kenntnis ist für den Bereich Schiene eine Priorisierung der Länder nicht vorgesehen. Der Grund dafür ist, dass die Zuständigkeit für bundeseigene Schienenwege beim Bund liegt und die Priorisierung dementsprechend durch Bund und durch die Deutsche Bahn erfolgt. Prioritäten vorab zu verteilen ist überflüssig und würde ins Leere laufen. Zudem verfügt, und das haben wir auch schon oft gehört, Thüringen noch über eine Vielzahl angemeldeter Bauvorhaben, die im Verkehrswegeplan enthalten sind, die noch nicht realisiert sind. Deshalb, und das haben wir auch gehört und Sie haben auch eine Anfrage gestellt, sind Neuanmeldungen für den Bund nicht vorgesehen.
An dieser Stelle möchte ich zu bedenken geben, dass möglicherweise als eine Konsequenz Ihres Antrags insbesondere die geforderte Vorabpriorisierung auf Länderebene die Arbeit der Straßenbauverwaltung unnötig aufblähen würde, es würden
Kapazitäten gebunden. Ich darf hier auch einmal an den Stellenabbaupfad im Ministerium erinnern, die Arbeit muss ja auch geleistet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zusammenfassen. Konsens, so hoffe ich, besteht mit Sicherheit bei der Tatsache, dass die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Thüringen eine äußerst wichtige und langfristige Entscheidung ist, die alle Menschen im Freistaat betrifft. Und ich hoffe, dass wir uns auch einig sind, dass zukünftig mehr Mittel in die Verkehrsinfrastruktur fließen müssen, egal ob Straße oder Schiene. Unstrittig ist auch, dass mit einer angemessenen und frühzeitigen öffentlichen Diskussion über die zukünftigen Verkehrsprojekte natürlich auch deren Akzeptanz bei der Bevölkerung steigt. Hinsichtlich Ihres Antrags, Frau Schubert, sind wir natürlich als CDU anderer Auffassung.
Die Feststellungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechen nicht den aktuellen Verfahren des Bundesministeriums für Bau und Verkehr, der Herr Minister hat es in seinem Sofortbericht noch einmal dargestellt. Die erarbeitete und bereits in Anwendung befindliche neue Grundkonzeption für die Erstellung des Bundesverkehrswegeplans erfüllt die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits heute. Deshalb werden wir auch den Antrag ablehnen.
Wir sind der Auffassung, dass noch großer Bedarf an dem Bau von weiteren Ortsumfahrungen hier in Thüringen besteht. Ich möchte hier nur drei aus meinem unmittelbaren Umfeld nennen, das ist zweifelsohne Großengottern, Mühlhausen und Kallmerode. Es würde einer besseren Anbindung des Eichsfelds und des Unstrut-Hainich-Kreises hier nach Erfurt sicher guttun und den Menschen vor Ort auch guttun. Wir als CDU-Fraktion werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Infrastruktur weiter ausgebaut wird und dass es zu einer Mittelerhöhung kommt, denn wir brauchen weitere Verkehrswege für eine gute Zukunft Thüringens. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist eben schon angesprochen worden, dass wir schon einmal einen ähnlichen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in der 58. Sitzung am 16.06.2011 und in der 61. Sitzung am 07.07.2011 behandelt haben. Er wurde damals nicht an den Ausschuss überwiesen. Jetzt liegt uns erneut ein Gesetzentwurf vor. Er ist leicht verändert worden im Vergleich zum damaligen Punkt, und zwar sollen die Paragrafen 7 und 14 im Straßengesetz geändert werden.
An dieser Stelle möchte ich bereits jetzt sagen, dass wir als CDU-Fraktion einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen werden. Unbestritten ist mit Sicherheit, dass in der Vergangenheit Investitionen in das Thüringer Straßennetz erfolgten. Leider sind nicht alle Straßen in einem wünschenswerten Ausbauzustand. Auch darüber haben wir uns an dieser Stelle schon oft unterhalten.
Gemessen an allen neuen Ländern hat insbesondere Thüringen von den hohen Investitionen des Bundes, sei es in die Bundesautobahnen oder Bundesfernstraßen profitiert, was uns zu einem attrakti
ven Wohn- und Wirtschaftsstandort gemacht hat. Es wurden Ortsumfahrungen gebaut, die größtenteils in der Baulast des Bundes oder des Landes sind. Wir stellen fest, dass alle Teilräume Thüringens mittlerweile sehr gut an das Bundesfernstraßennetz angeschlossen sind. Dies hat natürlich unmittelbar zur Folge, dass sich auch die Verkehrsströme geändert haben und das vorhandene Straßennetz seiner Verkehrsbedeutung angepasst werden muss. Deshalb - Frau Schubert, Sie haben es gesagt - erarbeitet die Landesregierung einen Landesstraßenbedarfsplan, der genau diese Straßen ihrer Bedeutung nach definieren soll.
Hier muss ich sagen, hier geht wirklich Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Das bedarf auch einer gründlichen Analyse und da, denke ich, brauchen wir und auch das Ministerium Zeit, um das zu erarbeiten. Dass damit auch Umstufungen bis hin zu Gemeindestraßen verbunden sind, ist eine logische Konsequenz und folgerichtig, wenn Straßen ihre Bedeutung auch verlieren. Alle Straßen müssen ihrer Bedeutung nach klassifiziert werden und sollten im Idealfall dem Ausbauzustand ihrer jeweiligen Klasse entsprechen.
Liebe Freunde, lassen Sie mich nun zu den geänderten Absätzen kommen, noch zwei, drei Sätze. In dem aktuellen § 7 Abs. 3 des Thüringer Straßengesetzes ist eine Anhörung der beteiligten Träger der Straßenbaulast vorgeschrieben. Durch die von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen soll eine beabsichtigte Umstufung durch eine Einigung der beteiligten Straßenbaulastträger erfolgen. Ist diese Einigung nicht möglich, soll wie bisher die oberste bzw. obere Straßenbehörde darüber befinden. Aus meiner Sicht wird mit dieser Änderung einerseits zusätzlicher Bürokratieaufwand erzeugt, andererseits sehen wir keinen wirklichen Nutzen, der da gegenübersteht. Umstufungen von Straßen sind an klare gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, die vom Land rechtlich geprüft werden müssen. Zudem sieht das Gesetz eine Pflicht zur Anhörung der Beteiligten vor, damit der Sachverhalt vor einer Entscheidung gründlich ermittelt und alle Argumente sorgfältig geprüft werden können. Wenn sich Kreise und Gemeinden als beteiligte Baulastträger demnach einig sind und die Umstufung rechtlich zulässig ist, ist das Land schon heute verpflichtet, die Umstufung vorzunehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Änderungswunsch in § 11 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz möchte ich sagen, dass bereits im geltenden Gesetz geregelt ist, dass der bisherige Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen hat, dass er die Straßen in einem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat.
Dies impliziert meines Erachtens, dass sich die Straße vor der Abstufung in einem verkehrssicheren Zustand befinden muss. Sollte dennoch bei der abzustufenden Straße Sanierungsbedarf bestehen, unterstützt das Land die betroffenen Kommunen mit einer Förderung bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten. Die Möglichkeiten zur Förderung sind in der Richtlinie des Freistaats zur Förderung des kommunalen Straßenbaus enthalten. In der Richtlinie wird unter 2 explizit auf abgestufte Landesstraßen hingewiesen, die Gegenstand einer Förderung sein können. Da darf ich mal zwei Beispiele aus der Praxis im Jahr 2013 nennen, es gibt sicher mehr, und zwar wurden in diesem Jahr im Landkreis Gotha und im Landkreis Eichsfeld Landesstraßen zu Kreisstraßen umgewidmet, von Goldbach nach Wangenheim und von Kella nach Pfaffschwende, und hier hat der Freistaat Thüringen diese Maßnahme mit 90 Prozent unterstützt. Ich darf den Landrat Gießmann aus dem Landkreis Gotha zitieren, der gesagt hat: „Günstiger kann man als Landkreis kaum die nachhaltige Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur erwerben.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind zwei Beispiele, an denen Sie sehen können, dass das Land die Kommunen unterstützt, wenn es um eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur geht und wenn Straßen abgestuft werden müssen. Dass natürlich, das weiß ich auch, keine Gemeinde „Hurra“ schreit, wenn sie eine Kreisstraße bekommt, ich habe auch zwei abgestufte Kreisstraßen in der Gemeinde Küllstedt bekommen,
das ist so, aber wenn die Verkehrsbedeutung abnimmt, denke ich, müssen wir in Zukunft auch die Umwidmung wollen; das ist auch ein Weg, dem wir uns nicht verschließen können. Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wäre doch lieber erst zum Schluss drangekommen, hätte mich gefreut auf die Meinung der anderen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Windenergieerlass hin oder her, liebe Kollegen von der LINKEN, egal wie Sie Ihr Ansinnen verpacken, Ihr Antrag zielt allein darauf hin, die Windenergie nun auch im Wald zuzulassen. Das gibt es mit der CDU-Landtagsfraktion nicht.
Nein, ökologisch verbohrt seid ihr.
Unsere Ministerpräsidentin hat vor einigen Wochen klipp und klar formuliert und dabei sogar ihre Richtlinienkompetenz bemüht: keine Windräder im Wald. Nun kennen ja alle im Haus hier oder fast alle meine persönliche Auffassung zum weiteren Ausbau der Windkraftnutzung. Nicht alle lehnen diese so deutlich ab wie ich. Aber hinter der Aussage von unserer Ministerpräsidentin, dass es mit ihr keine Windräder im Wald gibt, steht die CDU felsenfest.
Jetzt könnte ich eigentlich meinen Redebeitrag auch schon beenden, aber das will ich natürlich nicht. Ich will natürlich auch die Argumente aufzählen, weshalb wir so gegen Windenergie im Wald sind, damit nicht hinterher kommt: Ja, ihr seid einfach nur Neinsager. Denn wenn wir Nein sagen, haben wir auch gute Gründe dafür.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum wir keine Notwendigkeit für einen Windenergieerlass zur Steuerung der Regionalen Planungsgemeinschaften sehen, hat eben Minister Carius sehr gut und ausreichend erläutert. Unsere Planungsgemeinschaften brauchen eben keine zusätzliche Bevormundung von oben herab, sie wissen vor Ort genau und besser als jeder, der einen solchen Erlass in Erfurt mitverfasst, wo geeignete Standorte für die Windenergie sind und wie die Natur und Kulturlandschaft am besten geschützt wird. Auch zu den Ausbauzielen haben wir vom Minister die Zahlen und die Fakten gehört, die Sie hier angefordert haben.
Im Referenzszenario des Thüringer Bestands- und Potenzialatlasses, in Auftrag gegeben vom TMWAT, wird eine Steigerung des Windanteils am gesamten Energieverbrauch von 9 auf 22 abgeleitet und die Schlussfolgerung gezogen, dass unsere energiepolitischen Ziele bis 2020 bei Ausschöpfung des gesetzlichen Rahmens bei dem Ausbau der Windenergie zu erreichen sind, ohne den Wald zu nutzen. Denn allein durch optimale Flächenausnutzung der bestehenden Vorranggebiete und durch gezielte Modernisierung älterer Anlagen - das Repowering - ist dieses in Thüringen möglich. Zu erwähnen ist daneben, dass eine Studie des Bundesverbandes Windenergie zu dem Ergebnis kommt, dass 9,1 Prozent der Landesflächen Thüringens außerhalb von Wäldern und Schutzgebieten für die Windenergienutzung geeignet sind.
Ich möchte weitere Fakten nennen. Die besten Windbedingungen und damit die stärkste Verbreitung von Windenergieanlagen finden sich in den Bundesländern mit Anteilen an Küstengebieten. Es gibt wenige Orte in den Binnenländern, wo der
Wind ebenso kräftig weht wie an der Küste. Dennoch wird gerade in den Binnenländern zunehmend der Anteil an Windenergie erhöht, um ihre energiepolitischen Ziele zu erreichen. Da möchte ich mal jeden einladen, mit dem Auto nach Nordthüringen zu fahren, von Gräfentonna nach Bad Langensalza, und er hat links den schönen Windpark Wangenheim im Blick und rechts Herbsleben und was da alles dazu gehört, und dann sieht er mal, wie viele davon sich drehen und wie viele davon sich nicht drehen.
Weil noch mehr Windräder und keine Netze dazuzubauen, ist nämlich aberwitzig.
Da fahre ich in der Woche fünfmal lang. Das sehe ich und Frau Hitzing, wenn die nach Hause fährt, sie sieht das auch. Sie kommen aus Erfurt, ich sage ja immer, die GRÜNEN sind eine Stadtpartei, in der Stadt stehen noch keine Windräder, und die sehen an der Fläche überhaupt nichts.
Die Herausforderungen für den Schutz der Natur und der Umwelt sind mit den energiepolitischen, raumordnerischen und wirtschaftlichen Zielen des Ausbaus der erneuerbaren Energie in Einklang zu bringen. Einen Windenergieerlass, wie ihn DIE LINKE fordert, braucht es dazu nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch dahingestellt bleiben kann, ob nun 1 oder 2 Prozent Windenergieanteil an der Landesfläche das Maß sein soll. Die Potenziale in den ausgewiesenen, das heißt, in jetzt schon bestehenden Windvorranggebieten sind aktuell ausreichend. Das hat der Minister auch gesagt. Wir müssen hier nicht in Hektik verfallen, sondern können uns mit der notwendigen Sorgfalt mit dem Thema Windenergie befassen. Denn die Auswahl von den Standorten hängt auch von der Einhaltung von emissions-, natur-, artenrechtlichen, Landschaftsschutzbestimmungen und von touristischen Besonderheiten ab. Da können Sie immer schön mitschreiben, Herr Adam.
Der Wald steht unter dem besonderen gesetzlichen Schutz. Sie können ja nachher dann lehrerhaft, wie Sie das immer machen, alles widerlegen, was ich jetzt gerade gesagt habe.
Der Wald steht unter dem besonderen gesetzlichen Schutz, seine Erhaltung und Mehrung ist als Gesetzeszweck im Thüringer Waldgesetz ausdrücklich formuliert. Die vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion, die der Wald für die Menschen erfüllt, lassen doch gar keinen anderen Schluss zu, als den Wald von Windrädern freizuhalten.
Jetzt höre ich natürlich schon wieder das Argument, dass ein zerstörter Wald, Stichwort Stromleitungstrassen, auch ein paar Windmühlen vertragen kann, so nach dem Motto: Da ist schon Schaden angerichtet, da stört der Schaden weiter nicht. So wird ja gern argumentiert. Das mag für die Windräder an Autobahnen gelten, aber nicht für den Wald.
Ich möchte gern noch auf ein paar Dinge hinweisen, die im Windwahn offenbar immer wieder vergessen werden. Das Ökosystem Wald beeinflusst das Klima sowie die Luft- und Wasserqualität positiv und sichert damit auch Lebensgrundlagen für uns Menschen. Gesundes Trinkwasser ist ohne Waldgebiete undenkbar.
Viele Waldflächen liegen innerhalb von Schutzgebieten wie Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete.
Zum Schluss.
Dort ist einfach schon die Einrichtung von Windkraftanlagen aus Rechtsgründen ausgeschlossen. Das ist unserer Meinung nach auch gut so.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, denn nicht zuletzt haben Windenergieanlagen negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild und damit auf die Erholungsfunktion des Waldes. Zur Errichtung und den Betrieb dieser baulichen Anlagen sind entsprechend ausgebaute Wegenetze und Netzanbindungen notwendig. Wir wollen, dass der Wald auch deshalb von Windenergieanlagen freigehalten wird, um die wild lebenden Arten zu schützen. Ich denke nur an den Vogel- oder Fledermausschlag, aber auch, um ein ungestörtes Naturerlebnis für die Besucher in einer sonst so ringsum hektischen Umwelt zu ermöglichen. Auch die Stichworte Schallund Schattenwurfgefährdung durch Eisbruch und
vieles könnte ich hier noch aufzählen. Auch steht Thüringen mit der Position nicht allein da, denn die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt schließen Windkraftanlagen im Wald kategorisch aus. Einige weitere Gründe, die unsere Ablehnung auch fachlich stützen, will ich Ihnen nur stichpunktartig nennen. Ein Großteil der Waldflächen erfüllt laut Waldfunktionskartierung besondere Waldfunktionen, die mit dem Bau von Windkraftanlagen nicht vereinbar sind: Wald mit Bodenschutzfunktion, Schutz vor Erosion in Hanglagen, Wald in waldarmen Gebieten wie dem Thüringer Becken, historische Waldbewirtschaftungsformen wie Mittelwald oder Niederwald. Zur Errichtung von Windkraftanlagen sind breite Zufahrtstraßen erforderlich. In größeren zusammenhängenden Gebieten ist das problematisch, da das forstliche Wegenetz für derartige Großtransporte nicht vorgesehen ist. Vielleicht haben Sie schon mal gesehen, wenn Sie am Wochenende Zeit haben, fahren Sie mal ins Eichsfeld, da werden in Büttstedt gerade noch fünf Windkraftanlagen in einem Windvorranggebiet zur Verdichtung gebaut und da schauen Sie sich mal an, wie groß ein Windrad mit 160 Meter Nabenhöhe ist, wie das transportiert wird, Sie schauen sich mal die Fundamente an und Sie schauen sich mal die Wege an, da führt nämlich, Herr Kummer, zu jedem ein asphaltierter Weg. Gerade die GRÜNEN, die ja immer die Flächenversiegelung anprangern, blenden das bei Windenergie völlig aus. Da frage ich mich, wie so ein Transporter in den Wald kommt, da hacken wir mal den halben Wald ab und bauen da eins hin, aber das ist ja für eine gute Sache, da ist das gut so.
Genau. Dann bedarf es zur Errichtung einer Windkraftanlage auch Rodungen, denn ein großes Windrad braucht ja viel Platz, aber das ist ja auch egal. Und dann nehmen wir der Landwirtschaft noch Flächen weg, weil wir ja den Wald, den wir da abholzen, irgendwo anders wieder aufforsten müssen,
und unsere landwirtschaftlichen Flächen sind ja ausgereizt, wir haben ja gar nicht mehr …
Genau. Und dann muss ich ja auch Tag und Nacht im Wald an das Windrad kommen, also muss ich noch Winterdienst im Wald machen und schütte dann noch Salz auf die Waldwege
und all diese Dinge. Aber das will man ja alles nicht hören, das weiß ich alles, dass ihr das nicht hören wollt.
Einer der Hauptkritikpunkte an Windkraftanlagen im Wald ist neben der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auch der Artenschutz. Gerade bei den Vogelarten, deren Lebensräume wirklich dramatisch in Deutschland zurückgehen, aber auch bei den Fledermäusen, hier gilt ja das Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz, und da sagen immer die GRÜNEN bei jedem Frosch, Frau Hitzing hat das letztens schon gesagt, wenn ein Frosch auf der Straße sitzt oder eine Distel wächst, dann wird die Umgehung nicht gebaut. Aber wenn durch Windkraftanlagen wirklich gerade für den Fledermausschutz, Herr Adams, da können Sie schütteln, wie Sie wollen,
gerade die Fledermäuse, das große Mausohr, die kleine Hufeisennase, die stehen auf der Roten Liste, das interessiert euch gar nicht.
Weil die nämlich keine Lobby bei den GRÜNEN haben, die haben doch keine Lobby bei euch, ihr habt doch nur was gegen Straßenbau, die Frösche zitiert ihr.
Der NABU hat das erkannt. Und dann müssen Abschaltzeiten vereinbart werden, wenn in solchen Gebieten Windkraftanlagen gebaut werden, was das dann auch noch mit Effizienz zu tun hat, das erschließt sich mir nicht. Da könnte ich jetzt Beispiele über Beispiele bringen nur alleine in meiner Umgebung.
Aus der Leitung, sicher wie Sie auch, das erwarten Sie jetzt, das ich frage. Also zum Schluss möchte ich sagen, es gibt auch kaum Erfahrungswerte hinsichtlich der Auswirkung von Windkraftanlagen im Wald auf den Naturhaushalt und auf die biologische Vielfalt. Das waren einige Argumente, ich könnte die noch weiter fortführen, aber ich möchte die Debatte jetzt auch nicht mehr in die Länge ziehen. Diesen Argumenten kann man sich eigentlich nicht verschließen, die ich gerade gesagt habe. Wir wol
len den Wald schützen für unsere Nachkommen, die werden uns danken, helft uns dabei. Vielen Dank. Herr Adams.
Verkehrsadern sind …
Ja, ja, nicht nur Radwege, auch Straßen werden gebaut, aber Straßen werden meines Wissens nicht im Wald gebaut.