Protokoll der Sitzung vom 27.05.2010

(Zuruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja.)

Das Wort hat jetzt Abgeordneter Gumprecht von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden bei diesem Punkt erneut über ein Thema, das im Bundestag geregelt werden muss. Als ich den Antrag in die Hand nahm, kam er mir sofort wieder ins Gedächtnis, denn es war kaum zwei Jahre her, und tatsächlich, der erste Punkt war wortwörtlich übernommen; Frau Ministerin hat berichtet. Ich denke, das ist vernünftig, dass wir nach einer bestimmten Zeit darüber etwas hören. Sie wissen aber auch, als der Gesamtantrag kam, dass wir Ihren Antrag aus dem Jahr 2008 damals abgelehnt haben und einen eigenen Alternativantrag beschlossen haben. Zu diesem Antrag stehe ich noch heute zu 100 Prozent. Er war umfassend, mit dem Ziel, Rentengerechtigkeit herzustellen.

Frau Siegesmund hat heute hier schon sehr umfangreich über das, was in den letzten Tagen im Bundestag geschehen ist, berichtet. Ich teile sehr viele Ihrer Punkte und begrüße auch den Ansatz, der mit den Überlegungen des Bürgergeldes, das wir schon oft ins Gespräch gebracht haben, übereinstimmt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, das stimmt nicht.)

Doch weiter zu meinem Bericht. Im zweiten Teil, meine Damen und Herren von der LINKEN, fordern Sie die Landesregierung auf, erneut im Bundesrat aktiv zu werden. Im Bericht hörten wir, dass wir uns im Bundesrat positioniert haben und das Verfahren läuft. Darum, denke ich, ist der Antrag entbehrlich und wir werden ihn ablehnen.

Erlauben Sie mir, noch ein paar Worte zum Thema Rentengerechtigkeit zu sagen und da greife ich auf das, was wir damals schon vor zwei Jahren gesagt haben, zurück. Rentengerechtigkeit heißt, die Schaffung eines einheitlichen aktuellen Rentenwerts zwischen Ost und West herzustellen. Rentengerechtigkeit heißt, die rentenrechtliche Situation der auf dem Territorium der jungen Länder vor dem 1. Januar 1992 geschiedenen Frauen zu verbessern. Rentengerechtigkeit heißt, die Problematik der sogenannten mithelfenden Familienangehörigen von Land- und Forstwirten, aber vor allen Dingen von Handwerkern und anderen Selbstständigen zu lösen. Rentengerechtigkeit heißt, rentenrechtliche Anerkennung des besonderen Steigerungssatzes von Mitarbeitern, wie wir es hörten, aus dem Gesundheits- und Sozialwesen der ehemaligen DDR herzustellen. Rentengerechtigkeit heißt, die Benachteiligung von Professoren und anderer Hochschullehrer bei der Renten- und Altersversorgung abzustellen.

Meine Damen und Herren, Rentengerechtigkeit heißt aber auch Generationsgerechtigkeit. Da, denke ich, ist auch noch eine ganze Menge dazu zu sagen. Ich empfehle Ihnen das Buch vom sächsischen Ministerpräsidenten. Kurt Biedenkopf hat das Thema aufgegriffen, sehr umfangreich, indem er die Frage gestellt hat: Wie kann ich das herstellen, damit ich die junge Generation nicht überfordere? Das müssen wir im Blick haben. In dem Sinne lehnen wir den Antrag ab.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Gumprecht. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Recknagel von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das Thema, über das wir hier diskutieren, ist alles andere als neu. Ich muss schon sagen, wenn ich eben gehört habe vonseiten der LINKEN, Rentenrecht zum Strafrecht machen, das ist schon ein starkes Stück, das ist schon eine ganze Menge Polemik.

(Zwischenruf Abg. Enders, DIE LINKE: Das ist aber Tatsache.)

Aber wir sollten hier sachlich diskutieren.

Zunächst einmal möchte ich nachträglich, auch wenn es schon eine Weile her ist, der damaligen Bundesregierung danken, die das Rentenüberleitungsgesetz und das Anwartschaftsüberführungsgesetz 1991 formuliert hat. Es handelt sich dabei um eine durchaus schwierige, aber im Ergebnis im Großen und Ganzen historische Leistung, die unserem Sozialstaat gutgetan hat. Diese Gesetze waren ein entscheidender Beitrag zur Verwirklichung der deutschen Einheit. Auch wenn nicht alles perfekt ist und auch wenn man nicht mit allem uneingeschränkt zufrieden sein kann, ist es doch sehr ausgewogen. Wäre das westdeutsche Rentensystem sofort auf die neuen Länder übertragen worden, dann hätte es Anfang der 90er-Jahre nicht die starken jährlichen Rentensteigerungen von bis zu 30 Prozent geben können. Millionen von Menschen sicherte man einen Lebensstandard im Alter, den sie zu DDR-Zeiten in keiner Weise erhoffen konnten. Ich weiß - nicht zuletzt auch aus Erfahrungen und Berichten in meiner eigenen Familie -, dass Altersarmut auch in der DDR ein Problem war.

(Beifall FDP)

In dieser Wahlperiode wird die Bundesregierung eine endgültige Angleichung des Rentenrechts vorzunehmen haben. 20 Jahre nach der Einheit ist das natürlich überfällig. Die SPD hatte das vor fünf Jahren bereits im Wahlprogramm, aber so nicht durchgeführt. Seit 2004 holt der Rentenwert Ost gegenüber dem Rentenwert West nicht mehr spürbar auf, deshalb sollten wir jede Ungleichbehandlung beenden und akzeptieren, dass unser Land unterschiedliche Regionen hat. Es gibt zunehmend Gebiete in den neuen Bundesländern, in denen die Durchschnittsverdienste über denen in ärmeren Regionen der alten Länder liegen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat deshalb in seinem aktuellen Gutachten den Schritt der Angleichung ausdrücklich als Handlungsoption empfohlen. Niemand darf benachteiligt werden, nur weil er das Pech hatte, in der DDR gelebt zu haben. Aber genauso wenig sollte ein Leipziger Rentner durch gut gemeinte Rechenaktionen bessergestellt werden als einer im Bayerischen Wald oder in Ostfriesland - so weit, so klar.

Der vorliegende Antrag berührt nun mehr oder weniger komplizierte Sonderfälle. Bis heute wirken sich Besonderheiten des DDR-Rentenrechts aus, die sich nicht ohne Weiteres ausräumen lassen. Manchmal muss man so etwas auch akzeptieren. Es gibt im Wesentlichen drei Gruppen, zum Beispiel

- solche, die aus rechtlichen, politischen oder anderen Gründen zu DDR-Zeiten keine Rentenversicherungsbeiträge leisten konnten oder durften,

- solche, deren Rentenansprüche aus DDR-Zeiten nicht mit dem Sozialgesetzbuch VI kompatibel sind und deswegen nicht überführt werden konnten und auch nicht überführt wurden, und

- solche, deren Anwartschaften ins Sozialgesetzbuch VI anstelle anderer Versorgungssysteme übergeleitet wurden, weil es kein bundesdeutsches Äquivalent zu der DDR-Regelung gab.

Es gab zahlreiche Gespräche mit den Betroffenen. Paradox ist dabei, dass es natürlich beides gibt. Zum einen fordert ein Teil der Betroffenen, dass das frühere DDR-Recht heute keine Wirkung mehr entfalten soll, ein anderer Teil fordert genau das Gegenteil, nämlich dass ihre Ansprüche komplett nach dem früheren Recht anerkannt werden sollen. Es ist viel schwerer, allen Interessen gerecht zu werden, als DIE LINKE uns hier glauben machen möchte. Viel schlimmer finde ich, mitunter reißen Sie neue Wunden auf, statt die vorhandenen zu schließen. Möglicherweise ist das auch Ihr politisches Konzept. Bei der Expertenanhörung durch die Bundesregierung im Jahr 2009 kam diese zu einem recht klaren Ergebnis, dass die Sachverständigen eben keine grundsätzliche Korrektur empfahlen. Ein Argument dabei war, dass viele Sondersysteme in der Altersversorgung der DDR bestanden und dass diese zum Teil gar nicht kodifiziert waren. Das alles aufzudröseln, ist eine wahre und möglicherweise unerfüllbare Sisyphusarbeit. Jedenfalls machten die Sachverständigen deutlich, dass jede Nachjustierung zu neuen Ungleichbehandlungen, zu neuen Ungerechtigkeiten führen würde. Betroffene dürfen aber nicht bessergestellt werden als vergleichbare Rentner in den alten Bundesländern und Betroffene dürfen auch nicht bessergestellt werden als andere Versicherte in den neuen Bundesländern. Einerseits führt das Rentenüberleitungsgesetz, der Weg, der dort beschritten worden ist, dazu, dass Besonderheiten aus dem DDR-Rentenrecht nicht übernommen wurden. Andererseits kamen den Bürgern der alten DDR auch einige Vorteile zugute, die es im DDR-Rentenrecht gar nicht gab, beispielsweise Anrechnungs- und Zurechnungszeiten, Zeiten der Ausbildung und Kindererziehung, weitgehende Frühverrentungsmöglichkeiten, die es dort nicht gab, teilweise sogar ohne Abschläge, von denen auch gerade zu Beginn der 90erJahre in dem Gebiet der ehemaligen DDR vielfach Gebrauch gemacht wurde, wie ich finde durchaus mit Berechtigung.

Zugleich wurde für Versicherte mit Entgeltpunkten Ost über die Hochwertung von Entgeltpunkten ein System geschaffen, dass bis heute dazu führt, dass

man für jeden Euro, den man in den neuen Bundesländern einzahlt, einen höheren Rentenanspruch erhält, als für den gleichen Eurobetrag, den man in den alten Ländern einzahlt. Von dieser Hochwertung profitieren auch Bestandsrentner. Nicht zu vergessen ist, dass die Bürger der ehemaligen DDR ihre Rentenansprüche in einem System erworben haben, das tatsächlich pleite war. Diese DDR-Rentenansprüche werden nun von einem finanziell starken und verlässlichen System, welches wir gesamtdeutsch alle zusammen haben, nämlich der gesamtdeutschen gesetzlichen Rentenversicherung, eingelöst.

Schließlich: Zeiten der Arbeitslosigkeit gab es offiziell in der DDR nicht. Die Bestandsrentner in den neuen Ländern profitieren deshalb von diesen Verhältnissen, von dem Vorteil scheinbarer Vollbeschäftigung im System der Planwirtschaft und die daraus resultierenden langen Versicherungszeiten, die zukünftige Rentner aus den alten Bundesländern so nicht haben konnten.

Jede Ausnahme schafft neue Ungleichgewichte und damit neue Erwartungen Betroffener. Überhaupt ist jede Abweichung vom Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit problematisch und gerade das fordern Sie mit Ihrem Antrag ja auch. Deshalb sollte jede Abweichung individuell begründet werden, nicht gesetzlich, und die FDP bevorzugt da deshalb nach wie vor das Modell des Nachversicherungsangebots. Damit bleiben wir im Rahmen des bewährten Gesamtmodells der Rentensystematik und, ich denke, das ist gut so. Ähnliches hat sich bewährt, als 1992 die Rentenberechnung nach dem früheren Angestelltenversicherungsgesetz ins SGB VI überführt worden ist.

Eine gerechte Lösung für alle Versicherten in Ost und West kann sich für uns nur auf dem Boden der Beitragsäquivalenz über eine Nachversicherungslösung bzw. eine nachträgliche freiwillige Versicherung ergeben. Den Betroffenen wird damit die Chance gegeben, ihre nicht in das SGB VI übertragenen oder aus anderen Gründen ausgeschlossenen Rentenansprüche geltend zu machen. Die Höhe einer nachträglichen Beitragsentrichtung ist danach auszurichten, was zu DDR-Zeiten zur Erlangung eines vergleichbaren Anspruchs aufgewendet werden musste. Selbst wenn eine Verzinsung der so ermittelten Beiträge vorgenommen wird, dürfte ein solches Angebot auf ein hohes Interesse treffen und eine attraktive Verzinsung der nachzuentrichtenden Beiträge gewährleistet sein. Diese Lösung vermeidet Willkür und erreicht damit größtmögliche Gerechtigkeit.

Die christlich-liberale Koalition in Berlin hat festgelegt, die Rentenangleichung grundsätzlich anzugehen. Dabei müssen selbstverständlich noch gegebene Ungleichgewichte aufgerufen werden. Die wei

teren Modalitäten zur Nachversicherung sind dabei für jede Gruppe einzeln festzulegen, für Land- und Forstwirte, Handwerker und andere Selbstständige sowie mithelfende Familienangehörige, für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen, für Übersiedler von vor 1990, für Versicherte mit Pflegezeiten in der DDR, für freiwillige Beitragszahler, für ehemalige Mitglieder des Staatsballetts, für Beschäftigte der Braunkohleveredelung, für die technische Intelligenz, für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben - darunter auch bei Bundeswehr, Zoll und Polizei, für die Professoren neuen Rechts, für die zu DDR-Zeiten Geschiedenen, für die Angehörigen der Reichsbahn und für Absolventen von zweiten oder verlängerten Bildungswegen. Außerdem haben wir uns gemeinsam vorgenommen faire Anpassungsregelungen zu finden, um jeden, der sein Leben lang Vollzeit gearbeitet hat, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung zukommen zu lassen. Aber damit fängt man wenigstens die extrem unglücklichen Fälle ab. Ich denke, wir tun gut daran, das Ganze ausführlich zu diskutieren und uns vor vorschnellen, gar polemischen, einfachen Lösungen zu hüten, weil tatsächlich - darüber sind wir uns, glaube ich, alle im Klaren - ist es sehr kompliziert. Also man sollte hier mit Augenmaß vorgehen und nicht wieder die einen gegen die anderen ausspielen. Danke schön.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Recknagel. Das Wort hat Abgeordnete Künast von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Berichtsersuchen des vorliegenden Antrags bezieht sich auf einen Antrag aus dem Mai 2008. In diesem hat DIE LINKE die Landesregierung aufgefordert, auf Bundesebene Maßnahmen zu ergreifen, um Rentengerechtigkeit herzustellen. Wir als SPD-Fraktion haben dem Antrag damals zugestimmt, da auch wir eine gerechte Lösung der Rentenproblematik anstreben. Die Ministerin hat in ihrem Bericht sehr detailliert dargestellt, auf welche Weise die Landesregierung aktiv war, derzeit ist und auch in Zukunft sein wird. Darum noch einmal vielen Dank an die Ministerin.

Es hat sich gezeigt, dass in den neuen Bundesländern parteiübergreifend Konsens darüber besteht, dass die unterschiedlichen Rentensysteme in Ost und West überwunden werden müssen. Es gibt hier keinen Dissens unter den Parteien. Die Konfliktlinie verläuft vielmehr zwischen alten und neuen Bundesländern. Was der Bericht von Ministerin Taubert aber

auch deutlich macht, ist, dass es sich bei diesem Thema um ein höchst komplexes handelt, das nicht mit einem Handstreich geregelt werden kann. Die Art, in der Sie, DIE LINKE, Ihre Anträge formulieren und auch die Häufigkeit, in der Ihre Fraktion zu diesem Thema Anträge einbringt, suggeriert jedoch, es handelt sich dabei um ein leicht zu lösendes Problem, welches von der Landesregierung lediglich vernachlässigt werde. Dem ist aber nicht so und deshalb möchte ich Sie doch herzlich darum bitten, nicht immer, vielleicht auch ungewollt, diesen Eindruck zu vermitteln. Wir haben zwar Verständnis dafür, dass Sie dieses Thema immer wieder auf die Agenda setzen, ich versichere Ihnen aber, dass wir nicht an die Dringlichkeit dieses Problems erinnert werden müssen. Es ist für uns eines der drängendsten Probleme. Deshalb haben wir die Angleichung der Renten in Ost und West auch als eines der Ziele in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dabei sprechen wir von der Lösung des Gesamtproblems. Es kann nicht darum gehen, einzelne Rentnergruppen herauszulösen.

Die Rentensystematik kann nur in ihrer Gesamtheit betrachtet und gelöst werden. Man muss sich auch davor in Acht nehmen, einfach den Rentenwert Ost an den Rentenwert West anzugleichen, wie dies immer wieder gern gefordert wird. Denn dies könnte für viele Rentner im Osten sogar zu einer Verschlechterung ihrer Situation führen, da die Höherbewertung der Löhne dann nämlich entfallen müsste. Das kann ja wohl keiner wollen. Auch die derzeitigen und zukünftigen Beitragszahler dürfen durch die Lösung der Rentenproblematik nicht benachteiligt werden. Es darf hier nicht eine Gruppe gegen die andere ausgespielt werden. Gewinne für einige dürfen nicht mit Verlusten für viele aufgerechnet werden. Ich sage dies in dieser Ausführlichkeit, um eindringlich noch einmal auf die Komplexität dieser Probleme hinzuweisen. Wir sind uns dieser voll bewusst und arbeiten daran, 20 Jahre nach der Einigung Deutschlands diese Ungleichheit mit einer für alle Seiten akzeptablen Lösung zu beenden. Dafür waren wir auf Bundesebene aktiv, sind es weiterhin und werden es so lange sein, bis das Problem gelöst ist. Das kann ich Ihnen versichern.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun noch kurz etwas zum zweiten Teil Ihres Antrags sagen. Die Sinnhaftigkeit dieses Antragsteils erschließt sich mir nicht ganz. Haben Sie in der DDR Geschiedene in der Aufzählung im Teil I vergessen? Warum lösen Sie hier eine einzelne Personengruppe aus dem Problemfeld heraus? Und wie ich bereits eingangs sagte, kann es nur darum gehen, die Problematik im Ganzen zu betrachten. Des Weiteren ist es so, dass die Bemühungen der Landesregierung auf Bundesebene auch die zu DDR-Zeiten Geschiedenen einschließt. Frau Ministerin hat es auch noch einmal

betont. Warum also immer diese besondere Betonung dieser Personengruppe? Es gibt viele Personengruppen, die da nicht richtig bedacht worden sind. Aber gut, sei es drum. Wir werden dem Zweiten Teil Ihres Antrags nicht zustimmen, da er Dank der Aktivitäten der Landesregierung obsolet ist. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Künast. Es hat jetzt das Wort Abgeordneter Kubitzki von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bevor ich zum eigentlichen Thema komme, sei mir eine Vorbemerkung gestattet. Ich habe nach dem heutigen Tag in diesem Haus den Eindruck, dass mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags und dessen Inkrafttreten hier für die Oppositionsparteien eine Taburegelung mit eingeführt wurde. Das heißt also, alles, was im Koalitionsvertrag als Zielstellung steht für diese Legislatur, ist für uns als Opposition tabu und darf nicht angegriffen werden.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie haben es erkannt.)

Ja, gut. Ich hoffe, dieser Zwischenruf wird auch im Protokoll aufgenommen vom Herrn Höhn, das ist wirklich sehr gut. Aber Herr Höhn, ich muss Ihnen sagen: Wir kennen doch das Problem, was in Verträgen steht und was die Politik manchmal verspricht, und auch dieses Thema, wo alle ihre Absichtserklärung machen. Die Zeit drängt dahin. Wir werden Lösungen finden. Und wenn die Legislatur zu Ende ist, da werden wir sehen. Wir haben alles versucht, nur nichts erreicht. Und ich muss Ihnen eins sagen, wir werden als Opposition,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das kann ja schon jetzt nicht mehr stimmen.)

Herr Höhn, den Koalitionsvertrag, den Sie mit unterzeichnet haben, sehr ernst nehmen. Und wir als Opposition werden diejenigen sein, die Sie vor den Menschen in diesem Land kontrollieren werden, was Ihre Versprechungen wert sind.

(Beifall DIE LINKE)

Aber,...

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das ist Ihre Pflicht.)

Ja, klar ist das unsere Pflicht und das lassen wir uns durch Tabu-Regelungen nicht nehmen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das haben Sie erfunden.)

Aber nun wieder zum eigentlichen Thema: Ich möchte mich hier auch an der Stelle bei der Ministerin bedanken und noch einmal eindeutig klarstellen (wer das in unserem Antrag liest). Da muss ich sagen, mir ist heute was mit Blindheit vorgeworfen worden. Wer hier in dem Antrag was liest, dass wir der Landesregierung irgend etwas vorwerfen wollen, dem kann ich nur empfehlen, eine Brille aufzusetzen und noch einmal zu lesen. Weil, ich muss immer wieder sagen, Frau Künast, ich habe es Ihnen schon einmal gesagt im Ausschuss, Lesen hilft Verstehen. Wir werfen hier der Landesregierung überhaupt keine Untätigkeit vor oder dergleichen mehr, oder haben Sie kritisiert. Ich wollte Ihnen nur sagen, dass wir Sie nicht kritisieren, sondern uns wurde vorgeworfen, wir würden Sie kritisieren. Ich will damit sagen, der Landtag hat 2007 einstimmig, und da muss ich Sie korrigieren, Frau Künast, dem Antrag der CDU zugestimmt, dass die Landesregierung aktiv wird, diese Probleme, die in unserem Antrag genannt sind, zu klären. Der Unterschied - und Herr Gumprecht, jetzt muss ich sagen, das hatte ich damals schon gesagt in der Debatte - zwischen unseren beiden Anträgen war, wir hatten die Berufsgruppen im Beschlusstext drin und Sie, Herr Gumprecht, Ihre Fraktion hatte sie hinten in der Begründung drin. Und just das, was ich damals gesagt habe, was in der Begründung steht, wird nicht beschlossen. Genau das ist heute hier gesagt worden. Das ist durch die Ministerin gesagt worden.

(Beifall DIE LINKE)