Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

dem, der Ihr Dienstherr ist, und nicht irgendwem, der zufällig gerade in Erfurt oder hier in Thüringen ist. Das ist der springende Punkt und das haben Sie nicht verstanden. Es geht darum, wer Ihnen die Macht leiht, wer Sie bei der Ausübung von Macht anleitet. Darum geht es. Das ist das Volk, das sagt die Verfassung. Das können Sie hier als völkisch diskreditieren, da diffamieren Sie im Grunde nur die Verfassung. Die Verfassung selbst sagt, das ist das deutsche Volk. Das ist es nämlich. Es ist nämlich kein Menschenrecht, an Wahlen und an Abstimmungen teilzunehmen. Es ist ein Staatsbürgerrecht, Frau Marx. Und das sollten Sie als Juristin wissen.

(Beifall AfD)

Wenn es der Rest Ihrer Fraktion nicht weiß, Sie als Juristin sollten es wissen. Sie sollten es wissen.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ihr zeigt einfach, dass ihr es nicht begreifen wollt!)

Welche Auswirkungen das haben kann, kann man sich leicht ableiten. Wenn man mal überlegt, dass Sie sogar die Schwelle für Unterschriften, die erforderlich sind, auf ein Fünftel absenken, da kann jede kleine ethnische Splittergruppe einen Antrag fertigstellen, einen Gesetzentwurf fertigstellen, mit dem sie dann den Landtag befasst. Was ist denn das für ein Verständnis von Volkssouveränität, was Sie haben? Das ist absolut erbärmlich.

(Beifall AfD)

Sie können das Ganze gern umsetzen. Da werden Sie uns ein wunderschönes Wahlkampfthema für 2019 präsentieren. Vielleicht, wenn alles gut kommt, kriegen Sie ja rechtzeitig vor der Wahl eine Backpfeife vom Verfassungsgerichtshof, denn darum werden wir uns bemühen, wenn Sie dieses Gesetz so durchbringen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Es hat sich nun Abgeordneter Mohring für die CDU-Fraktion gemeldet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Debatte zwingt noch mal dazu, ein paar Worte zu verlieren. Ich will mit dem beginnen, was der Abgeordnete Kuschel zum Schluss auf seine Erwiderung zu den Vorrednern gesagt hat. Um das noch mal ganz klar zu machen: Das Volksbegehren von Bürgern dieses Freistaats gegen das Vorschaltgesetz hat sich danach gerichtet, dieses Vorschaltgesetz abzuschaffen. Das war der Wille der Bürger und das haben wir mit unserer Klage erreicht.

(Beifall CDU)

Ich sage das deshalb so deutlich, weil der Abgeordnete Kuschel gesagt hat – das kann so nicht stehen bleiben –, wir hätten mit unserer Klage das Volksbegehren ins Leere laufen lassen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Fak- ten tun weh!)

Was Sie aber gemacht haben, und das ist Fakt, ist, dass Sie als rot-rot-grüne Linkskoalition, die doch so vieles besser machen wollte, mit Ihrer Klage gegen das Volksbegehren nur ein Ziel hatten: einen Volksentscheid der Bürger dieses Freistaats gegen die Gebietsreform zu verhindern. Sie haben gegen das Volk geklagt und Sie wollten so vieles anders und so vieles besser machen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wie oft hat denn das die CDU gemacht?)

Und natürlich haben Sie genau das erreicht, denn das war doch Ihr politisches Ziel: Sie haben das erfolgreichste Volksbegehren, das es je in Thüringen gegeben hat – knapp 48.000 Menschen haben unterschrieben, doppelt so viele wie beim letzten erfolgreichen Volksbegehren gegen die Kita-GesetzNovelle, 48.000 Menschen haben unterschrieben und damit die Hürde, die gestellt wurde, um ein Vielfaches übertroffen. Danach wäre es zum Volksentscheid gekommen, wenn Sie nicht mit Ihrer Klage das Verfahren aufgehalten hätten. Das ist die Wahrheit.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Jede Landesregierung hat alle Volksbegehrensan- träge überprüfen lassen!)

Weil Sie gegen das Volk geklagt haben, weil Sie gegen die Bürger geklagt haben. Und als der Verfassungsgerichtshof entschieden hat, dass Ihr Vorschaltgesetz für nichtig und verfassungswidrig erklärt wurde, haben Sie ihre Klage gegen das Volksbegehren zurückgezogen

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Fehlin- terpretation!)

und haben sich nicht mehr getraut, die Frage des Finanzvorbehalts abschließend zu klären.

(Beifall CDU)

Hätte die Regierung den Antrag aufrechterhalten, wäre es zur Entscheidung gekommen.

(Unruhe DIE LINKE)

Und unabhängig davon ist doch die Rechtslage in diesem Land eindeutig und klar.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nein, Sie drehen sich die Welt, wie Sie es wollen!)

In der Verfassung des Freistaats Thüringen – und das müssen auch Kommunisten zur Kenntnis nehmen, die Verfassung gilt auch für sie in diesem Land –

(Unruhe DIE LINKE)

(Beifall CDU, AfD)

ist der Finanzvorbehalt geregelt und 2001 durch Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ihre schlechte Rede von gestern können Sie heu- te nicht mehr korrigieren!)

für verfassungsgemäß erklärt worden. Deswegen hat der Hof auch entschieden, kein weiteres öffentliches Interesse zu begründen, weil die Rechtslage ausgeurteilt ist und klar ist, der Finanzvorbehalt in

der Thüringer Verfassung ist verfassungsgemäß und bedarf keiner weiteren Verhandlung zwischen politischen Parteien – keiner weiteren Verhandlung.

(Beifall CDU)

Aber Sie haben heute nicht nur die Frage aufgeworfen, wie es mit Blick auf den Finanzvorbehalt weitergeht. Sie haben einen Vorschlag gemacht – die Abgeordnete Marx hat es begründet – mit Blick auf die Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre. Da muss ich einmal sagen, da lohnt es sich wirklich, die Debatte von heute Morgen und die von eben zusammenzuschnallen.

(Beifall CDU, AfD)

Da muss ich auch mal mit Blick auf das Publikum sagen, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Heute Morgen haben wir beantragt, dass jungen Menschen in diesem Freistaat, wenn sie 18 Jahre alt und volljährig geworden sind, auch passives Wahlrecht zugestanden wird, wenn es zum Beispiel um Bürgermeisterwahlen geht, weil wir bisher im Freistaat geregelt haben, dass man das frühestens mit 21 Jahren machen kann. Jetzt schlägt Rot-Rot-Grün vor, nachdem Sie heute morgen diesen Vorschlag abgelehnt haben, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken und stellen sich doch dann wirklich hierhin und begründen, das sei jetzt mehr für junge Menschen, wenn zwischen der Möglichkeit, aktives und passives Wahlrecht zu nehmen, sage und schreibe fünf Lebensjahre liegen, die Sie nicht begründen können, warum Sie jungen Menschen verbieten, sich mit 18 einer Wahl zu stellen, aber behaupten, das wäre mehr Demokratie, wenn sie mit 16 auch ein Kreuz machen könnten. Diese Unehrlichkeit muss angeprangert werden.

(Beifall CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Völli- ger Quatsch!)

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir haben Ihnen die Chance gegeben, dass wir an die Volljährigkeit mehrere Chancen knüpfen, wenn man junge Menschen an Demokratie beteiligen will.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nein, Sie wollen Ihre Altkader weiterhin im Amt lassen! Unverschämtheit!)

Dann muss man ihnen die Möglichkeit geben, sich auch einer Wahl zu stellen, und nicht nur das Wahlrecht auszuüben, indem man ein Kreuzchen machen darf, indem man selbst bereit ist, sich für die Demokratie einzusetzen, selbst bereit ist, Demokratie zu gestalten und sich in der Gesellschaft einzubringen. Das haben Sie heute Morgen jungen Menschen verwehrt und das bleibt festzuhalten hier im Protokoll.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Lügner!)

(Unruhe DIE LINKE)

Herr Präsident, Sie haben ja den Zwischenruf gerade gehört.

Ja, ich weiß nur nicht, wer ihn ausgesprochen hat, sonst würde ich...

Unabhängig davon, ob Sie ihn bewerten, eine von diesen aus der ersten Reihe – es war nicht Herr Blechschmidt –, sie hat gesagt „Lügner!“. Das muss man noch mal festhalten, die Abgeordnete HennigWellsow sagt, ich wäre ein Lügner, weil ich festgestellt habe, heute Morgen hat Rot-Rot-Grün abgelehnt, dass sich 18-Jährige künftig selbst einer Bürgermeisterwahl stellen können. Schauen Sie doch im Protokoll nach, Sie haben es heute Morgen mit Ihrer Mehrheit abgelehnt. Sie haben es heute Morgen abgelehnt.

(Beifall CDU)