Auch bei Freizeitangeboten ist offensichtlich nicht aller Bedarf gedeckt. Hier stellt sich die Frage nach einem entsprechend veränderten Einsatz von Haushaltsmitteln. Aus Berichten von sogenannten Rückfall- bzw. Wiederholungstätern lässt sich auch schließen, dass bei dem sogenannten Übergangsmanagement, das heißt der Phase der Entlassungsvorbereitung und der Phase des Übergangs ins Alltagsleben kurz nach Ende der Haft, noch sehr erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Nicht nur, dass in Mindererfüllung der gesetzlichen Vorschriften Lockerungen nur sehr zögerlich und gar nicht gewährt werden, was in einem Petitionsfall offensichtlich beinahe den Abschluss eines Mietvertrags für die Wohnung nach der Haftentlassung verhindert - auch hier wurde darauf schon einmal eingegangen -, problematisch ist offensichtlich auch hier die Arbeitsüberlastung der Bewährungsund Straffälligenhilfe. Also wir kommen immer wieder auf dieselben Probleme. Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE ist, wie es die Fraktion schon in einem Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf verlangt hat, zumindest die Kürzung der Mittel zurückzunehmen. Wenn wir das so sehen, dürfen nicht nur die Mittelkürzungen zurückgenommen werden, sondern müssen eigentlich die Mittel sogar aufgestockt werden, um den tatsächlichen Hilfebedarf
und ein wirksames Übergangsmanagement zu gewährleisten. Ich möchte an dieser Stelle nicht schwarzmalen, befürchte aber, dass das Instrument des Übergangsmanagements ein gut gemeinter Papiertiger im neuen Justizvollzugsgesetz bleibt. Hier soll, so die Fraktion DIE LINKE, gegebenenfalls auch unter Auswertung entsprechender Petitionen, das Übergangsmanagement sorgfältig geprüft werden.
Ich möchte abschließend noch zwei logistische Forderungen für die zukünftige Arbeit der Strafvollzugskommission an den Petitionsausschuss weitergeben. Um der Strafvollzugskommission noch stärkeren unmittelbaren Einblick in den Lebensalltag der Gefangenen bzw. Patienten zu geben, sollte es nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE auch unangemeldete Vor-Ort-Besuche geben können. In der Geschäftsordnung der Strafvollzugskommission soll - wenn nötig, auch in der Geschäftsordnung des Landtags - ausdrücklich klargestellt werden, dass die Strafvollzugskommission auch für Gefangene und Patienten aus Thüringen in Einrichtungen anderer Länder eine Mitzuständigkeit behält. Ich denke da vor allen Dingen an die gemeinsame JVA in Sachsen. Ich denke, das wird ein wichtiger Aspekt werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort die Frau Abgeordnete Marx. Nein? Gut, dann steht was Falsches hier oder sie will nicht. Dann frage ich mal in Richtung FDP-Fraktion: Der Herr Untermann, möchte der reden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch auf der Zuschauertribüne und im Internet, ich möchte mich als Erstes bei unseren Jungs bedanken, die gestern gegen die USA 1:0 gewonnen haben und somit ins Achtelfinale eingezogen sind.
Es ist ein Wink an die Frau Merkel. Sie sollte sich das Telefon von Herrn Löw besorgen, das ist wahrscheinlich nicht abgehört worden.
Ich möchte mich - kommen wir zur Sache selbst den Worten der vorhergehenden Redner anschließen und mich auch für den Arbeitsbericht bedanken. Fritz, du hast das wie immer in einer souveränen Art und Weise gemacht. Ich bewundere dich immer, wie du durch die Sitzung führst, mit einer Ruhe und Sachlichkeit, ich danke dir.
Auch danke schön, Michael, an dich als Vorsitzender der Strafvollzugskommission. Wer nicht dabei war, der weiß es gar nicht, was da manchmal so alles abgeht. Aber ich habe für mein weiteres Leben hier sehr viel gelernt und danke auch für deine sachliche Art.
Insbesondere geht mein persönlicher Respekt, Dank und Anerkennung an alle Mitarbeiter des Geschäftsbereichs des Petitionsausschusses und der Strafvollzugskommission, stellvertretend Herr Bräutigam ist da - noch mal ein ganz herzlicher Dank. Super Zusammenarbeit, man kann sich nie beschweren.
Durch die qualitative Beratung außerhalb der Ausschuss-Sitzungen und fachliche Vorbereitung ist die Durchführung von hochwertigen und effizienten Petitionsverfahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger überhaupt möglich. Bis Anfang des Jahres war ich Mitglied des Petitionsausschusses und auch noch mal, wenn wir schon beim Danken sind, der Dank an meine Nachfolgerin. Gisela, du hast die Sache fortgesetzt und auch Dank an dich, dass du das so kurzfristig übernommen hast. Ich danke dir.
Man bekommt erst einen Einblick, wenn man den Arbeitsumfang, der mit einer eingereichten Petition verbunden ist, überblickt, denn jede Entscheidung fordert Sach- und Fachverständnis und nicht nur in
einem Gebiet, sondern in vielen Gebieten. Der Petitionsausschuss beackert alle Gebiete der Politik, und das ist wirklich eine umfangreiche Arbeit.
Im Jahr 2013 haben sich die Bürgerinnen und Bürger mit mehr als 1.000 Anliegen an den Thüringer Petitionsausschuss gewandt. Parallel zu den Ausschuss-Sitzungen finden Bürgersprechstunden und Vor-Ort-Besichtigungen in den Regionen statt. Diese Termine sind aus meiner Sicht besonders wichtig. Sie dokumentieren die Nähe zum Bürger und tragen dazu bei, sich vor Ort ein Bild zu den Sachverhalten zu machen. Die Bürgersprechstunden sollten unbedingt auch in der nächsten Legislatur fortgeführt werden. Die unmittelbaren Gespräche mit den Bürgern sind mir persönlich sehr wichtig.
Seit Juni 2013 besteht die Möglichkeit, auf der Petitionsplattform des Landtags Petitionen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen und mitzuzeichnen. Die FDP-Fraktion unterstützt die Einführung dieses Instruments, da hierdurch das Petitionswesen an das sich verändernde Kommunikations- und Informationsverhalten der Gesellschaft angepasst wird. Es leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Bürgerbeteiligung.
Gemäß dem novellierten Thüringer Petitionsgesetz besteht somit die Möglichkeit der öffentlichen Anhörung. Die erste Petition, welche weit mehr als das notwendige Quorum von 1.500 erreichte, und zwar von 2.250 Mitzeichnern, war die Petition der Bürgerinitiative „Kein Energiespeicher am Rennsteig“ e. V. unter dem Titel „Raumordnungsverfahren zum Pumpspeicherwerk Schmalwasser“. Auf schriftlichem Weg gab es inhaltsgleiche Sammelpetitionen mit 1.900 Unterstützern und 30 Einzelpetitionen zu diesem Thema. Der kleine Exkurs in das Zahlenwerk zeigt uns, wie viele Menschen in Thüringen den Bau eines Pumpspeicherkraftwerkes mit dem Verlust von 1,5 Quadratkilometer auf dem Rennsteig kritisch sehen. Resultierend daraus fand eine Anhörung mit über 200 interessierten Zuhörern und Gästen am 3. Dezember 2013 in einer öffentlichen Sitzung statt. In dieser öffentlichen Sitzung kündigte man eine Auswertung in den nächsten mitberatenden Ausschüssen und später im federführenden Petitionsausschuss an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bis heute - und wir haben den Monat Juni - fanden weder Beratungen mit den Fachausschüssen noch im Petitionsausschuss mit einer abschließenden Auswertung der stattgefundenen Anhörung statt. Eine öffentliche Anhörung durchzuführen und dann ein halbes Jahr nicht voranzukommen - meine Vorstellung einer effizienten Arbeitsweise sieht anders aus.
Legislatur, sprich vor dem 14. September, in diesem Hohen Hause nicht geben. Ich werfe der Landesregierung eine Verzögerungstaktik vor, und in dieser Sachfrage schadet das dem Petitionswesen.
Zu den Aufgaben des Ausschusses zählt auch die Arbeit in der Strafvollzugskommission als Unterausschuss des Petitionsausschusses. Die Strafvollzugskommission nimmt in regelmäßigen Abständen Besuche von Thüringer Einrichtungen des Strafvollzugs bzw. des Maßregelvollzugs wahr. Vor Ort werden somit Eindrücke gewonnen, die Begehren von Strafgefangenen in Petitionen besser einschätzen und bewerten zu können. In Gesprächen wurde immer wieder die Personalsituation kritisiert. Bei altersbedingtem Wechsel in den Ruhestand findet oftmals kein Ersatz statt. Überbelastung bei den Bediensteten führt letztendlich zu einem erhöhten Stand der Krankmeldungen. Grundsätzlich entwickeln sich die Ausstattung und die Möglichkeit für eine Resozialisierung von Strafgefangenen in den Thüringer Anstalten kontinuierlich und stetig weiter. Für das Gewähren von Haftlockerung als ein Bestandteil zur Resozialisierung bedarf es insbesondere einer Betreuung in den sozialtherapeutischen und psychologischen Bereichen. Darum ist eine stabile und bedarfsgerechte personelle Ausstattung in diesen Bereichen anzustreben, nicht nur anzustreben, auch zu sichern.
Diese Schwierigkeiten spiegeln sich auch in der Anzahl der Petitionen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzugs wider. Positiv gesehen lässt sich in der quantitativen Betrachtung daraus schließen, dass das Instrument der Petition im Strafvollzugswesen bekannter geworden ist und auf eine größere Akzeptanz unter den Strafgefangenen stößt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss für die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit bei der Bearbeitung der Petitionen bedanken, welche stets kollegial und in der Regel einvernehmlich im Sinne der Petenten erfolgt. Er ist ein wichtiger Ausschuss, welcher der Landespolitik hilft, herauszufinden, wo vor Ort der Schuh drückt, staatliches Fehlverhalten korrigiert werden muss oder in welchen Bereichen Gesetzesänderungen empfehlenswert sind. Das Petitionswesen ist für mich als Abgeordneter vor allem ein Gradmesser für die Akzeptanz von gesetzlichen Regelungen sowie die Frage, ob die Landespolitik vor Ort durch die Menschen verstanden wird und Verwaltungen vor Ort, was ganz wichtig ist, im Sinne eines modernen Dienstleisters in der Lage sind, den Bürgerinnen und Bürgern behilflich zu sein.
Der Petitionsausschuss im Thüringer Landtag trägt maßgeblich zur Akzeptanz und zum Funktionieren der parlamentarischen Demokratie bei. Ich bin davon überzeugt, dass durch den einfachen Zugang
zum Ausschuss durch die Eröffnung entsprechender Plattformen im Internet eine größere Bekanntheit, Transparenz und Bürgernähe des Petitionsverfahrens erreicht wird. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegt eine weitere Wortmeldung von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor. Frau Abgeordnete Schubert, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Dank und Lob wurde jetzt nach allen Seiten verteilt und dem möchte ich mich uneingeschränkt anschließen, will aber vermeiden, noch mal die Dinge zu wiederholen, die meine Vorredner jetzt hier mehrmals genannt haben. Nur sehr wenige Punkte: Die Möglichkeit, Petitionen öffentlich mitzuzeichnen, ist hier von allen gelobt worden und man höre und staune, der Erfolg hat plötzlich viele Väter und Mütter.
Ich möchte an dieser Stelle noch mal sagen, dass es nur der Hartnäckigkeit der Linksfraktion auch gegen die Stolpersteine der Großen Koalition zu verdanken ist,