Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

Dabei ist es aber auch fair und vor allen Dingen ehrlich, dass die Kommunen natürlich auch eigene Einnahmen generieren - auch das muss erwähnt werden -, mehr als vorhergesagt in diesem und im nächsten Jahr. In einem Finanzausgleichssystem wird das eigentlich miteinander verrechnet, dem Gesamtbedarf angerechnet - so ist das System und genau das, meine Damen und Herren, machen wir nicht. Diese Mehreinnahmen auf der kommunalen Seite verbleiben dort vollständig und das ist nicht selbstverständlich.

(Beifall SPD)

Was habe ich alles vernommen über die Ursachen der Finanzmisere bei den Kommunen. Immer ist das Land schuld. Klar, es gibt immer zu wenig Geld im Vergleich zu dem, was an Aufgaben erfüllt werden muss. Das ist so, seit ich dem Landtag angehöre, das war vorher so und wenn wir nichts ändern, bleibt das vermutlich auch so. Auch das ist System - kein gutes, wie sich herausstellt. Wir müssen wieder dafür sorgen, dass klar erkennbar wird, welches Geld in welcher Höhe für welche Aufgabe in welchem Zeitraum fließt.

(Beifall SPD)

Deshalb, meine Damen und Herren, brauchen wir eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs! Ich sage aber gleich: Ob es dadurch mehr Geld wird, das sei dahingestellt. Genau das war aber ein Kernpunkt der Debatte und auch das sei mir an dieser Stelle gestattet. Ich habe viel Verständnis für dies und das, das kann man mir wirklich so abnehmen, weil selbst meine politischen Wurzeln in der Kommunalpolitik liegen. Ich habe viel Verständnis für die Sorgen und Nöte der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Landräte, aber die Debatte, die hier geführt worden ist - nicht überall, aber in Teilen -, ist vom Ton her nicht immer so geführt worden, wie das normalerweise unter Demokraten und bei gegenseitigem Respekt üblich ist. Für die Zukunft würde ich mir da wieder etwas umgänglichere Formen miteinander wünschen. Wir scheuen nicht die Auseinandersetzung, aber sie muss fair bleiben, meine Damen und Herren.

(Beifall SPD)

Ich kann dafür gern ein Beispiel liefern, wenn das gewünscht wird. Wir haben in dieser Koalition im letzten Jahr eine sehr umfängliche Reform der Kindertagesstättenfinanzierung auf den Weg gebracht und die Koalition hat auch dafür gesorgt, dass mehr Geld dafür bereitgestellt wird. Meine Damen und Herren, ich bin es wirklich leid, für das erfolgte Umsteuern - daran darf ich noch einmal erinnern, es war ein Umsteuern nach den Kürzungen in diesem

Bereich ab dem Jahr 2005 durch die Vorgängerregierung - sich fast noch entschuldigen zu müssen und deshalb sage ich ein allerletztes Mal: Diese Kita-Reform ist ausfinanziert! Hätte es diese Reform nicht gegeben, würden die Kommunen im nächsten Jahr, in dem neuen Haushalt, über den wir jetzt diskutieren, gegenüber dem Haushaltsentwurf insgesamt etwa 150 Mio. € weniger an Zuweisungen erhalten.

(Beifall SPD)

Wer sich mit der Systematik des KFA wirklich ernsthaft befasst, wird erkennen, dass das so ist. Man muss es nur tun.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eines sagen: Dieses Umsteuern war richtig und es war vor allen Dingen sehr notwendig. Wir sollten endlich die Chancen dieses Umsteuerns erkennen, die sich langfristig für unser Land dabei ergeben. Das Land, in dem der Kindergarten erfunden wurde, ist endlich auf diesem Gebiet wieder Vorreiter geworden. Das ist die Botschaft, die wir in das Land hinaus senden sollten, meine Damen und Herren!

(Beifall SPD)

Aber auch in den anderen durch den Landeshaushalt betroffenen Bereichen hat die Landesregierung bei der Haushaltsaufstellung den schwierigen Spagat zwischen den Konsolidierungsnotwendigkeiten und der Sicherung der Strukturen gut gemeistert im sozialen und kulturellen Bereich, bei der Wirtschaftsförderung -, und das alles, ich darf es immer wieder erwähnen, bei einem Haushalt ohne neue Schulden. Dennoch zeugt es von der Ernsthaftigkeit, mit der die Koalitionsfraktionen an diesen Etat gegangen sind, wenn wir an verschiedenen Stellen noch einmal Nachjustierungen vorgenommen haben. Die wichtigste Nachjustierung - ich habe es erwähnt, deklaratorisch, ich will das noch einmal etwas detaillierter tun - haben wir für die Städte, Gemeinden und Landkreise erreicht. Mit den aus zusätzlichen Steuereinnahmen gewährten 50 Mio. € Schlüsselzuweisungen werden bestehende Härten des Kommunalen Finanzausgleichs 2012 abgefedert, Herr Kollege Barth, abgefedert. Wir haben nie gesagt „ersetzt“. Wir machen das genauso.

Ich hätte Sie jetzt fast gefragt, ob Sie die Anfrage vom Kollegen Barth zulassen.

Sie haben den Standard vorgegeben.

Ach ja.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir wollten doch Standards abschaffen.)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ich habe die Frage nicht beantwortet.)

Ich bin mir sicher, dass dieses Geld dazu beitragen wird, dass viele Kommunen ihre wirklich engen Haushalte damit zumindest auf der Verwaltungshaushaltsseite wieder schließen können. Wir haben - auch das ist eine Erwähnung wert - dafür gesorgt, dass der grundsätzliche Verteilungsmechanismus der Schlüsselzuweisungen zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten und den Landkreisen im Wesentlichen - das betone ich ausdrücklich - so geblieben ist wie bisher. Wir alle haben Bestrebungen vernommen, die dieses Prinzip umkehren wollten. Das hielten wir für den falschen Weg. Wir haben uns gottlob darauf verständigt, dass dieser Verteilungsmechanismus im Wesentlichen so beibehalten worden ist, also etwa drei Viertel dieser Summe kommt den kreisangehörigen Gemeinden zugute und der Rest den Landkreisen. Am Ende, meine Damen und Herren, kann sich das erreichte Ergebnis durchaus sehen lassen.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kleinen Vorgriff auf das Thema „Entschließungsanträge“. Normalerweise macht man das am Ende einer solchen Rede, weil auch die Entschließungsanträge am Ende einer Haushaltsdebatte dann abgestimmt werden, aber Ihnen liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD vor unter dem Titel „Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen“. Ich erwähne das deshalb, weil ich noch einmal sehr deutlich machen will, dass es nun, nachdem wir wissen, dass auf der Grundlage der derzeit geltenden Kommunalordnung im Bereich von freiwilligen Neugliederungen im Prinzip alles und jedes möglich ist, dabei Zusammenschlüsse und Bündnisse entstehen, die nicht immer einer geordneten landesplanerischen Entwicklung des Landes förderlich sind und wir

(Beifall SPD)

deshalb nun zum ersten Mal über die Vorgaben der Kommunalordnung hinaus Leitplanken für künftige Gemeindezusammenschlüsse miteinander vereinbart haben. Wenn ich den Begriff Leitlinien verwenden würde, bekämen einige doch noch ein bisschen einen trockenen Hals, deswegen bleibe ich bei dem Begriff der Leitplanken und ich will auch noch einmal sagen, was die wesentlichen Punkte dieser Leitplanken sind.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Maßstä- be.)

(Unruhe CDU, FDP)

Auch Maßstäbe ist richtig, Herr Kollege, auch Maßstäbe ist richtig und trifft den Kern dessen, was wir miteinander besprochen und vereinbart haben. Fakt ist, inhaltlich heißt das, wir sehen mittel- und langfristig keine Perspektive für neue Verwaltungsgemeinschaften, für Erweiterungen von Verwaltungsgemeinschaften.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir sehen eine klare Perspektive für Einheits- und Landgemeinden dauerhaft bei einer Einwohnerzahl von 5.000 Einwohnern.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Zu wenig.)

Das heißt, auch da muss ein demographischer Faktor noch hinzugerechnet werden zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Warum stimmen Sie denn dann unseren An- trägen nicht zu?)

Wir wissen, dass es durchaus im Einzelfall notwendig sein wird, über Kreisgrenzen hinaus zu denken und zu agieren, auch das soll in Zukunft erleichtert, vereinfacht werden. Insgesamt, meine Damen und Herren, glaube ich, dass wir, wenn die Landesregierung zukünftige Gesetzentwürfe auf den Weg bringt mit Neugliederungsmaßnahmen, die auf Freiwilligkeit basieren, damit eine bessere und stringentere Entwicklung angesichts der Finanz- und Einwohnerentwicklung in Thüringen zu verzeichnen haben.

Natürlich gehört es zu einem solchen Haushalt dazu, dass weitere Verbesserungen in Form von Anträgen - das betrifft zum Teil auch kleinere Summen - von den beiden Koalitionsfraktionen eingebracht wurden. An dieser Stelle, meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre Kritik am Verfahren ist berechtigt. Ich war selbst über einige Jahre Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses und ich kann nachvollziehen, dass diese Verfahrensweise Ihnen das Arbeiten mit diesen Anträgen erschwert hat. Dafür bitte ich um Entschuldigung, aber es gibt manchmal Abläufe und Entscheidungswege, dafür bitte ich auch um Verständnis, die es notwendig machen, manchmal kurzfristig zu agieren. Wichtig ist das Ergebnis und wir kommen zu der Einschätzung, das Ergebnis ist am Ende gut, meine Damen und Herren.

(Beifall SPD)

Ich will die Zuwendungen hier nur deklaratorisch erwähnen. Ich lasse die Zahlen aus Zeitgründen weg. Das Studentenwerk kann sich über einen Aufwuchs im Haushalt als ursprünglich geplant freuen, ebenso wie die Erwachsenenbildung, die Jugendhilfe. Die schon mehrfach erwähnten Handwerkskammern will ich natürlich nicht unerwähnt lassen, mei

ne Damen und Herren, und natürlich auch, das klingt möglicherweise in manchen Ohren etwas profan, aber ich weiß, dass das Problem der Digitalisierung unseres weitreichenden Thüringer Kulturguts auch ein Problem ist, das auf mehr Geld hofft, und dem auch entsprochen worden ist.

Eine weitere Veränderung ist die Schaffung - das steht im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation - eines zusätzlichen Haushaltstitels im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung, dem Einzelplan 17. Hier sollen 10 Mio. € für Gemeinschaftsstraßenbaumaßnahmen in Ortsdurchfahrten zur Verfügung gestellt werden. Wenn man diese 10 Mio. € mit den vorhin von mir erwähnten 50 Mio. € Schlüsselzuweisungen addiert, kommt man leicht auf die insgesamt zusätzlich im Verfahren ausgereichten 60 Mio. € für kommunale bzw. kommunal nützliche Maßnahmen. Das ist sogar mehr, als uns der Finanzminister in der November-Steuerschätzung prognostiziert hat. Wir haben etwas getan, was durchaus nachvollziehbar ist. Wir haben auch gehört und positiv zur Kenntnis genommen, dass die Steuermehreinnahmen für das Jahr 2011 in deutlicher Höhe über den kalkulierten Prognosen liegen, und die Zinsersparnis daraus haben wir den Kommunen zusätzlich noch zur Verfügung gestellt.

Meine Damen und Herren, ich hatte manchmal den Eindruck im Verlauf der ganzen Debatte in den letzten Wochen, dass bei den berechtigten Diskussionen um den Kommunalen Finanzausgleich leider der Blick für das Gesamtwerk des Haushalts etwas in den Hintergrund getreten ist.

Einige Sätze dazu noch: Ich habe es ganz am Anfang erwähnt, ich will das noch einmal etwas untersetzen. Wir konnten trotz des deutlich vorhandenen Konsolidierungsbedarfs oder auch Spardrucks, wie auch immer man das betrachten will, die Ausgaben für Bildung durchaus noch einmal einer Steigerung unterziehen. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat die Zahl vorhin erwähnt, es sind knapp 44 Mio. €. Zählt man den Bereich der KitaBetreuung noch dazu, dann ist hier ein noch größerer Zuwachs zu verzeichnen. Das - auch das ist durchaus eine Wiederholung wert - ist ein deutlicher politischer Schwerpunkt dieser Koalition - der Bereich der Bildungspolitik.

Im Sozialbereich konnten - und da muss man so offen und ehrlich sein - trotz punktueller Einschnitte wichtige soziale Strukturen, wie z.B. Beratungsstellen, Jugendpflegeinfrastruktur, gesichert werden. Solche Beratungsstellen haben eine wirklich enorme gesellschaftliche Hebelwirkung. Deswegen war es wichtig, dass die strukturelle Förderung hier gesichert werden konnte.

Im Bereich der Kultur konnten in einem langen Diskussionsprozess - ich glaube, der Kultusminister kann das am ehesten nachvollziehen, wie lange

dieser Diskussionsprozess gedauert hat - mit den Trägern der Theater und Orchester die Weichen für die nächsten Jahre gestellt werden, und zwar in die positive Richtung. Im Prinzip kann man sagen, dass trotz eines degressiven Haushalts die Ausgaben in diesem Bereich stabil gehalten werden konnten. Für einzelne Beträge mit besonderen Funktionen gibt es sogar einen Aufwuchs. Auch das muss man angesichts dieser schwierigen Haushaltslage durchaus positiv hier erwähnen. Die III. Hochschulrahmenvereinbarung, die mit dem Haushalt beschlossen wird, sichert den Hochschulen eine verlässliche Finanzierung bis 2015 verbindlich ab. Ich habe vernommen, wir haben vernommen, dass die Hochschulen durchaus zufrieden sind, sichert er ihnen doch nicht nur die Steigerung der Gesamtzuwendungen von etwas mehr als 380 Mio. € zu, im Jahr 2012 steigt das auf 395 Mio. € bis in das Jahr 2015. Darüber hinaus, auch der Bereich des Hochschulbaus wurde da nicht vergessen, gibt es in diesen Jahren jeweils 40 Mio. € für den Hochschulbau als Garantie.

Meine Damen und Herren, im Bereich der Wirtschaftsförderung werden alle vorhandenen Fördermittel kofinanziert. Das ist nicht selbstverständlich angesichts der Situation, die ich nun schon mehrfach hier beschrieben habe. Es war möglich durch klugen und effizienten Einsatz aller zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen und Finanzierungsquellen, ob vom Bund oder von der EU. Ich denke, das ist auch ein Erfolg dieser Regierung insgesamt, dass wir dabei auf eine zwar verringerte, aber doch immer noch respektable Investitionsquote blicken können. Das sehr erfolgreiche Landesarbeitsmarktprogramm wird fortgeführt, auch wenn es nicht mehr allein aus Landesmitteln finanziert wird. Einstmals hatten wir im Kapitel in diesem Bereich Maßnahmen zur Energienutzung, der war auf null. Er leistet nun wirklich, wenn auch einen kleinen, momentan noch bescheidenen Beitrag zur Energiewende, aber knapp 6 Mio. € sind ein Anfang im Vergleich zum vorherigen Zustand. Die von manchen oftmals auch kritisierte, vom Thüringer Wirtschaftsminister geschaffene Energie- und GreenTech-Agentur ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Investitionsförderung, wenn man das so betrachten will.

Last, but not least, im Bereich der Justiz wird 2012 endlich mehr für die technische Ausstattung in den Gerichten getan. Es hat wirklich nichts mit Wirtschaftlichkeit zu tun, meine Damen und Herren, wenn relativ teures Personal vorgehalten wird - das ist keine Schelte an Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälte -, aber das effiziente Arbeiten durch eine veraltete Technik eingeschränkt wird, und an dieser Stelle verstehe ich die Änderungsanträge der Opposition nun am allerwenigsten, die im Bereich der EDV-Ausstattung in der Landesverwaltung massiv einsparen wollten.

Es ist eine beliebte Sparbüchse, aber am Ende hemmt es die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung und das will, glaube ich, niemand.

Positiv ist auch, dass trotz des Spardrucks erstmals Mittel für die psychiatrische oder psychotherapeutische Nachbetreuung von aus dem Justizvollzug entlassenen Probanden in den ambulanten Einrichtungen eingestellt werden konnten.

Kleiner Wermutstropfen auch im Justizbereich der Bereich des Hochbaus: Hier macht sich natürlich der Sparkurs durchaus bemerkbar. Erhoffte Maßnahmen, wie z.B. die Sanierung des Dienstgebäudes des Amtsgerichts Rudolstadt, müssen noch etwas nach hinten geschoben werden und auch die neue JVA, die Jugendvollzugsanstalt Arnstadt-Rudisleben, muss etwas gestreckt werden. Aber insgesamt ist die Fertigstellung dieser Investitionen nicht gefährdet.

Meine Damen und Herren, es gibt auch einen Punkt, mit dem wir als SPD-Fraktion weniger glücklich sind in diesem Haushalt. Das ist der Punkt: Wie gehen wir mit den Einnahmen aus der sogenannten Abwasserabgabe um, was jetzt für das Sondervermögen zur Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Strukturen eingesetzt werden soll, und zwar in einem noch viel stärkeren Maße, als das bisher schon erfolgt ist? Dieses Geld für das Sondervermögen frisst, wenn man so will, das zur Verfügung stehende Geld für Abwasserinvestitionen geradezu auf. Die Folge ist, weniger Investitionen führen am Ende zu höheren Beiträgen,

(Beifall DIE LINKE)

also wenn man so will, linke Tasche - rechte Tasche.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber ihr als SPD macht doch mit.)

Dazu kommt noch, dass die Einnahmen aus der Abwasserabgabe nach dem Gesetz für Investitionen zur Reduzierung der Schmutzlast zu verwenden sind. Ob es sich bei dem ausgehandelten Weg zwischen Umwelt-, Innen- und Finanzministerium tatsächlich um eine zweckentsprechende Verwendung der Abwasserabgabe handelt, werden womöglich die Gerichte entscheiden müssen. Ich wünsche uns das nicht, aber ich befürchte es. Der Gemeinde- und Städtebund jedenfalls hat eine entsprechende Klage schon angekündigt.