Vielen herzlichen Dank, Frau Siegesmund. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Auch vonseiten der Landesregierung gibt es keinen Wunsch, sich in der Debatte noch einzubringen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung, und zwar über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/7742 in zweiter Beratung. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und der FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen und wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich würde Sie bitten, wenn Sie für diesen Gesetzentwurf stimmen möchten, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vielen herzlichen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Dann erheben Sie sich bitte jetzt von den Plätzen. Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Dann erheben Sie sich bitte jetzt von den Plätzen. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und der FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Mit Blick auf die Uhr folgender Hinweis. Wir hatten uns verständigt, die Große Anfrage zur Wasserund Abwasserpolitik gegen 17.00 Uhr aufzurufen. Ich würde dies jetzt tun.
GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung - Drucksachen 5/6872/7757 - auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/7773
Ich frage zunächst: Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung des Beratungsverlangens? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich jetzt die Beratung. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Frank Weber für die SPDFraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal will ich nicht versäumen, der antragstellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aber auch den Beschäftigten im Landwirtschaftsministerium für die hier geleistete Arbeit zu danken. Darin steckt viel Arbeit, in diesen 108 Seiten, die uns zu dem Thema vorliegen. Da wurde viel Zeit hineingesteckt. Dafür herzlichen Dank.
Die Lektüre dieser 108 Seiten zur Wasser- und Abwasserpolitik in Thüringen ist sehr aufschlussreich und interessant. Das Beste daran: Niemand, der nach der vor uns liegenden Landtagswahl hier im Land regieren wird, kann sagen, er hätte nicht um die Probleme im Bereich Wasser und Abwasser in Thüringen gewusst. Insbesondere der nächste Finanzminister wird noch den einen oder anderen Fluch aussprechen über die in die Zukunft verlagerten Lasten, die dank der Großen Anfrage hier noch einmal zum Thema im Haus gemacht werden können. Mit einem weinenden Auge füge ich hinzu: Leider haben wir hier nicht die Gelegenheit, in die Details einer eigentlich sinnvollen und tiefgreifenden Debatte einzusteigen und zu allen in dieser Anfrage aufgegriffenen Themen und Problemen eine umfassende Diskussion zu führen. Wir sind stattdessen gezwungen, uns hier auf das Wichtigste zu beschränken. Mit Blick auf die wenig verbleibende Zeit in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode ist eine Überweisung in den oder die Fachausschüsse leider auch nicht mehr sinnvoll. Deshalb will ich mich auf die in meinen Augen wichtigsten Erkenntnisse und Dinge beschränken. Schon dabei wird deutlich, es muss umgedacht und umgesteuert werden. Es wurden Fehler gemacht und - wie könnte es bei dem Thema Wasser und Abwasser anders sein - vor allem natürlich von der CDU wurden Fehler gemacht, Fehler, die den Landeshaushalt schwer belastet haben
und das auch noch in Zukunft tun werden, unter denen alle künftigen Generationen hier in diesem Haus noch leiden werden. Fehler, die durchaus dazu geeignet sind, das Land finanziell an den Rand der Handlungsunfähigkeit zu bringen. So langsam frage ich mich, ob das Methode hat, dass ich es als Umweltpolitiker hier ständig mit unvorstellbar großen Summen zu tun habe.
Das ist schon extrem, mit was wir uns hier beschäftigen. Wer wissen will, wie solide die CDU in der Haushaltspolitik der letzten zwei Jahrzehnte war, der muss nur einen Blick in den Einzelplan 09 werfen. Da kann man deutlich sehen, dass die schwarze Null, mit der draußen immer Wahlkampf und Politik gemacht wird, nur dadurch entsteht, dass man die Kosten in die Zukunft verschiebt. Etwas anderes machen wir nicht. Ich denke an die ökologischen Altlasten im Allgemeinen, ich denke an Rositz, ich denke an die aktuelle Debatte zum Kali-Fusionsvertrag im Speziellen, ich denke an die Finanzierung des Hochwasserschutzes. Wer Letzteres konkret nachlesen will, dem sei die Antwort auf die Frage 100 ans Herz gelegt. Dort wird ausgeführt, dass dafür im Zeitraum bis zum Jahr 2020 eine Verdreifachung der bisherigen Mittel vorgesehen ist. Das sind bis dahin Kosten von fast 100 Mio. €. Ich denke natürlich auch an das teuerste vermeintliche - vermeintlich deshalb, weil es eigentlich „vergiftet“ heißen müsste - Wahlgeschenk in der Geschichte unseres Landes, welches die Althaus-CDU 2004
- das gehört zur Debatte - dazu genutzt hat, sich über die Wahl hinwegzuretten. Mein Fraktionsvorsitzender, Dr. Werner Pidde, bezeichnete Letzteres einmal als, ich zitiere, Frau Präsidentin: „das größte faule Ei, das die CDU dem Land Thüringen ins Nest gelegt hat.“ Das größte faule Ei, was uns ins Nest gelegt wurde.
Es ist tatsächlich das teuerste Wahlversprechen in der Geschichte Thüringens. Es kommt einerseits dem Freistaat, aber andererseits auch den Bürgerinnen und Bürgern inzwischen sehr teuer zu stehen. Die Kosten, die dem Land aus der Abschaffung der Wasserbeiträge und den Privilegierungen bei der Erhebung der Abwasserbeiträge entstehen, wurden in ein sogenanntes Sondervermögen geschoben. Die aus der Änderung des Kommunalabgabengesetzes resultierenden Erstattungen an die Zweckverbände werden seitdem durch Kreditaufnahme des Sondervermögens finanziert. Das Land finanziert aus seinem laufenden Haushalt lediglich die Zinskosten für die Schulden des Sondervermögens sowie einen ganz geringen Tilgungsanteil.
Wenn ich mir nur die Zinszahlungen des Landes, nicht aber die tatsächlichen Kosten des Wahlgeschenks vor Augen führe, dann kommen da erkleckliche Summen zusammen. 11 Mio. € haben wir im Jahre 2011 noch gezahlt. Im Haushaltsplan für 2014 reden wir schon über 21,6 Mio. €. Nach einer Prognose des Finanzministers steigen die Aufwendungen auf 160 Mio. € im Jahr 2027/2028, 160 Mio. € jedes Jahr nur für die Zinsen. Wir reden nur über Zinsen für die Schulden aus dem Sondervermögen. Die Schulden werden am Ende nicht die damals schon gigantische Summe von 1 Mrd. €, wie es veranschlagt worden ist, haben, sondern sie werden auf 3,4 bis 3,6 Mrd. € hinauslaufen. 3,4 bis 3,6 Mrd. € bei einem zukünftigen Landeshaushalt von ungefähr 7 Mrd. €. Die Angeschmierten sind die Bürgerinnen und Bürger; sie bezahlen das vermeintliche Wahlgeschenk nicht nur, wie es hier eben dargestellt worden ist, mit ihren Steuern, sondern sie zahlen es auch über Gebühren und Beiträge. Investitionen im Wasserbereich können durch die Zweckverbände zum Teil nicht mehr über Beiträge refinanziert werden. Die Kosten für die Investitionen belasten jetzt die Gebühren und haben zum Teil zu deutlich höheren Wassergebühren geführt. Beim Abwasser ist es ähnlich. Wir stellen hier weniger Geld für die Abwasserbeseitigungsanlagen als Fördermittel zur Verfügung - ein dringendes Problem, was uns in Thüringen immer wieder beschäftigt, weil wir das Geld und die notwendigen Mittel für das Sondervermögen brauchen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, das Beispiel der Abschaffung der Trinkwasserbeiträge zeigt, wie ein sinnloses Wahlkampfversprechen dem Land Thüringen eine Bleikugel ans Bein geschmiedet hat. Das hätte man anders regeln müssen und es wäre auch anders gegangen.
Nur hatte die CDU damals eine derartige Angst vor dem Machtverlust und vor dem Verlust von Einfluss in diesem Land, Einfluss- und Gestaltungshoheit, und da war ihr die Finanzlage des Freistaats egal.
Und wenn man das schon tut, dann sollte man doch wenigstens erwarten können, dass dann alle Probleme beseitigt sind. Das wäre ja das Mindeste, was man erwarten könnte. Weit gefehlt, die Probleme sind mitnichten gelöst. Das zeigen nicht nur die Antworten auf die Große Anfrage, beispielsweise verfügten Ende 2012 noch immer fast ein Viertel aller Einwohner Thüringens über eine unzureichende, nicht den gesetzlichen Vorschriften genügende Behandlung ihrer Abwässer. Damit sind wir bundesweit Schlusslicht. Sie können vergleichen: Kapi
tel III, Frage 139. Das zeigen aber auch die größtenteils untauglichen Bemühungen der CDU-Fraktion zusammengefasst in einem Papier namens „Belastungen reduzieren und strecken: Ansatzpunkte für eine umweltgerechte, wirtschaftliche und bezahlbare Abwasserentsorgung in Thüringen“, vorgelegt im November 2011. Richtig zitiert, Kollege Mohring?
Dieses Papier zeigt einerseits, dass nach wie vor Handlungsdruck besteht, der damit auch von der CDU eingeräumt wird - na immerhin. Man hat also festgestellt, das Wahlgeschenk hat unglaublich viel Geld gekostet, es hat am Ende nicht die Probleme gelöst, die es lösen sollte, und man stellt das jetzt auch noch öffentlich fest, das ist ja schon mal ein erster Schritt. Das ist aber andererseits auch ein einziges, wenn auch sehr spätes Eingeständnis des Scheiterns, wie schon gesagt, und das von denjenigen, die diese Politik über zwei Jahrzehnte betrieben haben.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es finden sich natürlich auch jenseits der Finanzfrage weitere Erkenntnisse und Probleme, die wir auch immer schon miteinander beredet haben. Frank Augsten hat in einer Pressemitteilung vorige Woche sehr deutlich den Finger in die Wunde gelegt, was den mangelnden Schutz von Grund- und Oberflächengewässern vor Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft betrifft. Das ist ein nach wie vor ungelöstes Problem, vor dem - das muss man auch deutlich sagen dürfen - zugunsten der Landwirte seit Jahren die Augen verschlossen werden
und dem - da bin ich mir sehr sicher - mit den bisherigen Mitteln und vor allem auch ohne einen besseren Schutz der Uferrandstreifen unserer Flüsse nicht beikommen ist.
Auch in puncto Hochwasserschutz habe ich schon die finanzielle Problematik angesprochen. Ich will hier noch einmal sagen, dass wir zukünftig viel mehr das Prinzip „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ anwenden müssen, unabhängig von den Versuchen, das mit einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung auch im Bereich der Nachsorge zu verbessern. Die Hochwasserschäden von 2002 bis 2013 zeigen deutlich, dass dem Hochwasserschutz mehr Beachtung geschenkt werden muss. Wir wollen nicht ein drittes Mal dabei zusehen, wie große Teile unseres Landes enormen Schaden nehmen, wie viele Thüringerinnen und Thüringer vor dem finanziellen Aus stehen und zusehen müssen, wie ihre Gebäude unter Wasser stehen. Wir wollen nicht ein drittes Mal zusehen und deswegen muss die zukünftige Hochwasserschutzpolitik und
insbesondere auch das bereits initiierte Landesprogramm Hochwasserschutz aus unserer Sicht an folgenden Prioritäten und Prämissen ausgerichtet werden: Statt Hochwasserschäden regulieren zu müssen, sollten wir auf einen mit Bund und Nachbarländern abgestimmten präventiven Hochwasserschutz setzen. Hier muss gelten, wir verschieben unsere Probleme nicht flussabwärts bzw. wir verschärfen die Probleme der Hinteranlieger nicht durch unsere Politik und neue Maßnahmen. Auf Deutsch gesagt, wer glaubt, Hochwasserschutz dadurch erreichen zu können, dass er die Dämme und die Mauern immer höher baut, der wird für die Hinteranlieger, für die, die am Flusslauf danach kommen, das nächste Problem schaffen, das ist vorausschaubar. Das bringt nichts. Wir brauchen Rückzugsräume für das Wasser, müssen also dort, wo es möglich ist, auf ökologischen Hochwasserschutz mit Auenrevitalisierung, rückgewinnbaren Überschwemmungsflächen setzen,
auf die Renaturierung von Flüssen, um ihnen mehr Raum zu geben. Damit ist auch klar, Hochwassergebiete sind nicht der geeignete Ort für Flächenversiegelung. Das bedeutet, wir dürfen zukünftig weder den Bau neuer Gebäude noch neuer Gewerbegebiete dort akzeptieren, wo zukünftig Rückzugsräume und Ausdehnungsflächen vorhanden sind. Wir setzen zukünftig nur noch dort auf Maßnahmen des Technischen Hochwasserschutzes, wo der Schutz der Menschen und Wirtschaftsgüter nicht anders möglich ist. Ich denke, und damit bedanke ich mich noch abschließend bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für diese Anfrage, in dieser Anfrage sind umfassend die Probleme im Wasser- und Abwasserbereich, die Thüringen beschäftigen und in den nächsten Jahrzehnten beschäftigen werden, deutlich geworden. Aus den Antworten kann man entnehmen, ob es tatsächlich konzeptionelle Ansätze gibt, die zur Problemlösung geeignet sind, und man kann auch deutlich erkennen, wo diese Ideen nicht vorhanden sind. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weber. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Egon Primas für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, die Anfrage der Grünen hat ihr Ziel und Zweck erfüllt. Wir sehen klarer und dafür danke schön.
Wir sehen klarer, was sich alles in den letzten Jahren im Bereich Wasser-, Abwasser- und Hochwasserschutz bewegt hat und wie wir vorangekommen sind. Meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung zieht rückblickend eine positive Bilanz. Sie zeigt aber auch auf, wo wir noch nicht so weit sind, wie das wünschenswert wäre und, meine Damen und Herren, die Antwort zeigt für die Zukunft auf, welche entscheidenden Weichen gestellt werden müssen.
Da will ich zuerst das Landesprogramm Hochwasserschutz nennen. Hochwasserschutz beginnt mit der Feststellung von Überschwemmungsgebieten. Das hat die Landesregierung gemacht. Das geht weiter mit den planungsrechtlichen Grundlagen für das Land, die Regionen und die Gemeinden. Es geht darum, die vorhandenen Überflutungsflächen von Bebauung freizuhalten und es geht darum, Hochwasserschäden zu vermeiden. Auch die Landwirtschaft ist besonders durch Hochwasserereignisse betroffen. Wenn die Bauern Flächen zur Überflutung bereitstellen, müssen sie aus Mitteln der Allgemeinheit entschädigt werden. Nicht zuletzt müssen wir natürlich auch Hochwasserschutzanlagen instand setzen, erhalten und neu bauen. Das ist die Aufgabe des Landesprogramms Hochwasserschutz, das auf den Weg gebracht ist. Da bin ich sehr zufrieden, zuversichtlich, dass wir da erheblich weiterkommen. Natürlich kostet das alles Geld, viel Geld. Einen herzlichen Dank daher an Minister Reinholz. Wir sehen aus den Antworten, dass er es geschafft hat, dieses Geld zu beschaffen. Es ist gut, dass in der neuen Förderperiode der EFRE mehr als doppelt so viele Gelder für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt werden als bisher.
Was die Bürger im Land aber mindestens genauso umtreibt wie das Thema Hochwasser, ist die Abwasserentsorgung. Dort sind wir nämlich noch lange nicht am Ziel, andere sind da weiter als wir. Aber in der Beantwortung wird auch deutlich, welche enormen Investitionen im Bereich der Abwasserentsorgung einschließlich der Gewässerschutzmaßnahmen bisher geleistet wurden. Die Investitionen haben es ermöglicht, die Qualität der Gewässer erheblich zu verbessern. Dennoch ist es einiges, was im Bereich Abwasser noch zu tun bleibt. Aber wir müssen dabei besonders darauf achten, dass die nötigen Maßnahmen, die inzwischen nur noch den ländlichen Raum betreffen, mit Augenmaß und mit der richtigen Prioritätensetzung umgesetzt werden. Wesentlichen Anteil daran haben auch die Fördermittel, die wir künftig zur Verfügung stellen können. Wir müssen darauf achten, dass die Bürger im ländlichen Raum die gleiche Unterstützung erhalten, wie auch bisher in der Erhöhung des Anschlussgrades in den Städten geflossen ist.
In Thüringen werden zurzeit ca. 74 Prozent der Abwässer der Thüringer Bevölkerung in kommunalen Kläranlagen behandelt. Im Jahr 2009 waren es 71 Prozent. Seit 1990 konnte der Anschlussgrad an die kommunalen Kläranlagen um 31 Prozent gesteigert werden. Dennoch wollen wir, dass auch künftig weitere Teile der Thüringer Bevölkerung an kommunale Kläranlagen angeschlossen werden sollen. Dort, wo ein Anschluss an eine kommunale Kläranlage nicht wirtschaftlich bzw. nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand zu realisieren ist, sollen Kleinkläranlagen als Dauerlösung zum Einsatz kommen. Das Ministerium fördert das nach der Kleinkläranlagenrichtlinie.
Dennoch, meine Damen und Herren, ist das mit erheblichen finanziellen Belastungen der Bürger verbunden. Das ist für uns der Grund gewesen, das Thema umweltgerechte, wirtschaftliche und bezahlbare Abwasserversorgung nach vorne zu bringen. Mit unserem Positionspapier zur Abwasserentsorgung vom November 2011 haben wir deshalb vorgeschlagen, alle möglichen Fristen auszunutzen und die notwendigen Investitionen zeitlich zu strecken, die Demografie zu berücksichtigen und vieles mehr. Herr Weber hat es offensichtlich nicht gelesen, sonst hätte er nicht so abfallend darüber sprechen können. Er war mit uns gemeinsam in Brüssel, hat dort die Ausführungen des zuständigen Beamten gehört und hätte genauso wie wir die Schlussfolgerung ziehen können. Hat er aber leider nicht gemacht, aber uns heute dafür beschimpft.
Ein Großteil unserer Vorschläge ist umgesetzt, meine Damen und Herren. Es wirkt. Die Bürger merken, dass es wirkt, bzw. sie merken es nicht, weil zum Beispiel eben keine Sanierungsanordnung kommt, die zur Umrüstung auf vollbiologische Kleinkläranlagen verpflichtet.