Herr Abgeordneter Adams, möchten Sie dann noch einmal das Wort nehmen oder war das jetzt schon der … Ja, gut.
Dann eröffne ich jetzt die Aussprache und rufe als Ersten auf für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Fiedler.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte voranstellen und als Erstes noch einmal den Dank an die Mitglieder der PKK richten, die in den letzten Wochen, Monaten sehr, sehr viel Zeit investiert haben, um ihrem Auftrag nachzukommen, um entsprechend den Verfassungsschutz zu kontrollieren. Wer dort nicht drin ist, kann das auch nicht nachvollziehen, wie viele Stunden und Tage dort dranhängen.
Ach, nun geht das schon wieder los. Ich dachte, wir kommen endlich mal zu ordentlichen Arbeitsergebnissen, aber es gelingt halt mit der LINKEN, wenn die erste Reihe schlecht besetzt ist, wenig.
Also, meine Damen und Herren, mittlerweile sitzt ja nach Verweigerungshaltung DIE LINKE auch in der PKK. Ich finde es gut, dass sie drin sitzt, auch wenn es manchmal schwerfällt, aber sie sitzt drin und nimmt ihre Rechte wahr. Ich glaube, die Fünf, die dort drin sitzen, davon wird es nicht einen Einzigen geben, der sagen wird, einer von den Kollegen, die dort drin sind, dass die nicht alle bemüht sind, das Ganze nach vorn zu bringen. Nummer 1. Deswegen wollte ich das vorn anstellen. Es wird immer so getan, als ob die vielleicht alle irgendwo rumsitzen und nichts machen.
Jetzt liegt, das ist ja der Vorteil der Opposition - natürlich haben wir angekündigt, dass ein Gesetzentwurf kommt, weil wir natürlich auch der Meinung sind, dass es Änderungen geben muss. Wir werden uns sicher in die Richtung bewegen. Nachdem ich neuerdings gehört habe, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, kann ich nur die Landesregierung ermuntern, die Dinge hineinzuschreiben, die mindestens dem Standard des Bundesgesetzes entsprechen. Das kann ich nur als erste Ermunterung der Landesregierung mitgeben. Das Zweite ist, dass es unverzüglich zugeleitet wird, damit wir die Möglichkeit haben - ich will mich da gar nicht jetzt auf Schnelligkeit festlegen, März/April -, dass wir das Ganze verabschieden können. Man sollte also Gewissenhaftigkeit hier vor Schnelligkeit stellen. Deswegen, denke ich, können wir das durchaus so beraten.
Ich sage auch ein Zweites: Selbstverständlich werden wir den Entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Innenausschuss überweisen - ich weiß gar nicht, ob Justiz …-, ja, Justiz soll das auch mit bekommen, dass das dorthin geht, ich denke, federführend Innenausschuss und beratend Justizausschuss.
Ich kann aber jetzt schon einige Dinge sagen, die in Ihrem entsprechenden Antrag stehen, zum Beispiel: „Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission sind berechtigt, ihre Fraktionsvorsitzenden über Beratungsinhalte zu unterrichten.“ Das ist jetzt schon möglich, ich will es nur einfach noch mal sagen. Das ist Praxis und ist möglich.
Dann weiterhin, auf Antrag Wort- und Tonbandprotokolle zu führen, auch das machen wir schon ständig. Ich kann Ihnen nur sagen, es liegt mindestens schon so ein Stapel Wortprotokolle in unserem entsprechenden Schrank. Das haben wir dort von Anfang an eingeführt, dass das entsprechend auch so ist, damit man das auch nachlesen und nutzen kann, damit die gewonnenen Erkenntnisse nicht unter den Tisch fallen. Das ist alles schon möglich.
Dann, den „Zutritt zu den sämtlichen Diensträumen des Landesamts für Verfassungsschutz zu ermöglichen“, das ist jetzt schon möglich. Das haben wir schon mehrfach wahrgenommen, nicht erst seit NSU. Das ist auch vorher wahrgenommen worden.
Wo es ein Problem geben kann, das muss man sich genau anschauen: „Die Parlamentarische Kontrollkommission kann Mitarbeiter und Mitglieder der Landesregierung sowie Beschäftigte anderer Behörden nach Unterrichtung der Landesregierung befragen oder von ihnen schriftliche Auskünfte einholen.“ Da muss ich sagen, das muss man sich in der Beratung ganz genau anschauen. Wir haben einen bestimmten Untersuchungsauftrag, den wir sicher auch erweitern können, aber die Parlamentarische Kontrollkommission ist kein Übergremium, die sämtliche Behörden im Land auf einmal kontrol
lieren kann. Das müssen wir uns genau anschauen. Manchmal würde ich es mir ja selber wünschen, aber ich glaube, die Zuständigkeiten werden sich nicht auf das ganze Land ausdehnen. Wenn wir dann noch in Richtung Justiz kommen, möchte ich mal die Justiz hören, was da losgeht, wenn wir es wagen - und hier steht auch einiges geschrieben hier in Richtung Justiz zu gehen und dort vielleicht einzugreifen oder entsprechende Dinge abzufordern.
In Ihrem § 19: „Gerichte und Behörden sind zur Amtshilfe, insbesondere zur Vorlage von Akten und Übermittlungen von Dateien, verpflichtet.“ usw. Hier sind schon ein paar Dinge drin, die sind ganz schön weit gefasst. Das ist mehr Wunschdenken als Realität - es ist mehr Wunsch, Kollege Adams -, Wunschdenken und Realität, darüber müssen wir reden. Aber ich will es zumindest schon mal anmerken, dass wir nicht so einfach da hineingehen.
Dass sich Mitglieder an die Parlamentarische Kontrollkommission wenden können, das finde ich eine gute Idee, muss man nur steuern und machen. Wir haben ja schon, was in Thüringen möglich ist, dass sich jeder Bedienstete an Abgeordnete wenden kann, das ist ja schon festgeschrieben. Ich denke, das hilft nur, entsprechende Dinge, ich sage mal in Klammern Zeit Roewer. Wir alle wissen, was das für Auswirkungen auf das Amt gehabt hat, und ich habe es schon mehrfach betont. Es ist der gesamten Justiz und allen, die da Ahnung haben, nicht gelungen, den Mann an die Kandare zu kriegen niemandem ist es gelungen. Der Mann lacht sich tot, heute ist es beklagt worden. Der ruft dort Runden ein, gibt Interviews und was weiß ich alles, und keinem gelingt es, den an die Kette zu kriegen. Das ist ein Trauerspiel hoch drei, aber das ist manchmal leider auch der Rechtsstaat.
Meine Damen und Herren, ich bin sehr dafür, dass wir dann Sachverständige beauftragen können, damit wir auch hier entsprechend handeln können, so wie das im Bund möglich ist. Man muss reden, ob man das wirklich so weit erweitert, dass hier bestimmte Mitarbeiter alles mitmachen. Das muss man bereden, inwieweit das gehen kann.
Was mich besonders verwundert in der Begründung zu Ziffer 1: Die Kommission kann beschließen, dass eine Sitzung als nicht öffentlich oder vertraulich durchgeführt werden kann. Meine Damen und Herren, ich bin für vieles, aber schauen Sie mal im Bund, an dem wollen wir uns ja orientieren, damit hier ein Gleichklang herkommt, wenn jetzt das Ganze fast auf einem offenen Markt gehandelt wird, dann können wir den Verfassungsschutz einstellen und auch die Parlamentarische Kontrollkommission.
Dass Sie den einstellen wollen, merke ich an Ihrem Klatschen. Aber das ist ein altes Thema. Wir werden ihn natürlich nicht einstellen, aber wir werden ihn bestimmt weiter reformieren, damit er seine Aufgaben weiter wahrnehmen kann. Aber ich glaube, so weit kann die Sache natürlich nicht gehen. Deswegen habe ich jetzt einige Anmerkungen gemacht. Ich könnte noch einige Dinge nennen.
Ich glaube, meine Damen und Herren, wir sollten den Gesetzentwurf überweisen. Sie freuen sich nun, dass Sie Ihren eher gebracht haben als wir unseren. Das ärgert uns auch, aber die Landesregierung will vorlegen. Wir können die Landesregierung nur bitten - es ist ja ein Vertreter hier, insbesondere von Innen, Herr Staatssekretär -, dass die Landesregierung zügig vorlegt. Die Dinge, die ich zumindest schon einmal genannt habe, und auch den Entwurf zu Rate zieht. Ich kann mir sehr gut vorstellen, meine Damen und Herren, das sind die Rechte des Parlaments, dass das Parlament hier, wenn die Landesregierung aus ihrer Sicht nicht genügend hineinschreibt, wir uns das genau ansehen und dort noch Dinge ändern werden. Das ist für mich selbstverständlich. Deswegen freue ich mich auf die Beratung und auf einen schnellen Entwurf, den die Landesregierung vorlegt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn dieser Gesetzentwurf vor einem halben Jahr hier dem Parlament vorgelegen hätte, dann hätte ich gesagt: Ein Herumdoktern an den Befugnissen der Parlamentarischen Kontrollkommission zäumt das Pferd Verfassungsschutz von hinten auf. Herr Adams hat eben schon selbst eingeräumt, dass hier der zweite vor dem ersten Schritt gemacht wird. Ein Herumdoktern an den Befugnissen der Parlamentarischen Kontrollkommission ändert nämlich nichts an der Gefahr für Grundrechte und Demokratie, die von einem Inlandgeheimdienst ausgeht.
Hier wird der letzte vor dem ersten Schritt gemacht. Wir als LINKE wollen zuerst, wenn wir über einen ersten Schritt reden, erneut über die Abschaltung der Spitzel und ein Ende der nachrichtendienstlichen Mittel für diesen Geheimdienst reden.
angehen sind die vorgeschlagenen Regelungen schwach und fehlerbehaftet. Schwach deshalb, weil man sich lediglich am Bundesgesetz zum Kontrollorgan, dem Bundestag, der PKGr, orientiert. Dass die dortigen Regelungen keinesfalls einer transparenten, umfassenden und effektiven Kontrolle entsprechen, hätte man sicherlich durch ein Telefonat mit dem Kollegen Ströbele schnell in Erfahrung bringen können. Dann unterlaufen Ihnen sogar noch in den Regelungen Fehler.
Ich will es erläutern. Sie unterlaufen die Regelungen des Bundes und offenbaren für uns einen Grundfehler in der Vorstellung, das Parlament könnte einen Geheimdienst kontrollieren. In § 19 Abs. 2 wird formuliert: Die Landesregierung hat der PKK im Rahmen der Unterrichtung nach Absatz 1 auf Verlangen Akten usw. herauszugeben und Zutritt zu den Diensträumen des Landesamts zu ermöglichen. Im Bundesgesetz heißt es im Unterschied hierzu, dass Akteneinsicht und Zutrittsrechte im Rahmen der Kontrolle generell zu gewähren sind und nicht ausschließlich, wie hier im vorgelegten Gesetzentwurf formuliert, sich lediglich auf Dokumente und Vorgänge erstrecken, die im Rahmen der Unterrichtung der Landesregierung in die PKK gelangen. Ich hoffe, das war nicht so gemeint und das werden wir dann im Innenausschuss in der Erörterung sicherlich noch klären können. So viel zu den Ausführungen, die vor einem halben Jahr nötig gewesen wären. Damit hätten wir es dann auch bewenden lassen. Heute diskutieren wir aber über Verfassungsschutz und PKK auf einer anderen Grundlage und die heißt Versagen, Verschulden, Vertuschen.
Niemand glaubt ernsthaft, dass der Verfassungsschutz 2011 bei Bekanntwerden eines 10-jährigen, angeblich unbemerkt operierenden Neonaziterrornetzwerkes aus allen Wolken gefallen ist. Angesichts dessen wird öffentlich nicht nur von der LINKEN die Frage gestellt, wer die Verfassung vor ihren angeblichen Schützern schützt, denn wenn der VS von den Neonazimorden nichts wusste, ist er überflüssig und wir können uns das Geld sparen.
Wenn er mitmischte, dann muss er wegen Strafvereitelung, Beihilfe und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angezeigt werden.
Egal, wie die Schuld aussieht, die Schlussfolgerung ist klar: Demokratie braucht keinen Geheimdienst. Vor diesem Hintergrund frage ich mich ernsthaft, wie ein Innenpolitiker von BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
NEN in den Pressemitteilungen formulieren kann, das Vertrauen in den Verfassungsschutz reiche nicht aus, man brauchte auch Kontrolle. Da kann ich nur sagen, wenn Sie, Herr Adams, immer noch Vertrauen in den Verfassungsschutz haben,
dann weigern Sie sich, die Konsequenzen aus der Geschichte des VS in Thüringen zu ziehen. Hören Sie sich um. Hören Sie sich bei denen um, die sich jahrelang mit diesem VS beschäftigt haben, aber hören Sie auch auf das, was in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Es gibt kein Vertrauen mehr in diesen Verfassungsschutz.
Wenn Sie weiter sagen, die Kontrolle legitimiert den Geheimdienst, dann sage ich, dieser Laden ist bis in seine Grundfeste delegitimiert. Machen Sie Ohren und Augen auf, was passiert ist.
Der VS in Thüringen hat die Naziszene mit Spitzeln durchsetzt und selbst am Aufbau von rechten Strukturen wie dem Thüringer Heimatschutz mitgewirkt. Neben der logistischen Aufbauhilfe gab es Geld, Geld und abermals Geld für Spitzeldienste. In Rede steht auch, dass Zuträger bei Ermittlungsverfahren glimpflich davongekommen sind. Der VS wusste um die Bestrebungen, militante Strukturen aufzubauen und hat die Polizei unzureichend, zu spät oder gar nicht informiert. Über Tarnfirmen ist ein Vertrag von über 300.000 DM in bisher nicht näher geklärte Kanäle abgeflossen und der Skandal endet bei weitem nicht mit der Amtszeit Roewer. Da machen es sich alle hier zu einfach.
Der VS wusste auch in den Folgejahren um die Bestrebung der Neonazis, militante Terrorstrukturen aufzubauen. So berichtet ein V-Mann über ein Zusammentreffen von Neonazis, das am 21.09.2003 in Gotha stattgefunden hat, ich zitiere aus dem Bericht des V-Mannes an den Verfassungsschutz: B. ich kürze jetzt den Namen ab - ist fest der Meinung, dass so eine Braune Armee Fraktion ähnlich wie in München auch in Thüringen agieren werde. Er selbst will an deren Aufbau aktiv mithelfen. Es werde sich in aller Kürze diesbezüglich etwas tun. So lautet ein Bericht eines V-Mannes, der Funktionär der Neonaziszene in Thüringen war, an den Verfassungsschutz. Hat dies jemals bei irgendeiner Unterrichtung in der PKK - in einem Monatsbericht oder in einem Jahresbericht - eine Rolle gespielt, dass in Thüringen derartige Strukturen aufgebaut werden? Nein, weil die Öffentlichkeit getäuscht wurde. Der Verfassungsschutz hat diese Informationen für sich behalten, weil es eben nicht darum geht, die Polizei zu warnen, die Gesellschaft zu warnen, sondern Informationen zu haben, die er elitär für sich verwendet und mehr nicht.