Protokoll der Sitzung vom 22.05.2014

Des Weiteren: Im Vollzug hat sich gezeigt, dass das Anlegen eines Fischereibuchs nicht umfassend umsetzbar ist, zumal damit letztendlich auch kein zusätzliches Recht normiert wird. Folglich wird auf das Führen eines Fischereibuchs verzichtet und die Fischereiverwaltung dadurch natürlich entlastet.

Des Weiteren: Die Pflicht zur Ausübung der Fischerei in Fischereibezirken wird nunmehr auf alle Gewässer im Geltungsbereich des Gesetzes erweitert. Dies löst bestehende Vollzugsprobleme und setzt nunmehr die Standards für eine ordnungsgemäße Hege und damit für einen umfassenden Fischartenschutz für alle Gewässer in Thüringen. Bisher waren die stehenden Gewässer mit Ausnahme von Talsperren und Rückhaltebecken davon ausgenommen.

Weiterhin: Die Verwendung einheitlicher Begrifflichkeiten sorgt für eine bessere Transparenz und mit der letzten Novellierung des Fischereigesetzes 2008 wurde ein Vierteljahres-Fischereischein eingeführt, der ein eingeschränktes Angeln ohne Fischereiprüfung zulässt. Die Zuständigkeit für die Ausgabe des Vierteljahres-Fischereischeins wurde nunmehr gesetzlich eindeutig geregelt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Anhörung durch den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat ergeben, dass der Entwurf im Wesentlichen auf Zustimmung gestoßen ist. Einige Verbände und Institutionen haben ihre Zustimmung mit Hinweisen zum Vollzug versehen. Diese Hinweise wurden von den Mitgliedern des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz aufgegriffen, diskutiert und fanden dann in den Änderungsanträgen der Fraktionen Berücksichtigung. Die seitens des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz beschlossenen Änderungen des Thüringer Fischereigesetzes sind zielführend, da sie Begrifflichkeiten konkretisieren, Zielstellungen des Thüringer Fischereigesetzes eindeutig definieren und der Verbesserung der Vollziehbarkeit einzelner Regelungen dienen werden. Ich bitte Sie deshalb darum, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes anzunehmen und zu beschließen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön, Herr Minister. Ich sehe eine weitere Wortmeldung. Der Abgeordnete Kummer hat sich für die Fraktion DIE LINKE erneut zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister, eines wollte ich noch klarstellen, weil Sie eben sagten, die Anzuhörenden hatten kaum Änderungswünsche. Es gab eine Vielzahl von Änderungswünschen und es gab in meiner Erinnerung nicht einen Anzuhörenden, der diesem Gesetzentwurf so zugestimmt hat. Selbst der Gemeinde- und Städtebund hat geschrieben, er lehnt die geplante Einführung einer Regelung für die Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union ohne eine Kostenerstattungsregelung ab. Die Probleme sind wirklich deutlich geworden und äußerten sich in einer ganz massiven Kritik von Anzuhörenden.

Ich habe im Ausschuss gegen diesen Gesetzentwurf, gegen die Beschlussempfehlung gestimmt. Frau Mühlbauer, Sie haben mich überzeugt, muss ich sagen; der Landesregierung, die die Umstrukturierung selbst nicht will, wie wir sie vorgeschlagen haben, sollte man sie wahrscheinlich doch nicht

(Abg. Mühlbauer)

überlassen. Von der Seite her - ich werde mich enthalten, wenn Sie unserem Antrag nicht zustimmen werden. Danke.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7799 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 5/7799 abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz in der Drucksache 5/7791 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung des Änderungsantrags. Wer dieser Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6987 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/7791. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wir kommen zur Schlussabstimmung.

Ich bitte die Abgeordneten, die diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ihre Zustimmung geben möchten, sich zu erheben. Danke schön. Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit hat der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung die Zustimmung der Mehrheit des Hauses gefunden.

Vielen Dank und ich beende diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7006 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/7771

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/7797

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Gumprecht zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Bitte schön, Herr Gumprecht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das „Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe“ wurde in der 139. Sitzung im Dezember vorigen Jahres erstmals im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Der Ausschuss selbst beschloss in seiner 54. Sitzung am 16. Januar, eine Mündliche Anhörung durchzuführen, und beschloss auch die Liste der Anzuhörenden. Darüber hinaus wurde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gebeten, sich gemäß § 112 unserer Geschäftsordnung zum Gesetzentwurf zu äußern.

Zudem beschloss der Ausschuss, eine Onlineanhörung durchzuführen. Vom 24. Januar bis 13. März hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Gesetzentwurf online zu kommentieren. Von dieser Möglichkeit machten lediglich vier Nutzer Gebrauch und schrieben insgesamt elf Beiträge.

Die öffentliche Anhörung fand in der 56. Sitzung des Sozialausschusses am 13. März statt. In der Anhörung wurden die Modernisierung der Begrifflichkeit, insbesondere der Wegfall des Heimbegriffs sowie die Ansätze zur Entbürokratisierung gelobt. Kritisiert wurde eine Vermischung von Ordnungsund Leistungsrecht und die Unterscheidung zwischen ambulant und stationär. Kritisch wurde ebenfalls die Feststellung einer strukturellen Abhängigkeit der Bewohner vom Anbieter in dem Fall betrachtet, dass eine professionelle Pflege- und Betreuungsperson rund um die Uhr anwesend ist. Beim Fortschreiten einer demenziellen Erkrankung würde dies automatisch eine Veränderung der

(Abg. Kummer)

Wohnform nach sich ziehen. Hinsichtlich der im Gesetzentwurf vorgesehenen Frauenbeauftragten wurden Bedenken geäußert, dass mit dieser Aufgabe eine ehrenamtlich tätige Bewohnerin damit überfordert wäre. Die „Lebenshilfe“ kritisierte die Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf ambulant betreute Wohnformen für Menschen mit Behinderung.

In der 57. Sitzung am 3. April wertete der Sozialausschuss die Ergebnisse der Anhörung sowie das Onlineforum aus. In der 60. Sitzung am 15. Mai wurde der Gesetzentwurf abschließend beraten und die drei Änderungsanträge dazu. Es fand eine Abstimmung in Einzelpositionen zu den Änderungsanträgen statt. Die Änderungsvorschläge im Einzelnen der CDU und SPD wurden mehrheitlich angenommen. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der in Drucksache 5/7771 vorliegenden Änderungen anzunehmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 4. Als Erster hat das Wort Abgeordneter Kubitzki von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als Thüringen sind wir das letzte Bundesland, das ein solches Gesetz verabschiedet. Wir hinken also der Entwicklung in diesem Bereich hinterher. Es gab schon einen Gesetzentwurf, kann ich mich erinnern, in der letzten Legislatur, der war schlecht geschrieben und wurde dann von der damaligen Sozialministerin Frau Lieberknecht gar nicht erst hier in den Landtag eingebracht. Die jetzige Landesregierung hat nun nach langer Zeit den jetzigen Gesetzentwurf eingebracht und im Prinzip versucht das aufzuholen, was wir bisher in Thüringen versäumt haben. Die klassische Form, meine Damen und Herren, der Heimversorgung als einziges Angebot für Pflegebedürftige oder Menschen mit einem besonderen Betreuungsbedarf gibt es schon lange nicht mehr. Die Zeiten des klassischen Feierabendheims oder Pflegeheims sind vorbei.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, CDU: Gott sei Dank.)

Genau, Gott sei Dank. Das ist richtig. Zum Glück setzt sich der Grundsatz „ambulant vor stationär“ immer mehr durch und dabei geht es vor allem darum, dass die Menschen, die sowohl Pflege brauchen, als auch Menschen mit einem Handicap, die einen besonderen Betreuungsbedarf brauchen, in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt zu leben, und das ist das Wichtigste, worum es in diesem

Gesetz gehen sollte. Und hören wir die Bezeichnung WG, dürfen wir nicht mehr nur an Studenten oder Jugendliche denken, die in so einer WG wohnen, sondern Senioren-WGs nehmen immer weiter zu und auch Menschen mit einem Handicap, besonders mit einer geistigen Beeinträchtigung, werden in Wohngruppen auf ein weitgehend selbstständiges Leben vorbereitet. Da wird es Zeit, dass wir ein Gesetz bekommen, das dieser Entwicklung Rechnung trägt. Dieses Gesetz unternimmt den Versuch, dieser Entwicklung zu entsprechen. Es sind dort Definitionen von Wohnformen genannt, selbstorganisiert - nicht selbstorganisiert wird dort vorgenommen und es ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“ im Gesetz zumindest enthalten.

Aber ich muss Ihnen sagen, Frau Ministerin, meine Damen und Herren, nach dieser langen Erarbeitungszeit ist dieses Gesetz grottenschlecht geschrieben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das müssen wir an dieser Stelle sagen. Frau Mühlbauer hatte vorhin den Begriff zu dem Fischereigesetz geschrieben, was wir da besprochen haben, schlecht lesbar. Dieses Adjektiv trifft auf dieses Gesetz, was wir jetzt besprechen, inhaltlich zu. Grottenschlecht geschrieben.

(Beifall DIE LINKE). Es sind Gesetzesformulierungen darin, die muss ich Ihnen zeigen. Wenn ich als Sozialausschussmitglied aus dem Haus des Ministeriums einen Handzettel bekomme, wo definiert ist, was mit den einzelnen Paragrafen gemeint ist - was stationäre Einrichtungen sind, was selbstorganisiert ist, was eine betreute Wohnform ist, wer darunter fällt, wenn wir diesen Handzettel brauchen -, dann muss ich sagen, dann taugt dieses Gesetz stilistisch überhaupt nichts. Das müssen wir an der Stelle sagen. Die Praxis wird das in Zukunft zeigen, die Anhörung hat das schon gezeigt, dass durch diese unklaren Formulierungen im Gesetz viele Möglichkeiten der Auslegung für die Betreiber und Träger vorhanden sind. Das führt zu Unsicherheiten bei den Betreibern, aber das führt auch zu Unsicherheiten bei den Bewohnern. Natürlich bin ich mir im Klaren, das hat die Anhörung auch gemacht. Es ging bei der Anhörung auch um Betreiberinteressen, es ging um Trägerinteressen. Das konnte man deutlich erkennen. Aber uns sollte es hier nicht um Betreiberinteressen gehen oder um Trägerinteressen. Uns sollte es darum gehen, dass die Menschen, die in solchen Einrichtungen wohnen und leben, eine ordentliche Qualität der Betreuung erhalten und dass eindeutig geregelt ist, was ihnen zusteht und was ihnen nicht zusteht oder was ihnen in welcher Wohnform zusteht. (Beifall DIE LINKE)

(Abg. Gumprecht)

Dem kommt dieses Gesetz nicht nach. Ich will Ihnen einige Beispiele nennen. Was große Diskussionen hervorrief - wir kennen das schon -: Betreute Wohnformen von Wohnungsunternehmen werden schon seit vielen Jahren angeboten. Dort ist auch ein Wildwuchs entstanden. Zum Beispiel müssen in manchen Einrichtungen Bewohner, weil dort ein Klingelknopf ist - und wenn ich mal die Notlage komme, drücke ich drauf und dann bekomme ich Hilfe -, erst einmal einen Mietbeitrag zahlen. Da wird ein Beitrag auf die Miete aufgeschlagen, egal ob sie die Hilfe in Anspruch nehmen oder nicht. Das nennt sich dann betreutes Wohnen.

Gut ist dabei im Gesetz formuliert, dass, wenn der Bewohner in solch einer Wohnform seinen Pflegedienst nicht frei wählen kann, dass er dann unter dieses Gesetz fällt. Es gibt genügend Beispiele, wo sich der Bewohner in Mietverträgen verpflichtet, wenn er den Mietvertrag unterzeichnet, dass er nur den und den Hilfsdienst zu nehmen hat. Wenn so etwas angeboten wird, fällt das aus meiner Sicht unter das Heimgesetz.

Aber dann gibt es noch niederschwellige Betreuungsangebote, die von Wohnungsanbietern auch angeboten werden. Das war dann die große Frage und Diskussion: Fallen die unter das Gesetz oder fallen die nicht unter das Gesetz? Eindeutig geklärt werden konnte das bisher nicht. Ich sehe hier in der Zukunft eine große Gefahr auf uns zukommen. Wenn es da zum Beispiel ein Wohnungsunternehmen gibt - ich sage jetzt nicht, wo und wer -, das altersgerechte, barrierefreie Wohnungen einrichtet, und gleichzeitig bildet dieses Wohnungsunternehmen oder gründet dieses Wohnungsunternehmen eine Service-GmbH. Diese Service-GmbH bietet den Bewohnern dieses Hauses Leistungen an. Wenn das Einkaufsdienste mit Beratungsdiensten sind, wo kann ich welche Hilfe bekommen, fällt es nach diesem Gesetz nicht darunter. Aber wenn diese Service-GmbH auch Pflege anbietet, und sagt, wir bieten dir Pflege an bis zu einer Pflegestufe, was weiß ich, und dafür bezahlst du auf deine Miete jeden Monat einen Betrag x drauf.

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Das geht überhaupt nicht.)

Das geht nicht, aber das Leben ist so. Normalerweise geht es nicht. Aber so etwas findet statt. Dann muss ich sagen, meine Damen und Herren, ist das für mich verdeckte Pflege, das ist Pflegeleid. Da spreche ich noch nicht mal davon, dass die Bewohner abgezockt werden. Aber letzten Endes lässt das Gesetz das durch seine verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten zu.

Was wir an dem Gesetz kritisieren, was wir auch zu ändern versucht haben, ist, dass die Träger von solchen stationären Wohnformen verpflichtet werden, die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Mei

ne Damen und Herren, in einem Heim die ärztliche Versorgung sicherzustellen kann nicht der Träger, denn für den Sicherstellungsauftrag mit Hausärzten und dergleichen mehr ist die Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich. Der Träger ist verantwortlich, wenn es dem Bewohner schlecht geht, dass er eine ärztliche Hilfe bekommt, dass der Hausarzt angerufen wird und dergleichen mehr. Wichtiger wäre, dem Träger nicht den Sicherstellungsauftrag zu geben. Das wollten wir in das Gesetz hineinbringen. Aber in diesen stationären Einrichtungen muss es für ärztliche Behandlungen einen Behandlungsraum geben, wo der Arzt den Bewohner behandeln und untersuchen kann. Ich muss mal sagen, hier geht es auch um den Persönlichkeitsschutz. Wenn das in einem Zweibettzimmer gemacht wird und der Mitbewohner kriegt nun mit, was mit dem ist, weiß ich nicht, ob das immer angenehm ist. Das wollten wir zum Beispiel verpflichtend ins Gesetz nehmen.

Ein besonderer Punkt, bei dem ich sage, an der Stelle kann man dem Gesetz zustimmen, ist die Frage, dass es mit diesem Gesetz endlich gelungen ist, dass die sogenannte Intensivpflege in das Gesetz aufgenommen wurde. Denn diese Intensivpflegebedürftigen schließen eigenständige Mietverträge ab, wohnen in einer WG und werden aber von einem Anbieter betreut. Sie sind im Prinzip deshalb, weil sie eigene Mietverträge abgeschlossen haben, bisher nicht kontrollierbar gewesen. Deshalb bin ich froh, dass das jetzt aufgenommen worden ist, weil diese Pflegebedürftigen ihren Pflegedienst und ihre Möglichkeit, wer sie da betreut, nicht frei wählen können. Aber wir wollten einen Änderungsantrag einbringen, dass die Zahl 3 - Wohngruppen gelten von 3 bis jetzt 24 - herausgenommen wird, weil an dieser Stelle das Gesetz jetzt wieder eine Lücke für die Anbieter aufmacht. Vielleicht, wenn diese Anbieter der Intensivpflege das jetzt hören, gebe ich denen sogar eine Handlungsanleitung. Aber ich muss es an dieser Stelle sagen. Wenn jetzt so ein Anbieter, wo man sehr viel Geld verdienen kann, nennen wir jetzt mal eine Firma oder eine Institution, die das hat, die mietet ein Haus, mietet dort die Bewohner ein, jetzt sind das Wohngruppen, mehrere Patienten, und bieten ihre Maschinen und ihre Pflegekräfte dort an. Jetzt könnte dieser Anbieter sagen, gut, ich falle jetzt unter dieses Gesetz, jetzt mache ich mal eins, jetzt suche ich mir hier in Erfurt ein Punkthochhaus, wo Einzelwohnungen drin sind, miete auf mehreren Etagen die Einzelwohnungen, da bringe ich zwei Intensivpflegebedürftige unter, die mieten die Wohnung, oder nur einen, und dann haben sie es wieder geschafft. Sie haben zwei Etagen, sie haben das Monopol dort, aber fallen nicht mehr unter dieses Gesetz. Hier sehe ich eine eindeutige Lücke und das wollten wir an dieser Stelle ändern.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist an dieser Stelle leider nicht erfolgt. Insgesamt muss ich sagen, die höchste Form der Zustimmung zu diesem Gesetz von unserer Seite ist die Form der Enthaltung.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was denn nun?)

Das Gesetz hat einen richtigen Ansatz, ist aber grottenschlecht geschrieben und vor allem, die Zeit wird es bringen, wird es viele Fragen bei der Umsetzung geben. Wir werden uns bei dem Gesetz enthalten, um das noch mal eindeutig zu klären.

Zum Änderungsantrag der Grünen: Als Erstes haben Sie dort einen Änderungsantrag, was die Frauenbeauftragte betrifft. Das war auch ein breites Thema in der Anhörung mit den Frauenbeauftragten, das will ich nicht weiter ausweiten. Es ging dort vor allem um die Behinderteneinrichtungen, dass es dort oft nicht möglich ist, dass aus dem Bewohnerkreis selbst die Frauenbeauftragte gestellt werden kann, aus objektiven Gründen. Der der Koalitionsfraktionen und unser Änderungsantrag hatten fast Übereinstimmung. Unser Änderungsantrag ist natürlich abgelehnt worden - die Historie hier in diesem Haus. Der von der Koalition ist angenommen worden und klärt aber, glaube ich, dieses Problem, dass dann die Möglichkeit besteht, als Frauenbeauftragte aus dem Heimbeirat extern, sozusagen Nichtbewohner, zu nehmen, ist meiner Meinung nach eine vernünftige Lösung und aus unserer Sicht geklärt.

Wo ich den Grünen Zustimmung gebe, ist die gesetzliche Festschreibung einer Fachkräftequote von 50 Prozent. Das würde unbesehen unsere Zustimmung finden. Ich sage natürlich auch an dieser Stelle, dann würde ich mir wünschen, wenn wir das zukünftig sicherstellen wollen, dass dann endlich der Pflegepakt mal anfängt, an dieser Stelle zu funktionieren.