Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

enthaltungen? Damit ist Punkt 3 bei einer Reihe von Stimmenthaltungen abgelehnt.

Wir kommen zu Punkt 4 des Entschließungsantrags. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Dagegen? Danke. Enthaltungen? Damit ist der Punkt abgelehnt.

Wir kommen zu Punkt 5 des Entschließungsantrags. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Punkt abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 2 in seinen Teilen

a) Thüringer Gesetz über die Fest- stellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Thü- ringer Haushaltsgesetz 2010 - ThürHhG 2010 -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/473 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/809 - dazu: Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksachen 5/892 bis 5/896 - dazu: Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE - Drucksachen 5/845, 5/848 bis 5/856 und 5/858 bis 5/861 - dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 5/847 - dazu: Änderungsanträge der Fraktion der FDP - Drucksachen 5/878 bis 5/883 - dazu: Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 5/866 bis 5/877 - dazu: Entschließungsantrag der Frak- tionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/844 - dazu: Entschließungsanträge der Frak- tion DIE LINKE - Drucksachen 5/885 bis 5/891 - dazu: Entschließungsantrag der Frak- tion der FDP - Drucksache 5/884 - ZWEITE BERATUNG

b) Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/479 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/810 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/862 - ZWEITE BERATUNG

c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 für den Frei- staat Thüringen Unterrichtung durch die Landes- regierung - Drucksache 5/598 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/811 -

d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes - Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landes- haushaltsordnung (ThürLHO) - Unterrichtung durch die Finanzmi- nisterin - Drucksache 5/597 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/812 -

Ich bitte nun den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses um die Berichterstattung. Herr Huster, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich berichte über Verlauf und Ergebnis der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss zu den beiden Gesetzentwürfen der Landesregierung: das Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Thüringer Haushaltsgesetz) in Drucksache 5/473 sowie das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze in Drucksache 5/479.

Des Weiteren berichte ich über die Beratung zur Unterrichtung durch die Landesregierung zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 5/598 einerseits und zum Bericht der Finanzministerin über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Fi

nanzwirtschaft des Landes in Drucksache 5/597 andererseits.

Die beiden genannten Gesetzentwürfe wurden vom Landtag in seiner 12. Sitzung am 25. Februar 2010 erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Die Unterrichtungen über den Mittelfristigen Finanzplan und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft wurden am 11. März 2010 eingereicht und vorab dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung überwiesen.

Als Ergebnis der Ausschussberatungen liegen Ihnen die Beschlussempfehlungen vor in Drucksachen 5/809 zum Haushaltsgesetz, 5/810 zum Finanzausgleichsgesetz, 5/811 zur Unterrichtung über den Mittelfristigen Finanzplan und 5/812 zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft.

Zunächst möchte ich die Rahmendaten des Thüringer Haushaltsgesetzes 2010 als wesentliches Beratungsergebnis hervorheben. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung wird Ihnen ein Haushaltsvolumen von 9.815.370.300 € vorgeschlagen, das eine Kreditermächtigung und damit eine Nettoneuverschuldung bis zur Höhe von 820.983.200 € enthält. Damit konnte das Gesamthaushaltsvolumen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf abgesenkt werden um rund 58,15 Mio. €. Zugleich konnte die Neuverschuldung um 59.016.800 € reduziert werden. Dieses Ergebnis wurde durch Veränderungen auf der Ausgabenseite erzielt. Kürzungen wurden im Wesentlichen durch Hinterfragen zahlreicher Einzelpositionen erreicht. So wurden etwa die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Computertechnik und Ausstattungen gesenkt.

Ein besonderer Schwerpunkt wurde im Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung - im Bereich der staatlichen Finanzierungshilfen gesetzt. Hier wurden die Ausgaben für Auszahlungen bei Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen um 14 Mio. € auf 36 Mio. € gesenkt. Zusätzliches Einsparpotenzial wird im Haushaltsvollzug durch die Änderung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in § 4 des Haushaltsgesetzentwurfs eröffnet.

Zugleich möchte ich betonen, dass durch die Änderungen im Haushaltsgesetz, insbesondere hinsichtlich der gerade erwähnten Deckungsfähigkeit, das Budgetrecht des Parlaments gestärkt und auch die Verantwortung des Landtags sowie des Haushalts- und Finanzausschusses im Haushaltsvollzug betont wurde. So sollen künftig über die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung hinaus die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb eines Einzelplans grundsätzlich auf die Ausgaben der Hauptgruppe 4 - Personalausgaben - beschränkt

werden und innerhalb eines Kapitels grundsätzlich nur die Ausgaben der Hauptgruppe 5 - Tatsächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst. So weit zunächst zum Ergebnis der Beratungen.

Gestatten Sie mir im Folgenden einen Überblick über Verlauf und Inhalt der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss und die wesentlichen Abstimmungsgegenstände zu geben und erlauben Sie, dass ich dies im Hinblick auf die Kürze der Berichterstattung ohne Anspruch auf Vollständigkeit vornehme. Die Haushaltsberatungen verliefen konzentriert in einem ambitionierten Zeitplan. In insgesamt vier Sitzungen - am 2. März, am 4. März, am 11. März und am 18. März - hat der Haushalts- und Finanzausschuss eine Grundsatzaussprache und ausführliche Beratungen zu allen Einzelplänen des Haushalts, zum Finanzausgleichsgesetz und zu den Berichten geführt.

In der Grundsatzaussprache am 2. März 2010 wurden seitens der Landesregierung die Eckdaten des Haushalts dargelegt sowie auf die Ursachen der Neuverschuldung hingewiesen. Hervorgehoben wurde in diesem Zusammenhang das für die Bundesländer ab 2020 im Grundgesetz vorgesehene Neuverschuldungsverbot, welches zu strukturellen Veränderungen in künftigen Haushalten führen muss. Vor diesem Hintergrund und auch angesichts der Kürze der für die Beratungen zur Verfügung stehenden Zeit sei der Haushalt 2010 als ein Übergangshaushalt anzusehen. Die Finanzministerin wies in der Grundsatzaussprache auf die wesentlichen Gründe für den Ausgabenzuwachs und damit die steigende Neuverschuldung hin. Hier sind einnahmeseitig insbesondere der konjunkturell bedingte Rückgang bei den Einnahmen aus Steuern und der Rückgang von Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen. Hinzu kommen auf der Ausgabenseite unter anderem steigende Personalausgaben wegen Tariferhöhungen und Besoldungsanpassungen, die letzte Stufe der Ost-West-Anpassung sowie steigende Zuweisungen an die Kommunen und Ausgaben für das Konjunkturpaket II.

Hinsichtlich der Beratungen der Einzelpläne möchte ich, wie angekündigt, einige Punkte herausgreifen. Im Haushaltsplan des Thüringer Landtags zum Einzelplan 01 waren insbesondere die Planungen der neuen Struktur im Thüringer Landtag mit nunmehr fünf Fraktionen anzupassen. Die größten Ausgabenblöcke sind hier durch gesetzliche Verpflichtungen vorgegeben.

Im Einzelplan 02 für die Thüringer Staatskanzlei wurde vor allem die Rückführung der Medienpolitik und Medienwirtschaft in die Staatskanzlei hervorgehoben.

Das Thüringer Finanzministerium - Einzelplan 06 - plant eine Neustrukturierung der Kassen. Künftig soll es statt drei Staatskassen lediglich eine Landeshauptkasse geben, um den Arbeitsaufwand für die Buchhaltung zu verringern und eine personelle Einsparung zu erzielen.

In den Beratungen des Einzelplans 06 wurde auch der Einzelplan 17, die Allgemeine Finanzverwaltung ohne den Kommunalen Finanzausgleich, einbezogen. Hierbei wies das Ministerium darauf hin, dass die Ertragssteuern auch wegen der demographischen Entwicklung in Thüringen sinken werden.

Im Einzelplan 05 des Thüringer Justizministeriums sind sinkende Einnahmen und erhöhte Peronalkosten zu verzeichnen. Hervorzuheben ist hier das Vorhaben, 20 neue Richterstellen in der Sozialgerichtsbarkeit zu schaffen. In Kapitel 18 05 wurde eine neue Jugendstrafanstalt aufgenommen. Dagegen wurden die Planungen einer neuen Justizvollzugsanstalt in Ostthüringen noch nicht haushaltsmäßig erfasst.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Einzelplan 04 - hob die Bedeutung des neuen Kindertagesstättengesetzes für eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung hervor. Insoweit werde auch die Infrastruktur hierfür weiter optimiert. Zuschüsse zugunsten der Forschung, etwa an das Fraunhoferinstitut oder die Max-Planck-Gesellschaft, sollen erhöht werden.

Im Ressort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie - Einzelplan 07 - wurde das gestiegene Investitionsvolumen des Haushalts hervorgehoben. Aufgrund von Bundes- und EU-Fördermitteln können die Einnahmen höher angesetzt werden, jedoch müssen Investitionen hier zeitnah erfolgen. In den Folgejahren werden die Fördermittel wieder sinken.

Nach der Erörterung der soeben erwähnten Einzelpläne folgte in der 10. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 11. März 2010 die einvernehmlich beschlossene Anhörung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen sowie des Thüringischen Landkreistags. Der Ausschuss hat dem Anhörungsrecht dieser kommunalen Spitzenverbände in sehr umfänglicher Weise Rechnung getragen. Einvernehmlich war bereits in der 7. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 25. Februar 2010, also schon am Abend der ersten Plenarsitzung, in der die Entwürfe zur Beratung an den Ausschuss überwiesen worden waren, beschlossen worden, eine Anhörung auch in der Form einer mündlichen Anhörung der beiden Spitzenverbände durchzuführen. Gegenstand dieser mündlichen Anhörung waren Kapitel 17 20, der Kommunale Finanzausgleich des Einzelplans 17 und die sonstigen Titel des Haushalts

planentwurfs, die die Gemeinden und Gemeindeverbände betreffen. In der mündlichen Anhörung wurden der Gemeinde- und Städtebund sowie der Thüringische Landkreistag beschlussgemäß zugleich zu den Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze angehört. Mit Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses vom selben Tage wurde den kommunalen Spitzenverbänden zugleich die Möglichkeit eingeräumt, zu den genannten Gegenständen ergänzend schriftlich Stellung nehmen zu können - soweit nicht bereits vorab mündlich Stellung bezogen wurde.

In diese schriftliche Anhörung wurden zudem u.a. auch die als kommunalrelevant eingereichten Änderungsanträge der Fraktionen einbezogen und den Anzuhörenden am 30. März 2010 übergeben. Die kommunalen Spitzenverbände wurden im Hinblick auf den Fortgang der Beratungen gebeten, bis zum 9. April 2010 ergänzend schriftlich Stellung zu nehmen. Beide kommunalen Spitzenverbände haben von dem ihnen jeweils eingeräumten Anhörungsrecht Gebrauch gemacht. Der Gemeinde- und Städtebund wies eingangs in seiner Stellungnahme auf die seiner Ansicht nach dramatischen Auswirkungen der gekürzten Schlüsselzuweisungen für die Haushaltspläne der Kommunen hin. Auch betonten beide Verbände einen erheblichen Mehrbedarf für die Kosten der Kindertagesbetreuung angesichts des Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen und des hierfür erforderlichen zusätzlichen Fachpersonals. In diesem Zusammenhang wurde auch ein zu geringer Ansatz der Betriebskosten für Kindertagesstätten bemängelt.

Verschiedene Kritikpunkte der Spitzenverbände bezogen sich auf den Entwurf zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Im Hinblick auf dessen § 3, die angemessene Finanzausstattung, hielt der Gemeinde- und Städtebund die Kürzung durch die Abrechnung der Steuereinnahmen der Gemeinden des Jahres 2008 für rechtlich bedenklich. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auch kritisiert, dass nicht vollständig abgeflossene Fördermittel, etwa Städtebaufördermittel, zugunsten des Landes eingespart würden, was im Übrigen bei der Ermittlung des künftigen Bedarfs zulasten der Kommunen gehe. Auch die bisherigen Abrechnungsregelungen nach § 5 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sollten in diesem Zusammenhang entgegen dem Änderungsentwurf beibehalten werden, um sicherzustellen, dass nicht verbrauchte Finanzmittel des KFA zum Jahresende künftig wieder dem Landesausgleichsstock zugeführt werden können.

Ebenso wurde das Auslaufen der Anpassungshilfen für die zentralen Orte gemäß § 9 Thüringer Finanzausgleichsgesetz kritisch bewertet. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen wies schließlich noch darauf hin, dass wegen der angespannten Haushaltsla

ge in vielen Kommunen Zuwendungen aus dem privaten Bereich, also Spenden und Sponsoring, zu einer notwendigen finanziellen Unterstützung kommunaler Vorhaben geworden seien. Der Verband legte dar, dass die Abgrenzung zwischen einer zulässigen und einer unzulässigen Drittmitteleinwerbung in der Praxis jedoch deutlich schwieriger geworden sei und regte deshalb eine Ergänzung der Thüringer Kommunalordnung um eine Regelung zum Sponsoring kommunaler Vorhaben an.

Zum Anhörungsverfahren der kommunalen Spitzenverbände sei noch erwähnt, dass die Fraktionen sodann die Änderungsanträge zum Landeshaushaltsgesetz übergeben haben. Auf diese Weise wurde mit dem Anhörungsverfahren insgesamt die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auch hinsichtlich aller vorgesehenen Änderungen erreicht. Für die Mitwirkung an diesem aufwendigen Anhörungsverfahren möchte ich im Interesse der guten Zusammenarbeit im Haushalts- und Finanzausschuss allen Beteiligten, namentlich den kommunalen Spitzenverbänden, schon an dieser Stelle danken.

(Beifall im Hause)

Bei der Beratung der Einzelpläne im Haushalts- und Finanzausschuss folgte nach der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände der Einzelplan 03 des Thüringer Innenministeriums. Ein Ausgabenschwerpunkt entsteht hier durch die Einführung des BOS-Funkes, aber auch durch das neue Zensusgesetz. Das Innenministerium trat der Kritik einer mangelnden Transparenz des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes entgegen und beurteilte die Finanzausstattung der Kommunen als angemessen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Beratung des Einzelplans 08 wies das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit auf die strukturellen Veränderungen der Gesellschaft hinsichtlich der Bevölkerungsverteilung hin und betonte die Notwendigkeit infrastruktureller Anpassungen etwa für ältere Menschen. Neben Ausgabeblöcken für laufende Investitionen, aber auch für die vorangegangene Influenzawelle fand die beabsichtigte Erhöhung des Landesblindengeldes Erwähnung.

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr im Einzelplan 10 konnte höhere Bundeseinnahmen veranschlagen. Hervorgehoben wurde, dass der Einzelplan 10 ein Investitionshaushalt insbesondere für die Verkehrsinfrastruktur des Landes und den Wohnungs- und Städtebau darstellt.

In der Aussprache des Haushalts- und Finanzausschusses sowohl über den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes als auch über den Mittelfristigen

Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 wurde die Dramatik der Haushaltssituation nochmals von allen Beteiligten hervorgehoben und das Erfordernis einer Haushaltskonsolidierung im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit des Landes eindringlich betont. Dabei wurden neben ausgabeseitigen Konsolidierungsbemühungen auch Fragen der Einnahmeverbesserungen im Rahmen der föderalen Möglichkeiten erörtert.

In seiner abschließenden Beratung am 22. April 2010 beriet der Haushalts- und Finanzausschuss über die vorliegenden 870 Änderungsanträge aller Fraktionen. Die im Ergebnis beschlossenen Änderungen des ursprünglichen Entwurfs des Landeshaushaltsplans 2010 beruhen auf den angenommenen 185 Änderungsanträgen der Fraktionen von CDU und SPD, die zu der bereits eingangs dargelegten Absenkung der Nettoneuverschuldung um ca. 59 Mio. € geführt haben. Einige dieser Anträge haben auch breitere Unterstützung im Haushalts- und Finanzausschuss gefunden. Angesichts dieser vorgenommenen Kürzungen wiesen die Koalitionsfraktionen darauf hin, dass in den nächsten Jahren erheblich weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen werden und mit der vorgesehenen Verringerung der Kreditaufnahme ein deutliches Zeichen für das Bestreben gesetzt werden soll, im Laufe dieser Legislaturperiode wieder Haushalte ohne Neuverschuldung vorlegen zu können. Die Begrenzung der Deckungsfähigkeiten einzelner Titel soll dazu beitragen, dass der Wille des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber auch beim Haushaltsvollzug entsprechend umgesetzt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den Änderungsanträgen der Oppositionsfraktionen möchte ich einige wesentliche Punkte referieren. Die Fraktion DIE LINKE setzte mit ihren Änderungsanträgen einen Schwerpunkt auf eine Umschichtung von Mitteln in Höhe von etwa 124 Mio. €, um auch eine antizyklische Wirkung des Haushalts zu erzielen. Sie betonte die Verantwortung des Landes für die Binnennachfragefunktion und setzte sich für eine verbesserte finanzielle Ausstattung der Kommunen ein. Sie schlug daher die Wiedereinführung einer kommunalen Investitionspauschale vor sowie einen Einstieg in einen Kulturlastenausgleich. Unter Zugrundelegung aller Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE hätte sich ein Haushaltsvolumen von 9.889.017.100 € ergeben. In diesem Zusammenhang möchte ich schon an dieser Stelle berichten, dass die Fraktion DIE LINKE auch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes gestellt hat mit einer geänderten Hauptansatzstaffel ab dem Jahr 2013. Weitere Ziele dieses Änderungsantrags waren die Wiedereinführung einer Investitionspauschale, zusätzliche Zuweisungen für den kulturellen Bereich sowie die Umsetzung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen in den Ein

zelplan 04.

Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP legte zahlreiche Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf vor, die zu einer Kürzung von etwa 445 Mio. € einschließlich einer geplanten Globalen Minderausgabe in Höhe von 200 Mio. € führen sollten, betonte jedoch, dass dies lediglich die Verhinderung einer Ausgabensteigerung im Vergleich zum Haushaltsjahr 2009 bedeute. Sie vertrat in den Beratungen die Ansicht, dass die Haushaltsmittel in der Höhe des Vorjahres auch für das Jahr 2010 ausreichen müssten und setzte Einsparungsschwerpunkte insbesondere in den Einzelplänen 07, z.B. beim Zukunftsatlas, Zuschuss zur TTG, im Landesarbeitsmarktprogramm oder bei der Green-Tech-Agentur, im Einzelplan 04, hier besonders beim Personal, und im Einzelplan 08 beim Landeserziehungsgeld. Es dürfe kein Übergangshaushalt zu einer weiteren Verschuldung beschlossen werden. Die Änderungsanträge der FDP hätten zu einem Haushaltsvolumen von 9.422.879.200 € geführt und die Neuverschuldung auf 429,4 Mio. € begrenzt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte die Schwerpunkte ihrer Änderungsanträge etwa auf Energieeinsparungen durch energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, aber auch auf Investitionen in Bildung und Ausbildung. So sollten z.B. durch Einsparungen bei der Beförderung von Lehrern Mittel für die Einrichtung von Stellen für Schulpsychologen gewonnen werden. Die Änderungsanträge hätten insgesamt ein Haushaltsvolumen in Höhe von 9.869.412.000 € bewirkt mit einer Neuverschuldung in Höhe von 875.894.900 €. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass angesichts sinkender Einnahmen Leistungen und Standards infrage gestellt werden müssen. Neben den auf Einsparung abzielenden Änderungsanträgen seien jedoch auch einige in der Beschlussempfehlung enthaltene Erhöhungen erwähnt. So wird etwa im Einzelplan 02 der Thüringer Staatskanzlei der Zuschuss an die politischen Jugendverbände der nunmehr fünf im Landtag vertretenen Fraktionen erhöht. Im Einzelplan 09 des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz waren zusätzliche Ausgaben für Sachverständigengutachten, Sicherungs- und Erkundungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erdfall Tiefenort zu berücksichtigen.

Meine Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2010 mit dem Entwurf des Landeshaushaltsplans 2010 mit den in der Beschlussempfehlung in Drucksache 5/809 aufgeführten Änderungen anzunehmen. Der Ausschuss schlägt hierzu weiter vor, der Finanzministerin und der Präsidentin des Landtags redaktionelle Ermächtigung zu erteilen, die im Einzelnen

in der Beschlussempfehlung enthalten sind. Darüber hinaus empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss auch mehrheitlich, den Entwurf zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze in der Drucksache 5/810 anzunehmen. Schließlich empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss dem Landtag, sowohl den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 5/811 als auch den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in Drucksache 5/812 zur Kenntnis zu nehmen.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich den Kollegen des Haushalts- und Finanzausschusses, ganz besonders den haushaltspolitischen Sprechern - der Abgeordneten Annette Lehmann, der Abgeordneten Birgit Keller und den Abgeordneten Dr. Werner Pidde, Lutz Recknagel und Carsten Meyer - meinen Dank aussprechen für die fundierte und kollegiale Arbeit, die sich auch in der Mitwirkung an der Vorbereitung und Strukturierung der heutigen zweiten Beratung widerspiegelt.

(Beifall CDU)

Mein Dank gilt auch der Landtagsverwaltung, insbesondere Herrn Ministerialrat Dr. Thomas Poschmann und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Parlamentssekretariat für die intensive organisatorische Vorbereitung und für die fachliche und rechtliche Begleitung der Ausschussarbeit.

(Beifall im Hause)