Protokoll der Sitzung vom 12.11.2010

Aber ich muss auf den Ursprung noch einmal verweisen, damit Sie auch alle mitnehmen können, warum das Landesjugendamt die Geschäftsstelle für diesen Arbeitskreis hat. Das war der Fokus und mir ist es auch noch einmal besonders wichtig, darauf noch einmal hinzuweisen, weil wir das nicht aus dem Auge verlieren dürfen. Wir haben aber gemerkt, Misshandlung ist ganz schwer zu trennen von Missbrauch. Wir müssen es gemeinsam weiter aufarbeiten. Deswegen haben wir auch nach einer längeren Diskussion, die nicht so einfach war, gesagt, diese beiden Themen Misshandlungen und Missbrauch in DDR-Kinderheimen soll das Ziel dieses Arbeitskreises sein.

Ich merke auch aus der Diskussion von Ihnen, die wir auch parallel in der ersten Sitzung dieses Arbeitskreises geführt haben, dass Abgrenzungen ganz schwierig werden und dass man ganz schnell dabei ist, das von der einen oder anderen Seite zu vereinnahmen. Ich bitte noch einmal ganz herzlich darum, helfen Sie uns gemeinsam, helfen Sie dem Arbeitskreis und damit den Betroffenen, immer wieder den Fokus auf das zu richten, was wir beobachten wollen. Denn es hätte sonst früher schon die Möglichkeit gegeben, sich ausschließlich mit der Thematik der DDR-Kinderheime ganz allgemein und komplex zu befassen. Deswegen möchte ich noch einmal darauf verweisen, das ist unser Schwerpunkt der Arbeit, darauf müssen wir es begrenzen, sonst kommen wir überhaupt nicht rund. Ich habe mir eine persönliche Zeit von etwa zwei Jahren gesetzt, in der wir erst einmal ein ganzes Stück aufarbeiten müssen. Wir berichten immer wieder, das haben wir auch versprochen, das werden wir auch tun. Dann müssen wir schauen, was kommt an Notwendigkeiten, an Arbeitsaufträgen aus diesem Arbeitskreis heraus? Was müssen wir tatsächlich anschieben? Ich denke, in den zwei Jahren werden wir nicht alles aufgearbeitet haben, werden wir weiterhin wissenschaftliche Aufträge

(Abg. Koppe)

aus dieser Erkundung - sage ich einmal - der Materie haben. Es wird weitere Arbeit geben müssen. Es wird auch weiter die Offenheit bestehen müssen, deswegen auch die Thematik der Verjährungsfristen. Es muss Möglichkeiten geben, dass Opfer sich noch später melden können und dass man zumindest damit umgehen kann und den Betroffenen tatsächlich ihre Persönlichkeit, ihr Leben wieder zurückgeben kann. Ich freue mich, dass Sie gemeinsam mitmachen. Herzlichen Dank.

(Beifall im Hause)

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer V des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir jetzt zunächst über Punkt I des Antrags ab, und zwar ist namentliche Abstimmung von der Fraktion der FDP beantragt worden. Wir stimmen jetzt ab über Punkt I dieses Antrags.

Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Wir warten noch, keine Sorge.

Ich frage noch einmal: Hatten jetzt alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Dann ist die Abstimmung hiermit geschlossen.

Uns liegt ein Ergebnis dieser Abstimmung vor. Zum Tagesordnungspunkt 24 „Konsequenzen aus Misshandlungen und anderem Unrecht in Kinder- und Erziehungsheimen in Thüringen“, Antrag der FDP in Drucksache 5/1508 wurden zu Nummer I

71 Stimmen abgegeben. Davon waren 70 Jastimmen und 1 Enthaltung. Damit ist Nummer I des Antrags mit großer Mehrheit angenommen (namentli- che Abstimmung siehe Anlage 4).

(Beifall im Hause)

Für die Punkte II bis IV des Antrags wurde Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt. Ich frage: Wer stimmt dieser Überweisung zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe, das sind die Stimmen aus den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Es gibt auch keine Enthaltungen. Damit sind die Punkte II bis IV einstimmig an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Gemäß einer Vereinbarung im Ältestenrat wird nach 18.00 Uhr kein weiterer Tagesordnungspunkt aufgerufen. Ich darf die heutige Sitzung hiermit beenden. Ich freue mich natürlich, Sie alle hier wiederzusehen im Plenum im Dezember. Ich wünsche noch einen guten Abend.

Ende: 18.07 Uhr