in Thüringen in den letzten zehn Jahren deutlich angestiegen. Bei den freiberuflich tätigen Hebammen von 2001 mit 215 Hebammen auf 2009 mit 286 Hebammen, bei der Anzahl der im Krankenhaus angestellten Hebammen von 2002 mit 210 Hebammen auf 2009 mit 193 Hebammen, Beleghebammen von freiberuflich tätigen Hebammen im Jahr 2002 18 im Jahr 2009 77. Es sei an dieser Stelle kurz erwähnt, dass es im Freistaat keinen tätigen Entbindungspfleger gibt, daher wird in der Folge ausschließlich von Hebammen gesprochen.
Nicht ganz so positiv entwickeln sich die Geburtenzahlen. So ist die Anzahl der in Thüringen erfassten Geburten von 2008 auf 2009 von 16.089 auf 15.763 zurückgegangen. Das bedeutet in der rein mathematischen Überlegung auch für die freiberuflich tätigen Hebammen weniger Einsätze.
Als aktuell stark diskutiertes Problem kommt für die freiberuflich tätige Hebamme die Belastung durch die gestiegenen Berufshaftpflichtprämien hinzu, die sich, und das betone ich ausdrücklich, nicht durch eine Erhöhung der Schädigungsrate so entwickelt hat, sondern durch erweiterte Rechtsansprüche durch Schadensersatzklagen. Der Bundesgesetzgeber hat zwar mit § 134 a SGB V - Versorgung mit Hebammenhilfe - dafür Sorge getragen, dass bei den durch die Selbstverwaltung eigenverantwortlich zu führenden Vergütungsverhandlungen die berechtigten wirtschaftlichen Interessen und damit eben auch die Belastung durch höhere Haftpflichtprämien zu berücksichtigen sind. Kommt es aber zwischen den Vertragsparteien, Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Hebammenbundverbänden nicht zu einer Einigung, dann greift gemäß § 134 a Abs. 3 und 4 SGB V ein Schiedsstellenverfahren, an dem auch unparteiische Vertreter beider Seiten beteiligt sind. So geschehen ist dies im Frühjahr letzten Jahres. Nachdem die Hebammenbundesverbände aufgrund der gestiegenen Berufshaftpflichtprämien, die erst im Dezember 2009 mit dem Spitzenverband Bund einvernehmlich abgeschlossene und ab 1. Januar 2010 gültige Vergütungsvereinbarung zur Disposition gestellt hatten, konnte dazu keine Einigung erzielt werden. Der am 5. Juli 2010 daraufhin erfolgte Schiedsspruch wurde von den beteiligten Mitgliedern der Schiedsstelle so bewertet, dass eine Erhöhung der Haftpflichtprämien sehr weitgehend Berücksichtigung gefunden hat. Im Ergebnis bekommen die Hebammen rückwirkend ab dem 1. Juli 2010 eine höhere Vergütung für Beleggeburten im Krankenhaus sowie außerklinische Geburten. Das BMG als Aufsicht führende Behörde über die Schiedsämter hat den Schiedsspruch nicht beanstandet, damit auch Herr Rösler nicht.
Auch an dieser Stelle will ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass die Länder auf dieses Verfahren keinerlei Einfluss bzw. keine Eingriffsmöglichkeiten haben. Die Länder sind daher einen an
deren Weg gegangen und haben mit dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 1. Juli 2010 die Bundesregierung aufgefordert, mit Blick auf die gestiegenen Berufshaftpflichtprämien zur Sicherung des Versorgungsangebots der Hebammen Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Das war also vor einem halben Jahr.
Da es bis zum heutigen Tag darauf keine Antwort gibt, wird Thüringen darauf hinwirken, dass die Länder die Bundesregierung auf eine baldige Antwort drängen. Insofern freue ich mich, dass wir mit Herrn Koppe in unserem Landtag einen Abgeordneten haben, der sich persönlich dafür einsetzt, dass zumindest die Thüringer Landesregierung und alle anderen Landesregierungen auf unsere Anfrage vor einem halben Jahr eine Antwort bekommen werden.
In einem im Dezember 2010 von der zuständigen Mitarbeiterin meines Hauses mit der Präsidentin des Deutschen HebammenVerbandes Frau Klenk geführten Gespräch informierte diese darüber, dass es zwischenzeitlich aber ein Gespräch des Verbandes gab. Das wurde heute bestätigt. Der Minister habe sich für die Probleme offen gezeigt und eine Prüfung der Änderungen dahin gehend in Aussicht gestellt, dass zukünftig die berechtigten wirtschaftlichen Interessen eine stärkere Beachtung finden sollen. Leider ist es für die Länder auch sehr schwierig, den Schiedsspruch vom Juli des letzten Jahres hinsichtlich seiner Wirksamkeit auf finanzielle Entlastung der Hebammen zu bewerten. Dafür liegen den Ländern keine Detailkenntnisse vor. Auch der Hebammenlandesverband Thüringen konnte im Rahmen unserer Bitte um Unterstützung bei der Beantwortung der Großen Anfrage keine genauen Angaben zur Untersetzung der infrage stehenden Versorgungsgefährdung beziehungsweise Versorgungsdefizite machen, da ihnen nach eigener Aussage auch keine sicheren Angaben vorliegen. Entsprechend konnte der Landesverband auch keine konkreten Aussagen dazu treffen, wo und in welchem Ausmaß Defizite hinsichtlich der Versorgung mit Hebammenleistungen in unserem Freistaat bestehen. Die der Landesregierung vorliegenden Zahlen, Daten und Fakten begründen die Annahme von Versorgungslücken und das Vorliegen darauf beruhender Beschwerden nicht. Allerdings sei auch noch einmal an dieser Stelle erwähnt, dass die amtliche Statistik keine Daten zu Hausgeburten und Geburten im Geburtshaus sowie auch keine Angaben zu von Beleghebammen betreuten Geburten ausweist, so dass, um Aussagen machen zu können, derzeitige aufwendige Befragungen erforderlich wären, die eine Beteiligung der angefragten Stellen voraussetzt.
ner besseren Erhebung von Leistungszahlen im Rahmen der amtlichen Statistik und oder auch entsprechende Studien zu begrüßen.
Wir alle sind zweifelsfrei einvernehmlich der Auffassung, dass Hebammen gemeinsam mit Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe einen entscheidenden Beitrag für die Gesundheit von schwangeren Frauen und ihren ungeborenen Kindern sowie Müttern und Kindern leisten können. Sie sind unverzichtbarer Bestandteil einer qualitativ hochwertigen medizinischen und sozialmedizinischen Versorgung von Frauen, Kindern und Familien in unserem Freistaat. Neben der Geburtsbegleitung gewährleisten sie eine individuelle Betreuung von Schwangeren und Wöchnerinnen. Sie sind dabei Vertrauter, persönlicher Ansprechpartner für Schwangere, Mütter und Familien. Die Leistungen der freiberuflich tätigen Hebammen sind konkret in der Hebammenvergütungsvereinbarung als Bestandteil des Vorbenannten zwischen den Partnern der Selbstverwaltung ausgehandelten Vertrages nach § 134 a mit Hebammenhilfe Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach umfasst die Hebammenhilfe die Beratung und Betreuung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Sie gewährleistet die Beratung, Begleitung und Versorgung von Mutter und Kind. Neben diesen gesetzlich verankerten gesundheitlichen Leistungen, die gegenwärtig regelhaft bis acht Wochen nach der Geburt beziehungsweise bei medizinischem Erfordernis und entsprechender ärztlicher Verordnung auch darüber hinaus gewährt werden, werden Hebammen zunehmend auch präventiv und sozialmedizinisch tätig. Sie nehmen dabei unmittelbar Einfluss auf die Gesundheits-, Erziehungs-, Alltags- und Haushaltskompetenz von Eltern und Kindern sowie auf die Eltern-, Mutterund Kindbeziehung. Insbesondere die Fortbildung der Hebammen zu Familienhebammen stärkt die dafür notwendige soziale Kompetenz und schließt damit die Möglichkeit einer weiterführenden Begleitung von Familien im Sinne einer gelingenden präventiven und familienunterstützenden Arbeit ein. Die Leistungen von Familienhebammen sind wichtiger Bestandteil von frühen Hilfen im Rahmen der Jugendhilfe. Den konkreten Ansatz und die erforderlichen Leistungen legen die jeweils zuständigen Jugendämter eigenverantwortlich in Kooperation mit der Familienhebamme im Rahmen einer Kosten- und Leistungsvereinbarung fest. Der Einsatz einer Familienhebamme ist bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes möglich. Das Land hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Jugendamts über den Einsatz einer Familienhebamme. Hinzu kommt auch, dass die Entscheidung des Jugendamts natürlich auch davon abhängig ist, ob in seinem Zuständigkeitsbereich überhaupt eine
entsprechend qualifizierte Familienhebamme zur Verfügung steht. Das Land hat den örtlich zuständigen Jugendämtern für die örtliche Jugendförderung im Jahr 2010 Mittel in Höhe von 11 Mio. € zur Verfügung gestellt. Auch im Jahr 2011 ist dieser Betrag gleich geblieben. Aus dieser Förderung gewährleisten die Jugendämter geeignete Hilfen für Kinder und Jugendliche, die auch die Möglichkeit des Einsatzes von Familienhebammen eröffnen.
Die Gesundheitsministerkonferenz hat in Umsetzung ihres im Juni 2009 einstimmig verabschiedeten Beschlusses die Länder unter Federführung von Thüringen beauftragt, zum gemeinsamen Bericht der Jugend- und Familienministerkonferenz und der Gesundheitsministerkonferenz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen ergänzende Vorschläge aus Sicht des Gesundheitsressorts zu erarbeiten. Thüringen hat unter Mitwirkung von weiteren sieben Ländern in der Folge den Handlungsbedarf hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe aufgezeigt und Vorschläge für deren Verbesserung entwickelt. Gemäß der in der Folge durch GMK und JFMK im März 2010 herbeigeführten Beschlüsse wurden die unter Federführung von Thüringen entwickelten Vorschläge für eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe gemeinsam mit dem oben genannten Bericht an die Bundesregierung weitergereicht. Diese Vorschläge beziehen sich maßgeblich auf die Sicherung der Versorgung mit Hebammenleistungen und dabei insbesondere auf die Stärkung der präventiven und sozialmedizinischen Leistungen, um diese wirkungsvoller als bisher für Mütter und Kind einsetzen zu können.
1. um die Überprüfung der Erweiterung des derzeitigen Abrechnungszeitrahmens von Hebammenleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung über die bisherigen acht Wochen hinaus bis zu einem halben Jahr;
2. um die Prüfung einer Änderung des § 134 a SGB V - Versorgung mit Hebammenhilfe - hinsichtlich der Erweiterung der zur Abrechnung von Hebammenleistungen berechtigten Leistungserbringer um die Gruppe der angestellten Hebammen sowie sonstiger Leistungserbringer, z.B. Jugendhilfeträger, soziale Einrichtungen, Jugend- bzw. Gesundheitsämter;
3. die Neuregelung des Leistungsumfangs bei Schwangerschaft und Mutterschaft durch Aufnahme von weiteren präventiven Leistungen; hier geht es um die Unterstützung der Mutter-Kind-Bindung, der Eltern-Kind-Bindung, der Gesundheitskompetenz sowie von familienbezogenen sozial relevanten Leistungen zur Verhinderung von Vernachlässi
4. um die Beschreibung der gesundheitlichen und familienbezogenen sozial relevanten Leistungen von Hebammen unter Einbeziehung von laufenden oder noch zu veranlassenden Modellprojekten als Voraussetzung für die Zusammenführung der von Hebammen erbrachten Leistungen in eine Komplexleistung und die dafür erforderliche eindeutige Zuordnung der jeweiligen Leistung zum zuständigen Kostenträger.
Hebammen, meine Damen und Herren, müssen als maßgebliche Schnittstelle im Bedarfsfall zukünftig mehr Möglichkeiten für eine individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung als bisher haben. Dafür erscheint eine Erweiterung des Leistungsumfangs sowie auch dessen zeitlicher Rahmen geboten. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesfamilienministerium wurden aufgefordert, den im Bericht und den ergänzenden Vorschlägen aufgezeigten Änderungsbedarf in einer länderoffenen Arbeitsgruppe weiter zu erörtern und die erforderlichen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen bis zum Jahr 2011 zu veranlassen. In der Folge hat die Jugend- und Familienministerkonferenz im Jahr 2010 und die Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2010 die Bundesregierung aufgefordert, die Landesgesundheitsressorts in der Beratung zum Bundeskinderschutzgesetz einzubeziehen. Auch hier ist für uns unverständlich, dass der aktuell vorliegende Referentenentwurf auf den oben genannten Änderungsbedarf so gut wie gar nicht eingeht. Wir werden auch weiterhin darauf drängen und uns in diese wichtige, die Versorgung mit Hebammenleistung auch zukünftig absichernde Arbeit einbringen. Der Bundesgesetzgeber muss verbindliche und die Versorgung auf hohem Niveau sichernde Rahmenbedingungen gewährleisten. Wir werden insbesondere auf die Antwort der Bundesregierung, auf den GMK-Beschluss 2010 hinsichtlich der Bitte der Länder um Lösungen des Problems der hohen Haftpflichtprämien für freiberuflich tätige Hebammen drängen und diese Antwort genau analysieren. Vielen Dank für Ihre zumindest partielle Aufmerksamkeit.
Zumindest haben alle an der richtigen Stelle applaudiert, Frau Ministerin. Es ist der Antrag auf Weiterberatung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ausgesprochen worden. Ich stelle diese Überweisung jetzt zur Abstimmung. Wer für die Weiterberatung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im eben genannten Ausschuss ist, den
bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Kommen aus den Fraktionen der SPD, CDU und FDP. Damit ist die Überweisung nicht angenommen worden.
Sehr verehrte Damen und Herren, ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt und die heutige Sitzung. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wo