Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

(Abg. Gumprecht)

Landesseniorenrat, den wir neu gründen wollen, der den Landesseniorenbeirat, den wir jetzt haben, als internes Beratungsgremium für die Landesregierung, weil wir aus allen Teilen der Thüringer Region diese kommunalen Seniorenbeauftragten am Tisch haben wollen, aber darüber hinaus Vertreter aus Organisationen, die sich ganz speziell um Senioren und Seniorenthemen kümmern.

Ein Weiteres, wir haben es geöffnet - und das ist auch wichtig -, auch für das Plenum. Es geht nicht nur um die Beratung der Landesregierung auf Landesebene, sondern es soll auch die Möglichkeit sein, dass das, was Sie im Landtag tun, mit einen Anhörungsrecht versehen wird und damit auch die Betroffenengruppe hier Empfehlungen geben kann.

Ich möchte mich ebenfalls noch einmal bei der Fraktion DIE LINKE bedanken, dass sie so lange Geduld hatte mit uns.

(Beifall CCU, DIE LINKE)

Das möchte ich ausdrücklich sagen. Das ist eine sehr faire Verfahrensweise gewesen, die wir alle auch teilen und begrüßen. Jetzt haben wir die Möglichkeit, sehr ausführlich in den Gremien, im Sozialausschuss diese beiden Gesetze zu beraten. Wir wissen, dass der Gesetzentwurf der LINKEN ein ganz schönes Paket finanziell ist. Das wollten wir als Landesregierung den Kommunen nicht aufbürden, deswegen die Bescheidenheit, weil alles irgendwoher finanziert werden muss und wir das Geld natürlich woanders hätten wegschneiden müssen, und das wollen wir natürlich auch nicht tun. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keinen Redebedarf weiter. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es wurde beantragt, diesen Gesetzentwurf in der Drucksache 5/3900 zu überweisen an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer sich dieser Überweisung anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen. Vielen Dank und ich schließe den Tagesordnungspunkt 6.

Ich eröffne den Tagesordnungspunkt 7

Energieeinsparung und Energieeffizienz - Tragfähige Säulen der zukünftigen Energieversorgung entwickeln

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/3499

Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und das Wort hat als Erster der Herr Abgeordnete Worm für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch wenn Ihr Antrag zum Thema Energieeffizienz und Energieeinsparung recht ausführlich gehalten ist, will ich mich an dieser Stelle doch recht kurz halten, und das nicht, weil uns vielleicht als Koalition dieser Themenkomplex nicht am Herzen liegen würde, ich glaube, das kann man insbesondere dem Wirtschaftsminister nicht vorwerfen.

(Beifall SPD)

Unabhängig davon möchte ich aber sagen, das, was Sie hier vorlegen, werte Kolleginnen und Kollegen, was Sie hier präsentieren, ist vom Grundsatz her nichts Neues. Deswegen verweise ich an dieser Stelle gern auch auf den Koalitionsvertrag von CDU und SPD, konkret auf die Seiten 13 und 14, aus denen ich gern auch zwei Stellen zitiere, Frau Präsidentin: „Es wird ein Energieeffizienzprogramm für Thüringen erarbeitet, das Effizienzpotenziale bei Gebäuden, in der Industrie und anderen Bereichen identifizieren und durch gezielte Maßnahmen ausschöpfen soll. Dieses umfasst auch die Förderung der Nutzung der erneuerbaren Energien sowie der Energieeinsparung.“ Und zweitens, auf derselben Seite: „Die Koalitionspartner werden die energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden des Landes forcieren.“ Ich verweise an dieser Stelle auch gern noch einmal auf die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin hinsichtlich Fukushima und der Folgerungen für eine nachhaltige Energiepolitik im Freistaat Thüringen oder aber auch auf die Einrichtung der Arbeitsgruppe „Nachhaltige Energiepolitik“ unter Führung der Thüringer Staatskanzlei, die mittlerweile auch ihre konstituierende Sitzung hatte. Bekanntermaßen wird auch die Landesregierung noch einen umfassenden Bericht zu Maßnahmen und Strategien hinsichtlich Energieumbau im Freistaat zum Termin 8. Juli 2012 vorlegen.

Alles in allem können wir deshalb Ihrem Antrag keine neuen, zielführenden Ideen entnehmen. Da hilft es an dieser Stelle auch nichts, wenn Sie in Ihrem Antrag Ziele des 2. Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplans der Bundesrepublik hinzunehmen und diese einfach höherschrauben. Ich verweise hier auf Punkt 3 Ihres Antrags im zweiten Teil, wo man lesen kann: „durch geeignete Maßnahmen die Sa

(Ministerin Taubert)

nierungsquote von Bestandsgebäuden im Freistaat von derzeit einem Prozent auf drei Prozent pro Jahr zu erhöhen und als verbindlich festzulegen;“. Das Ganze liest sich zu dieser Thematik im Energieeffizienz-Aktionsplan des Bundes dann so, auch hier zitiere ich, Frau Präsidentin: „Die Reduktion des Wärmebedarfs erfordert eine Verdopplung der Sanierungsrate für Gebäude von derzeit jährlich weniger als 1 Prozent auf 2 Prozent des gesamten Gebäudebestands.“ Da ist es also weder sonderlich hilfreich noch originell, Zielvorgaben einfach hochzuschrauben. Hier sollte man ein Stück weit die Realität und Umsetzbarkeit im genannten oder vorgegebenen Zeitrahmen im Blickfeld behalten. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt uns also in der Sache nicht wirklich weiter und ist entbehrlich. Wir lehnen ihn deshalb ab. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Worm. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Hellmann für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss schon wieder sagen, lieber Henry Worm, die GRÜNEN als politischer Gegner und dein Standpunkt, irgendwo kann ich das verstehen, dennoch würde ich sagen oder sage schon mal vorab, lasst uns einfach mal darüber reden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Thema ist so wichtig und bei meinen Ausführungen werden Sie das gleich sehen und hören. Deswegen würde ich das von vornherein, und das ist auch der Standpunkt unserer Fraktion, nicht gleich vom Tisch wischen, ganz im Gegenteil. Ich denke, man kann mit Fug und Recht sagen, was ich an Energie einspare, muss ich nicht produzieren und muss ich auch nicht verteilen. Das ist zwar eine banale Aussage, aber ich denke, man muss sich so etwas immer wieder ins Gedächtnis zurückrufen. Deswegen sind Energieeinsparmaßnahmen, wenn sie richtig gemacht werden, wenn sie optimiert werden über kaufmännisches Rechnen, die billigsten Investitionen. Es geht also nicht nach dem Motto „wir sparen, koste es, was es wolle“, sondern gerade bei der Altbausanierung, lieber Henry Worm, das sind eben so Dinge, die könnte man im Ausschuss mal bereden, da ist es eben nicht eins zu eins zu machen, sage ich mal, Fassadensanierung korrespondiert mit einer neuen Heizung. Da sind verschiedene Dimensionierungen notwendig. Ich denke, das wäre schon sehr interessant, darüber dann einfach zu reden.

Eine zweite Bemerkung, die mir wichtig erscheint hier an dieser Stelle: Wir können die Energiewende nicht ersparen. Das muss uns klar sein. Ich sage das deshalb, weil es in diesem Hause eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen gibt, die so ihre Probleme mit Windgeneratoren, mit Photovoltaikanlagen und ähnlichen Anlagen erneuerbarer Energien haben. Wir brauchen diese Anlagen trotzdem, auch wenn die Energieeinsparung und die Energieeffizienz ein großes Thema ist, was überhaupt keine Frage ist.

Zu Punkt II, darauf möchte ich kurz mit wenigen Bemerkungen eingehen. Der Herr Worm ist auch schon darauf eingegangen. Unter 1. sind also diese verbindlichen Ziele der EU festgeschrieben oder werden als Forderungen aufgemacht. Ich kann nur sagen, das sind Mindestzielstellungen. Es geht auch gar nicht darum, hier etwas hochzurechnen. Ich möchte aber dennoch an einem Beispiel erläutern, dass diese Zielstellungen eigentlich locker zu machen sind und wir eigentlich viel mehr könnten,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil uns bezüglich des Klimawandels die Zeit im Nacken sitzt und wir sehen müssen, was wir in der Kürze der Zeit bewegen können. 2008 - ich will mal ein Beispiel bringen - betrug der Anteil der Raumwärme etwa 30 Prozent vom Endenergieverbrauch in dieser Bundesrepublik und auch in etwa in Thüringen. Wir haben uns im Rahmen unseres Energiekonzepts im Rahmen von Plausibilitätsrechnung überlegt, wo wir denn hinkämen, wenn wir mal auf die totale Umstellung gehen. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir mindestens ein Niedrigenergiehausniveau ansetzen müssen, also 30 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Verlust. Das wäre im Durchschnitt des Landes machbar und auch als Zielstellung real. Bei dieser Zielstellung würden wir etwa zwei Drittel dieser Wärme einsparen. Also wir sehen, dass bei diesem großen Brocken große Reserven liegen und da haben wir noch nicht über Prozesswärme geredet.

Insgesamt kann man sagen, wenn wir wirklich einmal einen Vorausblick wagen, wie eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien aussieht, dann muss man sagen, 50 bis 55, vielleicht sogar 60 Prozent des Endenergieverbrauchs von 2008/ 2009 müssten eingespart werden. Deswegen kann ich nur betonen, die Frage der Einsparung ist sehr wohl ein großes Thema.

Zu den Punkten 3. und 4. nur so viel: Das könnte teilweise eine Liebeserklärung werden, unabhängig davon, ob nun 2 Prozent, Herr Worm, oder 3 Prozent, Herr Adams, das Ziel sein sollten. Ich sehe es auch vielmehr so, dass diese Zielstellung da ist, um über den Anreiz - ich sehe ja auf der nächsten Seite der letzte Punkt Landesenergiesparfonds - die Förderung diese Zielstellung erreichen zu wollen. Ich denke, durch Energiesparverordnungen ist das

(Abg. Worm)

wohl schlecht zu machen, aber diese Landesenergiesparfonds, die eingerichtet werden sollen, halte ich für sehr gut, weil vor allem alle Bevölkerungsschichten davon profitieren können, auch die Schlechtverdiener.

Letzte Bemerkung zu Punkt 8. - Öffentlichkeitsarbeit -: Ich würde sagen, wir brauchen ein neues Bewusstsein über die Öffentlichkeitsarbeit, Förderung, Motivation, Innovation, Weiterbildung, das müssen Dinge sein, damit wir hier eine andere Denkweise bezüglich der Energiewende, bezüglich der Energieeinsparung bekommen. Meine Fraktion befürwortet vom Grundsatz her den Antrag. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hellmann, Sie hätten aber noch Zeit gehabt, es war kein Grund zur Eile.

(Zuruf Abg. Hellmann, DIE LINKE: Soll ich noch mal anfangen?)

Noch 13 wären es gewesen.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Weber für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu den Forderungen 1 und 2 Ihres Antrags möchte ich auf die ambitionierten Ziele der Landesregierung verweisen. Ich muss jetzt nicht zum wievielten Mal die Inhalte und Zielstellungen des Energiegipfels der Landesregierung wiederholen bzw. vortragen, an dieser Stelle ist das schon zur Genüge geschehen. Dadurch, dass Sie formulieren, Herr Kollege Adams, Zitat: „sich für verbindliche Ziele in den Bereichen“

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche Maßnahmen?)

- ich zitiere aus Ihrem Antrag - „Energieeffizienz und Energieeinsparung im Bundesrat … weiterhin einzusetzen;“ dadurch machen Sie ja deutlich, dass wir das schon tun und dass die Landesregierung das in hervorragender Weise tut. Natürlich habe ich das bereits in der letzten Plenarsitzung deutlich gemacht im Rahmen der Aktuellen Stunde. Wir müssen einiges im Gebäudebestand nachholen. Energiekosten sind schließlich zur sozialen Frage geworden, auch hier in Thüringen. Es gibt schon jetzt Familien, die mehr Geld für die Warmwasserbereitung und für die Beheizung ihrer Wohnung ausgeben als für Essen und Trinken.

(Beifall CDU)

Deshalb ist es natürlich wichtig, da etwas zu tun. Aber da muss man natürlich die Frage stellen: Bringt uns die Festlegung von festen Sanierungsquoten tatsächlich etwas oder ist es nicht sinnvoller - ich halte das für zielführender -, eine durch die Legislative auf den Weg gebrachte Förderung der Sanierung durch sinnvolle Verpflichtungen auf den Weg zu bringen. Ein Gesetz, das klare Schritte zur zügigen Sanierung des Gebäudebestandes und der entsprechenden Einbindung der erneuerbaren Energien festlegt, das halte ich für sinnvoll und das wird die Landesregierung auch sicher bald auf den Weg bringen.

Sie fordern, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, weiterhin einen zügigen Ausbau - auch das ist aus Ihrem Antrag - des Radwegenetzes. Nach einer Studie des ADFC - das ist der Allgemeine Deutsche Fahrradclub, die haben eine Radreiseanalyse gemacht - steht Thüringen auf Platz 6 der beliebtesten Radreiseländer in der BRD.

(Beifall DIE LINKE)

Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat insgesamt 181 Maßnahmen des touristischen Radwegebaus mit 37,7 Mio. € unterstützt. Die Radfernwege im Freistaat haben eine Gesamtlänge von 1.500 km.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist richtig.)

Ziel ist der Ausbau bis zum Jahr 2020 auf insgesamt 3.200 km - 1.500 km Radfernwegenetz, 1.700 km Radhauptnetz, auf Ihren Zwischenruf eingehend. Was wollen die GRÜNEN hier neu erfinden? Das ist mir nicht ganz schlüssig an der Stelle.

Zu dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Energieeinsparung und der Energieeffizienz: Wenn Sie eines unserem Wirtschaftsministerium sicher nicht vorwerfen können, dann ist es eine mangelnde Öffentlichkeitsarbeit. An der Stelle sehe ich den Verbesserungsbedarf durch den Antrag der GRÜNEN nicht.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gedanke - ich halte es für einen klugen Gedanken - eines Forstes zur Unterstützung der energetischen Sanierung oder ein vergleichbares Instrument, das halte ich für sehr klug, keine Frage, kommt aber auch nicht von den GRÜNEN, sondern wie Sie wissen, diskutieren wir an anderer Stelle schon lange darüber. Ergebnis der sehr umfassenden Studie Ihres Antrags - es ist auch ein längerer Antrag - ist deshalb, er ist gut gemeint, fordert nichts Neues oder etwas, was nicht ohnehin schon auf dem Weg ist, oder in naher Zukunft stattfinden wird. Er dient tatsächlich nur dem Zweck der Verbesserung Ihrer Öffentlichkeitsarbeit und deswegen ist er entbehrlich. Ich beantrage namens meiner Fraktion, ihn abzulehnen.

(Abg. Hellmann)

(Beifall CDU, SPD)