Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, es ist nicht so, dass ich eine Freundin des Zentralismus bin, nein, das ist tatsächlich nicht so. Der Bildungsföderalismus ist ein hohes Gut, trotzdem muss man die Probleme, wo sie sind, auch anerkennen und sagen, es muss an bestimmten Stellen einfach möglich sein, den Bund mit ins Boot zu holen. Das heißt nicht, dass die Autonomität der Bundesländer in irgendeiner Form verletzt wäre. Die inhaltliche Hoheit soll immer bei den Bundesländern bleiben. Thüringen kann ich nicht vergleichen mit Berlin und nicht mit Bremen und die regionalen Besonderheiten sollen und müssen auch gewahrt werden. Deshalb sprechen wir uns natürlich für das föderalistische Bildungssystem aus, aber ohne das Kooperationsverbot. Das ist der Punkt.
Wir haben nun mittlerweile schon viele Stimmen im Bund, die genau das auch sagen, das Kooperationsverbot ist mehr Hemmnis, als dass es förderlich ist für die Weiterentwicklung der Bildungssysteme der einzelnen Bundesländer.
Ziel einer gemeinsamen und verantwortungsvollen Bildungspolitik muss sein, das steht außer Frage, eine unterstützende Kooperation und eine gelebte Partnerschaft zwischen Kommunen, Ländern und Bund soll gegeben sein. Schulen sollen Eigenverantwortung haben und diese soll gestärkt werden.
Transparenz, Wettbewerb, zentrale Merkmale des Bildungssystems und gemeinsame Standards sind ganz wichtig auf dem Wege, die Bildungssysteme erfolgreich werden zu lassen bzw. noch viel erfolgreicher zu machen. Nur so sichern wir in unserer flexiblen Gesellschaft im Übrigen auch, dass Mobilität der Schüler, Eltern und Lehrer über Ländergrenzen hinaus gesichert wird. Es ist nun mal so, dass die Schulen zusätzliche Mittel brauchen, und das auch in dem Bereich, der nicht direkt die Schulen betrifft, sondern in dem Bereich, in dem die anderen sozialen Kompetenzen gelehrt und gelernt werden, in dem auch lernschwache Schüler nochmals die Möglichkeit haben, ihre Schwächen auszugleichen und sich mit ihren eigenen Stärken vertraut zu
machen. Ich rede also von dem Teil, der im Nachmittagsbereich sein kann, also wenn Sportvereine und Musikschulen in den Schulen gemeinsam mit den Lehrern Veranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften oder Kurse machen, Sie kennen das, gerade im Ganztagsschulprinzip haben wir verschiedene Arten, wie man den Tag gestalten kann in gebundener Form oder in additiver Form. Das soll heißen, gerade für diesen außerschulischen Bereich ist es oftmals den Kommunen nicht möglich und auch dem Land nicht möglich, die notwendigen Finanzierungen so bereitzustellen, wie es für diesen Bereich nötig wäre. Wenn an dieser Stelle der Bund ohne diesem Kooperationsverbot mit eingreifen könnte, dann wäre den Schulen viel geholfen, dann wäre auch den Schülern viel geholfen und ich behaupte einfach mal, dass es die Bildungshoheit und die inhaltliche Hoheit der einzelnen Bundesländer überhaupt nicht betrifft und diese auch nicht aushebelt.
Diese Hürden abzubauen, das ist das Ziel des Antrags. Darüber zu reden, dass das Kooperationsverbot ganz einfach in irgendeiner Form auch veraltet ist, mottig ist, eingemottet ist, und darüber sollten wir reden. Ich denke, das ist es auch wert, gerade im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler hier vielleicht noch mal im Ausschuss darüber zu reden und zu einer Entschließung zu kommen, die in Perspektive sagt, auch Thüringen lehnt das Kooperationsverbot ab. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Hitzing. Es gibt jetzt eine weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten, Frau Abgeordnete Sojka für die Fraktion DIE LINKE.
Ich habe wenig Neigung, verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das, was ich am 18.05. hier vorn schon mal zu dem Thema gesagt habe, zu wiederholen. Ich halte diesen Antrag für den überflüssigsten Antrag dieses Plenums. Wenn es dafür demnächst einen Preis gibt, vielleicht eine Anregung an die Landespressekonferenz. Ihren Beitrag, Frau Hitzing, geben Sie bitte per Protokoll an Ihre Bundespartei, ich glaube, Sie regieren im Bund noch mit, und dann lässt sich vielleicht was ändern. Danke.
Vielen Dank, Frau Sojka. Es gibt eine weitere Wortmeldung, die Abgeordnete Hitzing für die FDPFraktion hat noch einmal das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nur ganz kurz zur Information: Es ist natürlich nicht so, dass die Bundes-FDP an dieser Stelle etwas anderes macht. Wenn Sie sich richtig informieren würden, wüssten Sie, dass die Bundes-FDP genau an dieser Stelle große Bemühungen unternimmt, gerade derzeitig, um eben dieses veraltete Kooperationsverbot aufzuhebeln. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Hitzing. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten, aber Herr Staatssekretär Merten hat noch einmal um das Wort gebeten. Herr Prof. Merten, Sie dürfen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich merkte gerade, zum Schluss hat die Debatte ja noch mal richtig an Fahrt gewonnen, das ist interessant zu sehen. Ich bin dankbar, dass Sie darauf hingewiesen haben, Frau Präsidentin, in Ihrem Redebeitrag, dass Kooperationspartner nicht immer gemeinsamer Meinung sein müssen. Ich sehe das ganz genauso.
An einer Stelle eine kleine Korrektur, da wird ja immer gern angeführt, es handele sich bei dieser Koalition um eine Vernunftehe und nicht um eine Liebesheirat. Ich kann Ihnen sagen, ich bin mit meiner Frau aus Liebe zusammen und die ist ganz oft nicht meiner Meinung und ich muss das auch aushalten.
Ich sehe, einige kennen sie, wunderbar. Also Sie wissen dann auch, was ich an ihr habe, das ist so, das ist das geringste Problem. Aber das ist nicht das Thema.
Ob die Landesregierung tätig geworden sei - ja, natürlich ist die Landesregierung tätig geworden. Wir tun es dort, wo wir es auch tun müssen, nämlich bei den inhaltlichen Fragen. Das ist die Frage bei den Bildungsstandards, das habe ich auch vorgestellt, dass wir dort auf einem ausgezeichneten Weg sind und uns in der Zielgerade befinden. Das Zweite ist die Frage der Lehrerausbildung, auch da hat die KMK sich jetzt entschlossen, eine neue Arbeitsgruppe einzusetzen, um dem Auseinandertriften der Entwicklungen, die es in den einzelnen Bundesländern gibt, konstruktiv entgegenzuwirken, um hier tatsächlich sachlich zu bündeln, was sachlich zusammengehört, die Entwicklung nicht dorthin treiben zu lassen, dass sie die Lehrerausbildung in den einzelnen Bundesländern nicht mehr anerkennen. Das wäre eine Fehlentwicklung.
Zu Frau Hitzing noch eine Bemerkung: Ich muss etwas schmunzeln darüber. Sie haben gesagt: Ja, das ist in der Landesregierung so, da sind zwei, die haben unterschiedliche Positionen zur Frage des Kooperationsverbots und die behaupten, das sei kein Problem. Das ist auch kein Problem, weil es die tägliche Arbeit überhaupt nicht berührt. Und Sie sagen dann darauf, doch, es ist ein Problem. Gestatten Sie, Sie erinnern mich dann an einen Therapeuten, der mir dabei hilft zu erkennen, dass ich ein Problem habe, und im zweiten Schritt mir auch noch gleichzeitig mitteilt, wer das Problem lösen könne - Sie nämlich. Ich kann Ihnen nur sagen, ich lasse mich von diesem Gedanken durchaus inspirieren, ich bin für therapeutische Fragen offen. Nur ein kurzer Blick nach Berlin und die dortige Handlungsfähigkeit der Koalition um die Einheitlichkeit, die lässt dann erhebliche Zweifel an der Kompetenz dieser Hilfe aufkommen, wo ich sage, vielen Dank, helfen Sie mir nicht, ich habe selbst genug Probleme. Das muss es dann doch nicht sein.
Ein wichtiger inhaltlicher Punkt, der kurz angesprochen wurde, ich glaube, die Diskussion um die Frage des Kooperationsverbots muss wirklich in der Sache geführt werden. Der Hinweis darauf, dass mit dem Kooperationsverbot alle Probleme aus der Welt seien, die wir hätten, das stimmt auch nicht, das muss man dazusagen. Es kommt darauf an, wie denn die Frage der künftigen Kooperation auch verfassungsrechtlich geregelt ist, dann erst werden wir sagen können, das heißt, wir brauchen die ganz konkrete Ausgestaltung. Ich habe Ihnen drei Punkte vorgestellt, über die muss man sachlich diskutieren. Es ist ein Sachproblem und die Grundsatzentscheidung ist: Wollen wir eine Kooperation zwischen Bund und Ländern? Der zweite Schritt muss dann sein, wie gestalten wir sie aus. Ich glaube, beim zweiten Weg werden wir genauer schauen müssen. Das ist nämlich dann eine große Herausforderung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Merten. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Es ist erfüllt.
Dann kommen wir zur Abstimmung zu Nummer 2 des Antrags. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Ja, es wird Ausschussüberweisung beantragt. Ich nehme an, an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2777 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmt, den bitte ich jetzt um
das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen direkt zur Abstimmung über Nummer 2 des Antrags der Fraktion der FDP. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Nutzung von Photovoltaik-Anlagen zur Verbesserung des Lärmschutzes Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2863
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Dann hat Frau Abgeordnete Wolf jetzt das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Besucher hier im Saal und im Internet, jeder hatte sie, glaube ich, schon einmal, eine solche Nacht im Urlaub, bei Bekannten oder eben auch zu Hause. Man lag im Bett und fand keine Ruhe, weil immer, wenn man gerade am Einschlafen war - und wir sind hier nicht beim Thema Windräder -,
kam die ganze Zeit - genau, wie geht das weiter das beständige Rauschen. Ich glaube, jeder hat es schon mal erlebt, von daher Spaß beiseite, an einer Schnellstraße oder an einer Autobahn in der Nähe zumindest zu übernachten und den Autobahnlärm zu ertragen. Immer wenn man gerade am Einschlafen war, kam das nächste Auto mit überhöhter Geschwindigkeit oder der nächste Lkw vorbei und man schreckte wieder hoch. Möglicherweise war dabei noch Hitze
und das Öffnen der Fenster war unmöglich. Auch wenn Herr Höhn jetzt hier sagt, man gewöhnt sich daran, Herr Höhn, ich will Ihnen nicht zu nahe treten, aber Studien haben bewiesen, es gibt Langzeitschäden, auch wenn man es täglich erlebt.
Verstehen Sie das, wie Sie wollen. Sie wissen, es gibt Grenzwerte, Sie wissen aber auch, dass diese Grenzwerte relativ hoch sind und gerade in der Nacht relativ hoch sind
und dass es oftmals wahnsinnig schwierig ist, für die Betroffenen Verbesserung zu erreichen. Da wird oftmals das Argument der Kosten für Schallschutz in den Raum geführt.
Apropos Lärmschutz, könnten Sie etwas ruhiger sein, damit die Abgeordnete ihre Ausführungen machen kann? Vielen Dank.
Herzlichen Dank. Dementsprechend haben wir unseren Antrag in der Weise gedacht, dass man das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden kann. Wir wollen also die Gewinnung von sauberem Strom verbinden mit Lärmschutz. Wir wissen, es gibt entsprechende Überlegungen, es gibt Konzepte, es gibt auch schon entsprechend umgesetzte Anlagen. Wir wollen von der Landesregierung wissen, was sich in Thüringen tut, was möglicherweise auch Hemmnisse sind. Wo kann eine solche Entwicklung in Thüringen auch stattfinden, dass Lärmschutz an Stellen kommt, wo es bisher aufgrund von Grenzwerten nicht passiert ist? Wir haben hier natürlich auch ganz konkrete Vorstellungen im Kopf. Es geht aus unserer Sicht in erster Linie auch um die Frage des Hermsdorfer Kreuzes, aber ich denke aus meiner Region im Besonderen an die neue Hörselbergumfahrung, wo uns immer wieder vor Augen geführt wird, dass Grenzwerte eingehalten sind, aber die Betroffenen vor Ort einfach ganz anderes erzählen und eine enorme Belastung erleben. Wir hoffen, dass mit einer solchen Überlegung es möglich ist, Lärmschutz auch dort einzusetzen, wo es bisher nicht möglich ist, und damit es noch gelingt, zum einen sauberen Strom zu erzeugen und zum anderen Einnahmen zu generieren. Von daher haben wir diesen Antrag gestellt und freuen uns auf die folgende Debatte.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Wolf. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 2 des Antrags. Für die Landesregie