Ich verstehe grundsätzlich die Haltung der FDP, die ja einer Landesverwaltung schon deshalb nicht glauben kann, weil diese im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und dementsprechend sich immer nur selber Pfründe schaffen will. Deshalb hat sie Angst davor, das Geld, was man denn hätte, wenn man es zurücklegen könnte, einfach vernünftig einzusetzen. Sie möchten es in einen Fonds einsperren, der dann 30 Jahre lang nicht angetastet werden kann. Aber der Finanzminister hat deutlich darauf hingewiesen, selbst wenn wir mal annehmen wollen, im Jahr 2012 kommen die Überlegungen des Finanzministers und der Koalition zum Tragen, der Haushalt ist ausgeglichen und sagen wir mal, im laufenden Haushaltsvollzug, die Wirtschaft wächst weiter und wir verkaufen jede Menge Waffen nach Griechenland, was wir bisher getan haben, damit haben wir Einkommen erzielt, auch in Thüringen. Das heißt, wir haben noch mehr Einkommen und noch mehr Überschüsse beispielsweise im Haushaltsjahr 2012, dann wäre es immer noch nicht vernünftig, damit den Pensionsfonds aufzufüllen, sondern es wäre vernünftig, damit Schulden zu tilgen.
Denn die Differenz dazwischen wäre Ihre Versicherung nach dem Motto, die nächsten Regierungen sorgen aber dafür, dass das Geld wieder ausgegeben wird. Das finde ich überhaupt nicht seriös nachprüfbar und, da Sie in die Regierung kommen wollen, auch noch sich selbst beschneidend. Das sollten Sie nicht tun.
Wenn wir nächstes Jahr Geld übrig haben, geht es in die Schuldentilgung und damit schafft man am meisten Spielraum für Pensionslasten, die dann auf uns zukommen. Das ist unsere Haltung zu dem Thema.
Alle Fraktionen wollen die Berichterstattung und praktisch alle - bis auf die FDP - haben festgestellt, dass ein Fünfjahresrhythmus dafür ausreichend ist, weil sich die Veränderungen in den Pensionslasten einfach nicht so schnell darlegen, dass man alle zwei Jahre etwas braucht. Das teilen wir auch.
Ich habe eben gerade gelernt, dass für Berichterstattungen dann die doppelte Redezeit hier oben möglich ist. Das heißt, wir hätten theoretisch heute als Fraktion 26 Minuten zu diesem Thema. Ich habe versucht, mir einen deutschen Philosophen zum Vorbild zu nehmen und seinen Spruch etwas abzuwandeln, der heißt jetzt für mich: Es kommt nicht darauf an, die Redezeiten zu kürzen, man muss auch bereit sein, bei konsensualen Themen noch kürzer zu sprechen. Ich danke Ihnen. Danke.
Danke schön, Frau Präsidentin. Sehr verehrte Damen und Herren, der Antrag der FDP-Fraktion zur zukünftigen Entwicklung der Pensionslasten beschäftigt sich tatsächlich mit einer der großen Herausforderungen der nächsten Jahre, die die Thüringer Politik bewältigen muss. Um das noch mal klarzustellen, in diesem Antrag hier geht es nicht um das Füttern eines Fonds, in Abwägung dazu vielleicht eher Schulden zu tilgen, sondern es geht hier darum, Klarheit zu schaffen, einen Bericht regelmäßig vorzulegen.
Herr Meyer, Sie hatten das eben ganz richtig gesagt, alle anderen Fraktionen halten es für hinreichend, das jede Legislatur einmal zu tun. Ich werde Ihnen gleich erläutern, warum das bei Weitem nicht ausreicht.
Herr Dr. Pidde, wenn Sie sagen, wir bezeichnen das als zentrale Aufgabe und Sie halten das nicht für die zentrale Aufgabe der Thüringer Politik, da möchte ich Ihnen das entgegenhalten. All das, was Sie aufgeführt haben, was wir für wichtig halten, was auch zentrale Aufgaben Thüringer Politik sind, all das ist ohne Geld, ohne hinreichende Finanzierung schlichtweg nicht möglich.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDPFraktion zur Entwicklung der Pensionskosten antwortete die Landesregierung, die jährlichen Kosten steigen von heute knapp über 80 Mio. € auf über 300 Mio. € pro Jahr in 2020. Das ist ein Anstieg von etwa 400 Prozent. Das Sondervermögen Thüringer Pensionsfonds - 1999 eingerichtet worden -, das die Belastungen abfedern soll, hat aktuell ein Gesamtvermögen von 172 Mio. €. Dass es nicht zur vollständigen Ausfinanzierung gedacht war, ist klar, aber die Relationen zeigen, dass auch das weitaus unzureichend ist, denn es geht gerade nicht darum, nur die Pensionskosten eines einzelnen Jahres auszufinanzieren oder klarzumachen, wie viel denn da auf uns zukommt, sondern die Pensionslasten aller Beamten über deren gesamte Lebensdauer, von der Pensionierung bis zum Ende.
Mit diesen 172 Mio. € könnte man einmal etwa die Hälfte der jährlichen Pensionskosten 2020 abdecken - in einem Jahr die Hälfte. Das wäre bei Weitem unzureichend. Diesem dramatischen Anstieg der Pensionsausgaben, die jedes Jahr auf uns zukommen und die nicht durch Rücklagen gedeckt sind, steht auf der Einnahmeseite eine ähnlich dramatische Entwicklung gegenüber. Die Einnahmen des Freistaats Thüringen werden zurückgehen. Wir sind uns, glaube ich, alle darüber einig. Sie werden deutlich zurückgehen. Ob wir am Ende bei einem Haushaltsvolumen von 7 oder 7,5 Mrd. € landen werden, das kann man dahingestellt sein lassen, klar ist, es wird deutlich weniger sein, und klar ist, dass es bereits im nächsten Jahr weitere Maßnahmen in der Richtung geben muss.
Die Schritte, die sich heute abzeichnen für den Haushalt 2012, reichen meines Erachtens dafür noch nicht aus,
denn tatsächliche Rückführung der Verschuldung Thüringens ist ja hier auch nicht wesentlich vorgesehen.
Die Einnahmen gehen um 20 bis 30 Prozent zurück. Darüber herrscht, glaube ich, Einigkeit. Der Personalbestand und der Personalabbau hält dem bei Weitem nicht Schritt. Die Herausforderungen der steigenden Pensionslasten würden nur dadurch umso größer und der prozentuale Anteil an dem Landeshaushalt wird umso größer. Das Problem wird auch umso größer, je mutloser wir beim Personalabbau sind. Es wird auch umso größer, je stärker die Besoldung steigt. Wir haben gestern an dieser Stelle auch darüber diskutiert.
Die FDP-Fraktion stellt sich dieser Herausforderung. Wir müssen verhindern, dass die steigenden Ausgaben für Pensionszahlungen Thüringen künftig die Luft gänzlich abdrücken. Deshalb, Herr Dr. Pidde, es ist eine zentrale Aufgabe und es bleibt eine.
Wir möchten nämlich weiterhin Geld für Bildung, für die Wissenschaft, für die Kultur und für die Infrastruktur bereitstellen können. Deswegen müssen wir heute vorsorgen und wir müssen vor allem Klarheit schaffen. Nach Ansicht der FDP-Fraktion ist es möglich, zunächst mal die aufgelaufenen Verpflichtungen, die sich ergeben werden, zu ermitteln und die Entwicklung der jährlichen Pensionskosten zu beschreiben. Dafür müssen wir keineswegs teure externe Gutachter beschäftigen.
Zweitens muss auf dieser Basis ein Konzept erarbeitet werden, wie der Landeshaushalt sich auf diese Entwicklung strukturell vorbereitet. Herr Meyer, Sie sagten, das sei in der Haushaltsstrukturkommission angelegt. Die Ergebnisse kennen wir ja bis heute nicht, und ob das dort angelegt und vor allem ob es dann auch dort gelöst wird, steht in den Sternen.
Drittens müssen regelmäßig, am besten jährlich wir haben alle zwei Jahre in unseren Antrag hineingeschrieben -, die Zahlen zur Pensionsverpflichtung aktualisiert werden, weil es jährlich Änderungen gibt. Beispielsweise die Frage, wie verbeamten wir; beispielsweise die Frage, wie entwickeln sich die Bezüge der Beamten, das hat ganz erhebliche Auswirkungen auf die Pensionslasten, auf die Summe der Verbindlichkeiten insgesamt. Vielen Bürgern da draußen ist überhaupt nicht klar, welche vielfache Wirkung heute relativ kleine Zahlen in der Zukunft bei den Pensionslasten haben. Das ist nämlich tatsächlich Versicherungsmathematik und das kann man nicht so einfach mit den Grundre
Immerhin gab es in der 4. Legislaturperiode schon mal einen Antrag, der sich damit beschäftigt hat, der wurde im November 2005 behandelt, also vor viereinhalb Jahren. Trotzdem sind wir eigentlich bis heute keinen Schritt weitergekommen. Mit den letzten Haushaltsverhandlungen wurden die Zuführungen an den Pensionsfonds sogar ausgesetzt - ein Schritt in die völlig falsche Richtung.
Ich bitte Sie auf jeden Fall um Zustimmung zu Punkt 2 unseres Antrags, der die Vorlage eines umfassenden Pensionslastenberichts fordert, und zwar auch die zweijährige Aktualisierung. Das ist umso wichtiger, als die Landesregierung bisher die Zuarbeit dafür verweigert hat.
In der Antwort auf die erwähnte Kleine Anfrage der FDP-Fraktion führt die Landesregierung aus, dass die Höhe der insgesamt aufgelaufenen Pensionsverpflichtungen nicht bekannt sei und dass sie auch kein Interesse daran hat, diese zu ermitteln, kann man daraus lesen. Dabei zieht man eine juristische Schutzmauer hoch, Herr Dr. Voß, tatsächlich - ich zitiere, wenn Sie erlauben, aus der Antwort auf die Kleine Anfrage: „Ein Anspruch auf Versorgung entsteht gemäß § 4 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz mit Beginn des Ruhestandes. Mithin entsteht die Versorgungsverpflichtung des Landes für die Landesbediensteten ebenfalls erst mit diesem Zeitpunkt. Rechtlich betrachtet bestehen für die aktiven Landesbediensteten derzeit keinerlei Pensionsverpflichtungen.“ Das mag ja rechtlich so sein, aber mir drängt sich der Schluss auf, Sie wollen das gar nicht veröffentlichen, weil sonst Ihr Offenbarungseid nötig wäre.
An diesem Zitat ist erkennbar, warum wir uns hier damit beschäftigen müssen, weil es die Landesregierung bisher nicht hinreichend getan hat. Juristisch mag die Aussage ja zutreffend sein, daran habe ich auch gar keine Zweifel, zielführend ist sie aber gleichwohl nicht. Schauen wir doch einmal in die Privatwirtschaft. Da muss jedes Unternehmen jedes Jahr mit finanzmathematischen Gutachten Pensionslasten ermitteln und muss dafür Rückstellungen errechnen. Was jedem kleinen oder großen Privatunternehmen jedes Jahr zugemutet wird, das kann unsere Landesverwaltung, unser Finanzministerium nicht? Da fehlt mir schlichtweg der Glaube. Eine kurze Frist hätten wir hier vorgesehen - das ist doch tatsächlich keine kurze Frist. Im Privatunternehmen reicht die Zeit zwischen dem tatsächlichen Geschäftsjahresende und der Aufstellung des Jahresabschlusses dafür aus. Warum das in der Landesverwaltung nicht so sein soll, das kann ich nicht verstehen.
Wenn ich auf den Antrag der Regierungsfraktionen schaue, da ist ein Zeithorizont von 20 Jahren genannt. 20 Jahre hören sich zunächst lang an, aber 20 Jahre ist nicht die Laufzeit der Verpflichtung. Wenn heute ein Beamter mit 65 oder 67 in Pension geht, dann wird der hoffentlich noch etwas länger leben als 20 Jahre. Von denen, die heute noch nicht in Pension gehen, möchte ich gar nicht reden. Auch dafür haben wir Pensionsverpflichtungen. Das wäre bei ordentlicher Errechnung von Rückstellungen ausgewiesen. In dem Antrag der Regierungsfraktionen wurde das verschwiegen. Sie verschweigen damit einen wesentlichen Teil der Wahrheit.
Sie verweigern die Problemanalyse. Sie verweigern Klarheit, weil Sie die Konsequenzen Ihres Handelns nicht offenlegen wollen. Das kann es nicht sein.
Ich begrüße ausdrücklich, dass Sie wenigstens einen kleinen Teil und eine gewisse Tendenz unseres Antrags mit Ihrem Antrag übernommen haben.
Herr Kowalleck, wenn Sie sagen, mit Berichten sei kein Problem gelöst, dann springen Sie deutlich zu kurz. Auch hier verweise ich auf die Entscheidungen, die wir jedes Jahr zu treffen haben, beispielsweise zur Beamtenversorgung.
Ich kann gleichwohl für meine Fraktion ankündigen, dass wir notfalls Ihrem Alternativantrag zustimmen werden, auch wenn Ihre Änderungen das Wesentliche auslassen, wenn der Bericht weniger transparent wird und wichtige Daten von Ihnen von vornherein verschwiegen werden. Gleichwohl ist es besser, ein bisschen etwas zu haben als gar nichts. Danke schön.
Lassen Sie mich, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein paar Dinge richtigstellen. Wir haben kein Interesse am Verschleiern. Das Wort ist eben hier gefallen. Wir haben auch kein Interesse daran, die Abgeordneten dieses Hauses im Unklaren zu lassen über irgendwelche Zukunftsverpflichtungen, die das Land hat. Man muss schon einsehen, wenn man das vernünftig machen will, ich sage, vernünftig, dann braucht man auch Zeit. Etwas hastig Zusammengeschriebenes nutzt Ihnen allen nichts. Insofern ist es richtig. Und wenn Sie auf einen Privatbetrieb Bezug nehmen - der hat auch selten 51.000 Mitarbeiter, dessen Akten es zu wälzen gilt, dessen Biografien hier anzuschauen sind und dessen Grundstrukturdaten zu werten sind. Also verschleiern tun wir hier nichts. Als Finanzminister, davon können Sie ausgehen, habe ich doch auf
jeden Fall ein herausgehobenes Interesse daran, dass, ich sage mal, die Strukturen deutlich werden und damit auch die Zukunftslasten. Das möchte ich gern hier geradestellen. Insofern stimmen wir überein, dass wir einen vernünftigen Bericht machen. Der soll auch die Qualität haben, dass Sie vielleicht damit zufrieden sind. Aber das geht nicht im Schweinsgalopp, sondern bedarf einer gewissen Analyse. Gegen das Wort „verschleiern“ möchte ich mich doch in aller Form verwahren. Wir verschleiern nichts, sondern wir legen das offen.
Es liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Ich schließe die Aussprache und stelle fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Nun kommen wir zu Nummer II des Antrags. Hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Demzufolge stimmen wir zur Nummer II aus dem Antrag der FDPFraktion ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den LINKEN. Damit ist diese Nummer II abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung zum Alternativantrag. Wer diesem Alternativantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist der Alternativantrag einstimmig angenommen worden.