Natürlich gab es in der Zwischenzeit bis heute auch zahlreiche Veränderungen im Bereich des Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaften. Gleichwohl stellt sich heute die Frage: Mit welcher Qualität arbeiten die Behörden gegenwärtig? Wurden alle Defizite, die in dem Gutachten der Schäfer-Kommission benannt sind, zwischenzeitlich behoben? Wir müssen aufgrund unserer heutigen Erkenntnisse auch die aktuellen Strukturen aller betroffenen Behörden in den Blick nehmen. Es ist deshalb unsere Aufgabe, die Arbeit der Justiz- und Sicherheitsbehörden nochmals auf den Prüfstand zu stellen.
Thüringen hat bereits erste Schlussfolgerungen aus dem Gutachten der Schäfer-Kommission gezogen. Die Fraktionen der CDU und SPD im Thüringer Landtag haben gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes eingebracht, der neben einer Stärkung der parlamentarischen Kontrollrechte die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übermittlung von Informa
tionen vom Landesamt für Verfassungsschutz an die Polizei der bundesrechtlichen Rechtslage anpasst. Nach dieser Neuregelung ist das Landesamt für Verfassungsschutz künftig verpflichtet, in Fällen schwerer Kriminalität die Polizei und die Staatsanwaltschaft zu informieren.
Die bisherige Kann-Regelung wird also durch eine Muss-Regelung ersetzt. Im Bereich des Verwaltungsvollzugs wurde als erste Reaktion auf das Schäfer-Gutachten der Leitfaden zur Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz in Kraft gesetzt. Weiterhin ist eine gemeinsame Richtlinie zwischen Polizei und Justiz zur Verbesserung der Zusammenarbeit in Vorbereitung. Die neue gemeinsame Richtlinie soll sicherstellen, dass Ermittlungsverfahren schnell und erfolgreich geführt werden können. Es darf nicht zu Informationsdefiziten kommen. Durch die Richtlinie wird die Gesamtverantwortung der Staatsanwaltschaft für die effektive Durchführung des Ermittlungsverfahrens gestärkt. Die Gesamtverantwortung umfasst auch die Steuerung der Zielfahndung durch die Staatsanwaltschaft. Die Richtlinie soll noch im Herbst 2012 in Kraft treten. Die Aufzählung ließe sich gewiss noch fortsetzen. Allein die von mir angesprochenen Maßnahmen zeigen, dass nun im Bereich des Justiz- und Verwaltungsvollzugs die Mühen der Ebene beginnen.
Ich habe mich angesichts der großen Bedeutung der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität und der zentralen Bedeutung des Landeskriminalamts beim polizeilichen Staatsschutz entschlossen, mit der bereits angekündigten Organisationsüberprüfung beim Landeskriminalamt noch vor der Sommerpause zu beginnen. Der zuständige Abteilungsleiter wurde mit der Erarbeitung eines entsprechenden Umsetzungskonzepts beauftragt. Im Rahmen einer Personalversammlung habe ich den Beschäftigten des Landeskriminalamts in der vergangenen Woche die Notwendigkeit und das Vorgehen erläutert.
Weitere Schritte beim Landesamt für Verfassungsschutz müssen folgen. Ich will die sich hier stellenden Fragen kurz skizzieren. Muss die Analysekompetenz, insbesondere der Bediensteten, die in der Auswertung arbeiten, gestärkt werden? Sie müssen die Gesamtzusammenhänge der generierten Informationen erkennen können, um gegebenenfalls eine Übermittlung an die Polizeibehörden oder die Staatsanwaltschaften in die Wege zu leiten. Müssen die Bestimmungen zur Führung und zur Entlehnung von V-Leuten im Lichte der Feststellung im Gutachten der Schäfer-Kommission zum damaligen V-Mann Brandt geändert werden? Bedarf die Aktenführung im Landesamt für Verfassungsschutz einer Verbesserung?
Es darf nicht sein, dass aus den Akten nicht erkennbar wird, woher die schriftlich festgehaltenen Informationen des Verfassers herrühren. Dies gilt insbesondere, wenn die schriftlich festgehaltenen Informationen von Personen außerhalb des Amtes stammen. Es muss sichergestellt werden, dass die Aktenführung dem Grundsatz der Aktenklarheit und Aktenwahrheit genügt. Sind die Kriterien zur Bewertung der Qualität von Informationen sachgerecht und werden sie in der Praxis entsprechend angewandt?
Das Ziel ist dabei klar. Es muss sichergestellt werden, dass Informationen professionell und in hoher Qualität ausgewertet werden, damit der Thüringer Verfassungsschutz in effektiver und rechtsstaatlicher Weise seinen verfassungsrechtlichen Auftrag zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erfüllen kann. Es wäre sicherlich nicht ausreichend, diese Fragen nur behördenintern zu prüfen. Es bedarf auch des neutralen und sachkundigen Blicks von außen. Ich habe deshalb Herrn Dr. Schäfer gebeten, diesen Prozess der Überprüfung zu unterstützen. Ich bin ihm sehr dankbar, dass er im Anschluss an sein Gutachten sich bereitgefunden hat, diese Aufgabe zu übernehmen. Über die Schlussfolgerungen aus dem Schäfer-Gutachten hinaus müssen weitere Schritte erfolgen. Ich kann hier nur einige stichwortartig ansprechen.
Hierzu zählt auf Bundesebene die Prüfung eines erfolgreichen NPD-Verbotsverfahrens. Ein wichtiges Thema sind weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Ein Beispiel ist das gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus, das am 16. Dezember 2011 vom Bundesminister des Inneren eingerichtet wurde. Das Zentrum soll die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Terrorismus verbessern. Es geht insbesondere um einen engeren Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutzbehörden. Zum Aufgabengebiet zählen konzeptionelle Arbeiten wie zum Beispiel die Entwicklung neuer Aufklärungs- und Bekämpfungsansätze. Feste Arbeitsgruppen befassen sich mit den Bereichen Fallanalyse, Strukturanalyse, Personenpotenziale, Organisationsverbot und Gefährdungsbewer
Ich bin überzeugt, dass sich die Arbeit dieses gemeinsamen Gefahrenabwehrzentrums in Zukunft bewähren und einen wichtigen Beitrag leisten wird, die Gefahren rechtsterroristischer Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Die dort entwickelten Konzeptionen werden den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder helfen, ihre Aufgaben künftig besser aufeinander abzustimmen.
Ein bedeutsames Thema ist auch das Waffenrecht. Auch hier ist das Ziel klar. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Bereits nach derzeitiger Rechtslage gelten Personen regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig, wenn sie Bestrebungen verfolgen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. Vor dem Hintergrund der rechtsterroristischen Straftaten der Mitglieder und Unterstützer des Zwickauer Trios sowie der allgemeinen Bestrebungen um ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren ist es angezeigt, bereits die bloße Mitgliedschaft einer Person in einer rechtsextremistischen Vereinigung oder Partei dafür ausreichen zu lassen, ihr eine erteilte Waffenerlaubnis zu entziehen bzw. nicht zu erteilen. Entsprechende Schritte haben wir im Wege des Verwaltungsvollzugs bereits veranlasst und die Waffenbehörden angewiesen, Widerrufsverfahren einzuleiten. Ich bin zuversichtlich, sollte tatsächlich im Einzelfall der Rechtsweg beschritten werden, dass unsere Rechtsauffassung vor den Verwaltungsgerichten Bestand haben wird. Parallel werde ich auf Bundesebene darauf hinwirken, durch eine Änderung des Waffengesetzes klarzustellen, dass Rechtsextremisten keine Waffen mehr führen dürfen.
Staatsanwälte und deren polizeiliche Ermittlungspersonen werden sensibilisiert, bei Straftaten gegen Migranten grundsätzlich auch in Richtung einer fremdenfeindlichen Straftat zu ermitteln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Überlegungen, die ich Ihnen zur Verbesserung der Arbeit der Justiz- und Sicherheitsbehörden vorgetragen habe, sollen gewährleisten, dass sich Fehler wie im Falle des Zwickauer Trios nicht wiederholen. Sie mögen zum Teil bürokratisch und verwaltungstechnisch klingen, solche Überlegungen muss sich aber jeder verantwortliche Politiker machen, ohne sie geht es nicht, sie sind allerdings nicht ausreichend.
Ich bin sehr froh, dass es im Gefolge der Aufdeckung der Terrortaten zahlreiche positive Zeichen in allen gesellschaftlichen Bereichen gegeben
hat, die unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben, dass in unserer Gesellschaft für Extremismus kein Platz ist. Ich spreche von den zahlreichen Gedenkveranstaltungen und Versammlungen im Anschluss an die Aufdeckung der Verbrechensserie, an denen eine große Anzahl von Menschen teilgenommen hat. Ich erinnere beispielsweise an die großartige Veranstaltung am 2. Dezember 2011 in Jena mit Peter Maffay, Udo Lindenberg und vielen anderen Künstlern. In kürzester Zeit haben die Stadt Jena, Musiker, zivilgesellschaftliche Gruppen, die örtliche Wirtschaft, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste ein Großereignis mit Unterstützung der Medien unter dem Motto „Rock’n Roll Arena Jena“ auf die Beine gestellt, das es in dieser Art nie zuvor in Jena gegeben hat. 50.000 Menschen haben in Jena ein unmissverständliches Zeichen gegen den Rechtsextremismus und für eine bunte Republik Deutschland gesetzt. Auch in zahlreichen anderen Thüringer Städten und Gemeinden fanden für die Opfer der rechtsterroristischen Straftaten Veranstaltungen unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Nicht zuletzt in diesen Gedenkveranstaltungen hat sich die Solidarität der Thüringer Bürgerinnen und Bürger mit den Opfern der rechtsextremistischen Gewalttaten gezeigt. Auch in vielen Familien, im Freundeskreis und am Arbeitsplatz wurde die Frage diskutiert, wie konnte das geschehen, wie konnte es dazu kommen, warum haben die Behörden versagt und was waren die Strukturen, die dazu geführt haben, dass sich junge Menschen Mitte der 90er-Jahre mitten unter uns in Jena in einer Art und Weise radikalisiert haben, die wir nicht für möglich gehalten haben.
Diese große Anteilnahme bestätigt, dass der Satz des ehemaligen Verfassungsrichters Böckenförde aus dem Jahre 1976 nach wie vor seine Berechtigung hat: „Der freiheitliche Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Diese Voraussetzungen werden zuallererst geschaffen in den Familien. Es ist die Verantwortung der Eltern, die nachfolgende Generation im Geiste eines menschlichen Miteinanders zu erziehen. Schule und Jugendarbeit sind gleichfalls gefordert, Kinder und Jugendliche zu selbstständigem Denken und Handeln, Achtung vor der Würde des Menschen und Toleranz gegenüber der Überzeugung anderer, Anerkennung der Demokratie und Freiheit, den Willen zur sozialen Gerechtigkeit, die Friedfertigkeit im Zusammenleben der Kulturen und Völker zu fördern. So formuliert es Artikel 22 der Thüringer Landesverfassung. Familie und Schule dürfen dabei aber nicht alleingelassen werden. Sie bedürfen der Unterstützung im gesellschaftlichen Bereich. Ich spreche von dem oftmals viel zu wenig gewürdigten ehrenamtlichen Engagement vieler Menschen in Sportvereinen, in Gewerkschaften und im kirchlichen und sozialen Bereich. Wir nehmen dies allzu oft als selbstverständlich hin. Sie leisten einen unersetzlichen Beitrag, wenn es darum geht, Ju
gendliche auf dem Weg in das Erwachsensein zu begleiten. Jugendliche bedürfen auch der Hilfestellung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und einer beruflichen Perspektive. Sie benötigen Anerkennung, sie benötigen Bestätigung. Das schützt sie am besten vor den Gefahren, vor denen es in einer freien Gesellschaft keinen absoluten Schutz geben kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die zahlreichen Maßnahmen, die ich Ihnen heute vorgestellt habe, gewährleisten, dass die Justiz- und Sicherheitsbehörden künftig ihren Auftrag zur Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen und Straftaten ohne Wenn und Aber erfüllen können. Staatliche Maßnahmen allein werden aber das braune Gedankengut nicht aus den Köpfen verbannen. Den Rechtsextremismus zu ächten und Rechtsextremisten gerade auch als Zivilgesellschaft entgegenzutreten, ist Aufgabe von uns allen. Über den richtigen Weg mögen wir im Einzelfall verschiedener Auffassung sein. Meinungsverschiedenheiten werden nicht ausbleiben, denken Sie nur an einen verwandten Tagesordnungspunkt der gestrigen Sitzung. Worüber wir auch im Einzelfall streiten sollten, niemand sollte dem anderen den guten Willen absprechen und es sollte immer klar bleiben: Wir stehen alle zur Erklärung des Thüringer Landtags vom 29. September 2009. Wir treten alle für ein demokratisches, tolerantes und weltoffenes Thüringen ein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Innenminister. Bevor wir in die Debatte eintreten, gestatten Sie mir folgenden Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Regierungserklärungen grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit durchgeführt.
Ich eröffne die Aussprache zur Regierungserklärung und als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Martina Renner von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es war in der Mai-Sitzung des Innenausschusses, da kündigte Herr Innenminister Geibert eine Regierungserklärung zum Thema „Konsequenzen aus dem Schäfer-Bericht“ an. Gut so, richtig so, das war unsere Reaktion damals. Wir brauchen die öffentliche Diskussion neben den Ausschüssen und Kommissionen.
Alles muss auf den Prüfstand: Personal, Strukturen, Befugnisse, Ausrichtung, Vorschriften und Gesetze. Alles muss auf den Prüfstand, so die Botschaft des Schäfer-Berichts. Alles muss auf den Prüfstand, wollen wir in Zukunft - und das ist die zentrale Herausforderung - rechten Terror, rechter Militanz und rechter Gewalt entschiedener begegnen.
Aber dann kam der Titel der heutigen Regierungserklärung „Freiheitliche Demokratie muss wehrhaft sein - Extremismus abwehren, Straftaten ahnden, den Rechtsstaat stärken“. Der Titel ließ befürchten, dass die Standardregierungserklärung zur Sicherheitspolitik in Thüringen, die in den letzten Jahren von verschiedenen Innenministern, aber mit konstantem Inhalt gehalten wurde, erneut verlesen wird. Unsere Sorge war ein kleines Stück unberechtigt, aber überwiegend berechtigt.
Zu dem Teil, wo unsere Sorge unberechtigt war: Wir als Fraktion DIE LINKE achten die einleitenden Worte Ihrer Regierungserklärung. Gerade die Hinwendung zu den Opfern rechter Gewalt und das Ernstnehmen der Sorgen und Ängste müssen im Mittelpunkt jedweder Debatte um NSU-Terror und Behördenversagen stehen.
Diese Opferperspektive führen Sie in Ihrer Rede ein und diese Opferperspektive ist auch Grundlage unserer politischen Reflexion zu NSU-Terror und Behördenversagen. Dafür unser Dank.
Meine Damen und Herren, aber - und nun kommen wir zum „aber“ - die Erwartungen der Öffentlichkeit, der Medien, die vor dieser Regierungserklärung zu Recht im Raum standen, haben Sie heute nicht erfüllt.
Wie eigentlich nicht anders zu erwarten war, kommt die traditionelle sicherheitspolitische Grundorientierung in Thüringen im zweiten Teil der Regierungserklärung voll zum Tragen und - das finde ich sehr bedauerlich - es wird der Eindruck erweckt, dass NSU-Terror und Behördenversagen offenkundig nur oberflächlich an dieser sicherheitspolitischen Grundorientierung gekratzt haben. Sie bleiben sich treu, Kern bleibt innere Sicherheit mit mehr Überwachung, Dateien, Behörden. Wir sagen dazu Nein und haben es immer gesagt, wir wollen nicht nur frei leben ohne Neonazis, wir wollen auch frei leben ohne Überwachung und Angst.
Dies können wir nach Überzeugung der LINKEN nur erreichen mit mehr Demokratie, gleichen Rechten für alle Menschen und aktiver Verteidigung der Grund- und Bürgerrechte, auch oder gerade in Zeiten des Terrors. Geheimdiensten, Extremismusklauseln und der Kriminalisierung der Linken treten wir entgegen und wir scheuen auch nicht, zu sagen, dass rassistischen Einstellungen und rassistischen Gewalttaten ein staatlicher Rassismus, der Menschen sozial und rechtlich ungleich behandelt und diskriminiert, verstärkend zur Seite steht.
Das ist keine abstrakte Feststellung, wie Sie vielleicht entgegnen. Erinnern Sie sich an die Meldungen des gestrigen Tages: Sanierung der kommunalen Kassen auf Kosten der Flüchtlinge, unhaltbare Zustände in der Unterkunft Gerstungen und die Debatte um die verfassungswidrige Höhe von Leistungen für Asylbewerber.
Meine Damen und Herren, aber heute stehen wir nicht hier, um uns unsere unterschiedlichen Vorstellungen - hier das Konzept der Inneren Sicherheit, dort die Vorstellung von öffentlicher und privater Sicherheit - zu erklären. Nein, wir stehen hier, um zu diskutieren, was sich ändern muss, und das heißt mehr als Fragen stellen, Herr Geibert.
Wir müssen diskutieren, was sich ändern muss und dies aus einem zentralen Punkt. Da komme ich zurück zum Anfang. Menschen, die Angst haben, Opfer einer Neonazigewalttat zu werden, die das Gefühl haben und bekommen haben, dass ihre Sorgen auch von uns - von denen, die über Innenpolitik diskutieren - nicht ernst genommen werden, diese Menschen erwarten Antworten und keine Fragen.