Protokoll der Sitzung vom 28.05.2010

(Beifall im Hause)

Herr Thomas Schneider: 80 Jastimmen, 2 Neinstimmen, 3 Enthaltungen. Damit ebenfalls gewählt mit Zweidrittelmehrheit.

(Beifall im Hause)

Herr Prof. Dr. Christoph Ohler: 81 Jastimmen, 3 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Ebenfalls die Zweidrittelmehrheit erreicht und gewählt.

(Beifall im Hause)

Prof. Dr. Walter Bayer: 83 Jastimmen, 1 Neinstimme, 1 Enthaltung, keine ungültige Stimme. Ebenfalls die Zweidrittelmehrheit erreicht und gewählt zum Verfassungsrichter.

(Beifall im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren. Damit haben die Vorschläge von dem gemeinsamen Wahlvorschlag aller Fraktionen die notwendige Mehrheit …

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Und die anderen?)

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Auf der zweiten Seite.)

Doch, wir haben alles ausgezählt, Herr Mohring.

Prof. Dr. Matthias Ruffert: 77 Jastimmen, 5 Neinstimmen, 2 Enthaltungen, 1 ungültige Stimme. Damit die Zweidrittelmehrheit erreicht und gewählt.

(Beifall im Hause)

Frau Dr. Iris Martin-Gehl: 81 Jastimmen, 2 Neinstimmen, 2 Enthaltungen, keine ungültige Stimme. Damit die Zweidrittelmehrheit erreicht und gewählt.

(Beifall im Hause)

Herr Michael Menzel: 80 Jastimmen, 3 Neinstimmen, 1 Enthaltung, 1 ungültige Stimme. Damit die Zweidrittelmehrheit erreicht und gewählt.

(Beifall im Hause)

Frau Petra Pollak: 78 Jastimmen, 6 Neinstimmen, 1 Enthaltung, keine ungültige Stimme. Damit die Zweidrittelmehrheit erreicht und gewählt.

(Beifall im Hause)

Frau Brigitte Baki: 77 Jastimmen, 6 Neinstimmen, 1 Enthaltung, 1 ungültige Stimme, aber 59 Stimmen waren notwendig, Zweidrittelmehrheit erreicht, ge

wählt.

(Beifall im Hause)

Damit haben alle Vorschläge der Fraktionen die Zweidrittelmehrheit erreicht und sind zu Richtern des Verfassungsgerichts und Vertretungsmitgliedern gewählt. Ich darf allen gratulieren und nehme an, Sie nehmen alle die Wahl an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes ist vorgesehen, dass die Gewählten eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag einen Eid leisten. Ich werde heute entsprechend unserer Abstimmung im Ältestenrat nur den Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ernennen und vereidigen. Die Ernennung und Vereidigung der weiteren Mitglieder und Stellvertretenden Mitglieder erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Ich bitte den neuen Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Herrn Joachim Lindner, nach vorn. Und ich bitte die Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben.

Wir beginnen jetzt mit der Vereidigung. Ich verlese zuerst den im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Ich bitte Sie, diese Eidesformel anschließend mit den Worten: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe, oder ich schwöre es zu bekräftigen. Die Eidesformel lautet:

Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werden.

Herr Joachim Lindner:

Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Herzlichen Dank, ich beglückwünsche Sie zur Wahl zum Verfassungsgerichtspräsidenten des Freistaats Thüringen. Alles Gute, Glück, Gesundheit und Gottes Segen.

(Beifall im Hause)

Herr Joachim Lindner:

Ich darf mich sehr bedanken.

(Beifall im Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, formell möchte ich den Tagesordnungspunkt schließen, aber nicht versäumen, den Gewählten ganz herzliche Glückwünsche auch von dieser Seite hier zu sagen.

Der Tagesordnungspunkt 26 ist damit geschlossen und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 19 Abs. 6 des Thüringer Ver- fassungsschutzgesetzes

Der Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission, Herr Abgeordneter Fiedler, wird den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission vortragen. Herr Fiedler, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schwierig, nach der Aufregung jetzt wieder in das Tagesgeschäft einzusteigen. Ich hoffe - als scherzhafte Vorbemerkung -, dass der Vorfall nicht bei uns landet.

(Beifall im Hause)

Herr Kölbel stand der Parlamentarischen Kontrollkommission seit dem Jahre 2000 als Vorsitzender vor und leitete ihre Sitzungen stets in umsichtiger und verantwortungsvoller Weise. In der 4. Plenarsitzung, am 19. November 2009, wählte der Landtag auf Vorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD die Abgeordneten Wolfgang Fiedler, Fritz Schröter und Heiko Gentzel sowie auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE die Abgeordneten Dieter Hausold und Dirk Adams von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission.

In der konstituierenden Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission, am 9. Dezember 2009, wurden die damals anwesenden Kommissionsmitglieder Schröter, Gentzel, Adams und meine Person durch Frau Landtagspräsidentin gemäß § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Parlamentarischen Kontrollkommission in Verbindung mit § 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten zur gewissenhaften Durchführung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Parlamentarische Kontrollkommission wählte zudem meine Person zum Vorsitzenden und den Kollegen Gentzel zum stellvertretenden Vorsitzenden, den Kollegen Hausold verpflichtete ich in der 2. Kommissionssitzung.

Im Berichtszeitraum von April 2008 bis heute fanden sechs Sitzungen statt. Die für die 4. Wahlperiode gewählte Parlamentarische Kontrollkommission, in der zuletzt aufgrund der Niederlegung des Mandats durch den Kollegen Gentzel wegen der von ihm kritisierten Informationspolitik des damaligen Innenministers noch die Kollegen Kölbel, Schröter und ich mitarbeiteten, war gemäß § 18 Abs. 5 Thüringer Verfassungsschutzgesetz über das Ende der Wahlperiode des 4. Thüringer Landtags hinaus bis zur Neuwahl der Parlamentarischen Kontrollkommission im Amt. Eine Sitzung nach den Landtagswahlen am 30. August 2009 und vor der Konstituierung des neuen Landtags am 29. September 2009 fand hingegen nicht statt.

Die Parlamentarische Kontrollkommission ist im Berichtszeitraum ihrer gesetzlichen Pflicht zur Kontrolle der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz gemäß § 18 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz unter Nutzung ihrer Befugnisse nach § 19 Thüringer Verfassungsschutzgesetz nachgekommen. Die Landesregierung unterrichtete die Parlamentarische Kontrollkommission in den Sitzungen am 8. Juli 2008, 26. November 2008, 11. März 2009, 17. Februar 2010 und letztmalig am 14. April 2010 gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung.

Darüber hinaus berichtete die Landesregierung auch entsprechend ihrer Verpflichtung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz zu sonstigen Vorgängen aus dem Aufgabenbereich des Landesamts für Verfassungsschutz, wozu die Parlamentarische Kontrollkommission um Berichterstattung gebeten hat.

Weitere Aspekte waren einmal mehr die Unterrichtung zu den Aktivitäten im Rechtsextremismus sowie zu den Verflechtungen der Parteien und Gruppierungen und die Beobachtung der Wirksamkeit von Vereinsverboten. Dabei standen beispielsweise die Verteilung der sogenannten Schulhof-CD der NPD und die in diesem Zusammenhang durchgeführten strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen im Fokus der Unterrichtungen. Zudem spielte der Aspekt der Beteiligung Rechtsextremer Parteien an den im letzten Jahr stattgefundenen Wahlen eine wesentliche Rolle. Es muss leider festgestellt werden, dass insbesondere wegen des Wegfalls der 5Prozent-Sperrklausel in viele kommunale Parlamente erstmals rechtsextreme Parteien Einzug gehalten haben. An dieser Stelle kann ich aber auch erfreut feststellen - da sind Sie, denke ich, mit mir sicherlich einer Meinung -, dass die NPD es Gott sei Dank wiederum nicht geschafft hat, in den Thüringer Landtag einzuziehen.

(Beifall im Hause)

Das war der Hinweis zum Klopfen. Danke. Es muss in diesem Zusammenhang unser aller Aufgabe sein, dies auch für die Zukunft zu verhindern. Im Berichtszeitraum nutzen Angehörige der rechtsextremistischen Szene zudem wiederum Örtlichkeiten und Objekte in Thüringen für ihre illegalen Konzerte, so beispielsweise in Kirchheim die sogenannte Erlebnisscheune. Auch musste mit Entsetzen die wiederholte Schändung von jüdischen Friedhöfen zur Kenntnis genommen werden.

Im linksextremistischen Bereich lagen die Informationsschwerpunkte bei der Kommunistischen Plattform sowie auch bei den autonomen Strukturen und den Verflechtungen zum Bereich Antifaschismus und zur Hausbesetzerszene. Ich denke hier auch an das Großereignis Topf & Söhne. Die Aktivitäten der KPF beschränken sich in Thüringen vor allem auf die Durchführung von internen Veranstaltungen, die Abgabe von Erklärungen zu aktuellen innerparteilichen Themen sowie die gelegentliche Teilnahme an traditionellen Gedenkveranstaltungen.

Eine nicht zu unterschätzende Gefahr geht seit geraumer Zeit von der sogenannten Rockerkriminalität aus. Sie ist auch bei uns angekommen, man kann eigentlich sagen - leider angekommen. Dies hat der versuchte Mordanschlag in Erfurt Ende letzten Jah

res auf ein Mitglied der Hells Angels durch Angehörige der Bandidos gezeigt und macht die Gefahr deutlich. Der „Stern“ titelte hierzu am 29. Dezember 2009 passend „Rockerkrieg erfasst Thüringen“. Auch der Prozess gegen Angehörige der Bandidos vor dem Erfurter Landgericht wegen schwerer Körperverletzung weist auf die besondere Gefährlichkeit hin. Hier wird die Parlamentarische Kontrollkommission auch in Zukunft darauf achten, dass das Landesamt für Verfassungsschutz seine Aufgabe im Hinblick auf die organisierte Kriminalität - § 2 Abs. 1 Nummer 5 Thüringer Verfassungsschutzgesetz - in Abgrenzung zu der Aufgabe der Polizei wirksam wahrnehmen kann.

Selbstverständlich war es der Kommission immer ein sehr wichtiges Anliegen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz über eine adäquate personelle Ausstattung verfügt. Ich weise in diesem Zusammenhang vor allem auf die in den letzten Jahren deutlich veränderte Bedrohungslage - beispielsweise durch den Islamismus und die daraus resultierende Notwendigkeit - hin, zunehmend auch Mitarbeiter zu beschäftigen, die über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen. Erst dadurch ist es überhaupt möglich, Kontakte potenzieller Risikopersonen zu interpretieren beziehungsweise überhaupt zu entdecken. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird die vom Islamismus und Ausländerextremismus ausgehenden Gefahren auch weiterhin als einen Schwerpunkt ihrer Arbeit ansehen und sich regelmäßig über die Gefahrenlage in Thüringen unterrichten lassen.