Schildern möchte ich auch einen weiteren Fall, in dem es um das Anliegen zahlreicher Petenten ging, die sich im Sinne ihrer Hausärztin gegen die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen - KVT - wandten, die schon seit Jahren in einem Plausibilitätsverfahren gegen die betreffende Ärztin ermittelt. Aus Sicht der Petenten war eine solche Überprüfung der Abrechnung der Ärztin allerdings verfehlt, da die Medizinerin sich über das normale Maß hinaus mit hoher Einsatzbereitschaft für ihre Petenten einsetzte. Der Petitionsausschuss ging davon aus, dass die KVT befugt ist, die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen der Vertragsärzte zu überprüfen, auch hinsichtlich ihrer Plausibilität sowie der abgerechneten Sachkosten. Die Verfahrensweise der KVT war durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem die Rechtsaufsicht obliegt, aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen. Der Ausschuss sprach sich letztlich dafür aus, die Zeitprofile des einheitlichen Bewertungsmaßstabs, die die Grundlage für die Plausibilitätsprüfung bilden, zu überarbeiten. Da es sich um bundeseinheitliche Regelungen handelt, beschloss der Ausschuss weiter, die Petition an den zuständigen Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weiterzuleiten.
Ich möchte nun noch zwei Bereiche nennen, die den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums betreffen. Das ist zum einen das Kommunalrecht und zum anderen das Ausländerrecht. In vielen Petitionen zum Ausländerrecht werden von oder im Sinne von bereits vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern Petitionen gesandt. Zum größten Teil handelt es sich dabei um bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber, für die bereits eine Ausreisepflicht besteht bzw. deren Abschiebung unmittelbar bevorsteht.
Zeitgleich mit ihrer Petition wenden sich Petenten übrigens oftmals auch an die Thüringer Härtefallkommission, die neben dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses aus weiteren acht Mitgliedern unter anderem des Landtags, der Landesregierung und Vertretern der Kirchen besteht. Diese versucht im Einzelfall aus dringend humanitären Gründen die weitere Anwesenheit vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen und somit besondere Härtefälle zu vermeiden. Im positiven Fall richtet die Härtefallkommission ein Härtefallersuchen nach § 23 a Aufenthaltsgesetz an das Thüringer Innenministerium, das eine Ermessensentscheidung über das Härtefallersuchen trifft.
Eine aus dem Berichtszeitraum stammende Petition beschäftigt den Petitionsausschuss auch noch in diesem Jahr. Es handelt sich dabei um die Abschiebung eines kosovarischen Staatsangehörigen, der auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzt. Der Petent lebt bereits seit über 20 Jahren in Deutschland, ohne jedoch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Die Abschiebung erfolgte letztlich bedauerlicherweise zu einem Zeitpunkt, als sich das Thüringer Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz noch mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beschäftigte. Hinzu kam, dass der Petent zum Zeitpunkt der Abschiebung bereits die Eingehung einer Ehe beabsichtigte, ohne dass dies jedoch unmittelbar bevorstand, was die Ausländerbehörde letztlich dazu veranlasste, diesen Aspekt nicht zu berücksichtigen. Der Petent, der gegenwärtig in Serbien lebt und dort nach eigenen Angaben große Schwierigkeiten hat, überhaupt Legitimationspapiere zu erhalten, betreibt auch mit Unterstützung seines Bekanntenkreises in Deutschland nach wie vor die Rückführung in die Bundesrepublik, wobei zwischenzeitlich die formalen Voraussetzungen für eine Eheschließung im Wesentlichen vorliegen. Der Petitionsausschuss hätte sich hier etwas mehr Fingerspitzengefühl bei der Beteiligung der Behörden gewünscht.
Damit hätte die Abschiebung ebenso vermieden werden können, wie die nun zu erwartende anschließende verwaltungsgerichtliche Streitigkeit um die Rechtmäßigkeit der Abschiebung und mögliche Schadenersatzansprüche. Die Petition ist gegenwärtig aber noch nicht abgeschlossen.
Aus dem Bereich des Kommunalrechts möchte ich Ihnen folgenden Fall schildern: Ein Bürger beanstandete die Abfallgebühren im Landkreis Sömmerda. Er bezog sich dabei auf eine Pressemitteilung des Petitionsausschusses aus dem Jahr 2006. Mit der Pressemitteilung hatte der Petitionsausschuss über seine Auffassung informiert, dass die Satzung des Landkreises Sömmerda über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung vom 7. Dezember 2004 zu beanstanden ist, da der Anteil der verbrauchsunabhängigen gegenüber den verbrauchsabhängigen Gebühren zu hoch ist und deshalb gegen höherrangiges Recht verstößt. Zu einer Änderung der Satzung kam es aber nicht, da die Landesregierung davon ausging, dass die im Landkreis Sömmerda praktizierte Verfahrensweise rechtlich vertretbar und rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden ist, solange keine einschlägige Entscheidung eines Thüringer Gerichts zu den in der Petition aufgeworfenen Fragen vorliegt. Zu der aktuellen Petition konnte der Petitionsausschuss den Petenten informieren, dass der Kreistag des Landkreises Sömmerda am 25. Februar 2009 eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung beschlos
sen hat, die eine Anpassung der Gebührensätze zugunsten der Gebührenpflichtigen enthält und ab 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist. Hiernach haben sich die Grundgebühren und die Leistungsgebühren verringert. Insbesondere wurde die Grundgebühr so weit gesenkt, dass sich der Anteil der verbrauchsunabhängigen Gebühren wesentlich verringert hat. Damit kann man von einem Anreiz zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Abfällen gemäß § 4 Abs. 4 Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz ausgehen.
An dieser Stelle möchte ich zwei weitere Petitionen schildern, die den Petitionsausschuss lange beschäftigt haben. Insoweit könnte ich Ihnen eine Reihe von Petitionen nennen, bei denen der Ausschuss teilweise auch den Eindruck hatte, dass seitens der zuständigen Behörden nicht mit dem nötigen Engagement versucht wird oder wurde, eine Lösung im Sinne der Petenten zu unterstützen. Dabei handelt es sich etwa um einen Fall, der im Petitionsausschuss bereits seit vier Jahren anhängig ist und bei dem der Ausschuss davon ausgeht, dass in diesem Jahr endlich eine befriedigende Lösung für die Petentin gefunden werden kann. Es handelt sich dabei um eine frühere Bedienstete im Polizeidienst des Freistaats Thüringen, die aus disziplinarischen Gründen, später auch nochmals aufgrund einer negativen Probezeitbeurteilung, aus dem Landesdienst entlassen wurde. Ich möchte an dieser Stelle nicht im Einzelnen auf den äußerst komplizierten Sachverhalt eingehen, sondern nur darauf hinweisen, dass im Zuge des Petitionsverfahrens eine aus disziplinarischen Gründen erfolgte Entlassung seitens des zuständigen Ministeriums zurückgenommen wurde, weil insoweit doch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme bestanden. Es geht nunmehr in erster Linie darum, die von der Petentin angestrebte Aufnahme einer Tätigkeit in einem anderen Bundesland zu ermöglichen. Hierzu wurden seitens des Petitionsausschusses bereits Vorschläge für eine mögliche vergleichende Regelung unterbreitet, die allerdings noch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis durch das Innenministerium geführt haben.
Mit einem anderen Fall, der aus dem vergangenen Jahr stammt, muss sich der Petitionsausschuss ebenfalls noch in diesem Jahr abschließend auseinandersetzen. Es handelt sich dabei um die Beschwerde eines Petenten gegen ruhestörenden Lärm des sogenannten WerkohneNamen in Sömmerda. Auf Veranlassung des Petitionsausschusses wurden dem Betreiber deutliche Auflagen erteilt, die jedoch nicht nur nach Ansicht des Petenten, sondern auch im Ergebnis der Überprüfung durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz nicht eingehalten werden. Der Petitionsausschuss hat zu der Angelegenheit bereits einen Vertreter des Landratsamtes
Abschließend möchte ich noch einmal auf die sogenannte Massen- und Sammelpetition eingehen. Bei Massenpetitionen handelt es sich um Petitionen, bei denen sich mindestens 50 Personen mit einem identischen Anliegen an den Landtag wenden. Von Sammelpetitionen spricht man, wenn bei einer entsprechenden Anzahl von Personen eine Person oder eine Personengemeinschaft als Initiator in Erscheinung tritt.
Ganz im Sinne der Petenten konnte eine solche Petition abgeschlossen werden, mit der die Petentin sich im Namen der Schulelternvertretung einer staatlichen Grundschule in Gera an den Petitionsausschuss gewandt hatte. Ziel der Petition war, die vorgesehene Kommunalisierung der Grundschulhorte zu verhindern. Die Petenten wiesen in diesem Zusammenhang auf die außerordentlich gute Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule in einer Trägerschaft hin. Die Zusammenarbeit sah die Elternvertretung durch die Kommunalisierung der Grundschule gefährdet. In der vom Petitionsausschuss erbetenen Stellungnahme teilte die Landesregierung mit, dass vorerst nicht von einer flächendeckenden Kommunalisierung der Grundschulhorte auszugehen sei, sondern dass das ursprünglich bis zum 31. Juli 2012 befristete Modellvorhaben zur weiteren Entwicklung der Thüringer Grundschulhorte um vier Jahre verlängert worden ist. Der Petitionsausschuss konnte die Angelegenheit damit sehr zur Erleichterung der Petenten in deren Sinne abschließen. Sehr beeindruckt waren die Mitglieder des Petitionsausschusses übrigens über das große Engagement der Grundschulelternvertreter und der Kinder, die zur Unterstützung der Petition eigenhändig eine große Wandzeitung angefertigt hatten.
Lange beschäftigt hat den Petitionsausschuss die im Rahmen einer Sammelpetition geforderte Überarbeitung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Elternsprecher einer Schule in freier Trägerschaft hatten ihre Kritik hinsichtlich der ab 1. Januar 2011 veränderten Rechtslage geäußert. Die mit der Kürzung der staatlichen Finanzhilfen einhergehenden fehlenden finanziellen Mittel könnten durch die Schulen in freier Trägerschaft nicht ausgeglichen werden. Durch eine Reduzierung des Personals als Folge der fehlenden Mittel befürchteten die Petenten, dass die bisherige Qualität des Unterrichts nicht aufrechterhalten werden könne. Darüber hinaus kritisierten sie, dass die Erhebung von Elternbeiträgen zum Ausgleich der fehlenden Finanzen unzumutbar sei. Im Rahmen der Überprüfung des Petitionsausschusses wurde allerdings deutlich, dass keine Anzeichen für eine existenzielle Gefährdung der Schule aufgrund der veränderten Rechtslage vorliegen. Ebenso waren keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte der Schule
nicht hinreichend gesichert ist. Im Hinblick auf die von den Petenten kritisierte Erhebung von Elternbeiträgen musste darauf verwiesen werden, dass die Schulträger von Schulen in freier Trägerschaft Schulgeld erheben können. Ein Anspruch auf staatliche Vollfinanzierung für Schulen in freier Trägerschaft besteht demgegenüber nicht. Entscheidend kommt es insoweit in erster Linie auf das private Engagement des jeweiligen Schulträgers an, so dass eine Erhebung von Elternbeiträgen letztlich nicht zu beanstanden ist, soweit damit keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen erfolgt. Der Petitionsausschuss hat die Landesregierung allerdings noch um aktuelle Informationen zur derzeitigen Situation der Schule in Bezug auf die geänderte Gesetzeslage und hinsichtlich alternativer staatlicher Angebote gebeten. Die Petition ist daher gegenwärtig noch nicht abgeschlossen.
Damit möchte ich meine Ausführungen zur Arbeit des Petitionsausschusses im Jahr 2011 beschließen, nicht aber, ohne mich zuvor bei allen zu bedanken, die zur erfolgreichen Arbeit des Ausschusses beigetragen haben.
An erster Stelle bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die stets konstruktive und sachliche Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg. Während sich der Landtag und seine Ausschüsse ansonsten eher mit abstrakten Fragestellungen beschäftigen, befasst sich der Petitionsausschuss mit ganz konkreten Themen. Hier steht der Einzelne mit seinem Anliegen im Vordergrund.
Es freut mich daher ganz besonders, dass es im Ausschuss immer wieder gelingt, ohne parteipolitische Zwänge ausschließlich im Interesse der Petenten tätig zu werden. Wie Sie gesehen haben, konnte dadurch vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich als letzten Ausweg an den Petitionsausschuss gewandt haben, geholfen werden.
Bedanken möchte ich mich des Weiteren bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats der Landtagsverwaltung für ihre kompetente und engagierte Arbeit.
Mein Dank gilt schließlich der Bürgerbeauftragten und den Mitarbeitern der Thüringer Staatskanzlei und der Ministerien für die gute Zusammenarbeit. Ich bedanke mich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich die Aussprache eröffne, gestatten Sie mir, dass ich Ihnen, Herr Abgeordneter Schröter, als Vorsitzen
dem und allen Mitgliedern des Petitionsausschusses im Namen des Hohen Hauses für die Arbeit des Petitionsausschusses, der das verfassungsmäßige Recht unserer Bürger vollzieht und gewährleistet, sich mit Anliegen und Fragen an den Petitionsausschuss zu wenden, danke. Ich danke auch vor allen Dingen der Strafvollzugskommission Herr Heym, unter Ihrer Leitung -, die gerade bei den Strafgefangenen immer wieder Probleme aufdeckt und Abhilfe schafft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten nun in die Aussprache. Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Sedlacik von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich werde nicht müde, immer wieder an dieser Stelle zu betonen, dass es löblich ist, diesen Bericht hier einmal im Jahr vorzustellen und zu präsentieren, aber diese Öffentlichkeitsarbeit reicht uns nach wie vor nicht aus.
Hier ist der Einband dieses wunderschönen Berichts, bei dem ich hoffe, dass Sie ihn alle mit in Ihre Abgeordnetenbüros nehmen, damit auch die Besucher die Möglichkeit haben, unsere Arbeit hier zu verfolgen. Auf dem Titelblatt dieses Berichts sehen wir eine geöffnete Sitzungstür. Gut ausgewählt, muss ich sagen. Aber es suggeriert, dass die Sitzungen öffentlich sind, dass man eigentlich nur einzutreten braucht und der Arbeit des Ausschusses und der Bearbeitung der Petition beiwohnen kann.
Das wünschen wir LINKE uns schon seit Langem. Wir wünschen uns das weiter und wir hoffen, dass es irgendwann einmal Wirklichkeit wird.
Denn keiner hat mehr Interesse daran als die Petenten, zu erfahren, was hinter diesen vier Wänden passiert mit ihren Beschwerden. Nicht nur das, es gab von uns 2011 auch viele weitere Vorschläge zur Verbesserung des Petitionsrechts und der Petitionsarbeit. Die kann man in diesem Bericht allerdings nicht nachlesen. Einen Hinweis darauf, dass ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE seit Mai 2011 im parlamentarischen Gang ist, um weitreichende Veränderungen im Petitionsrecht bewe
gen zu können, findet man im Bericht nicht, weder in der Pressekonferenz, auch heute nicht. Unser Antrag im Ausschuss, im Bericht wenigstens das Ergebnis der mündlichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf mit aufzunehmen, wurde abgelehnt, also bleibt mir nur heute die Gelegenheit in der Aussprache, mich erneut mit unseren Vorschlägen hier zu Wort zu melden und natürlich auch, um für Ihre Unterstützung zu werben.
Meine Damen und Herren, die Vorschläge, die es schon seit 2008 gab, mussten sich zunächst einem Gutachten unterziehen, welches letztendlich für unsere Arbeit hilfreich war. Wir haben Vorschläge aufgenommen, unseren Gesetzentwurf weiter verbessert und ihn in die 5. Legislatur erneut eingebracht unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens. Gerade in dieser Zeit des zunehmenden Vertrauensverlusts der Bürgerinnen und Bürger in ihre demokratischen Repräsentanten ist es doch unabdingbar, das Petitionsrecht wirksamer auszugestalten, um auch mehr demokratische Teilhabe zu ermöglichen. Unser Ziel ist es nach wie vor, vor allem auch durch die Öffentlichkeit der Beratungen des Petitionsausschusses im Thüringer Landtag mehr Transparenz zu erreichen. Weiterhin wollen wir den politischen Druck erhöhen, dass Petitionen in angemessener Frist erledigt werden. Petitionen können alle Bürgerinnen und Bürger an den Landtag richten, doch nicht, wie im Bundestag bereits möglich, öffentlich machen. Als Instrument der parlamentarischen Kontrolle, mit dem Verwaltungsfehler und Rechtslücken erkannt und behoben werden, greift uns das Petitionsrecht insgesamt zu kurz. Es fehlt ein öffentliches und zeitnahes Verfahren, mit dem jede Petentin und jeder Petent den Umgang mit seiner Petition nachvollziehen und korrigieren kann. Wir wollen die Möglichkeit schaffen, eine Petition öffentlich zu machen, auf eine Internet-Plattform des Landtags zu stellen und sich daran zu beteiligen. Wir können nicht so tun, als ob es sie nicht gibt, die Beschwerden über Verfahrensweisen, über mangelnde Transparenz, mangelnden öffentlichen Zugang oder nicht nachvollziehbare lange Bearbeitungszeiten.
Ein weiteres Stichwort - Petitionseinlegung und aufschiebende Wirkung: Nach derzeitiger Rechtslage kann das Parlament keine behördlichen Verfahren unterbrechen oder aussetzen, auch nicht, wenn mehrheitlich im Petitionsausschuss erkannt wurde, dass einem Bürger oder einer Bürgerin eine unzumutbare Belastung entsteht. Im fortschrittlichen Petitionsgesetz von Bremen in § 7 zum Beispiel wird bestimmt, dass im Falle einer Petition, die Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Maßnahme enthält, deren Vollzug die Abhilfe des Anliegens vereiteln oder wesentlich erschweren würde, der Petitionsausschuss die betreffende Stelle um Aufschub der Maßnahme bitten kann. Hört, hört - es
geht also. Die Entscheidung trifft aber letztlich die Verwaltung. Das wissen wir. Damit werden aber demokratische Rechte des Parlaments bei gleichzeitiger Respektierung der Gewaltenteilung gewahrt. Bitte lassen Sie uns eine solche Regelung übernehmen. Es ist sinnvoll und bürgerfreundlich. Wie stehen wir denn da, wenn die Verwaltung ständig durch Vollzug der infrage stehenden Verwaltungsentscheidungen vollendete Tatsachen schafft und damit die begehrte Antwort des Parlaments auf eine Petition ins Leere läuft? Wir haben doch solche Beispiele.
Meine Damen und Herren, was wir auch bedauern, ist, dass in Thüringen wie in anderen Bundesländern nicht die Möglichkeit besteht, Petitionen auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene einzureichen. Wir brauchen in den Kommunen ein Petitionsrecht, das weiter geht, das verbindlicher und transparenter ist, als das bestehende Petitionsrecht.
Wer Politik für die Bürgerinnen und Bürger machen will, muss zunächst wissen, was die Bürgerinnen und Bürger bewegt. Wo könnte man das besser erfahren als im Petitionsausschuss? Das alles war mir wichtig, heute noch mal zu erwähnen, und zwar öffentlich! Für DIE LINKE ist ein starkes Petitionsrecht wichtig, denn Bürgeranliegen sind auch ein Spiegel der Politik der Regierung und der Arbeit der Volksvertreter.
Aber lassen Sie mich an dieser Stelle auch ausdrücklich einen Dank an die Landtagsverwaltung, den Geschäftsbereich des Petitionsausschusses, die Verantwortlichen und Mitarbeiter unter Leitung von Herrn Bräutigam aussprechen. Ihre fach- und sachgerechten Zuarbeiten sind eine wichtige Grundlage für unsere Arbeit. Im Berichtszeitraum haben wir erneut effektiv gearbeitet, auch dank der elektronischen Akte.
Danke auch für die Begleitung zu den Bürgersprechstunden. Hier können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen unmittelbar mit den Abgeordneten erörtern, Bitten und Beschwerden können somit direkt vor Ort als Eingabe verfasst werden und sehr oft zeigen wir auch sofort Hilfsmöglichkeiten auf. Oft verspüre ich eine tiefe Dankbarkeit der Petenten, eine solche Gesprächsmöglichkeit gehabt zu haben. Diesen bürgernahen Arbeitsstil für unseren Ausschuss finde ich sehr löblich und den sollten wir beibehalten.