Protokoll der Sitzung vom 27.06.2014

Im Rahmen der Vorbereitung der Anhörung hatte der Petitionsausschuss drei Fachausschüsse im Wege der Mitberatung beteiligt. In Anwesenheit der Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse sowie Vertreter verschiedener Ministerien erhielten die Initiatoren der Petition am 3. Dezember des vergangenen Jahres vor über 100 interessierten Zuschauern und Medienvertretern die Gelegenheit, ihr Anliegen mündlich auszuführen. Die intensiv geführte Diskussion wurde anschließend in den Fachausschüssen ausgewertet. Diese inhaltliche Vorarbeit der Fachpolitiker bildet die Grundlage für die abschließende Behandlung der Petition im Petitionsausschuss, die noch vor Beendigung der Wahlperiode erfolgen wird.

An dieser Stelle möchte ich jedenfalls noch einmal die Gelegenheit nutzen, das große Engagement der Vertreter der Bürgerinitiative zu würdigen. Man muss immer berücksichtigen, dass die Betreffenden einen großen Teil ihrer Freizeit für die Arbeit der Bürgerinitiative opfern. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es parallel zum Raumordnungsverfahren einen „Runden Tisch“, an dem sich die unterschiedlichen Interessenvertreter regelmäßig austauschen. Auch in diesem Rahmen engagieren sich die Vertreter der Bürgerinitiative, die sich durch großes Detailwissen auszeichnen.

Das enorme Echo auf die veröffentlichte Petition zeigt, dass der geplante Bau des Pumpspeicherkraftwerkes nicht nur von den Bürgern vor Ort kontrovers beurteilt wird. Neben Fragen des Naturschutzes und der Sicherung des Tourismus in der Rennsteigregion lassen sich auf das Projekt natürlich alle Fragen projizieren, die auch im Zusammenhang mit der gesamtdeutschen Energiewende teilweise noch unbeantwortet im Raum stehen.

(Beifall CDU)

Diese Fragen können im Petitionsverfahren sicherlich nicht alle beantwortet werden. Entsprechend der Intention der Petenten wird der Ausschuss sein Hauptaugenmerk auf das anhängige Raumordnungsverfahren und Zielabweichungsverfahren legen.

Wie ich eingangs bereits angesprochen hatte, betrafen die meisten Petitionen im Jahr 2013 den Bereich der Rechtspflege und dort wiederum den Strafvollzug und den Maßregelvollzug. Eine große Zahl an Petitionen von Strafgefangenen betraf die Nichtgewährung von Vollzugslockerungen. Der Petitionsausschuss sieht in Haftlockerungen einen wesentlichen Bestandteil des Strafverfahrens und hält diese für eine unverzichtbare Maßnahme, um die Gefangenen während ihrer Haftzeit zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Nicht nur der Petitionsaus

schuss hat im Rahmen der von ihm bearbeiteten Einzelfälle mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen. Auch die Strafvollzugskommission als Unterausschuss des Petitionsausschusses hatte diesen Aspekt in einem persönlichen Gespräch mit dem Thüringer Justizminister, in dem im Übrigen auch weitere Fragen des Strafvollzugs erörtert wurden, aufgegriffen. In diesem Gespräch ging es unter anderem auch um die Situation der Vollzugsbeamten der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben. Unter den Bediensteten herrscht angesichts des in Kooperation mit dem Freistaat Sachsen beabsichtigten Neubaus einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau und der damit verbundenen Schließung des Standorts Hohenleuben naturgemäß große Unsicherheit hinsichtlich ihrer Zukunftsperspektiven. Die Strafvollzugskommission hat in Gesprächen mit den Bediensteten sowie dem Personalrat der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben erkennen können, mit welchen großen Befürchtungen hinsichtlich ihrer dienstlichen und privaten Lebensführung die Betreffenden den nächsten Jahren entgegensehen. Besonders wurde seitens der dortigen Personalvertretung kritisiert, dass die Schließung der Anstalt bereits seit Jahren kolportiert werde und Investitionen in die Bausubstanz und Verbesserung der technischen Anlagen stets mit dieser Begründung verhindert worden seien.

Die Strafvollzugskommission sprach sich insoweit dafür aus, gerade im Hinblick auf bauliche Fragen und die Modernisierung der Technik genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen und damit der Sicherheit der Bediensteten oberste Priorität einzuräumen. Dies galt insbesondere für die in Hohenleuben eingesetzte veraltete Personennotrufund -schutzanlage.

Lange haben den Petitionsausschuss auch mehrere Petitionen von Petenten des Maßregelvollzugs in Hildburghausen bzw. deren Angehörigen beschäftigt. Diese hatten unter anderem die Praxis beklagt, Besuchern vor einem Besuch in der Klinik Urinproben abzunehmen. Zwar ist es nachvollziehbar, dass die Klinik verhindern möchte, dass Besucher, die möglicherweise drogenbelastet sind, in die Klinik gelangen, die Abgabe von Urintests aber stellt nach Auffassung des Petitionsausschusses eine unangemessene Einschränkung des Besuchsrechtes dar. Solche Tests sind gesetzlich nur bei Patienten vorgesehen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- bzw. Drogenkonsum besteht. Hinzu kam in dem genannten Fall, dass hinsichtlich der entnommenen Proben keine hinreichenden datenschutzrechtlichen Regelungen zur Speicherung bzw. Vernichtung der gewonnenen hochsensiblen persönlichen Daten existierten. Die Entnahme von Urintests bei Besuchern wurde auf Empfehlung des Petitionsausschusses daher eingestellt. Im Weiteren hatte der Ausschuss eine deutliche Regelung zu dieser Frage im Rahmen der Neuregelung des Maßre

gelvollzuges in Thüringen angeregt, die sich gegenwärtig in der parlamentarischen Arbeit befindet.

Nach dem Bereich Rechtspflege mit 238 Petitionen bilden weitere Schwerpunkte der Arbeit des Petitionsausschusses die Bereiche Arbeit, Soziales und Gesundheit mit 167 Petitionen sowie Wissenschaft, Bildung und Kultur mit 102 Petitionen. Aus dem Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit erreichen den Petitionsausschuss zahlreiche Beschwerden bezüglich der Leistungen für Unterkunft und Heizung, die im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II gewährt werden können.

In einem Falle bat eine schwerbehinderte Petentin den Petitionsausschuss um Unterstützung hinsichtlich eines dringend erforderlichen Umzugs in eine barrierearme Wohnung. Die Petentin war bereits seit mehreren Jahren erfolglos auf der Suche nach entsprechendem Wohnraum. Der Petitionsausschuss bat sowohl Vertreter des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit als auch der Stadtverwaltung, in der die Petentin wohnt, zur Lösung des Problems an einen Tisch. Auch der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen nahm an diesem Gespräch teil. Einigkeit herrschte insoweit darüber, dass für die Petentin und deren vierköpfige Familie allerdings eine größere barrierearme Wohnung benötigt wurde. Bisher seitens der Stadtverwaltung unterbreitete Wohnungsangebote hatte die Petentin entweder selbst nicht als angemessen angesehen oder die Wohnungsangebote waren laut der Stadtverwaltung mit zu hohen Kosten für einen erforderlichen Umbau verbunden. Die Miete wird über Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII finanziert. Als Bestandteil der Unterstützung zur Teilhabe behinderter Menschen am Leben der Gemeinschaft fallen darunter auch Leistungen zur Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung. Der Sozialhilfeträger sagte daher seine Unterstützung bei der Lösung des Wohnungsproblems zu. Im Ergebnis des gemeinsamen Gesprächs konnte daher schließlich auf ein Angebot einer Wohnungsbaugenossenschaft zurückgegriffen werden, zwei Wohnungen zu einer großen Wohnung barrierearm umzubauen. Besonders problematisch war in diesem Zusammenhang der Umbau des Bades, da die Petentin auf einen Rollstuhl und dementsprechend auf eine bestimmte Größe des Badezimmers angewiesen ist. Auch insoweit konnte schließlich eine Lösung gefunden werden, nachdem sich auch die Wohnungsbaugenossenschaft bereit erklärt hatte, einen erheblichen Anteil der Renovierungskosten zu tragen. Die Petentin konnte damit in die neue Wohnung umziehen und die Petition im Interesse der Petentin abgeschlossen werden.

Nun zu einem Fall aus dem Bereich Wissenschaft, Bildung und Kultur. In diesem Fall wandte sich eine junge Mutter, die in ihrem Wohnort eine Ausbildung

aufnehmen wollte, an den Petitionsausschuss mit der Bitte um Unterstützung hinsichtlich einer geeigneten Betreuung ihrer Tochter. Die Petentin hatte bereits in ihrer Gemeinde einen Antrag auf einen wohnortnahen Platz in einer Kindertagesstätte gestellt. Da sie keine Fahrerlaubnis besitzt, war sie auf einen Platz in einer wohnortnahen Einrichtung angewiesen. Obwohl die Gemeinde ihr einen solchen mündlich zugesichert hatte, wurde der Petentin schließlich nur ein Platz in einer 5 Kilometer entfernt liegenden Kindertagesstätte angeboten. Die Petentin befürchtet daher, ihre Ausbildung nicht beginnen zu können. Der Petitionsausschuss erreichte, dass die Betreuung der Tochter der Petentin ab dem Zeitpunkt des Beginns der Aufnahme ihrer Ausbildung so lange über einen Tagespflegeplatz abgesichert wird, bis ein wohnortnaher Platz in einer Kindertagesstätte zur Verfügung steht. Dank der Unterstützung des Ausschusses konnte die Petentin daher ihre Ausbildung unbesorgt beginnen und die Petition im Interesse der Petentin abgeschlossen werden.

Bei insgesamt 86 Petitionen musste sich der Petitionsausschuss auch mit vielen Problemen aus dem Bereich Wirtschaft und Verkehr befassen. Exemplarisch möchte ich insoweit eine Petition herausgreifen, die zwei Anliegen eines Petenten betrifft. Beide Anliegen standen im Zusammenhang mit dem Umbau der sogenannten Südtangente Gotha. Zum einen beklagte er, dass die Entwässerung seines Grundstücks nicht mehr funktioniere, zum anderen begehrte er die Errichtung einer Busbedarfshaltestelle an der Uelleber Straße am Ortseingang. Nach Angaben des Petenten stehe der Keller seines Hauses bei starkem Regen regelmäßig unter Wasser. Als Ursache hierfür sieht der Petent den seit der Deckeninstandsetzung der Uelleber Straße gestiegenen Grundwasserspiegel. Der Petent vermutet, dass durch den Verzicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Erteilung der für das Bauvorhaben erfolgten Plangenehmigung Wasserschäden an seinem Grundstück entstanden sind. Im Rahmen eines Ortstermins legten das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und die Stadt Gotha gegenüber dem Petitionsausschuss dar, dass die Straßenoberflächenentwässerung im Bereich des Grundstücks des Petenten funktionsfähig sei. Die Verlegung der Entwässerung an der Südtangente sei durch das beauftragte Bauunternehmen, die Abnahme durch das zuständige Straßenbauamt erfolgt. Entgegen der Ansicht der Petenten bestand bei der Erteilung der Plangenehmigung für den Bau der Südtangente L 2146 Gotha keine gesetzliche Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei dem genannten Vorhaben handelt es sich um den Bau einer Landesstraße. Entsprechende Bauvorhaben wurden nicht vom Geltungsbereich der seinerzeit geltenden bundesgesetzlichen Regelung erfasst. Die entsprechende landesrechtliche Vorschrift, das

Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, trat erst im Jahr 2007 in Kraft. Unabhängig davon hatte die Planfeststellungsbehörde aber die umwelt- und naturschutzfachlichen Belange im Genehmigungsverfahren geprüft und berücksichtigt. Die Prüfung umfasste insbesondere eine durchgeführte wassertechnische Untersuchung, in deren Ergebnis beiderseits der Straße Entwässerungsgräben mit Einleitstellen festgelegt wurden.

Der Petitionsausschuss, der sich im Rahmen des Ortstermins ein Bild von der Feuchtigkeit im Keller des Petenten gemacht hatte, zeigte großes Verständnis für die Sorgen des Petenten hinsichtlich seiner Immobilie. Gleichwohl kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass es keinen Nachweis dafür gebe, dass die im Rahmen des Baus der Südtangente L 2146 Gotha durchgeführten Maßnahmen ursächlich für die von dem Petenten dargelegten Wasserschäden sind. Auch soweit der Petent die Einrichtung einer Busbedarfshaltestelle für die zwischen Uelleben und Gotha verkehrende Stadtbuslinie für seine Tochter und seine gehbehinderte Mutter begehrte, sah der Petitionsausschuss im Ergebnis bei allem Verständnis für die Situation des Petenten keine Möglichkeit, dem Begehren zu entsprechen.

Der Petitionsausschuss hatte sich auch insoweit zunächst ein Bild von der Situation vor Ort gemacht. Der Ausschuss hielt die Einrichtung einer Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe des Hauses des Petenten aufgrund der Beschaffenheit der Straße, die keinen Fußgängerweg hatte, durchaus für sinnvoll. Allerdings wäre die Einrichtung der Haltestelle mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden gewesen. So stellte sich im Laufe des Petitionsverfahrens heraus, dass für die Einrichtung einer Haltestelle die Herstellung einer gepflasterten Aufstellfläche einschließlich Abfangung des Höhenunterschiedes zum Straßengraben sowie eines 100 Meter langen Fußweges und die Verlegung des westseitigen Straßengrabens erforderlich würden. Aufgrund der Gehbehinderung der Mutter des Petenten müssten zunächst barrierefreie Ein- und Ausstiege ermöglicht werden. Die Stadt Gotha bezifferte die entsprechenden Kosten im Ergebnis auf mindestens 85.000 € und lehnte den Bau aufgrund der Höhe der Kosten ab, so dass von dem Projekt Abstand genommen wurde. Auch die vom Petitionsausschuss erwogene Einrichtung einer Haltestelle an der Grundstückseinfahrt des Petenten ließ sich letztlich aufgrund der Besonderheit der örtlichen Gegebenheiten nicht realisieren.

In einem anderen Fall hatte ein Petent gegenüber dem Petitionsausschuss beanstandet, dass die Baubehörde seinen Antrag zum Umbau seines Hauses, welches vor 1990 gebaut wurde und sich in einem Wochenendhausgebiet befindet, abgelehnt und angedroht hatte, die Wohnnutzung des Grundstücks zu untersagen. Der Petent erwarb das

Grundstück mit dem Haus im Jahr 2011 und nutzte das Haus zum Wohnen. Weil für das Haus keine Baugenehmigung vorliegt und das Grundstück im Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch liegt, sind das Haus und die Wohnnutzung nach heutigem Recht nur zulässig, wenn eine der in § 35 Baugesetzbuch geregelten Ausnahmen vorliegt oder ein besonderer Vertrauensschutz besteht. Eine der in § 35 Baugesetzbuch geregelten Ausnahmen lag im Falle des Petenten nicht vor. Deswegen kam es darauf an, ob ein besonderer Vertrauensschutz für das Haus und die Wohnnutzung besteht.

Ein solcher Vertrauensschutz besteht für bauliche Anlagen, die bis 1985 gebaut und von den DDRBehörden geduldet wurden. Nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts darf der Abriss nach heute geltender Rechtslage nicht angeordnet werden, wenn die DDR-Behörden nicht gegen den Baurechtsverstoß vorgegangen sind und der Verstoß nach DDR-Recht verjährt war. Das war der Fall, wenn seit der Fertigstellung des Bauwerks bis zum Außerkrafttreten der Regelung im Jahr 1990 fünf Jahre vergangen waren. Das gilt für die Wohnnutzung entsprechend.

Bei dem Petenten ist die Baubehörde davon ausgegangen, dass für das Haus zwar Vertrauensschutz besteht, wegen der Lage im Außenbereich aber kein Umbau, sondern nur Instandhaltungsmaßnahmen zulässig sind. Da das Haus bis 1972 als Wohnhaus genutzt worden sei, dann aber die Wohnnutzung nicht fortgeführt und erst im Jahr 1993 ohne Genehmigung wieder aufgenommen worden sei, sei insoweit kein Vertrauensschutz gegeben und die Fortführung der Wohnnutzung sei heute daher unzulässig.

Der Petitionsausschuss hatte die Baubehörde aufgefordert, zu konkretisieren, warum das Grundstück nicht ununterbrochen zum Wohnen genutzt worden sein soll. Die Baubehörde hat dies mit Daten aus dem Melderegister begründet, wonach nicht ununterbrochen Personen auf dem Grundstück registriert waren. Ein fehlender Melderegistereintrag bedeutet zwar nicht zwangsläufig, dass das Grundstück nicht zum Wohnen genutzt würde, der Petent konnte demgegenüber aber keine Zeugen benennen und keine weiteren Umstände mitteilen, die eine ununterbrochene Wohnnutzung des Grundstücks hätten belegen können. Der Petitionsausschuss musste die Petition daher mit den entsprechenden Hinweisen zur Sach- und Rechtslage abschließen.

Damit möchte ich nun meine exemplarischen Ausführungen zur Arbeit des Petitionsausschusses im Jahr 2013 schließen, nicht aber ohne mich ausdrücklich auch bei der früheren Bürgerbeauftragten, Frau Liebaug, sowie deren Nachfolger, Herrn Dr. Herzberg, für die gute Zusammenarbeit zu bedanken.

(Beifall CDU, FDP)

Der Bürgerbeauftragte unterstützt den Petitionsausschuss bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben, wie es in § 8 Abs. 4 Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz heißt. Die Bearbeitung von Petitionen selbst ist ausschließlich dem Petitionsausschuss übertragen. Im Rahmen des Petitionsverfahrens wird der Sachverhalt eines Anliegens sorgfältig, in der Regel unter Beteiligung der Landesregierung, recherchiert und ausführlich in einer monatlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten. Der Bürgerbeauftragte befasst sich demgegenüber mit Anliegen, die nicht als Petition anzusehen sind, wie etwa Auskunftsbegehren oder Informationsersuchen.

Der Petitionsausschuss hatte sich im vergangenen Jahr in mehreren Sitzungen sehr ausführlich mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den Bürgerbeauftragten zu befassen. Der Gesetzentwurf wurde sowohl im Ausschuss als auch letztlich im Plenum abgelehnt.

Ich halte die gegenwärtige gesetzliche Regelung, der auch bereits lange Diskussionen über Fragen der Abgrenzung zum Petitionsausschuss vorausgingen, für ausgewogen. Die Regelung ermöglicht, wie die Praxis auch zeigt, ein reibungsloses Zusammenwirken des Ausschusses mit dem Bürgerbeauftragten im Interesse und zum Wohle der Petenten.

Im Berichtszeitraum wurden übrigens insgesamt 63 Petitionen vom Bürgerbeauftragten an den Petitionsausschuss weitergeleitet. Die intensive Bearbeitung eines Sachverhalts im Petitionsausschuss kostet naturgemäß Zeit, was aufgrund der Beteiligung der Landesregierung, das heißt der zuständigen Ressorts sowie der jeweiligen betroffenen Behörden, auch gar nicht anders zu erwarten ist. Hier kommt nun der Bürgerbeauftragte ins Spiel. Der Bürgerbeauftragte hat die Möglichkeit, direkt auf handelnde Personen in den Verwaltungen zuzugehen und Lösungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger anzustoßen. Aus diesem Grunde kann der Petitionsausschuss dem Bürgerbeauftragten auch Prüfaufträge erteilen und so auf konkretes Verwaltungshandeln Einfluss nehmen. Oftmals gelingt es dem Bürgerbeauftragten dann, im direkten Gespräch mit den Beteiligten erfolgreich zu vermitteln. Wenn dies scheitert, wird das Anliegen im Petitionsausschuss weiterbearbeitet, der dann die Möglichkeit hat, im Dialog mit der Landesregierung Probleme aufzuzeigen und konkrete Maßnahmen einzufordern.

Im Jahr 2013 hat der Ausschuss dem Bürgerbeauftragten insgesamt sechs Prüfaufträge erteilt. Ein Prüfauftrag betraf etwa die Frage, welche Grundfläche und welcher Standort für ein zweites Wohnhaus eines Petenten auf einem Grundstück im Ortsinneren der betroffenen Gemeinde genehmigungsfähig sind. Nach der Planung des Petenten

sollte die Grundfläche ca. 70 Quadratmeter betragen. Der Baukörper sollte etwa 14 Meter von der Grundstücksgrenze an der Straße eingerückt sein und die Bautiefe bis zu 25 Meter reichen. Der Petitionsausschuss hat den Bürgerbeauftragten daher gebeten, mit der betreffenden Stadt und dem Petenten die entsprechenden Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung zu klären. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde nochmals betont, dass sich ein neues Wohnhaus auf dem Grundstück des Petenten an der vorhandenen Straßenseite in die Bauflucht der Straße einordnen müsse. Dabei wurde allerdings eine Breite des neuen Wohnhauses von 9 Metern und eine Bautiefe von 10 bis 14 Metern als zulässig angesehen. Das Wohnhaus konnte somit zwar nicht wie zunächst von dem Petenten geplant, dennoch aber an der Straße mit einer Grundfläche von 90 Quadratmetern errichtet werden. Mit diesem Ergebnis konnte die Petition abgeschlossen werden.

Nun möchte ich aber wirklich zum Ende kommen und mich schließlich auch bei den Mitarbeitern der Thüringer Staatskanzlei, der Ministerien und allen, die im Ausschuss mitwirken, ebenfalls für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schröter, ich glaube im Namen des ganzen Hauses zu sprechen, wenn ich dem Petitionsausschuss, der Strafvollzugskommission recht herzlich für die Arbeit im letzten Jahr, aber auch über alle fünf Jahre hinweg und Ihnen ganz persönlich danke. Sie sind Abgeordneter der ersten Stunde hier in diesem Haus gewesen. Mit Besonnenheit, Fachkunde und Freundlichkeit haben Sie das Bild des Petitionsausschusses mitgeprägt. Vielen herzlichen Dank, Herr Schröter.

(Beifall im Hause)

Ich eröffne die Aussprache zum Petitionsbericht. Als Erste hat sich Frau Diana Skibbe von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch ich möchte den Dank zurückgeben an Sie, Herr Schröter, und möchte auch meiner Kollegin Frau Sedlacik für die geleistete Arbeit danken. Ich denke, wir hatten einen fairen Umgang miteinander. Das kann ich auch nur bestätigen.

(Beifall DIE LINKE)

In meinen Dank inbegriffen sind natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die uns hier unterstützt haben. Ich hoffe,

(Abg. Schröter)

wir werden noch weiter einen fairen Umgang miteinander pflegen. Deswegen möchte ich hier mit dem Dank erst einmal aufhören.

Eine Premiere erlebten wir im vergangenen Jahr mit der Einführung des neuen Bürgerbeauftragten Dr. Herzberg. Er hatte uns alle gleich zu Beginn seiner Amtszeit in seine Räumlichkeiten eingeladen und wir hatten in einem sehr zwanglosen Gespräch unsere Vorstellungen von der Arbeit miteinander abgeglichen. Ich denke, von so einer Arbeit kann der Petitionsausschuss gewinnen und Sie als Bürgerbeauftragter sicherlich auch.

Einen Hinweis möchte ich mir aber auch hier nicht verkneifen. Mir ist aufgefallen oder zu Ohren gekommen, dass Sie bei Vorortterminen vielleicht die Petenten noch besser mit in die Gespräche einbeziehen könnten. Wir wollen im Sinne der Petenten agieren. Das ist vielleicht der kleine Zeigefinger, der pädagogische.

Es stehen viele Aussagen im Arbeitsbericht. Ich denke, die meisten von Ihnen oder vielleicht alle haben ihn sehr aufmerksam gelesen, so dass ich mich nur auf einige Dinge beschränken möchte. Ich möchte noch mal zu dem Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Bürgerbeauftragten reden. Auch wenn wir im März das Ganze ausführlich behandelt hatten, an dieser Stelle noch einmal kurz: Als Ombudsstelle könnte der Bürgerbeauftragte mehr bewegen, oft schneller in Aktion treten und gezielter informieren und damit noch öffentlichkeitswirksamer werden. Ich kann mir vorstellen, dass dabei die unsäglich lange Dauer mancher Petition durchaus verkürzt werden könnte. Ich persönlich bedauere immer noch, und das möchte ich hier noch mal erwähnen, dass der angekündigte Gesetzentwurf der regierenden Fraktionen mit für unsere Fraktion sehr interessanten und weitgehenden Forderungen nicht auf den Tisch kam. Mit den Petitionen zur Veröffentlichung hat der Petitionsausschuss durchaus gewonnen. Ich möchte hier nicht auf die vielen Dinge eingehen, die mein Vorredner, Herr Schröter, schon benannt hatte. Ich erlebe, dass wir, auch wenn wir nicht jede Petition, die zur Veröffentlichung bestimmt ist, in die Veröffentlichung hineinleiten - es gibt schließlich Kriterien, die dem entgegenstehen, gerade wenn es um den Eingriff in Persönlichkeitsrechte geht, das möchte ich hier nur mal sagen, dann können wir natürlich nicht der Veröffentlichung von Petitionen zustimmen -, aber auch hier pflegen wir einen fairen Umgang und auch hier haben wir das, soweit ich weiß, fast immer mehrheitlich, wenn nicht sogar einstimmig beschlossen. Was ich allerdings kritisiere, dass die Mitzeichnung nur im Internet möglich ist. Damit werden Menschen, die das Internet aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen können, von der Mitzeichnung mehr oder weniger ausgegrenzt. Auch wenn wir bei der einen Petition eine Mitzeichnung von über 2.000 Unterschriften auf Listen hat

ten, haben die aber für die Mitzeichnung nicht gezählt. Hier, denke ich, sollten wir über Möglichkeiten der barrierefreien Sammlung nachdenken und vielleicht auch das mit in die neue Arbeit des neuen Petitionsausschusses mit einbeziehen. Kritisch sehe ich auch die Auswertung dieser Petitionen, auch das hat Herr Schröter gesagt, wir sind noch immer nicht fertig mit der Auswertung. Die Anhörungen waren aber im Dezember und Januar und das haben wir immer noch nicht geschafft. Auch wenn Petitionen gerade nicht der Diskontinuität des Parlaments unterliegen, darf es einfach nicht sein, dass die Auswertung der Anhörung über ein halbes Jahr liegen bleibt. Hier, denke ich, besteht wirklich Handlungsbedarf. Das müssen wir angehen.

Lassen Sie mich nun noch ausführlich auf die Petitionen eingehen, die aus dem Arbeitsbereich der Justiz und der Strafvollzugskommission kommen. Die sind doch von sehr enormer Bedeutung, zum einen weil sich die Petenten in einer persönlich besonders schwierigen Situation befinden und im Vergleich zum Alltag ihre Lebensumstände ungewohnt und nicht einfach sind, ja sogar fremdbestimmt sind. Trotz der Fürsorgepflicht der öffentlichen Hand und der engagierten, kompetenten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten und den Einrichtungen des Maßregelvollzugs zeigen die Petitionen und Vor-Ort-Besuche doch immer wieder einigen Verbesserungsbedarf oder die Notwendigkeit, dass bestehende Mängel beseitigt werden müssen. Auch wenn dem Freiheitsentzug in Justizvollzugsanstalten und im Maßregelvollzug gesetzliche Vorgaben zugrunde liegen, bleiben die Maßnahmen Grundrechtseingriffe. Die Betroffenen haben einen Anspruch auf faire Behandlung, auf Respektierung ihrer Person und auf Wahrung ihrer Rechte, besonders der Grundrechte sowie der gesetzlichen Regelungen, die nicht irgendwelche Einschränkungen erlauben. Deshalb ist es wichtig, dass die Strafvollzugskommission vor allem bei Petitionen und Fällen hellhörig und aktiv wird, in denen es Indizien gibt, wo Betroffene nicht ungehindert mit der Strafvollzugskommission in Kontakt treten und den Kontakt halten können. Gott sei Dank ist das in unserem Bereich nicht häufig der Fall. Aber es gibt und gab solche Fälle in der Vergangenheit. Gleiches gilt, wenn es Hinweise dafür gibt, dass Petenten irgendwelche Lockerungen nicht bekommen.

Ein weiterer Bereich des Grundrechtsschutzes betrifft den Schutz der Privatsphäre. Herr Schröter ist hier schon darauf eingegangen, dass gerade Besucher diese Urinproben abgeben mussten. Auch das ist verändert worden. Hier konnten wir im Petitionsausschuss sehr aktiv werden.

Petitionen von Betroffenen und Vor-Ort-Besuche in beiden Gremien sind für die Einrichtungen sicherlich auch immer unangenehm, weil ja sehr vieles unter die Lupe genommen wird. Aber es werden

auch Missstände entdeckt. Wir können gemeinsam diese Missstände in unserer Arbeit aufdecken und dazu beitragen, dass Probleme und Mängel beseitigt werden. In diesem Fall heißt nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE die weitergehende Konsequenz: die bessere Koordination zwischen Maßregelvollzug und Justizvollzug und gegebenenfalls auch eine Evaluierung der Suchttherapie-Konzepte.

Gleiches gilt auch für die Petitionen aus Thüringer Justizvollzugsanstalten. Auch hier sind genau die Petitionen ein wichtiger Parameter für Probleme. In ihnen bilden sich zum Beispiel die leider immer noch vorhandenen Schwierigkeiten bei der ärztlichen, therapeutischen und sozial unterstützenden Betreuung ab, so zum Beispiel lange Wartezeiten auf Behandlungstermine, auf die wir bei Petitionen immer wieder stoßen. Hier müssen nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE die Bemühungen um ärztliches Personal für die Justizvollzugsanstalten noch intensiviert werden. Gegebenenfalls muss eben auch mit einer besseren Entlohnung die Struktur verbessert werden, wie es in anderen Bundesländern bereits geschieht. Hinsichtlich der Vollzugspläne und Therapieangebote müsste ebenfalls mehr Fachpersonal vorhanden sein. Wenn wir von zahlreichen Petitionen ausgehen, können im Einzelfall zu erstellende Vollzugspläne leider nicht in der vorgesehenen Frist und mitunter auch nicht auf den Einzelfall zugeschnitten werden, was aber eigentlich vorgeschrieben ist. Gründe dafür sehen wir hier auch in der Arbeitsüberlastung des Personals oder in dem zu wenigen Personal.

Auch bei Freizeitangeboten ist offensichtlich nicht aller Bedarf gedeckt. Hier stellt sich die Frage nach einem entsprechend veränderten Einsatz von Haushaltsmitteln. Aus Berichten von sogenannten Rückfall- bzw. Wiederholungstätern lässt sich auch schließen, dass bei dem sogenannten Übergangsmanagement, das heißt der Phase der Entlassungsvorbereitung und der Phase des Übergangs ins Alltagsleben kurz nach Ende der Haft, noch sehr erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Nicht nur, dass in Mindererfüllung der gesetzlichen Vorschriften Lockerungen nur sehr zögerlich und gar nicht gewährt werden, was in einem Petitionsfall offensichtlich beinahe den Abschluss eines Mietvertrags für die Wohnung nach der Haftentlassung verhindert - auch hier wurde darauf schon einmal eingegangen -, problematisch ist offensichtlich auch hier die Arbeitsüberlastung der Bewährungsund Straffälligenhilfe. Also wir kommen immer wieder auf dieselben Probleme. Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE ist, wie es die Fraktion schon in einem Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf verlangt hat, zumindest die Kürzung der Mittel zurückzunehmen. Wenn wir das so sehen, dürfen nicht nur die Mittelkürzungen zurückgenommen werden, sondern müssen eigentlich die Mittel sogar aufgestockt werden, um den tatsächlichen Hilfebedarf