Protokoll der Sitzung vom 18.10.2012

(Beifall CDU)

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch Sie werden sich mal im Leben versprechen und wir werden nicht lachen - nun gut.

Der neue Kommunale Finanzausgleich sollte nach unseren Vorstellungen folgende Eckwerte erfüllen: Er sollte aufgabenfinanziert werden, wir wollten, dass er klarer ist, dass er nachvollziehbarer ist, dass dieser Streit zwischen der kommunalen Familie aufhört, Klarheit und Zuverlässigkeit auch vonseiten des Landes garantiert und in die kommunale Familie hinein, wohl wissend, dass die Finanzlage des Landes nicht einfacher wird und dass sich die Kommunen der Konsolidierung aufseiten des Landes nicht entziehen können. Wir wollten sicherstellen, dass bestimmte Unwägbarkeiten verschwinden, dass mehr Klarheit reinkommt, mehr Transparenz, mehr Verlässlichkeit, mehr Nachvollziehbarkeit, damit Planbarkeit entsteht. In den großen Punkten, will ich sagen, leistet dieser neue Kommunale Finanzausgleich das, was wir uns vorgenommen haben. Jetzt sind wir in der Phase, nachdem alle die Zahlen kennen und runter genau auf die Gemeinde brechen können, was bleibt bei ihnen übrig, dass es selbstverständlich zu einer aufgeregten Debatte kommt. Alles andere wäre verwunderlich, wenn man so ein Reformwerk angeht und es bliebe ohne Debatte, müsste man sich fragen, ob eigentlich gar keiner außer den Einbringern und noch ein, zwei Leute das Reformwerk verstehen. Da es offensichtlich mehr verstehen, ist es gut, dass es jetzt eine Debatte gibt. Jetzt liegt es am Parlament, dass wir uns die Sorgen der kommunalen Spitzenverbände, der Bürgermeister, der Landräte, der Gemeinderäte, der Stadträte und Kreistagsmitglieder anhören und diese Sorgen ernst nehmen.

(Beifall CDU)

Wir als CDU-Fraktion nehmen diese Sorgen ernst. Deswegen müssen wir im intensiven parlamentarischen Verfahren, in mehreren Anhörungsphasen, in mehreren Stellungnahmen, in mehreren Gesprächen schauen, rechnen von beiden Seiten alle gemeinsam auf derselben Basis, muss man notfalls gegebenenfalls nachsteuern, stellen wir einen Kommunalen Finanzausgleich auf, der auf Dauer für die

nächsten Jahrzehnte hält und der sich noch mal einer Revision in fünf Jahren unterwirft, so, wie es der Finanzminister in sein Gesetzeswerk hineingeschrieben hat. Das ist eine spannende Aufgabe, weil natürlich die Betrachtung unterschiedlich ist. Der Finanzminister hat es in seiner Einbringung an mehreren Stellen gesagt. Wir merken immer wieder, reden wir jetzt mit Leuten, die zum Kommunalen Finanzausgleich reden, die selber kommunalpolitische Verantwortung getragen haben oder tragen, oder reden wir von Leuten, die nur Zeitungsschau machen und meinen, sich in die Debatte einmischen zu müssen? Deswegen ist es gut, wenn die, die auch kommunalpolitische Erfahrungen haben, mitreden in so einem Prozess, beide Seiten updaten können.

Der Finanzminister hat es an einer Stelle wunderbar beschrieben, wie unterschiedlich auch die Erwartungen an so einen Kommunalen Finanzausgleich sind. Wir sagen, der Finanzminister sagt, erstmalig stellen wir jetzt all das, was der Bund in den SGB-Leistungen gibt, so in dem Haushalt dar und regeln den Kommunalen Finanzausgleich auch außerhalb, dass das Geld des Bundes bei den Kommunen ankommt, ohne dass es noch einmal im Kommunalen Finanzausgleich verrechnet wird. Wir sind dem Bund sehr dankbar, der CDU- und FDP-Koalition, dass die in dieser Wahlperiode erklärt hat, künftig hineinzuwachsen in eine 100-prozentige Kostenerstattung an die Kommunen für die Kosten der Unterkunft. Ein Riesenschritt und wir sind dem Bund dankbar für diese kommunale Unterstützung.

(Beifall CDU)

Das ist übrigens gelebte Konnexität. Der Bund entscheidet sich für eine Aufgabe und der Bund erklärt sich dafür bereit, diese Kosten zu übernehmen. Jetzt passiert aber in der Wahrnehmung der Debatte Folgendes: Der Finanzminister sagt, ich gebe euch alles - ich bitte auf dieses Wort zu achten -, was mir der Bund gibt und gebe es euch. Die Kommunen sagen, bis wir in die 100 Prozent hineinwachsen, aber alles ist nicht das, was wir von euch bekommen, sondern unsere Kosten sind höher, deswegen entstehen zwischen Empfängerhorizont und Aushänderhorizont, zwischen kommunaler Ebene, Landesebene, zwischen dem, was uns die Bundespolitiker sagen, wenn die mal auf den Parteitag kommen und halten mal schnell fünf Minuten ein Grußwort, da große Unterschiede.

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Das ist nur bei der CDU so.)

Bei euch dürfen sie offensichtlich gar nicht reden.

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Das ist falsch.)

(Heiterkeit und Beifall CDU)

Möglich, aber Fakt ist Folgendes: So lange, bis der Bund in die 100-Prozent-Finanzierung hineinwächst, bleibt es natürlich bei einer unterschiedlichen Wahrnehmung. Die Aufwendungen der Kommunen für die Kosten der Unterkunft, durch Bundesgesetz festgelegt, sind höher, als sie derzeit erstattet bekommen. Auch wenn wir das außerhalb des KFA regeln, bleibt ein Delta. Das ist das, was die Kommunen beklagen, dass sie zur auskömmlichen Finanzierung dieser Aufgabe von irgendwem, von einer Ebene über ihnen jedenfalls, nicht das Geld bekommen, was sie brauchen. Da Berlin weit weg ist, bleibt der Ruf immer zuerst in Erfurt stehen. Das ist ein spezieller Themenkreis, der in dem neuen KFA auch nicht gelöst werden kann, jedenfalls so lange, bis der Bund zu 100 Prozent in die Konnexität einsteigt. Aber das muss man wissen, wenn man über die Debatte redet.

Der andere Punkt ist der, wir haben lange mit dem Finanzminister darüber geredet, wie stellen wir für die Steuerkraftberechnung die Bemessungszahl auf und in welcher Breite machen wir das. Wir hatten in der letzten Reform des Kommunalen Finanzausgleichs extra uns breit aufgestellt, weil wir gesagt haben, es ist wichtiger, bestimmte Konjunkturschwankungen auszunehmen und uns breiter aufzustellen, die Bemessungsgrundlage breiter zu machen, auf zweieinhalb, drei Jahre zu ziehen. Dann sind die Schwankungen und alles das, was runtergeht, auch was hochgeht an Steuereinnahmen, geht langsamer und wird nachgelagert, abgefangen und hat nicht diese Sprünge.

Jetzt haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt bekommen mit der Bemessungsbreite ein Jahr. Für den Zeitraum 2013 betrifft das das Steuerjahr bei den Kommunen 2011. Ein hohes Steuereinnahmejahr - selbstverständlich, nicht umsonst, wenn ich beschreibe, wir haben das höchste Steuereinnahmeniveau seit 1990, gehört das 11er-Jahr dazu. Und jetzt sozusagen gerechnet die Verluste aus den Schlüsselmassen Kommunaler Finanzausgleich für die Kommunen zuzüglich Steuerprognosen, Mai-Steuerschätzung und November-Steuerschätzung letztes Jahr reicht im Wesentlichen plus/ minus Null bei allen Kommunen aus - nach der Steuerschätzung. Die kommunalen Kämmerer kennen aber ihre Gewerbesteuereinnahmen zum 30.09. Wenn die in ihre Kassen schauen, sehen sie, dass die Gewerbesteuereinnahme per 30.09.2012 weniger ist als die Steuereinnahme 2011. Wenn wir jetzt über Kommunalen Finanzausgleich reden, dann entstehen ja auch wieder am Empfänger- und Aushänderhorizont unterschiedliche Wahrnehmungen, weil natürlich der Kämmerer sagt - mir muss mal einer erklären, wenn ich zum 30.09. vielleicht in meiner eigenen Stadt 1 Mio. weniger Gewerbesteuer einnehme als 2011, woher denn das Plus von 1,5 Mio., das geschätzte vom Finanzministerium auf meine Zahl von 2011 in 2013

erreicht werden kann, wenn ich dieses Jahr 1 Mio. weniger einnehme. Das Delta, was in der Debatte jetzt diskutiert wird, macht in so einer Gemeinde 2,5 Mio. € aus. Der Kämmerer dann, der anders als der Finanzminister noch mehr gezwungen ist, Klarheit und Wahrheit bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen,

(Heiterkeit im Hause)

der darf nur das planen, was er wirklich an Einnahmen hat und was an Ausgaben feststeht, sonst bekommt er es gar nicht genehmigt. Jetzt hat der Kämmerer folgende Einnahmesituation: Der weiß, er bekommt vom Finanzminister sein Geld. Das ist logischerweise ein Stück weniger, wenn ich insgesamt kommunale Finanzmasse runtersenke, muss es weniger werden, das steht fest, das kann er einbuchen auf der Einnahmeseite. Aber kann der Kämmerer auf der Ausgabenseite wirklich, wo seine aktuelle Kassenlage möglicherweise zu Haushaltssperren im Haushaltsjahr 2012 zwingt, mehr Gewerbesteuereinnahmen buchen unter dem Gesichtspunkt der Klarheit und Wahrheit und damit einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen oder muss er nicht verständlicherweise laut schreien, weil er sagt, das Geld reicht mir nicht aus? Darüber noch mal nachzudenken, das macht mit Sicherheit Sinn. Wenn wir den dauerhaften Streit beenden wollen - es gibt ja Anzeichen dafür, dass es im neuen KFA genauso in die Richtung gehen soll -, dann muss man, wenn auch eine Weichenstellung für 10 oder 20 Jahre jetzt gemacht wird, am Beginn der Weichenstellung darauf schauen, sind die Parameter alle so richtig, dass die auch vor Ort ihre Aufgaben machen können, mit denen, die wir per Gesetz überwiesen haben. Der Aufgabe wollen wir uns stellen. Aber nichtsdestotrotz, damit das nicht falsch ankommt, wir wollten dieses Reformwerk Kommunaler Finanzausgleich - das ist natürlich auch ein Feuerwerk an Arbeit -, wir wollten es. Deswegen ist es gut, dass es da ist. Wir lösen auch die Dinge auf, die noch offen sind, damit die Kommunen auch auskömmlich ausgestattet und zufrieden sein werden.

(Beifall CDU)

Zweitens: Wir haben als CDU-Fraktion gesagt, wir wollen für diese Wahlperiode ein Standardmoratorium vereinbaren. Wenn wir darüber reden, wie stellen wir die Kommunen künftig auf mit welchen Aufgaben, wie finanzieren wir sie aus, reicht der Kommunale Finanzausgleich aus, da müssen wir uns als Gesetzgeber und als Verordnungsgeber - links und rechts neben mir -, da müssen wir uns verpflichten, die kommunale Seite nicht mit neuen Standards und Leistungen in Gesetzen und Verordnungen so zu belasten, dass sie nachrangig nur die Finanzierung von uns aus dem Kommunalen Finanzausgleich bekommen und die Effekte, die wir erzielen wollen, zu einer neuen Belastung führen.

Ich mache keinen Hehl daraus, ganz selbstkritisch, wenn ich mal auf ein paar Gesetze und Verordnungen schaue in dieser Wahlperiode, haben wir uns daran nicht gehalten. Deswegen haben wir gesagt, Standardmoratorium ab jetzt muss gelten. Ich will das mal nennen, das spielt ja in diesem Plenum auch eine Rolle: Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Tieren, Personalvertretungsgesetz, Hygieneverordnung, Wassergesetz, Kita-Gesetz. Wenn Sie kommunale Vertreter fragen, werden Sie genau bei den Gesetzen sagen, überall dort habt ihr uns in dieser Wahlperiode neue Standards auferlegt, die uns zusätzlich belasten und die wir aus dem vorhandenen Budget, was nicht mehr wird, möglicherweise auf Dauer nicht mehr finanzieren können. Helft uns dabei ihr Landespolitiker, dass ihr uns befreit von diesen Standards und möglicherweise helft ihr uns auch schon, wenn ihr uns Spielraum lasst bei der Umgestaltung dieser Standards. Manchmal hilft auch, dass man Fristen verlängert in einem Gesetz. Wir haben das in der Entschließung 2011 zum Haushalt schon mal gemacht beim Kita-Gesetz, warten noch auf die Umsetzung. Helft uns kommunaler Seite von Landesseite aus, indem ihr bestimmte Standards, die ihr in Gesetzen vorschreibt, gebt uns mehr Zeit zur Umsetzung dieser Standards, dann können wir es auch leisten, aber zwingt uns nicht zu einem höheren Standard in kurzer Zeit, das schaffen wir nicht. Wir sind da auf der Seite der Kommunen.

(Beifall CDU)

Dann ist ganz klar, wir brauchen eine Verwaltungsreform. Wir haben als CDU-Fraktion den ganzen Sommer über, während Bodo Ramelow sich aufgeregt hat und einen schlechten Sommer gehabt hat, wir hatten einen schönen Sommer, wir haben Verwaltungsreform gemacht.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ihr habt über die Verwaltungsreform geredet.)

Aber das ist die Voraussetzung. Reden ist die Voraussetzung dafür, dass es gelingt, lieber Uwe Barth.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Aber Ihr habt sie noch nicht gemacht.)

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir sind gespannt.)

Wir haben einen Blog eingerichtet Verwaltungsreform-Thüringen.de. Wir haben in der Auswertung, wie wir jetzt festgestellt haben, 16.500 Zugriffe im Netz auf diesen Blog gehabt. Ich will ausdrücklich sagen,

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: In wel- chem Zeitraum?)

lieber Kollege Bodo Ramelow, ich habe da alle Kollegen eingeladen, ich danke Ihnen ausdrücklich, dass Sie aus der Mitte des Parlaments mit Ihrer

Fraktion sich an der Debatte beteiligt haben, ausdrücklich.

(Beifall CDU)

Weil es natürlich einen Unterschied macht, so einfach mal in den Raum, in die Debatte hineinzureden, der eine will das Andere, der Nächste will das und man untersetzt das nicht mit eigenen Argumenten. So gesehen war das genau das, was wir auch wollten, einen Diskurs über die unterschiedlichen Konzepte in diesem Land, wie man Verwaltung in Thüringen in der Zukunft organisieren kann. Da muss es selbstredend Unterschiede geben. Ich wäre erschrocken gewesen. Ich habe manchmal Angst bei Ihren Reden, wenn Sie zu oft bestimmte Personen in diesem Haus loben, dass es dann keine Unterschiede mehr gibt. Es muss diese Unterschiede geben, erst recht zwischen CDU und LinksPartei, sonst wüssten unsere Wähler gar nicht mehr, was sie an uns haben.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, weil doch zwischen PDS und CDU ist dieses Verhältnis geklärt, definitiv. Aber was wichtig ist, heruntergekommen auf die Frage Verwaltungsreform teile ich die Einschätzung, die viele, auch Fachexperten, auf unserem Blog geäußert haben, diese Verwaltungsreform muss kommen, wir können sie nicht hinauszögern. Sie muss diese Wahlperiode angehen. Deswegen bin ich froh darüber, dass wir einen Beitrag leisten konnten in der Debatte, was die eingerichtete Stabstelle in der Staatskanzlei betrifft. Dort übergeben wir nächste Woche das Kompendium und unsere Bewertungen aus den Erfahrungen des Blogs, aus den Beiträgen, die Fachexperten geschrieben haben und wünschen uns, dass dieses Kompendium auch Berücksichtigung findet bei dem Abschlussbericht der Stabstelle. Es macht Sinn, die Erfahrungen aus diesem Land mit aufzunehmen und zu schauen, was wir machen. Fest steht, wir haben uns in Thüringen eine Verwaltung entwickeln lassen, die notwendig war am Beginn der 90er-Jahre, um die Aufbauleistung zu machen und die teilungsbedingten Lasten zu beseitigen. Daran darf man keine Kritik üben, das war wichtig. Aber jetzt sind wir in der Phase, wo wir uns mehr konsolidieren müssen als wir es in den 90er-Jahren machen mussten. Jetzt müssen wir schauen, dass wir eine schlanke Verwaltung haben, eine zentrale schlanke Mittelbehörde, einen dreistufigen Verwaltungsaufbau, ein Personalentwicklungskonzept, was darunter gelegt ist, weil nur Abbau nicht geht. Es braucht tatsächlich Entwicklungsperspektiven vor allen Dingen für junge ausgebildete Menschen auch im öffentlichen Dienst in Thüringen, sonst geht die ganze Nummer nicht auf. Dann braucht es eine Schlankheit, mit der wir auskommen und die Zielmarke erfüllen können, die wir wollten, 40.000 Landesbedienstete in Thüringen im

Jahr 2020. Dazu hat die Landesregierung richtige Weichenstellung gemacht. Die letzte Landesregierung hat 7.400 Stellen abgebaut, identifiziert und kw-gestellt. Der Abbau geht langsam, weil die Stellen sozialverträglich abgebaut werden. Die jetzige Landesregierung hat noch mal weitere 8.600 Stellen vereinbart im Haushalt, dass die rückgeführt werden. Wenn wir in den Haushalt gucken, sehen wir, in dem Doppelhaushalt werden 600 Stellen abgebaut von den 8.800. Möglicherweise sind sie aber technisch bedingt, noch der Teil der 3.500, die noch offen sind aus der alten Wahlperiode. Das ist auch so, geht gar nicht anders. Wenn ich heute eine kw-Stelle identifiziere bei einem Beamtenanwärter, der neu in die Beamtenschaft gekommen ist, 25 Jahre, dann dauert das bis die Stelle kw-gestellt ist, bis er raus ist, locker 32 Jahre und dann ist die Stelle weg. Deswegen sind wir noch nicht im Abbaupfad angekommen der alten 7.400 Stellen, die 8.600 stehen bevor. Der Korridor, das umzusetzen bis 2020, ist nicht mehr so lange hin. Machen müssen wir es, weil nur wenn wir es schaffen die 7.400 komplett, 3,5 sind davon noch offen, 8.800 neu umzusetzen, um beim Ziel 40.000 Landesbedienstete nicht mehr - in Thüringen anzukommen, dann haben wir die Chance, nicht mehr als 2,5 Mrd., 2,6 stehen in der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2016, Personalausgaben zu haben. Wenn das stimmt, was der Finanzminister berechnet und die Ministerpräsidentin zu Beginn dieser Wahlperiode auch in ihrer Jenaer Rede angesprochen hat und wir das teilen, nämlich dass das Haushaltsvolumen zurückgeht, wenn ein Korridor auch mittlerweile breiter aufgestellt wird, dann müssen wir schauen, wenn dann nur noch 7 Mrd., 7,5 Mrd., 8 Mrd. € - 7,9 sind jetzt in Rede stehend genaugenommen mit der MIFRIFI - zur Verfügung stehen, dann ist ein Block, der 2,6 oder 2,7 Mrd. € nur Personalkosten umfasst, ein immens großer Block, den man erst einmal schultern muss. Wenn ich den schon bei 7,5 Mrd. € fest habe, dann kann jeder ausrechnen, dann habe ich nur noch zwei Drittel übrig, wo ich den Rest gestalten kann in diesem Land. Deswegen ist es wichtig, Verwaltungsreform und Personalentwicklung gemeinsam zu denken, aber auch rechtzeitig anzugehen und nicht auf die nächste Wahlperiode zu warten, denn dann könnte es knapp werden, dass man die Dinge umsetzen kann.

Deswegen machen wir das auch und deswegen haben wir Vorschläge unterbreitet. Ich denke, weil manche sagen, wir hätten nichts mehr zu tun gehabt im Doppelhaushalt, denen rufe ich zu: Nach dem Doppelhaushalt kommt in Thüringen die Verwaltungsreform.

(Beifall CDU)

Es kommt noch eine andere Debatte auf die politische Agenda, die der Finanzminister angesprochen

hat, nämlich die Debatte über eine Schuldenbremse in der Thüringer Landesverfassung.

(Beifall CDU)

Wir entlassen niemanden aus seiner Verantwortung, sich dieser Frage zu stellen. Ich rufe allen zu, die an anderer Stelle die Verfassung ändern wollen: Mit uns als CDU gibt es eine Verfassungsänderung, wenn auf der anderen Seite über die Schuldenbremse in der Verfassung verhandelt wird; Verfassungsänderung nur mit Schuldenbremse.

(Beifall CDU)

Ich weiß in diesem Landtag mindestens die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP an derselben Seite der Diskussionsfront. Wir wissen das.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch wenn die Frage des Wie noch geklärt werden muss.)

Ja, natürlich in der Ausgestaltung ist es doch immer differenziert. Aber in der großen Frage - Frau Rothe-Beinlich, Sie müssen doch keine Angst bekommen, Schwarz-Grün gibt es heute nicht - sind wir uns einig mit vielen aus Ihrer kleinen Partei, dass Schuldenbremse in die Verfassung gehört und das ist der richtige Ansatz.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Klein aber fein, da können andere noch davon lernen.)

(Beifall CDU, SPD)