Protokoll der Sitzung vom 18.12.2009

zu Punkt I und II Zustimmung signalisiert und für Punkt III die Überweisung an den Ausschuss beantragt. Ich frage die beiden Einbringer: Sind Sie damit einverstanden oder erheben Sie dagegen Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch. Dann stimmen wir getrennt ab.

Dann gibt es den Antrag der FDP-Fraktion, insgesamt den Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Ist das richtig so? Ja. Der Reihenfolge nach müssen wir aber erst mal über die Abtrennung abstimmen.

Wer damit einverstanden ist, dass der Teil III an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist nicht die Mehrheit.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wir hatten den Eindruck...)

Es ist nicht die Mehrheit. Damit stimmen wir nun ab über die Ausschussüberweisung des Antrags insgesamt an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das waren doch erst mal die Für- Stimmen, noch keine Gegenstimmen.)

Gegenstimmen?

(Unruhe CDU)

Danke. Enthaltungen? Keine Enthaltungen.

(Heiterkeit im Hause)

Wir kommen zur Abstimmung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit insgesamt. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das

Handzeichen. Gegenstimmen? Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? Sehe ich keine. Damit ist der Antrag nicht an den Ausschuss überwiesen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung des Gesamtantrags. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Antrag angenommen. Ich beende die Debatte zum Tagesordnungspunkt 11.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 12

Überlastungsproblem der Thüringer Sozialgerichte lösen - auch durch Ände- rungen des SGB II Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/182 -

Die Landesregierung hat einen Sofortbericht angekündigt. Ich bitte Herrn Minister Dr. Poppenhäger für diesen Sofortbericht an das Pult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich spüre eine gewisse weihnachtliche Gelöstheit im Moment im Parlament, das ist gut, aber vielleicht ist es noch möglich für die letzten Tagesordnungspunkte, dass Sie auch noch aufmerksam dem Sofortbericht der Landesregierung zuhören.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte vorab darauf hinweisen, dass die Komplexität des Antrags der Linkspartei mich dazu zwingt, Ihnen hier einen zusammenfassenden Bericht zu geben, der schon aufgrund der Menge des abgefragten Datenmaterials einiges an Zeit und noch Aufmerksamkeit erfordern wird.

Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Bediensteten der Thüringer Sozialgerichtsbarkeit herzlich zu bedanken. Die Kolleginnen und Kollegen leisten eine wirklich hervorragende und engagierte Arbeit für die rechtsuchenden Bürger. Ihnen ist es trotz der noch anzusprechenden Probleme, über die ich gleich reden werde, gelungen, den Bürgern einen effektiven Rechtsschutz bei gleichbleibend hoher Qualität zu gewähren.

Dass gleichwohl Schwierigkeiten bestehen, die ansteigenden Verfahrenszahlen abzuarbeiten, ist bekannt. Auch das Hohe Haus hat sich in der vergangenen Wahlperiode mehrfach mit der Problematik befasst. Um es vorwegzunehmen, es mangelt weder am politischen Willen, die Probleme anzu

gehen, noch am Engagement der Bediensteten in den Sozialgerichten. Es zeigt sich vielmehr der Umstand, dass alle deutschen Länder von der Überlastung der Sozialgerichtsbarkeit in ähnlicher Weise betroffen sind, dass der beispiellose Verfahrensanstieg bei den Sozialgerichten angesichts begrenzter Personal- und Sachmittel kurzfristig nicht zufriedenstellend zu bewältigen ist, und uns allen, vor allem auch dem Haushaltsgesetzgeber, weiterhin erhebliche Anstrengungen abverlangen wird.

Beginnen möchte ich mit der Entwicklung der Verfahrenszahlen an den Sozialgerichten. Die Summe der Verfahrenszahlen und der noch nicht abgearbeiteten Verfahren ist in der Tat unerfreulich hoch. Immerhin ist im Bereich des Landessozialgerichts bei den Neuzugängen ein gewisser Entlastungseffekt feststellbar, der nicht zuletzt auf die zum 1. April 2008 in Kraft getretenen Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes zurückzuführen sein dürfte.

Im Einzelnen: Vom 01.01. bis 31.10.2009 gingen bei den Thüringer Sozialgerichten 15.675 Klagen neu ein. Das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 14 Prozent. In den ersten 10 Monaten 2009 konnten 13.577 Klageverfahren bei den Sozialgerichten erledigt werden; die Erledigungsleistung stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 10,7 Prozent an. Die erledigten Verfahren waren aktuell durchschnittlich 15,2 Monate anhängig. Die Zahl der Erledigungen blieb im Berichtszeitraum weiter hinter der Zahl der Neuzugänge zurück. Der Bestand an unerledigten Verfahren stieg innerhalb der letzten zehn Monate infolgedessen um 9,6 Prozent an. Zum 31. Oktober 2009 waren 23.783 unerledigte Klagen bei den Thüringer Sozialgerichten anhängig. Unter den 15.675 bei den Thüringer Sozialgerichten in den ersten zehn Monaten des Jahres 2009 neu eingegangen Klagen waren 9.411 Klagen, die den Bereich der Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch II betrafen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 60 Prozent. Der Gesamtgeschäftsanfall wird damit ganz maßgeblich von den SGB-IIVerfahren geprägt. In den übrigen Rechtsgebieten ist der Geschäftsanfall relativ konstant. Im Bereich der Angelegenheiten nach dem SGB II bleibt die Zahl der Erledigungen hinter der Zahl der Neueingänge zurück. Von den durch Urteil oder Gerichtsbescheiden erledigten SGB-II-Verfahren endeten in den ersten drei Quartalen 2009 in der Gesamtsumme 34 Prozent mit einem vollständigen oder teilweisen Obsiegen der Leistungsberechtigten.

Im Zeitraum vom 01.01. bis 31.10.2009 gingen bei den Thüringer Sozialgerichten insgesamt mehr als 1.500 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes neu ein. Dies ist ein Anstieg im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um plus 10,3 Prozent.

Die Eilverfahren wurden in den ersten drei Quartalen 2009 in durchschnittlich 1,4 Monaten erledigt.

Beim Landessozialgericht zeichnet sich aktuell eine andere Entwicklung des Geschäftsanfalls ab. Beim Thüringer Landessozialgericht gingen im Berichtszeitraum insgesamt 803 Berufungen neu ein. Dies ist ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 11,7 Prozent. Von den 803 eingegangenen Berufungen befinden sich insgesamt 184 Berufungen in Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch II. Dies entspricht einem Anteil von 22,9 Prozent aller eingegangenen Berufungen. In den ersten 10 Monaten 2009 konnten 752 Berufungen erledigt werden. Zum 31. Oktober 2009 waren insgesamt mehr als 2.000 unerledigte Berufungsverfahren anhängig. Der Bestand an unerledigten Verfahren ist damit in den letzten 10 Monaten leicht angestiegen, und zwar um 2,6 Prozent. Aktuell wurden die Berufungsverfahren vom Landessozialgericht in durchschnittlich 23,5 Monaten erledigt.

Besondere Entwicklungen bei den Krankenständen in der Thüringer Sozialgerichtsbarkeit konnten aktuell im 1. Halbjahr 2009 im Vergleich zum Kalenderjahr 2008 nicht beobachtet werden.

Zur Entwicklung der vorhandenen Personalstellen ist Folgendes zu berichten: Ausweislich der Stellenpläne der Haushaltsjahre 2005 bis 2009 wurden die Planstellen und Stellen der Sozialgerichte seit 2005 stetig erhöht. Aufgrund der Änderungen im Sozialgesetzbuch II hat der Haushaltsgesetzgeber ab 2005 fünf und ab 2008 nochmals sieben weitere Richterplanstellen innerhalb der Justiz in den Stellenplan der Sozialgerichtsbarkeit umgesetzt. Im Unterstützungsbereich erfolgten ab 2008 Stellenzuwächse durch Stellenumsetzungen im Umfang von 14 Planstellen bzw. Stellen. Hierfür möchte ich mich beim Parlament als Haushaltsgesetzgeber nochmals ausdrücklich bedanken.

Ich bin auch der Auffassung, dass für den kommenden Haushalt Planstellenmehrungen für Richter wie auch für nicht richterliches Personal in der Sozialgerichtsbarkeit unumgänglich und dringend erforderlich sind. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die sogenannten Arbeitskraftanteile im richterlichen Dienst seit 2005 durch verschiedene personalwirtschaftliche Maßnahmen nahezu verdoppelt wurden. Auch im nicht richterlichen Dienst ist die Zahl der Bediensteten seit 2005 deutlich angestiegen. In diesem Bereich sind über 40 zusätzliche Bedienstete im Einsatz. Dies entspricht einer Steigerung des Personaleinsatzes um mehr als 70 Prozent.

Im Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde nach aktueller Kritik von Berufs- und Sozialverbänden an der Situation der Thüringer Sozialgerichte gefragt.

Hierzu kann ich Ihnen versichern, dass das Justizministerium mit den Berufs- und Sozialverbänden in einem ständigen Gedankenaustausch steht.

Es wurde ferner gebeten, zur Situation der Sozialgerichte in anderen Bundesländern zu berichten. Die Justizministerien der Länder tauschen jährlich die Zahlen über die Belastung der Sozialgerichte aus. Anhand dieses Austausches ist für das Kalenderjahr 2008 bekannt, dass sich Thüringen hinsichtlich der Zahl der Eingänge von Haupt- und Eilverfahren je Richter im Bundesdurchschnitt bewegt. Danach gingen in Thüringen durchschnittlich 404 Haupt- und Eilverfahren je Sozialrichter neu ein. Der Bundesdurchschnitt lag leicht höher bei 408 Eingängen pro Richter. Betrachtet man im Bereich der Haupt- und Eilverfahren die Angelegenheiten des SGB II und XII, war die Eingangsbelastung pro Thüringer Sozialrichter deutlich geringer als im Bundesdurchschnitt. Während im Bundesdurchschnitt 472 Verfahren in diesem Bereich pro Richter eingingen, waren es in Thüringen lediglich 389 Verfahren. Die Vergleichszahlen der übrigen Länder werden zur Orientierung herangezogen. Ausschlaggebend sind allerdings allein die Thüringer Verhältnisse. Maßgebliches Ziel der Landesregierung muss es daher sein, die bestmöglichen Rahmenbedingungen an den Thüringer Sozialgerichten zu schaffen. Dazu gehört insbesondere, dass die Verfahren in einer angemessenen Zeit erledigt werden können. Zu den von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen zur besseren Ausstattung und Entlastung der Sozialgerichte zählt nicht zuletzt die im Antrag der Linkspartei ausdrücklich aufgegriffene Weiterbildung gerade auch der dienstjüngeren Richterinnen und Richter.

Das Thüringer Justizministerium hat diesbezüglich im Zusammenwirken mit dem Thüringer Landessozialgericht Ende vergangenen Jahres eine Arbeitstagung für dienstjüngere Sozialrichter durchgeführt, die sich insbesondere an Kollegen richtet, die zuvor als Juristen in anderen Bereichen der Justiz oder der Geschäftsbereiche anderer Ressorts tätig waren. Des Weiteren wurde in diesem Jahr für die dienstjüngeren Thüringer Sozialrichter ein Seminar zu „Fragen und Vernehmen“ angeboten. Neben diesen Veranstaltungen für dienstjüngere Richter wird jährlich eine zweitägige Arbeitstagung der Thüringer Sozialgerichtsbarkeit, die allen Thüringer Sozialrichtern zugänglich ist, durchgeführt. Schließlich haben alle Sozialrichter Zugang zum Fortbildungsprogramm der deutschen Richterakademie, die auch sozialrechtliche Veranstaltungen anbietet. Von diesem Angebot wird auch rege Gebrauch gemacht.

Zum Diskussionsstand innerhalb der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister kann ich Ihnen

mitteilen, dass die Situation der Sozialgerichtsbarkeit Gegenstand der letzten Justizministerkonferenz war und auch weiterhin sein wird. Die Konferenz hat bereits 2008 festgestellt, dass angesichts der Verfahrensflut vor den Sozialgerichten Initiativen entwickelt werden müssen, um die Belastung der Sozialgerichte zu verringern und ihre Effizienz weiter zu steigern. Zu diesem Zweck haben die Länder unter Federführung Berlins eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „Maßnahmen zur Verminderung der Belastung und zur Effizienzsteigerung der Sozialgerichte“ eingerichtet. Diese soll insbesondere Empfehlungen zu Änderungen des Prozessrechts und des materiellen Rechts, vor allem des Sozialgesetzbuchs II, entwickeln. Zur Erarbeitung der Empfehlung werden in einzelnen Ländern zunächst Praxisbefragungen durchgeführt. Das heißt, in Thüringen wurden alle Sozialgerichte und das Landessozialgericht um Vorschläge gebeten. Auf der Grundlage dieser Vorschläge wurde ein erster Zwischenbericht erstellt. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe betreffen im Wesentlichen Änderungen im Bereich des Rechts der Grundsicherung für Arbeit Suchende und des Sozialgerichtsgesetzes sowie des Sozialgesetzbuchs II. Den Zwischenbericht habe ich in der letzten Woche dem Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten übergeben. Im Übrigen befinden wir uns hier noch in einem Diskussionsprozess. Diese Empfehlungen sollen nun mit den fachlich betroffenen Arbeits- und Sozialressorts abgestimmt werden. Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat hierzu am 5. November beschlossen, die Empfehlungen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit dem Ziel zur Kenntnis zu geben, eine gemeinsame Kommission auf Staatssekretärsebene zu bilden. Diese soll dann auf der Basis der Empfehlungen abgestimmte Vorschläge gegenüber dem Bundesgesetzgeber und für eine verbesserte Verwaltungspraxis erarbeiten.

Im Antrag der Fraktion DIE LINKE wird ferner nach der Position der Landesregierung zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze für Kinder bzw. Familien mit Kindern und deren Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete gefragt. Zu den laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, da bitte ich um Verständnis, wird die Landesregierung keine inhaltlichen Bewertungen abgeben. Das gebietet bereits der Respekt vor dem Verfassungsorgan Bundesverfassungsgericht und entspricht auch der guten Übung im Thüringer Justizministerium. Es wird daher abzuwarten sein, welche Entscheidung das Bundesverfassungsgericht trifft.

Soweit im Antrag der Fraktion DIE LINKE Zielkonflikte und Widersprüchlichkeiten des materiellen Sozialrechts angesprochen und unter dem Punkt II a) auch konkrete inhaltliche Vorgaben für Änderungen

des Sozialgesetzbuchs II gemacht werden, möchte ich auf die bereits angesprochene Arbeitsgruppe der Fachministerkonferenzen verweisen. Die Landesregierung wird sich hier zu gegebener Zeit aktiv einbringen und die Vorschläge der Arbeitsgruppe bewerten. Änderungsvorschläge, die sozial verantwortbar sind und zur Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit beitragen können, werden von der Thüringer Landesregierung unterstützt werden. Das haben die Koalitionsparteien SPD und CDU auch in ihrer Koalitionsvereinbarung festgehalten, in der neben einer nachhaltigen Verbesserung der Qualität der Bescheide auch die effektive Nutzung des Widerspruchsverfahrens als Beschwerdemanagement als Zielvorgabe festgehalten ist. Danach werden wir handeln und danach werden wir auch arbeiten.

Die unter Punkt II b) des Antrags der Fraktion DIE LINKE formulierte Aufforderung, die Landesregierung möge sich in der Diskussion um eine Neugestaltung der Organisationsstrukturen im Bereich des SGB II für eine Beibehaltung des Prinzips „Leistung aus einer Hand“ einsetzen, entspricht dem parallel eingebrachten Antrag der Fraktionen der CDU und SPD und auch der Einschätzung der Landesregierung. Sie haben auch gerade dazu Beschlüsse gefasst, übrigens erfreulicherweise ohne Gegenstimmen.

In diesem Sinne hatte bereits die Arbeits- und Sozialministerkonferenz einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Eckpunkte wurden auch auf einer Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialminister in Berlin besprochen. Eine Mehrheit der Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat diese Eckpunkte als diskussionswürdigen Ansatz gesehen. Sie haben eben dazu auch beraten und beschlossen.

So weit zu den Anträgen in Ihrem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage: Wird die Aussprache zum Sofortbericht gewünscht? Ja, es wird die Aussprache gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht und die Aussprache zum Punkt II des Antrags. Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Ralf Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister Dr. Poppenhäger, ich bedaure, dass der Beifall nicht so gravierend war für Ihre Ausführungen zu diesem wichtigen Thema.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe es versucht. Nein, die Zahlen waren wichtig, nicht zu viel, im Gegenteil; die Größenordnung dieser Zahlen, das ist ja das Erschreckende daran. Das werden wir noch mal in den einzelnen Beratungsgegenständen näher beleuchten. Insofern erst mal danke für Ihren Bericht. Das war ja fast eine halbe Regierungserklärung zu diesem Sachverhalt,

(Beifall CDU)

aber natürlich auch geschuldet unserem Antrag, weil wir im Detail das gerne wissen wollten und auch weiterberaten müssen.

Gestatten Sie mir noch mal, auf einen Punkt zurückzukommen. Ich unterstelle gerne der Landesregierung, die Problemlage erkannt zu haben. Das haben Sie im Ausschuss mehrfach betont und, ich denke, heute an dieser Stelle auch wiederholt. Insofern darf ich Ihnen mitteilen, dass Sie auch die Unterstützung meiner Fraktion haben, ich sage mal, im Kampf um den Haushalt und der Position, die Sie hier aufgemacht haben hinsichtlich der Stärkung der Sozialgerichte. Die Kollegin, die vor Ihnen das Amt ausgeübt hat, weiß, um welche Notwendigkeit es hier geht. Insofern kann da vielleicht im Einvernehmen auch etwas passieren. Die Zahlen sprechen für sich.