Dann sagte ja vorhin Bodo Ramelow, klare Position der Linkspartei, wir sind gegen die Schuldenbremse. Lobt den Finanzminister für die Einhaltung der Schuldenbremse in der gesetzlich verankerten Landeshaushaltsordnung sehr wohl, darauf haben wir auch gedrängt, aber ich sage Ihnen auch, warum wir es in der Verfassung haben wollen. Wir wollen der Linkspartei die Freude am Regieren nehmen. Eine Schuldenbremse verhindert, dass ihr Lust auf das Regieren habt.
Das gibt auch eine klare Rollenverteilung, die einen sind verantwortlich für solide Finanzen, die machen das dann, und die anderen wissen, dass sie mit ihrer Oppositionsforderung nie regieren könnten, wenn es eine Schuldenbremse gibt.
Deswegen müssen LINKE immer gegen Schuldenbremse sein, weil linke Politiker brauchen viel Geld zum Ausgeben, damit sie ihre Versprechen erfüllen können. Besser ist es, solide Finanzpolitik auch in
Was wir aber auch brauchen, sind die Dinge, die uns von außen helfen. Wir brauchen in Deutschland eine Steuerreform, wir brauchen eine aufkommensneutrale Steuerreform. Wir brauchen ein Steuerrecht, was wieder Leistungsanreiz gibt.
Wir brauchen ein Steuerrecht, was Vertrauen ins Recht schafft. Wir brauchen keine Ausnahmetatbestände und Gestaltungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber gibt, und dann wundern wir uns, warum manche ihr Steueraufkommen so gestalten können, dass sie am Ende gar keine Steuern mehr zahlen müssen. Diese gelebte Ungerechtigkeit, die der Gesetzgeber entwickelt hat, zurückzuführen, macht doch Sinn. Wenn man viele Leute nach dem Steuerrecht fragt, kommt zunächst eine Wand der Undurchschaubarkeit zum Vorschein. Dann schauen wir doch mal hin, was denn im Steuerrecht ist. Wir haben im Steuerrecht 33.000 Steuerparagraphen und wir haben zum Stand 26. Juni 2012 539 Ausnahmetatbestände im deutschen Steuerrecht 33.000 Steuerparagraphen und 539 Ausnahmetatbestände zum Stand 26.06.2012. Ich sage das deshalb, weil jedes Jahr, jeden Monat neue Ausnahmetatbestände im Steuerrecht dazukommen, die das Steuerrecht nicht vereinfachen, sondern noch mehr verkomplizieren, Steuerschlupflöcher schaffen - gesetzlich gewollte, gesetzlich zulässige - und Gestaltungsmöglichkeiten erhöhen, die eines hinterlassen bei den Menschen, ob sie nun viel oder gar keine Steuern zahlen oder nur wenig Steuern zahlen, alle haben, wenn sie auf das Steuerrecht schauen in Deutschland, ein Gefühl, dass da etwas ungerecht ist.
Ich kann nur sagen, wenn man Vertrauen in Politik und Verlässlichkeit gewinnen will, dann ist die Voraussetzung dafür, dass die Leute das nachvollziehen können und nicht von Anfang an ungerecht empfinden, was der Gesetzgeber da in Gesetzen strickt. Deswegen müssen wir als Thüringer in Berlin laut dafür kämpfen, dass die Steuerreform weiter in den Blick gerät, nicht außer Blick genommen wird und nicht von der Tagesordnung genommen wird. Wir brauchen eine Steuerreform, ich sage ausdrücklich, aufkommensneutral, die aber diese Gerechtigkeitsunwuchten im Steuerrecht beseitigt. Dafür werden wir auch laut in Berlin streiten.
dentin hat angekündigt, es auf ihre Agenda für die Ministerpräsidentenkonferenz in diesem Jahr zu setzen, nämlich, wir sollten einen Beitrag leisten, wie es mit dem Länderfinanzausgleich weitergeht. Dass es nicht einfach zu verstehen ist, konnte man auch vorhin bei der Wortmeldung des Kollegen Bodo Ramelow hören, der auch Sachen wie bundesstaatliche Finanzbeziehungen und das Länderfinanzausgleichsthema miteinander vermischt hat. Es gehört nicht alles zusammen, nur weil es ähnlich klingt. Es ist unterschiedlich, ist kompliziert.
Der Länderfinanzausgleich im eigentlichen Sinne, der zu heftigen emotionalen Debatten in den Landtagen führt, sei es bei den Bayern, bei den Hessen, sei es bei uns oder bei den Mecklenburg-Vorpommern oder gar bei den armen Saarländern und Bremern, umfasst ein Volumen von 7 Mrd. €, gemessen an dem Steueraufkommen der Länder ein Volumen von 3 Prozent. 3 Prozent Länderfinanzausgleich im engeren Sinne, natürlich im weiteren Sinne gehört dann die Steuerzerlegung dazu, das, was wir aus den verschiedenen Steuerarten kennen, ganz klar, das will ich aber hier weglassen, ich will auf den Länderfinanzausgleich im engeren Sinne zu sprechen kommen.
Aus diesem Länderfinanzausgleich im engeren Sinne, 7 Mrd. Gesamtvolumen, finanzieren wir die Aufgaben der deutschen Bundeshauptstadt Berlin allein mit 3 Mrd. €. All das, was die Hessen beklagen, was die Bayern beklagen, all das, was die Hamburger, wenn sie dann mal dabei sind, beklagen, und vor allem was die Baden-Württemberger beklagen, denn die sagen zu Recht und machen dann diese Vergleichsrechnung auf, die anderen leisten sich was, was wir nicht können. Wenn wir dahinter schauen, finanzieren diese vier Länder nicht im eigentlichen Sinne die strukturellen Defizite der anderen zwölf, sondern zur Hälfte die eines einzelnen Bundeslandes, nämlich der Hauptstadt Berlin.
Rot regiert da, oder? Das hat damit nichts zu tun, das wäre jetzt falsch. Ein schöner Zwischenruf, aber der passt da nicht hin, weil die Last der Bundeshauptstadt eine besondere Last ist. Da ist es nun wirklich an der Stelle mal egal, ob es Wowereit ist oder ob es CDU-Diepgen wäre oder wenn es Frank Henkel in der Zukunft ist. Fakt ist, man muss schauen, wenn eine besondere Last, eine einzelne da ist, die im Länderfinanzausgleich im engeren Sinne finanziert wird, ob man diese Aufgabe nicht außerhalb des jetzigen Länderfinanzausgleichs möglicherweise durch den Bund selbst finanzieren lässt. Das würde die Geberländer entlasten. Das würde Spielraum dafür schaffen, Leistungsanreizmodelle im Länderfinanzausgleich zu verankern, dass auch wir als junges Bundesland eine Chance haben, wenn wir wachsen wollen. Wenn die Schere
zwischen Ost und West sich schließen soll, dass wir für den Zugewinn, der oben aufgerechnet wird, nicht mehr 98 Prozent in der Spitze verrechnet kriegen, sondern vielleicht nur noch 93 oder 90 Prozent. Das würde die Luft schaffen, die wir brauchen, damit der letzte Kick der Angleichung der Lebensverhältnisse Ost und West sich auch im Haushalt niederschlagen kann. Dafür lohnt es sich zu streiten und dafür lohnt es sich, sein Wort zu machen. Der Zwischenruf der Ministerpräsidentin eben zu Bodo Ramelow war richtig. Wir brauchen keine Klage der Nehmerländer gegen den Länderfinanzausgleich, wir brauchen keine Klage in Richtung der Maßstäbe. Was wir brauchen, ist politisches Handeln und Verantwortung, die Politik muss selbst entscheiden und darf diese Frage Karlsruhe nicht allein überlassen. Das ist die Antwort, die wir geben wollen.
Dazu Vorschläge zu machen, das ist unsere Aufgabe, die wollen wir tun, die Ministerpräsidentin, wir werden das aus den Ländern heraus tun. Es lohnt sich, darüber jetzt zu diskutieren, damit wir rechtzeitig vor dem Auslaufen des letzten jetzt vereinbarten Länderfinanzausgleichs bis 2019 rechtzeitig wissen, was danach kommt. Wir brauchen diese Verlässlichkeit, damit wir auch nach dem Auslaufen des Solidarpaktes wissen, was gilt es für uns umzusetzen und mit welchem Geld können wir aus dem Bund rechnen. Es bleibt dabei, ich will es ganz klar sagen, wenn wir diese Reform angehen, die größeren Geldverteilungsströme sind nicht im horizontalen Ausgleich zwischen den Ländern zu suchen, die größeren Ströme finden vertikal statt in dem Verhältnis Bund-Länder. Die bundesstaatlichen und Länderfinanzbeziehungen müssen auf den Prüfstand. Dort müssen wir schauen, was hat sich bewährt, was hat sich an Mischfinanzierungstatbeständen bewährt, was hat sich da als falsch erwiesen in den letzten Jahrzehnten, wo es zwar einige in Berlin gern steuern wollen, aber in die Länderkompetenz eingreifen und uns am Ende so unseren eigenen Spielraum nehmen. Wir müssen auf den Prüfstand stellen, was muss noch durch Bundesergänzungszuweisung in der Zukunft finanziert werden, welche strukturellen Probleme der einzelnen Länder sollten Berücksichtigung finden? Darüber müssen wir unser Wort machen.
Ich will einen Punkt nennen, der uns junge Länder in besonderer Weise betrifft. Das ist die Frage der demographischen Entwicklung. Wir leiden darunter im jetzigen System des Länderfinanzausgleichs schon, bei gleichbleibendem Steueraufkommen in Deutschland vorausgesetzt, da wird das Aufkommen jedes Jahr weniger, weil die Pro-Kopf-Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich bei weniger werdenden Einwohnern uns weniger Geld in die Kasse spülen. Der Doppelhaushalt, diese 13/14, verbrämt das ein bisschen, weil das Steueraufkom
men gestiegen ist. Deswegen bekommen wir auch mehr aus dem Länderfinanzausgleich, aber bei gleichbleibendem Aufkommen sinkt unsere Einnahme auf der Seite beim Länderfinanzausgleich, weil unsere Einwohner weniger werden. Ich sage, natürlich leidet Deutschland insgesamt unter der demographischen Entwicklung, aber innerhalb Deutschlands, zwischen den Bundesländern, gibt es Bevölkerungswanderungsbewegungen und gibt es Wegzug. Der neue Länderfinanzausgleich muss diese Frage der demographischen Entwicklung in der Bevölkerungswanderung auch zwischen Ost und West neu bewerten und prüfen. Seit der Wiedervereinigung sind 2 Mio. gut ausgebildete Menschen aus den jungen Bundesländern in die alten Länder gegangen und das wirkt sich natürlich auch aus bei der Finanzierung, der Frage im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Deswegen kann man das nicht mehr zurückholen, was da jetzt passiert ist, aber künftige Wanderungsbewegungen muss ein neuer Länderfinanzausgleich abbilden und muss sagen, den Vorteil, den das eine Land hat durch Zuzug, durch ersparte Ausbildungskosten, durch Teilnahme am BIP-Wachstum, weil die Menschen ja dort auch arbeiten und in Arbeit sind und in Beschäftigung sind und damit auch zum Steueraufkommen beitragen, muss es auch eine Komponente geben, die in der Zukunft diese Frage der demographischen Entwicklung und der Bevölkerungswanderung in besonderer Weise berücksichtigt. Das würde uns helfen, dass wir nämlich einerseits auf den Kosten nicht sitzen bleiben bei den Menschen, die wir ausbilden, und dann, wenn sie bei der Erwirtschaftung des BIP sind, woanders hingehen und dann wir das Gnadenbrot brauchen, dass wir im Ausgleich dort das Geld zurückbekommen. Das muss ein bundesstaatlicher Ausgleich besser regeln. Dafür lohnt es sich zu streiten. Dann hilft es uns auch, das zu erreichen, was dieser Doppelhaushalt hier auch vorlegt und mit dem Gleis der Konsolidierung sozusagen wieder zurückgekommen ist, nämlich: Wir wollen es schaffen in Thüringen, mit unserem Haushalt, mit unseren zur Verfügung stehenden Einnahmen alle Ausgaben zu bestreiten, die wir machen müssen, richtige Weichen zu stellen, zu investieren, damit weiteres Wachstum möglich ist, dort wo es ist, damit die Menschen ein auskömmliches Auskommen haben, damit sie Freude haben, in diesem Land zu leben, damit gute Bildung möglich ist, damit die aufgefangen werden im sozialen Netz, die es brauchen und Hilfe brauchen. Dafür müssen wir die Garantie geben. Damit das gut funktioniert, wir in einer gesunden Umwelt leben können und in Rahmenbedingungen, in denen es Spaß macht, diesen Freistaat Thüringen weiter aufzubauen, werden wir heute unseren Beitrag in der Haushaltsdebatte leisten. Danke, Frau Ministerpräsidentin, Herr Finanzminister, für die Vorlage dieses Haushalts 2013/14.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Finanzminister hat heute Morgen eine Rede gehalten, eine Grundsatzrede über Haushaltsgrundsätze, über Haushaltspolitik. Das war eine Rede, Herr Minister, über einen Haushalt, wie Sie ihn wohl gern hätten. Es war auf jeden Fall nicht die Rede über den Haushalt, den Sie uns vorgelegt haben,
und es war eine Rede, der ich mit einigen Ausnahmen, auf die ich dann noch komme, in den allermeisten Punkten hätte zustimmen können, wenn sie denn zur Abstimmung stehen würde. Wie gesagt, das Problem ist nur, in den meisten Passagen ging Ihre Rede an dem Zahlenwerk vorbei, welches Sie uns vorgelegt haben. Das Gleiche gilt für die Rede des Kollegen Mohring von eben. Es ist natürlich richtig, lieber Kollege Mohring, dass unser Steuersystem erhebliche Gerechtigkeitslücken aufweist. Es gibt einen Grund, warum CDU und FDP die Bundestagswahl 2009 gerade mit diesem Thema gewonnen haben. Das Thema ist ja nicht falsch geworden in den letzten drei Jahren. Natürlich ist das Steuersystem ungerecht, wenn sich hohe Einkommen mit vielen hundert Ausnahmetatbeständen aus 33.000 Paragraphen arm rechnen können und die Steuerlast am Ende bei den kleinen und mittleren Einkommen liegt und damit auch die Last des Gemeinwesens bei den kleinen und mittleren Einkommen liegt.
Deswegen sage ich, Gerechtigkeitslücke ja, im Übrigen wäre das auch eine Möglichkeit, uns selbst finanziell zu entlasten, nämlich im Bereich der Personalkosten. Es wäre, wenn wir zu dieser von Ihnen skizzierten Steuerreform kämen, auch eine Möglichkeit, die kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten, indem wir für die hohen Einkommen diese Steuerschlupflöcher stopfen. Lieber Kollege Mohring, wenn ich Sie gehört habe, dann bleibt mir am Ende nur eine Frage offen. Sie sind ja der Sprecher, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Haushaltsund Finanzpolitik der Fraktionsvorsitzenden der CDU in Bund und Ländern, dann frage ich mich nur, wo bleibt die Zustimmung der CDU-geführten, CDU-regierten Länder zu entsprechenden Initiativen im Bundesrat, wo bleiben die Initiativen Ihres Bundesfinanzministers, vielleicht sollten Sie dem Ihre Rede mal schicken, vielleicht ändert sich ja dann irgendetwas.
Ihre Rede können wir dem auch schicken, dass wir sozusagen den Gegenentwurf haben, Frau RotheBeinlich.
Was lange währt, wird endlich gut - damit hat der Minister seine Rede angefangen. Meine Damen und Herren, lange gedauert hat das mit dem Haushalt ja auf jeden Fall, lange gedauert hat es, bis sich die Regierung zu einem Entwurf durchringen konnte oder vielleicht auch nur dazu, diesen Entwurf dem Landtag dann auch vorzulegen. So gesehen, glaubt man diesem Sprichwort, meine Damen und Herren, waren die Voraussetzungen für einen guten Haushaltsentwurf in dieser Wahlperiode tatsächlich nie besser als heute. Es waren - ich habe es schon gesagt in dieser Rede - viele Grundsätze über die Entwicklungen des Haushalts, über die Finanzbeziehungen und auch über die Begehrlichkeiten, die zwischen den Ländern existieren, enthalten, die ich, die wir durchaus teilen und unterstützen. Und es war durchaus sehr interessant auch mal zu beobachten, wie die Unterstützung für Ihre Ausführungen in den Reihen der Koalition sich dargestellt hat. Das können Sie ja dann interessehalber vielleicht selbst auch im Protokoll noch einmal nachlesen.
Wir beraten, meine Damen und Herren, also heute den Entwurf für den Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014 und damit zugleich den letzten Haushaltsentwurf in dieser Legislaturperiode. Dieser Haushaltsentwurf ist also damit die letzte wesentliche haushaltspolitische Vorlage, die von der Landesregierung in dieser Legislaturperiode kommt. Jedenfalls die letzte planmäßige, die Einschränkung muss man vielleicht tatsächlich noch einmal hinten dran machen. Deswegen, finde ich, muss man diesen Entwurf in zweierlei Hinsicht mal besonders würdigen. Zum einen vor dem Hintergrund der enormen finanzpolitischen Herausforderungen, die der Minister ja auch beschrieben hat und denen sich auch unser kleines Thüringen natürlich ausgesetzt sieht, der Eurokrise und natürlich auch der konjunkturellen Entwicklung. Zum Zweiten ist das aber auch der Punkt, einmal über das haushaltspolitische Vermächtnis dieser schwarz-roten Landesregierung zu reden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Ausgangslage für den Haushalt ist ja seit Beginn der Beratungen für den Haushalt 2010 - das waren die ersten, die dieser Landtag gemacht hat unverändert und es ist auch eigentlich allen Beteiligten bekannt. Bis 2020 werden sich die Einnahmen Thüringens in erheblichem Umfang verringern. Dieser Entwicklung müssen natürlich die Ausgaben folgen. Der Solidarpakt II läuft bis Ende 2019 aus. Die Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich werden aufgrund der demographischen Entwicklung auch kontinuierlich zurückgehen und schon ab 2014 wird mit der neuen finanziellen Vorausschau eine Reduktion der EU-Mittel am Ende auf ungefähr
etwa ein Drittel der aktuellen Zuweisungen erfolgen. Alles in allem bringen diese Punkte einen Einnahmerückgang um ungefähr 1,5 Mrd. € auf dann noch 7,5 Mrd. €. Es sind auch schon mal 7 Mrd. € prognostiziert worden. Im Moment sind es, wie wir wissen, ja noch rund 9 Mrd. €. Dass wir diesen Rückgang in dieser Höhe auch nur ansatzweise aus eigenen Steuermitteln werden ausgleichen, kompensieren können, das kann als ausgeschlossen gelten, die Steuerdeckungsquote - der Minister hat es gesagt - liegt aktuell bei etwas über 50 Prozent, 55 Prozent. Selbst wenn Ihre Prognose bis 2016, war das, glaube ich, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, zutrifft, dass wir dann 64 Prozent sind, dass wir bei 2020 100 Prozent angekommen sein werden, das darf als ausgeschlossen gelten und muss mit Blick auf die dann ja noch vorhandenen Unterstützungsmechanismen auch gar nicht sein. Aber trotzdem wird diese verbleibende Lücke zu groß bleiben. Es ist also überhaupt keine neue Erkenntnis, dass sich die haushaltspolitische und finanzpolitische Lage Thüringens dramatisch ändert bis 2020, und es ist sicher kein allzu großer Schritt, um zu erkennen, bis 2020 muss Thüringen auf soliden haushaltspolitischen Füßen stehen, wenn wir diesen Rückgang einigermaßen überstehen wollen.
Diese Solidität, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist tatsächlich nur über die Ausgabenseite zu erreichen. Die einzige Stelle während der Rede des Ministers als einmal ein Sozialdemokrat applaudiert hat, das war, als Sie den Satz gesprochen haben: „Sparen allein ist nicht die Lösung aller Probleme.“
Das stimmt, der Satz stimmt sogar, er ist ausdrücklich richtig, aber der Umkehrschluss ist eben nicht richtig. Der Umkehrschluss heißt aber richtig ausgesprochen: Es stimmt eben auch, dass nicht das Sparen die Wurzel allen Übels sein kann.
Deswegen, meine Damen und Herren, ist Sparen natürlich richtig und wichtig und unverzichtbar. Das weiß der Finanzminister und die Ministerpräsidentin ahnt es wohl zumindest auch. Als Indiz für die Vermutung will ich mal das Zitat aus dem anführen, was Kollege Mohring eben auch schon gesagt hat, es gab diese Jenaer Rede und am 25. Juni 2010 ist die Ministerpräsidentin in der TLZ mit den Worten zitiert worden: „Es hat keinen Sinn, die dringend erforderliche Konsolidierung des Haushaltes ein um das andere Jahr zu verschieben.“ Das stimmt ausdrücklich. Zu dem Zeitpunkt hatten Sie aber den ersten Sündenfall schon begangen, Frau Ministerpräsidentin. Diese großen Worte haben Sie nämlich gesprochen, nachdem dieser Landtag den Haushalt 2010 mit den Stimmen von CDU und SPD verab
schiedet hat, der am Ende 370 Mio. € Neuverschuldung gebracht hat. Konsolidierung geht anders, Frau Ministerpräsidentin.
Von dieser Entscheidung zu diesem Haushalt mit 370 Mio. € Neuverschuldung haben Sie sich trotz dieser Erkenntnis nicht abhalten lassen, aber die Erkenntnis stimmt trotzdem, sie hat damals gestimmt und sie stimmt heute und deshalb lautet die Frage heute eben auch: Welchen Beitrag leistet der Doppelhaushalt, über den wir reden, dazu, Thüringen auf 2020 vorzubereiten?
Weil es stimmt, meine Damen und Herren, das ist vorhin auch schon einmal gesagt worden, der Haushalt ist in Zahlen gegossene Regierungspolitik, in Zahlen gegossenes Regierungsprogramm, dann geht es bei der letzten regulären Haushaltsberatung in dieser Wahlperiode letztlich auch um die Frage: Welchen Beitrag hat diese Landesregierung geleistet, um unser Land auf die Situation im Jahr 2020 vorzubereiten? Das ist die Frage, um die es geht.
Wie schon im letzten Jahr, Herr Minister, auf den ersten Blick sieht das gar nicht so schlecht aus. In dem Entwurf sind 65 Mio. € Schuldenabbau pro Jahr eingeplant, es gibt eine Reihe sinnvoller Investitionen, zum Beispiel in die Infrastruktur der Universitäten, Kollege Mohring hat auf den Pensionsfonds hingewiesen, in der Sportförderung sind die Einstellungsverhältnisse der Trainer gesichert, es werden neue Lehrer eingestellt. Alles Punkte, die richtig und wichtig sind.