Insofern an dieser Stelle, der Petitionsausschuss arbeitet ja eher konsensual, hätten wir uns - da spreche ich, glaube ich, für die Kolleginnen der Linken mit - mehr konsensuales Verhalten im Ausschuss gewünscht, genauso bei der Frage, wie reformieren wir das Petitionswesen zusammen mit dem Aufgabenbereich des Bürgerbeauftragten, dass wir daraus ein schlagkräftigeres Petitions- und Bürgerbeauftragtenwesen schaffen. Denn - das ist auch schon genannt worden - an vielen Stellen ist
der Petitionsausschuss eben doch ein Tanker, der gut arbeitet, aber zu langsam ist. Wir brauchen mehr Beiboot, was der Bürgerbeauftragte ist, der viel flexibler agieren kann, und weniger Tanker, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir haben noch eine Petitionsausschuss-Sitzung vor uns - mit diesem Ausblick möchte ich dann auch schließen und haben laut Verwaltung 200 Petitionen auf der Tagesordnung. Ich glaube aber, der Petitionsausschuss, da möchte ich auch für alle sprechen, ist zusammen mit der Landtagsverwaltung sehr gewillt, noch vor der Sommerpause vielen Petitionen zu einem abschließenden Bescheid zu verhelfen, angesichts der Tatsache, dass möglicherweise die nächste Ausschuss-Sitzung, so wie das am Anfang dieser Legislatur war, erst Anfang Dezember stattfinden wird. Insofern haben wir etwas vor uns. Das Bemühen, hier den Abschluss zu finden, wünsche ich mir auch noch für manch andere Initiative und für manch anderen Gesetzentwurf. Das wird an anderen Stellen leider nicht passieren. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Schubert. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache zum Petitionsbericht und schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7716 dazu: Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses - Drucksache 5/7871
Das Wort hat der Abgeordnete Blechschmidt zur Berichterstattung aus dem Justiz- und Verfassungsausschuss. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Drucksache 5/7716 liegt heute dem Thüringer Landtag das Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau vor. In ihm beziehungsweise dem dazugehörigen Staatsvertrag zwischen den Ländern Thüringen und Sachsen werden Regelungen über die gemeinsame Errichtung und den gemeinsamen Betrieb einer neuen Justizvollzugsanstalt auf dem Gelände eines ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerks in Zwickau-Marienthal getroffen. Dies betrifft zum Beispiel die Bildung von thüringisch-sächsischen Gremien zur Begleitung der Errichtung und des Betriebs der Justizvollzugsanstalt, aber auch Regelungen zur Kostenverteilung zwischen den Ländern und zum Übergang von Thüringer Bediensteten in den sächsischen Landesdienst. Zu bestimmten Fragen sind an mehreren Stellen des Vertrages, so in Artikel 3 Abs. 5 für die Errichtung, in Artikel 4 und Artikel 5 für die Kostenfrage und in Artikel 7 für Fragen im Bereich Personal, Regelungen verankert, die eine Konkretisierung des Staatsvertrages im Wege des Beschlusses von Verwaltungsvereinbarungen vorsehen. Der Gesetzentwurf wurde in der 153. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 21. Mai 2014 in erster Beratung an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen. Begründet wurde die Überweisung unter anderem mit noch anstehenden Nachfragen und Klärungsbedarf bei der Landesregierung hinsichtlich des Problems der Altlastenbelastung des Baugrundstücks und des damit verbundenen Risikos von unvorhergesehenen Mehrkosten für Thüringen sowie mit Blick auf den sozialen und finanziellen Bestandsschutz für die in den sächsischen Landesdienst überwechselnden Bediensteten. Der Justiz- und Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner am 11.06.2014 stattgefundenen Sitzung abschließend beraten. Die Landesregierung berichtete in der Ausschuss-Sitzung auf Nachfrage, dass auf dem Baugrundstück der JVA zwar Nachuntersuchungen hinsichtlich Altlastenbelastung laufen, jedoch die Einschätzung getroffen wurde, dass nach den schon vorhandenen Gutachtenergebnissen mit Informationen vonseiten der Sächsischen Landesregierung zu den bisherigen Kostenkalkulationen keine Mehrkostenrisiken bestünden. Im Gesamtvolumen von 149,5 Mio. € sei ein überdurchschnittlich hoher Betrag von ca. 2,4 Mio. € für die Altlastenfinanzierung vorgesehen. Die Landesregierung versicherte im Ausschuss, dass der soziale und finanzielle Bestandsschutz für die in den sächsischen Landesdienst wechselnden Thüringer Bediensteten ohne Einschränkung durch eine auf Grundlage des Staatsvertrages abschließende Verwaltungsvereinbarung abgesichert werde. Die Fraktion der FDP stellte in der Ausschuss-Sitzung den Antrag auf Durchführung einer mündlichen, hilfsweise einer
schriftlichen Anhörung. Der Antrag auf mündliche Anhörung wurde mit Mehrheit abgelehnt und der Antrag auf schriftliche Anhörung fand nicht das nach § 49 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags notwendige Unterstützungsvolumen von einem Drittel der Ausschussmitglieder. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder beschloss die Annahme des Gesetzes ohne Änderung, wie aus der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 5/7871 zu ersehen ist. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wünscht die FDPFraktion eine Begründung ihres Entschließungsantrags? Nein.
In der Rede dann. Bitte schön, dann eben keine Begründung. Dann eröffne ich die Aussprache zum Gesetzentwurf und als Erstes hat das Wort Frau Abgeordnete Sabine Berninger von der Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der ersten Lesung des vorliegenden Staatsvertrages hatte ich von gleicher Augenhöhe der Vertragspartnerinnen gesprochen und für die Fraktion DIE LINKE drei bisher nicht zufriedenstellende Baustellen deutlich gemacht. Zum Ersten: Die Transparenz und Kommunikation im Auswahl- und Entscheidungsverfahren inklusive der Frage, ob an allen Standorten die Bevölkerung ausreichend informiert und in den Entscheidungsprozess eingebunden gewesen ist und ob tatsächlich auch der geeignetste Standort gefunden wurde.
Als Zweites sprach ich das Problem der Altlastenbelastung dieses ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes bzw. des Kostenrisikos, das sich daraus ergibt, an, für das im Staatsvertrag keine Obergrenze für den Freistaat Thüringen festgelegt ist.
Zum Dritten thematisierte ich die Ermächtigung des Freistaats Sachsen, im Wege einer Verwaltungsvereinbarung die Nachteilsausgleiche für die nach Sachsen versetzten Thüringer Bediensteten, auch Ruhegehalt, fest zu regeln, zugegebenermaßen mit einem gewissen Misstrauen, was den Bestandsschutz für die Thüringer Bediensteten angeht.
Nach der Ausschussberatung ist zu konstatieren, meine Damen und Herren, dass die Kritik bezüglich Transparenz, Information und Kommunikation bleibt. Bei ähnlichen Verfahren müssen zukünftig die Bevölkerung und auch die betroffenen Beschäftigten besser in den Vorbereitungsprozess eingebunden werden, besser über Auswahlkriterien informiert werden und die Entscheidungsgründe besser kommuniziert werden. Dieses jetzige Verfahren ist zumindest dafür gut, dass eine künftige Landesregierung, aber auch der nächste Landtag aus in diesem Verfahren gemachten Fehlern lernt.
Der zweite Punkt, der der Altlasten, bleibt für meine Fraktion ebenso problematisch und unbefriedigend, nämlich die Frage des Kostenrisikos beim Vertragsabschluss. Es gibt im Vertrag keine Deckelung der finanziellen Verpflichtungen Thüringens für den Fall, dass zum Beispiel durch noch unerkannte Altlasten höhere Kosten entstehen, als bisher prognostiziert. Das konnte auch die Landesregierung im Ausschuss nicht auflösen. Allerdings haben wir im Ausschuss die Ausführungen der Landesregierung so verstanden, dass es aus Sachsen eine Zusicherung gibt, dass die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse als Vertragsgrundlage angesehen werden, weil man nicht mit nennenswerten zusätzlichen Altlasten rechnet. Diese vorliegenden Untersuchungsergebnisse bilden für uns die Geschäftsgrundlage des Vertrags. Sollte es dennoch wider Erwarten und entgegen der Einschätzung der Vertragsparteien bzw. vor allem der sächsischen Vertragsseite zu Kostensteigerungen wegen Altlasten kommen, sprechen wir uns dafür aus - dies hätte ich jetzt gern von Ihnen, Herr Minister, durch Nicken bestätigt -, dass dann Thüringen eine Anpassung des Vertrages verlangt. Wir sehen, dass das nach Vertragsrecht bei Wegfall der Geschäftsgrundlage möglich ist, und hätten natürlich bei dieser Vertragsanpassung das vorrangige Ziel der Kostendeckelung.
Mit Blick auf einen solchen Risikoabwendungsmechanismus wäre es für uns vertretbar - Sie haben ja noch nicht genickt, Herr Minister -,
Zum dritten Punkt, dem Schutz der nach Sachsen versetzten Thüringer Beschäftigten vor der Verschlechterung ihrer finanziellen und sozialen Situation, hat die Landesregierung im Ausschuss auf ein den Staatsvertrag ergänzendes Verwaltungsabkommen zu den beamten- und beschäftigungsrechtlichen Fragen verwiesen, das den Bestands
schutz absichern soll. Dieses muss, sehr geehrter Herr Minister, absolut wasserdicht sein und - das können Sie als Forderung meiner Fraktion auffassen - beim Abschluss dieser Vereinbarung rechtlich unantastbare Regelungen durchsetzen, die der sächsischen Seite keinerlei Hintertüren offenlassen - jetzt haben Sie genickt, das habe ich gesehen -, den Bestandsschutz aufzuweichen. Nach unserem Verständnis hatten Sie das auch bereits im Ausschuss zugesagt, aber ich wollte Sie doch gern hier noch öffentlich ansprechen - Nicken reicht mir, wie gesagt.
Doch, ich habe doch jetzt gesagt: Er hat genickt. Es wird nicht widersprochen, also steht es jetzt im Protokoll.
Um die Kontrolle und Mitsprache des Thüringer Landtags auch als Haushaltsgesetzgeber zu gewährleisten, halten wir es für unerlässlich, dass die Verwaltungsabkommen, die den Staatsvertrag an mehreren Stellen entscheidend konkretisieren sollen, dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt werden. Das betrifft nicht nur das Verwaltungsabkommen zum Personal nach Artikel 7 Abs. 3 des Staatsvertrags, sondern zum Beispiel auch die Vereinbarungen, die in Artikel 6 Abs. 4 zur gemeinsamen Vollzugskommission und in Artikel 5 Abs. 5 hinsichtlich der Finanzierungsfragen für den laufenden Betrieb der JVA geregelt sind. Damit dies rechtlich verbindlich wird, ist nach unserer Ansicht in einem Punkt eine Ergänzung des Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag notwendig. Wir wollen in einem neuen § 2 diese Zustimmungspflicht des Fachausschusses zu den Verwaltungsvereinbarungen geregelt wissen. Deswegen haben wir Ihnen einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt, den wir Sie bitten sachlich mit uns zu beraten und auch zu beschließen.
Bisher nicht angesprochen oder ausführlich beraten sind weitere Sachverhalte, die mit dem neuen Standort zu tun haben. Einen davon berührt der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP, aber auch die Zuständigkeit und Kompetenzen der Strafvollzugskommission des Thüringer Landtags und die Zusammenarbeit mit sächsischen Gremien und Stellen bezüglich der in Zwickau dann inhaftierten Thüringer Gefangenen oder - wie die FDP jetzt mit ihrem Entschließungsantrag thematisieren will - das Thema tragfähiger Nachnutzungskonzepte für die zu schließenden Standorte Gera und Hohenleuben. Diese Debatten sollten unseres Erachtens aber nicht jetzt und eilig am Ende der Wahlperiode und im Rahmen der Beratung des Staatsvertrages für den JVA-Neubau stattfinden, sondern als eigenständige Beratungspunkte, denen auch genügend Zeit und Aufmerksamkeit eingeräumt wird. Daher haben wir auch den Anhörungsantrag der FDP
Fraktion im Ausschuss nicht unterstützt, obwohl wir eigentlich grundsätzlich den intensiven Gebrauch dieses parlamentarischen Instruments der Anhörung befürworten. Denn - und dazu stehen wir - der Staatsvertrag sollte nun unter Dach und Fach gebracht werden, um nicht noch weitere Zeitverzögerungen für dieses dringend notwendige Neubauprojekt zu produzieren.
Die Ausführungen des Justizministeriums in der Ausschussberatung in der vorigen Woche zu den angesprochenen drei kritischen Punkten haben ich habe es schon gesagt - nicht alle unsere Fragezeichen gelöscht, lassen uns aber dieses Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau nicht mehr ablehnen. Wir wollen es nicht blockieren.
Wollen Sie, dass wir zustimmen, meine Damen und Herren? Dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, der dem Thüringer Parlament und damit der Opposition, in die wir die Damen und Herren der CDU ab September schicken wollen, dem Parlament also die ihm zustehenden demokratischen Kontrollen und Mitspracherechte einräumen wird. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, dann können wir auch dem Staatsvertrag zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, über den Staatsvertrag zur gemeinsamen Justizvollzugsanstalt Sachsen-Thüringen haben wir erst vor Kurzem hier im Plenum debattiert. Ich hatte dabei herausgestellt, dass Thüringen auf jeden Fall eine neue Haftanstalt braucht und die Lösung einer gemeinsamen Haftanstalt mit Sachsen vom Grundsatz her deshalb eine gute Lösung ist, weil damit Synergieeffekte erzielt werden können. Diese liegen nicht nur in einer aus heutiger Sicht zu erwartenden Kostenersparnis, sondern - und das ist viel wichtiger - in einer umfangreicheren Gestaltungsmöglichkeit des Strafvollzugs, insbesondere durch ein differenziertes Angebot an Behandlungsmöglichkeiten oder auch Arbeitsmöglichkeiten.
Natürlich gibt es noch Detailfragen, das heißt aber nicht, dass der Thüringer Landtag der richtige Ort ist, alle Detailfragen hier zu klären. Das ist ureigene Exekutivarbeit. Der Landtag ist nicht dazu da, Verwaltungsvorschriften, die solche Details regeln, im Einzelnen in jedem Fall zu diskutieren.