Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

Zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung und der Umsetzung der Kita-Novelle werden im Rahmen der durch das Ministerium bewirtschafteten Mittel im Kommunalen Finanzausgleich 500 Mio. € bereitgestellt, was einen Aufwuchs von 49,3 Mio. € bedeutet. Auch die Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung steigen um 4 Mio. €. Erstmals werden Landespauschalen für die Fachberatung zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderungsbedarf in einem gesonderten Titel in Höhe von 4,8 Mio. € ausgewiesen.

Die Finanzierung der Theater und Orchester ist nach intensiven Verhandlungen bis 2016 gesichert. Steigende Ausgaben sind für den Ausbau der For

schungsinfrastruktur vorgesehen, so für die beiden Leibnitz-Institute für Altersforschung einerseits und Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie anderseits.

Der weitere Ausbau der Gemeinschaftsschulen gelingt mit den bereits im Vorjahr in den Schulkapiteln veranschlagten Ausgaben. Die Effizienz der Schulverwaltung soll durch die Neustrukturierung der staatlichen Schulämter, deren Zahl von elf auf fünf zurückgeführt wird, erhöht werden.

Im Bereich Hochschulbau, für den im Einzelplan 18 35,9 Mio. € veranschlagt sind, ist der Beginn des zweiten Bauabschnitts des Universitätsklinikums der FSU Jena hervorzuheben, für den eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 372 Mio. € eingestellt wird. Die Hochschulrahmenvereinbarung III soll den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für die Jahre 2012 bis 2015 geben, um optimale Studienbedingungen in Thüringen zu schaffen und insbesondere auch Studierende aus den alten Ländern und anderen Staaten anzuziehen. Im kommenden Jahr sind Landeszuschüsse in Höhe von 363,2 Mio. € und damit eine Steigerung um 11,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr vorgesehen. In den kommenden Jahren soll der Finanzraum dann auf bis zu 382,4 Mio. € im Jahr 2015 ansteigen. Für den Hochschulbau kommen jährlich noch 40 Mio. € hinzu, wobei der zweite Bauabschnitt des Universitätsklinikums nicht eingeschlossen ist. In der Rahmenvereinbarung sind gleichzeitig die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen festgeschrieben, wozu erstmals auch ein Dialog mit dem Ministerium über die Struktur und Entwicklungsplanung für die kommenden Jahre gehört.

Im Einzelplan 10 - Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - sind erhebliche Kürzungen im Bereich des Städtebaus und des Verkehrs, insbesondere Straßenbau und Straßenerhaltung, vorgesehen, die sich auf echte Einsparungen aus Landesmitteln in Höhe von 50,3 Mio. € belaufen. Auch im Einzelplan 18 wird nur die Fortsetzung der laufenden Maßnahmen sichergestellt. Dennoch bleibt der Einzelplan 10 durch eine immer noch hohe Investitionsquote von nunmehr 33 Prozent gekennzeichnet. Die Umsetzung des Stellenabbaukonzepts bleibt auch hier ein Schwerpunkt. Der Stellenabbaupfad erfasst langfristig ca. 25 Prozent des derzeitigen Personalbestands und erfordert daher eine effiziente Verwaltungsstruktur. Akzente für die Zukunft werden durch die Abkehr von der Zuschussfinanzierung gesetzt mit einer Verankerung neuer Förderinstrumentarien im Haushaltsbegleitgesetz. Im Förderfondsgesetz werden revolvierende Fonds für den sozialen Wohnungsbau und die Stadtentwicklung eingeführt, durch die auch bei zurückgehenden EU- und Bundesfördermitteln langfristiger Gestaltungsspielraum für die Zukunft geschaffen wird. Die Mittel werden als Darlehen ausgereicht und die Darlehensrückflüsse zur

Auffüllung der Fonds verwendet. Um im Bereich der Straßenerhaltung handlungsfähig zu bleiben, soll ab 2013 ein Sondervermögen „Kommunale Verkehrsinfrastruktur“ eingerichtet werden, in das die Entflechtungsmittel des Bundes für den kommunalen Straßenbau und den ÖPNV überführt werden. Das bereits im Vorjahr begonnene Projekt einer Internationalen Bauausstellung in Thüringen wird im kommenden Haushaltsjahr fortgesetzt und für die entsprechende Projektentwicklung sind 1,2 Mio. € bereitgestellt.

Der Einzelplan 03 - Thüringer Innenministerium - ist besonders geprägt von den Personalausgaben für die Polizei. Zur Gewährleistung der inneren Sicherheit wird es im Polizeivollzugsbereich keinen Stellenabbau geben. Mit dem Haushaltsentwurf werden jedoch wichtige Voraussetzungen zur Realisierung der Polizeistrukturreform geschaffen. So wird das Kapitel Bereitschaftspolizei in das Kapitel Polizeidienststellen integriert, um der Landespolizeidirektion eine sinnvolle Haushaltsstruktur mit der notwendigen Flexibilität zu ermöglichen. Für die Kosten der Umsetzung der Reform - wie Miet- und Umzugskosten, Instandsetzungsarbeiten, Anschaffung von Mobiliar, Trennungsgelder sind rund 1,7 Mio. € im Entwurf eingestellt. Wie bereits in den Vorjahren wird auch 2012 der bundesweite Aufbau eines digitalen Funknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - BOS - fortgeführt, um einen erheblich verbesserten Datenaustausch zu erzielen. In Thüringen wird der Aufbau dieses Netzes voraussichtlich im Jahr 2013 abgeschlossen. Des Weiteren wird die von der Landesregierung beschlossene Bündelung der Aus- und Fortbildungseinrichtungen im Thüringer Innenministerium durch die Einrichtung eines entsprechenden neuen Kapitels im Haushalt 2012 abgebildet.

Der Einzelplan 06 - Thüringer Finanzministerium stellt einen typischen Verwaltungshaushalt dar, von dessen Gesamtsumme in Höhe von 179 Mio. € allein 160 Mio. € auf Personalausgaben für die Finanzämter, die Landesfinanzdirektion und das Ministerium entfallen. An dem beschlossenen Personalabbaupfad nimmt das Finanzministerium bis zum Jahr 2020 mit 722 Stellen teil, worin die rund 150 Stellen des Landesamts und des staatlichen Amts zur Regelung offener Vermögensfragen, die im Haushaltsbegleitgesetz aufgelöst werden sollen, enthalten sind.

Für den Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung - wurden die Positionen des Kommunalen Finanzausgleichs, der dessen Hauptbestandteil bildet, bei den jeweiligen Ressorts mitberaten. Der mit 71 Mio. € relativ hohe Personalkostenanteil entsteht in diesem Einzelplan durch die zentrale Veranschlagung von Beihilfe- und teilweise auch Versorgungsausgaben. Die Einnahmen aus Steuern, steuerähnlichen Abgaben und EU-Eigenmitteln beliefen sich nach den Prognosen der Mai-Steuerschätzung

2011, die der Haushaltsaufstellung zugrunde lag, auf insgesamt 4,943 Mrd. €. Nach den Zahlen der November-Steuerschätzung ergibt sich nunmehr aber im Vergleich eine Erhöhung bei den Steuern und steuerindizierten Einnahmen um 55 Mio. €, so dass der Freistaat im Jahr 2012 voraussichtlich wieder das Einnahmeniveau des Jahres 2008 erreichen wird. Auch für die Gemeinden werden 2012 Mehreinnahmen in Höhe von 17 Mio. € gegenüber der Mai-Steuerschätzung erwartet.

Der Gesamtansatz des Einzelplans 07 - Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie wurde gegenüber dem Vorjahr um 152 Mio. € auf 685 Mio. € gesenkt. Bereits im Jahr 2011 hatten TAB, GFAW und LEG einen Konsolidierungsbeitrag durch eine Mittelkürzung um 20 Prozent geleistet. Der Minister wies darauf hin, dass auch die jetzigen Veranschlagungen noch unter dem Ist von 2010 liegen, die Möglichkeiten einer weiteren Konsolidierung im Hinblick auf die Förderprogramme jedoch begrenzt seien, zumal angesichts rückläufiger Konjunkturprognosen für das kommende Jahr. Es bleibt aber dennoch der Grundsatz gewahrt, dass alle Mittel kofinanziert werden.

Darüber hinaus ist hinzuweisen auf die Neuregelung in § 12 Abs. 3 des Thüringer Haushaltsgesetzes, der zufolge für Maßnahmen im Bereich der EU-Fonds Mehrausgaben geleistet oder Verpflichtungen eingegangen werden können, soweit hierfür im jeweiligen Haushaltsjahr von der EU Mittel zur Verfügung gestellt oder verbindlich zugesagt werden. Auf diese Weise kann flexibel auf die aktuelle Konjunkturlage reagiert werden. Die Kostenerstattung an die TAB wird mit 11,9 Mio. € wieder über das Vorjahresniveau hinaus angehoben. Eine Absenkung im Bereich der Wirtschaftsförderung geht vor allem auf sinkende GRW-Mittel zurück, ebenso ist die Reduzierung bei den Strukturfonds insbesondere sinkenden EFRE-Mitteln geschuldet. Auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik können die für das Landesarbeitsmarktprogramm zur Verfügung stehenden Mittel erhalten werden durch eine Umfinanzierung, die den Anteil der Landesmittel mithilfe von ESF-Mitteln reduziert. Für die Technologieförderung bleibt es in etwa bei den Vorjahresansätzen. Der Bereich der Hochschulförderung soll künftig mit EFRE-Mitteln unterstützt werden. Für Investitionen sind im Einzelplan 07 429 Mio. € veranschlagt, davon 22 Mio. € für Baumaßnahmen.

Im Haushalt des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit - Einzelplan 08 - kann der Zuschussbedarf aufgrund gestiegener Einnahmen und reduzierter Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 45 Mio. € auf 206,4 Mio. € reduziert werden. Damit ergeben sich die Mehreinnahmen zum einen durch die Zuführung von Stiftungsmitteln aus der Stiftung FamilienSinn. Zum anderen sind die Titel im Bereich der Grundsicherung nach SGB XII aus dem KFA in den Haushalt des Einzel

plans 08 verschoben, so dass diese Mehreinnahmen zugleich zu entsprechenden Mehrausgaben in derselben Höhe führen. Von den bis zum Jahr 2020 noch abzubauenden 175 Stellen sind 25 im Abbaukonzept für das Jahr 2012 enthalten. Im Haushalt des TMSFG zu kommunizierende Mehrausgaben sind insbesondere zu verzeichnen bei den sogenannten unbegleiteten Jugendlichen, also jungen Menschen aus dem Ausland, die bis zu ihrer Volljährigkeit untergebracht und vom jeweiligen Land finanziert werden müssen.

Des Weiteren gibt es Aufwüchse im Maßregelvollzug, bei der Stiftung FamilienSinn als Ersatz für die von der Stiftung in der Vergangenheit erwirtschafteten Zinserträge und im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes.

Werte Kollegen, im Einzelplan 09 des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ergeben sich Veränderungen vor allem durch die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst, wodurch auch die sächlichen Verwaltungsausgaben und die Investitionsausgaben für Maschinen, Geräte usw. zurückgehen. Angesichts des Konsolidierungsbedarfs sind Einsparungen in Höhe von 27 Mio. € vorgenommen worden. Dennoch ist die Kofinanzierung der Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe, die die nicht investiven Ausgaben dominieren, gesichert. Ebenso werden die EU-Mittel im Rahmen der Ausgaben für ELER und LEADER als wichtigste Finanzierungsinstrumente für den ländlichen Raum mit Landesmitteln auch unter Einsatz der GAK-Mittel effizient kofinanziert.

Im Einzelplan 01, der neben dem Geschäftsbereich des Thüringer Landtags auch die Haushaltsansätze der Landesbeauftragten sowohl für den Datenschutz als auch für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sowie der Bürgerbeauftragten umfasst, sind die Ausgaben durch die Notwendigkeit der Funktionsfähigkeit des Parlaments vorgegeben. Die Aufwendungen für Abgeordnete, Fraktions- und Parteienfinanzierung binden insgesamt 66 Prozent des Etatvolumens. Hinzu kommen steigende Kosten für Personal- und Gebäudebewirtschaftungen, nicht zuletzt angesichts vermehrter Plenarsitzungstage, Ausschussberatungen mit einer steigenden Zahl von Anhörungen. Selbst der Haushalts- und Finanzausschuss hat mit seiner Anhörung hier im Plenarsaal, an der 800 Bürgermeister als Zuhörer teilgenommen haben, dazu beigetragen sowie auch Veranstaltungen von Fraktionen, der Landesregierung oder auch von gemeinnützigen Einrichtungen.

Die Steigerung der Personalausgaben beruht insbesondere auf dem neuen Projekt einer Internetplattform zur Bürgerbeteiligung an Gesetzesvorhaben, deren Moderation und Auswertung sowohl durch den Juristischen Dienst als auch durch den

technischen Dienst abgesichert werden mussten. Die Hauptausgaben bei den Investitionen liegen wiederum im EDV-Bereich, um dem steigenden Anforderungsprofil gerecht werden zu können. Für die Nutzung des Hauses der Abgeordneten konnte ein Mietvertrag zu günstigen Konditionen abgeschlossen werden, so dass ein entsprechender Mietzins für 2012 veranschlagt ist.

Der Einzelplan 02 der Thüringer Staatskanzlei mit einem Volumen in Höhe von 21,8 Mio. € ist durch zwei Schwerpunkte gekennzeichnet. Zum einen ist der Aufgabenbereich Bundes- und Europaangelegenheiten zu nennen, der auch die Vertretung des Freistaats Thüringen beim Bund in Berlin und bei der EU in Brüssel umfasst sowie das Europäische Informationszentrum (EIZ).

Da Thüringen 2012/2013 den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz führt, ist die gesamte Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund einschließlich aller Arbeitsgruppen und Konferenzen zu koordinieren. Gesonderte Personalausgaben werden hierfür jedoch durch Abordnungen aus anderen Ressorts vermieden.

Der Arbeitsbereich Medienpolitik und Medienwirtschaft bildet den zweiten Schwerpunkt des Einzelplans 02. Wie bereits im Vorjahr ist die Finanzbeteiligung an der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH mit 2,5 Mio. € hier die größte Ausgabeposition. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wird an der barrierefreien Neugestaltung des Internetportals für Thüringen gearbeitet. Da es sich um ein Landesportal handelt, sollen die Ausgaben für dieses Projekt zwar im Einzelplan 17 veranschlagt werden, jedoch wird der Betrieb der gesamten Internetplattform „thueringen.de“ in der Staatskanzlei administriert. Zudem müssen die Ressorts und auch die Staatskanzlei in ihren Einzelplänen Haushaltsmittel für die redaktionellen Leistungen vorsehen.

Der Haushalt des Einzelplans 05 des Thüringer Justizministeriums ist von einem hohen Bindungsgrad der Ausgaben geprägt. Die Personalausgaben, die bundesgesetzlich vorgegebenen Ausgaben sowie die Miet- und Bewirtschaftungskosten summieren sich bereits auf 92 Prozent des Gesamtvolumens. Im Rahmen des Stellenabbaukonzepts sollen im kommenden Haushaltsjahr zwar 20 Stellen abgebaut werden, jedoch erfordern steigende Pensionslasten sowie Auswirkungen von Tarif- und Besoldungserhöhungen einen Anstieg der Personalausgaben um 5,9 Mio. €. Der Aufwuchs bei den sächlichen Verwaltungsausgaben um 2,6 Mio. € ist vor allem mit weiterhin steigenden Verfahrensauslagen begründet, etwa für Prozesskostenhilfe und Betreuungsausgaben, die fast ein Viertel des Justizhaushalts ausmachen. Im Bereich Justizvollzug können trotz des Spardrucks erstmals Mittel für eine psychiatrische oder psychotherapeutische Nachbetreuung aus dem Vollzug entlassener

Probanden in ambulanten Einrichtungen bereitgestellt werden, um Rückfälle zu verhindern. Daneben sind anteilige Kosten Thüringens am Mehrländerprojekt der elektronischen Aufenthaltsüberwachung - Stichwort elektronische Fußfessel - zu veranschlagen.

Der Bauhaushalt für die Justiz ist überwiegend geprägt von den Ausgaben für die im Bau befindliche neue Jugendstrafanstalt in Arnstadt sowie die Abfinanzierung bereits fertiggestellter Baumaßnahmen. Für den im September von den Landesregierungen Sachsens und Thüringens beschlossenen gemeinsamen Neubau einer JVA ist im kommenden Haushaltsjahr noch keine Etatisierung von Baumitteln vorgesehen.

Im EDV-Bereich ist die Ausstattung der gesamten Gerichtsbarkeit in den nächsten Jahren mit dem neuen System forumSTAR vorgesehen und in diesem Jahr der Beitritt zu dem entsprechenden Länderverbund von mittlerweile 12 Ländern erfolgt, so dass entsprechende Länderverbundkosten zu veranschlagen sind.

Im Haushalt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs - Einzelplan 12 - ist ein Beitrag für eine neue Lautsprecheranlage des Sitzungssaals vorgesehen, die künftig auch Sitzungsmitschnitte ermöglicht. In der Beratung wurde auf die wenig repräsentative, provisorische Unterbringung des Verfassungsgerichtshofs eingegangen. Bei einer Besichtigung des Gebäudes des für die Unterbringung infrage kommenden ehemaligen Landgerichts hat der Justizminister dieses Problem bereits in seine Agenda aufgenommen.

Beim Einzelplan 11 des Thüringer Rechnungshofs handelt es sich um einen reinen Verwaltungshaushalt, dessen Ausgabevolumen in Höhe von rund 11 Mio. € bereits zu 94 Prozent von Personalausgaben bestimmt ist, die im kommenden Jahr aufgrund von Besoldungs- und Tariferhöhungen ansteigen werden. Gemäß dem Stellenabbaukonzept werden in den kommenden Jahren 38 Stellen abgebaut, davon sechs im folgenden Haushaltsjahr. Da aufgrund der Altersstruktur insbesondere die Personalstärke in den staatlichen Rechnungsprüfungsstellen Gera und Suhl abnimmt, werden derzeit mittels einer Aufgabenkritik und einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Optionen für die Zukunft dieser Prüfungsstellen erarbeitet.

Die vom Rechnungshof seit Längerem geforderte Hebung der beiden Direktorenstellen von B 4 auf B 5 sollte mit Blick auf die Unabhängigkeit der Rechnungshofmitglieder im Haushalt 2012 umgesetzt werden, da es sich um im Allgemeinen nach B 6 besoldete Abteilungsleiterstellen einer obersten Landesbehörde handelt und sich außerdem das Arbeitsvolumen nicht zuletzt auch aufgrund der Einsparung einer Abteilungsleiterstelle erhöht hat.

Eine Absenkung der Sachausgaben ergibt sich insbesondere durch die Reduzierung des Ansatzes für Sachverständigenausgaben. Bei den ebenfalls sinkenden Investitionsausgaben handelt es sich vor allem um die Fortsetzung der Beschaffungsmaßnahmen 2011 im Zuge der Umstellung auf eine virtuelle Desktoptechnik und ein Dokumenten-ManagementSystem.

Der Frage einer Gebührenerhebung für die überörtliche Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs begegnete der Finanzminister mit dem Argument, die Aufgabe des Landes einer Kontrolle der kommunalen Haushaltsführung sei nicht als kaufmännische, sondern als hoheitliche Angelegenheit zu verstehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach Erörterung der Einzelpläne beriet der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 40. Sitzung am 6. Oktober über den Bericht des Finanzministers über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes sowie den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2015.

Beim Finanzbericht liegt der Fokus auf der aktuellen Einnahme- und Ausgabeentwicklung unter Zugrundelegung des Stichtags 31. Juli 2011. Bei den Steuern ergibt sich mit 61 Prozent ein vergleichsweise gutes Ergebnis. Bei der - bezogen auf das Gesamtsoll des Jahres 2011 - relativ niedrigen Rate der investiven Zuschüsse ist zu berücksichtigen, dass bei den Investitionen ein großer Teil erst im 2. Halbjahr abfließt. Es zeichnet sich jedoch ein etwas günstigeres Wirtschaftswachstum ab, als es dem Haushalt 2011 zugrunde gelegt worden war, so dass auch die Kreditaufnahmeermächtigung in Höhe von 471,9 Mio. € voraussichtlich nicht vollständig ausgeschöpft werden muss.

Für den Mittelfristigen Finanzplan wurde die Entwicklung der Gesamteinnahmen auf der Basis der Mai-Steuerschätzung 2011 ermittelt. Dabei ist sowohl bei den Steuereinnahmen als auch bei den Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich ein demographischer Effekt zu berücksichtigen, der ausgehend von einem Bevölkerungsrückgang von durchschnittlich 20.000 Einwohnern jährlich allein im Länderfinanzausgleich zu einem Rückgang der Einnahmen in Höhe von 50 Mio. € pro Jahr führt. Weiter ist einnahmeseitig ein starker Rückgang bei dem EU- bzw. Bund-Länder-Programm zu berücksichtigen sowie das Auslaufen des Konjunkturprogramms II und der aktuellen EU-Förderperiode. Allein in der neuen Förderperiode ab 2014 ist lediglich mit einem Volumen von 60 Prozent der laufenden Förderperiode zu rechnen. Insgesamt ergibt sich ein Einnahmerückgang von 9 Mrd. € im Jahr 2012 auf 8,679 Mrd. € im Jahr 2015.

Auf der Ausgabenseite bilden die Personalausgaben den größten Ausgabeblock einschließlich Versorgungsausgaben, die von 71 Mio. € auf 93 Mio. € ansteigen werden. Für den Kommunalen Finanz

ausgleich ist für das nächste Jahr eine Reform geplant und bei den Investitionsausgaben ergibt sich aufgrund des bereits erwähnten Auslaufens der Förderprogramme ein starker Rückgang.

Im Ergebnis verbleibt ein Konsolidierungsbedarf für 2013 in Höhe von 150 Mio. €, für 2014 in Höhe von 176 Mio. € und für 2015 in Höhe von 88,7 Mio. €. Ein langfristiges Szenario bis 2020 ergibt für den Gesamthaushalt im Jahr 2020 ein Ausgabevolumen von nur noch 7,5 Mrd. €.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem gesamten Ihnen soeben geschilderten Beratungsverlauf sind auch die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Angehörter aus mehreren Anhörungsrunden eingeflossen. Bereits in seiner 36. Sitzung am 8. September 2011 hatte der Haushalts- und Finanzausschuss vorbehaltlich der Ausschussüberweisung beschlossen, den Gemeinde- und Städtebund Thüringens sowie den Thüringischen Landkreistag zum Kommunalen Finanzausgleich, den kommunal relevanten Titeln des Landeshaushaltsplans sowie zum Thüringer Haushaltsgesetz 2012 schriftlich anzuhören. Weiterhin wurde die schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und auch weiterer Anzuhörender zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und zum Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2012 beschlossen. Dabei wurden zum Gesetzentwurf des umfangreichen Haushaltsbegleitgesetzes 59 weitere Anzuhörende um ihre Stellungnahme gebeten.

Ergänzend fand dann in zweiter Runde eine mündliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände statt, auch zu den jeweiligen Stellungnahmen der anderen Anzuhörenden aus der ersten Anhörungsrunde und zu den kommunal relevanten Änderungsanträgen zu den Gesetzentwürfen. Leider haben nur die Fraktionen DIE LINKE, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Änderungsanträge bis zu dieser Anhörung vorgelegt. Diese mündliche Anhörung fand am 10. November 2011 unter großer Beteiligung von Bürgermeistern, Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden, Landräten und Gemeinderäten statt, so dass wir den Kreis der Anzuhörenden einvernehmlich um sieben Bürgermeister erweiterten. Diese Anhörung wurde von den Beteiligten als bereichernd empfunden und auch hinsichtlich ihrer Organisation hier im Landtag gelobt.

Nachdem der Thüringische Landkreistag bereits einige Tage zuvor allen Abgeordneten eine ablehnende Resolution zum KFA 2012 übersandt hatte, übergab zu Beginn der mündlichen Anhörung auch der Gemeinde- und Städtebund eine umfangreiche Resolution gegen den Kommunalen Finanzausgleich 2012, da die im Haushaltsentwurf als angemessene Finanzausstattung der Kommunen eingestellten 2,44 Mrd. € eine Reduzierung um ca. 193 Mio. € bedeuteten. Damit wären die Kommu

nen aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes überproportional an den Einsparungen beteiligt, insbesondere angesichts eines auch durch die Übertragung neuer Aufgaben bzw. höherer Standards gestiegenen Finanzbedarfs der Kommunen. Der Gemeinde- und Städtebund sieht hier den Grundsatz der Verteilungssymmetrie nicht ausreichend beachtet und die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen nicht gewahrt. Auch die Kürzung der Auftragskostenpauschale im Vergleich zu 2010 um 14,7 Mio. € sei angesichts eines unveränderten Aufgabenbestands nicht hinnehmbar.

Der Präsident des Thüringischen Landkreistags kritisierte ebenfalls eine ungleichmäßige Verteilung der Sparlasten der Kommunen im Verhältnis zu ihrem Anteil am Landeshaushalt. Das Benchmarking bei der Berechnung der Auftragskostenpauschale sei kein transparentes Verfahren und bildet die vielschichtige Struktur in Landkreisen und Städten nicht ab. Der Personalabbau sei auf kommunaler Ebene bereits viel höher als auf Landesebene. Eigene Steuereinnahmen stünden den Landkreisen nicht zur Verfügung und die Möglichkeiten einer Erhöhung der Kreisumlage seien angesichts der angespannten Finanzsituation der Gemeinden begrenzt. Die angehörten Bürgermeister schilderten die finanziellen Schwierigkeiten ihrer jeweiligen Kommunen, die nicht zuletzt auch einen Verlust an Lebensqualität und weitere Abwanderung zur Folge hätten. Die Kürzungen und Fehlbeträge seien nicht mehr zu kompensieren.

Wie schon im Vorjahr nahm auch im Rahmen dieser Anhörung die Frage der Kostenerstattung der Aufgaben nach dem Thüringer Kindertagesstättengesetz breiten Raum ein. Die Kommunen bemängelten hier, gemessen an Zusagen, aus ihrer Sicht eine Finanzierungslücke, wogegen der zuständige Minister auf die Finanzierung nach dem System des Kommunalen Finanzausgleichs, also über die Schlüsselmasse nach dem Finanzbedarf, verwies. Schließlich erhielten die kommunalen Spitzenverbände in einer dritten Anhörungsrunde noch die Gelegenheit einer Stellungnahme zu den kommunal relevanten Änderungsanträgen, die dem Ausschuss in seiner abschließenden Beratung am vergangenen Donnerstag, dem 8. Dezember, zur Entscheidung vorliegen sollten. Der Zeitraum der Anhörung wurde mit Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände auf den Zeitraum 2. bis 5. Dezember 2011 festgelegt. Zu dieser dritten Anhörungsrunde, die im Hinblick auf das Ergebnis der November-Steuerschätzung sachgerecht war, haben wiederum nur die Fraktionen DIE LINKE, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anträge vorgelegt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich als Ausschussvorsitzender die nachdrückliche Bitte äußern, einen vom Ausschuss langfristig und einvernehmlich beschlossenen detaillierten Termin- und Verfahrensplan zur ohnehin

schwierigen Koordination des Beratungsverlaufs der Antrags- und Anhörungsfristen nicht außer Acht zu lassen.

(Beifall FDP)

Angesichts des vom Ausschuss auf Freitag, den 2. Dezember, festgelegten Termins für die Abgabe der Änderungsanträge hatten sich die kommunalen Spitzenverbände dankenswerterweise mit einer kurzen Anhörungsfrist über das Wochenende einverstanden erklärt, um eine Verabschiedung des Haushalts in diesem Plenum zu ermöglichen. Daher ist es bedauerlich, dass die Regierungsfraktionen ihre 120 Änderungsanträge erst am Morgen der abschließenden Beratung vorlegen konnten, was sowohl die inhaltliche Auseinandersetzung der übrigen Fraktionen mit diesen Anträgen erschwerte, als auch eine Anhörung erst im Nachhinein, nämlich in den Tagen zwischen der abschließenden Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses und dem jetzigen Plenum zur Folge hatte. Dies gilt umso mehr, als sachlich ein Großteil der 120 Anträge nicht auf aktuellste Entwicklungen, namentlich der Steuerschätzung, reflektierte.

Ich erinnere daran, dass alle Fraktionen zur konstruktiven Mitarbeit in den parlamentarischen Gremien aufgerufen sind und sich das Prozedere nach einem sachlichen und einheitlichen Maßstab vollziehen muss. Für die erneut verantwortungsbewusste Handhabung des Anhörungsrechts gemäß Artikel 91 Abs. 4 der Thüringer Landesverfassung durch den Thüringer Gemeinde- und Städtebund und den Thüringischen Landkreistag im Rahmen eines verfassungsrechtlichen Kooperationsverhältnisses zum Landtag danke ich den kommunalen Spitzenverbänden.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Zuschriften aus dieser vierten Anhörungsrunde zu den Änderungsanträgen der Fraktionen CDU und SPD liegen Ihnen nunmehr mit den Nummern 5/922 - Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes - und 5/923 - Stellungnahme des Thüringischen Landkreistags - vor. Insgesamt lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss am vergangenen Donnerstag ca. 970 Änderungsanträge aller Fraktionen vor. Dabei ging es - außer geplanten Umschichtungen - vor allem um die Frage der Verwendung der in der November-Steuerschätzung prognostizierten Steuermehreinnahmen. Die Fraktion DIE LINKE beabsichtigte, 15 Mio. € dieser Mittel zur Schuldentilgung zu verwenden. 20 Mio. € sollten in die Bereiche Soziales, Bildung und Kultur sowie Arbeit und Wirtschaft fließen. Im Übrigen setzte DIE LINKE mit ihren Änderungsanträgen schwerpunktmäßig Akzente auf die aus ihrer Sicht notwendige umfassende Verwaltungsmodernisierung. Vor allem zielten die Änderungsanträge der Fraktion