Protokoll der Sitzung vom 21.09.2012

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Lehmann für die CDU-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Hoffentlich ist das im Protokoll. Der Abgeordnete Mohring hat eben „Schwarz-Grün“ gesagt.)

(Unruhe CDU, FDP)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, es können sich doch alle gern noch zu Wort melden und hier vorn ihre Meinung kundtun. Das wird sicherlich auch nach meinem Redebeitrag wieder passieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anträge, über die wir jetzt beraten, enthalten die Forderung an die Landesregierung, den Entwurf für ein Haushaltsgesetz mit Haushaltsplan und den Entwurf für ein Finanzausgleichsgesetz unverzüglich vorzulegen. Die FDP fordert dezidiert einen Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014. DIE LINKE lässt diese Frage Einzel- oder Doppelhaushalt dabei offen. Bei dem FDP-Antrag ist darüber hinaus ein Haushaltsbegleitgesetz erwähnt. Der Forderung war ein Berichtsersuchen vorgeschaltet. Ich muss sagen, beide Themen haben wir mit gleicher bzw. ähnlicher Intention bereits am Mittwoch in der Aktuellen Stunde, ich denke, auch intensiv diskutiert und behandelt.

Ich möchte für unsere Fraktion ganz herzlich unserem Finanzminister für den gegebenen Sofortbericht danken, aus dem auch die Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Landeshaushalts mit allem, was dazugehört, hervorgegangen sind.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Die waren doch gar nicht gefragt.)

Ich betone das deswegen ausdrücklich, weil hier offensichtlich nicht bekannt ist, was für Rechtsgrundlagen es dafür gibt. Aber darauf komme ich noch mal zurück. Herr Kollege Barth, der Herr Finanzminister muss sich keineswegs bei Ihnen entschuldigen. Das halte ich für nicht angemessen, Ihre Forderung, die Sie eben in Ihrem Redebeitrag hier aufgemacht haben. Sie können das dann im Protokoll nachlesen, was Sie hier gesagt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus der Beantwortung der von der FDP aufgeworfenen Fragen geht hervor, dass die Landesregierung der Aufgabe der Erarbeitung eines Doppelhaushalts nachgekommen ist und es nun auch noch um Klärung von einigen Details bzw. von speziellen Aufgaben und um den Kommunalen Finanzausgleich geht. Wie ich bereits in der Aktuellen Stunde gesagt habe, ist die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs, die wir - ich meine, das waren alle hier auch wollten und wollen, die auch die kommunalen Spitzenverbände als erforderlich ansehen, ein schwieriges Unterfangen und sicherlich auch eine Sondersituation. Auf das Gespräch, was in der kommenden Woche mit dem Gemeinde- und Städtebund dazu noch erfolgen wird, bzw. die Versammlung, die es dazu geben wird, wurde bereits hingewiesen. Ich finde es ganz wichtig, dass wir uns alle darüber austauschen, dass auch die kommunalen Spitzenverbände ihre Dinge dazu sagen und dass deshalb vorher intensiv beraten wird, als dann nach Inkrafttreten eines solchen Reformwerks vielleicht noch Unzulänglichkeiten festzustellen. All das bedarf seiner Zeit. Meine Fraktion hat zum Kommunalen Finanzausgleich ebenso noch Gesprächsbedarf. Deshalb meinen wir, es bringt nichts, heute einen Beschluss zu fassen, so wie die Fraktion der LINKEN das gern möchte. Wir gehen ebenfalls davon aus, dass im Oktober-Plenum der Haushalt eingebracht wird, und deswegen bedarf es einer solchen speziellen Aufforderung der Landesregierung nicht.

In der Aktuellen Stunde hatten wir alle nur 5 Minuten Zeit zum Reden zu diesen Themen - das ist noch ein kleiner Hinweis von mir an die Journalisten -, deshalb war es nicht so erforderlich auszudiskutieren, warum in den Jahren 2005 und 2010 der Landeshaushalt erst in dem laufenden Haushaltsjahr verabschiedet wurde. Denn es ging den Antragstellern bei der Aktuellen Stunde darum, auf die Folgen einer Verabschiedung erst im neuen Jahr hinzuweisen bzw. darauf einzugehen und nicht um die Ursache dafür. Ich möchte aber jetzt die Gelegenheit nutzen, zum Thema Kommunen noch einmal auf einige Sachen einzugehen. Es gab in der Sommerzeit Anfang August eine gute Meldung. Auch in der TA war das zu lesen. Die möchte ich noch einmal kurz ansprechen. Es gab die Meldung, dass immerhin 144 von 913 Thüringer Kommunen schuldenfrei sind. Ich finde das sehr beachtlich,

(Abg. Meyer)

dass auch bei den meisten dann die Eigenbetriebe keine Schulden haben. Ich meine, dass diese positive Nachricht ruhig noch einmal hier an dieser Stelle erwähnt werden sollte, denn es zeigt auf, dass man auch in kleinen Strukturen gut wirtschaften kann und auch ohne Kredite auskommen kann.

Doch noch einmal zurück zum Kommunalen Finanzausgleich. Unser Finanzminister hat mit seinen Vorschlägen zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs eine gute Grundlage geliefert. Letztlich hängt natürlich am Ende die Akzeptanz einer solchen Reform, die Akzeptanz durch die Bürgermeister und durch die Landkreise davon ab, wie viel Geld vor Ort ankommt. Das ist eine Frage, die sich natürlich alle stellen und von der es am Ende abhängen wird, wie die Akzeptanz dieser Reform sein wird. Zum neuen Kommunalen Finanzausgleich haben die Spitzenverbände laut Medienberichten auch noch Bedenken, wie gesagt, diese werden derzeit ja noch dargelegt und erörtert. Die CDUFraktion nimmt auch diese Bedenken ernst und hat zu einzelnen Regelungen auch noch Beratungsbedarf. Deshalb ist es uns ganz wichtig, dass eben diese Zeit ist, um all dies vorher auszuräumen und gegebenenfalls noch zu korrigieren.

Werte Kollegen der FDP und der LINKEN, Sie werden es mit Ihren Anträgen auch heute nicht schaffen, die Koalition zu entzweien.

(Beifall CDU, SPD)

Das habe ich Ihnen bereits am Mittwoch gesagt und dabei bleibt es auch. Wir arbeiten gut zusammen und Herr Kollege Barth, Sie kennen unseren Koalitionsvertrag und da ist schon eine ganze Menge im positiven Sinne abgearbeitet worden

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wir wollen nur einen Haushalt haben.)

auch was Behördenstrukturen angeht, Polizei, Polizeiorganisationsgesetz, vieles andere mehr. Wir wollen einen Doppelhaushalt ohne neue Schulden aufstellen. Wir wollen, dass die Schulden, die aus dem Jahr 2011 neu bestehen, getilgt werden. Auch dafür soll es einen Tilgungsplan geben. Ich denke, insgesamt sind wir da auf einem sehr guten Weg, und zwar gemeinsam in unserer Koalition.

(Beifall CDU)

Die FDP hat in der Begründung ihres Antrags selber festgestellt, dass für die Aufstellung des Haushalts die Landesregierung verantwortlich ist. Sehr geehrter Herr Kollege Meyer, dass Sie politisch Kapital aus der jetzigen Situation schlagen wollen, das merkt natürlich jeder. Deswegen weise ich auch Ihre Anwürfe diesbezüglich an der Stelle zurück.

(Beifall CDU)

Wir sind der Landtag, der dann nach Vorlage des Haushalts mit allem, was dazugehört, in ausrei

chender Zeit und in etlichen HaushaltsausschussSitzungen mit den erforderlichen Anhörungen und Beachtung der Fristen über den Haushalt berät, sich Änderungen überlegt, gegebenenfalls auch vornimmt und am Ende darüber beschließt. In der Sommerpause war das alles schon Thema, es ging durch die Medien. Daraus resultierten jetzt offensichtlich diese Anträge, die wir jetzt gemeinsam beraten. Aber es ist so wie bei einem Wiederkäuer, es wird alles nur noch einmal hervorgeholt.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Nur so lange, bis wir einen Haushalt haben.)

Gut. Wir sind optimistisch, Herr Kollege Ramelow, dass wir das im Oktober dann vorliegen haben werden. Dann können Sie sich hier gütlich tun am Pult zum Haushalt. Herr Kollege Ramelow, Sie können sich ja dann noch melden, meine Redzeit ist kostbar, die möchte ich auch ausnutzen. Zur Frage Doppel- oder Einzelhaushalt …

Sie haben noch 31 Minuten.

Ach, na dann.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ich nicht.)

(Heiterkeit im Hause)

Herr Kollege Ramelow, der Haushalt liegt bei der Landesregierung, wie wir gehört haben, weil die Landesregierung für die Erstellung und Einbringung verantwortlich ist.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE)

(Unruhe DIE LINKE)

Ich hatte nicht vor, noch 31 Minuten zu reden, ich wollte die anderen auch noch zu Wort kommen lassen.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sie haben noch 31 Minuten.)

Jetzt sind es nur noch 30.

Zur Frage des Doppel- oder Einzelhaushalts habe ich unsere Position am Mittwoch schon dargelegt. Wir haben uns dazu auch bereits im Mai nach Vorliegen der Steuerschätzung geäußert. Wir werben seither auch aus guten Gründen für einen Doppelhaushalt, wir werben auch bei unserem Koalitionspartner dafür.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Kollegin Lehmann, nutzt das irgendwas?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Begründung des Antrags der LINKEN wird auf mögli

che Folgen für Kommunen, Vereine und Verbände hingewiesen. Ich wollte gern noch mal kurz auf Ihren Antrag eingehen, Herr Kollege Huster. Gerade wegen der Folgen für Kommunen, Vereine und Verbände wäre es umso wichtiger, einen Doppelhaushalt zu verabschieden, den es in Thüringen nicht zum ersten Mal geben würde. Wir haben hier bereits Doppelhaushalte gehabt und damit auch sehr gute Erfahrungen gemacht, denn damit wäre für alle Zuwendungsempfänger auch Planungssicherheit für zwei Jahre gegeben. Investitionen könnten ebenso besser geplant werden und die Kommunen wüssten dann auch, wie es mit dem Kommunalen Finanzausgleich, ihren Schlüsselzuweisungen und den anderen Zahlungen im Jahr 2014 weitergeht, und könnten so auch ihre eigenen Haushalte gemäß den Regelungen in der Thüringer Kommunalordnung, auf die Sie am Mittwoch auch verwiesen haben, besser vorbereiten und rechtzeitig erstellen. Wie gesagt, in vielen Bundesländern und insbesondere in den anderen neuen Bundesländern hat man auch die gleiche Ausgangslage, was Kenntnisse über Steuereinnahmen, Höhe künftiger EU-Förderungen und dergleichen betrifft. Trotzdem war es den anderen möglich, ihre Doppelhaushalte aufzustellen. Wir sind optimistisch und zuversichtlich, dass wir dieses Thema deswegen in Kürze auch in diesem positiven Sinn erledigt haben werden bzw. das Thema erledigt sein wird.

Zur Frage der Aufstellung der kommunalen Haushalte, die am Mittwoch in der Aktuellen Stunde hier eine große Rolle spielte, müssen sich aber die Kollegen der LINKEN schon fragen lassen, wie es in der Praxis damit aussieht. Es gibt viele Kommunen, die gar keine Haushalte mehr aufstellen oder aufstellen können. Dazu zählt - und jetzt komme ich mal auf ein Beispiel zu sprechen - auch der Unstrut-Hainich-Kreis, wo es zumindest ein Papier, ich sage mal, einer Koalition der LINKEN mit der SPD gibt und wo sich kein Rad dreht,

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das Letzte war doch von der CDU, dachte ich.)

wo es keinen Haushalt gibt, der vom Kreistag beschlossen werden konnte, wo es eine Kreisumlage mit 49,5 Prozent gibt. Hier tragen Sie mit Verantwortung. Es gibt ein gemeinsames Papier, das nenne ich mal Koalition.

(Unruhe DIE LINKE)

Herr Kollege Ramelow, da kann man das nicht auf andere abschieben. Ich denke, da sollte man sich vor Ort Ihrerseits im Kreistag dazu auch einbringen.

(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: Kön- nen Sie sich drauf verlassen, Frau Lehmann, können Sie sich drauf verlassen.)

Von normalen Haushalten bei uns im Kreis kann man gar nicht erst reden, da wir schon drei Jahre

ohne Haushalt dort leben. Insofern dürfte es, wenn das so ist, wie Sie das am Mittwoch behauptet haben, auch keine Ausgaben geben, zum Beispiel im Unstrut-Hainich-Kreis, für Frauenhaus und Frauenschutzwohnungen und anderes. Denn das, was Sie hier beklagen, was ohne Landeshauhalt nach Ihrer Auffassung nicht geht, geht dort trotzdem. Es wurde immer weitergezahlt, es wurde auch keine Einrichtung geschlossen, auch nicht die Suchtberatung, auch nicht die Frühförderstelle oder vieles andere. Es wird alles finanziert, auch in der vorläufigen Haushaltsführung über das ganze Jahr hinweg. So viel zu den Behauptungen, dass die Kommunen, wenn das Land keinen pünktlich beschlossenen Haushalt vorlegt, nichts mehr mitfinanzieren können, denn das war ja hier am Mittwoch von Ihnen in der Aktuellen Stunde gesagt worden. Sogar jede Menge freiwillige Leistungen wurden und werden stets im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung teils über das ganze Jahr hinweg finanziert. Ich denke mal, Einzelheiten erspare ich Ihnen jetzt, aber da könnten wir eine ganze Menge dazu beitragen. Eingeschritten wurde dagegen übrigens nie.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, ich habe jetzt begründet, warum wir beiden Anträgen nicht zustimmen, sondern beide Anträge ablehnen werden. Wir werden sehen, wenn der Doppelhaushalt dann im Oktober kommt, dass wir hier im Parlament natürlich, wie es eben mein Vorredner schon gesagt hat, zügig beraten, in unserem Ausschuss die Anhörung durchführen und dann auch schnellstmöglich zu einer Verabschiedung kommen. Die beiden Anträge der Opposition sind nach unserer Auffassung nicht erforderlich und werden auch deshalb von uns abgelehnt werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Die wären nicht erforderlich, wenn der Haushalt da wäre, Frau Lehmann.)