Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Carsten Meyer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will mich in meinen 3 Minuten darauf beschränken, nicht den Aspekt zu wiederholen oder zu betonen, der sicherlich nachher auch noch von der LINKEN debattiert werden wird, nämlich die Frage der Verhältnismäßigkeit der Bezahlung von Mitarbeitenden im Landesrechnungshof im Verhältnis zur Bezahlung von Mitarbeitenden in den Landeseinrichtungen. Es geht auch andersherum, man kann auch preiswerter sein bei den Beschäftigten im Landeshaushalt, das müsste man nur wollen, das will aber keiner von Ihnen, schade eigentlich. Ich wollte mich darauf konzentrieren, darauf hinzuweisen, dass es einen Entschließungsantrag gibt, den wir jetzt gleich in wenigen Minuten abstimmen werden, von CDU und SPD zum Thema „Haushaltskonsolidierung fortsetzen“. Ich fände es ausgesprochen angemessen, darüber nachzudenken, ob nicht die Punkte 9 und 10 in diesem Entschließungsantrag, in dem es um das Thema der Vereinfachung des kommunalen Prüfungswesens oder der Verwendungsnachweisprüfung geht und den diversen Denkschriften des Landesrechnungshofs nachzukommen, und darüber nachzudenken, ob nicht der Landesrechnungshof hier eine viel stärkere Rolle haben könnte. Was halten Sie denn davon, wenn wir die Rechnungsprüfungsämter der dann noch acht oder zehn kommunalen Gebietskörperschaften, die es nach der Gebietsreform gibt, einsparen und das Ganze servicemäßig vom Landesrechnungshof organisieren lassen? Das würde erstens Fachkompetenz organisieren und zweitens wahrscheinlich sogar Geld sparen helfen. An dem Punkt sollte die Koalition mit Strukturdebatten weiterkommen und nicht nur immer darüber Nicklichkeiten verbreiten, dass der Rechnungshofpräsident mal wieder ein bisschen Ärger gemacht hat und dann entsprechend zwei Leute ihre wohl verdienten Gehaltserhöhungen nicht bekommen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Frank Kuschel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dette, Herr Gerstenberger, herzlich willkommen auch noch zu dieser Stunde. Wir achten die Arbeit des Landesrechnungshofs als unabhängige Prüfbehörde sehr hoch, auch wenn wir nicht alle Hinweise, die aus dem Haus des Landesrechnungshofes kommen, teilen, aber wir erachten es als wichtige Impulse. Zu dieser Unabhängigkeit gehört auch, dass das Direktorium angemessen bezahlt wird. Insofern finden wir es schon skandalös, wie die Koalition hier mit dem Landesrechnungshof in dieser Frage verfährt.

Ich möchte aber die Redezeit nutzen, zu einem Thema zu reden, das beim Rechnungshof auch eine Rolle spielt, nämlich die überörtliche Kommunalprüfung. Sie wissen, wir sind nicht ganz zufrieden mit dem Verfahren. Die Ursache liegt nicht beim Landesrechnungshof allein, sondern am Konstrukt. Das Gesetz haben wir als Landtag verabschiedet. Insbesondere die Verfahrensdauer, bevor endgültig die Prüfungsergebnisse vorliegen, gestaltet sich sehr lang, manchmal über Jahre hinweg, so dass dann natürlich eine nachträgliche Korrektur kaum noch möglich ist. Wir stellen eine zunehmende Zurückhaltung der Rechtsaufsichtsbehörden fest, was den Umgang mit den Prüfungsergebnissen betrifft. Der Landesrechnungshof kann nur Prüfungsfeststellungen treffen, aber die kommunalrechtliche Umsetzung obliegt der jeweils geprüften Kommune, dem Zweckverband und der Rechtsaufsichtsbehörde und da sind wir sehr unzufrieden.

Wir sind auch unzufrieden mit der Art und Weise, mit dem Maß der Öffentlichkeit und der Transparenz. Es ist sehr schwierig, die Inhalte der Prüfungsberichte zu veröffentlichen. Selbst Landtagsabgeordnete hatten unter der Vorgängerschaft von Herrn Dette Probleme, Zugang dazu zu bekommen. Das ist mithilfe von Gutachten geklärt worden, aber die Vertretungskörperschaften, also die Gemeinderäte oder Kreistage, haben dort Probleme, weil im Gesetz geregelt ist, dass erst einmal nur Bürgermeister, der Landrat und die Rechtsaufsicht diese Berichte bekommen. Dann erfolgt ein Dialogverfahren zu den Prüfungsfeststellungen und dann erst ganz am Ende erfährt die Vertretungskörperschaft, was denn überhaupt in der Prüfung festgestellt wurde und die Öffentlichkeit ist völlig außen vor. Das betrifft übrigens auch die örtlichen Prüfungsberichte, die werden nicht veröffentlicht.

In dem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass wir ein Konstrukt haben, dass die überörtliche Rechnungsprüfung für die betroffenen Kommunen entgeltfrei ist. Da regen wir an, tatsächlich eine Kostenbeteiligung der Kommunen zu erwägen, weil wir sagen, die Prüfungen erfolgen auch im Interesse der Kommunen. Wenn Prüfungsfeststellungen umgesetzt werden, spart das bei den

(Abg. Barth)

Kommunen auch Geld, indem betriebswirtschaftlich nicht notwendige Ausgaben in dem Maße getätigt werden oder Effizienzgewinne entstehen.

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir verweigern uns einer solchen Diskussion nicht, aber hier ist die Landesregierung gefordert, uns einen Vorschlag zu unterbreiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vorschlag der GRÜNEN zur Zusammenlegung der kommunalen Rechnungsämter ist uns auch als Diskussionsgrundlage sympathisch, wobei wir hier eher dieses bayrische Modell eines kommunalen Prüfungsverbandes favorisieren. Aber im Grunde genommen sind uns Strukturen egal. Wir wissen, wir brauchen Sachkompetenz in Thüringen, wo wir zugelassen haben, dass beim kommunalen Rechnungswesen zwei Systeme nebeneinander bestehen können, nämlich die Kameralistik und die Doppik. Da brauche ich natürlich Fachleute, die entweder beides oder die Teilbereiche beherrschen und da ist eine Bündelung von Fachkompetenz immer gut. Dabei ist zweitrangig, ob das beim Rechnungshof oder einer Kommunalkammer ist. Also insgesamt noch einmal vielen Dank und wir bleiben konstruktiver Begleiter der Arbeit des Landesrechnungshofes. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Redemeldungen. Damit schließe ich die Aussprache zum Einzelplan 11, Thüringer Landesrechnungshof.

Der Ältestenrat war übereingekommen, zu den Einzelplänen 01 - Thüringer Landtag - und 12 - Verfassungsgerichtshof - keine Aussprache vorzusehen.

Ich komme deshalb zur Schlussrunde. Die vereinbarten Redezeiten für die Fraktionen betragen für die CDU 15 Minuten, DIE LINKE 14 Minunten, die SPD 12 Minuten, die FDP 9 Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9 Minunten. Gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion entsprechend, wenn die Landesregierung insgesamt länger als 15 Minuten spricht. Als Erster zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Mike Mohring von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Einbringung des Haushalts 2012 im Frühherbst dieses Jahres habe ich zu Beginn gesagt, dass die Landesregierung einen Haushalt vorgelegt hat und damit wieder einen Haushalt ohne neue Schulden aufgestellt und auf das Gleis der Konsolidierung gepackt hat. Nach den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss und nach allen Anhörungen und am Schluss der heutigen langen

Debatte kann man sagen, jetzt ist der Haushalt auf das Gleis gepackt und die Fahrt zur Konsolidierung geht los.

(Beifall CDU)

Aber die Fahrt wird nicht einfach. Es wird eine anstrengende Fahrt, es wird ruckeln und wackeln und viele werden sagen, halt an und lasst uns aussteigen. Manche wollen gar nicht erst einsteigen auf diesen Konsolidierungsweg. Deswegen ist es anstrengend, was wir vor uns haben, aber es ist unausweichlich, wenn es darum geht, dass wir die Zukunft dieses Freistaats Thüringen solide und nachhaltig aufstellen wollen. Um das zu sichern, haben wir erstens als Koalitionsfraktionen von CDU und SPD auch Entschließungsanträge vorgelegt, die diesen Weg untermauern sollen. Einer der Entschließungsanträge beschäftigt sich mit der Frage und der Verpflichtung an die Landesregierung, dass wir uns einig sind als Koalition, dass nach dem Haushalt 2012 weiter Haushalte ohne Neuverschuldung aufgestellt werden und damit ein wichtiges Ziel, nämlich die Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung einzuhalten, erreicht werden soll. Das ist schlechthin Grundvoraussetzung, um diesen soliden Weg der Konsolidierung beschreiten zu können.

Der Vollzug dazu wird schon im kommenden Jahr 2012 schwierig werden, nicht zuletzt, weil heute das IWH in Halle seine eigene Konjunkturprognose nochmals abgesenkt und nun die Erwartung des Wachstums für das nächste Jahr auf 0,3 Prozent abgesenkt hat. Das ist niedriger als bei allen anderen bepartnerten Wirtschaftsforschungsinstituten, aber es sollte uns aufhorchen lassen, weil es zeigt, dass das, was wir aus der Wirtschaft hören, dass die guten Ergebnisse des Jahres 2010 schon in 2011 nicht mehr erreicht werden. Deswegen werden wir spüren, dass wir im weiteren Vollzug des Haushaltsjahres 2012 vor allen Dingen im III. und IV. Quartal mit einer Abflachung der konjunkturellen Entwicklung rechnen müssen. Wenn das so ist, dann ist es nicht unwichtig, dass man Steuerschätzungen vom November dieses Jahres richtig einordnet und schaut, wie kann man mit geschätzten Prognosen an vermeintlichen Steuermehreinnahmen im kommenden Jahr umgehen?

Die Ministerpräsidentin hat das heute in ihrer Erklärung richtigerweise noch einmal ausgeführt. Die Steuerschätzung lebt von dem Phänomen, dass zwischen der Mai- und der November-Steuerschätzung der korrigierte Schätzwert die Einnahmeprognose der Staatshaushalte schlechthin definiert. Das ist beim Bund so und das ist bei den Ländern so. Es ist offensichtlich ein geübtes Verfahren der Haushaltsaufstellung in der Bundesrepublik. Mit Blick auf die Konjunkturprognose des IWH Halle vom heutigen Tag darf man zweifeln, ob das Verfahren immer auch und schlussendlich in der letz

(Abg. Kuschel)

ten Konsequenz richtig ist. Deshalb finde ich, das soll die Anmerkung unserer Fraktion sein, dass bei aller wichtigen Debatte, die in den letzten Tagen auch um die kommunale Finanzausstattung geführt wurde, wir doch Luxusprobleme definieren, wenn wir uns darüber Sorgen machen, ob und wie diese 55 Mio. € Mehreinnahmen verausgabt werden, anstatt - was wichtiger gewesen wäre - diese Mehreinnahmen möglicherweise in Rücklagen oder zur Schuldentilgung zu verwenden.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Sehr gute Idee wäre das.)

Denn eines kann passieren, dass wir zwar heute den Schätzwert ausgeben, aber erst im Vollzug des Haushaltsjahres 2012 merken, ob der Schätzwert tatsächlich in die Kasse reinkommt. Dazu neigt offensichtlich Politik immer wieder, ein nicht ganz seriöses Verfahren. Um so wichtiger ist es - und das ist das, was CDU und SPD im Entschließungsantrag auf den Weg gebracht haben -, wir verpflichten uns selbst: Keine neuen Schulden mehr in dieser Wahlperiode! Die Schuldenbremse der Landeshaushaltsordnung gilt.

(Beifall CDU)

Zum Zweiten: Wir haben nicht viel Zeit. Ich prognostiziere, dass die nächsten neun Monate die entscheidenden Monate sein werden, um den Konsolidierungszug auch auf Fahrt zu bringen und auch die letzten neun Monate sein werden, wofür politische Mehrheiten zur Verfügung stehen, um so einen schwierigen Zug auf das Gleis zu setzen. Nämlich mit der Vorlage eines Doppelhaushalts für das Jahr 2013/14 besteht für diese Wahlperiode letztmalig die Möglichkeit, in Haushalten des Landes Thüringen die Weichenstellungen zu machen, die notwendig sind, damit wir die Zeit jetzt und die Zeit von 2014 bis 2019 abschließend nutzen können, um wirklich unser Ziel zu erreichen, was wir uns vorgenommen haben, dass Thüringen auch nach Auslaufen des Solidarpakts und der EU-Förderung auf eigenen Beinen stehen kann. Wir dürfen uns nicht darauf verlassen, das erst ab 2014 wieder in Angriff zu nehmen, wir müssen jetzt unsere eigene Zeit nutzen und wir haben als Koalition dafür im Entschließungsantrag eine Menge Vorschläge unterbreitet, die schlichtweg notwendig sind, damit diese Aufgabenstellung auch gelingen kann.

(Beifall CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen will ich auch einen Satz verlieren zur Kommunalen Finanzausstattung. Wer sich mal die Unterlagen des Deutschen Landkreistags zur Finanzsituation der Agrarhaushalte im Jahr 2010 anschaut - da gibt es eine Karte, kann man sich im Internet herunterladen, ist nicht schwer -, sieht man dann, dass der Landkreistag sagt, 50,2 Prozent aller Kreishaushalte sind 2010 defizitär. Die sind dann beson

ders dunkelblau und wer sich auf der Karte auskennt, der weiß, in der Mitte Deutschlands liegt das grüne Herz und das ist hier hellgrau eingezeichnet. Jedenfalls sieht man hier, das ist deshalb so grau, weil alle Thüringer Landkreise im Jahr 2010 und auch in den Jahren davor, sogar Unstrut-Hainich, ein Haushaltssicherungskonzept gemacht haben, alle eben nicht defizitär waren. Das zeigt, dass entgegen mancher Prognose und entgegen mancher Unkenrufe im Vollzug des Haushaltsjahres vor allen Dingen auf kommunaler Seite wir sehen, die kommunale Finanzausstattung ist auskömmlich, wenn auch manchmal schwer nachvollziehbar, aber sie ist auskömmlich und lässt unsere Thüringer Kommunen im deutschen Durchschnitt mit der Ausstattung durch Landesgeld am besten dastehen und das darf man bei aller Sorge vor Ort nicht vergessen. Wir privilegieren unsere Landkreise, unsere Städte und Gemeinden wie kein anderes deutsches Bundesland.

(Beifall CDU)

Manchmal hilft ja auch ein Blick in die Lokalzeitung. Was haben wir nicht alles gelesen, wer alles Schwierigkeiten hat, nächstes Jahr seine Haushalte aufzustellen. Nun war es uns auch nicht möglich, 950 Haushalte durchzugehen und zu schauen, wie weit ist der Stand, aber ich will gern ein paar Beispiele nennen. Im Landkreis Eichsfeld, der Kreistag selbst, hat den Haushaltsentwurf schon lang verabschiedet. Im Weimarer Land hat der Kreistag schon lang mit einer Koalition von CDU und SPD den Haushalt verabschiedet. Im Landkreis Greiz hat der Kreistag einen Doppelhaushalt verabschiedet. In Gera hat der Stadtrat seinen Haushalt mit einem Überschuss verabschiedet. In Jena hat der Stadtrat einen Haushalt mit einem Überschuss von 17 Mio. € verabschiedet. In Münchenbernsdorf hat die VG einen Haushaltsentwurf und einen Finanzplan bis 2015 beschlossen und ich könnte Stück für Stück weitergehen. Die Saalfelder Höhe hat einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt und verabschiedet, ebenso in den Gemeinden Piesau, Unterwellenborn, Kamsdorf und im Landkreis Sömmerda ist sogar die Schul- und Kreisumlage aufgrund der geringeren Steuereinnahmen der Gemeinden gesenkt worden. Die Stadt Sömmerda hat einen ausgeglichenen Haushalt eingebracht und im SaaleHolzland-Kreis liegt ein Doppelhaushalt vor und ich könnte das Stück für Stück weiter aufzählen.

(Beifall CDU)

Dort, wo solide über die Jahre gewirtschaftet wird, dort sind auch jetzt schon Haushalte für das nächste Jahr verabschiedet. Unabhängig davon, was wir heute tun, so schlecht ist die kommunale Ausstattung nicht, wie es uns manche einreden wollen.

(Beifall CDU)

Deshalb, meine Damen und Herren, unabhängig davon haben wir uns das Luxusproblem geleistet und trotzdem in der kommunalen Finanzausstattung noch einmal nachgebessert. Darüber ist heute gesprochen worden und ich bedauere auch sehr, ich will es an dieser Stelle anmerken, mein Kollege Primas hat das getan, aber ich will es anmerken, weil es ein kommunalfinanzrelevantes Problem ist. Wir als CDU-Fraktion teilen die Auffassung in diesem Hause von denjenigen, die gesagt haben, eine sachgerechtere Verwendung der Abwasserabgabe wäre richtiger, weil sie die Kommunen in wichtigen Abwasserinvestitionsvorhaben entlastet und die Bürger bei den Abwasserbeiträgen ebenso entlastet. Es wäre der richtigere Weg gewesen, die Abwasserabgabe im Landeshaushalt so zu gestalten, dass ein Großteil, nämlich 50 Prozent der Mittel, auch für Abwasserinvestitionen zur Verfügung gestanden hätte. Das ist nicht auf den Weg gekommen. Wir als Fraktion sagen aber, wir setzen auf den Vollzug in den Ressorts, dass das Ziel der hälftigen Verwendung der Einnahmen aus der Abwasserabgabe trotzdem für Abwasserinvestitionen im nächsten Jahr zur Verfügung stehen sollte.

Meine Damen und Herren, wir setzen ebenso auf etwas anderes. Das haben wir mit den Standards im Entschließungsantrag überschrieben, nämlich dort, wo wir gesagt haben, es lohnt sich, den Kommunen nicht nur mehr Geld an die Hand zu geben, sondern endlich auch an der Stelle zu helfen, wo es darauf ankommt, in Gesetzen, in Verordnungen, in den Verträgen, Standards in den Aufgaben so zu reduzieren, dass mit dem vorhandenen Geld die Aufgaben auch erledigt werden können. Ich bin ausdrücklich dankbar, dass es unseren beiden Koalitionsfraktionen gelungen ist, diesen Entschließungsantrag auf den Weg zu bringen, weil der in cash mehr hilft als jeder Euro an Schlüsselzuweisungen.

Wenn wir es schaffen, im Kita-Gesetz die Rechtsverpflichtung der neuen Raumgrößen auf die Zeit nach 2016 hinauszuschieben und mehr Luft für die Sanierung von Kindereinrichtungen zu geben und Bestandsschutz länger zu gewährleisten, dann helfen wir in Millionengrößenordnung Trägern von Kindergarteneinrichtungen.

(Beifall CDU)

Wenn es uns gelingt, was wir im Entschließungsantrag geschrieben haben, die Realität beim Katastrophenschutz in Thüringen anzuerkennen, dass auch gemeinsame kommunale Zusammenarbeit möglich ist im Katastrophenschutz, dann helfen wir, Millionen Aufwendungen zu sparen bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen und bei der Bereitstellung von ehrenamtlichen Leuten bei den Einsatzzügen. Dann hilft das auch, Millionen einzusparen.

(Beifall CDU)

Genauso ist es uns wichtig, dass es uns gelungen ist, gemeinsam festzuschreiben, dass kommunale Zusammenarbeit ermöglicht und erleichtert wird.

(Beifall CDU)

Sie wissen, eines der wichtigsten Anliegen, wenn es darum geht, Entlastung zu schaffen, ist viel entscheidender als die Verschiebung der Grenze der Gemeinde oder des Landkreises, dass man stadtübergreifend, landkreisübergreifend eine Aufgabe, die der Gesetzgeber einem gegeben hat, auch gemeinsam erledigen kann. Das spart Geld, das schafft Effizienz und das sichert trotzdem Bürgernähe, weil das Amt vor Ort bleibt, aber die Aufgabe auch beim Nachbar erledigt werden kann. Das ist der richtige Weg, um zukunftsfähige Gemeindestrukturen in Thüringen auf Dauer auf den Weg zu bringen.

(Beifall CDU)

Trotzdem haben wir uns als Koalition damit beschäftigt und gesagt, wir wollen auch Wegweisungen geben, dass bei künftigen Maßstäben bei weiterer gemeindlicher Entwicklung klar ist, woran sich alle orientieren können. Dass wir uns auf diese Maßstäbe verständigt haben, die in der Zukunft für künftige Zusammenschlüsse ab dem Jahr 2013 gelten und dann auch so wirken, ist ein wichtiges Zeichen, weil wir damit als Koalitionsfraktionen gesagt haben: Das ist unser Maßstab, daran könnt ihr euch orientieren, wenn ihr euch weiterentwickeln wollt oder weiterentwickeln müsst, weil ihr untermaßig seid. Das sollen die Schwellgrenzen sein. Untermaßigkeit oder freiwillige Weiterentwicklung, da gelten die Maßstäbe so, wie wir sie formuliert haben. Da herrscht Klarheit in der Zukunft für die gemeindliche Entwicklung. Dieses Vertrauen und diese Verlässlichkeit wollen wir mit dem Entschließungsantrag aussprechen.

(Beifall CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute in der Debatte ist mir ein Satz aufgefallen, den will ich gern so wiederholen, weil er bezeichnend ist für manches, was uns unsere Opposition hier im Landtag an Vorstellungen bietet. Ich will nicht verhehlen, dass ich sage, wir sind an der Regierung und bleiben das auch noch mit Wählerwillen die nächsten unendlich vielen langen Jahre,